Lilly Kühnel
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von SPD und Linkspartei.PDS haben die Debatte zum Agrarbericht über das vergangene Wirtschaftsjahr angeregt.
Ich möchte gleich am Anfang auf die Ausführungen von Frau Holznagel zurückkommen. Also für mich ist der Agrarbericht eigentlich immer eine Voraussetzung, um wirklich anhand der relativ aktuellen Zahlen eine Auswertung für diesen Bereich vorzunehmen. Darüber hinaus ist der Agrarbericht Basis dafür, um auf Bundesebene und EU-Ebene eine Forcierung dieser Daten vorzunehmen. Sicherlich bedeutet das nicht, dass man einen Bericht nicht noch konstruktiver und noch besser gestalten kann, aber ich denke, die Zahlen sind schon sehr, sehr wichtig, um für uns dort und auch bundesweit Ausführungen machen zu können.
Ich sehe es so, dass dieser Bericht mit seiner Bilanz einen Schlussstrich unter eine für die Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes in Mecklenburg
entscheidende Etappe der Förderperiode des Jahres 2000 bis 2006 gibt. Die Landwirtschaft hat in Mecklenburg-Vorpommern eine Schlüsselstellung. Sie ist das grüne Herz unseres Landes. Kein anderes Bundesland – ich habe es schon mehrfach hier gesagt – wird so von der Arbeit der Landwirte geprägt wie unser Land.
Das Berichtsjahr ist für die landwirtschaftlichen Unternehmen durch mehrere Neuerungen und Umsetzung der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gekennzeichnet gewesen. Eine wichtige Neuerung der gemeinsamen Agrarpolitik ist die Entkoppelung beziehungsweise die Teilentkoppelung der Direktzahlungen aus dem EU-Haushalt an die Unternehmen von der Produktionsmenge an die Acker- beziehungsweise Grünlandflächen. Es ist eine Zäsur, die in Mecklenburg-Vorpommern relativ problemlos gelungen ist. Zurückzuführen ist das auf die gute Arbeit der Unternehmen, der Landwirtschaftsämter und auch unserer Landesregierung. Dafür sollte man auch an dieser Stelle einmal Dank sagen.
Wer sich etwas näher damit befasst hat, der kann nämlich einschätzen, dass die für den Abgleich an den Bund gelieferten Unterlagen durch unser Ministerium termingerecht und fehlerfrei eingereicht wurden. Dass es zunächst nur zu einer achtzigprozentigen Abschlagszahlung von den beantragten Direktzahlungen gekommen ist, hat nicht an unseren mecklenburg-vorpommerschen Landwirten gelegen und auch nicht an unserer Regierung.
Bei einer realistischen Einschätzung sollte nicht verschwiegen werden, dass aber der bürokratische Aufwand, um zum Ziel zu gelangen, sehr, sehr hoch ist. Ein mittlerer Futterbaubetrieb hat etwa acht bis zehn Zentimeter dicke Belegstapel zu bearbeiten. Man muss dazu allerdings sagen, im Laufe des zweiten Jahres wird es schon etwas weniger, aber es musste erst mal diese Arbeit erbracht werden. 25 Prozent Bürokratieabbau, so hat der Deutsche Bauernverband ausgerechnet, würde für die deutschen Landwirte 250 Millionen Euro bare Kostenentlastung bedeuten. Insofern dürften die Vorschläge des Deutschen Bauernverbandes in seinem
Schwarzbuch „Bürokratieabbau“ interessant sein. Ich glaube, dieses Buch wurde auch der Bundeskanzlerin übergeben und man sollte da mal reinschauen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dem Bericht wurden im Wirtschaftsjahr 2005 die Ergebnisse der Feld- und Viehwirtschaft als erfolg- und ertragreich bewertet. Im Durchschnitt wurden 35.000 Euro Gewinn plus Personalaufwand je Arbeitskraft erzielt. Damit kann Mecklenburg-Vorpommern gegenüber den anderen norddeutschen Ländern bestehen. Ich meine, man kann es gar nicht oft genug betonen und würdigen: Mit ihrer Arbeit sorgen die Landwirte für gesunde Lebensmittel, für einen gepflegten Zustand unserer Kulturlandschaft und sie machen unser Land dadurch für den Tourismus attraktiver.
Eine nach vorn gerichtete Agrarpolitik sollte daher in der Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes immer einen Schwerpunkt sehen. Unterschiedliche Betriebsgrößen, Rechtsformen und Produktionsweisen werden auch zukünftig, und zwar gleichberechtigt nebeneinander für die wirtschaftliche Struktur Mecklenburg-Vorpommerns charakteristisch sein. In der neuen Generation von gut ausgebildeten, unternehmerisch denkenden und flexibel agierenden Landwirten sehe ich die Basis für die Zukunft landwirtschaftlicher Unternehmen. Diese Landesregierung hat sehr gute Rahmenbedingungen für die Bildung und Ausbildung und die Nachwuchsgewinnung geschaffen. Das muss man auch anerkennen. Diese landesweiten Anstrengungen durch Informationen wie Tage des offenen Hofes oder Landwirtschaft als grünes Klassenzimmer dürfen nicht nachlassen.
Für wichtig halte ich, dass die landwirtschaftlichen Unternehmen bei der Gewinnung von Mitarbeitern selbst aktiver werden müssen. Der verschärfte internationale Wettbewerb und die gemeinsame Agrarpolitik mit neuen Rahmenbedingungen fordern von den Landwirten, sich ständig weiterzubilden, flexibel am Markt zu reagieren, wissenschaftliche Erkenntnisse effektiv zu nutzen und sich auch für sozioökonomische Belange im ländlichen Raum einzusetzen. Im Rahmen der Flurneuordnung werden auch in Zukunft weiterhin gezielt durchgeführte Investitionen dazu beitragen, dass die Attraktivität unserer Dörfer verbessert wird, damit natürlich auch die Infrastruktur und die Ansiedlung von kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für Wachstum und unternehmerische Entscheidungen besteht in der sicheren Ausstattung der landwirtschaftlichen Unternehmen. Es ist ein Grundanliegen der SPD in MecklenburgVorpommern immer gewesen, und das bereits seit der Wende. Für existenziell notwendig sehe ich neben einem gewissen Anteil an privatem Grundeigentum die langfristige Verpachtung von Landes- und BVVG-Flächen. Alternativ dienen Pachtflächen für die Unternehmen, um sie zukunftssicher zu machen, sei es durch Großinvestoren oder durch das Engagement unseres Ministers. Ich möchte hier sagen, ich war enttäuscht, dass nach den Ausführungen des Geschäftsführers der BVVG in unserem Agrarausschuss dann leider diese Verhandlungen nicht zum Erfolg geführt haben. Aber man muss sagen, die Ausführungen waren wahrscheinlich zu glatt und zu erwartungsträchtig. Ich bedauere das sehr und ich hoffe trotzdem, dass man weiter an dieser Stelle arbeitet, um für die Landwirte dort auf dieser Strecke, was die Flächen betrifft, mehr Sicherheit zu schaffen.
Mecklenburg-Vorpommern hat als Flächenland für eine wettbewerbsfähige Tierproduktion so gute Bedingungen wie kaum ein anderes Land in der Bundesrepublik. Trotzdem gibt es seit Jahren Defizite in der Bestandsentwicklung bei Rindern, Schafen und Schweinen. Diese müssen konsequent abgebaut werden. Das bedeutet aber auch, es müssen noch viele Menschen umdenken. Tierproduktionsanlagen sind nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Investitionen in die Zukunft. Sie sind erforderlich, um den Anteil der Wertschöpfung aus dem ländlichen Raum und für den ländlichen Raum zu erhöhen.
Die flächendeckende Landbewirtschaftung ist und bleibt auch unter den Bedingungen der neuen Förderperiode 2007 bis 2013 ein grundsätzliches Ziel der Agrarpolitik. Intensive Landbewirtschaftung nach den Regeln guter fachlicher Praxis gehört auf die besten Böden, für leichte Standorte sind andere Alternativen zu entwickeln, mit denen aber – und das möchte ich unterstreichen – auch Geld zu verdienen ist.
Zunehmende Bedeutung gewinnt aufgrund günstiger Rahmenbedingungen die Biomasseproduktion zur Energieerzeugung. Wir hörten das bereits. Hier unterstütze ich besonders die Auffassung derjenigen Politiker der großen Koalition in Berlin, die sich für eine steuerliche Begünstigung von Biodiesel und Pflanzenöl auch über das Jahr 2009 hinaus einsetzen.
Um neue Erwerbsmöglichkeiten zu erschließen und wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen wir zukünftig intelligente Kombinationsmodelle für verschiedene betriebliche Standbeine in der konventionellen Landwirtschaft, dem ökologischen Landbau und dem ländlichen Tourismus sowie der Direktvermarktung. Der neue Landwirtschaftsfonds für die Förderperiode ELER mit seinen relativ großzügig beziehungsweise allgemein formulierten Zielen wird zahlreiche Begehrlichkeiten wecken. Ich warne davor, ihn aufzubröseln. Modern organisierte wettbewerbsfähige landwirtschaftliche Unternehmen sichern auch für den ländlichen Raum eine Perspektive. Es gibt eine alte Weisheit, die besagt, wenn es den Landwirten gut geht, geht es auch den vor- und nachgelagerten Bereichen gut. – Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zug der grünen Gentechnik gewinnt immer mehr an Fahrt. Weltweit ist das so, ob wir das wahrhaben wollen oder nicht. Doch der Zug rollt auf sehr unterschiedlichen Gleisen, in Hightechländern wie den USA und anderen auf Gleisen für hohe Geschwindigkeiten, in Deutschland, einem Land mit Spitzentechnologien, eher auf Nebenstrecken, um bei dem Bild der Bahn zu bleiben. Die Politik tut sich zurzeit schwer, mehr schlecht als recht, möchte ich sagen. Die von Herrn Bun
desminister Seehofer kürzlich getätigten Äußerungen lassen hoffen. Er wolle die Forschung beschleunigen, da es viele ungeklärte Fragen gebe, denn schließlich dürfe man nicht in Unkenntnis verharren und warten bis Länder wie China und andere Antworten finden, die Deutschland geben könnte. Wahre Worte, meine Damen und Herren!
Die Bevölkerung als Verbraucher von Lebensmitteln und die Landwirte als Futtermittelabnehmer sind verunsichert. Bestimmte Presseerzeugnisse tragen durch reißerische Aufmachung dazu bei. Die gesetzlichen Regelungen verhindern zurzeit mehr, als sie fördern. Verbrauchersicherheit, Wahlfreiheit, Haftungsregeln und Koexistenz müssen eindeutig und nachvollziehbarer geregelt sein. Es fehlt eine Gentechnikpflanzenerzeugungsverordnung auf der Grundlage des Gentechnikgesetzes.
Und da komme ich direkt zum Antrag der Koalitionsfraktionen. Ziel ist es, die Landesregierung zu unterstützen in ihren Aktivitäten gegenüber der Bundesregierung, um im Bundesrat für allgemein gültige Regelungen der grünen Gentechnik einzutreten. Es geht um den Einsatz, die Kennzeichnung der Produkte und den Ausgleich im Fall von Beeinträchtigungen angrenzender landwirtschaftlicher Kulturen durch die Einführung eines Ausgleichsfonds. Im Wesentlichen wollen wir im Detail zur Aufklärung von komplizierten Sachverhalten beitragen, die undifferenziert betrachtet zu Fehleinschätzungen führen.
Im Einzelnen: Die Verordnung aus dem Jahr 2003 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel deckt nur die Kennzeichnung derjenigen Lebensmittel und Futtermittel ab – das sagte Frau Wien bereits, aber ich möchte es noch einmal wiederholen –, die aus einem GVO hergestellt wurden, nicht jedoch solche, die mit einem GVO hergestellt wurden. Das ist schon ein kleiner Unterschied. Insofern besteht eine Grauzone in der Verordnung über die Verwendung von genetisch veränderten Hilfsstoffen für Lebensund Futtermittel. Das beeinträchtigt die Wahlfreiheit des Konsumenten und verunsichert sie. Als vertrauensbildende Maßnahme für Lebensmittelverbraucher und für Nutzer von Futtermitteln sollte daher auf eine umfassende Kennzeichnung gedrängt werden – es wurden bereits Beispiele dafür genannt –, wie sie bei ökologisch erzeugten Produkten bereits die Regel ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, dass diese Punkte immer mit sehr großen Emotionen diskutiert werden. Die bisherige gesetzlich geregelte verschuldensunabhängige Haftung bietet keinerlei Absicherung der unterschiedlichen Beteiligten. Mit einem Ausgleichsfonds sollten daher verschuldensunabhängig eingetretene Schäden abgedeckt und in der Art einer Versicherung von den Nutznießern der grünen Gentechnik finanziert werden.
Bei allen noch nicht hinreichend gesicherten Aussagen zur Rechtslage unterstützen wir mit unserem Antrag die Auffassung der Landesregierung, die sich mit der Meinung des Berufsstandes deckt.
Eine Anbauempfehlung für die zurzeit vom Bundessortenamt in Deutschland zugelassenen fünf genetisch veränderten Maissorten wird so lange nicht möglich sein, wie
es keine klaren gesetzlichen Regelungen in Form von Koexistenzregeln für Informationen des Nachbarn, der Mindestabstand zum Nachbarmaisanbau, Warenflusstrennung sowie Reinigung von Technik und Lagerräumen gibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Vertrauen in die grüne Gentechnik lässt sich nicht erzwingen, es muss durch eine klare Rahmengesetzgebung, ehrliche Verbraucherinformationen auf allen Ebenen und ein Höchstmaß an Anbaudisziplin erworben werden, aber nicht nur mit Ideologie. Mit unserem Antrag wollen wir diese Zielrichtung unterstützen.
Und nun zum Änderungsantrag der CDU, Ziffer I Nummer 1: Sie schlagen hier eine Veränderung vor, dass wir uns nur an die Bundesregierung wenden. Ich bin der Auffassung, dass wir hier alle politischen Entscheidungsträger mit einbeziehen sollten. Es geht in Ihrem zweiten Punkt, den Sie unter Ziffer 1 vorschlagen, nicht nur darum, dass nur nachgewiesene Lebensmittel gekennzeichnet werden sollten. Dazu ist es zu spät. Es sollten die Lebensmittel gekennzeichnet werden, bei denen nachweislich durch GVO Produkte hergestellt werden. Wir wissen alle, dass das in der Ernährungsindustrie schon längst eine Tatsache ist. Damit würde man nämlich auch dem Verbraucher die Möglichkeit geben, wirklich zu wählen. Im Moment kann er teilweise gar nicht wählen, weil ihm vieles nicht bekannt ist.
In Ziffer 2 kommen Sie noch einmal auf die Problematik des Fonds. Darauf möchte ich eingehen. Ich denke, da ist die Politik in Berlin inzwischen schon weiter. Wir sind nicht der Auffassung, dass dieser Passus gestrichen werden soll, da er sehr wichtig ist. Und die Wirtschaft, das habe ich gerade gelesen, hat bereits signalisiert, diesen Fonds mit zu speisen. Ich denke, die sind weiter, als wir es hier vermuten.
Deswegen sind wir der Auffassung, dem Änderungsantrag der CDU in diesem Falle nicht zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegen der CDU haben sich
bei der Fraktion der FDP im Kieler Landtag belesen. Der dort vorgelegte Antrag „Landwirtschaftliche Sozialversicherung“ hat ihnen so gut gefallen, dass sie ihn gleich wortgleich unter Austausch der Ländernamen hier eingebracht haben.
Alles abgesprochen, selbstverständlich, aber nicht gerade einfallsreich. Die Landesregierung möge darauf hinwirken, dass die von der großen Koalition laut Koa-Vertrag angestrebte Reform der agrarsozialen Sicherungssyst eme an andere Sozialsysteme angepasst, modernisiert, mit diesen verzahnt werden soll. In diesem Zusammenhang möge die Landesregierung vor der Bundesregierung die besondere Situation der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung deutlich machen. Insbesondere sei auf die unterschiedlichen Agrarstrukturen in Deutschland hinzuweisen, damit im Falle einer Senkung der Bundesmittel für die landwirtschaftlichen Sozialsicherungssysteme die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern strukturbedingt nicht schlechter gestellt werden. So weit der adaptierte FDP-Antrag.
Frau Schlupp sagte es bereits, rund 72 Prozent, 3,7 Milliarden Euro des deutschen Agrarhaushaltes sind jährlich für die Stabilisierung der agrarsozialen Sicherungssysteme – dazu gehören die Landwirtschaftliche Unfallversicherung, die Landwirtschaftliche Krankenversicherung und die Alterssicherung der Landwirte – aufzubringen. Es ist schon interessant, vielleicht auch für Sie, zu wissen, wer überhaupt durch diese Landwirtschaftliche Sozialversicherung abgesichert ist. In die Landwirtschaftliche Unfallversicherung, sprich Berufsgenossenschaft, zahlen alle landwirtschaftlichen Unternehmen auf Hektarbasis ein und erhalten in der Regel staatliche Zuschüsse. Ich betone noch mal, auf Hektarbasis, also es wird hier nicht die Person versichert, sondern die Größe des Unternehmens. Das ist nämlich wichtig, wenn wir zu der nächsten Schlussfolgerung kommen.
Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung betrifft nicht die Angestellten des Unternehmens, das sagte Frau Schlupp, sondern „nur“ die Betriebsleiter von Einzelunternehmen, Geschäftsführer beziehungsweise Gesellschafter von juristischen Personen, nicht aber die Vorstände von eingetragenen Genossenschaften. Das ist zwar eine Kuriosität, aber das ist so. Ich weiß das deswegen, weil ich selbst in dieser Versicherung versichert bin. Also insgesamt kann man sagen, dass das in Mecklenburg-Vorpommern, ich weiß nicht die genaue Zahl, kaum mehr als 5.000 Personen betrifft.
Die Versorgung in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und der Landwirtschaftlichen Pflegekasse ist vergleichbar mit der in anderen gesetzlichen Krankenkassen. Die Finanzierung richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Einstufungswerten und Beitragsklassen je nach Umfang des Unternehmens. Hierzu gehören noch viele andere kleine Details, die ich hier heute nicht nennen möchte. Das heißt, die Unternehmen im Osten kommen mehrheitlich nicht aufgrund der größeren Strukturen in den Bereich von staatlichen Zuschüssen.
Die Landwirtschaftliche Alterskasse stellt in den neuen Bundesländern ein besonderes Problem dar, aber dieses ist zurzeit noch nicht spürbar, weil die meisten Versicherten der landwirtschaftlichen Unternehmen noch An
sprüche aus den gesetzlichen Rentenversicherungen der ehemaligen DDR haben. Ohne diese Ansprüche könnte ein Versicherter nach jetzigen Regelungen maximal nur 10 Euro pro Arbeitsjahr geltend machen. Unternehmer ist man ja erst, wenn man den Betrieb übernommen hat, und Rentenanspruch hat man auch nur, wenn man den Betrieb wieder abgegeben hat. Das wäre also bei 30 Arbeitsjahren lediglich ein Rentenanspruch von 300 Euro.
Nach dem alten System in der Bundesrepublik mit dem Generationsvertrag (Altenteiler) ging es für Jahrzehnte auf, stößt aber auch dort schon seit Jahren an seine Grenzen. Wenn das alte System der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung in das in der Diskussion befindliche neue System eingebunden werden soll, so wird das nicht ohne staatliche Transferleistung möglich sein. Deswegen möchten wir in Mecklenburg-Vorpommern, wie gesagt, da wir zurzeit gar nicht so sehr davon betroffen sind, zum jetzigen Zeitpunkt nicht unnötig vorpreschen, weil noch nicht einmal klar ist, wie das alte System reformiert werden kann.
Der Bundesrechnungshof hat einen Prüfbericht zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Entwurf erstellt. Dieser liegt seit Ende März dieses Jahres der Bundesregierung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie den Spitzenverbänden der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung zur Prüfung vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt in Deutschland, was die Agrarstrukturen betrifft, ein deutliches Nord-Süd-Gefälle, vorherrschend groß strukturierte Unternehmen in Nord- und Mitteldeutschland und eine Vielzahl von kleineren Familienbetrieben in Süddeutschland. Man kann jedoch auch sagen, dass es in den neuen Bundesländern – das, glaube ich, wurde von meiner Vorrednerin auch schon gesagt – eine effiziente Verwaltungsstruktur der agrarsozialen Sicherung gibt. Es gibt nur einen einzigen Träger in den neuen Bundesländern – vor einigen Jahren waren nur vier Bundesländer beteiligt, Sachsen hat sich jetzt angeschlossen – mit Sitz in Hönow bei Berlin. Man könnte fast sagen, Anruf in Hönow genügt bei uns im Osten. Und ich kann Ihnen sagen, es funktioniert tatsächlich. Man ruft dort an und kriegt seine Behandlung bestätigt oder eben auch nicht. Es ergeben sich also in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der Unfallversicherung regional gravierende Unterschiede, die das Solidarprinzip erheblich belasten würden.
Die Bundesländer waren bisher im Verfahren noch nicht beteiligt. Es gibt zurzeit weder eine Stellungnahme der Bundesregierung, geschweige denn eine Gesetzesinitiative, an der die Länder bereits mitwirken könnten. Bis Ende Juli dieses Jahres wird zunächst die Bundesregierung zu diesem Entwurf Stellung nehmen. Erst danach wird es einen fertigen Prüfbericht geben. Eine offizielle Aussage zum weiteren Vorgehen der Bundesrepublik liegt zurzeit nicht vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum jetzigen Zeitpunkt besteht also überhaupt noch keine Veranlassung, die Landesregierung zum Handeln aufzufordern. Wenn die Sache spruchreif ist, müsste die Landesregierung mit Blindheit geschlagen sein, wenn sie sich nicht im Einklang mit dem Berufsstand für die Interessen der hiesigen Landwirte einsetzen würde.
Auch wenn der Antrag inhaltlich in die richtige Richtung weist, so ist der Zeitpunkt zurzeit nicht der richtige. Und damit lehnen wir diesen Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Wir hörten bereits, am 14. Januar 2006 ist die Düngeverordnung des Bundes in Kraft getreten. Sie ist eine Übereinkunft zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium. Damit wäre für die Landwirte, so könnte man glauben, alles geregelt. Die Würfel für die Düngeverordnung des Bundes sind gefallen. Wir im Parlament stehen in der Pflicht gegenüber dem Berufsstand, hier aktiv zu werden.
Der Abstand zu den Gewässern beträgt dementsprechend, es wurde schon gesagt, drei Meter – ich möchte das noch mal betonen – zwischen dem Rand der Ausbringungsfläche und der Oberkante der Böschung. Beim Einsatz von Injektionstechnik und Platzierungsverfahren ist eine punktgenaue Applikation möglich und dabei sogar null Meter anzustreben.
Das ist die Düngeverordnung. Alles klar – leider aber nicht. In Mecklenburg-Vorpommern, es wurde bereits dargestellt, gilt die Wasserrahmenrichtlinie, die in Paragraf 81 einen Abstand von sieben Metern im Uferbereich vorsieht, und damit nicht das landwirtschaftliche Fachrecht der Düngeverordnung.
Wasserrecht ist Landesrecht. Es ist also Sache der Länder, entsprechende Regelungen zu treffen. Das ist auch die Intention des vorliegenden Antrages, so habe ich den verstanden, von der CDU. Ich persönlich bin der Auffassung, dass man darüber reden kann und vor allen Dingen auch darüber reden muss. Aber so einfach wird es nicht gehen. Wir hörten es bereits: einfach die Streichung des Paragrafen 81 durch Novellierung des Wassergesetzes und fertig.
Ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern, das für die Gesundheitswirtschaft so prädestiniert ist wie kaum ein anderes Bundesland, muss und kann aus seinen sauberen Gewässern Kapital schlagen und äußerst sensibel mit dem Thema des Gewässerschutzes umgehen. Ich bin selbst als agrarpolitische Sprecherin auch Mitglied des Umweltausschusses und stehe zu den Zielen des Gewässerschutzes. Aber man muss auch realistisch sein. Ich
meine, dass sich das Umweltbewusstsein der Landwirte bedeutend gewandelt hat.
Landwirtschaft ist in unserem Land eine strukturbestimmende Branche und soll es, so denke ich, auch mit hohem Niveau bleiben. Dazu gehört auch, die gute fachliche Praxis immer wieder durch neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft zu ergänzen. Das ist zwingend, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten. Die neu eingeführten Cross Compliance setzen hohe Maßstäbe an das nachhaltige Wirtschaften. Verstöße dagegen führen zu dramatischen finanziellen Einbußen. Bekanntlich sind die Direktzahlungen aus der EU-Förderung an die Flächen gebunden. Die Unternehmen sind auf diese Flächenbeihilfen angewiesen. Und Sie können mir glauben, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Liquidität der Unternehmen war noch nie so angespannt wie in den letzten anderthalb Jahren.
Um direkt zur Sache zu kommen: Ich fordere auch als Mitglied des Umweltausschusses die Landesregierung auf, konkret aber hier das Umweltministerium, eine Kompromisslösung schnellstens zu erarbeiten,
zumal der Umweltminister gegenüber dem Berufsstand bereits eindeutig Handlungsbereitschaft erklärt hat.
Lassen Sie uns in den Ausschüssen für Umwelt und Landwirtschaft darüber weiterreden und zusätzlich die Meinung von externem Sachverstand hören!
Ziel muss es aber sein, dass die Landwirte wissen, woran sie sind. Es ist schon zu viel Zeit vergangen. Ich beantrage somit namens der Fraktion der SPD die Überweisung des vorliegenden Antrages in den Umweltausschuss und in den Landwirtschaftsausschuss zur Mitberatung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gestern fand ich in der „Welt“ unter der Überschrift „Traktormotor für Pflanzenöl“ eine interessante Meldung, die genau zum Thema unseres heutigen Antrages passt. Ich zitiere daraus: „Gem einsam mit dem Rostocker Lehrstuhl für Kolbenmaschinen und Verbrennungsmotoren und den Vereinigten Werkstätten für Pflanzenöltechnologie in Allersberg (Bayern) will Landmaschinenbauer John Deere seine Motoren dem neuen Kraftstoff“, also dem reinen Pflanzenöl, „anpassen“. Ende des Zitats. Bis Mitte 2008 läuft dafür ein Projekt. Bei John Deere, einem der weltweit größten Traktorenhersteller, werden damit die Weichen für die Zukunft gestellt.
Meine Damen und Herren, mit der neuen Agrarförderung, wir haben schon mehrfach darüber gesprochen, der Entkoppelung der Direktzahlung von der Produktionsmenge, müssen die Landwirte verstärkt unternehmerisches Handeln entwickeln. Sie können flexibel auf den Markt reagieren. Das ist erforderlich, um wettbewerbsfähig zu sein und zu bleiben. Hier ist neues Denken gefragt. Wer vielleicht die Zeitung heute einmal durchgeschaut hat, wird festgestellt haben, dass gestern in Güstrow zu diesem Thema, über das wir jetzt sprechen, eine Veranstaltung stattfand. Des Weiteren geht es darum, flächendeckend Landwirtschaft zu betreiben. Das ist ein agrar- und umweltpolitischer Grundsatz, dem wir fraktionsübergreifend folgen, zumindestens denke ich das.
Die Produktion nachwachsender Rohstoffe ist für die Energiegewinnung eine Produktionsrichtung mit Zukunft. So werden alleine in Deutschland 1,4 Millionen Hektar Energiepflanzen angebaut. Das betrifft immerhin zwölf Prozent der Ackerfläche und in Mecklenburg-Vorpommern sind das nach Aussage der gestrigen Fachtagung acht Prozent. Man rechnet damit, dass sich diese Anzahl bis 2010 verdoppeln wird. Dafür sind Rahmenbedingungen erforderlich, die den Landwirten den Weg zum Energiewirt erleichtern. Dazu gehören die Energiepflanzenprämie der EU, aber auch die Mineralölsteuerermäßigung bei Biokraftstoffen. Wir müssen immer daran denken, dass die Kapitaldecke der Unternehmen relativ dünn ist. Gerechnet werden muss dort mit jedem Euro.
Mit unserem Antrag möchten wir darauf hinwirken, dass mit Besonnenheit und Augenmaß der Vorschlag der
Bundesregierung, eine Teilbesteuerung für Biokraftstoffe, abgewogen wird. Wir hörten schon, Frau Wien sagte es bereits, dass Biokraftstoff nicht unbedingt in Deutschland angebaut beziehungsweise produziert werden muss, sondern er kann auch von Übersee kommen. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir wettbewerbsfähig bleiben.
Ich möchte darauf hinweisen, dass sich die Einführung einer Teilbesteuerung von reinem Pflanzenöl negativ auf landwirtschaftliche Unternehmen in zweierlei Hinsicht auswirken könnte. Zum einem für die Biomasseproduktion von der Fläche, denn hier sind Fruchtfolgeregelungen zu beachten. Jeder Fachmann weiß, dass die Landbewirtschaftung langfristig zu planen ist, und dafür brauchen die Landwirte einen entsprechenden Zeitrahmen. Zum anderen sind landwirtschaftliche Unternehmen in Projekte zur Nutzung und zur Erzeugung von Pflanzenöl als Kraftstoff eingestiegen, denn hier sind Fördermittel geflossen und Eigenmittel wurden eingebracht. Für die finanziellen Rahmenbedingungen muss es eine Sicherheit geben. In diesem Sinne möchten wir mit unserem Antrag darauf hinwirken, dass in der Landwirtschaft eingesetzte Biokraftstoffe mindestens bis zum Jahr 2009 steuerfrei bleiben müssen.
Eine revolutionäre Umwälzung auf dem Kraftstoffsektor, das haben wir bereits gehört, zeichnet sich mit der Entwicklung der so genannten zweiten Generation ab. Haupteinsatzstoffe für das Verfahren in den Forschungszentren Freiberg, Sachsen und Karlsruhe sind neben Restholz Getreidestroh, Rinde und Papier. Aus dem nach entsprechenden Technologien gewonnenen Synthesegas lassen sich über das Zwischenprodukt Methanol alle Arten von Diesel- und Ottokraftstoffen erzeugen. Diese Entwicklung wird jedoch noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Für den Zeitraum zwischen der Einführung und dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit sollte unserem Antrag gemäß eine Besteuerung entfallen. Die Produktion von Biokraftstoffen ist auch in unserem Land eine Erfolgsgeschichte und sie sollte es bleiben. – Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Einsicht ist der erste Weg zur Besserung, möchte ich sagen, wenn ich den zweiten Teil zum Thema der heutigen Aktuellen Stunde sehe. Über Konsequenzen für das zukünftige Handeln wollen wir reden. Das finde ich richtig. Ich meine, dass es dafür höchste Zeit ist. Allzu viel ist schon geredet und zerredet worden.
Statt seriöser Berichterstattung mit fachlich gesicherten Recherchen fand man oftmals nur Radaupolemik in Presse, Funk und Fernsehen.
Wenn einem Land geschadet worden ist, dann kann man das wirklich sagen. Mecklenburg-Vorpommern hat Schaden genommen. Seuchenzüge hat es immer gegeben, auch Maßnahmen, um damit fertig zu werden. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern mit Brucellose, Leukose, Schweinepest, MKS, BSE zu tun gehabt und den Seuchenschutz für diese Seuchen auch in den Griff bekommen. Neu ist heute, dass es sich dieses Mal nicht um Bodentruppen, sondern um einen Luftangriff von Wildgeflügel handelt.
Kollege Brick hat dieses auf der Sondersitzung des Landwirtschaftsausschusses treffend formuliert.
„Immerhin ist der Ausbruch der Tierseuche …“ bei den Wildvögeln „sofort erkannt worden. Und schnell ist dort auch reagiert worden.“ Das schrieb die „Frankfurter Allgemeine“ am 20.02. dieses Jahres.
Weiter heißt es in diesem bemerkenswert sachlichen Artikel: „Aber die Bilder von den toten Schwänen, aufgenommen an der Wittower Fähre, haben eine fast panische Stimmung hervorgerufen, und zwar bis in Bundestag und Bundesregierung hinein.“
Die Rüganer haben trotz enger Kooperation mit den Behörden staunend zur Kenntnis nehmen müssen, dass ihre Lebenserfahrungen und ihr Wissen vor Ort oftmals nicht gefragt waren und sogar teilweise lächerlich gemacht wurden. Die Rüganer Verwaltung hatte gewisse Defizite zugelassen, aber sie bundesweit als Trottel hinzustellen ist letztendlich unzutreffend und beschämend.
Ein Wildvogelmonitoring gibt es entsprechend der EUVerordnung in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit 2002. Damals fielen 30 vergiftete Kraniche tot vom Himmel. Parallel dazu gab es die Geflügelpest in Holland. In diesem Zeitraum ist der Erlass zur behördlichen Koordinierung der Zusammenarbeit bei Früherkennung aller Arten von Tierseuchen entstanden. Geregelt wird hier besonders die Rolle des Amtstierarztes bei der Probenahme und Weiterleitung zum Test. Dieser Erlass gilt wohlgemerkt für seuchenfreie Friedenszeiten.
Diesen Erlass jetzt mit dem aktuellen Geschehen in Verbindung zu bringen und daraus Schwachstellen abzuleiten, wie Sie, Frau Holznagel, in Ihrer Pressemitteilung das am 1. März taten, zeugt von nicht einwandfreier Recherche.
Eine Nachfrage beim Landwirtschaftsministerium hätte Sie aufklären können.
Ich habe nach wie vor den Eindruck, dass durch das Landwirtschaftsministerium mit hoher Verantwortung und vorausschauend auf die sich anbahnende Tierseuche bei Wildvögeln gehandelt worden ist, auch wenn es anfangs geholpert hat.
Im Nachhinein ist man immer schlauer. Allen, die nicht in der Verantwortung stehen, fällt es besonders leicht, darüber zu urteilen. Es geht jetzt darum, einen kühlen Kopf zu bewahren und die eingeleiteten Hilfsmaßnahmen zu unterstützen.
Mit dem aggressiven Virus wird man weltweit noch über einen längeren Zeitraum leben müssen. Der Virus ist allerdings auch nach den aktuellen Mitteilungen nicht in der
Lage, sich in großen Mengen schlagartig zu vermehren und auf den Menschen überzuspringen. Auch hier sollte keine Panik entstehen. Der Gefahr der Ausbreitung und Übertragung kann begegnet werden, und zwar durch konsequenten Seuchenschutz in den Geflügel haltenden Betrieben, unabhängig von ihren Größen und der Tierzahl. Dazu gehören aktive Seuchenwannen beziehungsweise Desinfektionsmatten, Hygienebekleidung, die Einhaltung des Stallbetretungsverbotes von Unbefugten. Personen, die aus der Praxis kommen, wissen, dass das alles keine neuen Dinge sind, aber wenn man sie konsequent durchführt, kann man damit vieles verhindern. Die eventuelle Keulung von Millionen von gesundem Geflügel ist ethisch nicht zu vertreten, an vorbeugenden Behandlungen muss verstärkt gearbeitet werden, und zwar EU-weit. Ganz neu ist auch wieder zu überlegen, wie man mit der Freihaltung von Geflügel umzugehen hat.
Sehr geehrte Abgeordnete, der Schutz des Menschen bedeutet in erster Linie Schutz der Tierbestände. Dazu gehört Aufklärung, den Anordnungen zu folgen und diese durchzusetzen, und zwar ohne Polemik, ohne ständig zu jammern nach dem Motto: Was wäre wenn gewesen? Von den Helfern ist mit großer Einsatzbereitschaft gehandelt worden. Auch das sollte an dieser Stelle deutlich gesagt werden.
In Nordvorpommern haben sich zum Beispiel sofort nach Ausrufen des Katastrophenfalles 180 Personen, 1Euro-Jobber und Menschen in ABM, zur Hilfe bereit erklärt. Auch diesen gilt unser Dank. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben die Unterrichtung der Landesregierung zu den Grundsätzen der künftigen Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raumes aus gutem Grunde auf die Tagesordnung gesetzt. Geplant war es ja bereits vor vier Wochen und es wäre dann vielleicht noch, sage ich mal, impulsiver geworden, aber heute sind wir dran und ich möchte dazu auch einige Ausführungen aus meiner Sicht als agrarpolitische Sprecherin machen.
Im Rahmen der neuen regionalen Programme, die vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung finanziert werden, schlägt die EU-Kommission eine striktere Konzentration der Fördermittel für den ländlichen Raum in der erweiterten Union vor. Die Umsetzung der Politik für den ländlichen Raum – viele haben sicherlich schon das Schlagwort „Lissabon-Strategie“ gehört, da finden wir viele Dinge ebenfalls wieder – soll ab 2007 in einen strategischen Gesamtrahmen eingebunden werden. Dazu sind in den Ländern der Europäischen Union und deren Regionen rechtzeitige Planungen vorzunehmen. Zu den Planungen hörten wir ja schon einiges.
Nach der ersten Euphorie zum Kompromiss der europäischen Regierungschefs sind wir alle etwas verhaltener geworden, denn das endgültige Wort spricht das Parlament. Wir müssen uns aber der Tatsache stellen, dass es mit der gewollten Erweiterung der Europäischen Union weniger Geld für das einzelne Land geben wird. Welche konkreten Auswirkungen hat das für unser Bundesland? Schon in den neuen Haushaltsverhandlungen 2006/2007 gibt es einen Paradigmenwechsel in der Förderung. Es muss deutlich gesagt werden und kam eigentlich wiederholt schon zum Ausdruck, nicht jeder Förderantrag, der förderfähig ist, wird zeitnah realisiert werden können. Ab 2006 wird es nicht mehr möglich sein, Geld für Investitionen aus anderen Fördertöpfen umzufunktionieren. Mit den vorhandenen Fördermitteln ist daher zukünftig noch zielgenauer umzugehen. Es ist in Zukunft gut abzuwägen, welche Förderungen noch Sinn machen.
In der neuen Förderperiode darf es von der 1. Säule, nämlich den Direktzahlungen für die Leistungen der Landwirte, keinerlei Abstriche geben. Der neue Fonds für den
ländlichen Raum ELER, wir haben es schon gehört, sieht einen weitgehenden einheitlichen Finanzierungs- und Programmplanungsrahmen vor mit den bekannten drei Zielen. Ich will sie noch mal ganz kurz nennen:
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
Schutz von Umwelt und Landschaft
Steigerung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten und Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung
Man sollte meiner Auffassung nach die von der Kommission festgelegte Mindestsumme, die ja im Moment noch im Nebel stochert und dann den Mitgliedsländern zur Verfügung steht, als Grundlage nehmen, aber die konkreteren Festlegungen sollten jedem Mitgliedsstaat selber überlassen bleiben. Es ist eins aber heute schon festzustellen, dass die Begehrlichkeiten am ELER sehr vielfältig sind. Deswegen warne ich persönlich davor, dass man sich bei der ELER-Förderung nicht verzetteln darf.
Was Mecklenburg-Vorpommern betrifft, so bedarf es nach meiner Auffassung einer klugen Abwägung zwischen Umweltmaßnahmen und Maßnahmen für den ländlichen Raum. Überzogene Forderungen sind hier fehl am Platze, wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen erhalten wollen. Was die Kommunen betrifft, so wollen diese den ELER für die Förderung der kleinen und mittelständischen Betriebe in ihren Regionen beanspruchen. Dieses lässt die Verordnung auch zu und es ist letztendlich im Interesse der Beschäftigung der hier lebenden Menschen. Besonders der Aspekt der Verbesserung der Lebensqualität und auch der Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum durch die Förderung von Dienstleistungseinrichtungen für die ländliche Wirtschaft und die Bevölkerung eröffnen weiterhin Möglichkeiten einer Förderung über den ELER-Fonds. Wie das im Einzelnen aussehen soll, wird die Zukunft noch ganz konkret zeigen, wenn die genaue Fondsausstattung und die Kofinanzierung bekannt sind.
Agrarpolitik ist in erster Linie Wirtschaftspolitik. Ich bin froh darüber, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD dieses so festgeschrieben wurde.
Meine Damen und Herren, kein Bundesland wird so von der Arbeit der Landwirte geprägt wie unser Flächenland Mecklenburg-Vorpommern. Der Kampf um Wertschöpfung ist aktueller denn je. Man kann sagen, dass die Landwirtschaft eine erfolgreiche Bilanz aufzuweisen hat, was manche Politiker aber dazu verleitet, die Landwirtschaft in den Hintergrund zu drängen. Das ist nach meiner Meinung grundfalsch, denn, wie man so schön sagt, seine Stärken muss man weiterentwickeln.
Der erreichte Stand in unserem Land von 23.000 stabil Beschäftigten in der Landwirtschaft, eine geringe Insolvenzrate und der soziokulturelle Einfluss der landwirtschaftlichen Unternehmen in den Dörfern zeigen den besonderen Status der Agrarwirtschaft in unserem Land. In Mecklenburg-Vorpommern ist laut Landesraumentwicklungsprogramm jeder 22. oder 21. Erwerbstätige – da gibt es unterschiedliche Auffassungen – direkt in der Agrarwirtschaft beschäftigt, sogar jeder 11. in den vorund nachgelagerten Bereichen.
Die wettbewerbsorientierte Agrarwirtschaft ist ein Garant für gesunde Ernährung, gepflegte Kulturlandschaft und lebenswerte Dörfer. Das möchte ich hier noch einmal
ganz deutlich betonen. Eine gepflegte und erschlossene Kulturlandschaft ist wiederum Garant für den ländlichen Tourismus wie zum Beispiel Reiten, Wassertourismus, Radfahren oder kulturvolle Erlebnisse wie der Musiksommer in Mecklenburg-Vorpommern. Aber auch immer mehr Menschen entscheiden sich für Tierbeobachtungen, Besuchsreisen zu Schlössern und Kirchen in unserem schönen Bundesland. Auch das schafft Arbeitsplätze, wenn auch nicht genug.
In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass es im Rahmen der Haushaltsberatung des 08er Haushaltes gelungen ist, eine Grundfinanzierung für die Koordinierung des ländlichen Tourismus zu erreichen. Dafür möchte ich mich im Namen des Vereins Landurlaub Mecklenburg-Vorpommern e.V. bei allen Fraktionen des Landtages und natürlich beim Ministerium recht herzlich bedanken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für die Förderung der landwirtschaftlichen Unternehmen unabhängig von ihrer Betriebsgröße, ihrer Rechtsform oder ihrer Produktionsweise. Größenbezogene Kappungsgrenzen haben wir immer abgelehnt und so steht es auch jetzt im Berliner Koalitionsvertrag.
Ich setze mich ein für eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlichen Unternehmen, Landwirtschafts- und Umweltbehörden bei der Erfüllung der EU-Kriterien in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz und Produktqualität sowie für eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinien durch die Bundesrepublik Deutschland.
Ein zentrales politisches Problem für die Landwirte in unserem Bundesland besteht immer noch darin, den landwirtschaftlichen Unternehmen Sicherheit in der Flächenausstattung mit ehemaligen volkseigenen Flächen zu geben. Langfristige Verpachtung von BVVG-Flächen sollte Priorität vor Verkauf haben.
Der Flächenerwerb von der BVVG, egal ob nach EALG oder Verkehrswert, geht, wie wir alle wissen, immer zulasten von Investitionen und mindert die Liquidität und damit die Möglichkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen, sich im ländlichen Raum zu engagieren.
Die Ernährungsbranche hat in unserem Bundesland, wir hörten es bereits, eine sehr gute Entwicklung genommen. Produkte aus Mecklenburg-Vorpommern sind wettbewerbsfähig und nehmen an Bekanntheit zu. Das ist auszubauen, um im ganzen Bundesgebiet und auch auf dem europäischen Binnenmarkt präsent zu sein. Die Tätigkeit der Marketinggesellschaft stimmt hoffnungsvoll. An Messen und Märkten darf nicht gespart werden. Die gerade zu Ende gegangene Grüne Woche mit der beeindruckenden Präsentation in der Mecklenburg-Vorpommern-Halle, auch wenn ich in diesem Jahr nach 15 Jahren das erste Mal nicht da war, wurde mir aber berichtet, ist ein Beweis für erfolgreiche Präsenz.
Ich möchte noch einige Worte verlieren zur Ausgestaltung der so genannten Cross Compliance. Der eine oder andere wird sich noch daran erinnern. Ich denke, wenn man das wiederholt, bleibt auch immer wieder etwas hän
gen. Im Wesentlichen ist diese Finanzierungsform so ausgestaltet, dass nur die Einhaltung des ohnehin bestehenden Fachrechts hinsichtlich Umweltschutz, Tierschutz, Lebensmittelsicherheit, das heißt gute fachliche Praxis als Grundlage für die volle Prämienzahlung eingefordert wird. Somit kann für jemanden, der sich nicht damit befasst, der Eindruck entstehen, dass Landwirte dafür Geld bekommen, dass sie sich lediglich an die Gesetze halten. Das könnte wiederum zu immer neuen Aufgaben für die Landwirtschaft und zur Aufblähung bürokratischer Regelungsund Kontrollmechanismen führen. Ob das einer sachgerechten Umweltpolitik dient, halte ich für zweifelhaft. Je schärfer Cross Compliance gefasst werden, desto eher wird Nichtproduktion zu einer dominanten Strategie ohne Wertschöpfung, und das kann nicht gewollt sein.
Die moderne Landwirtschaft – die rote Lampe leuchtet auf – muss heute viele Möglichkeiten nutzen, um im Wettbewerb zu bestehen – deswegen möchte ich jetzt doch etwas schneller zum Schluss kommen.
Aber auch alle landwirtschaftlichen Unternehmen sind in Zukunft angehalten, andere Ressourcen zu nutzen. Ich möchte mit einem Satz enden, denn ich denke, der geht so wunderbar ins Ohr: Kern der Politik muss es sein, den Landwirten und der gesamten heimischen Agrar- und Ernährungswirtschaft Vertrauen entgegenzubringen, neuen Schwung zu verleihen sowie Hemmnisse aus der Vergangenheit zu beseitigen. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin eigentlich etwas erstaunt. Es ist für mich immer wieder verwunderlich, dass es Abgeordnete gibt, die zu allen Dingen was sagen können. Ich bin so weit, dass ich sage, ich begrenze mich auf den Punkt, den ich beherrsche, und das ist die Agrarpolitik.
Ich möchte vielleicht zu dem eben Gehörten noch etwas hinzufügen. Es kam von Seiten der CDU durch Herrn Rehberg zum Ausdruck, er sprach von seinem Wahlkreis, den ich ja nun auch relativ gut kenne, und Frau Schlupp von Uecker-Randow, den Kreis kenne ich auch recht ordentlich, muss ich sagen, und es sind natürlich zwei total unterschiedliche Kreise – der eine privilegiert von einem landwirtschaftlichen Standpunkt und der andere bedeutend kritischer. Und auch hier muss es letztendlich Zugeständnisse geben. Trotzdem bin ich der Auffassung – und darauf möchte ich eingehen –, die Agrarpolitik ist in meinen Augen in erster Linie Wirtschaftspolitik. Das heißt, dass unsere Landwirte auch Unternehmer sind und wir sollten so viel Vertrauen zu unseren Unternehmern haben, in Nordvorpommern genauso wie in Uecker-Randow, dass sie entscheiden, was für ihre Unternehmen das Wichtigste ist.
Die Landwirtschaft ist zurzeit davon gekennzeichnet, dass in unserem Land circa 23.000 stabil Beschäftigte tätig sind. Sie ist gekennzeichnet durch geringe Insolvenzraten und die soziokulturelle Wirkung in den Dörfern zeigt den besonderen Status in unserem Land. In Mecklenburg-Vorpommern ist laut Landesraumentwicklungsprogramm jeder 22. Beschäftigte direkt in der Agrarwirtschaft tätig, jeder 11. sogar, wenn wir die vor- und nachgelagerten Bereiche mitzählen. Daraus wird noch mal deutlich, dass die Landwirtschaft und die Verarbeitungsindustrie zu den Schwerpunkten der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land zählen. Die Agrarwirtschaft ist aus meiner Sicht ein Garant für gesunde Ernährung, gepflegte Kulturlandschaften und lebenswerte Dörfer. Eine gepflegte und erschlossene Kulturlandschaft ist aber auch wiederum Garant für den ländlichen Tourismus, wie zum Beispiel der Reittourismus, der Tourismus auf unse
ren Wasserstraßen und anderes. Auch dort werden Arbeitsplätze geschaffen. Dafür muss natürlich um Vertrauen geworben werden. Dazu ist ein langer Atem nötig, auch von Seiten der Politik.
Für mich ist es sehr wichtig, dass von dieser heutigen Aktuellen Stunde die Botschaft an unsere Landwirte geht, dass sich auch unsere Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern für eine moderne Landwirtschaft und eine weitere Entwicklung des ländlichen Raumes einsetzt. Für ganz wichtig halte ich, dass im Landesraumentwicklungsprogramm festgeschrieben ist, dass die landwirtschaftlich genutzte Fläche auch künftig der Landwirtschaft zur Verfügung stehen wird. Flächenentzug ist daher auf ein Minimum zu begrenzen. Die aktiven Bewirtschafter, also die Landwirte hier im Lande, egal welches Couleur, müssen sich auf langfristige Nutzungsrechte am Boden verlassen können, damit Investitions- und Zukunftssicherheiten gegeben sind und die Attraktivität des ländlichen Raumes erhöht wird.
Ich möchte die Formulierung des Raumentwicklungsprogramms nachdrücklich unterstützen, wonach der Entwicklung der ländlichen Gebiete entsprechend ihrer differenzierten Besonderheiten Rechnung zu tragen ist. Entwicklungsvorhaben sind mit den verfügbaren finanziellen Mitteln so zu gestalten, dass die Erhaltung einer tragfähigen Infrastruktur auf die Schaffung von Arbeitsplätzen gerichtet ist. Das ist weitaus komplizierter als gedacht.
In diesem Jahr finden in unserem Land der Deutsche Bauerntag, der Deutsche Landfrauentag und der Deutsche Landjugendtag erstmalig in Rostock und in Wismar statt. Es ist vielen bekannt. Leider bedauere ich, dass das eigentlich in unserer aktiven Politik zu wenig Gehalt hat. Ich hatte die Möglichkeit, bereits an sieben solcher Veranstaltungen teilzunehmen, und ich kann Ihnen sagen, das war für die jeweiligen Länder ein Höhepunkt. Als gastgebendes Land haben wir die Möglichkeit, den Landwirten aus ganz Deutschland zu zeigen, dass unsere Politik eine Politik für den ländlichen Raum ist und weiterhin sein wird und dass die moderne Agrarwirtschaft für uns die Zukunft ist. Landwirtschaft ist gewiss nicht alles, auch nicht für den ländlichen Raum, aber in Mecklenburg-Vorpommern und in seinem ländlichen Raum ist ohne Landwirtschaft alles nichts.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Thema wurde bisher immer mit sehr vielen Emotionen diskutiert, egal welche Seite es betraf. Ich habe mich gestern Abend in Vorbereitung des heutigen Tages bemüht, noch einmal ganz aktuell die Sensibilität unserer Verbraucher herauszuhören. Ich war in einem Steakhaus und da kenne ich den Inhaber sehr gut. Ich fragte nach, wie denn das Interesse am Rindfleisch ist. Da wurde mir leider gesagt, dass von circa hundert Leuten nicht einer überhaupt nachfragt, woher das Rind kommt, ganz zu schweigen...
Nein.
Das ist die Frage, wo man sich wirklich Gedanken machen muss. Das ist schon so weit zurück, dass sich viele Leute keine Gedanken mehr machen. Das war vor zwei, drei Jahren etwas anders.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU-Fraktion, ich persönlich bin der Auffassung, dass die Richtung Ihres Antrages stimmt, aber der Antrag kommt zu einem falschen Zeitpunkt. Es wurde von unserem Minister schon eine ganze Menge gesagt. Sie haben Recht, BSE und alles, was damit im Zusammenhang ist,
vermindert die Erlöse der Bauern. Das ist nicht zu leugnen. Es bedarf aber dieses Antrages nicht, da das Regierungshandeln längst im Gange ist. Sie haben es bereits gehört.
In Deutschland wurde Ende November 2000 erstmals BSE bei einem in Deutschland geborenen Rind festgestellt. Ich will es vielleicht trotzdem noch einmal etwas dramatisieren: BSE ist eine langsam voranschreitende und schließlich zum Tode führende Erkrankung des zentralen Nervensystems bei erwachsenen Rindern. Wir
haben inzwischen gehört, wie die Zahlen in Deutschland und auch in unserem Land aussehen. Es ist richtig, die EU fordert einen BSE-Pflichttest ab einem Alter von 30 Monaten. Die Bundesregierung hat – es wurde auch schon beschrieben, warum – durch verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel die Herabsetzung des Testalters auf 24 Monate, eine nationale Sonderregelung durchgesetzt, um das Risiko für Mensch und Tier zu minimieren. Über eine Anhebung des Testalters von 24 auf 30 Monate in Deutschland wird bereits seit mehreren Jahren diskutiert. Das sagte bereits der Minister.
Die Landwirte beklagen natürlich die durch die Testung erfolgten Preisreduzierungen für das von ihnen verkaufte Rindfleisch
und verweisen auf die von der EU-Kommission geforderte Altersgrenze der Rinder ab 30 Monaten für BSETests sowie auf die rückläufige Tendenz positiver Testergebnisse. Wir hörten aber bereits auch, dass sich eine gewisse Anzahl der Bundesländer darüber einig ist, dass man sich bei einer Lockerung – ob man es als Lockerung bezeichnen sollte, weiß ich nicht, aber ich würde es ruhig mal so bezeichnen – auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse stützen müsse.
Vor elf Monaten, im April 2004, war der Landwirtschaftsausschuss auf der Insel Riems im dortigen Tierseuchenforschungsinstitut und hat sich über diese Problematik ausführlich informieren lassen. Deutlich wurde schon damals, dass die begonnenen wissenschaftlichen Tests noch mehr Zeit brauchen. Wie auch vom Bundesamt für Risikobewertung mitgeteilt wurde, ist ein nachhaltiger Rückgang der an BSE erkrankten Tiere erst nach Wirksamwerden des absoluten Fütterungsverbotes für tierische Proteine und Fette, das in Deutschland am 02.12.2000 in Kraft trat, zu erwarten. Es gab eine Empfehlung des Bundesamtes für Risikobewertung, deshalb frühestens ab 1. Januar 2005 das Testalter anzuheben. Die wissenschaftliche Forschung kann zurzeit das BSERisiko nicht vollständig ausräumen, da bisher kein absolut sicherer Nachweis über die Durchsetzung dieses Fütterungsverbotes erbracht werden konnte. Statistisch signifikant wäre die Durchsetzung des Fütterungsverbotes in der Praxis daher frühestens Mitte 2005. Das ist ja nicht mehr lange hin.
Jetzt einige Bemerkungen zum zweiten Anstrich des zweiten Punktes, zur Kohortentötung. Einiges war gerade in den letzten Tagen in der Zeitung dazu zu lesen und auch der Minister machte bereits Ausführungen dazu. Ich möchte es aber doch noch einmal sagen für diejenigen, die es nicht gelesen haben. Es gab bereits eine Einschränkung der Kohorte. Mancher wird sich erinnern, dass am Anfang der BSE-Fälle sehr große Bestände und Gruppen getötet werden mussten. Gegenwärtig ist es so, dass, wenn ein Tier geboren ist, alle Tiere, die ein Jahr vorher und ein Jahr nach dem erkrankten Tier geboren wurden, mit diesem gemeinsam aufgezogen und vor allen Dingen gemeinsam gefüttert wurden, zu einer Kohorte gehören. Für unsere größeren Tierbestände ist die Tötung ganzer Tiergruppen besonders unwirtschaftlich, das kann man nicht leugnen, weil hier die Wiederbeschaffung sehr teuer und der Zukauf aus mehreren Beständen aus seuchenhygienischer Sicht problematisch ist. Auch die Kohortentötung ist europäisches Gesetz. Die Probleme sind bekannt und werden sich auch in kürzester Zeit nicht lösen lassen.
Zum dritten Anstrich des zweiten Punktes, zum Vorantreiben, wie Sie im Antrag fordern, der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der TSE. Die Forschungen sind an der Tagesordnung, aber wissenschaftliche Ergebnisse lassen sich auch durch ständiges Auffordern nicht beschleunigen.
Im Punkt 3 geht es dem Antragsteller um die Lockerung der Tiermehlverfütterung. Es ist bekannt, dass Tiermehlfutter nach wie vor die wahrscheinlichste Ursache für BSE-Erkrankungen ist. Deshalb gilt dieses Verbot als zentrale Schutzmaßnahme.
Modifizierungen der Verfütterungsregelungen sind nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass das BSE-Schutzniveau gewährleistet wird. Gerade dieser Punkt ist äußerst kompliziert.
Tiermehl ist nicht gleich Tiermehl. Die Fraktion der SPD schlägt vor, darüber nochmals ausführlich mit Experten im Landwirtschaftsausschuss zu beraten.
Ich beantrage daher die Überweisung des vorliegenden Antrages
in den Landwirtschaftsausschuss.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundlagen dieser Problematik, die wir diskutieren, sind das Absatzfondsgesetz von 1993, zuletzt geändert 2002, und das Holzabsatzfondsgesetz vom Oktober 1998, letztmalig geändert im November des vergangenen Jahres. Der Absatzfonds wird von der Landund Ernährungswirtschaft und der Holzabsatzfonds von der Holz- und Forstwirtschaft durch Sonderabgaben bundesweit erhoben. Sie dienen dem Ziel, den Absatz und die Verwertung von Erzeugnissen der Land- und Ernährungswirtschaft durch Erschließung und Pflege von Märkten im In- und Ausland zentral zu fördern. Besonderes Augenmerk liegt auf der Verbesserung von Qualität und Verbrauchersicherheit. Der Absatzfonds stellt der zentralen Marketinggesellschaft CMA diese Mittel zur Verfügung.
Grundsätzlich geht es dem Antragsteller, so habe ich es verstanden, darum, den Einfluss der Landwirte in den Aufsichtsgremien zu sichern und nicht weiter zu reduzieren, und nur darauf bezog sich Ihr Antrag. Dazu folgender Hintergrund: Als zentrales Kontrollorgan für den Mitteleinsatz aus dem Absatzfonds wird ein Aufsichtsgremium berufen. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft beruft dieses für die Dauer von fünf Jahren und zurzeit besteht es aus 23 Mitgliedern. Ich möchte diese zum besseren Verständnis nennen. Es handelt sich um fünf Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien, um sieben Vertreter aus landwirtschaftlichen Verbänden und jeweils einen Vertreter von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, des Bundes ökologischer Lebensmittelwirtschaft, des Zentralverbandes des deutschen Handwerks, des Zentralverbandes des deutschen Lebensmitteleinzelhandels, des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und deren Verbände und, wie bereits gesagt, 2002 kamen zusätzlich noch Mitglieder hinzu aus dem Bereich des Tierschutzes, aus dem Naturschutzring sowie drei Vertreter der CMA, die letztendlich für das Ausgeben der finanziellen Mittel zuständig sind.
Das Bundesministerium hatte die Absicht, die drei Vertreter der CMA aus dem Aufsichtsgremium zu streichen. Sie begründet es damit, dass es keine Verquickung zwischen beiden Organen geben dürfe. Das ist zwar einzusehen, einverstanden kann man damit jedoch nicht sein, dass sich das Verhältnis im Verwaltungsrat zu Lasten der Beitrag zahlenden Landwirte verändern würde. Inzwischen gibt es einen Vorschlag des Agrarausschusses des Bundestages und letztendlich einen Vorschlag des Bundesrates vom 26.11. dieses Jahres, die drei CMA-Vertreter zu ersetzen durch Vertreter von Verbänden aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Das heißt, hier wurde bereits die ungünstige Verschiebung zugunsten der Landwirte berücksichtigt.
Tatsache ist, dass man mit diesem Thema in der Diskussion mit Landwirten keine Punkte machen kann. Die Vorteile dieses zentralen Fonds sind für das zahlende Einzelunternehmen beziehungsweise den Landwirt schwer
lich nachzuvollziehen. Nur durch die finanzielle Belastung ist dieser Punkt nämlich monatlich zu spüren. Zum Beispiel werden durch die Milchproduzenten im Bereich der Humana Milchunion in Altentreptow jährlich 550.000 Euro aufgebracht, das heißt, 1,22 Euro pro 1.000 Kilogramm Milch muss der Landwirt aufwenden. Zum anderen – das wurde bereits durch Frau Schlupp gesagt – läuft das Verfahren auf dem parlamentarischen Wege. Nach dem derzeitigen Zeitplan wird Anfang 2005 der Bundestag darüber beraten. Die Ausschussberatungen schließen sich im Februar an. Bei Nichteinigung kann es sicherlich auch zu einem Vermittlungsverfahren kommen. Ziel ist es aber, das Absatzfonds- und das Holzabsatzfondsgesetz in geänderter Form im Monat Juli in Kraft zu setzen. Da sich der Antrag auf diesen Teil des Inhaltes bezieht, möchte ich hier enden und damit sagen, dass wir diesen Antrag ablehnen, da er sich bereits erledigt hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte eben so das Gefühl, dass alle gehofft haben, es spricht niemand mehr.
Ich muss Sie enttäuschen. Ich werde mich aber bemühen, mich kurz zu fassen. Sie hatten bereits gehört, dass das Programm über das Innovationsprogramm der Landesregierung im Jahr 2001 verabschiedet wurde. Ich war zu diesem Zeitpunkt noch nicht in diesem Gremium und musste mich dort hineinlesen. So stellte ich fest, es grenzt erneuerbare Energien durch Biomasse und nachwachsende Rohstoffe ein und es umfasst nicht die Windenergie, die Photovoltaik oder die Solarenergie.
Mit der Produktion von erneuerbaren Energien leistet die Land- und Forstwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Lösung von wirtschaftlichen und gesellschaftsrelevanten Problemen. Das wurde hier bereits mehrfach dargelegt. Aufgrund von Erfahrungen aus der Forschung und aus der Praxis halten wir es, die Antragsteller, für dringend erforderlich, dieses Programm fortzuschreiben. Aufbauend auf die bereits vorliegende Analyse und den aktuellen Erkenntnissen erwarten wir das Herausarbeiten von Schwerpunkten bei der Produktion und Verarbeitung von Biomasse. Interessenten und Investoren sollen Hinweise und Anregungen erhalten, um unternehmerisch richtige Entscheidungen zu treffen und um rechtzeitig Fehlentscheidungen im Management zu vermeiden.
Vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen ab dem kommenden Jahr 2005 in den Bereichen Klima, Energie und insbesondere der neuen Agrarreform sind nicht nur neue Ideen, sondern besonders Taten gefragt.
Es geht darum, die Produktion, die Verarbeitung und besonders die Vermarktung oder besser gesagt die Veredlung nachwachsender Rohstoffe und anfallender Biomasse weiterzuentwickeln. Dabei sollte sich die Landesregierung auf solche Möglichkeiten orientieren, die zur Wertschöpfung in unseren landwirtschaftlichen Unternehmen führen und zur Entwicklung des ländlichen Raumes beitragen.
Wo stehen wir? Auch wenn wir noch nicht alle Hürden genommen haben, haben wir bei der stofflichen Nutzung die Firma Strohbau in Güstrow, die bereits 23.000 Tonnen Stroh zu Strohfaserplatten für die Möbelindustrie herstellt. Wir haben weiterhin die Firma in Teterow, von der wir schon hörten, dass sie Verpackungen für Spielzeuge und Einweggeschirr aus Maisstärke herstellt. Hier ist das Problem die biologische Abbaubarkeit und die Verarbeitung – und davon haben wir sicherlich schon am meisten gehört – von NonFood-Raps durch Kaltpressen zu reinem Pflanzenöl beziehungsweise zur Verarbeitung zu Rapsmethylester, also dem Biodiesel. Hier haben wir in der Praxis zwei Ölmühlen, nicht nur die großen, sondern auch kleine, und zwar in Neuensund und Varchentin. Wir haben auch eine kleine Ölmühle ganz in der Nähe meines ehemaligen Betriebes in Luisenhof bei Neubrandenburg, die Salatöl als Direktvermarkter herstellt. Und wer vielleicht einmal mit offenen Augen durch die Welt geht, der wird feststellen, dass sie wahrscheinlich auch bei der Grünen Woche wieder anwesend sein werden.
Malchin wurde bereits genannt, hier wird es in Größenordnungen getan. Es wurde auch schon, ich denke, das
haben die meisten vorhin gehört, das 100-Traktoren-Programm angesprochen. Dieser Versuch läuft noch bis September 2005. Von insgesamt sechs laufen noch fünf Umrüstungskonzepte, die noch in der Erprobung sind. Nicht alle sind erfolgreich, auch das wurde schon gesagt. In diesem Bereich sind wir aber auch an unsere Grenzen gestoßen. Die Anbaufläche für Raps ist in unserem Land nahezu ausgereizt. Auch hier müssen wir nach neuen Möglichkeiten suchen.
Bei der Nutzung von schnell wachsenden Hölzern für die Energienutzung hat sich die optimistische Erfolgsvoreinschätzung nicht bestätigt. Wir haben in unserem Land nur noch kleine Versuchsflächen. Unter dem Titel „Der Landwirt als Energiewirt“, das wurde besonders auf dem MeLa-Kongress herausgearbeitet, verbirgt sich dieses brisante Thema. Im Zuge der EU-Agrarreform gilt dieser Bereich als ein Bereich mit Zukunftschancen. Er ist verbunden mit einem hohen Investitionsbedarf und anspruchsvollem Know-how für die Betreiber. Hier fand der Kongress besonderes Interesse bei den Landwirten, denn es ging besonders um die eigene Biogasversorgung und den Verkauf der Produkte Biostrom und Biowärme. Die Landwirte sehen sich als Rohstofflieferant für die Äthanolherstellung aus Getreide, Stroh, Verbrennung von Ganzpflanzen und natürlich auch nach wie vor Verbrennung von schnell wachsenden Hölzern. Alleine bei dieser Aufzählung stellen wir fest, dass wir teilweise bei vielen Sachen auch umdenken müssen, die uns bis heute lieb waren.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit, ich kenne den genauen Stand nicht ganz, circa 40 Biogasanlagen, die entweder schon in der Produktion beziehungsweise genehmigt sind, und in Bayern gibt es 530. Dieser Vergleich zeigt eigentlich schon, wo wir stehen. Die Rahmenbedingungen für die Förderung dieser Maßnahmen in Deutschland und auch in unserem Land waren noch nie so günstig wie jetzt.
Der Landwirt kann und muss zukünftig mit der Energieerzeugung aus Biomasse und erneuerbaren Energien Geld verdienen. Wir können nachlesen, welche Förderungsmöglichkeiten es dazu in unserem Land gibt, die
teilweise auf Bundesebene verankert sind, aber auch auf Landesebene.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wichtig dieses Thema ist, zeigt auch der von der Deutschen Kreditbank erstmalig bundesweit ausgeschriebene Landwirtschaftspreis für innovative Ideen. 130 landwirtschaftliche Betriebe bewarben sich darum. Neben der Müritz-Biomasse GbR Varchentin, die den Hauptpreis gewann, belegte auch noch ein zweiter Betrieb aus unserem Land, und zwar die ADAP Rinderzucht GmbH Ahrenshagen aus dem Kreis Nordvorpommern, den sechsten Platz. Ich bin mir sicher, dass da, wo die Banken einsteigen, wir als politisch Verantwortliche schon längst sein müssten. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag bewegen wir uns im Spannungsfeld von Zukunftstechnologie, Landwirtschaft, Welternährung und Verbraucherschutz. Das sind vier Themenfelder, die nach meiner Auffassung im Zusammen
hang diskutiert werden sollten, wenn man Schieflagen vermeiden will, in nüchterner, sachbezogener Abwägung der Fakten und möglichst frei von Emotionen. Es geht wie so oft bei solchen komplexen Fragestellungen nicht um Ja oder Nein zur grünen Gentechnik, es geht um die Frage, Gentechnik wie und unter welchen Bedingungen.
Der Zug der grünen Gentechnik rollt längst. Vor mehr als 50 Jahren wurden schon die ersten bahnbrecherischen Forschungsergebnisse bekannt. Die Gentechnik überwindet durch Neukombinationen von Nukleinsäuren immer mehr die Grenzen der klassischen Züchtung und schafft Lösungen für vorhandene Probleme.
Ich möchte an dieser Stelle einen Satz des Experten Dr. Ernst Rasche zitieren: „Allen Merkmalen eigen ist, dass sie im Prinzip schon immer auf der Wunschwarteliste der klassischen Züchtung standen. Neu ist allerdings die präzise und schnelle Arbeitsweise, mit der sich Kombinationen herbeiführen lassen, die in der herkömmlichen Züchtung nur per Zufall oder in extrem langen Zeiträumen auftreten würden.“
Meine Damen und Herren, die grüne Gentechnik kann heute zwar gebremst werden, wenn es bei der Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis verschiedene Meinungen gibt, aber aufzuhalten ist sie nicht mehr. Und ich möchte hier einfügen: Ich war im Frühjahr des Jahres im mittleren Westen der USA und konnte mich dort überzeugen, wie die Gentechnik vorangebracht wird und vor allen Dingen wie die Umsetzung in die praktische Arbeit erfolgt. Und das hat mich in meiner Überzeugung gefestigt, es ist eine Zukunftstechnologie, die auch einen Beitrag zur Lösung des Welternährungsproblems bringen muss.
Der landwirtschaftlich zu nutzende Boden nimmt auf der Welt stetig ab, pro Tag 5.000 Hektar. So rechnen die Agrarökonomen. Demgegenüber wächst die Weltbevölkerung pro Tag um 240.000 Menschen. Millionen von Menschen leiden heute an Hunger und Unterernährung. Ich weiß, dass die Nutzung der grünen Gentechnik dieses Problem allein nicht lösen kann. Wir müssen uns die Frage stellen, ob und wie ein Kompromiss in der Politik und natürlich auch zwischen Politik, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Industrie sowie deren Verbände und besonders in der Gesellschaft erreicht werden kann.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechtes in Deutschland, das im Wesentlichen auf dem europäischen Gemeinschaftsrecht beruht, schafft die Bundesregierung Rahmenbedingungen für Maßnahmen, um das beabsichtigte Vorhandensein von genveränderten Organismen in anderen Produkten zu verhindern, Haftungsregelungen festzulegen und weitere Kontrollgremien zu benennen. Zu hinterfragen ist allerdings, ob diese Rahmenbedingungen, die auf einen verstärkten Schutz des Verbrauchers orientieren und die ablehnende Haltung einer breiten Öffentlichkeit repräsentieren, die Innovation und Leistungsfähigkeit der Forschung unseres Landes und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Landwirtschaft langfristig sichern können. Die landwirtschaftlichen Unternehmen auch in unserem Bundesland müssen ihre Produkte auf Märkten gegen weltweite Konkurrenz absetzen, sie müssen sich dem Wettbewerb der Qualitäten und dem Wettbewerb der Preise und den sich zukünftig weiter verschärfenden Bedingungen stellen. Es ist und bleibt ein ökonomisches Grundgesetz,
dass nur der sich behaupten kann, der nicht nur umweltverträglich, sondern auch kostengünstig produziert. Moderne ernährungspsychologische, gesunde und konkurrenzfähige Produkte und Verfahren werden wie zu allen Zeiten technologisch überholte Produktionsmethoden in der Landwirtschaft verdrängen.
Auf einen Nenner gebracht: Ziel muss es nach meiner Auffassung sein, die Ergebnisse der grünen Gentechnik verantwortungsbewusst in die Landwirtschaft einzuführen, in die freie Entscheidung der Landwirte durch Transparenz und Koexistenz. Wenn Landwirte auf Genfreiheit setzen und ihre Flächen zu genfreien Zonen erklären wollen, sollen sie es bitte schön tun. Es wird nach meiner festen Überzeugung in Zukunft immer noch Landwirtschaftspioniere geben, die sich nicht abschrecken lassen von Kassandrarufen aus verschiedenen Lagern. Sie werden neue Wege gehen, um mit Hilfe von genveränderten Organismen einen umweltschonenden Ackerbau zu unterstützen und notwendige Ertragssteigerungen unter minimiertem Kostenaufwand zu realisieren.
Meine Damen und Herren, die Diskussion zur Neuordnung des deutschen Gentechnikgesetzes läuft. Das hörten wir bereits im Bundesrat, in seinem Agrarausschuss und zurzeit im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag. Ich halte nichts davon, den vorliegenden Gesetzentwurf, der im Übrigen reines Regierungshandeln der Bundesexekutive darstellt, von der Bühne des Landtages aus zu zerreden. Die Landesregierung hat sich in die Diskussion seit langem eingebracht und selbst den Vermittlungsausschuss angerufen. Sie lebt nicht im Wolkenkuckucksheim und muss nicht erst durch den Antrag der Fraktion der CDU und auch den Änderungsantrag auf Trab gebracht werden. Die Fraktion der SPD wird diesen Antrag sowie den Änderungsantrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte diesen Eilantrag im Namen der SPD und PDS ablehnen.
Es ist ein Thema, das uns in den letzten Jahren regelmäßig beschäftigt hat. Es ist natürlich ein Thema, das die Landwirte auch zu Recht bewegt, denn es geht hier um bares Geld. Die Entscheidungen werden jedoch nicht hier, sondern in der Bundesregierung getroffen. Eine Dringlichkeit liegt nicht vor, weil dieses Thema nicht erst seit gestern, sondern bereits seit Wochen und Monaten diskutiert wird. Und gerade auf dem letzten Bauerntag hat sich unser Minister dazu eindeutig positioniert. Ich denke, man kann diesen Antrag in einer ganz normalen Landtagssitzung abarbeiten. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der ökologische Landbau ist keine Modeerscheinung, auch wenn das so manche glauben mögen. Schon 1924 wurde in Mitteleuropa die Idee einer
biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise diskutiert. In Ostdeutschland, so auch in Mecklenburg-Vorpommern, wurde ein geregelter ökologischer Landbau erst nach der Wende zu einem eigenständigen Bestandteil der landwirtschaftlichen Produktion,
und zwar mit zunehmender Akzeptanz durch den Handel, den Verarbeitungsstrukturen und nicht zuletzt durch den Verbraucher.
Der Grundgedanke des ökologischen Landbaus ist ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur im Sinne eines bewussten Verzichts auf den Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngern, chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und den üblichen Zukaufsfuttermitteln. Hormone und Wuchsstoffe sowie genetisch verändertes Saat- und Pflanzgut haben im ökologischen Landbau nichts verloren. Die Pflanzen werden naturgerecht angebaut und die Tiere artgerecht und flächenbezogen gehalten. Das Ziel ist weitestgehend ein geschlossener Stoffkreislauf bei Einhaltung einer guten fachlichen Praxis, die sowohl beim ökologischen Landbau als auch bei der konventionellen Wirtschaftsweise immer die Basis bilden muss. Ich denke, es ist wichtig, dass sich konventionelle und ökologische Landwirtschaft gegenseitig akzeptieren. Das alles hat seinen Preis, den der Kunde in seinem Kaufverhalten akzeptieren muss.
Meine Damen und Herren, in Mecklenburg-Vorpommern wird der ökologische Landbau seit 1991 gefördert. Ein Grund für diese Förderung war sicher die Umstellung von einer intensiven Grünlandnutzung zur extensiven Nutzung aufgrund der drastischen Verringerung der Tierbestände. Dabei wurden mit den entsprechenden Extensivierungsprogrammen schwerpunktmäßig die Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im gesamten Betrieb unterstützt. Die Teilnahme an der Förderung beinhaltet immer einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren. Einführung in diese Produktionsrichtung bedeutet, dass ein Betrieb erstmalig seine gesamte Produktion von der konventionellen auf die ökologische Produktion umstellt. Im Fall der Beibehaltung hat das Unternehmen bereits eine Förderung nach einem Extensivierungsprogramm im Rahmen der Einführungsförderung erhalten. Da ein umstellender Betrieb erst im dritten Jahr seine Produkte ökologisch zu besseren Preisen vermarkten darf, Ertragsrückgänge und höhere Kosten aber sofort auftreten, wird die Einführung in der ersten Verpflichtungsperiode von fünf Jahren mit einem höheren Prämiensatz je Hektar unterstützt.
Die Anforderungen an die ökologisch wirtschaftenden Unternehmen, die im Rahmen der Extensivierungsrichtlinie gefördert werden, basieren auf verschiedene Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft und den darauf aufbauenden Landesverordnungen zur Extensivierung, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll.
Durch Land, Bund und die Europäische Union wurden in unserem Bundesland im Zeitraum von 1991 bis 2003 Fördermittel in beträchtlicher Höhe von umgerechnet 115 Millionen Euro für die Entwicklung des ökologischen Landbaus aufgebracht, und das, denke ich, mit gutem Erfolg. Die Ökoproduktion hat sich von einer Nische zu einem festen Segment in unserer Landwirtschaft entwickelt. Mecklenburg-Vorpommern nimmt mit einem Anteil von rund acht Prozent an seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche beziehungsweise 107.412 Hektar, das
sind 3.609 Hektar mehr als 2003, eine Spitzenposition in Deutschland ein. 619 Unternehmen befassen sich hier im Lande mit der so genannten Ökoproduktion und das sind mehr als zehn Prozent aller landwirtschaftlichen Unternehmen. Sie haben sich in den entsprechenden Ökoverbänden Demeter, Bioland oder Biopark organisiert.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Erweiterung des ökologischen Landbaus bis auf 20 Prozent voranzutreiben. Das, was Frau Bundesministerin Künast mit dieser Forderung erreicht hat, ist zumindest Aufmerksamkeit, denn 20 Prozent sind eine enorme Zielstellung. Aber, meine Damen und Herren, bei allem Respekt, der Markt ist letztendlich der, der sich seine eigene Meinung bildet. Der Markt lässt sich nun einmal nicht zwingen.
Festzustellen ist auch, dass bei diesem Umfang der Ökoflächen und der Anzahl der Unternehmen das Land bei der Komplementärfinanzierung der EU-Förderung und den erforderlichen Einsparungen im Haushaltsjahr 2004 zunächst an seine Grenzen gestoßen ist. Das heißt nicht, dass es auch im Jahr 2005 keine Förderung für Neueinsteiger in der Ökoproduktion geben wird. Dieses muss jedoch geprüft und neu entschieden werden.
Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben sich zu dem Ihnen auf der Drucksache 4/1242 vorliegenden Antrag entschlossen, weil mit der Reform der Europäischen Agrarpolitik und der Entkoppelung der Direktzahlung von der Produktionsmenge sich für die Landwirte auch im Segment des ökologischen Landbaus neue Möglichkeiten für die Ausrichtung am Markt ergeben werden. Vor diesem Hintergrund ist die Landesregierung einerseits gefordert, die Förderprämissen zu überdenken und andererseits die Marktchancen des ökologischen Landbaus auch unter dem Aspekt Gesundheits- und Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern realistisch einzuschätzen.
Davon ausgehend muss mit allen Wirtschaftsbeteiligten für den Zeitraum ab 2005 strategisch gearbeitet werden, um eine sich deutlich abzeichnende erfolgreiche Entwicklung in diesem Bereich fortzusetzen. Aus diesem Grunde bitte ich um Ihre Zustimmung für unseren Antrag. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vorwegschicken, ich bin mit Frau Schlupp vollkommen einer Meinung, denn auch ich bin sehr froh, dass wir nicht morgen um Mitternacht über diese Thematik hier diskutieren. Ich glaube, da wäre die Aufmerksamkeit sicherlich nur sehr gering gewesen.
Das Zweite, was ich vorwegschicken möchte, ist Folgendes: Wir haben im Agrarausschuss bisher immer die Möglichkeit gehabt, Abforderungen gegenüber dem Landwirtschaftsministerium aktuell und zeitnah zu bekommen. Und wenn der Wunsch gewesen wäre, ganz aktuell informiert zu sein, denke ich, wäre der Minister oder ein Vertreter sicherlich in der Lage gewesen, das vor dem Agrarausschuss auch zu tun.
Es wurde schon vieles gesagt und es besteht ja immer die Gefahr, beim Letzten, der dann noch spricht, dass es zu Wiederholungen kommt. Deswegen möchte ich mich wirklich in erster Linie auf den Antrag konzentrieren.
Wenn man die Überschrift Ihres Antrages liest, könnte man sagen, jawohl, die Richtung ist richtig. Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit brauchen unsere landwirtschaftlichen Unternehmen auf der Grundlage sicherer Rahmenbedingungen. Die Flächenausstattung in unseren landwirtschaftlichen Unternehmen ist die wichtigste Grundlage für wettbewerbsfähiges Wirtschaften. Beim Durchdringen
Ihres Antrages wächst allerdings von Punkt zu Punkt die Enttäuschung. Ich habe beim besten Willen nicht herauslesen können, was die Landesregierung und die BVVG denn eigentlich besser machen sollen.
Es findet sich kein Hinweis eines Vorschlages, was besser gemacht werden könnte, um zu mehr Wertschöpfung aus der Primärproduktion und zu mehr und sicheren Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zu kommen. Stattdessen suggerieren Sie Liquiditätsentzug und Wettbewerbsverlust und ignorieren, dass der Landtag die Zielrichtung beschlossen hat, dass bei der Verpachtung landeseigener Flächen vorrangig Unternehmen der Veredlung und Unternehmen mit arbeitsintensivem Produktionsprofil begünstigt werden. Das wurde bereits alles gesagt.
Erstaunt hat mich, wie Sie mit dem Begriff „Liquidität“ umgehen. Ich hätte eigentlich erwartet, dass sich Ihre Agrarexperten damit besser auskennen. Wenn ein Landwirtschaftsbetrieb Pachtfläche verliert, ergibt sich daraus zunächst einmal eine höhere Liquidität, da das Feldumlaufvermögen circa 500 bis 700 Euro pro Hektar freies Vermögen und somit liquide Mittel darstellt.
Was Sie meinen, ist die Wirtschaftlichkeit, Frau Schlupp. Dieses kann in der Tat geschmälert werden, wenn sich die Bewirtschaftungsfläche verkleinert. Die landeseigenen Flächen sind langfristig in der Regel für 12 beziehungsweise 18 Jahre verpachtet, und zwar an Tierproduzenten, aber auch an reine Marktfruchtbetriebe. Betriebskonzepte und deren Einhaltung wurden bei der Vergabepraxis zugrunde gelegt. Das ist aber auch allgemein bekannt.
In der Begründung Ihres Antrages stellen Sie die Verpachtungspraxis der Landgesellschaft aus meiner Sicht nicht richtig dar. Die Verpachtungsrichtlinie des Landwirtschaftsministeriums beinhaltet zwar, dass keinem Unternehmen mehr als 20 Prozent der bewirtschafteten Fläche entzogen werden kann, das heißt aber nicht, dass grundsätzlich ein Entzug von 20 Prozent der Betriebsfläche durch diese Verpachtungspraxis erfolgt, denn Betriebe mit weniger als 250 Hektar werden gar nicht diesbezüglich angefasst und die, die einen Großviehbestand – ich sage das noch mal, es wurde auch schon gesagt – von 0,4 Großvieheinheiten pro Hektar oder mehr als 10 Prozent arbeitsintensive Feldfrüchte haben, ebenfalls nicht. Sie, werte Kollegen der CDU, stellen aber dar, dass dieses die allgemeine Praxis der Landgesellschaft ist. In der Regel liegt der Flächenentzug deutlich darunter.
Falsch ist auch, und ich zitiere aus Ihrem Antrag, dass die „bisherigen Betriebskonzepte, Planungen und Investitionen … völlig unberücksichtigt (bleiben)“. Die Praxis ist eine andere und ich möchte das an Beispielen erläutern.
Die Nachfrage nach Landesflächen ist groß. Je nach Ausschreibungsobjekt gab es bisher zwischen 7 und 35 Bewerber. Die neuen Pachtverträge, und deswegen kommt es auch zu diesen Unruhen, gelten erst ab 01.10.2004, da erst am 30.09. die bisherigen Pachtverträge auslaufen. Jeder Einzelfall liegt anders. Und wir sprechen hier immer von Flächenentzug. Wir entziehen aber nicht irgendwo Fläche in irgendeinem Fonds, sondern diese Flächen werden auf andere Betriebe umverteilt.
Da gebe ich Ihnen Recht, das bringt Unruhe.
Um das zu verdeutlichen, möchte ich Ihnen Beispiele nennen, eine Ausschreibung von circa 300 Hektar, die bisher von einem Unternehmen über einen Bewirtschaftungsvertrag von Lohnunternehmen bewirtschaftet wurden, die Neuvergabe erfolgt wie folgt:
Erstens. Ein Betrieb bekommt circa 165 Hektar mit Investitionsverpflichtungen über 1 Million Euro an biologisch wirtschaftende Legehennenhalter, Arbeitskräfteverpflichtung: vier Personen.
Zweitens. Ein zweiter Betrieb, der davon profitiert, circa 50 Hektar, hauptsächlich Grünland an biologische Bewirtschafter mit einem Tourismuskonzept, Arbeitskräfteverpflichtung: fünf neue Arbeitsplätze.
Und der dritte Betrieb, der davon profitiert: 85 Hektar an einen Sauenhalter mit 1.200 Sauen, der bislang nur circa 100 Hektar bewirtschaftet hat, zur Betriebsstabilisierung und Absicherung bestehender Arbeitsplätze und Investitionen.
Ein zweites Beispiel – ich sage das deswegen so ausführlich, damit nicht immer nur gesagt wird, es wird entzogen, es wird also auch neu verteilt, übrigens auch in Vorpommern –,
Ausschreibungen von circa 260 Hektar, die bislang von einem 1.800-Hektar-Marktfruchtunternehmen bewirtschaftet wurden. Die Neuverteilung wird wie folgt aussehen: Circa 130 Hektar an einen Milchviehbetrieb, der weiter aufstocken will und einen neuen Kuhstall mit 800 Plätzen mit Neuinvestitionen von circa 1,3 Millionen Euro baut und 9,5 Arbeitskräfte weiterbeschäftigen wird. Und der zweite Betrieb, ebenfalls 130 Hektar an den bisherigen Pächter mit der Verpflichtung zum Ausbau eines Katoffelanbaus von 100 Hektar, Arbeitskräfteverpflichtung: drei neue Arbeitsplätze.
Und so könnte ich Ihnen noch mehrere Beispiele nennen. Sie sehen also, dass genau geprüft wird, wenn man auch sagen muss, dass Flächenentzug immer bitter ist. Da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Keiner gibt gerne Fläche ab.
Ich möchte Ihnen aber was ganz Aktuelles auch noch mitteilen. Gestern, am Rande der DLG-Feldtage, hatte ich ein Gespräch mit einem Betriebsleiter, der 1.000 Hektar bewirtschaftet, Milchproduktion hat, Kartoffeln anbaut, Vermehrung macht, ganzjährig 25 Arbeitskräfte beschäftigt, der natürlich eine ganz andere Meinung hat als die, die Frau Holznagel hier dargelegt hat, weil er sagt: Mein Nachbar, ebenfalls 1.000 Hektar, Marktfruchtbetrieb, beschäftigt in der Saison keine fünf Arbeitskräfte, und das sowieso nur ein halbes Jahr.
Tatsache ist auch, dass betroffene Betriebe, wenn sie dann Investitionen – und das habe ich, denke ich, nachgewiesen – insbesondere zur Aufnahme und Verstärkung der Veredlung planen, bei den Verhandlungen mit der Landgesellschaft durchaus auf positive Resonanz stoßen, und das muss man auch der Ehrlichkeit halber sagen.
Im dritten Punkt Ihres Antrages nehmen Sie sich die BVVG vor und unterstellen ihr, dass sie freihändig, wie Sie das nennen, den Unternehmen nach Auslaufen ihrer langfristigen Pachtverträge die Flächen unter dem Pflug oder, ich sage, unter dem Grubber weg verkauft.
Werte Kollegin Schlupp, und Herrn Ringguth spreche ich jetzt an, Sie waren doch im Landwirtschaftsausschuss am 18. März 2004 dabei. Es wurde bereits diese Ausschusssitzung mehrfach genannt, wo Herr Dr. Wilhelm Müller Ausführungen dazu gemacht hat, wie die Verwertungspraxis der BVVG ist. Er hat uns das sehr umfassend erläutert. Auch Sie haben erfahren, dass die BVVG in Mecklenburg-Vorpommern zurzeit 250.000 Hektar verwaltet und davon für 200.000 Hektar nach Ablauf der langfristigen Pachtverträge Anträge auf Pachtverlängerung vorliegen. Aber wir waren auch alle erstaunt, dass für 50.000 Hektar keine Pachtverlängerungsanträge vorlagen. Diese Flächen wären somit nach Richtlinie des Bundesfinanzministeriums inzwischen nach Höchstgebot und nach offener Ausschreibung zu verkaufen, wobei die BVVG nicht daran interessiert ist, vom Flächenentzug betroffene Betriebe in der Existenz zu gefährden. Auch das wurde von Herrn Dr. Müller mehrfach bestätigt und dieses ist im Kurzprotokoll von Herrn Dr. Röhl detailliert nachzulesen.
Meine Damen und Herren der CDU, ich kann nicht umhin festzustellen, dass Sie sich bei den Recherchen für diesen Antrag auf mögliche Einzelfallentscheidungen stützen, die zwar durchaus unterschiedlich zu bewerten sind, aber die Gesamtsituation bei der Flächenvergabe nicht repräsentieren. Es ist ein Antrag mit Fehlern, Ungenauigkeiten und Fehleinschätzungen und wird deshalb von der Fraktion der SPD abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Bevor ich zu meinen Ausführungen komme, möchte ich vielleicht einen Satz vorwegstellen: Sehr geehrte Frau Schlupp, wir sind beide seit knapp zwei Jahren hier im Landtag. Ich habe festgestellt, die Anträge, die Sie gestellt und wir eventuell abgelehnt haben, haben bisher wenig Einfluss darauf gehabt, ob die Landwirte sich in unserem Land wettbewerbsfähig fühlen und auch weiterhin fühlen werden. Ich denke, wir sollten den Landwirten so viel zutrauen, da sie das in den zurückliegenden Jahren gepackt haben und auch in der Zukunft dieses für die Entwicklung leistungsfähiger Betriebe nutzen werden.
Für die europäischen Landwirte und insbesondere auch für die Landwirte in unserem Land wird es in absehbarer Zeit durch die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik veränderte Wettbewerbsbedingungen geben.
Die Karten für die neuen Rahmenbedingungen der Reform werden neu gemischt und die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik läuft bereits sehr langfristig.
Sie wurde lange angekündigt und wird zurzeit noch viel und auch heiß diskutiert.
Ich freue mich, Herr Rehberg, dass Sie auch in die Diskussion einsteigen.
Neue Erkenntnisse ergaben sich aus der schon hinter uns liegenden Halbzeitbilanz. Auch der Landtag hat sich mit den Auswirkungen einer weiterentwickelten Agrarpolitik in Mecklenburg-Vorpommern mehrfach befasst. Und ich sage noch einmal: Die Auswirkungen auf den einzelnen Betrieb sind nur sehr, sehr gering.