Harry Glawe

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Ich dachte, Frau Ministerin redet.
Ich bin etwas irritiert. Das letzte Mal war es so, dass die Ministerin vor mir geredet hat. Diesmal wieder nicht oder nach mir?
Nach mir, gut, okay.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das trägerübergreifende persönliche Budget steht auf der Tagesordnung. Und wie Herr Koplin richtig ausgeführt hat, hat der Bundesgesetzgeber den 01.01.2008 als Marschroute festgelegt. Die Eckdaten sind bekannt. Leider ist in unserem Land kein Modellprojekt in dieser Angelegenheit angelaufen. Nichtsdestotrotz müssen wir uns darauf vorbereiten, insbesondere im Interesse der behinderten Menschen und der chronisch Kranken.
Die entscheidende Frage, die zu den Ausführungen von Herrn Koplin zu nennen ist, ist doch, wir müssen Betreuer darauf vorbereiten. Die Landkreise, Städte- und Gemeindetage, Behinderte, Kassen, Reha, alle müssen in ein Boot, um die Debatte zu führen. Auch viele Einrichtungen haben in dieser Frage noch erheblichen Beratungsbedarf, um die Dinge vorzubereiten.
Was mich heute ein bisschen überrascht, Frau Ministerin, ist, dass Sie nicht zur Gesundheitsministerkonferenz gefahren sind, sondern dass Sie hier sind. Eigentlich hätte ich gedacht, dass Sie die Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gestern und heute in Dessau vertreten, da Sie ja in besonderer Weise immer angekündigt haben, dass Sie sehr aktiv sind und sich immer wieder für dieses Land einbringen wollen.
Aber dieses Mal scheint das Thema für Sie nicht so spannend zu sein.
Ja.
Meine Damen und Herren, zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse muss auch in unserem Land für Behinderte eine Verantwortung wahrgenommen werden und die Vorbereitungen müssen intensiviert werden. Das ist auch der Antrag, den Sie hier gestellt haben. Allerdings ist dieser Antrag wenig wert, da die Wahlperiode ausläuft und unsere Nachfolger das alles erneut aufrollen müssen. Deswegen ist es ganz gut, dass Sie zu Ihrer eigenen Beruhigung solche Anträge stellen und die Ministerin und alle anderen zum Handeln aufrufen wollen, denn am Ende geht es ja um die Rahmenbedingungen, die durch das Land festzulegen sind. Und da muss man natürlich noch einige Hausaufgaben leisten. Wir stehen dieser Geschichte nicht ablehnend gegenüber. Ich hoffe, dass wir in einer relativ schnellen Debatte zu einem guten Ergebnis kommen, und zwar noch vor dem Jahre 2008. Andererseits wissen wir aber auch, dass viele Ängste und
Unsicherheiten im Land bei den Behinderten vorhanden sind. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Altenhilfeplanung für MecklenburgVorpommern muss auf die Tagesordnung im politischen Geschäft gestellt werden. Immerhin haben wir festzustellen, dass seit fünf Jahren eine Planung in diesem Lande fehlt. In besonderer Weise brauchen wir eine Rahmenplanung, auch mit Blick auf das Landespfl egegesetz, das am 31.12.2007 ausläuft, und da vor allem die PDS
gesagt hat, dass dieses fortgeschrieben werden soll, da im Kern das Pfl egewohngeld in dieser Novelle steckt.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten, die auch für Mecklenburg-Vorpommern vorhanden sind, das heißt, ambulante Strukturen, vorstationäre Strukturen. In besonderer Weise will ich darauf hinweisen, dass wir in den letzten Jahren im Vergleich von 1999 an gesehen eine Steigerung von Pfl egebedürftigkeit im Land um etwa acht bis neun Prozent zu konstatieren haben. Das heißt, in der Pfl ege werden in Mecklenburg-Vorpommern circa 50.000 Bürgerinnen und Bürger gepfl egt und davon in der Häuslichkeit über 34.000.
Meine Damen und Herren, auch die Verbesserung der Qualität der Pfl ege insgesamt muss in diesem Rahmen eine Rolle spielen. Und da geht es auch um die Frage der Heime und um neue Strukturen, die sich aus dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ergeben könnten und ergeben, also vernetzte Strukturen, die Pfl egeklinik und Reha miteinander verbinden und vernetzen. Des Weiteren brauchen wir Angebote für die Familien, die Pfl ege besser leisten können, indem sie auch in die Lage versetzt werden, dieses von der Grundlage her zu schaffen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige Zahlen nennen, wie es sich bei der Verteilung der Leistungsempfänger in der Pfl egeversicherung verhält. Von den Bürgerinnen und Bürgern, die heute gepfl egt werden, sind etwa 31 Prozent unter 70 Jahre, 24,7 Prozent sind zwischen 70 und 80 Jahre alt, zwischen 80 und 90 Jahre sind es immerhin 31,2 Prozent und über 90 13 Prozent. Daraus ergeben sich die Aufgaben für die Zukunft. Wir hatten vorher schon in einem Tagesordnungspunkt das persönliche Budget angesprochen. Die Leistungen der Pfl egedienste sind auf dem Prüfstand. Eine neue Lebenswelt im Alltag ist zu erwarten. Darauf muss sich auch unser Land vorbereiten. Dazu brauchen wir eine Altenhilfeplanung. Wir brauchen die Stärkung und Unterstützung sowie die Entlastung der Familien. Wir brauchen die Förderung und die Begleitung sowie das Fitmachen ehrenamtlicher Helfer, um das Pfl egepotenzial insgesamt besser ausnutzen zu können.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen der Gesundheitswirtschaft und der Beschäftigungslage in der Pfl ege wird sein – es sind immerhin
13.000 Bürgerinnen und Bürger hier im Land mit Pfl ege beschäftigt –, wir brauchen neue Betätigungsfelder, innovative Wohnformen und Betreuungsformen. Wir brauchen eine stärkere Position der Pfl ege im Gesundheitsmarkt, wir brauchen die Etablierung von Mischformen, von ambulanten und stationären Versorgungen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen auch eine neue Qualität bei der Ausbildung in der Pfl ege, also professionelles Handeln. Dazu wollen wir anstoßen und auch anregen, diese Altenhilfeplanung auf den Weg zu bringen. Nun höre ich wieder Stimmen, da es die CDU beantragt, müssen wir es ablehnen, um später selbst einen Antrag einzubringen. So wird es wahrscheinlich wieder sein.
Viele andere Beispiele in der Geschichte beweisen das. Des Weiteren muss in dieser Pfl egeplanung auch die Frage beantwortet werden, wie sich im ländlichen Raum die Versorgung zukünftig gestalten soll, welche altengerechten Wohnformen wir in Mecklenburg-Vorpommern installieren wollen und welche gezielten Unterstützungen auch für Seniorenwohnformen entwickelt werden können. Das oberste Ziel ist, ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen im Alter sehr lange zu garantieren, und dem wollen wir uns zuwenden. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die flächendeckende Einführung der rauchfreien Schule in Mecklenburg-Vorpommern steht auf der Tagesordnung. Da können Sie hier reden, wie Sie wollen und auch die Freiwilligkeitsphasen verlängern.
Sie haben es vorhin selbst vorgetragen. Das Jugendschutzgesetz schreibt vor, dass man ab dem 16. Lebensjahr all diese Suchtmittel, Nikotin oder Alkohol, nicht verkaufen darf. Deswegen, denke ich, sind wir als Landesgesetzgeber gefordert, dort endlich neue Wege zu gehen,
denn die Wege der Freiwilligkeit, der Prävention sind weitestgehend gescheitert unter Rot-Rot, meine Damen und Herren.
Es ist einfach eine Lebenserfahrung. Sie brauchen sich nur in die Statistik des Jahres 2004 einzulesen. Allein durch Rauchen infolge von Sucht, das heißt durch Nikotineinwirkungen, sind in Deutschland 140.000 Bürgerinnen und Bürger verstorben.
Es ist, denke ich, auch einmal wichtig, dass man das sagt, denn es wird meistens die Debatte geführt, wie wir
sie hier führen, dass wir immer glauben, das geht alles nach dem Prinzip der Freiwilligkeit. Das Prinzip der Freiwilligkeit versagt weitestgehend auch bei der rauchfreien Schule.
In Mecklenburg-Vorpommern haben wir Folgendes festzustellen: Wir haben 670 Schulen in MecklenburgVorpommern und davon sind 5 Schulen rauchfrei. Das muss deutlich besser werden. Wenn Sie sich dazu bis zum Jahr 2009 weitere Jahre Zeit lassen wollen, kriegen Sie es nämlich bis dahin auch nicht hin.
Die entscheidende Frage ist doch: Können wir es weiter dulden, dass unsere Mädchen und Jungen mit dem 10.Lebensjahr anfangen zu rauchen? Dass das Einstiegsalter bei dem 10. Lebensjahr beginnt, das sagen Statistiken aus.
Das müsste doch eigentlich jeden hier oben treiben, dafür zu sein, dass man endlich in dieser Frage die Prävention, aber auch die Repräsentation in den Vordergrund stellt. Denn beide Dinge müssen jetzt endlich vorangetrieben werden.
Es geht darum, in Schulen das Rauchen zu verbieten, in Turnhallen das Rauchen zu verbieten, in öffentlichen Gebäuden das Rauchen zu verbieten, auf Bahnhöfen das Rauchen zu verbieten und auch in Krankenhäusern, meine Damen und Herren. Dazu sind wir als CDU jederzeit bereit. Frau Ministerin, wenn Sie uns unterstellen, dass wir nur das eine wollen, wir sind jederzeit zu jeder anderen Sache auch bereit,
nur bei Ihnen geht es immer nach dem Prinzip der Freiwilligkeit, der Freiwilligkeit, der Freiwilligkeit. Dieses Prinzip hat versagt, denn die gesellschaftlichen Gegebenheiten sind andere.
Herr Walther, Sie sprachen vorhin von Sucht. Das ist richtig, nur es beginnt mit Missbrauch. Missbrauch ist der erste Schritt.
Der zweite Schritt ist Gewöhnung und der dritte Schritt ist Sucht. Da muss man doch ansetzen, meine Damen und Herren,
und nicht immer von hinten das Schlimmste dann vortragen. Wir müssen da anfangen, wo die Ursache beginnt, und die Ursache ist der Missbrauch. Dazu brauchen wir Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrer.
Ja, wir brauchen dazu erfahrene Sozialpädagogen, wir brauchen die ganze Palette. Aber wir brauchen dazu auch
gesetzliche Regelungen, auch in der Schule, denn dort beginnt …
Auch in der Schule, für andere Dinge auch.
Und wenn das Jugendschutzgesetz hier in Mecklenburg-Vorpommern so mit Füßen getreten wird, dann muss doch die Politik in der Lage sein, auch hier im Land ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das Konsens hat.
Ja, nun raffen Sie sich doch endlich einmal auf, nehmen Sie Ihre Scheuklappen ab und Ihre ideologischen Vorurteile
und machen wir einmal etwas gemeinsam im Interesse der Jugend, der Jugendlichen, der Mädchen und Jungen für unser Land! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht liegt Ihnen vor. Die Unterrichtung hat zwei verschiedene Fasetten. Einmal geht es um die Entwicklung der Gesundheitswirtschaft und zweitens um die Leitlinien zum Masterplan.
Meine Damen und Herren, auch für die CDU ist sehr wichtig, dass wir das Ziel, Gesundheitsland Nummer eins zu werden, erreichen müssen, wenn wir im Wettbewerb der Regionen bestehen wollen. Die Voraussetzungen in unserem Land sind durch die verschiedenen politischen Strömungen der letzten 16 Jahre geschaffen worden. Wir haben eine gut aufgestellte Kliniklandschaft, einen funktionierenden Krankenhausplan, an dem alle Parteien und auch die Planungsbeteiligten mitgewirkt haben, 35 gut sanierte und neu gebaute Einrichtungen, in denen über 14.000 Mitarbeiter tätig sind. Wir haben im ambulanten Bereich eine solide Grundlage geschaffen, um auch dort den Wettbewerb bestehen zu können. Im Bereich der Pflege muss noch einiges getan werden, aber die Grundvoraussetzungen sind auch in diesem Bereich geschaffen. Wir haben viele moderne Einrichtungen. Also die Rahmenbedingungen stimmen.
Jetzt geht es darum, wie es der Ministerpräsident richtig gesagt hat, die Qualität voranzubringen, die Bekanntheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern voranzubringen und vor allen Dingen dafür zu werben, hier im Land die Gesundheitswirtschaft als ein Markenziel für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, in Europa, aber auch der Welt zu machen. Darin sind wir uns, denke ich, alle einig.
Ich möchte nicht tiefer in die Materie hineingehen. Das Entscheidende ist – wie der Ministerpräsident es gesagt hat –, viele wichtige Meinungsführer im Lande anzusprechen, die in diesem Bereich Erfahrungen haben. Professor Klinkmann ist einer der Meinungsführer, ich denke, er ist auch der wichtigste, den wir im Land haben. Aber es gibt auch viele andere. In besonderer Weise möchte ich darauf hinweisen, dass wir unsere internationalen Kontakte weiterhin verbessern müssen, die auch vor 1990 bestanden haben, und sie an den Universitäten Rostock und Greifswald besser nutzen,
auch ausländische vor 1989.
Ja, es gab auch wissenschaftliche Kapazitäten an der Universität in Greifswald. Mir sind auch einige bekannt, mit denen man durchaus das eine oder andere besprechen könnte, um Patienten in besonderer Weise aus dem mittleren Osten, aus dem Orient für unsere Region zu begeistern.
Wichtig erscheint mir auch, dass in besonderer Weise die Zusammenarbeit mit der Hansestadt Hamburg, mit dem dortigen Senat und den in der Gesundheitswirtschaft Tätigen weiterhin vertieft und auf eine vertrauensvolle Basis gestellt wird, um insgesamt für die Region im Norden in Deutschland zu werben, damit wir das Ziel, Gesundheitsland Nummer eins zu werden, auch erreichen.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion unterstützt all diese Bemühungen. Wir brauchen ein klar gegliedertes Bäder- und Kurwesen. Bei Fragen der Ernährung und der Biotechnologie haben wir bereits gute Ansätze erreicht. Im Wellnessbereich sind viele Dinge auf den Weg gebracht worden, sie müssen aber stabilisiert werden. Es geht darum, Arbeit für 85.000 oder 86.000 Menschen, die hier in der Gesundheitswirtschaft in unserem Land tätig sind und gute Arbeit leisten, dauerhaft zu schaffen. Diesem Ziel ordnen wir alles unter. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Da reden wir nachher drüber!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Kinder- und Jugendprogramm der Landesregierung liegt auf dem Tisch. Pünktlich zum Ende der Legislaturperiode ist es erschienen,
sodass man weitestgehend in den Ausschüssen wen i g Gelegenheit hatte, darüber zu diskutieren und auf Schwachstellen hinzuweisen. Frau Ministerin, Sie haben eine Ihrer Schwachstellen zum Ende genannt, denn Sie sprachen von der erheblichen Zahl von 115 Millionen Euro in diesem Programm. Dabei wissen wir ja alle, dass 90 Millionen Euro allein für Kitas herausgehen und der Rest ist für dieses Programm, für das, was Sie hier aufgeschrieben haben.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein Wort zum Elterngeld sagen. Das Elterngeld die Intension, arbeitenden Frauen und Männern in der Gesellschaft eine
Erziehung der Kinder zu ermöglichen. Das ist der neue Ansatz.
Wir wollen in besonderer Weise dazu beitragen, dass die arbeitenden Familien ihre Kinder in 14 Monaten gut erziehen und ins Leben begleiten können.
Das ist die Grundintention und alles andere wird dann weiter zu regeln sein. Es geht darum, bundesweit einen neuen familienpolitischen Ansatz durchzusetzen,
an dem Sie, Frau Ministerin, nun leider gar keinen Anteil haben.
Meine Damen und Herren, die Arbeitslosigkeit ist in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin ein großes Problem. Aber insgesamt muss man sagen, dieses Kinder- und Jugendprogramm hat auch durchaus gute und richtige Ansätze. Wir brauchen den breiten gesellschaftlichen Konsens aller Beteiligten, der Jugendlichen selbst, das will ich zuerst nennen, aber auch der Politik, der Kirchen, der Kindereinrichtungen, der Schulen, der Ausbildungseinrichtungen, des Sports, der Kulturvereine und der Jugendverbände. All diese Dinge sind in Ihrem Bericht aufgeführt und sind durchaus richtig und wichtig.
Meine Damen und Herren, zur Suchtprävention haben wir allerdings eine ganz andere Auffassung, das haben wir heute schon einmal deutlich gemacht.
Bei dieser Problematik werden wir, falls es sich in diesem Land einmal ändern sollte, die politischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass man über Suchtprävention anders nachdenkt, als das heute der Fall ist.
Ein weiteres Thema wird die Frage der Jugend- und Sozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern sein. Das ist ein wichtiges Thema in den Schulen, auch in den Ganztagsschulen. Wir müssen zu einer Strukturierung kommen, meine Damen und Herren, denn Ihr politisches Ziel war es ja einmal, 1.000 Stellen zu schaffen.
In letzter Zeit ist die Zahl der Stellen, die Sie bekannt geben, sehr inflationär.
Einmal kommen Sie mit 1.100 Stellen, dann veröffentlicht der Arbeitsminister 800, in Ihrem Bericht stehen, glaube ich, 628 und zwischenzeitlich geistern andere Zahlen herum, und zwar 720. Da müssten Sie sich vielleicht einmal hinsetzen und abstimmen, einmal gegenrechnen in welchen Ressorts Sie welche Planstellen weiterfinanzieren wollen und wie es vor allen Dingen im Jahre 2007 mit den ESF-Mitteln und der Kofinanzierung durch die Land
kreise und die Kommunen aussieht. In dieser Frage, glaube ich, müssen wir insgesamt etwas tun, aber wir müssen es jetzt komprimiert auf den Punkt bringen.
Der Landwirtschaftsminister wird selbstverständlich auch etwas beibringen. Ich glaube, wir machen in besonderer Weise diese Arbeit, die wir im Sozialbereich leisten müssen, zusammen als Querschnittsaufgabe mit der Landesregierung insgesamt. In besonderer Weise sind also das Kultusministerium und das Sozialministerium gefordert. Im Bereich der Ausbildung zum Beispiel haben Sie natürlich völlig Recht, dazu müsste der Landwirtschaftsminister auch einiges beitragen.
Gut, es ist wunderbar zu hören, dass es in dieser Frage schon eine gute Zusammenarbeit gibt.
Ja, Herr Minister, das ist doch in Ordnung, das nehme ich gerne zur Kenntnis, dass das bei Ihnen gut aufgehoben ist.
Meine Damen und Herren, die Handlungsfelder Familie, Kindereinrichtungen und Schule werden für die CDU eine wichtige Aufgabe sein. Auch dort werden wir einige Änderungen anregen. Wenn es so kommt, wie wir es wollen, werden wir die Eltern von den Beiträgen im Kita-Bereich freistellen.
Die Zahlen sind bekannt. Auch diese Dinge müssten wir konstitutionell umdenken. Ich wäre froh, wenn Sie uns als Genossinnen und Genossen
dabei ein bisschen unterstützen würden
und nicht immer dagegen stimmen oder, weil Sie dagegen sein müssen, einfach dagegen arbeiten.
Das ist sehr ernst gemeint. Ja, das ist sehr ernst gemeint, lieber Kollege.
Sie kennen ja die Aussage des Landesvorsitzenden Jürgen Seidel, der von einer Finanzierungslücke in Höhe von etwa 75 Millionen Euro gesprochen hat.
Falls wir einmal verhandeln sollten, denke ich, bekommen wir das gut am Tisch ausgehandelt.
Sie wissen ja, Geben und Nehmen ist das Gebot der Stunde. Sie als SPD sind doch durchaus flexibel und auch bereit, das im politischen Raum gut vertreten zu können, denn Sie haben auch Familien, Sie haben auch Kinder, Sie haben auch Ihre Klientel, die Sie wählt, die wünschen, dass wir in dieser Frage zusammenkommen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Acht Jahre Rot-Rot in Mecklenburg-Vorpommern, und da sagt der Ministerpräsident, die CDU will das Land schlechtreden. Wir sagen, die Bilanz von Rot-Rot ist schlecht, und das darf man doch wohl auch sagen, meine Damen und Herren.
Es ist nun mal so, Herr Ministerpräsident, wenn ich Sie daran erinnern darf,
in Ihrer Regierungserklärung 1998 hatten Sie auf dem Arbeitsmarkt vorgesehen, innerhalb von vier Jahren 20.000 Arbeitsplätze mehr zu schaffen.
Geschafft haben Sie, dass am Ende 100.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze weniger da sind.
Das ist die Wahrheit Ihrer Bilanz
und darüber darf man hier doch wohl auch reden in diesem Landtag.
Ich meine, es ist nicht richtig, dass Sie den Fraktionsvorsitzenden der CDU hier so angehen,
denn Ihre Bilanz ist es doch und die Bilanz des Arbeitsministers, der auf der anderen Seite sitzt, meine Damen und Herren.
Das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern ist 6.000 Euro unter dem Bundesdurchschnitt und daraus ergeben sich viele Probleme.
Eins darf ich Ihnen vielleicht noch mit auf den Weg geben. Sie haben ja immer viele Zeitungen zitiert und ich will Ihnen auch mal was sagen, was zum Beispiel nach Pressemitteilungen aus dem Arbeitsministerium das PDSKlientel bedient: Viel zu viel Geld lassen wir teilweise in irgendwelchen Tee- und Kaffeestuben liegen und nicht in Erwerbsarbeit.
Ein weiterer Vorwurf ist, Tourismuskonzepte werden erstellt, davon weiß der Wirtschaftsminister nichts. Also ich frage mich dann – und das hat die FAZ am 11. Mai berichtet –, wie die Regierung bei verschiedenen Dingen miteinander arbeitet oder nicht arbeitet.
Meine Damen und Herren, die Frage, die wir zu beantworten haben und auf die hier niemand eingegangen ist, ist die Frage,
wie entwickeln sich die Arbeitsmarktdaten. Und das, was Sie überhaupt verschweigen, ist, dass Langzeitarbeitslose und Jugendliche eine erhebliche Problemlage darstellen, für die wir Lösungen brauchen.
Es gibt immerhin bei den Langzeitarbeitslosen eine Quote von fast 36 Prozent.
Langzeitarbeitslose!
Das heißt, sie sind über ein Jahr lang arbeitslos. Bei den Jugendlichen sind es über 10 Prozent, meine Damen und Herren. Davon habe ich hier bei Ihrer sozialen Verantwortung nichts gehört.
Meine Damen und Herren, wir brauchen, und das ist unsere feste Überzeugung, eine andere Politik nach dem 17. September,
am besten noch vorher wäre es wohl wichtig.
Die Frage, die vorhin Frau Gramkow kurz angerissen hat, ist ja berechtigt,
die Frage nach dem Kombilohn oder die Frage, wie definiere ich den Niedriglohnsektor in Mecklenburg-Vorpommern. Die Frage beantwortet Ihnen die Statistik. Wir liegen hier mit den Löhnen in Mecklenburg-Vorpommern schon unter einem andiskutierten Niedriglohnsektor, den Sie favorisieren.
Also, Frau Gramkow,
auch in dieser Frage hat diese Koalition zumindest politische Verantwortung mitzutragen.
Und der Mindestlohn von 7,50 Euro, den Sie diskutieren,
oder 8 Euro,
den können Sie hier gar nicht durchsetzen, weil der Arbeitsmarkt ihn gar nicht hergibt.
Das ist die Wahrheit.
Da Sie als PDS speziellerweise auch den Arbeitsminister stellen, glaube ich, dass der Ihnen noch ein bisschen Nachhilfeunterricht in dieser Frage geben muss.
Meine Damen und Herren, wir favorisieren ein Kombilohnmodell,
das in besonderer Weise den Bürgerinnen und Bürgern helfen soll, die langzeitarbeitslos sind, die über 50 oder 55 Jahre sind,
und vor allen Dingen Bereiche wie DEHOGA, Landwirtschaft und Handwerk sowie andere Dienstleitungsbranchen mit einbeziehen muss. Wir haben das hier schon mal vorgetragen.
Wir sind der Überzeugung, dass ein Kombilohnmodell mit für Mecklenburg-Vorpommern aufgelegt werden kann.
Die Regierung hat immer wieder behauptet, das würde nicht gehen, das würde man nicht machen können, weil der Bund noch nicht so weit ist, weil der Bundesrat noch nicht so weit ist und weil das Land es sich wahrscheinlich gar nicht leisten will.
Meine Damen und Herren, andere Bundesländer zeigen, dass es geht.
Mit Bundesgeld, genau, in Niedersachsen.
Das können wir hier auch machen.
Wir haben die Argen, wir kriegen genug Bundesgeld.
Wir haben ESF-Mittel, die können wir über Bildungsanteile verwenden.
Damit meinen wir schon, es ist nicht gerechtfertigt, dass man den Kombilohn hier in Mecklenburg-Vorpommern einfach von der Regierungsseite nicht voranbringt.
Meine Damen und Herren, wir haben eine Verantwortung gegenüber den Personen, die langzeitarbeitslos, die in Hartz IV sind, die eine Perspektive brauchen. Und da fordere ich auch die Wirtschaft auf mitzutun, denn die Wirtschaft soll ja – und da gibt es verschiedene Modelle – einmal im Bereich der Lohnnebenkosten entlastet werden, aber der Arbeitgeber soll auch mehr in der Tasche haben, denn Arbeit muss sich lohnen, meine Damen und Herren, und nicht immer, so, wie Sie es hier tun, alle gleichmachen.
Die Arbeitnehmerinnen sollen auch was davon haben.
Da gibt es ja auch Denkmodelle. Ich darf Ihnen das von Niedersachsen mal nahe bringen. Da erhält ein Arbeitnehmer 200 Euro mehr und der kriegt das über einen staatlichen Fonds mitfinanziert.
Gleichzeitig kriegt der Arbeitgeber aber auch Geld, etwa 400 Euro, um die Lohnnebenkosten zu bezahlen.
Das heißt, wir können Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zusätzlich einrichten,
ohne dass ein Dritter vom Arbeitsmarkt gedrängt wird.
Und ein Letztes will ich hier noch sagen. Der Arbeitsminister hatte auch sehr positive Denkansätze. Er hat immerhin eine Studie bezahlt, die 40.000 Euro gekostet hat und die an der Universität in Magdeburg angefertigt wurde für dieses Land. Nur, er hat nicht den Mut,...
Auch für den Landkreis Nordvorpommern, natürlich.
Meine Damen und Herren, es geht aber darum, dieses dann auch umzusetzen.
Man kann doch nicht immer wieder Geld für Gutachten ausgeben
und dann am Ende keine praktische Lösung auf den Tisch legen.
Das kann ja wohl nicht sein. Und unsere...
Bitte?
Wir haben einiges vorgeschlagen.
Das habe ich vorhin gerade gesagt.
Das hat mit dem Landkreis nichts zu tun. Der Landkreis ist sehr agil. Der Landrat steht an der Spitze der Bewegung.
Ja, das ist so. Aber da sind Sie wahrscheinlich nicht informiert.
Ich kann Ihnen nur sagen: Lesen Sie in der „Magdeburger Alternative“ nach! Gemacht haben Sie nichts.
Meine Damen und Herren! Wir brauchen für die Langzeitarbeitslosen im Land einen Kombilohn, den wir in verschiedenen Regionen dieses Landes ausprobieren können.
Ich will nicht verhehlen, dass ich sehr froh wäre, wenn es in der Region Vorpommern im Arbeitsamtsbezirk Stralsund passieren würde.
Dazu brauchen wir aber auch einen handelnden Minister Holter
und einen willigen Ministerpräsidenten, der sich endlich für dieses Land einsetzt
und sich nicht immer darüber auslässt, was gerade die Bundeskanzlerin sagt, wenn sie über den Bundeshaushalt redet, meine Damen und Herren. Denn es ist, Herr Ministerpräsident, glaube ich, nicht fair, wenn Sie hier die Kanzlerin so angehen,
wo sie letzten Endes nur darauf aufmerksam macht, dass die Bundesregierung einen Haushalt auf den Weg bringt, der bis zum Jahre 2011 das Ziel hat, keine Kredite mehr aufnehmen zu wollen. Das darf doch wohl gesagt werden.
Ja, das glaubt jeder.
Und da Sie sieben Jahre lang nun als Genossen diesen Haushalt sehr schief gemacht haben,
glaube ich, dass Ehrlichkeit in dieses Land einziehen muss,
und Ehrlichkeit gehört in besonderer Weise zum Markenzeichen von Frau Merkel.
Meine Damen und Herren, vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zweite Lesung zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst steht heute zur Beratung an. Die wesentlichen Dinge sind durch die Sozialministerin vorgetragen worden.
Das, was in besonderer Weise strittig war, war die Frage: Wie wird es mit den versicherungsrechtlichen Haftungsfragen aussehen, welche Mittel werden bereitgestellt? Wie die Sozialministerin richtig dargestellt hat, gab es dort unterschiedliche Auffassungen, auch bei der Anhörung war das so. Die CDU-Fraktion wollte, dass das Haftungsrisiko durch das Land übernommen wird und das Risiko der Finanzierung nicht bei den Universitäten liegt. Deswegen haben wir in besonderer Weise darauf gedrungen, dass zu diesem Thema eine Anhörung durchgeführt wird. Diese hat unseren Eindruck von der Sachlage bestätigt.
Auch die Frage, dass die Ärztekammer ein gewisses Risiko gesehen hat für zukünftige Haftungsrisiken, ist richtig durch die Sozialministerin dargestellt worden. Insgesamt ist es so, dass an den Universitäten in Greifswald und in Rostock diese Ethikkommissionen ihre Arbeit aufnehmen müssen. Das ist der 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes geschuldet.
Meine Damen und Herren! Dem ist nicht viel hinzufügen. Allerdings werden wir dem Gesetzentwurf, so, wie er jetzt vorliegt, nicht zustimmen, wir werden uns enthalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Infektionsschutzausführungsgesetz liegt jetzt zur Beschlussfassung vor. Die einzige Kritik, die wir als CDU-Fraktion zu diesem Gesetz haben, ist, dass das Infektionsschutzgesetz des Bundes am 1. Januar 2001 das Bundesseuchengesetz abgelöst hat. Für uns schließt sich sozusagen an dieser Stelle der Kreis, dass man fast fünf Jahre gebraucht hat, um hier eine Änderung voranzubringen. Das ist unsere Kritik. Da kann man auch wieder einmal sehen, am Ende werden die Faulen fleißig. In der Frage werden wir dieses Mal sogar zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes steht auf der Tagesordnung. Ich darf für die CDU erklären, dass das bisherige Verfahren, dass Totgeburten mit einem Gewicht unter 1.000 Gramm und Fehlgeburten in der Regel nicht bestattungspflichtig waren, jetzt in eine richtige gesetzliche Fassung gegeben wird, um in dieser Frage Klarheit zu schaffen. Das wird von der CDU-Fraktion eindeutig unterstützt.
Meine Damen und Herren, die Frage der zweiten Leichenschau – Frau Ministerin hat es gerade vorgetragen – vor der Feuerbestattung ist ein Kompromiss zwischen allen Fraktionen. In diesem Fall soll ein Facharzt der Rechtsmedizin die Leichenschau durchführen. Das heißt allerdings, dass der Amtsarzt auch heute noch die zweite Leichenschau durchführen kann, wenn das jeweils in einzelnen Regionen so geregelt oder so gewollt ist. Aber ich denke, es ist eine eindeutige Verbesserung. Immerhin muss man daran denken, dass das gesamte Genmaterial mit der Feuerbestattung verloren ist. Deswegen ist diesem Kompromiss zwischen allen Fraktionen durchaus auch von unserer Seite Rechnung getragen worden.
Das, was wir bei diesem Gesetz kritisieren, ist, dass gegen den erklärten Willen der Kirchen jetzt Friedwälder eingerichtet werden sollen, die noch durch das Land oder nachgeordnete Institutionen betrieben werden. Das können wir nicht mittragen. Auch einige andere Anregungen, die von den Kirchen in den Ausschussberatungen vorgetragen wurden, wurden im federführenden Ausschuss aus unserer Sicht nicht berücksichtigt. Deswegen können wir uns zu diesem Gesetz nur enthalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz steht heute in Zweiter Lesung zur Verabschiedung an. Und wie es so ist im Leben: In der letzten Sitzung des Landtages ist es gelungen, dieses Gesetz zur Verabschiedung einzubringen. Der Bund war da deutlich besser. Er hatte das schon am 1. Mai im Jahre 2002 auf den Weg gebracht.
Wir sind sozusagen auf der Landesebene jetzt dabei, als eines der letzten Bundesländer in Deutschland nachzuziehen.
Nichtsdestotrotz hat es im Verfahren etliche Diskussionen gegeben, und es zeigte sich, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung einige Mängel hatte, den dann SPD und PDS mit Änderungsanträgen und in Form einer Synopse, die einen Umfang von immerhin 39 Seiten inklusive Begründung hatte, sowie einem weiteren Einzelantrag aus Ihrer Sicht in die richtige Form gebracht haben. Das war sicherlich keine einfache Arbeit, andererseits zeigt es aber auch, dass viel Bewegung in diesem Thema ist.
Die Änderungsanträge der CDU sind in Bausch und Bogen durch die Koalitionäre abgelehnt worden. Es ging einmal um die Frage der Beweislastumkehr zugunsten der Menschen mit Behinderungen. Das wollten wir, das wollten Sie nicht. Die Korrektur formaler Unrichtigkeiten, die wir noch angemahnt haben, haben Sie auch abgelehnt. Das erschließt sich mir bis heute nicht, warum Sie das gemacht haben. Und die konkrete Ausgestaltung zum Abschluss von Zielvereinbarungen sowie die Beseitigung der bisherigen Eignungen der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen und die Mitwirkung von Verbänden haben Sie am Ende auch abgelehnt. In besonderer Weise haben wir uns für die Wohlfahrtsverbände eingesetzt. Das hat bei Ihnen ja fast schon zu Frustrationen geführt, die wir bei der Anhörung erleben durften.
Aber ich hoffe da auf die Zukunft, dass sich in Ihren Denkansätzen auch Freiraum für die Wohlfahrtsverbände in Mecklenburg-Vorpommern wieder breitmacht. Insgesamt sind sieben Vertreter in den Gremien vertreten. Die Landesregierung bestimmt die Anzahl und die Vertreter. Das wird dann so sein, wenn dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird.
Insgesamt glauben wir, dass für die 250.000 Menschen in unserem Land, deren Behinderungen anerkannt sind, ein Gesetz da ist, an dem man sich ausrichten kann, ohne dass wir sagen, es genügt. Es hat viele Schwächen, es ist in vielen Passagen relativ unverbindlich, aber andererseits sagen wir auch, es ist ein Anfang und ein Schritt in die richtige Richtung.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion wird sich bei diesem Gesetz enthalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bundeseinheitli
che Entgelte für Krankenhäuser sind, denke ich, wieder auf der Tagesordnung, denn in Schleswig-Holstein gibt es eine Initiative, die dem Bundesrat zugeführt werden soll, um eine bundeseinheitliche Basis für Krankenhäuser im Rahmen der DRGs zu unterstützen und sie auszuhandeln.
Meine Damen und Herren, warum ist das so wichtig für Mecklenburg-Vorpommern? Mecklenburg-Vorpommern liegt, wenn man sich die Mühe macht, auf die Landesbasisfallwerte zu schauen, bei der Vergütung an letzter Stelle in Deutschland, und das mit einem Basisfallwert von 2.636 Euro pro Fall in einem Krankenhaus. Verglichen mit Berlin ist das ein großer Unterschied, Berlin hat einen Basisfallwert von 3.085 Euro. Das sind 17 Prozent weniger, die bei uns gezahlt werden, als sie zum Beispiel in Berlin gezahlt werden können.
Meine Damen und Herren, das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das Ziel, Gesundheitsland Nummer eins zu werden, zu dem alle Fraktionen in diesem Hause stehen. Die Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes sind in der jetzigen Zeit zu spüren und wir haben zurzeit nach der Konvergenzphase bis zum Jahre 2009 Zeit, diese Dinge erneut anzusprechen.
Wovon rede ich? Es kann auf Dauer nicht sein, dass die Gefahr besteht, dass die Krankenhäuser in MecklenburgVorpommern, speziell die Universitäten, eine Vergütung der Grund- und Regelversorgung im Vergleich zu anderen Bundesländern erhalten, während andere Universitäten in Deutschland diese deutlich höheren Vergütungen auf sich vereinen können.
In der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern sind 85.000 Menschen beschäftigt und die Universitäten sowie die Krankenhäuser haben eine besondere Kernkompetenz für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht. Wir sind, wenn man so will, seit 16 Jahren dabei, unsere Krankenhauslandschaft effizient, effektiv und vor allem in einer hohen Qualität auszugestalten. Wir haben, wenn ich das noch einmal sagen darf, im Jahre 1990 52 Krankenhäuser gehabt mit etwa 18.000 Betten. Heute haben wir 35 Krankenhäuser, davon 33 stationäre und 2 Tageskliniken, mit einem Bettenbestand von 9.950, die zukünftig noch auf etwa 9.100 abgebaut werden.
Meine Damen und Herren, wir brauchen – und das ist wichtig für unser Land – Planungssicherheit.
Wir brauchen insbesondere für die Menschen, die in der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt sind, gute Rahmenbedingungen. Und da kann es nicht sein, dass man verschiedene Debatten führt. Ich kann es auch verstehen, wenn man sagt, wir überfordern unsere Krankenkassen. Natürlich sind naturgemäß die Krankenkassen erst einmal dagegen, dass man Erhöhungen vornimmt.
Aber lassen Sie mich auf einen Aspekt hinweisen, bevor ich in der Aussprache vielleicht noch einmal rede. Sozialversicherungsbeiträge sind im Bundesgebiet weitestgehend gleich. Für gleiche Leistungen muss angemessen vergütet werden. Es kann nicht sein, dass für einen Patienten, der hier in Mecklenburg-Vorpommern behandelt wird und gut behandelt wird, die Ärzte, die Krankenhäuser eine Vergütung erhalten – am Beispiel eines Blinddarmpa
tienten, der keine Komplikationen hat –, die in Mecklenburg-Vorpommern um etwa 500 Euro geringer ausfällt als in Berlin oder in Bremen.
Meine Damen und Herren, das sind Einnahmeverluste, das sind Probleme, die wir bis zum Jahre 2009 lösen müssen. Deswegen bitten wir darum, dass auch Mecklenburg-Vorpommern der Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein beitritt und dieses unterstützt unter dem Aspekt, dass wir wieder die Letzten in Deutschland sind bei der Bezahlung, bei der Qualität nicht, aber bei der Bezahlung. Herr Ministerpräsident sagt immer, wir sollen das Land nicht schlechtreden, aber so richtig gut ist es auch nicht und regiert ist es eigentlich auch nicht gut.
Meine Damen und Herren, wir brauchen die Leuchttürme, die Universitäten, wir brauchen die Krankenhäuser.
Wir wollen etwas für die Menschen in MecklenburgVorpommern tun und daher bitten wir um Unterstützung für diesen Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bundeseinheitliche Entgelte für Krankenhäuser, dabei bleibe ich, müssen als Thema auf der Tagesordnung bleiben. Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass wir im Jahre 2009 unsere Universitäten und unsere Krankenhäuser im Vergleich mit anderen Ländern wettbewerbsfähig halten. Und das ist die entscheidende Botschaft.
Herr Koplin, wenn Sie hier den Vergleich zwischen einem Auto als Ersatzteil und einem Menschen in der Versorgung machen, dann ist das weit daneben.
Das kann man nicht tun, denn es geht ja um einen Versorgungsauftrag, den die Krankenhäuser erfüllen, und dieser Versorgungsauftrag wird vom Staat gegeben, meine Damen und Herren.
Und angesichts der Frage, die Sie hier teilweise immer wieder vortragen, dass Sie jetzt private Krankenhäuser sozusagen geißeln oder zumindest infrage stellen, muss ich Ihnen sagen:
Unter Ihrer Regie von SPD und PDS sind in besonderer Weise in den letzten acht Jahren Privatisierungen in Größenordnungen durchgeführt worden.
Wir haben doch nur noch fünf Krankenhäuser, die in kommunalem Betrieb sind.
Das ist so. Entschuldigen Sie mal! Das hat unter der Federführung von SPD und PDS, unter deren Aufsicht in diesem Land stattgefunden. Da können Sie reden, wie Sie wollen.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal auf die Ministerin eingehen. Die Ministerin hat richtig gesagt, dass wir im Rahmen der dualen Finanzierung Investitionen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro in den letzten Jahren in den Krankenhäusern vorgenommen haben. Man muss aber der Fairness halber sagen, dass 50 Prozent der Mittel durch den Bund bereitgestellt worden sind. Das hätten wir alleine nicht geschafft.
Meine Damen und Herren, ein Landesbasisfallwert, der dazu führt, dass es im Vergleich der Krankenhäuser passieren wird, dass die Universitäten in Schwierigkeiten kommen, kann nicht der Weg sein. Deswegen brauchen wir die Debatte, um bundeseinheitliche Entgelte zu schaffen. Meine Damen und Herren, wir brauchen diese Kernkompetenz der Universitäten und die Regel- und Grundversorgung im Land, um insgesamt die Gesundheitsversorgung im Land auf hohem Niveau als Gesundheitsland Nummer eins voranzubringen. Das ist doch der Weg, den wir brauchen.
Und da können wir nicht kleinkariert darüber diskutieren, ob wir nun 1 Milliarde Euro oder 1,2 Milliarden Euro für Gesundheit in den stationären Bereichen ausgeben. Das geben wir heute nämlich schon aus, Herr Borchert. Das sagen Sie nicht.
Auch die Krankenkassen machen untereinander zum Beispiel über RSA einen Ausgleich. Da fließt nämlich Geld von A nach B. Über diese Debatten muss man bei der jetzt anstehenden Gesundheitsreform zumindest noch diskutieren dürfen.
Deswegen stellen wir diesen Antrag. Und wir stellen diesen Antrag, weil Schleswig-Holstein genau dieselben Probleme hat, die Mecklenburg-Vorpommern auch hat. Nur Sie geben diese Probleme im Vorfeld eines Wahlkampfes nicht zu. Das ist nämlich Ihr Leidensdruck, den Sie haben, meine Damen und Herren.
Ein Letztes, Frau Ministerin.
Es ist eben so, dass das, was Sie hier heute zum Thema gemacht haben, durchaus unterstützt wird durch die Krankenhausgesellschaft, durch den Landesverband der Krankenhausärzte, durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Krankenpflegepersonen und durch die Krankenhausdirektoren in diesem Land, meine Damen und Herren.
Und dieses Schreiben ist nicht nur uns zugegangen, dieses Schreiben ist auch der Ministerin zugegangen und dieses Schreiben ist auch der Bundesministerin für Gesundheit zugegangen. Also wir reden hier nicht davon, dass Sie das alles nicht wissen und dass Sie davon völlig überrascht sind, meine Damen und Herren. Ich kann in gewisser Weise verstehen, dass Sie die schützende Hand über die Krankenkassen halten wollen. Das ist schon richtig. Aber insgesamt, glaube ich, geht es hier um die Zukunftsfähigkeit unserer Krankenhauslandschaft und die Zukunftsfähigkeit der Universitäten
und letzten Endes um die medizinische Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau mit einer vernünftigen Qualität. Und Qualität kostet auch Geld, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Der „Ent
wurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinderund Jugendhilfe –“ liegt Ihnen zur Beratung vor.
Frau Ministerin, es gibt auch bundespolitische Elemente, die in diesem Gesetz enthalten sind. Das sind immerhin das Adoptionsvermittlungsgesetz sowie das Unterhaltsvorschussgesetz. Das halten wir in der CDU durchaus für bemerkenswert. Ich weiß gar nicht, warum Sie es hier nicht erwähnt haben. Es sind wichtige Bausteine, die in besonderer Weise den Kindern und den Müttern helfen, die Dinge voranzubringen, oder denen, die Mutter und Vater werden wollen.
Meine Damen und Herren, die anderen Dinge hat Frau Ministerin relativ politisch gefärbt vorgetragen. Das ist auch völlig richtig. Aber ich möchte auch sagen,...
Ja natürlich!
Aber ich möchte bezüglich der Fragen der Reisekosten darauf hinweisen, die Sie hier besonders positiv dargestellt haben, das sind 1,9 Millionen Euro, die gehen natürlich zulasten der Aus- und Fortbildung. Das darf man hier zumindest sagen. Alle anderen Dinge, insbesondere die Arbeit von Jugendlichen in den Ausschüssen der Kommunen zu stärken, teilen wir auch.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir viele Dinge noch bei der Anhörung besprechen müssen. Immerhin ist es so, dass die Landesregierung einen wichtigen Bestandteil, und zwar die Berichte der Landesregierung, die bis jetzt immer Bestandteil der Arbeit im Landtag waren, im Paragrafen 15 aus diesem neuen Gesetz herausnehmen möchte. Darüber muss man auch diskutieren. Meine Damen und Herren, insgesamt darf ich darum bitten, dass Sie der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst liegt Ihnen zur Beratung vor. Die Ministerin hat dankenswerterweise die meisten Inhalte vorgetragen. Es geht tatsächlich um die Errichtung von Ethikkommissionen an den Universitäten in Rostock und Greifswald zur Erfüllung des Arzneimittelrechtes und das ist in besonderer Weise einer Aufgabe des Bundesgesetzgebers geschuldet.
Meine Damen und Herren! Glücklicherweise ist es so, dass von den sechs Männern, die in England schwer erkrankt waren, fünf mittlerweile wieder aus dem Krankenhaus entlassen sind und ein Sechster sich auf dem Wege der Besserung befindet. Ich glaube, dass das ein äußerst missliches Nebenergebnis ist, das bei Arzneimitteleinführungen auch einmal vorkommen kann. Es sollte aber nicht dazu führen, dass wir hier fast mit Schadenfreude darüber berichten,
sondern wollen wir froh sein, dass es nicht in Deutschland passiert ist. Vor allen Dingen bin ich froh, dass es den sechs Männern, das sind immerhin Studenten, besser geht.
Meine Damen und Herren, ich will die Aussprache nicht weiter verlängern. Wir werden der Überweisung in die zuständigen Ausschüsse zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag, der Ihnen von der CDU-Landtagsfraktion auf den Tisch gelegt wurde, geht natürlich viel weiter als der vorhergehende, der schon sehr viele Inhalte angesprochen hat. Ich möchte mir jetzt ersparen, das alles noch einmal aufzuzählen. Das Wichtigste ist die Frage: Worum geht es? Das Land Mecklenburg-Vorpommern will ein familienfreundliches Land sein, wir wollen es weiter ausbauen. Dazu stehen wir als Christdemokraten natürlich jederzeit zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, wir müssen in Zukunft eine große Zielrichtung beachten. Das sind die Eltern, die Erziehungsberechtigten, die Schutzbefohlene vernünftig erziehen müssen, aufziehen müssen, sie in die Lage versetzen sollen, ein lebenswertes Leben im Interesse der Gesellschaft zu führen. Dazu brauchen wir Vorsorge, dazu brauchen wir Ärzte, Pädiater, Psychologen, Mediziner und den mündigen Bürger, die aufgeklärten Eltern, die in besonderer Weise dafür sorgen und unsere Kinder in einem optimalen Umfeld, wie Sie es zutreffenderweise gut beschrieben haben, aufziehen und in die Gesellschaft hineinwachsen lassen. Aber wir haben auch Probleme. Und diese Probleme sind in besonderer Weise dann gegeben, wenn im fünften Lebensjahr mit der Vorschuluntersuchung festgestellt wird, dass die Empfehlungen etwa sind, neun Prozent aller Kinder sollen in eine Sonderschule gehen und etwa weitere neun Prozent in Diagnoseförderklassen.
Meine Damen und Herren, daran müssen wir arbeiten. Hier haben wir, glaube ich, ein Problem, das wir in der Zukunft besser anpacken müssen. Wir müssen dafür sorgen, dass bei unseren Kindern, die zum Beispiel Sprachstörungen haben, dies früh erkannt wird. Denn wer Sprachstörungen hat, der wird in der Regel auch eine LeseRechtschreib-Schwäche und damit in Zukunft auch einen gewissen Nachteil haben. Dazu müssen wir vor allen Dingen die Eltern befähigen, damit sie das erkennen. Ich will das einmal an diesem Beispiel klar machen. Wir müssen dafür sorgen, und da will ich gerade die PDS ein bisschen ansprechen, denn die stellen ja den Datenschutzbeauftragten,...
Der Datenschutzbeauftragte verhindert, dass viele Informationen ausgetauscht werden können zwischen den einzelnen unterschiedlichen Institutionen.
Ungeheuerlich, Frau Gramkow, ist ja nun kein neues Wort von Ihnen. Ungeheuerlich und Rot-Rot, das sind alles nicht die Probleme, die Sie haben.