Protokoll der Sitzung vom 14.05.2004

Wir werden Ihrem Antrag zustimmen. Wir tun das, weil ich nicht will und wir nicht wollen, dass Rechtsextreme darüber feixen,

(Beifall Frank Ronald Lohse, SPD)

wie sich Demokraten in diesem Landtag beharken. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Dr. Ulrich Born, CDU)

Ich kann fast alles unterstreichen und dem zustimmen, was der Innenminister hier gesagt hat, insbesondere auch seine Linie, eine differenzierte Behandlung des Problems. Wir sollten als Demokraten nicht dazu beitragen und auch Behörden sollten nicht dazu beitragen, dass wir den Rädelsführern gefährdete Jugendliche in die Arme treiben. Das könnte durch ungeschicktes Agieren durchaus sein, da teile ich Ihre Auffassung ganz.

Wir haben in der Vergangenheit die Haushalte immer ein Stück aufgeweitet, wenn es um Prävention und insbesondere gegen rechtsextremistische Gewalttaten ging. Das haben wir gemeinsam getan und das war auch gut so. Aber, meine Damen und Herren, wir haben uns auch gestritten. Und wenn wir, wie Herr Schlotmann gesagt hat, jetzt eine Phase miteinander gehen wollen, in der wir über die Ansätze in den Ausschüssen dieses Landtages und auch im Plenum dieses Landtages miteinander diskutieren und den besten Ansatz finden wollen, dann müssen wir auch bei Ihrem Antrag sagen, das muss alles noch sehr viel konkreter werden.

Diejenigen, die schon in der 3. Wahlperiode in diesem Hohen Hause tätig waren, wissen, dass es eine Menge Anträge gab und wir es bedauerlicherweise nicht geschafft haben, sie zusammenzuführen. Herr Ausschussvorsitzender für den Innenausschuss, Herr Kollege Friese, Sie wissen sicherlich noch, dass ich mich damals furchtbar darüber aufgeregt habe, dass Sie einen Antrag, der sehr konkret war, der ins Versammlungsrecht hineinging, der den Besuch von Gedenkstätten vorsah, der internationalen Jugendaustausch vorsah, der die Intensivierung des Unterrichts an den Schulen gerade zu dem Thema Nationalismus und Antisemitismus betraf, bis zur Unkenntlichkeit verändert haben. Sie fanden das damals ganz geschickt. Der damalige Landtagspräsident hat da einen Riegel runtergezogen. Er hat gesagt, das geht nicht, weil das verfassungsrechtlich nicht zulässig ist. Und dann ist das passiert, was nicht hätte passieren dürfen – unter uns –, dann haben Sie den Antrag insgesamt in Bausch und Bogen abgelehnt und gesagt: Wenn Sie es so sehen, dann lehnen wir den ab. Ich hoffe, das passiert uns nicht wieder. Wir wären ein Stück weiter, aber wir sind noch nicht in einer Situation, wo das Zusammenwirken und das Aufeinanderzugehen nicht doch Sinn machen würde.

Herr Innenminister, Sie haben gesagt, dass diese Schienen zusammengeführt werden der Repression und der Prävention, des bürgerschaftlichen Mitwirkens und einer klaren Ansage seitens von Ordnungs- und Polizeibehörden, was denn sein darf und was nicht sein darf. Und da beziehe ich auch die Justiz mit ein. Auch seitens der Justiz muss immer die Verantwortung gesehen werden, wenn man an der Scheidelinie zwischen Anwendung Jugendstrafrecht oder nicht Jugendstrafrecht bei den Heranwachsenden kommt. Wir wissen, diese Scheidelinie war immer strittig. Wenn man als Gericht gut wollend, aber möglicher

weise einen Schein setzt, dass dieser Rechtsstaat nicht konsequent genug gegen rechtsextremistische Straftaten vorgeht, dann ist das keine Richterschelte,

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

sondern es ist einfach die Bitte an Richter – ich komme aus dem Berufsstand, ganz früher einmal –, das bitte zu bedenken. Das ist auch zulässig in unserem Strafrecht, denn auch die Generalprävention gehört immer noch zu den Zielen eines Strafrechtsverfahrens.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Herr Minister, Sie haben auf die vielen Erlasse hingewiesen. Nun gebe ich zu, dass Polizei- und Ordnungsbehörden sehr gerne Erlasse bekommen, damit sie wissen, was sie tun sollen. Aber die Erlasse alleine, das wissen wir, die sind es nicht. Und wenn ich sage – wie Sie es so schön sagten, ich sage das auch immer –, dass der Konzerterlass dringend überprüft werden muss, dann stehen mir die Haare zu Berge, wenn ich mit ansehen muss, wie eine gut ausgebildete Landespolizei und eine speziell dafür ausgebildete Gruppe von Polizisten es nicht schaffen, an den Ort des Geschehens zu kommen, obwohl das tatsächlich eine öffentliche Veranstaltung ist und nur als Kameradschaftsabend deklariert wird oder sogar als Geburtstagsfeier. Natürlich kann man das so machen. Aber das ist gerade in den letzten Tagen und Wochen passiert, und zwar am 27. März 2004 in einem Landgasthof in Dambek. Und wenn dann anschließend, und das macht mich so ärgerlich, im Internet im Störtebekernetz, einer, der dabei war, sich auch noch mokiert über die – ich würde das nie so ausdrücken – „dusselige Polizei“, da werde ich richtig bitter. Und da ist mit den Erlassen auch Feierabend. Es ist auch damit Feierabend, dass das alles in Ordnung ist. Da muss man eben einmal nachdenken,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

intelligentere Möglichkeiten suchen, als dass man nur Erlasse erlässt, da muss man auch das tun, was die Polizei auch darf, nämlich eingreifen. Das ist aber nicht geschehen. Ich will hier niemanden kritisieren, auch nicht den Polizeiführer, der vor Ort tätig war, weil ich nicht dabei war. Das wäre unfair. Aber, Herr Minister, das muss bei Ihnen, wie man so schön sagt, ausgewertet werden und mit den Führungskräften besprochen werden, weil das den Eindruck erwecken könnte, dass wir nicht so konsequent sein wollen, wie wir sein müssen. Und das müssen wir ganz dringend tun!

Schließlich zum Versammlungsrecht. Es wäre jetzt billig, wenn ich all die Vorschläge wieder aufführen würde, die wir seinerzeit gebracht haben. Wir haben auf der anderen Seite dem Justizminister damals zugestimmt und haben gesagt, der Ansatz ist vollkommen richtig. Wir haben nur Bedenken gehabt, ob das mehrheitsfähig im Bundesrat ist. Wir haben das so deutlich hier gesagt, alles, was hilft, dass nicht der Eindruck entsteht, dass die Polizei dafür sorgt, dass Rechtsextremisten nicht daran gehindert werden, im öffentlichen Verkehrsraum ihre schlimmen Parolen von sich zu geben, was diesen Eindruck stärken könnte, ist schlimm für diese Demokratie und für die Toleranz, denn keine Demokratie kann sich Toleranz gegen Intoleranz erlauben.

(Beifall Frank Ronald Lohse, SPD)

Wir müssen rechtliche Regelungen im Versammlungsrecht finden, damit dagegen auch eingeschritten werden

kann. Ich will gar nicht mehr auf den Dringlichkeitsantrag aus der letzten Sitzung zurückkommen, denn Sie haben ihn mit Recht zurückgezogen. Was wir allerdings gerne wissen möchten, wenn wir in die Beratung dieser Entschließung gehen, die der Landtag in den Ausschüssen fasst, ist, was ist daraus geworden, damit man aus den Dingen, die draußen laufen, auch die entsprechenden Schlüsse ziehen kann.

Ich bin sicher, Herr Innenminister, wenn Sie auf die anderen Bundesländer zugehen oder wenn dankenswerterweise der Bundesinnenminister nunmehr zum Versammlungsrecht eine Novelle vorlegt, die den besonderen Bedürfnissen in den Ländern genügt, die mit diesem Problem mehr oder minder zu tun haben – ich will überhaupt nicht sagen, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Hort von rechtsextremistischen Gruppen ist, das geben die Zahlen ja gar nicht her –, was wir nicht haben wollen, ist, dass wir nicht in Situationen kommen, in denen man mit dem Finger auf uns zeigt, dass wir nicht in der Lage sind, solche Aufmärsche auch konsequent zu bekämpfen. Das muss kommen, das müssen wir haben und das kann das Land nicht alleine. Aber dann empfiehlt es sich in der Tat, die Verbündeten auf der Bundesebene auch zu suchen, denn dafür gibt es die Innenministerkonferenz. Und da sie Einstimmigkeitsprinzip hat, sollten Sie bemüht sein, mit den Kollegen zusammen das Versammlungsrecht zu verändern. Es liegen übrigens Vorschläge aus anderen Bundesländern vor. Die waren vorher nicht mehrheitsfähig, als die Mehrheiten im Bundesrat noch anders waren. Aber ich will nicht in die Vergangenheit gehen, denn wir wollen zusammen die Zukunft gewinnen.

Wir werden Ihrem Antrag, wie ich gesagt habe, zustimmen. Wir erwarten mit dieser Entschließung wirklich einen Neubeginn in der Sache, auch an dem, was Sie wollen und was wir genauso wollen, damit wir gemeinsam ein Ziel finden, nämlich den Rechtsextremisten zu zeigen, wenn es darum geht, für Toleranz zu kämpfen, sind Demokraten sich einig. Ich glaube, das gefällt allen in diesem Saal, dass wir das auch handfest beweisen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Vielen Dank, Herr Jäger.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ritter von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich zu Beginn aus dem „Nordkurier“ zitiere, Anklamer Zeitung vom 11.05.2004. Unter der Überschrift „Turnier ohne Vorkommnisse“ steht dort: „Das Fußballturnier, des von der Polizei als rechtsradikal eingestuften so genannten Heimatbundes Pommern, das am Sonntag in Ducherow stattfand, ist ohne Vorkommnisse verlaufen.“ Das wird stolz verkündet in der Zeitung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass das Fußballturnier überhaupt stattgefunden hat, das ist das Vorkommnis.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Zuruf von Karin Schmidt, PDS)

Wenn ich Bürgermeister einer solchen Gemeinde wäre, dann hätte ich meinen eigenen Sportverein genommen, wäre auf den Sportplatz gegangen und hätte zu den braunen Sportsfreunden gesagt: Der Platz ist besetzt, aber

nicht für euch! Das hat etwas mit Zivilcourage zu tun und insofern, denke ich, ist dieser vorgelegte Antrag von SPD und PDS ein erneuter Versuch, diese Zeichen genau in diese Gesellschaft hineinzutragen, dass es eben nicht nur darum gehen kann, mit repressiven Mitteln den Rechtsextremismus zu bekämpfen, sondern es muss aus der Gesellschaft herauswachsen. Und dazu hat jeder Möglichkeiten.

Herr Dr. Jäger, ich freue mich, dass wir uns offenbar aufeinander zu bewegen. Aber so, wie Sie das hier dargestellt haben, sind wir noch nicht ganz zusammengekommen. Ich muss noch einmal auf den Dringlichkeitsantrag vom 31. März diesen Jahres verweisen, als PDS und SPD in Anbetracht des für den 3. April in Neubrandenburg angesagten Aufmarsches von Rechtsextremisten diesen Dringlichkeitsantrag hier in den Landtag eingebracht haben, um ein Zeichen gegen Rechtsextremismus in Neubrandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern zu setzen. Diesem Dringlichkeitsantrag blieb die notwendige Zweidrittelmehrheit versagt und seitens der CDU-Fraktion hatten Sie, Herr Dr. Jäger, erklärt, dass keine Dringlichkeit vorläge, der Landtag ohnehin gegen Rechtsextremismus sei und es eines erneuten Bekenntnisses nicht bedürfe.

Mit Ihren Ausführungen heute, denke ich, ist aber klar geworden, dass wir diese Auseinandersetzung brauchen, und zwar alle gemeinsam.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, aber nicht dringlich.)

Wir dürfen nicht in Abrede stellen, dass Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus zunehmend Einfluss in unserer Gesellschaft gewinnen und dass dieser Einfluss aus der Mitte der Gesellschaft wächst. So kam es auch zu dem zweiten skandalösen Auftritt der Rechtsextremen vor dem Rathaus in Neubrandenburg. Und wer die Reden dort gehört hat, der wird auch gehört haben, wie sich die neue Strategie der Rechten entwickelt. Und nicht zuletzt deshalb ist es erforderlich, dass der Landtag dazu Stellung bezieht, und zwar immer wieder, auch als eindeutiges Zeichen an die Öffentlichkeit unseres Landes gegenüber der Bevölkerung. Wer Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus als konjunkturelle Aufgabe betrachtet, der begeht einen schwerwiegenden Fehler. Entschiedenheit und langer Atem sind notwendig und nicht kollektives Wegsehen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, inzwischen liegt der Verfassungsbericht des Landes für 2003 vor. Dort werden 35 rechtsextremistische Gewalttaten ausgewiesen, während LOBBI e.V., ein über das „Civitas“-Programm geförderter Verein in Mecklenburg-Vorpommern, 60 Fälle dokumentiert. Es wäre einmal interessant zu untersuchen, warum es zu dieser unterschiedlichen Bewertung kommt. Auch in diesem Jahr sind bereits zahlreiche Aktivitäten zu verzeichnen, die Beleg dafür sind, dass die rechtsextremistische Szene nicht gedenkt, in ihren Anstrengungen in unserem Land nachzulassen, aber auch dafür, wie sich Ideologie der extremen Rechten im Alltag von Menschen festsetzt.

Ich verweise auf einen beispielhaften Tatbestand, dass einem iranischen Gewerbetreibenden aus Strasburg der Zutritt zu einem Tanzlokal in Pasewalk verwehrt wurde. Zitat des Verantwortlichen: „Ausländer kommen hier nicht

rein!“ Der Iraner, der seit zwölf Jahren in Deutschland lebt und auch seine Steuern ordentlich bezahlt, erlebte das zum ersten Mal, wobei diese Pasewalker Lokalität schon in der Vergangenheit mit ähnlichen und gleichen Sachverhalten auffiel: „Man könne ja für Nichtdeutsche extra Veranstaltungen durchführen, wo Deutsche nichts zu suchen hätten“. Die totgeglaubte Apartheid lässt grüßen, ebenso übrigens mit gleich gelagerten Fällen in Anklam, in Bad Doberan oder in Rostock.

Ausmaß und Einfluss von Rechtsextremismus vor allem an Straftatbeständen und ähnlichen Zahlen festmachen zu wollen, ist deshalb nicht hinreichend. Dabei wird außer Acht gelassen, dass, im Gegensatz zu noch vor einigen Jahren, die rechtsextreme Gefolgschaft intensiv diszipliniert wird, so dass Gewalttaten und Gesetzverletzungen eingeschränkt werden sollen. Und wer rechtsextreme Demonstrationen begleitet und sich ihnen entgegenstellt, wird diese Disziplinierung ganz deutlich erkennen. Es wird bei dieser Einschätzung unbeachtet gelassen, wie rechtsextremes Denken im Alltagsbewusstsein Fuß fasst und entsprechende ideologische Versatzstücke nicht nur Debatten an Stammtischen beeinflussen.

Wenn die Erscheinungsformen von Rechtsextremismus und Rassismus unterschiedlich sind, so sind es auch seine Ursachen. Es handelt sich um einen Komplex globaler und lokaler, gesellschaftlicher und individueller Ursachen. Ursachen und Erscheinungsformen resultieren aus tief greifendem sozialem und politischem Wandel, der mit Massenarbeitslosigkeit, Umbau sozialer Netze, Absenkung der öffentlichen Finanzhaushalte und vielfältigem Wertewandel verbunden ist. Einer komplexer und widerspruchsvoller werdenden Welt begegnen viele Menschen in unserem Land mit Zukunftsangst und dem Wunsch nach einer Politik der „geordneten Verhältnisse“ und der „starken Hand“.

Es muss in diesem Zusammenhang darauf verwiesen werden, dass sich im Bereich des Rechtsextremismus auch in Mecklenburg-Vorpommern wichtige Veränderungen vollziehen. Der Innenminister ist in seinen Ausführungen darauf eingegangen. Das betrifft vor allen Dingen die bedeutungsvolle alte traditionelle Variante des deutschen Rechtsextremismus, vor allem der größeren ultrarechten Parteien, und eine Einflusszunahme neonazistischer Kräfte und Strukturen, vor allem in Gestalt der freien Kameradschaften. Darauf ist schon verwiesen worden. Das betrifft aber auch Veränderungen im taktischen Vorgehen, um in der Bevölkerung, zum Beispiel durch das Aufgreifen sozialpolitischer, friedenspolitischer, ökologischer oder globalisierungskritischer Themen, Anerkennung zu gewinnen.

Wir halten aus diesem Grund neue Analysen des heutigen Rechtsextremismus für erforderlich, die sich von alten Denkstrukturen lösen und auf eine mehr effektive Vorgehensweise gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus zielen. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, halten wir auch die Einbeziehung von Strukturen, die sich täglich vor Ort mit diesen Problemen von Neonazismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus befassen, zum Beispiel die „Civitas“-Projekte und die Einbeziehung dieser Projekte zur Erarbeitung von Analysen, die dann auch zur Qualifizierung der Verfassungsschutzberichte dienen, als überlegenswert. Ich bin überzeugt, dass die mobilen Beratungsdienste, die Netzwerkstellen und LOBBI e.V. Wichtiges zu diesen Analysen beitragen könnten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in unserem Antrag haben wir auch den Antisemitismus als eine besondere Form von Rassismus aufgenommen, auch er unterliegt Veränderungen. Die gerade zu Ende gegangene OSZE-Konferenz zum Thema Antisemitismus hat das unter anderem auch deutlich gemacht. Ich gehe davon aus, dass wir alle diese Konferenz mit großer Aufmerksamkeit verfolgt haben, so dass ich hier nichts wiederholen will. Vor ziemlich exakt 114 Jahren, am 9. Mai 1890, schrieb Friedrich Engels, ich zitiere: „Der Antisemitismus ist das Merkzeichen einer zurückgebliebenen Kultur“. Elie Wiesel sagte auf der Konferenz, der Antisemitismus sei nicht nur für die Juden gefährlich, sondern auch für die einzelnen Gesellschaften insgesamt. Und wörtlich erklärte Elie Wiesel: „Wer eine Minderheit hasst, hasst alle Minderheiten.“

Zurück zu Mecklenburg-Vorpommern. Freilich ist die Anwendung repressiver Maßnahmen, wie sie auch durch den Innenminister dargestellt worden sind, bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus wesentlich. Erwartet werden muss die volle Ausschöpfung von Recht und Gesetz, das gilt auch für das Demonstrationsrecht, nicht zuletzt angesichts dessen, da sich der Rechtsextremismus in einer Phase der Neuformierung befindet, die eine gewisse Konzentration seiner ideologischen, strukturellen und praktischen Aktivitäten auf die kommunale Ebene, kleine Orte wie Ducherow, größere Städte wie Rostock und Neubrandenburg, ländliche Räume wie Vorpommern, ausgewählte Regionen erkennen lässt, kommt der Ermutigung und der Motivierung der Zivilgesellschaft in ihrem Einsatz für Demokratie, Humanismus und Respekt gegenüber anderen Kulturen die zentrale Bedeutung zu.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Das sollte die Aussage unseres Antrages sein und ich bitte um Ihre Unterstützung. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Herr Ritter.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1181. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist nicht der Fall, damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1181 einstimmig angenommen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Fusion der Landesversicherungsanstalt, auf Drucksache 4/1177. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1200 vor.

Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: Fusion der Landesversicherungsanstalt – Drucksache 4/1177 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 4/1200 –