dann müssen Sie inhaltlich weiter in dieses Thema einsteigen, da die einzelnen Absätze sich nämlich auf unterschiedliche Paragraphen des KiföG beziehen.
Siebtens. Wie können die Landkreise und kreisfreien Städte planen, wenn sie noch nicht einmal die Höhe der Finanzzuweisung kennen, weder für den Landesanteil noch die Höhe der Gelder für das so genannte Vorschuljahr? Nach unserer Einschätzung ist das nicht möglich.
Achtens. Ist die Verordnung des Sozialministeriums gemäß Paragraph 24 Absatz 1 fertig, die den in Paragraph 18 Absatz 2 genannten Betrag für die Jahre 2005 anpasst? Nach unserem Kenntnisstand, nein.
Neuntens. Ist der Fehler in Paragraph 18 Absatz 2 – Herr Koplin, das wird Sie besonders interessieren – korrigiert,
der wegen der falschen Auszahlungstermine im J a h r e 2005 eine Finanzlücke von sieben Monaten beziehungsweise in einer Höhe von 46 Millionen Euro zur Folge hat? Nach unserem Kenntnisstand, nein.
Zehntens. Wie können die Landkreise und kreisfreien Städte rechtzeitig – ich betone, rechtzeitig, da das Gesetz ja am 01.08. in Kraft treten soll – ihre Satzung erlassen? Aus unserer Sicht ist das unklar beziehungsweise unmöglich.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS – Peter Ritter, PDS: Wir machen das am Montag. – Glocke der Vizepräsidentin)
Elftens. Wie können die Landkreise und kreisfreien Städte rechtzeitig die Leistungsvereinbarung mit jeder einzelnen Einrichtung abschließen, die Vereinbarungen zu Umfang und Inhalt der Leistung und zur Qualitätssicherung der Vereinbarung der Entgelte enthalten? Aus unserer Sicht ist das unmöglich.
Zwölftens. Eine Frage, die die Ministerin sicherlich sofort aus dem Stegreif beantworten kann: Was bedeutet in Paragraph 10 Absatz 5 durchschnittlich, bezogen auf die Relation 18 Kinder zu einer pädagogischen Fachkraft?
(Rudolf Borchert, SPD, und Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das wissen Sie immer noch nicht, Herr Renz?! – Zuruf von Torsten Koplin, PDS)
Das war auch bis Dienstag in der Runde des Sozialministeriums gegenüber den öffentlichen Trägern der örtlichen Sozialhilfe nicht beantwortbar.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ich denke, Sie haben so viele Veranstaltungen besucht. Da wurde das doch klargestellt.)
Und da hoffe ich, dass wir wenigstens bei dieser einen Frage von der Ministerin heute eine konkrete Auskunft erfahren. Darüber wären nicht nur die CDU-Fraktion froh, sondern sicherlich auch die Regierungsfraktionen hier,
da sie nur nach außen hin den Schein erwecken, dass sie in dieser Frage inhaltlich auf der Höhe des Geschehens sind.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Woher haben Sie die Erkenntnis? Woher haben Sie die Er- kenntnis denn, Herr Renz? – Heinz Müller, SPD: Herr Renz hat in seine Glaskugel geschaut und die Welt verstanden. – Glocke der Vizepräsidentin)
Die Erkenntnis, Herr Dr. Nieszery, habe ich nach der Informationsveranstaltung der SPD in Güstrow erlangt.
Dreizehntens. Ich gehe davon aus, dass die Frage von dem SPD-Redner beantwortet wird: Ist eine Staffelung der Elternbeiträge nach dem Einkommen zwingend vorgeschrieben? Das wäre meine dreizehnte Frage.
dass der Generaldirektor nicht den gleichen Beitrag zahlen kann wie ein Schlosser. Ich würde das hier doch schon gern etwas fundierter bekommen.
An dieser Stelle möchte ich meinen Fragenkomplex abbrechen, weil es sonst zu umfangreich werden würde.
Diese Fragestellungen beziehen sich im Prinzip alle konkret auf das Sozialministerium und ich erspare mir, die gesamten Unklarheiten für die nächste Ebene, sprich für die Landkreisebene beziehungsweise die Träger, hier weiter aufzudröseln, weil das sicherlich den Umfang hier sprengen würde.
Ich möchte nicht in Ihre Schublade kommen mit 30 Entwürfen und über 30 Änderungsanträgen. Deswegen sage ich, bei 13 ist hier an dieser Stelle erst einmal Schluss.
Aber, meine Damen und Herren, Sie vernehmen sicherlich nicht nur hier von mir in diesem Hohen Hause, sondern auch von der Basis vor Ort, dass es doch sehr viele Ungereimtheiten gibt. Aus meiner Sicht ist es hier auch an der Zeit, nicht nur die Sozialministerin aufzufordern zu handeln,
sondern den Ball etwas weiter nach oben zu schieben. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, wer von der Regierungsbank heute hier zuständig ist,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die Sozialminis- terin. – Heiterkeit bei Rudolf Borchert, SPD – Zuruf von Volker Schlotmann, SPD)
aber ich fordere den Verantwortlichen für den Ministerpräsidenten heute auf, ans Rednerpult zu treten und endlich einmal einzugreifen,
damit wir hier unserer Verantwortung gegenüber unseren Kindern gerecht werden. Ich brauche Ihnen ja nicht zu erklären, dass die Kinder die Zukunft sind.
Es ist einfach zu schade, das will ich Ihnen an dieser Stelle sagen, das Feld der Sozialministerin allein zu überlassen. Deswegen fordere ich den heutigen amtierenden Ministerpräsidenten auf, hier einmal Stellung zu beziehen und einzugreifen. Wir, ehrlich gesagt, können das Elend bei der Umsetzung nicht mehr mit ansehen. – Danke.
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD- Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von Heinz Müller, SPD – Glocke der Vizepräsidentin)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Meine Damen und Herren, auch bei dieser etwas heftigen Debatte und Diskussion brauchen wir aber Verständnis für die Rednerin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich außerordentlich bei der Fraktion der CDU, die mir mit dem vorliegenden Antrag die Gelegenheit gibt, über den Stand der Vorbereitung, über den Stand der Umsetzung des neuen Gesetzes zu berichten.
Bei der Versorgung der Kinder mit Ganztagsplätzen nimmt unser Land mit den anderen neuen Bundesländern einen Spitzenplatz ein. Denken wir an Länder wie Bayern und Baden-Württemberg, rangieren diese weit, weit abgeschlagen am unteren Ende der Ganztagsbetreuung. Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes im März dieses Jahres hat das Land die Voraussetzungen für eine dauerhafte Weiterentwicklung im Bereich der frühkindlichen Erziehung und Bildung geschaffen. Das verabschiedete Gesetz beinhaltet erstens das Ziel, die Bildungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen verbindlich zu gestalten. Noch in diesem Jahr wird mit der praktischen Umsetzung dieses Bildungsauftrages begonnen. Ein verbindlicher Bildungsplan für alle Mädchen und Jungen, die vor der Einschulung stehen, liegt vor. Und die schrittweise Übertragung auf die jüngeren Altersgruppen ist vorgesehen. Zweitens haben mit dem neuen Gesetz die Eltern mehr Rechte erhalten. Sie können künftig die Kindertageseinrichtung für ihre Kinder frei wählen.
Um die Kindertageseinrichtungen in den eher ländlichen Räumen nicht zu benachteiligen, ist ein neuer Schlüssel bei der Berechnung der Verteilung der Landesmittel vorgesehen. Eltern erhalten mit dem neuen Gesetz weitere Mitwirkungsrechte auf allen Ebenen.