Jetzt aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich erst einmal erklären, dass ich am 17. März schon das erste Mal hier vorne gestanden habe und heute nach der Wahl eben wieder.
Aber wir haben am 17. März das erste Mal einen großen und umfassenden Gesetzentwurf von der Landesregierung verlangt. Das ist nun auch schon wieder ein viertel Jahr her, meine Damen und Herren.
Und es ist gesagt worden, genau, Herr Dr. Jäger, bald, sehr bald würde dieser nun den parlamentarischen Raum erreichen.
Die Wahrheit ist, meine Damen und Herren, dass der mittlerweile berühmte Referentenentwurf, über den wir uns im Innenausschuss ja schon unterhalten haben, nun wirklich einjährigen Geburtstag gefeiert hat.
Einjährigen Geburtstag, meine Damen und Herren! Das ist selbst bei uns im Lande und selbst bei dieser Landesregierung durchaus etwas, was Seltenheitswert besitzt, ein Referentenentwurf, der ein Jahr alt ist.
Meine Damen und Herren, am 1. April 2004 haben wir einen ersten kleinen Gesetzentwurf zur Novellierung des Kommunalabgabengesetzes mit dem Inhalt eingereicht, die Jagdsteuer abzuschaffen.
Ich war damals sehr überrascht, dass es ohne große Probleme tatsächlich in die Ausschüsse überwiesen wurde. Jetzt, im Juni 2004, steht ein weiterer und zugegeben wieder ein kleiner Gesetzentwurf der CDU-Fraktion auf der Tagesordnung, der eine Lösung für die Altanschließerproblematik anbietet. Und wir warten derweil immer noch auf dieses umfassende gesetzgeberische Gesamtwerk der Landeregierung, die ganze Ministerien für derartige Arbeiten zur Verfügung hat, die nicht wie wir als CDU, und darauf will ich ganz klar noch einmal hinweisen, nur eine kleine Referentenschar hat.
Das ist doch eigentlich irgendwo billig, Herr Innenminister, in Ihrer Presseerklärung darauf hinzuweisen, dass die vorgelegte Gesetzesnovelle keine Lösungsvorschläge zu den Themen Mängelrabatte bei Wasser- und Abwassergebühren als Standortfaktor für die Wirtschaft,
Erstens. Können Sie aus dieser Liste schon einmal die Abschaffung der Jagdsteuer streichen, weil hierzu ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion bereits vorliegt.
Zweitens. Viele kleine Reförmchen sind auch eine Reform. Und wenn Sie noch lange mit Ihrem umfassenden Gesetzentwurf warten, dann haben wir in vielen kleinen Gesetzentwürfen zumindest aber wirklich alle besonders dringenden Probleme gelöst.
Meine Damen und Herren, nach dem derzeitigen Kommunalabgabengesetz sind Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, den Aus- und Umbau, die Ver
besserung, Erweiterung und Erneuerung von notwendigen öffentlichen Einrichtungen und Anlagen nach festen Verteilungsmaßstäben von denjenigen Grundstückseigentümern zu erheben, denen hierdurch Vorteile erwachsen.
Diese Regelung führt dazu, dass Beitragssatzungen, in denen eine reduzierte Höhe der Herstellungsbeiträge für so genannte Altanschließer festgesetzt wurde, durch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald für unwirksam erklärt wurde. Als Altanschließer wurden diejenigen Grundstückseigentümer bezeichnet, die bereits vor In-Kraft-Treten der Satzung, und zwar praktisch schon vor dem 3. Oktober 1990, an das Kanalsystem angeschlossen waren. Das Gericht führt zur Begründung aus, dass erst mit In-Kraft-Treten des Landeswassergesetzes, das war übrigens am 1. Dezember 1992, kommunale Abwasserbeseitigungseinrichtungen geschaffen wurden. Beiträge für diese Einrichtungen hätten also auch erst nach diesem Zeitpunkt entstehen können, so dass zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Satzung alle Grundstückseigentümer den gleichen rechtlichen Vorteil gehabt hätten und somit gleiche Beitragssätze hätten festgesetzt werden müssen.
Meine Damen und Herren, hier scheint sich eine Gerechtigkeitslücke aufzutun. Die Heranziehung zu Herstellungsbeiträgen für Anlagen, die vor der Wende errichtet und bezahlt worden sind, wird von den Eigentümern damals bereits angeschlossener Grundstücke immer wieder als grob unbillig empfunden. Dabei, und das sagen wir auch ganz deutlich, wird vielfach überhaupt nicht unterschieden, ob die Alteigentümer überhaupt jemals vor der Wende an den Kosten der Kanalisation beteiligt wurden. Das sind sie nämlich regelmäßig nicht. Es wird auch nicht unterschieden, ob Kosten für die Anlagen, die vor der Wende errichtet und kostenfrei von den Abwasserzweckverbänden übernommen wurden, überhaupt in die Kalkulation der Anschlussbeiträge einbezogen worden sind. Vielfach ist weder das eine noch das andere der Fall. Aber allein die Vorstellung, nun einen Anschlussbeitrag zahlen zu müssen, obwohl man doch bereits angeschlossen ist, führt zu einem subjektiven Ungerechtigkeitsgefühl, das sich zum Teil erheblich aufputschen kann. Ich denke hier nur an Teterow.
Meine Damen und Herren, das Rechtsgefühl der Bevölkerung ist ein Gradmesser, den wir als Parlamentarier nicht völlig außer Acht lassen können.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll eine Lösung der Problematik ermöglichen. Wir wollen das Kommunalabgabengesetz so ändern, dass die Verpflichtung zur Erhebung von Beiträgen aufgehoben wird. Künftig soll der jeweilige Satzungsgeber, und das sind indirekt die Kommunalvertretungen,
selbst entscheiden, ob er Beiträge erheben will oder ganz über Gebühren abrechnet. Bei den Gebührenkalkulationen ist klar, dass nur die tatsächlich nach der Wende anfallenden Aufwendungen berücksichtigt werden. Von daher wird eine Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer auch von den Alteigentümern nicht bestritten.
Meine Damen und Herren, wir verstehen unseren Gesetzesantrag auch als Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Heute müssen die Bürgermeister
vor Ort den Unmut der Betroffenen aushalten und müssen ein Gesetz verteidigen, das sie selbst nicht ändern können. Bislang sind die Zweckverbände gesetzlich verpflichtet, Beiträge zu erheben, aber das soll sich nach unserer Auffassung in Zukunft ändern. Entscheidungen über kommunale Abgaben sollen dort getroffen werden, wo Bürger direkt betroffen sind, und zwar in den Kommunalvertretungen vor Ort und nicht hier in Schwerin.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie daher um Überweisung des Gesetzentwurfes in die zuständigen Ausschüsse. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme die Debatte so wahr, Herr Ringguth, dass Sie als Opposition aufs Tempo drücken,
Vielleicht ist sie auch dazu da, dass wir als Regierung eine sorgfältige und ausgewogene Arbeit machen müssen, um die vielen Einzelprobleme, die wir in diesem Landtag nun schon häufig diskutiert haben, umfassend und mit einem Entwurf zu beantworten.
Und ich sage Ihnen noch einmal – da wiederhole ich mich, denn ich habe es schon des Öfteren gesagt –, dass wir im September unseren Gesetzentwurf vorlegen.