Erwin Sellering
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe hier im Landtag und sehr ausführlich im Ausschuss dargelegt, welche Betroffenheit dieser schreckliche Mord auch in der Justiz ausgelöst hat, dass jeder, der hier im Land mit schweren Sexualstraftätern professionell zu tun hat, sich fragt: Was hätte ich getan, wenn ich an Stelle der Staatsanwältin gewesen wäre, des Psychologen, der Bewährungshelferin? Herr Krumbholz hat gerade gesagt, wir haben eine gesteigerte Sensibilität in der Justiz. Das ist richtig.
Als zuständiger Justizminister ist es meine Aufgabe, aus diesem schrecklichen Fall die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Das habe ich getan. Ich muss mich aber auch vor die Bediensteten stellen, wenn sich die sehr schnell erhobenen, sehr weit reichenden Anschuldigungen, die sich auf einzelne Bedienstete beziehen, nicht bewahrheiten, wenn sie sich vor allem deshalb nicht bewahrheiten, weil sie auf Vorwürfen beruhen, die eine Rechtsmeinung unterstellen, wenn die sich als nicht haltbar erweist.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss hat seine Arbeit zum Fall Maik S. abgeschlossen und die nochmalige sehr intensive Untersuchung vom Vorsitzenden nach allgemeinem Urteil sehr souverän, sehr sachlich geführt.
Diese sehr ausführliche Untersuchung hat eindeutig bestätigt, was bereits im Rechtsausschuss nach ausführlicher Erörterung und Anhörung auch von Sachverständigen klar geworden war: Maik S. war nicht therapierbar. Er hätte auch durch mehr Therapie, frühere Therapie, intensivere Therapie nicht so weit gebessert werden können, dass von ihm keine Gefahr mehr ausging.
Ich denke, das ist sehr ausführlich hier dargelegt worden vom Ausschussvorsitzenden, von Herrn Krumbholz.
Und vor allem: Es gab trotz der fortbestehenden Gefährlichkeit von Maik S. keine rechtliche Möglichkeit, ihn am Ende der Haft weiter festzuhalten. Das hat die Opposition immer anders gesehen.
Und auf der Grundlage dieser Rechtsauffassung hat die Opposition sehr weit reichende Anschuldigungen erhoben.
Meine Darlegung der Rechtslage, die sich aufgrund der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts und des zuständigen obersten Bundesgerichts darstellt, ist, ich zitiere, als „unerträglicher Eiertanz“ bezeichnet worden. Es war die Rede vom „Versagen“ der Staatsanwaltschaft, die angeblich einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung hätte stellen müssen.
Es ist gesagt worden, ein gefährlicher Straftäter sei einfach entlassen worden, obwohl nachträgliche Sicherungsverwahrung anwendbar gewesen wäre. Eine ausreichende Prüfung sei nicht erfolgt.
Meine Damen und Herren! Diese Rechtsauffassung der Opposition, auf der alles basiert – die Angriffe gegen eine einzelne Staatsanwältin, die Ablehnung der konstruktiven Zusammenarbeit im Rechtsausschuss, letztlich der Antrag auf diesen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss – ist durch die Beweisaufnahme widerlegt worden. Ich werde darauf gleich noch weiter eingehen. Als der für die Justiz zuständige Minister weise ich die Anschuldigungen gegen die Staatsanwaltschaft deshalb hiermit in aller Form zurück.
Meine Damen und Herren, ich tue das, obwohl ich weiß, dass sich im Fall Maik S. auch Schwachstellen in der Justiz gezeigt haben, allgemeiner Verbesserungsbedarf im Vollzug, bei der Sozialtherapie, in der Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft, Vollzug und Führungsaufsicht.
Wir haben übrigens lange vor der Einsetzung dieses Parlamentarischen Untersuchungsausschusses sehr sorgfältig in einer groß angelegten Aktion alle Akten von Gefangenen überprüft, bei denen die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung rechtlich möglich gewesen wäre, wenn bis zum Ende ihrer Haft neue Tatsa
chen eine gesteigerte Gefährlichkeit belegen sollten. Insgesamt waren das 120 Fälle, die im Einzelfall sehr kritisch überprüft worden sind. Wir haben daraus Verbesserungsbedarf vor allem in drei Punkten abgeleitet:
Erstens. Wir brauchen eine verbesserte Diagnostik und eine klarere Vollzugsplanung von Anfang an. Das ist inzwischen verwirklicht durch das neue Diagnostikzentrum, das ab Mitte 2005 arbeitet.
Wir brauchen zweitens eine bessere Dokumentation der Vollzugsplanungen, auch der Vollzugsplankonferenzen.
Und drittens brauchen wir eine engere Zusammenarbeit und eine bessere Kommunikation.
Dieser Verbesserungsbedarf betrifft allgemein den Vollzug. Bei der Prüfung der Sozialtherapie wurde sehr schnell klar, dass diese noch junge Sozialtherapie mit einem noch jungen Team von diesem furchtbaren Mordfall sehr getroffen war, dass es daraus resultierend Probleme im Team gab, Selbstzweifel und auch Auseinandersetzungen. Wir haben das gesamte Konzept auf den Prüfstand gestellt, die Therapie, die Gruppenkonzeption, das Personalkonzept und die Leitung. Das alles wurde sehr kritisch überprüft mit dem klaren Ziel: Verbesserung für die Zukunft. Dieser Prozess hat im letzten Herbst begonnen. Während dieses Prozesses haben wir zur Unterstützung einen ganz hervorragenden externen Berater, Dr. Rehder, gewinnen können, und zwar deshalb, weil er Ende Januar in Pension gegangen ist. Und er hat uns ab 1. März 2006 in der täglichen Arbeit der Sotha für mehrere Monate begleitet.
Herr Dr. Jäger, ich habe die Bitte, dass Sie meine Rede nicht mit ständigem Gemurmel begleiten.
Ich denke, das ist dem Ernst dieses Themas nicht angemessen.
Lassen Sie mich doch …
Wir haben eben zwei Stunden Herrn Dr. Born gehört, jetzt hören Sie mir doch wenigstens eine Viertelstunde zu. Das halte ich wirklich für angemessen.
Herr Dr. Rehder hat den möglichen Verbesserungsbedarf ermittelt und Empfehlungen gegeben, aus denen wir die Eckpunkte für ein Optimierungskonzept entwickelt haben. Ich habe dazu schon dem Kabinett berichtet, der Landespressekonferenz, dem Rechtsausschuss und sehr ausführlich im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Ich möchte das hier nicht wiederholen. Ich möch
te nur so viel sagen, ich wundere mich, wie wenig Sie sich, meine Damen und Herren von der CDU, für diesen wichtigen Teil der künftigen Ausgestaltung des Strafvollzuges hier im Land interessieren, keine einzige Nachfrage an Dr. Rehder im Rechtsausschuss, keine Frage zur zukünftigen Arbeit der Sotha im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, und das vor dem Hintergrund der Wunschvorstellung der Bundes-CDU, dass der Strafvollzug im Rahmen der Föderalismusreform in die Länderkompetenz gehen soll.
Mir geht es darum, dass wir sehr verantwortlich die richtigen Konsequenzen aus diesem schweren Fall ziehen. Die Justiz hat nicht gemauert, sie hat nichts unter den Teppich gekehrt, sie hat nichts beschönigt, sondern wir haben im Gegenteil sehr sorgfältig und sehr kritisch geprüft, welcher allgemeine Verbesserungsbedarf aus dem Fall Maik S. herzuleiten ist, und wir haben die gewonnenen Erkenntnisse rasch umgesetzt. Dieser allgemeine Verbesserungsbedarf, den wir im Zuge der ständigen Optimierung und Qualitätskontrolle ermittelt haben, vor dem Hintergrund des Falles Maik S. natürlich besonders kritisch und vertieft ermittelt haben, dieser allgemeine Verbesserungsbedarf, meine Damen und Herren, darf aber nicht mit disziplinarrechtlichen oder sogar strafrechtlichen Verfehlungen Einzelner verwechselt werden.
Die Opposition tut das leider. Sie vermischt die Fragen: Gab es individuelle, vorwerfbare Fehler oder Versäumnisse, ohne die das Verbrechen nicht möglich gewesen wäre, die also mitursächlich geworden sind? Und andererseits die Frage: Zeigt sich am Handeln der Justiz im konkreten Fall genereller Verbesserungsbedarf? Die Opposition formuliert jetzt zwar ein bisschen zurückhaltender, ein bisschen vorsichtiger, zum Beispiel: „Ich kann nicht beantworten, ob ein Gericht einem Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gefolgt wäre.“
Dabei ist doch gerade diese Frage zweifelsfrei durch die Beweisaufnahme geklärt. Nein, kein Gericht hätte einem Antrag stattgegeben.
Oder die Opposition sagt: „Es ist uns von Anfang an nicht darum gegangen, einzelne handelnde Personen in der Staatsanwaltschaft für den Mord persönlich verantwortlich zu machen.“ Aber die Opposition zielt nach wie vor darauf ab, zwischen dem allgemeinen Verbesserungsbedarf und diesem schrecklichen Mord einen Kausalzusammenhang herzustellen, der in Wahrheit eindeutig nicht besteht.
Deshalb möchte ich noch einmal ganz klar sagen: Niemandem in der Justiz, das ist in fast 80 Stunden intensiver Befragung zweifelsfrei deutlich geworden, niemandem in der Justiz kann der Vorwurf gemacht werden: Wenn Du besser gearbeitet hättest, würde Carolin noch leben. Das stimmt einfach nicht.
Und deshalb muss ich zurückweisen, was im Vorfeld dieses Ausschusses an massiven, weitgehenden Beschuldigungen gegen einzelne Bedienstete der Justiz
öffentlich vorgebracht worden ist. Und ich würde es sehr begrüßen, wenn insoweit von der Opposition aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme eine eindeutige Klarstellung käme. Ich kann nicht zulassen, dass von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in diesem schwierigen und sensiblen Bereich staatlichen Handelns mit großem Einsatz und Engagement tätig sind, einzelne leichtfertig zum Sündenbock gemacht werden.
Meine Damen und Herren, die richtigen Konsequenzen aus diesem schrecklichen Mord zu ziehen, das sieht anders aus. Die richtigen Konsequenzen kann nur ziehen, wer sich nicht länger der wichtigen Erkenntnis versperrt, dass wir dringend Verbesserungen unseres rechtlichen Instrumentariums zum Schutz vor schwersten Sexualstraftätern brauchen.
Das tun Sie. Das tun Sie leider, wenn Sie weiterhin behaupten, die Rechtslage hätte eine Antragsstellung auf nachträgliche Sicherungsverwahrung erlaubt oder sogar erfordert. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar, wie sich klar aus den Äußerungen der angehörten Rechtsexperten ergibt. Der Vorsitzende hat das eben im Einzelnen dargelegt. Die einmütige Klarheit dieser Aussagen ist schon erstaunlich, findet man doch häufig zu Rechtsfragen eine ganze Bandbreite unterschiedlicher Ansichten. Nicht so hier. Allein Professor Krey behauptet, das Gesetz lasse nachträgliche Sicherungsverwahrung auch ohne das Vorliegen neuer Tatsachen zu, allerdings kann er dafür keinen einzigen Satz aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes für sich in Anspruch nehmen.
Bemerkenswert, und darauf will ich doch einmal kurz eingehen, ist auch die Aussage von Frau Dr. Rissing-van Saan. Frau Dr. Rissing-van Saan ist Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof. Ihre Vernehmung als Sachverständige ließ erwarten, dass sie entsprechend dieser beruflichen Funktion die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erläutert und vertritt. Das hat Frau Dr. Rissingvan Saan in einer Weise nicht getan, die schon erstaunlich ist. Sie hat nicht etwa im Einzelnen dargelegt, was es inzwischen an gefestigter und übereinstimmender Rechtsprechung aller fünf Strafsenate des BGH gibt, sondern sie hat erkennen lassen, dass sie eine davon abweichende persönliche Rechtsmeinung vertritt,
die übrigens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemals vom BGH übernommen werden wird. Ich halte für sehr problematisch, dass jemand, der erkennbar als Repräsentant einer Institution, in diesem Falle als Repräsentant der maßgeblichen Institution auf Bundesebene, von einem Landesparlament zur Klärung des Standpunktes dieser Institution eingeladen wird, seine Privatmeinung vorträgt.
Also, meine Damen und Herren von der CDU, lösen Sie sich von Professor Krey und von Frau Dr. Rissing-van Saan und erkennen Sie die Rechtslage an, wie sie sich aus der gefestigten Rechtsprechung des BGH ergibt! Wie diese Rechtsprechung im Einzelnen zu verstehen ist, darüber besteht bei allen Experten, die mit ihrer Aussage auf
diese Rechtsprechung eingegangen sind und sie richtigerweise in den Mittelpunkt ihrer Aussage gerückt haben, völlige Einigkeit.
Meine Damen und Herren, wenn Sie trotz dieser klaren und übereinstimmenden Aussagen der Rechtsexperten an Ihrer bisherigen Rechtsauffassung festhalten, dann hält Sie das davon ab, klar zu erkennen, dass wir unser rechtliches Instrumentarium zum Schutz vor schwersten Sexualstraftätern weiter verbessern müssen. Es macht Sie handlungsunfähig für das politische Erfordernis einer Gesetzesänderung.
Eine klare Unterstützung meiner Bundesratsinitiative steht bezeichnenderweise nach wie vor aus.
Ich hatte Ihnen, meine Damen und Herren, schon in meiner Rede zur Einsetzung dieses Ausschusses am 26. Januar die Studie des früheren Vorsitzenden der Frankfurter Schwurgerichtskammer Ulrich Baltzer vorgestellt,
nach der fast jeder fünfte Gewalt- und Sexualstraftäter in Hessen nach der Haft gefährlich bleibt. Er sagte: Das Rückfallrisiko sei so hoch, dass sie nicht auf freien Fuß kommen dürften. Auch Baltzer stellt aber fest, dass wir kaum jemals in einem Fall die rechtliche Möglichkeit dazu haben, solche nach wie vor gefährlichen Täter festzuhalten, sondern dass wir sie sehenden Auges freilassen müssen. Diese nicht hinnehmbare Problemlage ist am Fall Maik S. noch einmal, finde ich, beklemmend deutlich geworden, vor allem deshalb, weil ein ganz aktuelles Gutachten die fortbestehende Gefährlichkeit am Haftende belegt hat und weil er tatsächlich innerhalb kürzester Frist rückfällig geworden ist. Ich meine, wir müssen deshalb handeln, auch wenn klar ist, dass es absoluten Schutz nicht geben kann. Deshalb habe ich meine Bundesratsinitiative mit Unterstützung der Regierungsfraktionen auf den Weg gebracht, die darauf abzielt, schon die erstmalige Sicherungsverwahrung wirkungsvoller auszugestalten. Ich habe Ihnen die Einzelheiten schon des Öfteren dargelegt, hier im Landtag, im Rechtsausschuss und im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Ich will dazu weiter nichts mehr sagen.
Ich möchte nur kurz auf das „Zeit“-Dossier eingehen, Herr Dr. Born, das Sie angesprochen haben. Auch bei Frau Borchardt ist, glaube ich, deutlich geworden, dass wir uns alle bewusst sein müssen, dass wir in einem sehr schwierigen Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit der Bürger sind. Ich möchte aber zu dem „Zeit“-Dossier sagen, dass es auf einer Grundeinstellung basiert, die ich nicht teile. Diese Grundeinstellung sagt, wir haben eine so geringe Zahl an schwersten Sexualstraftaten, höchstens 20 Morde im Jahr, die es nicht rechtfertigt, dass wir eine Gesetzesverschärfung machen, die sozusagen den liberalen Rechtsstaat gefährdet. Diese Auffassung teile ich nicht.
Jeder einzelne dieser 20 Fälle ist einer zu viel. Einer zu viel! Ich teile auch nicht die Auffassung, dass es schon eine ausreichende und befriedigende Lösung ist, wenn es
uns gelingt, und davon geht dieses Dossier aus, die Rückfallquote von 20 Prozent auf 10 Prozent zu senken. Das ist kein Erfolg. Insgesamt muss ich sagen, dass mir in dem Artikel die Opfer viel zu kurz kommen. Die Opfer werden, wenn Sie sich viele Seiten dieses Dossiers durchlesen, mit einem einzigen Satz erwähnt, und zwar mit dem Eingangssatz: Warum tut sich der Mann das an? Und damit ist nicht etwa gemeint, was der Täter diesem Mann angetan hat, sondern es wird suggeriert, dass sich der Vater von Carolin, der sich vor die Kamera gestellt hat, damit das Schlimme selbst antut. Ich finde, das kann man nur zurückweisen.
Deshalb meine ich, dass wir gut damit beraten sind, eine Gesetzeslücke, die besteht, zu schließen.
Meine Damen und Herren, auch ein deutlich verbessertes Instrumentarium wird natürlich nicht alle Gewalttäter, die zum Ende der Haft noch ein hohes Gefährdungspotenzial aufweisen, in Haft halten können. Wir müssen deshalb auch unsere Möglichkeiten weiter verbessern, um auf solche Gewalttäter während der Haft positiv einzuwirken. Wir brauchen auch bessere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Täter, über einzelne Tätertypen. Dazu können wir beitragen und wir werden das auch tun, zum Beispiel durch enge Zusammenarbeit mit Frau Professor Herpertz von der Uni Rostock, die auf diesem Gebiet sehr wichtige Forschungen betreibt. Wir brauchen, und dafür werden sicherlich diese Forschungen eine Grundlage sein, bessere und genauere Therapien. Und schließlich muss die Führungsaufsicht, das ist heute schon mehrfach angesprochen worden, deutlich effektiver ausgestaltet werden. Einige der Verbesserungsvorschläge aus Mecklenburg-Vorpommern sind schon in dem neuen Gesetzentwurf, der hier erwähnt worden ist, der Bundesregierung berücksichtigt worden. Für andere, weitergehende Vorschläge werde ich mich weiterhin einsetzen.
Meine Damen und Herren, der Fall Maik S. hat die großen Probleme, die wir mit voll handlungsfähigen schweren Gewalt- und Sexualstraftätern haben, die wir nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe trotz bestehender Gefährlichkeit in die Freiheit entlassen müssen, sehr deutlich in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Dazu haben die Eltern und Großeltern von Carolin ganz wesentlich beigetragen. Ich möchte ihnen dafür meinen Respekt ausdrücken. Ich habe ein langes Gespräch mit dem Präsidenten des Weißen Ringes hier in Mecklenburg-Vorpommern geführt, mit Hinrich Kuessner. Er hat mir gesagt, er hält für sehr wichtig und er unterstützt, dass Opfer, die das wollen und können, die dazu in der Lage sind, das ihnen zugefügte Leid öffentlich machen als wichtigen Schritt der eigenen Verarbeitung, aber auch als Beitrag dafür, dass immer wieder kritisch geprüft wird, können und müssen wir mehr tun für den Schutz der potenziellen Opfer. Hinrich Kuessner hat das allerdings mit der berechtigten Mahnung verbunden, dass die Presse mit solchem In-die-Öffentlichkeit-Treten von Opfern besonders verantwortlich umgehen muss. Ich denke, das ist richtig. Ich möchte hinzufügen, das gilt auch für die Politik.
Meine Damen und Herren, wenn wir die Mahnung der Opfer aufnehmen wollen, mehr zu tun für den Schutz vor Gewalttätern, dann muss die Arbeit weitergehen, auch hier im Parlament, möglichst einvernehmlich und gemeinsam, vor allem im Rechtsausschuss. Schon bei den Beratungen für den nächsten Haushalt müssen wir zeigen, wie
ernst es uns allen gemeinsam ist, zum Beispiel mit personellen Verbesserungen in der Sozialtherapie.
Ich muss noch etwas sagen zu Punkt 2 des Untersuchungsauftrages, der in dieser Legislatur nicht mehr bearbeitet wird.
Die Opposition hat zur Begründung ihres Antrages öffentlich weitgehende Pauschalverurteilungen aller Staatsanwaltschaften hier im Land abgegeben. Sie hat allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pauschal ein negatives Zeugnis erteilt.
Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 431 an der Zahl, die pro Jahr in den vier Staatsanwaltschaften des Landes mit großem Arbeitseinsatz und viel Engagement weit über 100.000 Ermittlungsverfahren durchführen
und dabei – bei aller möglicherweise berechtigten Kritik im Einzelfall – gute Arbeit leisten, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein Recht darauf, dass ich diesen pauschalen Abqualifizierungen heute in öffentlicher Sitzung des Landtages entgegentrete.
Die Staatsanwaltschaften des Landes sind, und jetzt kommen einige Zitate, kein „Augiasstall“ und kein „Schweizer Käse“, es gibt keine „Schlamperei ohnegleichen“, es gibt auch keine „geradezu haarsträubenden Zustände“, es war keine „Gruppentherapie“ nötig, um „eine ganze Behörde wieder leidlich arbeitsfähig zu machen“ und so weiter und so weiter.
Meine Damen und Herren, wenn es Fehlverhalten Einzelner gibt, die Anlass zu Kritik und Nachfragen geben, dann sollten wir aber nicht dieses Vokabular und diese Herangehensweise wählen.
Ich möchte dazu den Deutschen Richterbund zitieren, der am 7. Januar 2006 die pauschale Kritik an Staatsanwälten und Richtern „aufs Schärfste“ zurückgewiesen hat. Die Aufklärung einzelner, in der Vergangenheit aufgetretener Probleme, so heißt es weiter, sollte „bei gutem Willen möglich sein, ohne das Ansehen der gesamten Justiz zu beschädigen“. Die Behauptung, die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg sei lediglich leidlich arbeitsfähig gemacht worden, stelle eine Verunglimpfung aller dortigen Mitarbeiter dar. Absurd und völlig aus der Luft gegriffen seien Vorwürfe gegen die Rostocker Behörde im Kontext eines Rotlichtverfahrens. In Fachkreisen werde vielmehr anerkannt, dass diese Staatsanwaltschaft gerade in diesem Fall hervorragende Arbeit geleistet habe.
Und dann geht es wörtlich weiter: Die Einsetzung eines politischen Untersuchungsausschusses sei überzogen. Die Justiz dürfe nicht zur politischen Waffe werden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn die Opposition die letzte Landtagssitzung der Legislaturperiode zum Anlass
nehmen könnte, eine klarstellende Äußerung in Richtung Staatsanwaltschaft abzugeben. Ich habe eben schon von Dr. Jäger gehört: „Wir haben Sie doch gelobt.“
Wenn Sie das so wiederholen würden,
würde mir das reichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend ein wenig gemeinsam in die Zukunft schauen. Der Fall Maik S. hat zu einer hochemotionalen Auseinandersetzung geführt. Die wichtigen, notwendigen Folgerungen müssen wir aber sachlich ziehen, wir müssen sie besonnen ziehen und möglichst miteinander, in Verantwortung vor denen, die wir schützen wollen, und im Schulterschluss mit denen, die diese schwierige Aufgabe täglich vor Ort erfüllen, in den Staatsanwaltschaften, Haftanstalten, in der Sozialtherapie. Darum bitte ich Sie alle. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach so viel Lob und Zustimmung habe ich mich gefragt, ob ich überhaupt noch sprechen sollte.
Ich will das jedenfalls sehr kurz machen, vor allem, weil wir das gemeinsame Interesse haben, heute frühzeitig, ich persönlich in das Kickerturnier zum Beispiel, zu starten.
Ich will aber doch noch einige Sätze sagen, und ich möchte, meine Damen und Herren, die allgemeine Zustimmung, die hier im Moment herrscht, sehr gern dazu nutzen, dass wir uns heute verabreden, dass es weitergehen muss und wie es weitergeht.
Meine Damen und Herren, wir haben mehrfach gemeinsam gesagt, Deregulierung, das ist eine schwierige Daueraufgabe. Wir brauchen einen Mentalitätswechsel bei allen Beteiligten, auch hier in diesem Hause,
auch in der Wirtschaft selbst, die uns immer wieder Vorschläge macht. Deshalb, meine ich, müssen wir bei all dem Lob, das wir uns heute gegenseitig zollen, die Spannung aufrechterhalten. Ich bin auch froh über Herrn Ringguth, der ein bisschen was kritisiert hat, froh über das, was Sie kritisiert haben. Ich glaube, das muss sein. Und ich denke, dass zum Beispiel auch unser Bericht über die Arbeit der Normprüfstelle noch so viele kritische Punkte enthält, dass deutlich wird, wir halten die Spannung aufrecht. Es geht mir darum, dass wir ganz deutlich sagen, wir wollen noch mehr tun, damit das Glas ganz voll wird.
Ich bin eben vom Vorsitzenden des Sonderausschusses gelobt worden, das kann ich nur zurückgeben. Ich kann das nur zurückgeben an die Abgeordneten dieses Landtages, die hier parteiübergreifend sehr positiv mitge
arbeitet haben. Ich denke überhaupt, wenn wir über Deregulierung in Mecklenburg-Vorpommern sprechen, dann ist das Kennzeichen, hier ist parteiübergreifend gearbeitet worden.
Und da geht mein Dank an alle Abgeordneten natürlich, aber zum Beispiel auch an die Mitglieder der Kommission, die aus verschiedenen Lagern gekommen sind, die verschiedene Bereiche vertreten haben und die, was ich für unser Land beispielgebend finde, mit großem ehrenamtlichen Einsatz hier wirklich über längere Zeit sich voll eingebracht haben, die ihre Arbeit nicht nur mit dem Bericht beendet haben, sondern die darauf bestehen, dass sie mindestens einmal im Jahr mit mir gemeinsam abendessen und dann sagen, wie weit seid ihr denn, und kritisch nachfragen, was wir als Nächstes tun wollen. Ich finde das deshalb so wichtig, weil mindestens zwei von ihnen Vertreter der Wirtschaft sind, die das auch mit ihrer Funktion verbinden. Ich möchte Herrn Rothe und Herrn Wilken ganz ausdrücklich erwähnen und ihnen stellvertretend für alle Mitglieder noch einmal besonders danken.
Ich will aber noch einen Punkt ansprechen, der in diesen Diskussionen hier im Landtag immer etwas kurz kommt, nämlich, wir diskutieren immer über eins, zwei, drei Deregulierungsgesetze. Die Hauptarbeit der Deregulierung besteht darin, dass wir den Bericht der Kommission zum Anlass genommen haben, im Kabinett eine Selbstverpflichtung für alle Minister auszusprechen. Deshalb, egal wie die Regierungsbank jetzt besetzt ist, ist das eine Herzensangelegenheit aller Minister, die mitgearbeitet haben.
Ich will Ihnen vielleicht einmal nur im Telegrammstil ganz kurz aufzählen, was wir da getan haben und wie weit wir sind:
Zunächst einmal das Wichtigste, um das es uns allen ging, waren die Rechtsvorschriften. Was machen wir mit den Rechtsvorschriften? Da haben wir ein Drittel abgebaut. Wir unterziehen alle Vorschriften einer Generalrevision, alle neuen Vorschriften müssen die Normprüfstelle durchlaufen, sie werden befristet und die Arbeit der Normprüfstelle läuft gut. Jetzt ist gesagt worden, ja, aber es sind doch nur Verwaltungsvorschriften abgeschafft worden. „Nur“ würde ich da niemals sagen. Verwaltungsvorschriften regeln, wie die Verfahren laufen. Da ist sehr wichtig, Verfahren können verschlankt werden, sie können ganz ausführlich geregelt werden. Und wenn wir dazu kommen, dass wir in diesem Bereich Gestrüpp weghauen, kann das nur positiv sein.
Ganz wichtig ist auch, dass wir nicht nur Vorschriften abbauen, sondern dass wir den Bürgern den Weg durch diesen früheren Dschungel an Vorschriften leichter machen. Dazu haben wir das Informationssystem LARIS. Dieses Informationssystem halte ich für einen ganz großen Fortschritt, weil nämlich die Bürger sehr leicht unter „Stichwort“ all das finden, was zu einem bestimmten Lebenssachverhalt geregelt ist. Das ist ein wirklicher Forschritt, der sehr wichtig ist.
Leider haben wir noch die gleiche Anzahl von Gesetzen und Verordnungen, und ich fürchte, die Zahl wird sich
auch noch steigern. Da bitte ich, einmal genau hinzuschauen, wir dürfen uns auch nicht schlecht machen und einfach nur auf die Zahl schauen. Wenn wir zum Beispiel Regelungen von EU oder Bund umsetzen müssen allein dadurch, dass wir Zuständigkeiten regeln, dann ist das vorgeschrieben per Gesetz. Den Umweltminister, der eine große Zahl von Rechtsverordnungen hat, können wir nicht an den Pranger stellen, weil er eine große Zahl hat, sondern jede einzelne Unterschutzstellung muss eine Rechtsverordnung sein. Das muss man einfach berücksichtigen, das sind allein 180 Stück in seinem Bereich. Daran kann man nicht rütteln. Ich denke schon, dass wir klar sehen müssen, was haben wir da und welche Auswirkungen hat das.
Vielleicht noch eins, was die Gesetze angeht. Wenn die Föderalismusreform so durchgeführt wird oder wie auch immer sie durchgeführt wird, es wird dazu führen, dass wir hier im Landtag mehr eigene Gesetze machen. Dann dürfen wir uns nicht schlecht machen, sondern müssen sagen, die müssen eben vernünftig sein.
Ich will noch einige Stichworte aufgreifen, die auch in der Liste der Verbände angesprochen worden sind und immer wieder angesprochen worden sind. Ein großer Bereich war das Bauen, wichtig für die Wirtschaft. Das Bauen muss viel leichter, viel schneller werden, deshalb müssen Bereiche genehmigungsfrei gestellt werden. Da, wo Genehmigungen erforderlich sind, müssen die schneller erfolgen unter Beteiligung von weniger zusätzlichen Behörden, also Konzentrationswirkung. Da muss ich dem Bauminister sagen: Hervorragende Arbeit! Ich denke, wir sind alle zufrieden mit dem Entwurf, den er vorgelegt hat, um dem zu entsprechen.
Nächstes Stichwort „Widerspruchsverfahren“ – ganz wichtig, um für die Bürger schneller zu werden. Wir haben in manchen Bereichen die Widerspruchsverfahren abgeschafft, in manchen haben wir sie optional gemacht. Also da, denke ich, brauchen wir keinen Vergleich in ganz Deutschland zu scheuen. Ich weiß, dass die Niedersachsen viel mehr Widerspruchsverfahren abgeschafft haben und dass sie jetzt da sitzen und weinen, weil die Verwaltungsgerichte überlastet sind. Man muss gerade bei der Deregulierung sehr genau arbeiten.
Das andere ist die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Jeder Bürger weiß, dass Verwaltungsverfahren immer weiter ausufern. Da muss man etwas tun. Deshalb überprüfen wir generell jedes einzelne Verfahren, können wir das leichter machen. Und wir sagen, Einvernehmensregelungen, Zustimmungs-, Genehmigungsvorbehalte – das sind alles Fachworte, die zeigen, dass bei einer Behördenentscheidung mehrere andere Behörden irgendwie beteiligt werden müssen. Das haben wir reduziert in ganz vielen Bereichen. Es entscheidet nur noch eine Behörde. Das bedeutet für den Bürger eine große Beschleunigung und er hat nur noch einen Ansprechpartner.
Und wir haben, das ist ein ganz wichtiger Punkt, Genehmigungsfiktionen in manchen Bereichen. Wenn die Behörde zu langsam arbeitet, darf das nicht zu Lasten des Bürgers gehen, sondern wenn der Gastwirt, der seine Stühle bei schönem Wetter nach draußen stellen möchte, einen Antrag stellt und der wird nicht beschieden, dann
muss man eben sagen, gut, ihr habt die Chance gehabt, euch zu entscheiden, jetzt darf er, das gilt als erteilt. Das finde ich sehr vernünftig.
EU und Bund 1:1, das ist klar, das machen wir. Optimierung Fördermittelvergabe – ein ganz wichtiger Bereich für die Wirtschaft. Ein ganz wichtiger Bereich, wo viel Verwaltung drinsteckt: Überprüfung der Statistikpflichten. Da haben wir eine generelle Verdächtigung der Landesverwaltung gehabt. Es gibt kaum – sechs, glaube ich, insgesamt – Pflichten für Statistiken, die aus dem Land kommen, der Rest kommt aus EU und Bund. Standardabbau, das ist hier schon erwähnt worden, da hat der Ziegelseekreis wirklich sehr gut gearbeitet, parteiübergreifend von allen Ebenen beteiligt. Hier möchte ich den Dank, den ich eben schon ganz allgemein an die Abgeordneten gerichtet habe, mit drei Namen versehen: Frau Meˇsˇt’an, Herr Ringguth, Herr Heinz Müller, ich bedanke mich sehr herzlich für die Zusammenarbeit.
Ganz wichtig war die Testregion. Ich glaube, wir sind uns einig, wirkliche Deregulierung, Bürokratieabbau muss von unten kommen. Die Betroffenen müssen mitarbeiten. Deshalb war es sehr wichtig, dass in der Testregion ein Riesenengagement da war. Es ist hier schon erwähnt worden, aus der Testregion kommt ein ganz umfangreicher Vorschlagskatalog für Deregulierung. Dieser Vorschlag ist von der CDU noch einmal aufgelistet worden, und zwar mit der Überschrift „Gesetz“ versehen. Wir haben diesen Katalog vollständig in der Deregulierungsstelle abgearbeitet. Wir haben vieles davon aufgenommen und auch vieles umgesetzt. Ich finde das ganz gut, dass wir das heute noch mal erwähnt haben, einfach als Dankeschön, als Anerkennung der Arbeit in der Testregion. Dass es jetzt zurückgezogen worden ist, finde ich vernünftig. Ich will nicht das sagen, was ich damals zum Gesetz gesagt habe, das hat sich ja überholt. Ich würde anregen, dass wir, wenn wir der Meinung sind, Herr Dr. Jäger, dass in dem Katalog noch Punkte sind, die wir abarbeiten müssen, uns ein Gremium suchen, wo wir das im Einzelnen gemeinsam mit der Wirtschaft durchgehen können, um zu schauen, was da noch drin ist. Denn ganz klar ist, was immer wir an Vorschlägen kriegen, sie müssen sorgfältig geprüft werden. Manche gehen auch einfach nicht.
Das Nächste sind in der Tat die Deregulierungsgesetze, heute das dritte. Mit diesen Gesetzen, die aus meinem Haus kommen, ergänze ich die Maßnahmen der Ressorts. Und da möchte ich, was diese Gesetze angeht, mich ganz ausdrücklich beim Sonderausschuss bedanken. Gesetze sind nur mit den Parlamentariern möglich. Es gibt ja diesen schönen Satz, dass kein Gesetz rauskommt, wie es reingeht. Da gibt es auch Hilfestellung von den Parlamentariern, dass unsere Gesetze verbessert werden und natürlich auch da, wo wir Gesetzesänderungen vorschlagen, die Berührungspunkte mit anderen Ressorts haben. Da kann das sehr hilfreich sein, wenn uns die Abgeordneten unterstützen.
Schließlich noch ein Gesichtspunkt bei der Deregulierung, den ich immer mal angesprochen habe: Es muss nicht immer ein Gesetz sein, es muss nicht immer darum gehen, Vorschriften abzubauen, sondern, das wollen wir in einem Beschleunigungspakt ja tun, da sind in der Test
region die Akteure im Gespräch, man verabredet sich, Dinge schneller zu machen. Auch da haben wir versucht, ein parteiübergreifendes Gespräch zu führen. Einmal hat es auch stattgefunden, aber das ist nicht so gut gelaufen. Ich fürchte, wir waren schon zu nah an der Wahl. Da müssen wir mal sehen, wie es demnächst weitergeht. Vielleicht ist es auch so, dass wir in diesem Punkt die Akteure in der Region durchaus alleine lassen können, dass die das hinbekommen.
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Standardkostenmodell. Da bedanke ich mich sehr für die Entschließung des Landtages, dass wir in diesem Bereich fortfahren sollen. Ebenso bedanke ich mich dafür, dass die Arbeit der Normprüfstelle, Deregulierungsstelle so anerkannt wird.
Ich denke, wir haben insgesamt eine sehr positive Bilanz, und ich bitte auch in Zukunft weiter um eine sehr gute Zusammenarbeit im Sonderausschuss oder in welchem parlamentarischen Gremium auch immer. – Ganz herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Justizminister weiß ich natürlich um die Bedeutung des Studienganges Rechtswissenschaften, auch um die Bedeutung für das Selbstverständnis einer Universität.
Ich bin sicherlich von Amts wegen berufen, die Interessen von Juristen wahrzunehmen,
sicher nicht in erster Linie, sondern in erster Linie geht es um die Bürgerinnen und Bürger, die Recht suchen hier im Land, dafür bin ich zuständig, aber in der Nebensache sicherlich auch dafür, die Interessen von Juristen wahrzunehmen.
Dazu gehört, Herr Dr. Jäger, deutlich zu machen, dass zurzeit in Deutschland die Juristenausbildung problematische Ergebnisse hervorbringt. Wir produzieren einfach viel zu viele Juristen. Ich halte das für eine Verschwendung an intellektuellen Ressourcen,
die wir uns im internationalen Vergleich nicht leisten können.
Wir brauchen diese Studentinnen und Studenten in Fächern, die für die weitere Entwicklung Deutschlands von großer Bedeutung sind.
Und, meine Damen und Herren, für die ausgebildeten Juristen ist es häufig eine wirtschaftliche Sackgasse, in der sie landen.
Nein, ich möchte die juristische Debatte hier so kurz wie möglich halten.
Die Zahl der zugelassenen Anwälte, meine Damen und Herren, verdoppelt sich in immer kürzeren zeitlichen Zyklen, das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen.
Die Rechtsanwälte hier in Mecklenburg-Vorpommern haben sich schon mehrfach mit großer Sorge an mich gewandt, weil die Zahl der Insolvenzen unter den zugelassenen Rechtsanwälten dramatisch zunimmt,
übrigens mit gefährlichen Folgewirkungen für die Kultur der Rechtsberatung und der Rechtsvertretung.
Deshalb sage ich, Mecklenburg-Vorpommern muss nicht alle Anstrengungen unternehmen,
um weiter mit zwei Fakultäten dazu beizutragen, den Berg der Juristen zu vergrößern.
Ich halte es für ganz interessant, dass Rektor Wendel dies zunächst selbst vorgeschlagen hatte, vielleicht zu einem Zeitpunkt, als auch für ihn noch die sachliche Argumentation im Vordergrund stand,
die ich Ihnen gerade vorgetragen habe,
als für ihn noch im Vordergrund stand, diese Argumentation für nachvollziehbar zu halten.
Aber er ist doch hier zahlreich vertreten.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man könnte beinahe denken, dass das eine kluge Regie ist, dass wir nach der vorhersehbar schwierigen Debatte gestern und nach der vielleicht unvorhersehbar schwierigen Fragestunde jetzt ein Thema haben, das jedenfalls in der Vergangenheit in diesem Haus immer sehr einvernehmlich angegangen worden ist.
Ich fände es gut, wenn wir das Thema nehmen könnten, um einen Einstieg in die Gemeinsamkeit für den Rest der Landtagssitzung zu finden.
Meine Damen und Herren, das Zweite Deregulierungsgesetz, bei dem es um Bürokratieabbau und Deregulierung geht, steht seit dem 29. März 2006 im Gesetzblatt und wir bringen jetzt das Dritte Deregulierungsgesetz ein.
Es geht dabei zunächst um die Abschaffung von Widerspruchsverfahren in ausgewählten Bereichen. Das war im Zweiten Deregulierungsgesetz auch schon Thema. Ich denke, dass wir bei dem Widerspruchsverfahren einen sehr guten Weg gehen. Es gibt andere Länder, die rigoroser vorgegangen sind, auch grundsätzlicher vorgegangen sind, und die das inzwischen bereuen. Ich glaube, gerade bei den Widerspruchsverfahren muss man klug vorgehen.
Es gibt Verfahren, die man in der Tat abkürzen kann, indem man sofort ein Klagerecht einräumt, aber es gibt eben weite Bereiche, in denen vernünftige Gespräche zwischen Bürger und Behörde, Wirtschaftsunternehmen und Behörde zu guten Erfolgen führen. Wir werden weiter festschreiben im Dritten Deregulierungsgesetz die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Wir werden weiterhin hineinschreiben die Absenkung von Standards, zum Beispiel die Sperrzeitenregelung auf Landesebene, und wir werden eine Rechtsbereinigung vornehmen.
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass wir auch in der Testregion – wo wir über das hinausgehen wollen, wofür wir uns für das ganze Land entschlossen haben, das umzusetzen – ausprobieren wollen, wie wir der Wirtschaft helfen können, indem wir Fesseln lockern. Wir werden also auch in der Testregion wieder einige Regelungen festschreiben, die wir dann ausprobieren wollen und die bei Bewährung auf das ganze Land ausgedehnt werden sollen.
In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis: Die Testregion hat sehr engagierte Akteure und diese haben sich sozusagen in letzter Minute, als dieser Gesetzentwurf schon in der Anhörung war, gemeldet und gesagt, lasst uns das doch versuchen – das ist der letzte Schritt, den wir in dieser Legislatur bei der Deregulierung gehen können –, noch weitere Vorschläge mit einzubauen. Das wird technisch nur möglich sein, wenn die Vorschläge, die die Testregion jetzt erarbeitet, mit meinem Haus noch einmal abgesprochen werden und von den Fraktionen aufgegriffen würden.
Ich bitte da um eine weitere positive Zusammenarbeit. Das Beste wäre in dem Zusammenhang sicherlich, wenn man sich auf bestimmte Vorschläge einigen würde und diese dann von allen drei Fraktionen eingebracht würden.
Ich möchte noch eine letzte Bemerkung machen. Wenn es uns gelingt, weiter auf dem Weg fortzuschreiten, den wir Schritt für Schritt erfolgreich beschritten haben, um zu weniger Bürokratie zu kommen, dann halte ich das auch für einen Standortvorteil. Und wenn das so ist, dass weniger Bürokratie und weniger Regulierung ein Standortfaktor ist, dann gehört unbedingt dazu, dass wir mit dem
Erreichten auch stolz nach außen klingeln, dass wir also deutlich machen, wenn wir etwas erreicht haben.
Und deshalb möchte ich das eigentlich sehr einvernehmliche Thema Deregulierung mit einer kritischen Bemerkung abschließen. Was der Bauminister nach monatelanger sehr guter Arbeit hier vorgelegt hat, ist etwas, dessen wir uns rühmen sollten, weil wir wirklich damit etwas erreicht haben auf dem Weg der Deregulierung. Deshalb fand ich den Verlauf der Debatte gestern durchaus nicht optimal und würde mir wünschen, dass wir dieses Ergebnis gemeinsam offensiv und positiv nach außen vertreten, wie auch die weiteren hoffentlich erreichbaren Ergebnisse. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Einbringung zu diesem Gesetzentwurf kann ich sehr kurz machen. Wir wollen einen, sagen wir, Geburtsfehler vielleicht der ursprünglichen Fassung aus 1991 korrigieren. Wir tun das auch auf Wunsch der Berufsverbände.
Es geht darum, dass die Vertretung der Staatsanwälte, der so genannte Hauptstaatsanwaltsrat, zwei sehr unterschiedliche Aufgaben wahrzunehmen hat. Bei den Richtern gibt es dafür zwei unterschiedliche Gremien. Das eine ist besetzt mit dem Leiter einer Behörde und befasst sich mit den Fragen der Stellungnahme zu den Plänen der Landesregierung, wenn jemand befördert werden soll. Und es gibt das zweite Gremium, das einfach Stellung nimmt wie ein Personalrat zu allen Fragen, die den Geschäftsbereich betreffen. Das ist bei den Staatsanwälten bisher zusammengefasst, sodass also auch die Fragen, mit denen sich Staatsanwälte beschäftigen müssen, wie läuft das denn in unserer Behörde, dass dazu der Behördenleiter das geborene leitende Mitglied ist. Und da ist an uns, ich denke überzeugenderweise, der Wunsch herangetragen worden, dass wir das ändern sollen. Ich gehe davon aus, mit allen Fraktionen ist gesprochen worden. Ich halte es für sehr vernünftig, diesem Wunsch nachzukommen und diesen Entwurf so auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank.
Herr Dr. Born, ich habe schon im Rechtsausschuss von mir aus zu dem gesamten Komplex in nichtöffentlicher Sitzung ausführlich berichtet und ich kann zu dieser Frage ein ganz eindeutiges Nein sagen.
Diese Zusatzfrage entspricht der Frage 1 von Herrn Petters. Wenn Sie einverstanden sind, würde ich die jetzt schon beantworten.
Das ist auf das laufende gerichtliche Konkurrentenstreitverfahren zurückzuführen.
Selbstverständlich ist es richtig, dass an einem Gericht, an dem vier Vorsitzendenstellen eingerichtet sind, möglichst alle diese vier Vorsitzendenstellen besetzt sind. Mein gesamtes Trachten in der Vergangenheit ist darauf gerichtet gewesen, das möglichst ohne die geringste Vakanz zu gewährleisten.
Nein, die gibt es nicht. Lediglich bei der Besetzung der Stelle des Präsidenten ist in
die Überlegungen, zu welchem Zeitpunkt die Ausschreibung erfolgen sollte, zusätzlich eingeflossen, dass Ende 2004/ Anfang 2005 eine rasche Zusammenlegung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit zum damaligen Zeitpunkt möglich erschien. Vor diesem Hintergrund ist die zum 1. Februar 2005 frei werdende Stelle zunächst nicht ausgeschrieben worden, sondern erst einige Monate nach ihrem Freiwerden, nämlich Anfang Mai.
Ich habe gesagt, die Stelle wurde zum 1. Februar 2005 frei. Von dem Freiwerden bin ich unterrichtet worden im Dezember 2004 durch einen entsprechenden Antrag des Präsidenten, dass er nicht wie geplant erst im Oktober 2005 altersbedingt aus dem Amt scheidet, sondern einen Antrag stellt, das vorher zu machen, sodass da die Frage war, wie wir darauf reagieren. Zu dem Zeitpunkt, wie gesagt, sah es aus, als ob es im Bund zu einer Lösung käme. In den folgenden zwei, drei Monaten hat sich herausgestellt, dass das nicht zu erwarten ist. Deshalb gehe ich im Moment davon aus, dass dieses Thema völlig erledigt ist.
Guten Morgen, Herr Petters.
Ich hatte gerade schon ausgeführt, dass wir versucht haben, die Vorsitzendenstellen möglichst schnell zu besetzen, und sie auch frühzeitig ausgeschrieben haben. Die Verzögerung von zwei, drei Monaten beim Präsidenten habe ich gerade erklärt. Die Nichtbesetzung ist darauf zurückzuführen, dass wir in allen Bereichen Konkurrentenstreitverfahren haben, die andauern.
Die Stelle des Präsidenten ist seit dem 01.02.2005 nicht besetzt. Der Vorsitzende des einen Senats wird seit dem 1. Januar 2005 nicht wahrgenommen. Die andere Vorsitzendenstelle ist seit dem 1. Februar 2006 unbesetzt. Die Besetzung soll selbstverständlich so rasch wie möglich erfolgen, sobald dies rechtlich möglich ist.
Die Vorstellungsgespräche haben am 24. August 2005 stattgefunden. Dazu sind sämtliche Bewerber eingeladen worden und nacheinander sind mit ihnen Gespräche geführt worden. Auf Seiten des Justizministeriums nahmen teil der Minister, der Abteilungsleiter I und der Personalreferent. Der Staatssekretär war wegen Urlaubs verhindert, an diesem Termin teilzunehmen.
Die genannten Personen sind bei allen Gesprächen dabei gewesen, genau die gleiche Besetzung bei allen Gesprächen.
Der Präsidialrat ist wie gesetzlich vorgeschrieben jeweils um seine Stellungnahme gebeten worden und diese Stellungnahme ist bei der endgültigen Entscheidung berücksichtigt worden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der schreckliche Mord an Carolin, die Tat voraussichtlich eines gerade erst aus der Haft Entlassenen, muss von der Justiz und ganz sicher auch von der Politik, von diesem Parlament sehr ernst genommen werden. Die Menschen in unserem Land empfinden Trauer, aber auch Wut darüber, dass so eine Tat geschehen konnte. Sie machen nicht nur den Täter verantwortlich, sondern sie fragen auch nach der Verantwortung des Staates. Maik S. war in Haft und unterlag damit allen Einflussmöglichkeiten, die der Staat hat. Wenn es aber rechtlich nicht möglich war, ihn zum Ende der Haft festzuhalten, dann müssen wir dringend diese Möglichkeit, das rechtliche Instrumentarium zum Schutz der Bevölkerung vor schwersten Sexualstraftätern, konsequenter ausgestalten.
Das ist für mich die richtige Konsequenz aus diesem schrecklichen Mord. Das ist der richtige Weg, wenn wir alles tun wollen, damit so eine Tat sich möglichst nicht wiederholt.
Ähnlich ist es mit dem zweiten schwerwiegenden Vorwurf, der in der Öffentlichkeit erhoben worden ist: Hätte Maik S. durch andere oder mehr Therapie so weit gebessert werden können, dass von ihm keine Gefahr mehr ausging? Wenn diese Möglichkeit nicht bestand, weil Motivation und Veränderungsbereitschaft fehlten, weil seine Persönlichkeitsstruktur eben so ist, dass er nicht therapierbar war, dann müssen wir andere Wege finden, mit solchen Menschen umzugehen, als vergeblich auf sie einzuwirken
und sie dann letztlich doch freilassen zu müssen. Dann geht es auch um die Frage, ob wir eigentlich die Grenze zwischen gesund und krank, zwischen Handlungsfähigkeit und Verantwortung eines Täters auf der einen Seite und krankhafter Störung und fehlender Schuldfähigkeit auf der anderen Seite richtig ziehen, ob wir Menschen, die so unvorstellbar brutal, mitleidlos und egoistisch handeln, nicht als krank ansehen müssen und sie dann folgerichtig erst wieder herauslassen, wenn wir davon überzeugt sind, dass sie gesundet sind.
Sie haben das leider nicht hören können, meine Damen und Herren von der CDU, der Gutachter Dr. Orlob hat im Rechtsausschuss berichtet, dass es in der Wissenschaft durchaus Ansätze in diese Richtung gibt. Wir haben mit Professorin Herpertz von der Rostocker Universität sogar eine Vertreterin dieser Richtung und damit eine erhebliche fachliche Kompetenz hier im Land, die wir nutzen sollten.
Auch hier gibt es allerdings eine andere Einschätzung der Opposition. Die Opposition sagt, das Fehlschlagen aller Resozialierungsbemühungen habe an fachlichen Fehleinschätzungen gelegen. Es habe hier individuelles vorwerfbares Fehlverhalten gegeben – auch darauf bezieht sich der Untersuchungsausschuss –, obwohl hierzu inzwischen sehr klare Äußerungen des Gutachters Dr. Orlob vorliegen.
Ich habe im Rechtsausschuss in drei sehr langen Sitzungen gemeinsam mit dem Generalstaatsanwalt und dem Vollzugsabteilungsleiter Rede und Antwort gestanden. Ich werde selbstverständlich weiter alle Fragen beantworten und rückhaltlos alles offen legen.
Meine Damen und Herren, ich hüte mich grundsätzlich vor einer zu schnellen Bewertung, ob in einem bestimmten Fall individuelles Fehlverhalten vorliegt oder nicht. Bei den gegen die Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfen im Fall Maik S. habe ich mich allerdings früh vor die Staatsanwaltschaft gestellt, denn diese Vorwürfe werden ausschließlich auf der Grundlage einer bestimmten Rechtsauffassung erhoben. Nur wenn diese Rechtsauffassung zutrifft, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt eine rechtliche Handhabe hatte für einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung, nur dann kann ihr das Nichtstellen dieses Antrages als Fehlverhalten vorgeworfen werden.
Ich halte diese Rechtsauffassung aber nicht für vertretbar, jedenfalls nicht vertretbar für einen Staatsanwalt bei der Bearbeitung seiner Fälle. Da hat er sich an der oberen und obersten Rechtsprechung auszurichten. Und diese Rechtsprechung ist eindeutig, das sagt die Prüfung des Generalstaatsanwalts und das bestätigt die Fachabteilung meines Hauses. Wenn für einen Täter, der nicht psychisch krank ist, durch ein rechtskräftiges Urteil entschieden wird, dass seine Tat, unter Berücksichtigung seiner Vorgeschichte und unter Berücksichtigung seiner Persönlichkeit, mit sieben Jahren zu ahnden ist, dann muss es grundsätzlich bei diesem rechtskräftigen Urteil bleiben. Wir können nicht, wenn unsere Resozialisierungsbemühungen nicht den gewünschten Erfolg haben, sagen: Behalten wir ihn doch noch ein Jahr hier. Und erst recht können wir nicht sagen: Sperren wir ihn doch lieber weg für immer. Wer ein rechtskräftiges Urteil so massiv ändern will, braucht, ich glaube, das leuchtet jedem ein, schwerwiegende Gründe,
neue Erkenntnisse, neue Tatsachen, die ein völlig anderes Licht auf den Täter und seine Gefährlichkeit werfen, die, hätte man sie bei der Verurteilung schon gewusst, zu einer anderen oder weitergehenden Verurteilung geführt hätten.
Bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung kommen als neue Tatsachen entweder vorher begangene Straftaten in Betracht, die erst nach dem Urteil bekannt werden – das lag hier nicht vor –, oder aber ein Verhalten in der Haft, das zeigt, die Gefährlichkeit ist viel weitergehender und höher, als beim Urteil erkennbar war.
Dazu reichen leichte disziplinarische Verfehlungen wie bei Maik S. nicht aus.
Dazu ist erheblich mehr erforderlich, Herr Ankermann, wie zum Beispiel in dem vom 8. Dezember 2005 vom BGH entschiedenen Fall, den Sie in Ihrem Antrag ausdrücklich angesprochen haben. In jenem Fall gab es während der Haft Straftaten, es gab gegen Leib und Leben gerichtete Handlungen, es gab aggressive Ausbrüche sogar in Gegenwart des Therapeuten, es gab massiven fortlaufenden Drogenmissbrauch bis hin zu Kokain und Heroin, der schließlich zum Therapieabbruch führte. Insoweit ist für mich nicht verständlich, dass die Opposition zur Begründung des Untersuchungsausschusses auf diesen Fall verwiesen und gesagt hat: Dieser Fall, bei dem das alles vorlag, sei mit dem von Maik S. vergleichbar, bei dem nichts davon vorlag.
Ich bedaure sehr, dass die Opposition ihre in der Öffentlichkeit erhobenen weitgehenden Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft aufrechterhält, ohne auf der anderen Seite bereit zu sein, sich an der Expertenanhörung im Rechtsausschuss zu beteiligen, die unmissverständlich klären soll, ob ihre Anschuldigungen überhaupt eine rechtliche Grundlage haben könnten.
Meine Damen und Herren, zur Behandlung von Maik S. im Vollzug hat der Rechtsausschuss letzten Donnerstag den Gutachter Dr. Orlob gehört, der Maik S. zweimal untersucht und begutachtet hat. Herr Dr. Orlob hat unter anderem erklärt, und ich gebe jetzt nur das wieder, was man öffentlich wiedergeben kann, nämlich die Äußerungen, die er schon in der mündlichen Verhandlung gemacht hat, im Nachhinein – und insofern komme der erneuten Tat besonderes Gewicht zu –, zeige sich, dass Maik S. durch Therapie nicht erreichbar gewesen wäre.
Nach gegenwärtiger Einschätzung sollten wir, glaube ich, diesen Fall so ernst nehmen, dass wir uns gegenseitig ausreden lassen.
Vielleicht ist es sogar möglich, dass wir uns zuhören.
Er hat gesagt: Daran zeige sich, dass Maik S. durch Therapie nicht erreichbar gewesen wäre. Nach gegenwärtiger Einschätzung der Fachwelt gebe es keine Therapie für jemanden wie ihn. Deshalb könne man nicht sagen, andere oder mehr Therapie hätte seine Gefährlichkeit mindern können. Über die Frage, ob Maik S. richtig behandelt worden sei, könne man deshalb eigentlich nicht reden, sondern nur hypothetisch, wenn man nämlich unterstellte, entgegen den jetzt vorliegenden Erkenntnissen, dass Maik S. für eine Therapie erreichbar gewesen wäre. Wenn er erreichbar gewesen wäre, sagt Dr. Orlob, dann wäre es jedenfalls nicht fehlerhaft gewesen, nicht sofort in der Haft mit Therapie im eigentlichen Sinne und im engeren Sinne zu beginnen. Er hat gesagt, die damals vom Gutachterteam empfohlene und dann auch in das Urteil aufgenommene – Sie haben das zitiert – sozialtherapeutische Hilfe, die würde er – Dr. Orlob – klar als Maßnahmen definieren, die sich nicht nur auf Therapien im engeren Sinne, sondern in gleicher Weise auf Kompetenzerweiterung in den Bereichen Ausbildung, Schule, Beruf und allgemeines Verhalten richten würden. Er hat gesagt: Grundsätzlich sollten die Inhaftierten vor der Therapie vorbereitet sein durch allgemeine vollzugliche Maßnahmen. All das, was hier geschehen ist.
Der Vorwurf zu sagen, Maik S. habe nur 15 Monate Therapie absolviert, so Dr. Orlob, sei zu kurz gegriffen, weil eine ambulante Fortsetzung der begonnenen Therapie im Rahmen der Führungsaufsicht vorgesehen war. Dr. Orlob sagt, ambulante Therapie schneide nicht schlechter ab als stationäre.
Manche sagen, im Gegenteil, allerdings eben nur, wenn Maik S. erreichbar gewesen wäre, was für die Tatzeit nicht der Fall war. Und einer der wichtigsten Sätze: Wer sich nicht wirklich bemühen wolle, nicht mehr Täter zu sein, sagt Dr. Orlob, der sei für Therapie nicht erreichbar. Ich denke, es lohnt sich, diese Aussagen von Dr. Orlob den Vorwürfen, die hier erhoben worden sind, gegenüberzustellen.
Meine Damen und Herren, der Rechtsausschuss hat bereits jetzt durch seine umfangreiche Anhörung, vor allem von Dr. Orlob, wichtige Erkenntnisse gewonnen. Die weitere Expertenanhörung am 2. Februar wird abschließend die Rechtslage klären, so dass wir dann eine gute Grundlage haben, um aus diesem schrecklichen Mord die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Mir geht es nach wie vor darum, bessere Voraussetzungen, ein konsequenteres rechtliches Instrumentarium zum Schutz vor schwersten Sexualstraftätern zu schaffen. Deshalb habe ich die Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, mit der erreicht werden soll, für schwerste Täter im Ausnahmefall schon nach nur einer Tat bereits bei der Verurteilung Sicherungsverwahrung anordnen zu können, damit wir nicht, wenn wir einen eher unauffälligen Haftverlauf haben, trotz der am Ende fortbestehenden Gefährlichkeit mit leeren Händen dastehen.
Ich muss zugeben, es sind dagegen rechtsstaatliche Bedenken erhoben worden, die politisches Gewicht haben und auch nur durch allgemein akzeptierte Lösungen ausgeräumt werden können. Deshalb wäre es wichtig, wenn auch die CDU in Mecklenburg-Vorpommern sich klar zu dieser Bundesratsinitiative bekennen und sie unterstützen würde. Bisher hat sie das nur in der nichtöffentlichen Sitzung im Rechtsausschuss getan.
Meine Damen und Herren, mit der Auffassung, dass der Umgang mit rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualstraftätern verbessert werden muss, stehen wir nicht allein. Die „Frankfurter Rundschau“ hat in ihrer Ausgabe vom 30. Dezember 2005 sehr ausführlich eine Studie zu einem Forschungsprojekt des Hessischen Justizministeriums vorgestellt, in der sich der frühere Vorsitzende der Frankfurter Schwurgerichtskammer Ulrich Baltzer mit diesen Fragen beschäftigt hat. Diese Studie ist sehr ernst zu nehmen. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass es sich um eine Doktorarbeit handelt mit den Doktorvätern Rudolf Egg, das ist der Direktor der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden, und Winfried Hassemer, das ist der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Diese Studie hat ergeben, dass fast jeder fünfte Gewalt- und Sexualstraftäter in Hessen nach der Haft gefährlich bleibt. Das Rückfallrisiko sei so hoch, dass sie nicht auf freien Fuß kommen dürften. Auch Baltzer kommt zu dem Ergebnis, dass die ab Sommer 2004 geltende gesetzliche Möglichkeit, nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen, die Probleme nicht lösen kann. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung sei eben eine Durchbrechung der Rechtskraft und deshalb an enge verfassungsrechtliche Grenzen gebunden, wenn nicht sogar, sagt Baltzer, verfassungswidrig. Dazu muss man im Kopf behalten, Doktorvater ist eben der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Eine Patentlösung hat auch Baltzer nicht, seine Studie zeigt aber, dass wir Verbündete finden können, wenn wir die schwierige Aufgabe angehen, das Instrumentarium zum Schutz vor schwersten Sexualstraftätern konsequenter und effektiver auszugestalten. Ich möchte auch die Opposition in diesem Haus ermuntern, hierbei mitzumachen. Stellen Sie sich den Schwierigkeiten, die für den demokratischen Rechtsstaat objektiv bestehen, wenn es darum geht, Täter für immer wegzusperren!
Meine Damen und Herren, mein Appell an Sie heißt natürlich nicht, dass ich Ihnen Ihren Ausschuss ausreden will, ich will allerdings nicht verhehlen, dass nach meiner Meinung die sachliche Prüfung einfacher und schneller im Rechtsausschuss hätte zu Ende geführt werden können.
Einzelne Vorwürfe sind übrigens noch einfacher durch bloßen Blick ins Gesetz zu klären. Um einmal mit einem ganz zähen Vorurteil aufzuräumen: Es besteht keine gesetzliche Pflicht für das Land, eine eigene sozialtherapeutische Anstalt zu bauen. Selbstverständlich können wir die Täter, deren Behandlung in einer sozialtherapeutischen Anstalt angezeigt ist und die wir deshalb nach Paragraf 9 des Strafvollzugsgesetzes in eine sozialtherapeutische Anstalt verlegen müssen – das ist die einzige gesetzliche Pflicht, die wir haben –, auch in Hamburg oder Niedersachsen behandeln
oder aber, wie dies in 2003 und 2004 geschehen ist, in einer gesonderten Abteilung in einer unserer bereits bestehenden Anstalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir wäre sehr wichtig, wenn es gelänge, den Mitarbeiterinnen und Mit
arbeitern im Vollzug und auch in der Sozialtherapie das Signal zu geben, dass die Politik sie in ihrer schwierigen und verantwortungsvollen Arbeit nicht allein lässt.
Sicher ist es richtig, dass dieser schreckliche Fall auch zum Anlass genommen werden muss, die Arbeit der Sozialtherapie überall dort zu verbessern, wo die Analyse ergibt, dass Verbesserungsbedarf besteht. Aber wenn klar ist, dass Maik S. durch Therapie nicht zu bessern war,
wenn klar ist, dass seine Gefährlichkeit durch Therapie nicht ernsthaft verringert werden konnte, dann steht, Herr Dr. Jäger, die Untersuchung der Arbeit der Sozialtherapie doch wohl unter einem anderen Vorzeichen.
Dann geht es nicht um den Vorwurf, durch Fehleinschätzungen möglicherweise mit dazu beigetragen zu haben, mit ursächlich zu sein für diesen schrecklichen Mord. Diesen Vorwurf kann, meine ich, niemand mehr erheben. Dieser Vorwurf ist durch die klare Aussage von Dr. Orlob ausgeräumt, der die Entwicklung von Maik S. wohl am besten kennt.
Ich habe eben über die Rechtsänderungen gesprochen, aber lassen Sie uns auch über den Vollzug und die Sozialtherapie reden. Wenn wir dafür die richtigen Konsequenzen aus diesem schrecklichen Fall ziehen wollen, dann muss es uns gelingen, den Vorwurf der Mitverursachung, der Mitverschuldung auf der einen Seite zu trennen von dem möglicherweise bestehenden ganz allgemeinen Verbesserungsbedarf. Ich meine, das muss möglich sein, auch wenn ein Parlamentarischer Untersuchungsau sschuss eingesetzt ist.
Selbstverständlich ist ein solcher Fall Anlass, den gesamten Bereich allgemein zu überprüfen, zu evaluieren, Verbesserungsbedarf zu ermitteln und umzusetzen.
Wie können wir unsere noch junge Sozialtherapie besser machen, ihre Arbeit erfolgreicher für einen besseren Schutz der Bevölkerung? Das sind Fragen, mit denen meine Vollzugsabteilung sich selbstverständlich auseinander setzt, und zwar auch unter Berücksichtigung der Hinweise, die wir hier durch externen Sachverstand bekommen, denn es geht um ein besonders schwieriges Arbeitsgebiet. Möglicherweise werden wir über organisatorische Veränderungen, über konzeptionelle Verbesserungen beraten und entscheiden müssen. Es wird wohl auch eine grundsätzliche politische Verständigung darüber geben müssen, welche Chancen wir der Therapie von Sexualstraftätern überhaupt beimessen. Ganz klar ge
sagt: Kompetenzverbesserungen, wenn wir sie am Ende für nötig halten sollten, wird es auch kaum zum Nulltarif geben können. Auch darüber muss gesprochen werden.
Meine Damen und Herren, der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist das schärfste Instrument des Parlaments zur Sachaufklärung und er ist außerdem in der politischen Wirklichkeit – das lässt sich in jedem Kommentar nachlesen – eines der wichtigsten Mittel der parteipolitischen Auseinandersetzung. Darin liegt auch eine Gefahr. Wenn in dieser für den Rechtsstaat sehr schwierigen Frage – weitestgehender Schutz unter Beachtung der Grundrechte – öffentlich nicht nur noch Hickhack unter den politischen Parteien wahrgenommen werden soll, so war neulich schon eine Überschrift,
dann, glaube ich, müssen wir aufpassen. Wenn das so passiert, dass das nur noch wahrnehmbar ist, dann nehmen alle Parteien Schaden, dann nimmt auch der Rechtsstaat Schaden und ich denke, das sollten wir im Auge behalten.
Vielleicht schauen Sie zum Beispiel einmal nach, was ein „Persilschein“ historisch bedeutet und wer den nötig hatte, bevor Sie den Begriff nochmals gebrauchen.
Und wenn wir uns in Zukunft Zitate vorhalten, auch von Zeugen oder Sachverständigen, das wird einen wichtigen Teil der Arbeit im Ausschuss ausmachen,
dann sollten wir uns darauf verlassen können, Herr Dr. Jäger, dass sie nicht sinnentstellend verkürzt worden sind.
Wer im Rechtsausschuss dabei war, weiß, was ich meine.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei aller Kontroverse in der Sache müssen wir so miteinander umgehen, dass wir dem Ernst des Falles gerecht werden. Wir sind uns doch jedenfalls einig, dass aus diesem schrecklichen Fall die richtigen Konsequenzen gezogen werden müssen. Wir streiten darüber, was der richtige Weg zu mehr Sicherheit ist. Sie, meine Damen und Herren, sagen, die richtige Konsequenz ist ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss,
der Sachaufklärung betreibt, unter der Fragestellung des Skandals und vorwerfbaren Fehlverhaltens. Das ist Ihr gutes Recht. Ich werde auch weiterhin alle Fragen natürlich rückhaltlos beantworten, alle Akten zugänglich machen. Das ist selbstverständlich.
Aber lassen Sie uns doch darüber hinaus bitte die allgemein zu ziehenden Konsequenzen nicht zu kurz kommen, die ich Ihnen skizziert habe bei der Veränderung der Rechtslage, bei der Verbesserung der Arbeit in unserer Sozialtherapie. Vielleicht passt dieser zukunftsgerichtete konstruktive Teil der notwendigen politischen Arbeit nicht
in den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, zumal dessen Zeitrahmen ohnehin schon äußerst eng erscheint, aber getan werden muss diese Arbeit. Lassen Sie uns doch dann vielleicht versuchen, im Rechtsausschuss wieder zur Gemeinsamkeit zu kommen und dort an diesen Fragen zu arbeiten, indem wir zum Beispiel die Professorin Herpertz hören, vielleicht auch Herrn Baltzer, um den Rechtsänderungsbedarf auszuloten, und wir können gern über die Sozialtherapie sprechen. Wir sollten jedenfalls gemeinsam alles tun, um bestmöglichen Schutz vor schwersten Sexualstraftätern zu gewährleisten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, durch die Rede von Herrn Müller ist noch einmal klar geworden, dass wir bei der Deregulierung sehr gut zusammenarbeiten. Ich möchte mich herzlich bedanken bei den Kolleginnen und Kollegen im Sonderausschuss für diese Zusammenarbeit und selbstverständlich nehmen wir diese Anregungen gern auf und setzen das im dritten Deregulierungsgesetz um.
Vor einer Woche hat mein jährliches Treffen mit den Mitgliedern der Deregulierungskommission stattgefun
den. Die Deregulierungskommission hat zu Anfang der Legislaturperiode mit ihrer Arbeit, ihrer sehr engagierten Sachverständigenarbeit, mit ihren umfangreichen Beratungen – übrigens haben sich diese Menschen ehrenamtlich eingebracht – eine gute Grundlage für den Kabinettsbeschluss der Regierung gelegt, mit dem wir hier im Land Deregulierung und Bürokratieabbau auf den Weg gebracht haben. Ich habe damals diesen sehr engagierten Mitgliedern versprochen, dass wir uns einmal im Jahr wiedertreffen und ich ihnen die Gelegenheit gebe, zu kritisieren, was wir von ihren Dingen umgesetzt haben und vielleicht auch Anregungen aufzunehmen, die sie noch haben, weil sie unsere Arbeit hier im Parlament weiter positiv und kritisch begleiten. Um es kurz zu fassen, sie waren mit der Arbeit, die wir hier leisten, sehr zufrieden. Mich überrascht das nicht weiter. Das ist auch, denke ich, die politische Einschätzung hier im Parlament über die Parteigrenzen hinweg. Wir sind auf dem richtigen Weg. Ich denke, es ist deutlich geworden bei dem, was Herr Müller sagt, auch mit dem zweiten Deregulierungsgesetz.
Einen Punkt allerdings, das ist in dem Gespräch mit der Deregulierungskommission deutlich geworden, müssen wir noch vertieft diskutieren, auch mit der Fraktion der CDU, für die das ein besonderes Anliegen ist, nämlich die Frage, wie wir mit der Testregion umgehen, für die wir heute im zweiten Deregulierungsgesetz besondere Regelungen treffen. Wie gehen wir langfristig damit um? Herr Ringguth, ich kann sehr gut die Argumentation nachvollziehen, dass Testregion für die Befreiung der Wirtschaft von unnötigen Fesseln doch bitte das ganze Land sein sollte. Das ganze Land hat das nötig. Ich glaube, darüber gibt es keine Diskussion. Aber, meine Damen und Herren, wir werden den nötigen Mentalitätswechsel, den wir für Deregulierung brauchen, nur hinbekommen, wenn wir die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und vor allem auf diejenigen eingehen, die sich besonders engagieren, die besonders bereit sind.
Natürlich die Fachpolitiker auch. Aber wir brauchen vor allem die Leute in der Wirtschaft, von den Unternehmensverbänden, auch in der Verwaltung, wir brauchen die regionalen Akteure vor Ort. In der Testregion haben wir nun mal besonders engagierte Vorreiter in der IHK, in den Unternehmensverbänden, und diese sind von sich aus sehr früh aktiv geworden, haben weitgehende Vorschläge gemacht und stehen mit ganzer Kraft dahinter. Ich meine, es wäre ein großer Fehler, diese engagierten Vorreiter jetzt zu frustrieren und auf ihre Mitarbeit zu verzichten, sondern wir müssen ganz im Gegenteil diese Ressource, die sich da bietet, optimal nutzen.
Wie das jetzt am besten geschieht mit dem anderen Ziel, das wir haben, das ganze Land möglichst weit voranzubringen, darüber muss man nachdenken, vor allem aber muss man darüber zusammen reden. Ich freue mich sehr, dass alle hier im Landtag vertretenen Parteien mir zugesagt haben, sich an solchen Gesprächen mit den Vertretern der Testregion zu beteiligen. Das müssen wir möglichst bald durchführen. Ich danke für die Bereitschaft, das zu tun. Lassen Sie uns das wichtige Projekt
„Deregulierung und Bürokratieabbau“ weiter wie bisher gemeinsam voranbringen! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Völlig zu Recht bemerkt Herr Riemann, dass ich nicht auf der Rednerliste stehe. Aber nach dem Beitrag von Herrn Dr. Jäger geht es nicht mehr nur um schulrechtliche Fragen, sondern es geht offenbar auch um verfassungsrechtliche Fragen. Deshalb melde ich mich gerne zu Wort.
Vielleicht eines vorab: Herr Dr. Jäger, Ihre würdigende Zusammenfassung der Geschehnisse würde ich nicht für schlampig halten, das ist nicht meine Wortwahl, sondern das haben Sie uns in einem anderen Zusammenhang vorgeworfen. Aber ich würde schon sagen, sie ist sehr stark von der oppositionellen Brille geprägt.
Sie haben uns vorgeworfen, dass die Landesregierung die Geschäftsordnung nicht eingehalten hätte.
Es ist gesagt worden, dass mein Staatssekretär das gestern gesagt oder sozusagen zugestanden hätte.
Ich habe mit Herrn Dr. Litten geredet. Dr. Litten ist ein sehr zurückhaltender Mann. Er hat mich gebeten, Ihnen seine herzliche Bitte zu übermitteln, ihm nicht das Wort im Munde umzudrehen.
Es ist außerdem gesagt worden, wir würden beim Schulgesetz nicht das normale Verfahren einhalten.
Natürlich nicht!
Wir setzen mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen allen allzu vertraut ist, Vorgaben, Forderungen aus dem verfassungsgerichtlichen Urteil um.
Am Ende, Herr Dr. Born.
Das ist zum Glück nicht der Normalfall.
Zur Lage: Das Schulgesetz gilt und ist anzuwenden! Aber die Diskussion nach der Verkündung des Gesetzes hat doch gezeigt, dass verfassungsrechtliche Unsicherheiten bestehen. Das Landesverfassungsgericht könnte, wenn es angerufen wird, sagen, dieses Gesetz ist von Anfang an nichtig.
Sie, meine Damen und Herren von der CDU, haben beim Landesverfassungsgericht ein Urteil erstritten,
das sagt: Unabhängig von inhaltlichen Regelungen und Festlegungen, an denen hier beim Schulgesetz keinerlei Zweifel bestehen, bei niemandem, kann ein Gesetz allein aus formellen Gründen verfassungswidrig sein,
wenn der ursprüngliche Entwurf im Laufe des Verfahrens im Parlament wesentliche Änderungen erfahren hat. Das Verfassungsgericht sagt dazu Folgendes: Die Abgeordneten, vor allem die Opposition, müssen die Möglichkeit haben, alles, was sie zum Gesetz sagen wollen – was Sie, meine Damen und Herren von der CDU, ja auch in den Ausschüssen gesagt haben –,
auch öffentlich hier im Plenum zu sagen.