Protokoll der Sitzung vom 22.10.2002

M e i n e Damen und Herren Abgeordnete des Landtages Mecklenburg-Vorpommern! Sehr verehrte Gäste! Ich begrüße Sie alle ganz herzlich zur konstituierenden Sitzung des Landtages der vierten Wahlperiode.

Es ist in der parlamentarischen Praxis üblich, dass die erste Sitzung eines neu gewählten Parlaments durch das an Lebensjahren älteste Mitglied des Hauses eröffnet wird. Dieses Mitglied des Landtages eröffnet die konstituierende Sitzung als Alterspräsident und leitet sie bis zur Wahl der Landtagspräsidentin oder des Landtagspräsidenten. Mein Name ist Henning von Storch. Ich bin am 23. Mai 1934 geboren. Der Ordnung halber frage ich, ob jemand der Damen oder Herren Abgeordneten eher geboren ist? – Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Dann darf ich als Alterspräsident die erste Sitzung der 4. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern eröffnen. Ich stelle fest, dass der Landtag entsprechend Artikel 28 unserer Landesverfassung ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der konstituierenden Sitzung liegt Ihnen vor. Wird dieser vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann gilt die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung als festgestellt.

In Übereinstimmung mit den Fraktionen ernenne ich zu vorläufigen Schriftführern den Abgeordneten Mathias Brodkorb, Fraktion der SPD, den Abgeordneten Vincent Kokert, Fraktion der CDU, und die Abgeordnete Birgit Schwebs, Fraktion der PDS. Ich bitte Frau Schwebs links neben mir und den Abgeordneten Mathias Brodkorb rechts neben mir Platz zu nehmen. Zu stellvertretenden vorläufigen Schriftführern ernenne ich den Abgeordneten Klaus Mohr, Fraktion der SPD, die Abgeordnete Ilka Lochner-Borst, Fraktion der CDU, sowie den Abgeordneten Gerd Walther, Fraktion der PDS. Die soeben ernannten stellvertretenden vorläufigen Schriftführer bitte ich, die vorläufigen Schriftführer bei den anstehenden Wahlen zu unterstützen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Geschäftsordnung. Auf der Drucksache 4/1 liegt Ihnen der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS vor.

Beschlussfassung über die Geschäftsordnung

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für die 4. Wahlperiode – Drucksache 4/1 –

Ich lasse darüber abstimmen, ob die vorgelegte Fassung für die 4. Wahlperiode angenommen werden und gelten soll. Wer der Geschäftsordnung des Landtages der 4. Wahlperiode zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Geschäftsordnung des Landtages der 4. Wahlperiode in der vorgelegten Fassung auf Drucksache 4/1 beschlossen.

Damit sind wir mit einer Geschäftsordnung und den vorläufig bestellten Schriftführern handlungsfähig.

Meine Damen und Herren! Für die Eröffnung dieses Landtages hatte ich mir ursprünglich vorgenommen, meine Rede in dem mir so geliebten und geläufigen Mecklenburger Platt zu sprechen. Aber ich musste mich belehren lassen, dass unsere Muttersprache nur noch von wenigen gesprochen, vielleicht von mehreren verstanden wird, so bleibe ich bei unserem Amtsdeutsch.

(Dr. Klaus-Michael Körner, SPD: Schade!)

Die heutige konstituierende Sitzung gibt mir zunächst Gelegenheit, von dieser Stelle aus ausdrücklich allen zu danken, die in Mecklenburg-Vorpommern seit der Wende am Aufbau unseres Landes mitgewirkt haben. Mein Dank gilt insbesondere allen Abgeordneten der 3. Wahlperiode unseres Landtages.

(Beifall bei den Abgeordneten)

Meine Damen und Herren, der Beginn der neuen, der 4. Wahlperiode unseres Landtages gibt Anlass zu einer Bestandsaufnahme. Der Bundestag hat sich bereits konstituiert. Es gibt erste Eckdaten und Perspektiven der neuen Regierungskoalition in Berlin, die auch für uns von richtungsweisender Bedeutung sind. Aus den Medien erfahren wir von geplanten höheren Sozialabgaben, von direkten Anhebungen von Steuern oder von indirekten durch Umverteilung, vom Ausbau des Versorgungsstaates, von ökologischen Erneuerungen und anderem mehr. Angesichts dieser Vorhaben möchte ich auf unsere gemeinsamen Verpflichtungen und Zielstellungen eingehen und dabei zwei Bereiche ansprechen, nämlich äußere und innere Aufgaben und Verpflichtungen.

Als Parlamentarier von Mecklenburg-Vorpommern haben wir zunächst äußere Verpflichtungen. Bedenken wir heute, dass die Staatsquote der Bundesrepublik Deutschland mit dem heutigen Tage bei weit über 50 Prozent liegt und für die Zukunft mit einer weiteren Steigerung zu rechnen ist. So hat der Bund der Steuerzahler errechnet, dass wir alle bis zum 23. Juli dieses Jahres ausschließlich für den Staat gearbeitet haben sollen. Meine Damen und Herren, das wirft zwangsläufig die Frage auf, welchen Umfang, welche Merkmale soll unser Staat in seiner föderalen Ausgestaltung in Zukunft noch bekommen.

Halten wir zunächst fest, dass die Bedeutung der klassischen hoheitlichen Aufgaben unseres Staates zugunsten der Daseinsvorsorge in nahezu allen staatlichen Ebenen zurückgegangen ist. Der Staat als „Vorsorgemaschine“, wie ihn Ernst Forsthoff, der wohl bekannteste Verfassungsrechtler der alten Bundesrepublik einmal genannt hat, zur Befriedung von Wohlstands- und Wohlfahrtsinteressen durch Umverteilung hat deutlichen Vorrang. Was bleibt eigentlich noch von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie sie das Grundgesetz ursprünglich einmal verankerte? Was bedeuten noch Privateigentum, Eigeninitiative, Eigenverantwortung, wenn nicht nur jegliche Erwerbstätigkeit staatlicher Regulierung unterworfen wird, sondern es praktisch immer weniger noch nicht subventionierte oder nicht staatlich begünstigte Wirtschaftshandlungen gibt? Bleibt der Mensch eigentlich noch Rechtssubjekt oder wird er zum Objekt staatlichen Handelns? Und führt das erklärte Ziel, soziale Gerechtigkeit zu schaffen, nicht zu einer zunehmenden staatsbürgerlichen Ungleichbehandlung?

Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob die grundgesetzlich verbriefte Freiheit nicht

geradezu unentrinnbar Jahr für Jahr durch die Netze unseres überregulierten Verwaltungsstaates abgeschnürt wird. Meine Damen und Herren, ich meine, es ist an der Zeit, in allen Parlamenten den notwendigen Umfang von Gesetzen und ihnen folgenden Regelungen darauf zu prüfen, welche Lebensbereiche tatsächlich staatlicher Regulierung bedürfen oder ob nicht der eine oder andere Rückbau geboten ist, um wieder die Eigenverantwortung unserer Bürger für seine Lebensgestaltung zu fördern. Erfolg und Nachhaltigkeit staatlicher Lenkungssysteme sind heute mehr denn je in Frage gestellt. Konkret meine ich, wir brauchen wieder weniger Staat als Ziel zukünftiger Gesetzgebung.

Muss uns die bereits genannte hohe Staatsquote, die wohl höchste seit der Gründung der Bundesrepublik, nicht nachdenklich stimmen? Die dadurch verursachte Inanspruchnahme von Unternehmen und Vermögen führt zu deren Auszehrung und lässt eine fortdauernde Umverteilung nicht mehr zu. Aus dem Vorgenannten folgt, dass es bei jeder Gesetzesinitiative einfach notwendig ist zu untersuchen, wie kommt sie unten an, wie und mit welchem Aufwand muss sie angewandt und umgesetzt werden.

Meine Damen und Herren, die Arbeitslosigkeit in unserem Land und die unverminderte Abwanderung junger und qualifizierter Menschen in den Westen sind die politischen Schwerpunktthemen in der vor uns liegenden Wahlperiode. An dem Erfolg oder Misserfolg bei der Bewältigung dieser Aufgaben werden wir in vier Jahren gemessen werden. Wir alle wissen, dass es dabei entscheidend von der politischen Lage, von der Lage unserer Wirtschaft und der Wirkung geeigneter politischer Rahmenbedingungen abhängt, ob eine Trendwende gelingt.

Ich meine auch, meine Damen und Herren, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern uns energischer an den Bund wenden und um Förderung in den wichtigsten Bereichen Wirtschaft, Verkehr, Wissenschaft und Infrastruktur im weitesten Sinne nachsuchen sollten. Der Bund muss stets an seine Aufgabe erinnert werden, für gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Bundesgebiet zu sorgen, also auch bei uns. Die finanzielle Unterstützung des Bundes wie der alten Bundesländer müssen wir in erster Linie für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes nutzen, vor allem angesichts der akuten Situation unserer Wirtschaft.

Aber auch die Bundesländer selber haben Verpflichtungen, denen sie nachzukommen haben. So sollten angemessene Verhältnisse in den Verwaltungsstärken geschaffen werden. Ich meine, es reicht nicht aus, über eine Neustrukturierung der Stadt-Umland-Beziehungen durch Bildung von Großkreisen nachzudenken, deren Effizienz fraglich ist und die notwendige Bürgernähe der Verwaltung außer Acht lässt. Wir brauchen gleichzeitig eine Reform der Zuständigkeiten in den Verwaltungen des Landes und der kommunalen Selbstverwaltung.

Meine Damen und Herren, neben den äußeren Zielstellungen sollte es auch innere geben. Darauf hatte bereits Herr Helmrich als Alterspräsident vor vier Jahren hingewiesen, nämlich, wie gehen wir miteinander und besonders mit Andersdenkenden um. Voranzustellen ist, dass wir eine gemeinsame Verantwortung für unser Land haben. Die Aufgaben, die Rechte und Pflichten von Regierung und Opposition sind in unserer Verfassung klar geregelt. Die der Opposition ergeben sich ausdrücklich aus Artikel 26 der Verfassung, sie sind bekannt.

Herbert Wehner hat einmal darauf hingewiesen, dass sich Demokraten untereinander bis an die Grenze der Unheilbarkeit und zum Teil deutlich darüber hinaus verfeinden können. Hierüber, meine Damen und Herren, gilt es innezuhalten. Auch die Würde des Andersdenkenden ist unantastbar! Wenn es uns gelingt, Sache und Personen zu trennen, wird es mehr Gemeinsamkeit geben, meine ich.

Im Hinblick auf die gemeinsame politische Verantwortung für unser Land, für unseren Staat erinnere ich hier und heute ausdrücklich an Vorgänge in der alten Bundesrepublik vor 25 Jahren – an den Terror der Roten-ArmeeFraktion, der zu einer Staatskrise hätte führen können. Im gemeinsamen Handeln von Regierung – damals von Bundeskanzler Helmut Schmidt – und der Opposition unter dem damaligen Oppositionsführer Helmut Kohl konnte die Stabilität unseres Rechtsstaates erhalten und der RAFTerror eingedämmt werden.

Ich meine, auch außerhalb von möglichen Krisen und dem gemeinsamen Vorgehen gegen Extremismus sollte im Interesse der Zukunft unseres Landes eine sachliche Zusammenarbeit möglich sein. Vergessen wir nicht, meine Damen und Herren, dass die viel zitierte Politikverdrossenheit in unserer Bevölkerung auch eine Ursache darin hat, dass persönliche Auseinandersetzungen von Politikern nicht akzeptiert werden, weil dabei Schaden für die eigentliche Sache unterstellt wird. Zu Recht hat vor einigen Tagen unser Bundespräsident Johannes Rau die Abwendung des Bürgers vom Gemeinwesen und die Gleichgültigkeit gegenüber dem Staat mit der Folge der Wahlverweigerung beklagt.

Eine andere Ursache der Politik- oder besser gesagt der Politikerverdrossenheit liegt allerdings – und das sage ich hier heute ausdrücklich – in der Wiedergabe von Politik in Teilen der Medien und dass es zuweilen nicht gelingt, komplizierte politische Sachverhalte hinreichend zu verdeutlichen und allgemein verständlich zu machen. Nicht selten, meine Damen und Herren, hat man den Eindruck, dass Politiker zu, wie es in Süddeutschland heißt, zu Watschenmännern der Nation oder zu Buhmännern der veröffentlichten Meinung gemacht werden und ihnen nicht immer Gerechtigkeit widerfährt.

Meine Damen und Herren, als Alterspräsident beeindruckt mich schließlich ein Umstand, den ich nicht unerwähnt lassen möchte und den schon Otto Schily in seiner Rede als Alterspräsident des Bundestages ansprach. Gemeint ist der Anteil älterer Menschen als Mitglieder unserer Parlamente.

Meine Damen und Herren, ich empfinde eine große Freude darüber, dass es viele junge Abgeordnete gibt, die in unser Parlament einziehen, weil sie zu einem Teil Voraussetzung sind für die Kontinuität unserer Parlamente. Dass man aber mit 68 Jahren schon das älteste Mitglied dieses Landtages ist, halte ich für nachdenkenswert. Bereits in der Wirtschaft hat sich eingebürgert, dass insbesondere bei Führungspositionen spätestens ab einem Alter von Mitte 50 an ausgewechselt wird. Ich halte das für einen schweren, auch volkswirtschaftlichen Fehler. Die Menschen in unserem Land werden immer älter, bleiben immer länger fit, sollen aber immer früher aus dem beruflichen und auch dem politischen Leben ausscheiden. Ich hoffe sehr, dass dieser bisherige Trend eine Wende erfährt.

Abgesehen von der zunehmenden Unbezahlbarkeit durch unsere Sozialsysteme in der Wirtschaft wird man

den älteren Menschen, ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten nicht gerecht. Zu viel berufliche und Lebenserfahrung geht verloren, die noch genutzt werden könnte. Eine vernünftige Mischung von jung und älter wäre im wohlverstandenen Interesse unserer Gesellschaft insgesamt.

Meine Damen und Herren, ich wünsche uns allen im Landtag eine erfolgreiche sachliche Zusammenarbeit im Interesse unseres Landes in der nunmehr beginnenden Wahlperiode und einen guten kollegialen Umgang miteinander. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Abgeordneten)

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 3: Wahl d e r Landtagspräsidentin. Hierzu liegt Ihnen auf Drucksache4/2 der Vorschlag der Fraktion der SPD vor, die Abgeordnete Sylvia Bretschneider zur Landtagspräsidentin zu wählen.

Wahl der Landtagspräsidentin

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: Wahl der Präsidentin des Landtages – Drucksache 4/2 –

Weitere Anträge zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren! Nach Artikel 32 Absatz 4 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraph 2 Absatz 1 der soeben beschlossenen Geschäftsordnung des Landtages ist die Wahl zur Landtagspräsidentin geheim abzuhalten. Nach Artikel 32 Absatz 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraph 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages beschließt der Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von einem der vorläufigen Schriftführer vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name der Kandidatin aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem vorläufigen Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Ich eröffne hiermit die Abstimmung zur Wahl der Landtagspräsidentin und bitte die vorläufigen Schriftführer und deren Vertreter, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen, und die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 14.38 Uhr __________

Wiederbeginn: 14.45 Uhr

M e i n e Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung z u r Wahl der Landtagspräsidentin bekannt. Es wurden 71 Stimmen abgegeben. Davon waren 71 Stimmen gültig. Es stimmten für die Abgeordnete Sylvia Bretschneider 40 Abgeordnete mit Ja, 27 Abgeordnete mit Nein, 4 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Ich stelle fest, dass die Abgeordnete Sylvia Bretschneider die nach Artikel 32 Absatz 1 der Landesverfassung in Verbindung mit Paragraph 2 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte.

Ich frage Sie, Frau Kollegin Bretschneider: Nehmen Sie die Wahl zur Präsidentin des Landtages MecklenburgVorpommern an?

Ja, ich nehme die Wahl an.

(Beifall bei den Abgeordneten)