Protokoll der Sitzung vom 24.06.2004

Eine Frage des Abgeordneten Riemann. Bitte schön.

Das bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Kabinettssitzung, Herr Wirtschaftsminister.

Herr Riemann, ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie sich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Born, …

… auf die Ursprungsfrage, beziehen müssen.

Führt die FFH-Meldung im Bereich des nördlichen Peene-Stroms bei einer notwendigen Vertiefung Ihrer Ansicht nach zu einer Verzögerung und Verteuerung dieser Maßnahme?

Herr Riemann, …

Herr Minister, es tut mir Leid. Herr Riemann, ich kann diese Frage nicht zulassen, weil sie mit der Ursprungsfrage des Abgeordneten Dr. Born nichts zu tun hat.

(Beifall Volker Schlotmann, SPD)

Herr Präsident, bei allem Respekt, es ging um die FFH-Meldung.

Es ging um das Abstimmungsverhalten des Wirtschaftsministers im Kabinett! Es tut mir Leid.

(Volker Schlotmann, SPD: Eigene Frage lesen!)

Danke schön, Herr Wirtschaftsminister.

Ich rufe nun auf den Geschäftsbereich des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, hierzu die Frage 4 der Abgeordneten Frau Holznagel, der Vizepräsidentin. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Danke, Herr Präsident.

4. Der Presse war zu entnehmen, dass der Bundesumweltminister Jürgen Trittin und das Umweltbundesamt planen, von September 2004 an, verdeckte Ermittler in der Landwirtschaft einzusetzen. Circa 30 Kontrolleure sollen bei Bauern im gesamten Bundesgebiet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln überprüfen. Auf Feldern sollen sie unbemerkt Boden- und Pflanzenproben entnehmen und feststellen, ob verbotene Substanzen ausgebracht wurden.

Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Projekt einer unangekündigten Feldbeobachtung durch das Umweltbundesamt?

Sehr geehrte Frau Holznagel! Namens der Landesregierung möchte ich auf die Frage wie folgt antworten: Ja, es entspricht den Tatsachen, dass das Umweltbundesamt zu Jahresbeginn 2004 auf seiner Internetseite eine Ausschreibung für ein Projekt veröffentlicht hat, das zum Thema hat: Erstens, Erfassung des Fehlverhaltens bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Ableitung von Verbesserungsvorschlägen für die zukünftige Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich sowie den Teil 2, Feldbeobachtung und Probenahmen.

Demnach verfolgt das Bundesumweltamt folgende Zielstellung: Beginnend mit dem 1. März 2004 und fortgesetzt bis zum 20. Februar 2006 soll mittels verdeckter Feldbeobachtung und durch Entnahme von Pflanzen- und Bodenproben die Einhaltung von Applikationsvorschriften in der landwirtschaftlichen Praxis erfasst werden. Im Ergebnis erwartet das Umweltbundesamt einen realistischen Überblick über die Anwendungspraxis im Pflanzen

schutzbereich sowie den Umgang mit den so genannten Abstandsregelungen. Eine breite Öffentlichkeit bekam erst durch eine tatsächlich kurze Meldung von „Agrar Europ“ in der Fassung vom 6. April beziehungsweise vom 9. Februar 2004 Kenntnis. Seither wird dieses Thema sowohl in Fachkreisen als auch auf der politischen Ebene sehr kontrovers und teilweise auch sehr kritisch diskutiert.

Es freut mich nunmehr, dass sich auch die Opposition dieses Hohen Hauses dieses Themas angenommen hat. Die Agrarministerkonferenz hat sich im Übrigen bereits am 26. März 2004 auf Antrag des Landes MecklenburgVorpommern dazu positioniert, und zwar hat sie sich negativ zu diesem Thema geäußert.

Auf Antrag der Fraktion der FDP hat sich auch das Plenum des Deutschen Bundestages mit diesem Thema am 7. Mai 2004 auseinander gesetzt. Hinzu kamen auch diverse Interventionen seitens des Berufsstandes, auch das ist Ihnen wahrscheinlich zur Kenntnis gelangt. Zwischenzeitlich ist das Projekt an ein Berliner Ingenieurbüro sowie an das Umweltforschungszentrum Leipzig/Halle GmbH vergeben worden. Der Projektvorschlag wurde am 6. Mai 2004 in einer begleitenden Arbeitsgruppe auf Bundesebene diskutiert. Der Deutsche Bauernverband und die Bundesländer, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern, haben im Ergebnis dieser Beratung entschieden – ich betone es ausdrücklich, entschieden –, künftig nicht mehr an dieser projektbegleitenden Arbeitsgruppe mitzuwirken.

Mecklenburg-Vorpommern hält an seiner kritischen Haltung zu dem UBA-, also Umweltbundesamtprojekt, insbesondere aus folgenden Gründen auch fest:

1. Gemäß dem Paragraphen 34 des Pflanzenschutzgesetzes ist die Überwachung und Einhaltung der in diesem Gesetz verankerten Vorschriften ausdrückliche Aufgabe der Länder, der Bundesländer. Diese verwaltungsrechtlichen Grundsätze werden mit diesem Projekt missachtet und damit wird unsachgemäß in die Länderkompetenzen eingegriffen. Im Übrigen ist das zwischen dem BMVEL und den Länderministerien vereinbarte Pflanzenschutzmittelkontrollprogramm nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ wesentlich anspruchsvoller und auch zielführender. Auch dieses haben die Länder gemeinsam herausgearbeitet.

2. Die verdeckten Beobachtungen von Personen und die Entnahme von Pflanzen- und Bodenproben ohne Einverständnis des Eigentümers sind aus unserer Sicht rechtlich zweifelhaft, denn Paragraph 38 Pflanzenschutzgesetz regelt die Auskunftspflicht nur gegenüber den zuständigen Behörden. Und das ist bei uns das Landespflanzenschutzamt. Auch eigentums- und datenschutzrechtliche Bedenken stehen dem geplanten Vorhaben ausdrücklich entgegen. Das Umweltbundesamt ist insofern ausdrücklich auf die Kooperation der Landwirte angewiesen.

3. Das Projekt dürfte schon allein vom Probenumfang her nicht ausreichen, um wirklich repräsentative und damit statistisch verwertbare Daten zu liefern. Ob auf einer solchen Grundlage tatsächlich belastbare Aufschlüsse zur besseren Risikovermeidung durch unsachgemäßes Pflanzenschutzmittelausbringen erreicht werden muss ausdrücklich bezweifelt werden.

Ich habe mich in der Agrarministerkonferenz genau wie 13 andere Länderkollegen dafür ausgesprochen, dass der

Bund die Einstellung dieses Projektes veranlasst. Gleichzeitig muss aber auch davon ausgegangen werden, dass es das Projekt einer Bundesbehörde ist und diese in eigener Zuständigkeit über Projektinhalte und die Durchführung entscheidet. Ich bedauere dieses ausdrücklich. Dieses Geld hätten wir auch für andere Zwecke besser einsetzen können. Im bisherigen Diskussionsprozess ist zumindest erreicht worden, dass betroffene Landwirte, und zwar nach erfolgter Beobachtung und bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf Fehlverhalten, informiert werden. Sie werden befragt und auch um Erlaubnis zur Probenentnahme gebeten. Insoweit kann man von verdeckten Ermittlungen oder gar von Bauernspionen heute nicht mehr reden.

Meine sehr geehrte Frau Abgeordnete Holznagel, trotz der kritischen Gesamthaltung der Landesregierung, die ich Ihnen hoffentlich deutlich gemacht habe, mahne ich aber ausdrücklich zur Besonnenheit. Ich gehe davon aus, dass die Ergebnisse möglicher Überprüfungen zwei Dinge deutlich machen werden:

1. Die überwiegende Zahl der Landwirte, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern, geht sehr verantwortungsbewusst mit den ökonomischen, ökologischen und ethischen Fragen des Pflanzenschutzeinsatzes um, denn letzten Endes geht es um die Gesunderhaltung der Bestände und nicht um irgendeine Verursachung von Problemen. Eine fachlich gute Pflanzenschutzberatung trägt zur Minimierung von unsachgemäßem Anwenden von Pflanzenschutzmitteln in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich bei. Und ich glaube, das Landespflanzenschutzamt des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat in dieser Frage einen ausgezeichneten Ruf. Dieses ist unbedingt aufrechtzuerhalten!

2. In einer groß strukturierten Landwirtschaft wie in den neuen Bundesländern und damit insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern werden die Abstandsregelungen – das wissen Sie ja wahrscheinlich auch sehr genau – insgesamt besser eingehalten, als dies in einer klein strukturierten Landwirtschaft wie in den westlichen Ländern oder auch im Süden Deutschlands der Fall ist. Insofern darf man hier, glaube ich, auch einmal sagen, dass das, was die Landwirte in MecklenburgVorpommern leisten, ausdrücklich eine extensive Bewirtschaftung mit Pflanzenschutzmitteln ist.

Insofern danke ich für Ihre Fragen und hoffe, diese ordnungsgemäß beantwortet zu haben.

Danke. Eine Nachfrage hätte ich aber doch noch gerne.

Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Minister, können Sie sagen, wie viel Kosten dieses Projekt verursachen würde?

Diese Zahlen sind mir im Einzelnen nicht bekannt. Sie kennen meine Haltung dazu. Ich habe von Anfang an von diesem Projekt nichts gehalten und deswegen haben wir uns auch an den weiteren Beratungen nicht mehr beteiligt.

Danke für die ausführliche Beantwortung.

Danke schön.

Ich rufe nunmehr auf den Geschäftsbereich der Sozialministerin, hierzu die Fragen 5 und 6 des Abgeordneten Herrn Riemann. Bitte schön, Herr Riemann.

Herr Präsident, gestatten Sie eine Vorbemerkung?

Nein, kann ich nicht.

Es ist sehr wichtig. Da meine Ursprungsfrage sich nur auf die Sozialministerin bezog und sie auch für die Landesregierung antwortet, gehe ich davon aus, dass in der Drucksache 4/1256 „die Landesregierung“ durch „das Sozialministerium“ zu ersetzen ist. Ich kann Ihnen das Original mit Unterschrift gerne vorreichen. Da muss es in der Verwaltung einen gedruckten Fehler gegeben haben.

Dann klären wir das verwaltungsintern. Ich würde dann bitten, dass Sie die Frage stellen. Danke.

Erste Frage, Frau Sozialministerin.

5. Wie viele Dienst- und Werkverträge hat das Sozialministerium wann in dieser Legislaturperiode mit welcher Laufzeit und welchem Entgelt sowie mit wem für welche Aufgabenerfüllungen abgeschlossen?

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Riemann! Tja, das Sozialministerium hat in der 4. Legislaturperiode bislang 677 Dienst- und Werkverträge abgeschlossen beziehungsweise weitergeführt. Sie benennen ja alle nach dem BGB eben hier zu benennenden und einzuordnenden Verträge nach Paragraph 611 beziehungsweise 631. Das sind also, ich betone es noch einmal, 677, darunter allein 446 Arbeitsverträge, 181 Verträge im Rahmen der beruflichen Fortbildung. Ich gehe davon aus, dass die Dimension Ihnen bekannt war, gehe aber auch davon aus, dass ich hier davon absehe, alle arbeitsrechtlichen Verträge vorzutragen. Das würde persönlichkeitsrechtliche, aber natürlich, was die anderen nichtarbeitsrechtlichen Verträge anlangt, auch wettbewerbsrechtliche Aspekte berühren, und, ich denke, es sind doch gewisse Grenzen gegeben, hier zu 677 Verträgen im Einzelnen Stellung zu nehmen. Deshalb mag ich es also bei der Benennung der Anzahl belassen.

Eine Zusatzfrage?

Herr Riemann, eine Zusatzfrage, bitte.

Wie viel Tage pro Jahr ist der ehemalige persönliche Referent des früheren PDSBundesvorsitzenden im Sozialministerium tätig?

Wie viel Tage pro Jahr?