Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 25. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 25. und 26. Sitzung liegt Ihnen vor.
Meine Damen und Herren, auf Drucksache 4/929 liegt Ihnen ein interfraktioneller Antrag zum Thema „Gemeinsame Erklärung des Rechts- und Europaausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern und des Ausschusses für Entwicklung, Marketing und internationale Zusammenarbeit des Sejmik der Woiwodschaft Westpommern vom 29. September 2003 zum Grenzübergang Ahlbeck-Swinemünde“ vor. Es wird in Kürze ein weiterer interfraktioneller Antrag zum Thema „Unterstützung der Bewerbung der Stadt Leipzig mit der Segelstadt Rostock um die Ausrichtung der XXX. Olympischen Sommerspiele und XIV. Paralympics 2012“ verteilt. Dieser Antrag erhält die Drucksachennummer 4/931. Gemäß einer Vereinbarung im Ältestenrat sollen der Antrag auf Drucksache 4/929 als Tagesordnungspunkt 20 sowie der Antrag auf Drucksache 4/931 als Tagesordnungspunkt 21 am Ende der Landtagssitzung am Donnerstag beraten werden. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das sehe und höre ich nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion der CDU wird Ihnen gleich ein Antrag auf Drucksache 4/932 zum Thema „Entschließung zu dem Entwurf eines Landespflegegesetzes – Drucksachen 4/797 und 4/924 –“ verteilt. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraph 58 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss über die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich darf vortragen zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Landespflegegesetzes“:
I. Der Landtag stellt fest, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung eines neuen Landespflegegesetzes einer grundlegenden Überarbeitung durch die Landesregierung bedarf, eine Heilung der verfehlten Gesamtkonzeption folglich nicht durch eine Vielzahl von Änderungsanträgen im Sozialausschuss des Landtags erreicht werden konnte.
II. Der Landtag kann daher dem Gesetzentwurf der Landesregierung eines neuen Landespflegegesetzes im Rahmen seiner abschließenden Beratungen keine Zustimmung erteilen.
III. Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, dem Landtag unverzüglich einen vollständig überarbeiteten Gesetzentwurf eines neuen Landespflegegesetzes vorzulegen, der sowohl der höchstrichterlichen Rechtssprechung als auch den Interessen der Heimbewohner, ihrer Angehörigen und der Heimträger im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des
Landes Mecklenburg-Vorpommern in ausreichendem Maße Rechnung trägt. So sind insbesondere eine gerechte Lastenverteilung und eine Wettbewerbsgleichheit unter den Anbietern von zentraler Bedeutung.
IV. Um dieses Ziel einer gerechten Lastenverteilung und von mehr Wettbewerbsgleichheit unter den Anbietern zu erreichen, fordert der Landtag die Landesregierung auf, in Vorbereitung eines neuen Gesetzentwurfes alle rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Umlage- und/oder aber eines Abschreibungsmodells einer eingehenden, vertiefenden Prüfung zu unterziehen und über die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung dem Landtag unverzüglich zu berichten.
V. Denn schon bei der Umlage in Höhe von 5,00 Euro pro Tag auf die rund 14.900 Heimplätze würden z. B. bei durchschnittlich 30,4 Pflegetagen im Monat Einnahmen in Höhe von 27,18 Mio. Euro entstehen. Das bedeutet bei einer Erhöhung der bisherigen Umlage in Höhe von 2,56 Euro pro Tag und Heimplatz gemäß der geltenden Investitionsaufwendungsbeteiligungsverordnung... eine erhebliche zusätzliche Einnahme, die zu einer spürbaren finanziellen Entlastung der außerhalb von Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz gebauten Einrichtungen und deren Bewohner auf Dauer führen würde. Der Landtag ersucht daher die Landesregierung, insbesondere eine solche, bereits etablierte Finanzierungsform, die zudem mit wenig Verwaltungsaufwand verbunden ist, hinsichtlich einer möglichen weiteren Ausgestaltung einer näheren Prüfung zu unterziehen.
VI. Der Landtag weist in diesem Zusammenhang insbesondere die Landesregierung darauf hin, dass mit einem solchen Verfahren die erheblichen zusätzlichen Verwaltungskosten in Höhe von zuletzt geschätzten jährlich bis zu 2,5 Mio. Euro, die mit dem neuen Antragsverfahren auf Pflegewohngeld verbunden sind, eingespart würden.
VII. Sollte die Rechtsprüfung Möglichkeiten aufzeigen, eine gerechte Lastenverteilung und mehr Wettbewerbsgleichheit unter den Anbietern zu erzielen, fordert der Landtag die Landesregierung auf, das rechtlich mögliche Modell mit der besten Zielerreichung in den Gesetzentwurf der Landesregierung zu übernehmen.
VIII. Das bedeutet aber auch, dass das derzeit noch geltende Landespflegegesetz längstens bis zum 30. Juni 2004 fortgeschrieben werden muss. Der Landtag wird daher den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes... – zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss des Landtags überweisen. Der Landtag hält es in diesem Zusammenhang für geboten, dass das Auslaufen zum 31. Dezember 2003 rechtzeitig, also noch vor dem Jahresende, um ein halbes Jahr verlängert wird.
IX. Zudem sieht der Landtag die Möglichkeit, durch die rechtzeitige Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Überbrückungsdarlehen für die Dauer von bis zu einem Jahr mögliche Liquiditätsengpässe der Heimbewohner bzw. ihrer Angehörigen oder der Heimträger zu vermeiden.
X. Um eine Gleichbehandlung der freigemeinnützigen, privaten und kommunalen Träger zu gewährleisten,
müssen gemäß dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 24. Juli 2003 (Aktenzeichen: B 3 P 1/03 R) auch die Grundstückskosten im Rahmen des § 82 SGB XI refinanzierbar sein. Der Landtag erachtet es daher für notwendig, dass in § 10, der die gesonderte Berechnung nicht geförderter Aufwendungen regelt, in Absatz 1 der Satz 2 gestrichen wird.“
XI. Die CDU hat erhebliche rechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken zum neuen Landespflegegesetz.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die von der CDU vorgetragenen Argumente sind im laufenden Verfahren seit Monaten vorgetragen worden. Es ist kein einziger neuer Sachverhalt dabei. Die CDU hätte die Möglichkeit gehabt, im Rahmen ihres eigenen Antrages, der ja heute noch erörtert wird, einen Änderungsantrag zu stellen und die vorgetragenen Argumente dort einzubringen, in diesen Gesetzesantrag einzufügen. Insofern lehnt die SPD-Fraktion die Dringlichkeit dieses Antrages ab. – Danke schön.
(Wolfgang Riemann, CDU: Harry, nun kannst du runtergehen! – Reinhard Dankert, SPD: Darum ging es ihnen ja auch bloß.)
Damit gilt die Tagesordndung der 25. und 26. Sitzung gemäß Paragraph 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Entsprechend einer Vereinbarung im Ältestenrat benenne ich für die heutige und morgige Sitzung gemäß Paragraph 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als stellvertretende Schriftführer von der Fraktion der SPD die Abgeordneten Holger Friedrich und Lilly Kühnel, von der Fraktion der CDU die Abgeordneten Bernd Schubert und Udo Timm sowie von der Fraktion der PDS die Abgeordneten Birgit Schwebs und Karsten Neumann.
Meine Damen und Herren, bevor wir jetzt den ersten Tagesordnungspunkt aufrufen, darf ich es nicht versäumen, unserem Kollegen und Vizepräsidenten des Landtages Andreas Bluhm recht herzlich zum Geburtstag zu gratulieren.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Nationale Beschlüsse zur Umsetzung der EU-Agrarreform – Perspektiven für unser Land“ beantragt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte ganz kurz zur EU-Agrarreform vorwegschicken: Die Elemente der EU-Agrarreform 2003 sehen wir in der Entkopplung von Prämie und Produktion, den Bewirtschaftungsvorschriften – man kann auch sagen, Cross Compliance –, dem Ende der Roggenintervention und der Kürzung der Lagerhaltungszuschüsse, der Interventionspreissenkung im Milchsektor sowie der schrittweisen Prämienkürzung, sprich auch Modulation.
Vielleicht darf ich, bevor ich zu meinen Ausführungen im Detail komme, dazu noch sagen, es ist keine Erfindung der heutigen Zeit, dass in der Landwirtschaft solche Abkommen geschlossen wurden. So gab es bereits um 1880 die Einfuhr von Getreidezöllen, um das Einkommen der Landwirte zu sichern. 1957 wurde in der EWG die gemeinsame Wirtschafts- und Agrarpolitik beschlossen. 1962 wurde die gemeinsame Marktordnung festgelegt, um die Einkommen für die Landwirte über die Preise zu sichern. 1978 stop and go: Einkommen und Budget einhalten. 1974 wurde die Milchquote eingeführt und 1992 – damit haben wir uns alle schon beschäftigt – die Agrarreform zur Preissenkung und zum mengenunabhängigen Transfer, sprich die Agenda 2000. Und jetzt, 2003, haben wir die Entkopplung der Subvention von der Produktion.
Die Würfel sind erst einmal gefallen, so könnte man sagen. Ein Vakuum in der Entscheidung zur Frage, wie die Entkopplung vonstatten gehen sollte, wurde verhindert. Das ist nach meiner Auffassung unter anderem auch dem Verhandlungsgeschick von Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus als Vorsitzendem der Agrarministerkonferenz zu verdanken.
Der Weg für eine regionale Flächenprämie als Kombimodell, also eine Kombination aus Betriebs- und Regionalprämie, konnte freigeschaufelt werden.
Die Vertreter des Deutschen Bauernverbandes und auch unseres Landesbauernverbandes sind mehrheitlich anderer Auffassung. Sie ziehen die Betriebsprämie der regionalen Flächenprämie vor. Ich persönlich bin zuversichtlich, dass die nun ausgehandelte Lösung zur Entkopplung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes in unserem Land zukunftsorientiert sein wird.
Nach ersten Berechnungen der Landesforschungsanstalt unseres Landes werden etwa drei Prozent des Prämienvolumens umverteilt.
Es wird Gewinner, aber auch, das müssen wir sagen, Verlierer geben. Wenn man sich draußen unter den Landwirten umhört, ist nach meiner Wahrnehmung eine große Unsicherheit unter den Landwirtinnen und Landwirten festzustellen, das trifft insbesondere für Betriebe der Milchproduktion zu. Die Medien tragen, wenn auch gewiss in guter Absicht, dazu bei, die Unsicherheit der Milchproduzenten noch zu verstärken. Wir sollten in unserer Verantwortung als Abgeordnete, soweit es möglich ist, auf Bauernversammlungen und in persönlichen Gesprächen zur Aufklärung beitragen.
Landwirte sind flexibel und sie haben auch ein Recht auf Klarheit. Sie sind Unternehmer, aber sie müssen bald wissen, worauf sie sich in Zukunft einstellen müssen.
Klarheit darüber, wohin die Reise geht, heißt nicht beschönigen, aber auch nicht schwarz malen. Die Dinge müssen mit Sachkenntnis beim Namen genannt werden. Mehr Markt heißt für die Unternehmen in Zukunft weniger Schutz, aber auch mehr Gestaltungsfreiraum und Kreativität.