Die Folge einer Streichung würde zunächst eine einseitige Belastung für 50.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer dieses Landes ausmachen.
Im Einzelfall müssten nämlich die Waldbesitzer, Herr Timm, die Zeche bezahlen, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergibt.
Das müssen Sie hier auch deutlich sagen, dass dann die Waldbesitzer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Zeche zu zahlen haben.
Auch das gehört zur Wahrheit. Eine zivilrechtliche Entschädigung könnte aber in den wenigsten Fällen überhaupt geltend gemacht werden. Die Sozialbindung des Eigentums wäre meistens eine zu große Hürde.
(Wolfgang Riemann, CDU: Welche Beamten haben Ihnen denn das aufgeschrieben? Beim Fischereischeingesetz sind sie mutiger.)
Notwendig ist also ein klarer Interessenausgleich, der die möglichen Belastungen der Waldbesitzer beachtet und auf der anderen Seite natürlich auch das Bauen erleichtert. Die Landesregierung hat dieses selbstver
ständlich erkannt. Wir arbeiten bereits an einem konstruktiven Vorschlag zur Änderung des Paragraphen 20 des Landeswaldgesetzes im Rahmen eines Artikelgesetzes zur Änderung der Landesbauordnung, die sich im Übrigen gegenwärtig in der Ressortabstimmung befindet. Es werden folgende Ziele verfolgt:
Erstens. Wir stellen die bündelnde Wirkung der baurechtlichen Genehmigung her. Das heißt, Doppelzuständigkeiten wird es in der Zukunft nicht mehr geben. Damit muss ein Antragsteller statt bisher zwei Anträge an zwei Behörden nur noch einen stellen.
Zweitens. Wir schlagen die Reduzierung des Mindestabstandes baulicher Anlagen zum Wald auf lediglich 3 0 Meter vor. Damit wird der Abstandsbereich in dem Gefahrenpotential geringer und zukünftig genehmigungsfrei. Wir schaffen damit auch die Härtefallregelung ab und der Ermessensspielraum unserer Forstbehörden bei Ausnahmeregelungen wird zugunsten der Bauwilligen deutlich erweitert. Ich habe das, denke ich, jetzt dreimal nacheinander gesagt. Wir schlagen damit nicht sieben, aber immerhin zwei Fliegen auf einmal mit der berühmten Klappe. Wir senken den Verwaltungsaufwand und wir sichern einen umfassenden Schutz unserer Wälder. Das, was wir umsetzen wollen, ist es, was ich mir auch unter einem fairen Interessenausgleich tatsächlich vorstelle.
Ich fasse noch einmal zusammen: Der Antrag der CDUFraktion ist nachvollziehbar. Wir arbeiten an dem Thema. Die Novelle des Landeswaldgesetzes ist in Vorbereitung und wird durch die Landesregierung in Kürze auch den Landtag beschäftigen. Insofern sollten wir beide Anträge beziehungsweise auch den Gesetzentwurf gemeinsam beraten. Und ich hoffe auf ein konstruktives und sinnvolles Ergebnis. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Minister. Gestatten Sie noch eine Anfrage des Abgeordneten Friedrich? (Zustimmung)
Herr Minister, können Sie ungefähr beziffern, wie viele Bauanträge es von Bürgern gibt, die so dicht am Wald bauen wollen?
Ich habe ja gesagt, wir haben weit über 1.000 Anträge jährlich. Und die Masse der Anträge wird einvernehmlich mit dem Bauwilligen und mit den Behörden abgearbeitet, so dass es im Einzelfall immer wieder Streitfälle gibt. Aber das Gros der Anträge wird positiv beschieden.
Vielleicht eine Information am Rande: Nach dem, was mir hier zugereicht wurde, ist der Bundestrainer Rudi Völ
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Karsten Neumann, PDS: Eine Schweigeminute. – Eckhardt Rehberg, CDU: Sitzungsunter- brechung! – Zuruf von Gabriele Schulz, PDS)
Danke, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Punkt Nummer 4) des Antrages der CDU wird die Deregulierung bemüht. Ist es eigentlich die gefühlte oder die gemessene Deregulierung, die hier bemüht wird?
Es ist natürlich sehr verlockend für alle, die sich schon einmal mit dem Thema befasst haben, durch den Wegfall des Paragraphen 20 der Auseinandersetzung mit den Forstbehörden einfach aus dem Wege zu gehen. Das ist mir schon klar. Aber im Paragraphen 20 des Waldgesetzes gibt es bereits jetzt die Möglichkeit, das haben wir eben schon sehr ausführlich gehört, und sie wird ja auch genutzt. Wenn sie nicht genutzt wird und der Ermessensspielraum der Forstbehörde das nicht hergibt, dann muss man das auch akzeptieren.
Eigentlich scheint diese Änderung im Waldgesetz textlich sehr klein, sie birgt aber – und das haben wir auch recht deutlich schon gehört – unabschätzbare Gefahren. Wir hatten jetzt gerade die Beispiele wie Windbruch, Waldbrände oder ähnliche Geschichten.
Ein weiteres Grundproblem der ganzen Problematik wird deutlich, und zwar können wir selber in der Vereinfachung von Gesetzen beschließen noch und nöcher, aber es ist auch notwendig, dass zum Beispiel Behörden und Ämter, auf welcher Ebene auch immer, kundenfreundlich und dienstleistungsorientiert arbeiten.
Und dazu gehört für mich beispielsweise auch, dass von einer Behörde vorgeschlagen wird, wie es denn gehen könnte. Das passiert ja in sehr vielen Fällen einfach noch nicht, sondern es wird einfach die Ablehnung geschickt. Ende der Durchsage!
(Wolfgang Riemann, CDU: Da gibt es einen neuen Bebauungsplan. Ein Jahr Verzögerung. – Zuruf von Eckhardt Rehberg, CDU)
Jetzt kann der Bürger wieder neu beantragen und das ist natürlich „Bürgerkegeln“. Das ist auch eine Geschichte, die sicherlich im Rahmen der Deregulierung gelöst werden muss. Speziell in diesem Fall sollte es mit Sicherheit letztendlich so aussehen – Herr Dr. Backhaus hatte jetzt schon gesagt, dass die Geschichte in Arbeit ist –, dass der Bürger wirklich nur noch zum Bauamt geht und der Kollege aus dem Bauamt von sich aus, wenn nötig, die Forst, Umwelt- und Denkmalschutz mit einschaltet, damit der Bürger nicht mehr hin und her läuft. Und das ist letztendlich Ziel einer wirklichen Deregulierung, jetzt hier und heute und an dieser Stelle zu sagen: 20 Meter, 30 Meter. Das ist ein bisschen wie Telelotto, wenn wir von neuen Zahlen sprechen. Wie gesagt, wir sollten das in Ruhe abwägen.
Ich plädiere darum auch für die Überweisung. Ich würde zu den Vorschlägen von Frau Monegel noch hinzufügen, dass auch der Finanzausschuss sich der Sache noch einmal annehmen sollte. Hieraus sollte dann wirklich ein Gesamtkonzept, was wirkliche Deregulierung ist, als Endergebnis herauskommen, das bürgerfreundlich und allumfassend ist. – In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Riemann. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Uns geht es ökonomisch so schlecht, weil wir so reformscheu sind, und wir sind so reformscheu, weil wir nicht mehr wissen, wer wir sind und was wir sein wollen, weil wir keinen Wertekompass mehr besitzen, der es uns erlaubt, eine große Nation zu sein.“ Stefan Baron, Chefredakteur der „Wirtschaftswoche“ am 17.06.2004. Das trifft ein wenig die Debatte meiner Kollegen.
Meine Damen und Herren, wir wollen heute das Landeswaldgesetz reformieren, und zwar gründlich. Ich bitte aber auch um eine zügige Beratung, wie wir das in der 1. Legislaturperiode bei der Erstellung des Landeswaldgesetzes gemacht haben. Es hilft der Wirtschaft nicht, es hilft den Menschen in diesem Land nicht und auch den Kommunen nicht, wenn wir versauern und abwarten. Wir wollen, dass die Abstandsregelung des Paragraphen 20 des Landeswaldgesetzes entfällt – 50 Meter bisher die Regel, mindestens 30, Ausnahmen 25. Aber, meine Damen und Herren, da ich geahnt habe, welche Diskussionen wir damit hervorrufen, bieten wir Ihnen auch eine Alternative. Herr Minister, 30 Meter sind keine Alternative, das werde ich noch an einigen Beispielen deutlich machen.
Wir bieten Ihnen als Alternative flexible Regelungen an, wie es auch in anderen Bundesländern, und zwar in Bayern und Brandenburg, praktiziert wird. Ich rate Ihnen, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, gucken Sie einmal in Gesetzesentwürfe anderer Bundesländer, die das wesentlich flexibler handhaben.
Ich möchte Ihnen einige Beispiele der Auswirkungen des jetzigen Landeswaldgesetzes im Paragraphen 20 nennen und fange wie immer damit an: Die Gemeinde Koserow baut eine neue Straße. Die Straße ist 200 Meter lang und schmal. Man kann auf der Straße nicht wenden, denn sie endet an einem Wald. Für Pkw und Müllabfuhr ist ein Wendehammer erforderlich und dafür wird ein Stück Waldrand benötigt, aber nicht zum Parken, damit vielleicht die Feuergefahr gebannt wird, sondern nur zum Wenden, damit der Müllfahrer wenden kann. Dieses Stück ist 1,50 mal 5 Meter groß und mit Schneebeeren – der Volksmund sagt Knallerbsensträucher – bewachsen, keine Bäume.