Renate Holznagel
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Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Unter der CDU-geführten Landesregierung wurden im Jahre 1992 von der Umweltministerin Frau Dr. Uhlmann 15 Vogelschutzgebiete mit einer Landesfl äche von immerhin 1,5 Prozent an die Bundesregierung zur Weitermeldung an die Europäische Kommission gemeldet. Schon damals ist Mecklenburg-Vorpommern seiner Verantwortung gegenüber dem Naturschutz nachgekommen.
Gleichzeitig aber wurden die Interessen der vor Ort lebenden Menschen und der Wirtschaft berücksichtigt, um so die Akzeptanz für den Naturschutz zu erhalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diesen Grundsatz vermisse ich bei dieser Landesregierung. Denn nur so ist es zu verstehen, dass der Umweltminister am 11. April 2006 über das Verfahren zur beabsichtigten Neufestlegung von Vogelschutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern die Presse informierte. Eine Information des Landtages beziehungsweise von der Nachmeldung Betroffener erfolgte bis heute nicht. Mit dem vorliegenden Antrag meiner Fraktion fordern wir genau diese Information ein, hier heute im Hohen Hause. Nun kann es sein, dass die Landesregierung bisher nicht wusste, wie viel und aus welchen Gründen Vogelschutzgebiete nachgemeldet werden müssen. Oder wollten Sie uns etwa hinters Licht führen?
Nur so ist es zu verstehen, warum die Landesregierung jetzt auf das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission wegen unzureichender Meldung von europäischen Vogelschutzgebieten eingeht.
Denn schon gleich nach Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens war klar, welche Forderungen an Mecklenburg-Vorpommern gestellt wurden. So soll unser Land für über 16 Vogelarten eine besondere Verantwortung übernehmen und deren Lebensräume unter Schutz stellen. Wie notwendig der von meiner Fraktion vorgelegte Antrag ist, verdeutlicht allein die Tatsache, dass die Angaben über bestehende Vogelschutzgebiete zwischen Statistischem Landesamt und Umweltministerium stark differieren. So haben wir es herausgelesen. Wenn der Umweltminister den Anteil der Vogelschutzgebiete an der Landesfl äche noch mit 14,5 Prozent benennt, weist das Statistische Landesamt bereits 19,3 Prozent der Landesfl äche als Vogelschutzgebiete aus.
Hier kommen noch neue Meldungen. Wer nun Recht hat, das soll sich vielleicht der Bürger aussuchen? Offensichtlich versuchte die Landesregierung, hier doch die Öffentlichkeit zu täuschen.
Diese Salamitaktik darf nicht aufgehen. Wir möchten und hoffen, dass wir heute eine klare Aussage bekommen, mit der wir dann alle genau wissen, wie viel Prozent es sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon im Rahmen der Meldung von FFH-Gebieten wurde seitens der Landesregierung darauf verwiesen, dass mit der Ausweisung von Natura-2000-Gebieten zusätzliche Fördermittel aus den europäischen Strukturfonds zur Umsetzung der Monitoringprogramme und der Erarbeitung der Managementpläne zur Verfügung stehen würden. Bis heute konnten wir keinen Eingang von zusätzlichen Fördermitteln der Europäischen Union verzeichnen. Vielmehr fordert die Landesregierung eine Umschichtung von Haushaltsmitteln innerhalb der europäischen Strukturfonds zulasten der aktiven Landwirte. Diese Herangehensweise, meine Damen und Herren, ist der falsche Weg. Er zerstört das Vertrauen und die Akzeptanz in verantwortungsvolle Naturschutzpolitik.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vom Parlament und der Landesregierung wurden Planungs- und Investitionssicherheit, Bestandsschutz für bisherige Nutzungsformen und zusätzliche Finanzmittel zugesichert. Die nunmehr beabsichtigte Meldung von weiteren Vogelschutzgebieten stellt diese Planungs- und Investitionssicherheit in weiten Räumen unseres Landes und damit die Glaubwürdigkeit der Landesregierung infrage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Januar 2006 wird nunmehr auch der Bestandsschutz für bisherige Nutzungsformen infrage gestellt. Nach diesem Urteil müssen die Mitgliedsstaaten dafür Sorge tragen, dass es zu keiner unbeabsichtigten Störung in Natura-2000-Gebieten kommt. An einen Bestandsschutz, wie ihn die Landesregierung zugesagt hat, ist im Lichte dieses Urteils wohl nicht mehr zu denken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits bei der Ausweisung von FFH-Gebieten wurde deutlich, dass die seitens der Landesregierung vorgeschlagene Gebietskulisse große Mängel hinsichtlich des Vorkommens von Arten und Lebensraumtypen aufwies.
So entsprachen einige Gebietsmeldungen aufgrund einzelner Funde oder Sichtungen von Arten den wissenschaftlichen Anforderungen, um als Beleg für das Vorkommen dieser Art zu gelten, nicht. Um diese Fehler bei der beabsichtigten Nachmeldung von Vogelschutzgebieten zu vermeiden, müssen frühzeitig eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und die Berücksichtigung der abgegebenen Stellungnahmen gewährleistet werden.
Und das ist unser Anliegen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Initiative der CDU-geführten Länder hat die 66. Umweltministerkonferenz einen Beschluss zur Novellierung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie gefasst.
In dem Beschluss geht es darum, dass die europäischen Richtlinien mit Augenmaß umgesetzt werden. Zwischen wirtschaftlichen und umweltpolitischen Interessen soll es zu einem Ausgleich kommen. Gleichzeitig soll eine pragmatische Handhabe der Richtlinien gewährleistet werden. Die FFH- und Vogelschutzrichtlinien sollen in einer einheitlichen Richtlinie zusammengeführt beziehungsweise harmonisiert und überarbeitet werden. Alle diese Maßnahmen sind besonders im Interesse der ökonomischen und sozialen Entwicklung unseres Landes von erheblicher Bedeutung. Ich begrüße es sehr. Es ist nicht verständlich, warum Mecklenburg-Vorpommern als einziges Bundesland diesen Antrag oder dieses Anliegen nicht unterstützt.
Vielleicht hören wir auch dazu eine Erklärung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir fordern Informationen über die beabsichtigte Nachmeldung und die Beteiligung der Betroffenen am Verfahren. Gleichzeitig fordern wir die Landesregierung auf, im Interesse des Landes, und hier sage ich, der besonderen Probleme des Landes und auch vielleicht der Schönheit unseres Landes, denn wir haben eine besonders gute Naturausstattung, tätig zu werden. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Pünktlich zum Ende der laufenden Legislaturperiode will der Landwirtschaftsminister unseres Landes mittels des Agrarberichtes 2005 ein positives Bild seiner zurückliegenden Agrarpolitik aufzeigen. Das kann ich sehr gut verstehen.
Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass die SPD-Fraktion die Gelegenheit nutzen will, um ihrem Landwirtschaftsminister hier in diesem Hohen Haus ein Podium zu bieten. Bereits in einer Pressemitteilung vom 6. Juli zum vorliegenden Agrarbericht zieht der Landwirtschaftsminister selbst eine überwiegend positive Bilanz und er hat, wie wir es eben gehört haben, die sehr hervorragenden Leistungen der Landwirtschaft dargestellt. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt, dass wir noch mal deutlich sagen müssen, dass die Leistungen des größten Wirt
schaftszweiges in Mecklenburg-Vorpommern oft viel zu wenig besprochen und gewürdigt werden.
Deswegen begrüße ich es auch. Aber ob es nun im Agrarbericht sein muss, dazu komme ich nachher noch einmal.
Aus Oppositionssicht möchte ich aber klarstellen, dass die zurückliegende Politik dieser Landesregierung den Landwirten auch oftmals Wettbewerbsnachteile eingebracht hat – ich komme darauf noch zu sprechen –, denn nur so ist es zu erklären, dass im Jahr 2005 der Anteil der Vollbeschäftigung im Bereich der Landwirtschaft um 5 Prozent sank, die Rinderbestände um 3 Prozent sanken und die Schweineproduktion auf einem Niveau produziert, dass weiterhin 50 Prozent des in unserem Land verbrauchten Schweinefleisches importiert werden müssen. Ich denke, das sind Zahlen, über die wir reden müssen. Und ich glaube, es ist auch wichtig, darüber nachzudenken, wie sich das verbessern kann.
Keine Rede ist im Agrarbericht von den schwerwiegenden Einschnitten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes insbesondere für die benachteiligten Gebiete und für Flurneuordnungsverfahren. Gerade die Kürzungen im Bereich der Flurneuordnung stellen einen schweren Einschnitt für den ländlichen Raum dar. Hier muss ich noch einschränken, ob das in den Agrarbericht hinein muss, das ist die Frage. Deswegen, denke ich, sollten wir uns prinzipiell darüber unterhalten, was dieser Agrarbericht uns bringt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir auch gerne dieser Landesregierung eine gute Agrarpolitik attestieren möchten, so müssen wir aber auch feststellen, Herr Landwirtschaftsminister, dass hinter vielen Worten oftmals die Taten gefehlt haben.
Deswegen möchte ich jetzt nicht die Leistungen der Landwirte, Frau Schildt, hier in den Hintergrund stellen, nein, ich möchte die guten Leistungen wirklich hervorheben, nicht, dass Sie da einen falschen Eindruck bekommen.
Die Wettbewerbsfähigkeit vieler landwirtschaftlicher Unternehmen hat bei manchen Ergebnissen dieser Agrarpolitik gelitten. Das muss man auch noch einmal deutlich sagen. Und ich will das in dem Zusammenhang auch hervorheben. Wenn es nicht so gewesen wäre, wäre der Agrarbericht vielleicht noch besser ausgefallen. Gerade wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen sind Grundvoraussetzung für unternehmerische Tätigkeit. Aus diesem Grund hat meine Fraktion in zahlreichen Anträgen diese wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen eingefordert.
Sie, meine Damen und Herren der SPD und Linkspartei.PDS, haben Ihre Zustimmung sehr häufig oder fast immer unter dem Motto: „Es kann nicht sein, dass die Opposition hier recht bekommt.“ abgelehnt.
Ob Schweinehaltungsverordnung, Legehennenhaltungsverordnung, Haushaltsbegleitgesetz, Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie, Landesbauordnung oder ganz aktuell die Abstandsregelung zu den Gewässern in unserem Land – Sie sind nicht bereit, im Interesse dieser besonders dringenden Themen der Landwirte zu agieren.
Ich lasse es hier jetzt so stehen.
Ich denke, mit den Aufzählungen habe ich es schon getroffen. Wenn wir in dieser Richtung gemeinsam die dringenden Aufgaben sehr schnell lösen können, dann haben wir auch ein gutes Ergebnis. Ich möchte das so stehen lassen.
Noch einmal zu dem Agrarbericht: Zum Sinn oder Unsinn der Agrarberichterstattung haben wir im Agrarausschuss schon oft diskutiert und, Herr Minister, da habe ich auch schon einen anderen Standpunkt von Ihnen gehört. Wir wissen, gerade unter dem Aspekt Deregulierungsbemühungen und Verwaltungsvereinfachung ist eben doch zu überprüfen, ob wir in dieser Art und Weise diesen Agrarbericht so brauchen.
Meinem Erachten nach wäre es vielmehr notwendig, einen Blick in die Zukunft zu werfen und sich mit den Aussichten der Agrarwirtschaft in den kommenden Jahren zu befassen. Aus diesem Grunde sollten wir die Initiative ergreifen – und das haben wir auch schon mal im Ausschuss diskutiert –, die Bundesregierung aufzufordern, denn es ist ja von der Bundesregierung gefordert, diesen Agrarbericht zu erstellen, die kaum verwertbaren jährlichen Erhebungen von Agrardaten in dieser Art und Weise abzuschaffen.
Ich möchte mich aber auch seitens meiner Fraktion bei allen, die daran beteiligt sind, diese Agrarberichte zu erstellen, ganz herzlich bedanken, denn sie haben es mit Fleiß getan und deswegen, denke ich, ist hier auch ein Dank sehr gut angebracht.
Insofern sollten wir gemeinsam in der nächsten Legislatur überlegen, wie wir mit dem Agrarbericht umgehen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe im Mai dieses Jahres in meinem Wahlkreis Demmin das Polizeirevier, eine Liegenschaft des Landes, aufgesucht und mich dort vom Zustand des Gebäudes und den Arbeitsbedingungen der Polizeibeamten und -beamtinnen vor Ort informiert. Meine Einschätzung des Gebäudes, das ist auch die Einschätzung dieser Beamten, lautet, es ist stark sanierungs- und renovierungsbedürftig.
Das Dach ist undicht, die Schirme stehen bereit, wenn es regnet,
und die Heizungsanlage ist sanierungsbedürftig.
Am 29. Mai 2006 habe ich daraufhin in einer Kleinen Anfrage die Landesregierung gefragt, ob dieser desolate Zustand im Ministerium bekannt ist. Ich bekam unter Drucksache 4/2237 folgende Antwort: „Ja. Ursache des Ausfalls der Heizung war eine defekte Pumpe. Nach deren Wechsel lief die Anlage stabil.“ Kein Wort darüber, welche weiteren Sanierungs- und Renovierungsbedarfe vorliegen,
kein Wort über die Undichtigkeiten im Dach. Kein Wort darüber, dass die Heizung monatelang nicht funktioniert, desolat und altersschwach ist.
Das, meine Damen und Herren, ist unglaublich den Beamten vor Ort gegenüber.
Nicht nur Minister und Abgeordnete möchten in einem ansprechenden Ambiente arbeiten. Auch Polizeibeamte, die in ihren Einsätzen so manches Elend sehen müssen und in ihrer täglichen Arbeit auch Gefahrensituationen ausgesetzt sind, möchten im Innendienst wenigstens akzeptable Zustände haben, denn das führt zu mehr Arbeitszufriedenheit und Motivation.
Der schlechte Bauzustand des Polizeireviers Demmin ist seit Langem auch im Innenministerium bekannt. Eine Aufstellung vom Mai 2000 zu den Liegenschaften, Landesbauvorhaben und Investorenmodellen der Landespolizei stellt fest, dass landesweit trotz zahlreicher Verbesserungen immer noch erhebliche Defizite bei der Unterbringung der Polizei bestehen. Eine Reihe von Polizeidienststellen sei derzeit in Liegenschaften untergebracht, die eine ordnungsgemäße Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben nur bedingt ermöglichen.
Für die Polizeiinspektion Demmin war mittelfristig eine Grundinstandsetzung beziehungsweise ein Neubau vorgesehen mit geschätzten Baukosten von 6,5 Millionen DM. Es sollten im Jahr 2003 500.000 und im Jahr 2004 2 Million e n Euro verbaut werden. Inzwischen sind sechs Jahre vergangen, ohne dass etwas passiert ist.
Im September 2002 antwortete die Landesregierung noch auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jäger zu dem Sanierungsstand der Polizeiliegenschaften, dass für die Polizeiinspektion Demmin, jetzt Polizeirevier Demmin, eine Grundinstandsetzung der Liegenschaft ab 2003 für 3.250.000 Euro vorgesehen sei.
Es ist aber immer noch nichts passiert, meine Damen und Herren.
Und auch meine Kleine Anfrage macht deutlich, den Polizeibeamten im Polizeirevier Demmin wird keinerlei Änderung ihrer Situation
in Aussicht gestellt,
obwohl selbst die Landesregierung zugibt, dass diese Arbeits- und Lebensbedingungen auf Dauer nicht zumutbar sind.
Es sei die Frage erlaubt: Was heißt „auf Dauer“? Sechs Jahre? Zehn Jahre?
Es ist jedenfalls nicht festzustellen – hören Sie bitte zu Ende zu –, dass die Landesregierung sich bemüht, die Situation so schnell wie möglich zu ändern. Aus der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage ergibt sich nur, dass zwar Verhandlungen mit der Sparkasse Neubrandenburg aufgenommen wurden, deren Gebäude eine komplette Unterbringung der Dienststelle ermöglichen. Ich weiß, dass die Verhandlungen schon im Oktober 2005 aufgenommen wurden. In der Beantwortung ist aber zu lesen, ein Umzug würde voraussichtlich erst Ende des 2. Quartals 2007 möglich werden. Das heißt, dass die Beamten noch ein weiteres Jahr unter diesen unzumutbaren Arbeitsbedingungen zubringen müssen.
Und, meine Damen und Herren, der Winter bringt dann sicher auch viele Reparaturkosten
bei diesem desolaten Zustand der Heizung und auch des Daches. Ich denke, dann werden Schirme auch nicht mehr ausreichen. Das kann nicht so weitergehen. Ich hoffe auf eine breite interfraktionelle Unterstützung dieses Anliegens.
Frau Schildt hat schon zugesichert, dass sie das Anliegen unterstützen wird,
und ich denke, auch Herr Körner wird bei diesen wirklich wichtigen Dingen Herrn Riemann noch einmal zuhören,
ob vielleicht nicht doch die finanziellen Möglichkeiten ein Ausweg wären. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Aal gehört traditionell in unsere Gewässer und der Aal ist auch ein traditionelles Gericht in unseren Regionen. Das darf man nicht vergessen. Der Schutz der Aalbestände ist ein gemeinsames Anliegen der Fischerei, der Artenschützer und auch der Politik. Aus diesem Grunde ist die Bundesregierung bereits heute in Verhandlungen zum Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission aktiv. Ich hoffe, unser Antrag und die Debatte werden noch mithelfen, hier etwas zu erreichen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bestand des europäischen Aals hat sich in den vergangenen Jahren so entwickelt, dass er nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung außerhalb sicherer biologischer Grenzen existiert, wie Frau Wien es hier dargelegt hat. Im Klartext heißt dies, er ist in seinem Bestand gefährdet. Nur aus diesem Grunde, das möchte ich noch mal deutlich sagen, steht der Aal auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands.
Wenn noch in den Anfängen der 90er Jahre in ganz Europa etwa 30.000 Tonnen Aal gefangen wurden, so liegen die Fangergebnisse heute bei circa 135 Tonnen. Im Bereich der Küstengewässer von Mecklenburg-Vorpommern sind die Fänge von circa 160 Tonnen im Jahre 1994 auf 97 Tonnen im Jahr 2002 zurückgegangen. Allein diese Tendenz macht die Notwendigkeit eines Aalmanagements deutlich, denn der Bestand an Blank- und Glasaalen hat ein bisher nicht gekanntes historisches Tief erreicht. Hierfür werden seitens der Wissenschaft eine Vielzahl von Vermutungen angeführt. Einen klaren Beleg für oder gegen die jeweiligen Vermutungen gibt es bisher nicht und deswegen, denke ich, muss auch hier weiterhin Forschungsarbeit geleistet werden.
Warum ist der Aalbestand gefährdet? Zu den durch die Menschen verursachten Gründen sind insbesondere die Verbauung von Gewässern und die Turbinenverluste durch Wasserkraftwerke zu nennen, wie Frau Wien es auch angeführt hat. So kommt das Umweltbundesamt zu dem Ergebnis, dass die Flussverbauung und Staustufen in weiten Bereichen den Aufstieg des Glasaales verhindern. Allein hierdurch stehen dem Aal in Europa nicht einmal mehr 50 Prozent seines angestammten Lebensraumes zur Verfügung. Die Gefährdung durch Turbinen wird mit einer Mortalitätsrate von 30 Prozent beziffert. Weitere Verluste, die nicht näher quantifiziert werden können, entstehen durch den hohen Fraßdruck des Kormorans.
Und hier, denke ich, haben wir vielleicht noch eine andere Einstellung oder Haltung, denn man kann davon ausgehen, dass der Kormoran den Aal sehr gerne frisst. Das kann man wissenschaftlich auch schon belegen.
500 Gramm und sogar bis zu 1-Kilo-Funde von gefressenem Aal sind im Kormoran entdeckt worden. Also ich finde, wenn man das mal hochrechnet, ist es schon eine enorme Größe.
Weiterhin liegt die Gefährdung des Aals durch Klimaerwärmung und einen aus Asien eingeschleppten Schwimmblasenparasiten vor.
Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Wenn auch der Fang und der Verkauf von Glasaalen in den asiatischen Raum einen erheblichen Einfluss auf die Bestandsentwicklung haben, bedarf es doch einer ganzheitlichen Betrachtung dieses Problems, denn nicht nur die gefangenen Glasaale sind das Problem, sondern, wie schon angeführt, der Preis, der für sie gezahlt wird. Das möchte ich noch mal deutlich unterstreichen. Bereits zehn Prozent der Glasaalfänge reichen aus, um den Besatz im deutschen Gewässer zu realisieren. Allerdings vermindern Preise von über 700 bis 900 Euro je Kilogramm für Besatzfische die Besatzaktivitäten der einheimischen Fischer. Vor dem Hintergrund, dass Glasaale kaum noch auf natürliche Weise in die Gewässer einwandern können, wird die Dimension des Problems hier besonders deutlich. Klar ist meines Erachtens, dass die Summe der Einflüsse die aktuelle Bestandsentwicklung beim Aal nach sich zieht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir auch das Ziel, den Aalbestand zu schützen beziehungsweise wieder aufzubauen, uneingeschränkt unterstützen, müssen hier jedoch alle Möglichkeiten der Maßnahmen ergriffen werden. Gerade im Bereich unseres Bundeslandes bestehen Möglichkeiten, die Durchlässigkeit der Gewässer zu verbessern, den Kormoranbestand zu reduzieren und die Besatzmaßnahmen der Fischer zu unterstützen. Allein die Aufforderung an die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Glasaalfang in Europa durch Lizenzen reglementiert wird und nur ein Teil des Glasaalaufkommens gefangen werden darf, wird meines Erachtens nicht ausreichen. Erstens fehlt hier der genaue Adressat in Ihrem Antrag und zweitens führt nicht nur der Fang des Glasaales vor der spanischen Atlantikküste, wie bereits ausgeführt, zu dramatischen Bestandsentwicklungen. Klar ist, dass sich hier die Bundesregierung auf der Ebene der Europäischen Union im Fischereirat für Aalmanagementmaßnahmen einsetzen muss. Ich denke, das müssen wir hier noch deutlich machen. Inwieweit sie sich hierbei gegen Frankreich und Spanien durchsetzen kann, bleibt vor dem Hintergrund zu hinterfragen, dass jährlich circa 130 Millionen Euro an Einnahmen aus dem Glasaalfang in diesen Ländern zu betrachten sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat mit dem Änderungsantrag versucht, Ihren Antrag vom Kopf auf die Füße zu stellen und zu ergänzen.
Ich glaube aber, es könnte uns gelungen sein. Die CDU-Landtagsfraktion fordert zum Schutz des Aales die Unterstützung von Besatzmaßnahmen der Fischer, die Reduzierung des Kormoranbestandes, die Herstellung der Durchlässigkeit der Gewässer und den Einsatz der Bundesregierung im Fischereirat der Europäischen Union. Aus diesem Grunde möchte ich Sie bitten, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, und dann, denke ich, ist dieses Problem des Aales damit auch umfassend gelöst. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn auch der Einsatz der grünen Gentechnik immer wieder Gegenstand heftiger Debatten ist, so ist uns doch allen klar, dass grüne Gentechnik Entscheidendes für die künftige Welternährung und die Umwelt leisten kann. Schon heute weisen gentechnisch optimierte Pflanzen eine höhere Schädlingsresistenz und wirksame Abwehrmechanismen gegen Salz und Dürre auf. Aus diesem Grunde benötigen sie einen verminderten Aufwand an Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Hinzu kommt, dass gentechnisch optimierte Pflanzen eine höhere Nahrungsmittelqualität bereitstellen können. Gerade aus diesen Gründen ist es notwendig, dass die Erforschung der Gentechnologie in nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen gefördert wird und mehr unterstützt wird. Hierzu gehören unter anderem Demonstrationsfreilandversuche, der Zugang zu gentechnisch
optimierten Pflanzensorten und sachliche Informationsarbeit im Bereich der Gentechnologie.
Im Gegensatz zur roten Gentechnologie mangelt es im Bereich der grünen Gentechnologie oft an der sachlichen Informationsarbeit.
Also die rote Gentechnologie hat nichts mit der Koalition zu tun.
Gerade die rot-grüne Bundesregierung hatte mit ihrem Gentechnikgesetz die Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher ad absurdum geführt und die Anwendung der grünen Gentechnik in Deutschland zum größten Teil verhindert. Für den Forschungsstandort Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern war das Gesetz ein verheerendes Signal. Wir haben darüber auch im Landtag eindeutig debattiert. So stellte schon damals die Deutsche Forschungsgemeinschaft fest, das Gesetz ist ein Hemmnis für Forschung und Innovation in Deutschland. Die Anwendung der vorliegenden Haftungsregelungen wird für die Forschung an gentechnisch veränderten Organismen und Freisetzung in Deutschland nicht mehr möglich sein. Der Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter gab zu bedenken, dass durch das beschlossene Gesetz zukunftsfähige Märkte ins Ausland abwandern und sich somit für Pflanzenzuchtunternehmen die Standortfrage in Deutschland stellt. Und wir wissen, wie wichtig für Mecklenburg-Vorpommern diese Forschungsarbeit in unserem Land ist.
Klar ist aber, dass wir die ökonomischen und ökologischen Vorteile nicht dem Ausland überlassen dürfen, während andererseits zunehmend gentechnisch veränderte Produkte aus dem Ausland importiert werden. So wurden schon im Jahr 2003 weltweit über 70 Millionen Hektar mit transgenen Kulturen wie Soja, Mais, Raps und Baumwolle angebaut. Seit Jahren werden in Deutschland gentechnisch veränderter Mais oder Soja in der Landwirtschaft verfüttert. Allein diese Tatsache verdeutlicht, dass es schon lange nicht mehr um die Frage geht, ob die Gentechnologie angewendet wird, sondern vielmehr um die Frage, wie sie angewendet wird, meine Damen und Herren.
Mit dieser Frage befasst sich nun auch der vorliegende Antrag. Sie fordern die Landesregierung auf, auf Bundesebene tätig zu werden, um eine europaweit einheitliche und ausnahmslose Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln, bei denen im Prozess der Herstellung gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt wurden, zu erreichen. Mit den von Ihnen beabsichtigten Ergänzungen der derzeitigen Rechtslage kann der Verbraucher immer noch nicht klar definieren, inwieweit seine Lebensmittel gentechnische Produkte enthalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zielführender wäre es, alle Lebensmittel zu kontrollieren, also auch die ökologisch erzeugten Lebensmittel, und dann entsprechend dem Untersuchungsergebnis zu kennzeichnen.
Ein weiterer Schwerpunkt Ihres Antrages liegt darin, dass ein Ausgleichsfonds, welcher nach dem Gentechnikgesetz dem Ausgleich von wesentlichen Beeinträchtigungen dient, durch diejenigen eingerichtet werden soll, welche einen Nutzen aus der Anwendung der GVO-Technologie ziehen. Ich denke, so habe ich das richtig verstanden, Frau Wien. Hier stellt sich die Frage, wen Sie damit direkt ansprechen. Einen Nutzen aus der Anwendung der GVOTechnologie können sowohl die Endverbraucher durch optimierte Lebensmittel oder neuartige Medikamente als auch die Gesamtgesellschaft durch verminderten Düngeund Pflanzenschutzmitteleinsatz haben. Das sollte man bedenken. So stellt sich für meine Fraktion die Frage, ob Sie die Endverbraucher oder die Gesamtgesellschaft für einen Ausgleichsfonds hier zur Kasse bitten wollen.
Das kann doch wohl nicht das Ziel sein.
Ja.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihr Antrag lässt viele Fragen offen.
Aus diesem Grunde hat meine Fraktion einen Änderungsantrag zum vorliegenden Antrag vorgelegt, der Konkretisierungen aufnehmen soll. Klar ist dennoch, dass die Landesregierung jederzeit die Möglichkeit hat, sich an die Bundesregierung zu wenden und im Bundesrat aktiv zu werden. Inwieweit es dafür einer Aufforderung des Landtages bedarf, bleibt fraglich. Meine Fraktion steht für ein Nebeneinander von grüner Gentechnologie, konventionellem und ökologischem Anbau.
Sowohl Landwirten als auch Verbrauchern muss eine Wahlfreiheit eingeräumt werden. Die Anwendung der grünen Gentechnik darf nicht durch überzogene Haftungsregelungen infrage gestellt werden. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, sich den Änderungsantrag noch mal anzuschauen und ihm zuzustimmen, damit auch dieser Antrag die richtige Richtung bekommt. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, der Antrag spielte eine Rolle im Landtag von Schleswig-Holstein. Wir haben ihn extra genauso übernommen, wie er dort diskutiert wurde, um deutlich zu machen, dass wir hier eine gleiche Interessenlage haben, meine Damen und Herren. Und ich denke, wenn Sie sich orientiert haben, dass er dort schon debattiert wurde, dann wissen Sie auch, dass er dort angenommen wurde, und zwar auch aus der Sorge heraus. Es ist richtig, dass wir mit diesem Antrag aufmerksam machen wollten auf ein Problem, und ich denke, Herr Koplin, uns ist es gelungen. Das ist schon mal das erste gute Ergebnis dieses Antrages. Für mich ist es ganz wichtig, weil die Sachlage wirklich kompliziert ist, es frühzeitig einzubringen, und deswegen ist es für mich kein Frühstarter, denn in Schleswig-Holstein hat man sich auch dazu verständigen können, ohne hier dieses Thema Frühstarter zu nennen, aus der Sorge heraus.
Ich denke, Sie wissen am besten, dass gerade auch zu den Fragen der Gesundheitsreform jetzt sehr viel in Bewegung ist. Wir wissen alle, dass die Reform kommen wird und dass es darum geht, aufmerksam zu machen, welche Dinge und Punkte wichtig sind, hier darzustellen, die für unser Land wichtig sind, genauso wie in Schleswig-Holstein. Deswegen ist uns das ganz besonders wichtig gewesen, hier einen gleich lautenden Antrag vorzulegen.
Sie haben es auch gesagt, Themen wie Generationsgerechtigkeit und Verlässlichkeit sowie die finanzielle Absicherung der bäuerlichen selbstständigen Familien gegen Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und die Versorgung im Alter sind Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln. Aus diesem Grund hat sich die große Koalition auf Bundesebene im Koalitionsvertrag für die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Sozialversicherungssysteme ausgesprochen. Die landwirtschaftlichen Sozialversicherungssysteme sollen schrittweise mit dem allgemeinen sozialen Sicherungssystem verzahnt werden. Das ist noch mal deutlich geworden und da sind wir uns ja auch einig, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Dennoch soll an der Eigenständigkeit der agrarsozialen Sicherungssysteme festgehalten werden, weil eben auch das Besondere hier noch mal deutlich zu machen ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn die Reformüberlegungen auf Bundesebene im Bereich der sozialen Versicherungssysteme erst am Anfang stehen, so ist es meines Erachtens nach um so notwendiger, sich frühzeitig einzubringen und die Interessen der landwirtschaftlichen Unternehmen unseres Landes vertreten zu können. Das sehe ich nämlich ganz anders als Sie, Herr Koplin oder auch Frau Kühnel.
Wir haben bei den Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz natürlich auch durch das Landwirtschaftsministerium und die Koalition feststellen müssen, dass sie uns deutlich gemacht haben, dass es gar nicht so sehr viel Betroffene in Mecklenburg-Vorpommern gibt, dass die meisten in der Landwirtschaft Tätigen auch noch in der gesetzlichen Versicherung sind, sodass es kein Problem ist. Das sehe ich aber anders. Wenn wir davon ausgehen, dass wir
5.000 Unternehmer hier haben, dann ist das eine enorm wichtige Zahl. Gerade hier, denke ich, muss man über Belastungen nachdenken und das können erhebliche Belastungen sein, die ohne Bundesmittel nicht zu schultern sind. Deswegen haben wir noch mal aufmerksam gemacht auf dieses Problem und natürlich auch in Verbindung mit dem Bauernverband uns dieser ganzen Sache angenommen.
Dennoch ist es nachvollziehbar, dass auf Bundesebene aufgrund der aktuellen Haushaltslage verstärkt über eine Reform nachgedacht wird. Ich denke, auch da werden wir nicht umhinkommen. Dabei ist es aber besonders notwendig, die Situation der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung als soziales Sondersystem zu behandeln. Das möchte ich betonen, denn ich kann mir nicht vorstellen, wie man das Problem anders lösen könnte. Es muss eingebracht werden, dass wir dieses Sondersystem eben auch weiter behalten müssen. Das ist ein Punkt und deswegen sollte man das frühzeitig benennen.
Klar abgelehnt werden, das ist der wichtigste Hintergrund, muss allerdings die Absicht, die neuen regionalen Sozialversicherungsträger zu einem bundesweiten Gesamtträger mit einheitlicher Beitragsverteilung zusammenzufassen, so, wie es jetzt auch bei anderen Dingen diskutiert wird. Hier müssen wir es wirklich deutlich machen. Frau Kühnel hat es gesagt, es gibt hier ein Gefälle von Ost nach West beziehungsweise von Nord nach Süd. Das hat etwas mit der Landwirtschaftsstruktur zu tun. Die Belastung würde uns hier im Osten beziehungsweise auch im Norden treffen. Das muss man deutlich sagen. Es würde in dieser Region wesentlich teurer werden, weil nämlich die kleinbäuerlichen Strukturen im Süden vorhanden sind, und hier müssten unsere Landwirte, unsere Unternehmen mehr zahlen. Und deswegen ist es so wichtig, hier drauf aufmerksam zu machen, ein einheitliches System würde nicht helfen. Man könnte da, und so verstehe ich auch den Landtag von Schleswig-Holstein, drüber nachdenken, ob wir im Norden und im Süden, also zweigeteilt, etwas unternehmen können, aber am besten wäre es, hier gezielt drüber nachzudenken. Deswegen ist es so wichtig, dass wir uns über das Problem im Klaren sind und von Anfang an das mit einbringen. Die Notwendigkeit der Reform wird allein darin deutlich, dass in der landwirtschaftlichen Alterssicherung heute bereits 10 Landwirte 15 Rentner mit ihren Beiträgen finanzieren. Das ist ja die Belastung. Die Umstrukturierung in der Landwirtschaft wird dieses Verhältnis weiterhin zuungunsten der aktiven Landwirte und besonders bei uns verändern.
Ich möchte noch einmal zusammenfassen: Ziel der Reform muss die finanzielle Entlastung der Beitragszahler, die Entlastung des Bundeshaushaltes und die Senkung von Verwaltungskosten sein.
Auf keinen Fall darf es bei der beabsichtigten Reform der LSV aber zu einer strukturell bedingten Schlechterstellung der Landwirtschaftsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern kommen. Desto eher und intensiver man sich in diese Diskussion einbringt, umso besser ist dann das Ergebnis für die aktiven Landwirte und landwirtschaftlichen Unternehmen in unserem Land.
Deswegen meine Damen und Herren, bitte ich Sie, das doch noch mal zu überlegen und unserem Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich denke, schon vor fünf Jahren waren wir uns inhaltlich sehr nahe in dieser Frage. Das ist auch deutlich. Hier möchte ich eine Pressemitteilung zitieren, die der Landwirtschaftsminister und Frau Schildt gemeinsam verfasst haben: „Einseitige nationale Verschärfung von EU-Mindeststandards oder Übergangsfristen gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft und leisten keinen Beitrag zum Verbraucherschutz.“ Dies ist nachzulesen in einer Pressemitteilung zum Thema „Boden- und Volierenhaltung darf kein Dogma haben“ aus dem Jahre 2001. Seitdem hat sich aber konkret und sachlich nicht viel getan. Zum Glück gibt es jetzt aber einen Bundesminister, der Seehofer heißt, und eine Koalition, die sich zu diesem Thema vereinbart hat.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Koalitionsvereinbarung zwischen Union und SPD auf Bundesebene heißt es mit Recht: „Im Interesse der deutschen Landwirte und zum Schutz der Verbraucher treten wir für faire Wettbewerbsbedingungen in allen Regionen der Europäischen Union ein. Dazu gehören die EU-weite Harmonisierung von Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzstandards auf möglichst hohem Niveau.“
Die 1:1-Umsetzung des europäischen Rechts auch im Bereich der Legehennenhaltung ist für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Geflügelwirtschaft zwingend notwendig. Der Druck durch die Geflügelpest kommt zu diesen Tatsachen dazu. Und, meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal deutlich: Jetzt zu sagen, das können wir nicht mit in Betracht ziehen – wir müssen es mit in Betracht ziehen, denn gerade der Druck dieser Tierseuche setzt die Prämissen völlig anders. Meine Damen und Herren, hier dürfen wir nicht wie die Sträuße den Kopf in den Sand stecken.
Die europäische Richtlinie lässt drei verschiedene Haltungssysteme zu: die Alternativsysteme, das sind zum Beispiel die Boden- und Freilandhaltung, zweitens die herkömmlichen Käfige und drittens die ausgestalteten Käfige. Mit dem Auftreten der Vogelgrippe beziehungsweise der Geflügelpest ist eine Freilandhaltung in unabsehbarer Zeit nicht mehr möglich. Das muss man deutlich
sagen und auch zur Kenntnis nehmen. Die Bodenhaltung ist aus hygienischer Sicht und auch bei dem Auftreten von Kannibalismus eingeschränkt und nicht in der Lage, die Freilandhaltung zu ersetzen, meine Damen und Herren. Der herkömmliche Käfig trägt den Ansprüchen des Tierschutzes nicht ausreichend Rechnung. Das möchte ich auch noch einmal deutlich unterstreichen. Was bleibt, ist also der ausgestaltete Käfig. Dieser trägt unter anderem mit einer Gruppengröße von 60 Legehennen dem vom Ethnologen beschriebenen Omnibuseffekt Rechnung. Das heißt, dass in größeren Gruppen sich die Tiere die Flächen als verhaltensgerechte Ruhe- und Aktivitätsräume erschließen können.
Also ich muss noch einmal deutlich sagen, die Haltungsbedingungen haben sich hier wesentlich verbessert. Jede Legehenne soll in diesem ausgestalteten Käfig mindestens eine Fläche von 800 Quadratzentimetern, bei einem Durchschnittsgewicht von mehr als zwei Kilo möglichst eine Fläche von 900 Quadratzentimetern zur Verfügung haben. Für jeweils mindestens zehn Legehennen soll demzufolge eine zusätzliche Fläche von 2.000 Quadratzentimetern nutzbar sein.
Sie haben bereits durch meine Kollegin gehört, wie diese Volieren ausgestattet sein können und müssen. Wir müssen diese positiven Haltungsbedingungen deutlich machen, meine Damen und Herren, um von den ideologischen und sachlichen Ausführungen der in dieser Richtung agierenden Tierschützer, die durch Frau Künast den richtigen Rückenwind erhalten haben, wegzukommen. Diese Bilder der schrecklichen Käfighaltung müssen aus den Köpfen, vor allen Dingen bei den Großstädtern.
Meine Damen und Herren, ferner wollen die Länder eine Regelung treffen, dass bis zum 31. Dezember 2008 mindestens 50 Prozent der Legehennen in Deutschland auf alternative Haltungssysteme umzustellen sind. Dies alles sind meines Erachtens ausreichende Bedingungen für eine tierartgerechte Haltung von Legehennen. Weshalb die SPD bei den zurückliegenden Abstimmungen im Bundesrat zu dieser Thematik immer wieder umgefallen ist, vermag ich hier nicht zu sagen, denn inhaltlich und fachlich, haben wir gehört, waren wir uns sehr einig. Vor diesem Hintergrund kann sich meine Fraktion auch nicht auf die Aussagen einzelner Mitglieder der SPD-Fraktion verlassen, dass hinter den Kulissen bereits an der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bereich der Legehennen gearbeitet wird. Auch muss das hier, denke ich, öffentlich getan werden, denn wir wissen um die Brisanz der öffentlichen Aussagen. Und wir haben auch aus der Aktuellen Stunde deutlich vernommen, wenn die Öffentlichkeit hier nicht mitgenommen wird, kann uns das wieder auf die Füße fallen.
Verbindliche Aussagen des Landwirtschaftsministers zu dieser Thematik gibt es leider auch nicht. Ich meine jetzt wirklich öffentlich dargestellte Aussagen. Dieser Antrag soll dazu dienen, dem Minister den Rücken zu stärken, ich sage es noch einmal deutlich, damit er auch in der Öffentlichkeit die entsprechenden Aussagen treffen kann. Auch hier brauchen wir notwendig die Öffentlichkeitsarbeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren von der SPDFraktion, Sie müssen sich letztendlich entscheiden, ob Sie für den ausgestalteten Käfig, wie ich ihn bereits beschrieben habe, oder gegen den ausgestalteten Käfig sind. Die Entscheidung gilt es dann auch öffentlich vor den Tierschützern zu vertreten. Sie können nicht nach dem Motto verfahren: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht
nass!“ Aus diesem Grunde fordere ich Sie auf, dem vorliegenden Antrag meiner Fraktion zuzustimmen. Und die Aussage, dass Sie schon viel weiter sind, kann uns hier nicht weiterhelfen. Es muss so sein, dass jeder Bürger und jede Bürgerin in unserem Land genau weiß, was wir mit diesem Thema wollen, und auch genau weiß, dass wir hier sehr gute tierartgerechte Bedingungen für unsere Geflügelhaltung haben. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Biokraftstoffe müssen wettbewerbsfähig bleiben! Ich glaube, in dem Punkt sind wir uns alle einig hier im Land Mecklenburg-Vorpommern. Doch auf welchem Weg die Wettbewerbsfähigkeit der Biokraftstoffe erhalten werden soll, dazu gibt es noch unterschiedliche Meinungen, und zwar auch in der SPD. Denn der vorliegende Antrag richtet sich gegen einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers Steinbrück und natürlich auch gegen die Koalitionsvereinbarung, wie es der Minister bereits ausgeführt hat.
Im Dezember hatte meine Fraktion bereits darauf hingewiesen, denn wir haben einen Antrag in den Landtag eingebracht. Ich denke, wir und auch Sie, meine Damen und Herren, hätten diese Zeit nutzen sollen, um sich fachlich und sachlich mit dem Antrag meiner Fraktion auseinander zu setzen. Dieser Antrag befasste sich mit der Zukunftsperspektive erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe in Mecklenburg-Vorpommern. In der Debatte zum Antrag haben wir darauf verwiesen, dass mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderer erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehrssektor erhebliche Unruhen bei den Produzenten von Biokraftstoffen ausgelöst wurden. Dieser Antrag wurde in die Ausschüsse verwiesen, darüber bin ich sehr dankbar, und soll nunmehr in Verbindung mit dem Klimaschutzkonzept und dem Innovationsprogramm nachwachsender Rohstoffe und erneuerbarer Energien beraten werden.
Ich denke, der Minister hat es noch einmal deutlich gemacht, dass man diese Ressourcen der Landesregierung im Bundesrat vertreten sollte. Wir hätten das heute, wenn wir es rechtzeitig im Ausschuss behandelt hätten, mit einer Beschlussempfehlung noch viel besser untersetzen können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nun zu diesem Antrag. CDU/CSU und SPD haben sich auf Bundesebene dahingehend verständigt, dass die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe durch eine Bemischungspflicht ersetzt wird. Dies scheint sicher und daran ist auch nicht zu rütteln. Gleichzeitig sollen die Markteinführung durch synthetische Biokraftstoffe mit der Wirtschaft durch Errichtung und Betrieb von Anlagen im industriellen Maßstab vorangetrieben werden sowie Forschung, Entwicklung und Markteinführung nachwachsender Rohstoffe mit der Wirtschaft forciert werden. Nachzulesen ist dies in der Koalitionsvereinbarung. Zur Umsetzung plant die Bundesregierung zwei Maßnahmen, welche die bisherigen Regelungen im Bereich der Biokraftstoffe ersetzen sollen:
In einer ersten Stufe soll mit dem In-Kraft-Treten des Energiesteuergesetzes voraussichtlich zum 1. Juli 2006 die jetzige Mineralsteuerbegünstigung der Biokraftstoffe an die Verhältnisse des Marktes angepasst werden. Diese Maßnahme ist sowohl vom europäischen Steuerrecht als
auch vom europäischen Wettbewerbsrecht vorgeschrieben. Der Minister und Frau Schildt führten es bereits hinsichtlich des Abbaus der Überkompensation zu den fossilen Energieträgern aus.
Grundlage dieser Maßnahme, und deswegen erwähne ich es hier noch einmal, ist der Biokraftstoffbericht der Bundesregierung vom Juni 2005. Der Bericht geht davon aus, dass Biokraftstoffe durch die in Paragraf 2 a des Mineralölsteuergesetzes getroffene Regel derzeit stark überfordert werden. Aus diesem Grunde sollen Biokraftstoffe ab dem 01.08.2006 wie folgt besteuert werden: Biodiesel 10 Cent, Biodieselanteile in Kraftstoffgemischen mit 15 Cent je Liter und reines Pflanzenöl – und deswegen nenne ich die Zahlen noch einmal – mit 15 Cent je Liter.
Meine Damen und Herren, wichtig ist zu beachten, Grundlage für diese Planungen ist der von mir bereits erwähnte Biokraftstoffbericht. Seine Daten basieren jedoch auf der Grundlage des Jahres 2004. Die Berechnungsmodelle müssen meines Erachtens aktualisiert werden, um die positive Entwicklung des Absatzes von Biokraftstoffen der vergangenen Jahre nicht zu gefährden. Ich glaube, auch da sind wir uns einig, die Frage von Erfolg oder Misserfolg des Einsatzes von Biokraftstoffen hängt oft von wenigen Cent ab. Ich möchte das wirklich noch einmal unterstreichen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einem zweiten Schritt plant die Bundesregierung zum 1. Januar 2007, die steuerliche Förderung durch eine Beimischungspflicht zu ersetzen. Durch diesen Wechsel vom Steuer- zum Ordnungsrecht soll die ökologisch sinnvolle Förderung der Biokraftstoffe auf eine langfristig tragfähige Basis gestellt werden. Schon im Jahr 2004 sind 30 Prozent des Biodieselabsatzes als maximal 5-prozentige Beimischung zum Dieselkraftstoff zugesetzt. Die damit einhergehenden Steuervorteile wurden von den Mineralölkonzernen nicht an die Verbraucher weitergegeben. Das ist natürlich ein wichtiger Punkt.
Diesbezüglich stellt sich die Frage, inwieweit sich eine Besteuerung von Biokraftstoffen auf den Kraftstoffpreis auswirkt. Der Einsatz von Biodiesel wird künftig viel mehr von der Entwicklung der Rohstoffpreise am Mineralölbeziehungsweise Gasmarkt abhängen. Vor dem Hintergrund der jetzigen Preisentwicklung auf dem Mineralölmarkt ist davon auszugehen, dass auch künftig der produzierte Biodiesel am Markt abgesetzt werden kann. Meine Befürchtungen gehen vielmehr dahin, dass die Herstellung von Biokraftstoffen durch die Bereitstellung von Rohstoffen begrenzt werden wird. Ich denke, das ist auch ein Punkt, über den wir nachdenken müssen. Die Landund Forstwirtschaft auf künftige Aufgaben vorzubereiten und Möglichkeiten zur Einkommensdiversifizierung zu eröffnen, darauf müssen wir verstärkt unser Augenmerk richten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als agrarpolitische Sprecherin plädiere ich ausdrücklich dafür, dass Biokraftstoffe, die dem Eigenverbrauch in der Landund Forstwirtschaft unterliegen, von einer Besteuerung ausgenommen werden. Inwieweit von einer Besteuerung von BtL-Kraftstoffen bis zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit abgesehen werden kann, ist sehr fragwürdig. Wer soll den Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbringen? Wird mit einer solchen Regelung nicht die Entwicklung und Forschung gehemmt? Auch darüber, denke ich, müssen wir nachdenken. Das muss konkretisiert werden.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir im Rahmen der Beratungen der bereits in den Landwirtschaftsausschuss überwiesenen Anträge die Thematik der Besteuerung von Biokraftstoffen hätten berücksichtigen können, plädiere ich trotzdem für eine Überweisung des vorliegenden Antrages in die zuständigen Ausschüsse, und zwar federführend in den Landwirtschaftsausschuss und mitberatend in den Finanzausschuss, um mit einer Beschlussempfehlung die Dinge, die auch meine Vorredner vorgetragen haben, hier konkret zu bearbeiten und zu verabschieden. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die öffentliche Diskussion und Berichterstattung zum Ausbruch der Vogelgrippe beziehungsweise der Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern und auch die Aktuelle Stunde bisher haben eins verdeutlicht: Eine effektive Tierseuchenbekämpfung bedarf einer seriösen Berichterstattung und des Sach- und Fachverstandes der handelnden Personen. Ich denke, da sind wir uns alle einig.
Als Tierärztin, meine Damen und Herren, habe ich ausreichend berufliche Erfahrungen sammeln können mit der Bekämpfung von Tierseuchen. Diese Erfahrungen haben zweierlei gezeigt: Bei der Bekämpfung von Tierseuchen muss es klare Regeln geben
und zweitens müssen diese Regeln von den Betroffenen verstanden sowie konsequent und rechtzeitig umgesetzt werden.
Wir haben es schon gehört: Unverständliche Anweisungen, Panikmache und auch Desinformationen gefährden die Bekämpfung der Tierseuchen, egal, welche es nun ist.
Die Vogelgrippe, meine Damen und Herren, stellt natürlich eine besondere Herausforderung dar an Politik, Behörden und die Halter von Nutzgeflügel. Ich möchte auch noch mal wiederholen, der Abgeordnete Brick hat es
sehr treffend festgestellt: Der Feind kommt von oben, er kommt aus der Luft! Und nun ist das Problem bei Katzen auch noch aufgetreten. Ich möchte es wirklich unterstreichen.
Deswegen, Herr Minister, noch mal ganz deutlich gesagt: Die CDU-Fraktion hat sehr schnell Anträge zu Sondersitzungen im Landwirtschaftsausschuss,
Sozialausschuss und Tourismusausschuss gestellt.
Der Ministerpräsident hat den CDU-Fraktionsvorsitzenden informiert, deswegen war es in dieser Zeit für uns wichtiger, dass Sie Ihre Arbeit vor Ort machen, als es in der Fraktion darzustellen.
Meine Damen und Herren, was gilt nun für künftiges Handeln? Ich denke, es ist ganz wichtig, sich auf die Grundsätze zu besinnen und die gesetzlichen Grundlagen an die aktuelle Situation anzupassen.
Die bewährten Grundsätze der Tierseuchenbekämpfung wurden schon von Friedrich Loeffler, dem Schüler von Robert Koch und Entdecker des MKS-Virus, strategisch erarbeitet. Seit Anfang des vorigen Jahrhunderts wurden in diesem Sinne Fachkräfte ausgebildet und in entsprechenden Strukturen und Ebenen von der Praxis bis zur Forschung und auch im öffentlichen Dienst eingesetzt. Forscher und Praktiker haben enorm viel geleistet. Ein herausragendes Beispiel hierfür ist Professor Mettenleiter vom Friedrich-Loeffler-Institut.
Meine Damen und Herren, dieser Fachverstand darf nicht in den Hintergrund treten. Nein, er muss genutzt und unterstützt werden! Die Aufgabe der Politik ist es, verantwortungsbewusst zu moderieren, zu koordinieren und zu begleiten. Politik darf nicht durch übereifrigen Aktionismus und Kompetenzstreitigkeiten vor laufenden Kameras gekennzeichnet sein!
Meine Damen und Herren, ein wichtiger Punkt der Tierseuchenbekämpfung ist die Öffentlichkeitsarbeit. Sie sorgt für die Akzeptanz der eingeleiteten Maßnahmen und schafft Vertrauen. Hier gilt es, künftig stärker die Vorteile der Mediengesellschaft zu nutzen. Allerdings müssen sich auch Journalisten an Alarmpläne und Absperrungen halten.
Informationen dürfen erst dann verbreitet werden, wenn sie durch wissenschaftliche Ergebnisse belegt sind,
denn oft hat es den Anschein, dass auch Medienvertreter nicht wissen, worauf es ankommt.
Humorvoll möchte ich sagen, hilft hier vielleicht ein Alarmplan für Journalisten.
Aber Spaß beiseite, meine Damen und Herren, es geht um vieles: Es geht darum, ein Übergreifen des Virus auf Zucht- und Nutztierbestände sowie Ziergeflügel und insbesondere auf den Menschen zu verhindern. Es geht darum, die wirtschaftlichen Auswirkungen zu minimieren und Erfahrungen für die Zukunft zu sammeln. Es geht um Existenzen in der Landwirtschaft und im Bereich Tourismus.
Es geht darum, dass die Tierhygienemaßnahmen für jeden Tierhalter wieder selbstverständlich sind und eingehalten werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon die BSE-Krise hat gezeigt, dass Forschungsaktivitäten ausgebaut, die Zusammenarbeit von Forschungsinstituten und Behörden verbessert und gewonnene Erkenntnisse konsequent umgesetzt werden müssen. Im Falle der Vogelgrippe müssen eine flächendeckende Erfassung der Nutzgeflügelbestände, eine Isolierung des Seuchenherdes und die Tötung sowie unschädliche Beseitigung aller infizierten ansteckungsverdächtigen Tiere erfolgen. Hier müssen alle Maßnahmen konsequent umgesetzt und kontrolliert werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch eins zu den Forderungen nach Impfungen sagen: Eine Impfung ist nur dann sinnvoll, wenn eine Impfstrategie für ganz Deutschland entwickelt wird – ich stimme dem Minister hier zu –, für ganz Europa wäre noch viel besser. Da es derzeit keinen so genannten Markerimpfstoff – da gibt es erst einen Prototypen – gibt, ist eine flächendeckende präventive Schutzimpfung abzulehnen. Eine Impfung würde lediglich das Verenden von befallenden Tierbeständen verhindern, aber die Infektion könnte sich verbreiten, ohne erkannt zu werden. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung eines geeigneten Impfstoffes vorrangiges Ziel. Hier sollten Forschungsleistungen und auch Finanzen wirklich angebracht werden, um sehr schnell dieses Problem zu lösen. Gleichzeitig müssen diagnostische Methoden entwickelt werden, die auch bei großen Tierzahlen der Geflügelhaltung anzuwenden sind und eine Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren erlauben.
Meine Damen und Herren, zur Tierseuchenkasse noch ein abschließendes Wort: Viele Betriebe in der Geflügelwirtschaft fühlen sich in ihrer Existenz bedroht. Sollte ein großflächiges Keulen von Nutztierbeständen notwendig werden, sind die Tierseuchenkassen nicht in der Lage, diesen Verlust auszugleichen. Dies darf nicht passieren! Meine Damen und Herren, hierfür sollten wir uns gemeinsam einsetzen. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema könnte auf der einen Seite aktueller nicht sein, wurde doch gerade in der letzten Woche der Kompromissvorschlag des Ministerrates hinsichtlich der künftigen Finanzierung des europäischen Haushaltes vom Europäischen Parlament abgelehnt. Zu einem Ergebnis ist man bis heute nicht gekommen. Die einen wollen ihre Nettozahlerposition reduzieren, die anderen wollen ihren Rabatt beibehalten und dann gibt es noch einige, die erst in den Genuss der Zahlungen kommen wollen. Der Minister ist auch schon darauf eingegangen. Auf der anderen Seite fehlen uns eben dadurch die eindeutigen Aussagen zur Finanzausstattung, die die ganze Unterrichtung sicherlich spannender gemacht hätten.
Meine Damen und Herren, wenn die Mitglieder in der EU mehr werden und der Kuchen gleich groß bleibt, dann gibt es weniger zu verteilen. Glücklicherweise wurde der Finanzrahmen für die marktbezogenen Ausgaben und Direktzahlungen in der Landwirtschaft bereits im Oktober 2002 bis zum Jahr 2013 festgelegt. In 2003 wurde eine grundlegende Reform der gemeinsamen Agrarpolitik beschlossen, die mit einem zweiten Paket im August des Jahres 2004 ve rvollständigt wurde. Diese Reformen sollen einen stabilen
Rahmen für den Sektor Landwirtschaft bis zum Jahr 2013 schaffen. Seitens der Bundesrepublik wurden diese Vorgaben mit dem Gesetz zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik bereits umgesetzt.
In der vorliegenden Unterrichtung durch die Landesregierung ist nunmehr die dritte Ebene, die regionale Ebene in der Politik für den ländlichen Raum näher dargestellt worden. Das ist sicherlich eine schwierige Aufgabe – der Minister äußerte sich auch in dieser Art und Weise –, weil eben die festen Vereinbarungen noch fehlen, auf die wir alle gewartet haben. Zwingend hierbei ist aber, dass nach guter alter kaufmännischer Regelung vorgegangen wird, die da besagt, immer die schlechtesten Annahmen voraussetzen, auch wenn man ein Optimist ist, Herr Minister. Und hier liegt der Fehler.
Während andere Länder bei der Planung ihrer Haushalte von 80 Prozent der bisherigen EU-Mittel ausgegangen sind, rechnen Sie mit 90 Prozent. Dadurch sind die Defizite schon vorprogrammiert und die Planung stellt sich in manchen Eckwerten dann selbst in Frage.
Das habe ich deutlich gemacht, aber man hätte von 80 Prozent ausgehen können. Das kreide ich ihm jetzt an.
Zum ELER-Fonds haben Sie sich ja eben, Herr Minister, deutlich geäußert und ich denke, da sind wir uns auch sehr einig. Klar ist, dass in Zukunft die Maßnahmen der so genannten zweiten Säule der Agrarpolitik nur noch aus einem europäischen Fonds finanziert werden. Nach Aussagen der Europäischen Kommission soll sich die Politik ab dem Jahr 2006 auf drei Ziele konzentrieren:
1. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors durch Förderung des Strukturwandels
2. Schutz von Umwelt und Landwirtschaft durch Unterstützung der Landbewirtschaftung einschließlich Kofinanzierung von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung im Zusammenhang mit Natura 2000
3. Steigerung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten und Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung durch gezielte Maßnahmen im Agrarsektor und anderen Akteuren im ländlichen Raum
Diese Ziele, und das möchte ich deutlich unterstreichen, werden durch meine Fraktion ausdrücklich unterstützt und auch mitgetragen. Ich möchte hier vielleicht sogar noch die Aussage des Bundesministers Herrn Seehofer unterstreichen, der sagt: Der ländliche Raum ist mehr als Landwirtschaft, aber die Landwirtschaft ist das Rückgrat des ländlichen Raumes. Und das kann eben nur in Form dieser drei Ziele umgesetzt werden. Das gibt uns hier auch die EU-Politik vor.
Meine Damen und Herren, über die Bedeutung und Schwerkraft der Landwirtschaft als bedeutendster Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern sind wir uns sehr einig. Herr Minister hat es eben deutlich ausgeführt, sodass ich mir das sparen kann. Ich denke, es ist auch sehr schön gewesen auf der Grünen Woche, dass gerade hier die Bedeutung unserer Landwirtschaft als Wirtschaftszweig so dargestellt wurde durch den Minister, durch das Ministerium, die Landesregierung und auch
durch unser Parlament. Das möchte ich deutlich sagen und ich erinnere mich sehr gerne an den Abend, den wir bei der Grünen Woche hatten.
Meine Damen und Herren, im Mittelpunkt der heutigen Debatte sollte aber die strategische Ausrichtung der künftigen Förderung des ländlichen Raumes in MecklenburgVorpommern durch die Landesregierung stehen. Obwohl sich in unserem Land wettbewerbsfähige Strukturen in der landwirtschaftlichen Produktion herausgebildet haben, muss ich doch etwas Wasser in den Wein schütten. Gerade in den zurückliegenden Jahren ist es durch die Politik der Bundesregierung und dann auch der Landesregierung immer zu Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil unserer Landwirte gekommen. Ob in Bereichen des Umwelt- und Naturschutzes oder des Tierschutzes, immer wieder wurden europäische Vorgaben durch nationale A l l e ingänge beziehungsweise Alleingänge unserer Landesregierung gestoppt. Gerade die in Ihrer Unterrichtung explizit aufgeführten Förderungen von Agrarumweltprogrammen und die Zahlung von Ausgleichszulagen in benachteiligten Gebieten wurden stark reduziert oder sind mit einem solchen Antragsaufwand verbunden, dass die Landwirte Ausgleichszahlungen nicht in Anspruch nehmen können.
Die überbetonte Ausrichtung der Agrarpolitik der Landesregierung auf den ökologischen Bereich wurde nicht nur von meiner Fraktion, sondern auch von ökologischen Verbänden mehrfach kritisiert. So ist es keine Neuheit, dass auch für die ökologische Produktion die marktwirtschaftlichen Gesetze von Angebot und Nachfrage gelten. Hier ist es meines Erachtens zwingend notwendig, in Zukunft nachzujustieren. Der Markt muss erhalten bleiben, auch für den Ökobauern, denn die wirtschaftliche Grundlage ist nur so zu bilden.
Meine Damen und Herren, des Weiteren gehen Sie auf die Schaffung von Infrastruktur im ländlichen Bereich ein. Gerade vor dem Hintergrund, dass wir den Haushalt 2006/2007 verabschiedet haben mit schwerwiegenden Einschnitten im Bereich der Flurneuordnung und der Dorferneuerung, werden hier Probleme auf uns zukommen. Die Fragen vom Kollegen Schubert haben es auch noch mal deutlich gemacht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Landesregierung will die Förderschwerpunkte in der investiven Förderung legen. Hiergegen ist nichts einzuwenden. Aber dennoch möchte ich betonen, wir dürfen konsumtive Förderungen wie zum Beispiel die Förderung der benachteiligten Gebiete nicht in Gänze ausgeschlossen lassen,
denn nur so ist in großen Teilen des Landes wie zum Beispiel dem Uecker-Randow-Kreis oder der Griesen Gegend eine Landbewirtschaftung überhaupt möglich. Meine Damen und Herren, das ist wirklich zu beachten.
Im Bereich der Einkommensdiversifizierung haben Sie mit der Neuausrichtung Ihres Agrarinvestitionsförderprogramms den Kreis der Zuwendungsempfänger ab 10. Ja
nuar 2006 stark eingeschränkt. Unternehmern Vorgaben hinsichtlich der Ausrichtung ihres Unternehmens zu diktieren, das schafft weder Vertrauen in die Politik und es schafft auch keine Arbeitsplätze. Das, denke ich, sollte man hier noch mal überlegen und diskutieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein besonderes Anliegen ist es der Landesregierung, die Ansiedlung oder Weiterentwicklung bestehender verarbeitender Unternehmen im Bereich der Nahrungsgüterwirtschaft oder der energetischen Verwertung zu unterstützen. Auch das begrüßen wir sehr. Aber hier schließt sich dann zum Beispiel auch ein Kreis zur Abfallwirtschaft, denn es sind doch wohl Anlagen zur Verwertung der hoch kalorischen Fraktionen, die nun aus dem Hause des Landwirtschaftsministers gefördert werden sollen und wo aus dem Bereich Flurneuordnung Mittel in den Bereich Anpassungsmaßnahmen umgeschichtet werden.
Für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ist sicherlich ein marktgerechter Absatz der landwirtschaftlichen Produkte von entscheidender Bedeutung. Dennoch ist es „Linke Tasche, rechte Tasche!“ und geht zulasten der Primärproduzenten und der Landwirte. Und das ist das, was ich hier kritisieren möchte. Ich möchte noch mal deutlich sagen, es geht nicht gegen die Anlagen und auch nicht gegen die Unternehmen, die gefördert wurden, es geht hier um die Art und Weise und darum, dass die Primärproduzenten benachteiligt wurden. Das ist mein Anliegen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn auch künftig die Förderung durch europäische Mittel auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt wird – der Minister sagte es und hat es beschrieben –, so können Sie nicht die Förderung der Flurneuordnung dadurch reduzieren, Herr Minister, denn dies ist die Voraussetzung für effiziente Landwirtschaftsbetriebe, die als Primärproduzenten weiterverarbeitende Betriebe mit Rohstoffen beliefern.
Dies bestimmt den ländlichen Raum, dies stärkt den ländlichen Raum und hier ist es wichtig, Arbeitsplätze zu erhalten und neu zu schaffen. Ich möchte es noch mal darstellen: Die Flurneuordnung bedeutet eben nicht nur, dass jetzt Flächen anders gestaltet werden, sondern Sie wissen, dass sie eine viel größere Bedeutung hat. Deswegen möchte ich noch mal dafür eintreten, sich hier stark zu machen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige Worte zur Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz verlieren. Viele der Maßnahmen, die aus diesem Topf gefördert werden, haben eine Laufzeit von fünf Jahren. Aus diesem Grunde gibt es schon heute kaum noch Handlungsspielräume für neue Fördermöglichkeiten. Diese wird es sicher auch in Zukunft nicht geben. Das sehen wir auch und leider ist es so.
Vielleicht noch ein Wort zum Bereich der Forstwirtschaft. Durch umfangreiche Fördermaßnahmen nahm die Holz verarbeitende Industrie einen solchen Aufschwung, dass der Holzbedarf von heute nicht durch die Forstbetriebe des Landes allein gedeckt werden kann. Ich denke, es ist hier einfach vergessen worden, die Holzproduzenten mitzunehmen. So ist es vor dem Hintergrund dieser Förderpolitik verständlich, dass die Waldvermehrung in
unserem Land zu wünschen übrig lässt. Einem Zuwendungsbescheid, der unter dem Vorbehalt der Finanzierungsmöglichkeiten aus dem Haushalt besteht, wird nicht viel Vertrauen entgegengebracht. Hier müssen meines Erachtens Planungs- und Investitionssicherheiten geschaffen werden, um die Waldvermehrung in unserem Land auch im Interesse des Klimaschutzes zu forcieren. Zudem würde ich mir einen Einsatz der Landesregierung dahingehend wünschen, dass die Waldvermehrung eine größere Rolle beim Immissionshandel und der Ausgabe von Immissionszertifikaten spielt, denn, meine Damen und Herren, wir wissen alle, Wälder sind CO2-Senker, und gerade in dieser Hinsicht sollten wir überlegen, wie damit besser umgegangen werden kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt Ihrer Unterrichtung ist der Bereich Umwelt- und Naturschutz. Gerade in diesem Bereich stehen wir mit der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-, der Vogelschutz- und der Wasserrahmenrichtlinie vor großen Herausforderungen.
Diese Herausforderungen konnten oder wollten Sie nicht finanziell untersetzen. Das kann ich auch verstehen. Obwohl der Umweltminister bei der Meldung von FFHGebieten vor Jahren mal Milch und Honig versprach, sieht die aktuelle Situation doch anders aus. Das wissen wir auch. Vor diesem Hintergrund kann ich nur vor einer übermäßigen Ausweisung an Vogelschutzgebieten warnen.
Mehr denn je sollte hier das Prinzip des Notwendigen und nicht des Machbaren gelten. Ich denke, bei diesem Anliegen müssen Sie mir das auch gestatten, in dieser Hinsicht ein Wort dazu zu sagen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Lebens
und Wohnqualität in unseren ländlichen Gebieten ist ein weiterer Schwerpunkt der Unterrichtung. Gerde die aktuelle Diskussion – und hier komme ich noch mal zur Flurneuordnung – macht deutlich, dass es in diesem Bereich künftig erhebliche Einschnitte geben wird. 2006 sollen so zum Beispiel – und das ist ja eine besonders hohe Summe – 25 Millionen Euro, die noch im verabschiedeten Haushalt als investive Maßnahmen im Bereich der Flurneuordnung ausgewiesen wurden, nicht mehr verausgabt werden. Fragen haben es belegt, dass hier wirklich Schwerpunkte zu setzen sind und noch mal überlegt werden muss, denn die Bedeutung der Flurneuordnung habe ich versucht noch mal darzustellen. Genauso wichtig ist es, in diesem Bereich auch eine Lösung zu finden zum Beispiel für die Landgesellschaft, die hier viele Aufgaben bewältigen könnte und damit auch Arbeitsplätze schafft. Ich denke, Herr Minister, wir sollten in dieser Hinsicht doch noch mal sehen, wie vielleicht pragmatische Lösungen hier helfen können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, abschließend
möchte ich noch meine Bedenken hinsichtlich des künftigen Umgangs mit den Mitteln des Europäischen Strukturfonds zum Ausdruck bringen. Wenn von Seiten der Landesregierung die erhöhte Flexibilisierung im Bereich des
ELER ausdrücklich begrüßt wird, so werden diese Mittel doch künftig sehr schwer durch das Parlament zu kontrollieren sein. Und das, denke ich, ist auch ein Problem, das wir in den Ausschüssen mit beraten sollten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, insgesamt weist diese Unterrichtung der Landesregierung insofern doch einen geringen Neuigkeitswert auf, weil eben die konkreten Grundlagen, auf die wir alle warten, noch fehlen. Dies kann meine Fraktion so zur Kenntnis nehmen und will es auch so zur Kenntnis nehmen. Wir werden sicher weiterhin darüber debattieren, wenn es konkrete Zahlen der EU gibt. Ich denke, das werden wieder spannende Diskussionen sein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung, Herr Minister:
9. Welche Rechtsgutachten zur Genehmigung der Erweiterung der Pufferlagerung im Zwischenlager Nord wurden bisher seitens der Landesregierung in Auftrag gegeben und zu welchen Ergebnissen kamen diese?
Danke.
Ich möchte gern noch eine Nachfrage stellen: Welche Kosten sind entstanden durch dieses Gutachten?
Danke.
Meine zweite Frage, Herr Minister:
10. Weshalb ist die Genehmigungsbehörde bisher in Sachen Genehmigung der Erweiterung der Pufferlagerung im Zwischenlager Nord untätig geblieben und welche Kosten (Prozess- und Schadensersatzkosten) können daraus resultieren?
Auch dazu eine Nachfrage: Sie sprachen von der Untätigkeitsklage, die gegen Sie erhoben wurde. Welcher Streitwert wurde vom Gericht festgesetzt?
Eine zweite Nachfrage: Warum ist eine Fristverlängerung dieser Untätigkeitsklage beantragt worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Anpassung von Landesrecht an Bundesrecht. Gleichzeitig soll damit dem Anliegen der Deregulierung und Verwaltungsvereinfa
chung Rechnung getragen werden. Diesen Ansätzen des Gesetzesentwurfes, Frau Gramkow, kann meine Fraktion uneingeschränkt folgen und sie mittragen.
Nicht folgen können wir dem Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses hinsichtlich der in Paragraph 13 verankerten Aufgabenübertragung.
Nach unserer Rechtsauffassung kann und darf es kein Gesetz des Landes geben, das gegen die Landesverfassung verstößt.
Wir haben gemeinsam die Konnexität im Artikel 72 Absatz 3 der Landesverfassung verankert. Nun müssen wir auch gemeinsam dafür Sorge tragen, meine Damen und Herren, dass die Landesverfassung eingehalten wird.
Meine Damen und Herren, schon in der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde seitens der kommunalen Spitzenverbände vehement auf diesen Mangel des Gesetzentwurfs hingewiesen. Wenn auch grundsätzlich die Zusammenführung der Zuständigkeit für Gewässer zweiter Ordnung zu begrüßen ist, so müssen doch den Aufgaben die Personalstellen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel folgen.
Gerade die Übertragung der behördlichen Überwachung auf die Landräte und Oberbürgermeister erfordert zusätzliches Personal und zusätzliche Haushaltsmittel des Landkreises.
Seitens des Landkreises wurden diese Sachkosten mit etwa 20.000 Euro und der Personalbedarf mit einer halben Personalstelle beziffert. Nur mit dieser Ausstattung können die Vergabe der behördlichen Überwachung, der Abschluss von Verträgen mit staatlich anerkannten Untersuchungsstellen, die Erteilung der einzelnen Überwachungsaufträge, die Kontrolle der Überwachungsprogramme und -ergebnisse, die Prüfung ordnungsrechtlicher Maßnahmen bei Überschreitung von Überwachungswerten, die Erstellung von Kostenfestsetzungsbescheiden gegenüber den Abwassereinleitern und die Erfassung der Überwachungsergebnisse in EDV-Verfahren erfolgen. Dass all diese Maßnahmen Mehraufwendungen für die Landkreise und kreisfreien Städte verursachen, ist wohl unbestritten. Herr Minister, ich denke, hier ist die Frage, ob es neue oder alte Aufgaben sind, gar nicht zu stellen.
Dennoch verzichtet die Landesregierung auf eine Kostenfolgeabschätzung und auf die Berücksichtigung des
Konnexitätsprinzips. Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung, stellen sich damit gegen die Landesverfassung und möchten Ihre Rechtsposition vom Landtag legitimieren lassen.
Hierfür steht meine Fraktion aber nicht zur Verfügung, denn wir haben dazu eine andere Rechtsauffassung. Aus diesem Grunde lehnen wir die Beschlussempfehlung und den Bericht des Umweltausschusses zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung insbesondere zum Paragraphen 13 ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Einbringungsrede und auch die Rede des Umweltministers konnten meinen Eindruck, dass hier durchregiert wird, nicht beseitigen.
Meine Damen und Herren, die Genehmigung zur Konditionierung und Zwischenlagerung von radioaktiven Reststoffabfällen ins Zwischenlager Nord soll versagt werden, obwohl darauf ein Rechtsanspruch besteht, denn nur so ist der vorliegende Antrag zu verstehen. Und wir haben hier heute einen Koalitionsantrag, der den Willen des Landtages bekunden soll.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag vor zehn Jahren sah doch etwas anders aus. Der Minister hatte ihn zitiert und damit ist es auch recht deutlich geworden, wo die Unterschiede in diesen Anträgen liegen. Auch die Situation der Bundesregierung war eine andere. Der Minister zitierte hier Frau Merkel, die damals Bundesumweltministerin war.
Aber nun vielleicht zu den Fakten. Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um eine Endlagerung, das möchte ich noch einmal deutlich vorwegsagen. Es geht um die Erhöhung der Pufferlagerung davor und danach auf fünf Jahre. Nun noch einmal konkret: Die Energiewerke Nord haben am 20. Februar 1998 die Genehmigung nach Paragraph 3 der Strahlenschutzverordnung zur Konditionierung und Zwischenlagerung von radioaktiven Stoffen und Abfällen erhalten. Mit Erteilung dieser Genehmigung wurden auch schon die Pufferlagerung und die Konditionierung radioaktiver Reststoffabfälle von anderen kerntechnischen Anlagen mit Leichtwasserreaktoren genehmigt.
Der zuvor mit beantragte Genehmigungsgegenstand der Zwischenlagerung von festen radioaktiven Reststoffen und Abfällen aus Betriebsstilllegungen und des Abbaus von kerntechnischen Anlagen und Forschungseinrichtungen mit Leichtwasserreaktoren wurde am 6. Januar 1989 zurückgezogen, weil sonst die oben genannten Genehmigungen vom 20. Februar 1989 nicht rechtzeitig erteilt werden können. Das möchte ich noch einmal deutlich sagen. Die zeitlich befristete Genehmigung zur Lagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle in Halle 7 des ZLN vom 4. März 1996 musste über den 31.12.1997 hinaus verlängert werden, weil die Genehmigungsbehörde über den vollständigen Antrag der EWN GmbH nicht entscheiden konnte.
Und, meine Damen und Herren, das ist wichtig: Die Gründe für die Verzögerung hatte nicht die EWN als
Antragstellerin zu vertreten. Grund war, dass die notwendige Abstimmung im politischen, administrativen Bereich noch nicht abgeschlossen werden konnte. Wenn Sie sich erinnern, am 11. September 1998 stellte die EWN beim damaligen Innenminister unseres Landes den Antrag zur Änderung der Genehmigung. Die erteilte Genehmigung sollte auf die Zwischenlagerung von festen radioaktiven Stoffen und Abfällen aus Betriebsstilllegungen und Abbau von kerntechnischen Anlagen und Forschungseinrichtungen mit Leichtwasserreaktoren erweitert werden. Am 17. März 1999 bat die EWN das Umweltministerium, diese beantragte Zwischenlagerung bis zur offiziellen Beendigung der Energiekonsensgespräche in Berlin ruhen zu lassen. Die EWN ist damit dem Land Mecklenburg-Vorpommern entgegengekommen. Am 16. Juli 2003 wurde der Änderungsantrag durch die Energiewerke Nord nach Abschluss der Energiekonsensgespräche und nach Verkündigung der darauf beruhenden Novelle des Atomgesetzes vom 22. April 2002 dahingehend konkretisiert, dass die bisher unbefristete Zwischenlagerung für die Reststoffe und Abfälle aus anderen Anlagen nunmehr zeitlich befristet werden sollte. Die Zwischenlagerung sollte auf fünf Jahre vor und fünf Jahre nach einer Behandlung und Konditionierung begrenzt werden. Oder anders ausgedrückt: Die bisher bereits genehmigte einjährige Pufferlagerung sollte auf fünf Jahre ausgedehnt werden. Zu beachten ist, dass die Höhe der Umgangsaktivität unverändert bleiben soll. Vielleicht so viel zu den wichtigsten Anträgen aus unserer Sicht.
Mit Datum vom 25.02.2004 liegt eine gutachterliche Stellungnahme des TÜV Hannover Sachsen-Anhalt e. V. im Auftrag des Umweltministeriums unseres Landes vor. Diese kam zu dem Ergebnis, dass der Zwischenlagerung von radioaktiven Reststoffen und Abfällen über einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren vor und nach der Konditionierung aus wissenschaftlichen, technischen und rechtlichen Gründen, meine Damen und Herren, nichts entgegensteht. Die Diskussion im Kernenergiebeirat am 10. Oktober 2003 sowie am 16. Januar 2004 und die daraus resultierenden Diskussionen im politischen Raum haben eine Präzisierung des Antrages der EWN zur Folge gehabt, wie d e r Umweltminister dieses schon ausführte. Das bedeutete, dass die Passage „Kernkraftwerke, die der gewerblichen Erzeugung von Elektrizität dienen“ eingeschränkt wurde auf solche Anlagen, die sich in Stilllegung und Rückbau befinden. Dennoch erteilte die Genehmigungsbehörde aus rein dogmatischen Gründen keine Genehmigung.