Und ich sage Ihnen noch einmal – da wiederhole ich mich, denn ich habe es schon des Öfteren gesagt –, dass wir im September unseren Gesetzentwurf vorlegen.
Nun ist, möglicherweise ganz und gar zufällig, in Güstrow ein Flugblatt unter der Überschrift „CDU besser für Güstrow“ aufgetaucht, bezogen auf den Kommunalwahltermin am 12. Juni 2004.
Zwei schöne Bilderchen von Abwasserentsorgungsanlagen und ein Text, den ich Ihnen gerne vorlesen möchte:
„Die CDU-Fraktion wird im Landtag am 23./24. Juni 2004“ – also heute – „erneut einen Antrag zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes stellen. Danach soll es den Kommunen überlassen bleiben, wie die Abwasserentsorgung finanziert wird.“ Das ist die entscheidende Frage, nämlich wie die Abwasserentsorgung finanziert wird. Man kann auch abgewandelt sagen, wer die Abwasserentsorgung finanzieren soll.
„Wenn dieser Antrag eine Mehrheit im Landtag findet, wovon ich“ – also Torsten Renz – „inzwischen ausgehe, wird die CDU-Fraktion unserer Stadt sofort den Antrag stellen, auf die Erhebung der entsprechenden Beiträge zu verzichten.“
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD – Heiterkeit bei Rudolf Borchert, SPD, und Birgit Schwebs, PDS – Rudolf Borchert, SPD: Oh, wie spendabel! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Das klingt so, als ob der Bürger dann nicht mehr zu bezahlen braucht. So klingt es. Ich lese weiter: „Damit dieser Antrag ohne Probleme die Zustimmung der Stadtvertretung findet, brauchen wir eine starke CDU-Fraktion.“
(Lorenz Caffier, CDU: Richtig. – Torsten Renz, CDU: Jetzt müssen Sie aber einmal alles lesen, Herr Timm, und nicht nur die Rückseite!)
Wir haben das sicherlich alle zu beraten. Die entscheidende Frage ist, wie die Abwasserentsorgung finanziert wird.
Bei der Kann-Regelung für die Beitragserhebung, die Sie jetzt fordern, die Muss-Regelung, nämlich Beiträge müssen erhoben werden, soll durch eine Kann-Regelung abgelöst werden, gebe ich nur zu bedenken, vielleicht haben Sie da andere Lösungsvorschläge, dass die Altanschließerproblematik nicht gelöst ist,
denn der Aufgabenträger, der an Beiträgen festhält, wird auch Altangeschlossene in der Beitragspflicht belassen müssen.
Zweitens. Für den Bereich der Straßenbaubeiträge ist diese Regelung völlig unnötig und auch unsinnig. Vielleicht ist es auch ein Versehen bei Ihnen, dass Sie die Straßenbaubeiträge hier nicht herausgenommen haben, aber dann müssen Sie das sagen. Oder Sie meinen damit tatsächlich, dass im Straßenbaubereich eine Kann-Regelung bei der Beitragserhebung eingeführt werden soll? Dann müssen Sie aber mit den Verbänden in einer Anhörung einmal darüber diskutieren, welchen Unsinn Sie mit so einem Quatsch veranstalten.
Drittens. Vollkommen offen bleibt, was mit den von Altanschließern bereits erhobenen Beiträgen zu geschehen hat, wenn keine Beiträge mehr erhoben werden sollen. Sollen dann die bereits erhobenen Beiträge zurückgezahlt werden? Die Frage muss beantwortet werden.
Viertens. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir den Kommunalabgabengesetzentwurf – von dem Sie gesagt haben, er hätte Geburtstag gehabt, das stimmt ja auch, ich bedanke mich dafür – 20 Verbänden zur Anhörung geschickt haben.
Von 12 Verbänden haben wir bisher eine Antwort erhalten. Gegen den Vorschlag, die Beitragserhebung freizustellen,
etliche Kommunen, vor allem etliche Aufgabenträger, und zwar Zweckverbände im Bereich der Abwasserentsorgung.
Der entscheidende Punkt ist der, dass jede Investition auch bezahlt werden muss. Die Frage ist: Wie soll es bezahlt werden? Diese Frage muss beantwortet werden, aber sie ist nicht beantwortet. Insofern gebe ich zu bedenken, dass man vielleicht auf die Meinungen der Kommunen, also in diesem Fall den Städte- und Gemeindetag, und der vielen Aufgabenträger hören sollte, bevor man sich auf so eine Regelung festlegt.
Ich gebe es zu bedenken, denn wir haben heute die Erste Lesung und nicht die Zweite. Die Beratungen liegen noch vor uns.
Insofern, und das ist das Hauptproblem, das ich hier sehe, ist die Frage der CDU, die im Flugblatt von Güstrow gestellt wird, nämlich wie die Abwasserentsorgung finanziert werden soll oder, genauer gesagt, durch wen, denn Sie wollten damit ja Wählerstimmen ergattern.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Torsten Renz, CDU: Das haben Sie ganz und gar falsch verstanden.)
Wer die Abwasserentsorgung bezahlen wird, die Frage ist richtig gestellt. Sie ist leider nicht beantwortet. Deswegen müssen wir weiter an diesem Gesetzentwurf arbeiten. Im September bekommen Sie den Vorschlag der Landesregierung. – Ich bedanke mich.