Wolf-Dieter Ringguth

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Viele von uns haben heute Morgen die Gelegenheit genutzt, um etwas besonders Gutes erleben zu können, eine Andacht, die uns, glaube ich, alle sehr berührt hat, die auch deshalb so großartig war, weil der von mir sehr verehrte Kollege Rainer Prachtl, dessen letzte Andacht es war, Dankbarkeit zum großen zentralen Thema seiner Rede, seiner Predigt gemacht hat. Und, meine Damen und Herren, als wir am Schluss dieser Andacht alle einen kleinen Ölzweig mitbekommen haben, hat auch das mich besonders berührt. Ich habe diesen Ölzweig einmal mitgebracht, weil er für das Thema, über das wir hier heute reden, vielleicht wie ein Symbol stehen kann, nämlich dass es bei aller Schärfe von politischer Auseinandersetzung doch ein Thema gab, bei dem ich persönlich sehr, sehr dankbar bin, dass es von Anfang an ein Thema war, bei dem es einen Grundkonsens gab über alle Fraktionen hinweg, und bei dem ich sehr dankbar bin, dass dieser Grundkonsens eigentlich bis zum Ende dieser Legislaturperiode, meine Damen und Herren, gehalten hat. Das ist diesem Thema im wahren Wortsinn auch angemessen, denn wenn es um Deregulierung und Entbürokratisierung geht, dann kann es nur ein gemeinsames Werk von uns allen werden.
Ich bin deshalb auch sehr dankbar, dass es so etwas gab wie einen Ziegelseekreis, wo wie selbstverständlich die Opposition und vor allen Dingen auch kommunale Spitzenverbände dabei waren, dabei sein durften, sich
einbringen konnten. Und ich sage es mit einem freundlichen Blick auf den Herrn Innenminister: Wenn dies bei anderen wichtigen Bereichen, die wir in dieser Legislaturperiode zu bearbeiten hatten, zum Beispiel beim Verwaltungsmodernisierungsgesetz, auch nur annähernd gelungen wäre, dann wäre es ein besseres Gesetz für unser Land geworden. Da bin ich mir ganz sicher.
Meine Damen und Herren, dass aller guten Dinge drei seien, das habe ich schon bei der Ersten Lesung zum Dritten Deregulierungsgesetz am 06.04. des Jahres behauptet, und dafür, dass dieser Entwurf eines Dritten Deregulierungsgesetzes nun auch tatsächlich den Landtag schnell, rechtzeitig, wirklich erreicht hat, habe ich mich ebenfalls schon am 06.04. herzlich bedankt, und Sie werden mir nachsehen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, dass ich das nun nicht bei jedem Mal wiederholen kann, das funktioniert einfach nicht. Aber – und ich sage es noch einmal – wichtig, weil eben nicht selbstverständlich, ist, dass dieser fraktionsübergreifende Konsens beim Thema Entbürokratisierung und Deregulierung nun tatsächlich gehalten hat. Nach der Anhörung am 5. Mai war das zumindest – Kollege Müller hat das schon gesagt – für die Änderung der Regelung zum Paragrafen 14, Verme ssungs- und Katastergesetz, nicht so ganz selbstverständlich. Und wenn auch im federführenden Ausschuss dann doch alle Änderungen zu den einzelnen Artikeln des Gesetzentwurfes jeweils einstimmig beschlossen wurden und damit zum Beispiel im Artikel 4 Nummer 1 Anregungen aus der Anhörung aufgenommen wurden, darf uns das über eines nicht hinwegtäuschen: Nach furiosem Beginn, nach wirklich furiosem Beginn mit dem Ersten Deregulierungsgesetz ist das vorliegende Dritte genau wie das Zweite eigentlich nur noch ein sehr schönes Arbeitspapier. Es fehlt einfach die große Spur einer großen Vision. Das konnten wir in dieser Legislatur so ganz nicht durchhalten. Ich bin mir aber gewiss, dass es in der nächsten Legislatur einen neuen großen Anfang geben wird und dann vielleicht ein noch viel größeres Ende.
Meine Damen und Herren, dass es eine Kontinuität zum Zweiten Gesetz gegeben hat, habe ich auch schon am 06.04. gesagt, und das war schon damals nicht unbedingt als Lob gemeint. Selbst die Hoffnung, dass wir diesen Katalog im Artikel 2, der den Wegfall des Vorverfahrens nach Paragraf 68 Verwaltungsgerichtsordnung regelt, vielleicht hätten erweitern können während des Gesetzgebungsverfahrens, hat sich dann nicht erfüllt. Es bleibt am Ende die nüchterne Feststellung, dass auch dieser Gesetzentwurf die ganz großen grundlegenden Entscheidungen für einen so notwendigen Aufgaben- und Standardabbau nicht enthalten hat.
Welche? Die 68er? Da hatten wir einen Katalog, der, glaube ich, bis G ging. Wir hatten uns sehr gewünscht, dass wir den sozusagen noch ein wenig erweitern könnten.
Doch, das wäre durchaus umsetzbar gewesen. Und es gab auch einen freundlichen Auftrag an unsere kommunalen Spitzenverbände, hier zuzuliefern.
Wir haben dann keine weiteren Deregulierungsschritte dort vornehmen können, denn, das ist eben auch wichtig, jeder Schritt muss vernünftig überlegt sein.
Und deswegen keinen Dissens zwischen uns, auch an diesem Punkt nicht, werte Fraktionsvorsitzende!
Aber um es einmal mit den Worten eines Vertreters der Industrie- und Handelskammer Rostock in der schon zitierten Anhörung zu sagen: Die Unternehmen des Landes haben den Eindruck, dass Entbürokratisierung nur im Kleinen stattfindet, andererseits würde aber, wie etwa bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfes für ein Informationsfreiheitsgesetz, weitere Bürokratie erneut aufgebaut.
Das kann man nun sehr wohl unkommentiert stehen lassen, man kann aber auch sagen, dass sich dieser Eindruck nicht nur auf die Unternehmerschaft in diesem Land beschränkt. Der Fairness halber ist allerdings, muss ich sagen, anzumerken, dass das Justizministerium mit Schreiben vom 25. April weitere Deregulierungsmaßnahmen vorgeschlagen hat, die zum Teil völlig neue Regelungsbereiche betrafen. Dann haben wir allerdings unter Hinweis auf ein hier sehr wahrscheinlich dann vorliegendes Bepackungsverbot aus Artikel 55 Absatz 2 der Landesverfassung und aus der Tatsache – ich habe es eben schon mal gesagt –, dass auch und gerade Deregulierungsansätze wirklich einer intensiven Beratung bedürfen, da darf es keine Schnellschüsse geben, gesagt, dass diese zum Teil sehr interessanten Ansätze einem Vierten Deregulierungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode vorbehalten bleiben müssen.
Meine Damen und Herren, zu den einzelnen Bestimmungen des vorliegenden, ohnehin sehr übersichtlichen Gesetzentwurfes ist wirklich nicht viel zu sagen. Dissens drohte wirklich nur bei einem einzigen Punkt, das waren die vorgesehenen Ausnahmen bei der Gebäudeeinmessungspflicht im Artikel 1 Nummer 1. Da blieben wirklich alle drei Fraktionen nach dieser Anhörung einigermaßen beeindruckt zurück. Ich kann mich daran noch gut erinnern, auch ich war sehr beeindruckt. Und ich weiß auch, dass ich vorher in der Rede am 06.04. gesagt habe, ich sehe da überhaupt kein Problem, dies sofort für das ganze Land auszuweiten. Danach war ich persönlich deutlich ruhiger. Nicht nur, dass die Richtigkeitsvermutung – es geht also um die Gebäudeeinmessungspflicht im Artikel 1 Nummer 1 – im Liegenschaftskataster schon etwas sehr Wichtiges ist, wenn das auf Dauer gestört sein könnte, ist das im Zweifel ein Problem, auch der ständig wiederkehrende Hinweis auf einen alternativen Referentenentwurf aus dem Innenministerium für eine Ausnahmeverordnung für das Gebäudeeinmessungsverfahren, die natürlich zu allem Überfluss von uns zu dem Zeitpunkt niemand kannte, hat für Überlegungen sehr grundsätzlicher Art auch bei uns gesorgt. Wir haben uns gefragt: Soll Deregulierung nun so weit gehen, dass mit dem Eigentum eng verbundene Rechtsbestände, wie das Vertrauen in das Grundbuch, möglicherweise gefährdet würden, oder soll Deregulierung über ein Deregulierungsgesetz, noch
dazu für nur eine Testregion, erfolgen? Wenn es durch eine Rechtsverordnung, also eine untergesetzliche Lösung, eine Lösung fürs ganze Land geben könnte, verlagern wir nicht eben Arbeiten von steuerzahlenden Freiberuflern zulasten erhöhter Kontroll- und Verwaltungsaufgaben, zum Beispiel digitales Kataster, nun ausgerechnet in die Verwaltungen und Behörden? Ist hier im Zweifel eine Grenze für den Rückzug des Staates, wenn es um Deregulierung geht, erreicht und kann die einfache Erklärung eines Bürgers die bisherige Einmessungspflicht wirklich ersetzen? Ich gebe es unumwunden zu, Herr Müller, Frau Meˇsˇt’an, der Sinn der Beschränkung auf eine Testregion hat sich mir in der Befassung mit diesem Einzelproblem wirklich völlig neu erschlossen. Das muss ich wirklich sagen.
Es bleibt allerdings zu hoffen, dass die Geltungsdauer für diese neue Regelung in der Testregion dann auch ausreicht, um wirklich Rückschlüsse auf die Gesetzesfolgen ziehen zu können. Die Zeit ist so lange nicht und so ein Grundbuch ist etwas sehr Grundsätzliches, was sich nur langsam entwickelt. Ich hoffe aber, dass wir Rückschlüsse ziehen können. Bemerkenswert ist auch hier: Wo gibt es außer beim Thema Deregulierung fraktionsübergreifende Kurzabstimmungen, wie es denn nun weitergehen soll mit dem Punkt? Ich glaube, das ist hier schon etwas Bemerkenswertes. Der Hinweis des Bundes der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V., dass die Regelungen nur für Gebäude gelten sollen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes – das war ihm sehr wichtig – errichtet würden, war für uns als Abgrenzung im Sinne des Rechtsfriedens sehr nachvollziehbar. Und dass es dann keinen Antrag, Herr Müller, meiner Fraktion mit wohl unterschiedlichen Voten bei der Abstimmung gab, hatte zwei Gründe: Erstens die Testregion und zweitens war es in der Abwägung auch der Wille zur Beibehaltung des viel beschworenen Konsenses.
Meine Damen und Herren, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen werden, bedarf nach dieser Vorrede, glaube ich, keiner besonderen Erwähnung. Es ist mir aber ein besonderes Anliegen, unter Bezug auf den Hinweis des Kollegen Müller zur gemeinsamen Entschließung in der Ausschusssitzung am vergangenen Freitag im Namen meiner Fraktion auch einmal Dankeschön zu sagen. Ich möchte den Damen und Herren, die in den vergangenen zwei Jahren sowohl in der Normprüfstelle als auch in der Deregulierungsstelle eine wirklich gute Arbeit für unser Land geleistet haben, ganz ausdrücklich auch namens meiner Fraktion danken. Unstrittig ist, dass die Institutionalisierung beider Prüfstellen eine wirklich positive Wirkung hatte und dort ein wirksamer Beitrag zur Deregulierung im Land geleistet wurde. Aus Gesprächen weiß ich sehr wohl, dass ihre Tätigkeit in den jeweils anderen Ressorts, die Tätigkeit dieser Damen und Herren bei verschiedenen Referenten nicht unbedingt immer für eitel Freude gesorgt hat. Aber das liegt in der Natur der Sache, dass diese Arbeit möglicherweise – und das sage ich auch deutlich – in künftig anderer Ressortverteilung oder in anderer Ressortverantwortung weitergeführt werden muss. Das ist für uns selbstverständlich.
Besonders wichtig wird in diesem Zusammenhang für die Arbeit an der Daueraufgabe Deregulierung und Entbürokratisierung der Arbeitsbericht 2005 der Normprüfstelle sein. Dass es sich bei diesem Arbeitsbericht um eine nach den Worten von Herrn Dr. Litten ungeschönte Ver
sion handelt, macht diesen Bericht erst so richtig wertvoll für unsere Arbeit als Parlamentarier. Dass wir aber alle im Hohen Hause den sachverständigen Persönlichkeiten der Kommission Deregulierung, Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung sowie den Mitgliedern der Projektgruppe Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg in ganz besonderer Weise zu Dank verpflichtet sind, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich anmerken. Ich weiß, dass mein Kollege Armin Jäger in seiner Rede diesen Dank noch einmal besonders vortragen wird.
Meine Damen und Herren, schauen wir am Ende der Legislaturperiode zurück, können wir feststellen, dass sich die Zahl der Rechtsvorschriften insgesamt verringert hat, und, um es einmal mit den Worten von Herrn Müller zu sagen, wir haben mit Blick auf das Erreichte wirklich keinen Grund, unser Licht unter den Scheffel zu stellen, das haben wir wirklich nicht. Wir wissen aber auch, dass dies in erster Linie dem Abbau von Verwaltungsvorschriften zu danken ist. Bezogen auf 2003 hat sich die Zahl der Rechtsverordnungen und Staatsverträge, was nicht so schlimm ist, zumindest bei den Staatsverträgen, sogar etwas vermehrt und die der Gesetze ist immerhin fast gleich geblieben. Nur 2 Gesetze und 32 Verordnungen sind wirklich befristet worden. Wir sind uns aber, glaube ich, auch darüber einig, dass es nicht nur um eine auf die bloße Anzahl von Vorschriften gerichtete Rückführung von Normen gehen darf, denn eine quantitative Deregulierung allein reicht überhaupt nicht aus. Worum es uns allen im Interesse unseres Landes und seiner Menschen gehen muss, ist die Rückführung der Regelungsdichte insgesamt. Uns muss endlich wirklich klar werden, dass der Staat als moderner Dienstleister nicht alle Probleme dieser Gesellschaft durch mehr oder weniger gute Regelungen irgendwie lösen kann und darf. Uns muss endlich klar werden, dass eine Absicherung nach allen Seiten und der Ruf nach einem immer stärkeren Staat eine Forderung aus längst vergangener Zeit ist, als man sich nämlich noch in der Illusion befand, dass dies alles auch irgendwie leistbar wäre, also bezahlbar wäre.
Wir brauchen ein Ende der deutschen Regelungskultur oder vielleicht auch der deutschen Regelungswut. Dieser Bewusstseinsbildungsprozess muss aber, meine Damen und Herren, zuallererst bei uns selbst hier im Hohen Hause stattfinden. Und ich sage es noch einmal, Herr Heydorn wird mir das in seiner Art natürlich verzeihen, so ein Antrag für ein Hitzewarnsystem, Sie können sich alle noch erinnern, war nur ein schlechtes Beispiel in der vergangenen Legislaturperiode, wie man es eben bitte genau nicht machen soll, denn es geht hier nicht nur um die Frage, ob eine Regelung erforderlich ist oder nicht, meine Damen und Herren, es geht zunächst ganz primär um den politischen Willen, auf Regelungen wirklich weitgehend verzichten zu wollen.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich Ihnen mit Ausblick auf die nächste Legislaturperiode sagen, dass uns dieses große, wichtige und auch so notwendige Werk der Deregulierung und der nachhaltigen Entbürokratisierung wirklich nur gelingen kann, wenn wir in der nächsten Legislatur erstens diesen fraktionsübergreifenden Konsens, von dem ich eingangs schon sprach, in Sachen Deregulierung beibehalten und zweitens die guten Erfahrungen im Ziegelseekreis nutzen und fortführen, aber darüber hinaus wirklich nachdenken, ein parlamentarisches Gremium einzuführen. Dr. Litten hat in seinem Vortrag am vergangenen Freitag im Ausschuss dar
auf hingewiesen, wie hilfreich zum Beispiel diese fraktionsübergreifende Arbeit gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden im Ziegelseekreis war, auch für die interne Auseinandersetzung zwischen den einzelnen Ressorts. Das ist schon sehr wichtig, das ist wichtig und auch richtig. Aber die Initiative zu notwendigen, tief greifenden Veränderungen muss künftig, meine Damen und Herren, vom Parlament ausgehen. Das ist nicht nur um unseres eigenen parlamentarischen Selbstverständnisses willen wichtig, sondern das ist wichtig, um latent vorhandene Ressortegoismen in der Landesregierung und auch in Fachbruderschaften, die es allenthalben gibt, zu überwinden. Und ich wiederhole es immer wieder, weil es so wichtig ist: Es ist vor allen Dingen deshalb notwendig, meine Damen und Herren, weil die Wirtschaft, die Menschen in unserem Land und unser demokratisches Staatswesen es insgesamt dringend brauchen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Geben Sie Gedankenfreiheit! Das war die wohl wichtigste Forderung in der Zeit der Aufklärung. Und man könnte schon meinen, dass wir sozusagen wieder zurück sind, also in Zeiten des Absolutismus gelandet sind, wenn man den inflationären Bestand von Informationsfreiheitsgesetzen, die es derzeit gibt, betrachtet.
Allein in diesem Landtag behandeln wir nicht nur das Informationsfreiheitsgesetz als solches, sondern auch das Umweltinformationsfreiheitsgesetz, das Parlamentsinformationsfreiheitsgesetz und das Verbraucherinformationsfreiheitsgesetz. Da fragt man sich doch wirklich: Wer braucht so viele Informationen und warum müssen wir dafür zig verschiedene Gesetze haben, die jeweils wieder ihre eigenen Voraussetzungen und Ausnahmeregeln haben? Als Antwort darauf, warum nicht wenigstens das Umweltinformationsgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz in einem Gesetz zusammengefasst wurden, das wäre doch eher logisch, um dann möglichst einheitliche Verfahrens- und Kostenregelungen zu bekommen, antwortete uns der Staatssekretär Bosch: Das sei aus Zeitgründen nicht möglich gewesen. Schade, dass man dabei so gar nicht an den Bürger denkt.
Ich stelle mir das einmal ganz praktisch vor. Da kommt nun so ein Bürger in eine Kreisverwaltung und verlangt Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der Anspruch wird dann abgelehnt, weil die richtige Anspruchsgrundlage das Umweltinformationsfreiheitsgesetz gewesen wäre. Wem ist eigentlich damit gedient, meine Damen und Herren? Beim nächsten Bürger fragt der Beamte: Nach welchem Gesetz hätten Sie diese Information denn gerne? Soll es nach dem Umweltinformationsfreiheitsgesetz gehen, soll es nach dem allgemeinen Informationsfreiheitsgesetz gehen oder vielleicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz?
Der Bürger kommt ins Grübeln und fragt: Ja, was ist denn das Günstigste?
Es kommt darauf an, wird der Beamte dann antworten. Meinen Sie die Gebühren, die Zugangsvoraussetzungen oder die Möglichkeiten, gegen die verweigerte Auskunft möglicherweise auch klagen zu können? Entweder, meine Damen und Herren, gibt der Bürger an dieser Stelle auf oder der Beamte in der Kreisverwaltung hat noch eine gute Stunde mit diesem Bürger zu tun, um ihm all die Möglichkeiten zu erklären, die es hier nun offensichtlich gibt.
Ja, er hat heute schon längst Möglichkeiten.
Ich sage, wir sind jetzt nicht im Absolutismus und müssen aus dieser PDS-Novelle endlich rauskommen.
Wissen Sie, ich war jahrelang nicht nur Bürgermeister, sondern auch Chef einer Verwaltung,
und deshalb sage ich Ihnen ganz deutlich: Mit diesem Gesetz – und das wissen Sie ganz genau – gibt es nicht wirklich mehr Informationsfreiheit. So gut das auch ist, was hier geregelt werden soll, mit diesem Gesetz wird es nicht erreicht. Darauf werde ich noch zurückkommen.
Wahrscheinlich wird über kurz oder lang auch eine Forderung nach staatlich finanzierten Beratungsstellen aufgemacht, um Informationszugänge wirklich zu bekommen.
Meine Damen und Herren, ist die so genannte Informationsfreiheit diesen ganzen Verwaltungs- und Gesetzgebungsaufwand wirklich wert? Diese Frage hat ja implizit mein Kollege – der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses – Herr Friese auch schon gestellt. Meine Damen und Herren, die Befürworter des Gesetzes sprechen vom Verlangen nach mehr Demokratie. Bedeutet denn mehr Information wirklich mehr Demokratie?
Ich habe fast den Eindruck, dass die Fülle an Informationen, die jeder Bürger bereits jetzt aus den Nachrichten, aus dem Internet, aus Büchern, aus Zeitungen erhält, eigentlich zu einer Reizüberflutung führt,
dass er sich gar nicht mehr wirklich in der Lage fühlt,...
Das ist mein Gefühl, das sage ich ganz deutlich.
... sich wirklich frei zu entscheiden. Das ist ein Gefühl der Ohnmacht und auch der Rückzug aus der aktiven Teilnahme an der Demokratie.
Herr Ritter, vorhin haben Sie gerade zu mir und in Richtung meiner Fraktion gesagt, dass wir offensichtlich mit anderen Meinungen nicht so richtig umgehen können.
Nehmen Sie das wenigstens für sich selbst in Anspruch und gehen Sie doch einfach einmal damit um, Herr Ritter, dass ich eine andere Meinung habe als Sie!
Das ist doch völlig in Ordnung.
Gehen Sie doch ganz relaxt damit um!
Ja, das ist schön, dass Sie so schön entspannt sind, Herr Ritter, das freut mich außerordentlich.
Meine Damen und Herren, ich war bei dem Punkt, dass die aktive Teilnahme an der Demokratie vielleicht eher durch ein Zuviel an Informationen unter Umständen als durch ein Zuwenig wirklich beeinflusst wird.
Möglichkeiten, in denen sich der Bürger direkt an demokratischen Entscheidungsprozessen beteiligen kann, die gibt es doch in Hülle und Fülle. Allein auf Gemeindeebene – und da weiß ich doch, wovon ich spreche, meine Damen und Herren – gibt es mit den öffentlichen Gemeindevertreterversammlungen, mit den Einwohnerfragestunden, mit dem Antragsrecht, dem Bürgerbegehren, dem Bürgerentscheid und so weiter und so fort zahlreiche Möglichkeiten, sich zu informieren und an demokratischen Prozessen teilzunehmen. Wissen Sie, ich bin als Bürgermeister der Auffassung, dass davon eher viel zu wenig Gebrauch gemacht wird. Die Möglichkeiten, die es bereits gibt, werden nicht ausgenutzt. Wer jetzt glaubt, dass es mit dem Informationsfreiheitsgesetz ganz anders wird, dem wünsche ich viel Glück mit diesem Gefühl.
Ein weiteres Argument der Befürworter ist die Hoffnung, man könne mit diesem Informationsfreiheitsgesetz die Korruption bekämpfen. Das ist doch eine große Hoffnung. Also diese Ansicht, meine Damen und Herren, teilen wir von der CDU-Fraktion nicht. Es ist wirklich weltfremd zu glauben, dass durch die Einsicht in Akten ein Bürger Korruption in der Verwaltung vermeiden, aufdecken oder nachweisen kann. Meine Damen und Herren, das Wesen solcher Straftaten besteht doch darin, dass die Leute, die Korruption machen, ganz genau dafür sorgen, dass das in den Akten nicht erscheint, also in den Akten gar nicht auffindbar ist. Hier würde im Übrigen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu einer sachkundigen Prüfung der Aktenlage führen, ohne dass jetzt ein solches Informationsfreiheitsgesetz benötigt würde.
Meine Damen und Herren, Akteneinsichtsrechte bestehen bereits im Verwaltungsverfahrensgesetz und in anderen Spezialgesetzen, so zum Beispiel im Pressegesetz. Das Pressegesetz, meine Damen und Herren, das wissen die Journalisten unseres Landes sehr genau, ist eine sehr effiziente Möglichkeit, um dort etwas zu tun. Einige wissen das im Übrigen auch leidvoll. Die Journalisten wissen das Pressegesetz anzuwenden. Darüber hinaus nun den Eindruck zu erwecken, es werde in Zukunft ein grenzenloser voraussetzungsloser Zugang von jedermann zu allen Akten, die in allen Behörden vorhanden sind, gewährleistet, ist doch schlicht unredlich.
Dieses Informationsfreiheitsgesetz enthält so viele Ausnahmen und Einschränkungen, die jeweils vom Sachbearbeiter – und das ist oft nur einer mit A 7 –,
der über den Anspruch auf Informations...
Nein, das ist er nicht, aber um das einmal ganz deutlich zu sagen, der ist jetzt sozusagen derjenige, auf den es herunterreduziert wird, wenn es um eine so wichtige
Sache wie den Datenschutz geht. Er muss jetzt die Entscheidung unten vor Ort treffen.
Ob das immer richtig ist, weiß ich nicht. Im Übrigen habe ich nie behauptet, dass ein Mitarbeiter mit A 7 ein schlechter Mitarbeiter wäre. Das ist völliger Blödsinn.
Meine Damen und Herren, das führt eindeutig – und das bleibt doch übrig – zu mehr Verwaltung, zu mehr Aufwand und zu mehr Bürokratie. Da muss die Frage schon stehen: Wollen und können wir uns das wirklich noch erlauben? Können wir uns das leisten? Die Bundesländer, in denen es bereits jetzt ein Informationsfreiheitsgesetz gibt, haben festgestellt, dass die Nachfrage nach einer solchen Regelung eher minimal ist. Eine Evaluation in Nordrhein-Westfalen zum Informationsfreiheitsgesetz ergibt zum Beispiel 2.177 Anträge in zwei Jahren. Davon wurden 437 abgelehnt,
die wiederum zu 63 Widersprüchen und 72 Klagen geführt haben.
Nun ist, Herr Ritter, Nordrhein-Westfalen ein bisschen größer als Mecklenburg-Vorpommern
und wir sind uns da beide vollkommen einig, es wird hier bei uns noch einmal deutlich weniger Anträge geben.
Ja, richtig, aber dann ist doch offensichtlich überhaupt kein Bedarf da für dieses Informationsfreiheitsgesetz.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, haben diese Anfragen in Nordrhein-Westfalen vor allen Dingen in den Bereichen Bau- und Planungsrecht, Tierschutz und Verkehr stattgefunden.
Wie bitte?
Sicherlich ist es auch das, was den Bürger am meisten interessiert. Das Schlimme ist nur, nun ist es auch ganz einfach, sich für das zu interessieren, was der Nachbar eigentlich so hat.
Und das ist das, was man zum Beispiel wirklich in Zweifel ziehen kann.
Herr Müller, ein wirklich flächendeckendes Bedürfnis kann ich zumindest für dieses Gesetz nicht erkennen. Das mag Ihnen anders gehen. Ich aber sage mir immer, wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Das hat einmal Montesquieu gesagt und ich glaube, das muss für uns alle gelten. Dann macht man das Gesetz bitte nicht.
Meine Damen und Herren, noch einmal ganz klar: Wir teilen die angestrebten Ziele. Wer kann denn schon gegen Transparenz sein? Oder wer kann gegen Korruptionsbekämpfung sein? Oder wer kann etwas gegen mehr Teilhabe von Menschen zum Beispiel an politischen Prozessen haben? Aber es gibt grundsätzliche und ganz massive Bedenken gegen die Umsetzung dieses Gesetzes in der Praxis. Und neben unseren schon vorgetragenen Befürchtungen, was die Bürokratie betrifft, stellt sich für uns die Frage: Wie halten wir es mit dem Datenschutz? Ich halte es für ganz besonders brisant, wenn derjenige, der von Amts wegen der oberste Schützer der Daten in diesem Lande sein soll,
nämlich der Landesbeauftragte für den Datenschutz, der das auch gut und gerne ist, das will ich überhaupt nicht in Zweifel ziehen,...
Das ziehe ich überhaupt nicht in Zweifel, Frau Borchardt.
... auch gleichzeitig der Beauftragte für das Informationsfreiheitsgesetz sein soll.
Ich habe das beim letzten Mal gesagt, Herr Neumann – das mit dem Spagat nehmen Sie mir nicht mehr übel –, hier prallen meines Erachtens wirklich zwei Interessenlagen aufeinander,
die ein Datenschutzbeauftragter immer nur zugunsten des Datenschutzes entscheiden darf. Dass er sich als Forderer und Förderer der Informationsfreiheit versteht, ist meines Erachtens mit dem Amt nicht vereinbar.
Mehr Transparenz und ein besseres Verständnis der Bürger für die Entscheidungen der Behörden kann man auch anders erreichen. Gerade diese berechtigte Forderung wäre ein Paradebeispiel dafür, dass man nicht immer
alles sofort wieder gesetzlich regeln muss. Wenn der politische Wille nach mehr Transparenz da ist, und ich glaube, das kann man unterstellen, und zwar querbeet über alle Fraktionen, warum sollen denn Verwaltungen, wie wir das zum Beispiel in meiner eigenen Verwaltung schon längst tun, nicht freiwillig diese Information herausgeben? Dann hätte es keines Gesetzes bedurft. Und wenn Sie sich diese Bestrebungen, die nicht nur in meinem Amt vorhanden sind, einmal in der Fläche angucken, dann werden Sie feststellen, dass Internetseiten der Kommunen mit Ausschreibungen, Satzungen, Beschlüssen der Vertreterversammlung und so weiter längst veröffentlicht werden, und dazu hat natürlich im Internet jedermann den Zugang.
Wir behandeln in diesem Landtag, meine Damen und Herren, nicht nur das Informationsfreiheitsgesetz, sondern morgen werden wir uns dem Dritten Deregulierungsgesetz zuwenden, dem immerhin doch Dritten in dieser Legislaturperiode. Und da haben wir uns alle auf die Fahnen geschrieben, Vorschriften abzubauen, die Verwaltung schlank und effizient zu machen, die das dann auch hinterher leisten muss. Wir wissen, was das in der Verwaltung bedeutet, das muss auch geleistet werden können. Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, weil mit dem vorliegenden Informationsfreiheitsgesetz diese Zielstellung geradezu konterkariert wird, lehnt die CDU-Fraktion, und das wird Sie nicht überraschen, das Informationsfreiheitsgesetz ab. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist schon bemerkenswert: Die CDU legt einen Antrag vor,
aus diesem Antrag spricht Besorgnis.
Da steht dann hier Herr Dr. Körner, der in anderem Zusammenhang – da geht es um Ballonfahrerei – tatsächlich von sich als „sanftem Riesen“ wirbt.
Das tut er, das ist nachzulesen unter www.sanfteriesen. de.
Warte mal ab!
Da ist man offensichtlich der Auffassung, die anderen haben mal wieder nichts gemerkt, die kommen viel zu spät. Und auch der Innenminister sagt: Guten Morgen!
Wissen Sie, meine Damen und Herren, wir haben nie bezweifelt, dass es ein nationales Sicherheitskonzept gibt. Dieses nationale Sicherheitskonzept ist da und Günther Beckstein hat auf der letzten Sitzung, auf der Frühjahrskonferenz der Bundesinnenministerkonferenz am 4. und 5. Mai 2006 in Garmisch Partenkirchen, bei der auch unser Innenminister dabei war, feststellen können,
dass tatsächlich zur Bewältigung dieser spezifischen Problemstellung, die mit Abwehr von Katastrophen, Bewältigung größerer Gefahren und Schadenslagen, Hooliganismus, terroristischen Anschlägen, Organisierter Kriminalität und so weiter zu tun hat, wir in Deutschland bei den Sicherheitsbehörden des Bundes, aber auch der Länder einen guten Stand haben.
Günther Beckstein hat auch gesagt, Polizei- und Katastrophenschutz in Bund und Ländern sind gut einen Monat vor Start der Fußball-WM strategisch und konzeptionell sehr gut vorbereitet, um die mit der Fußball-WM verbundene Herausforderung sicher bewältigen zu können. Das mag für dieses nationale Sicherheitskonzept durchaus gelten.
Meine Damen und Herren, wir haben nicht gesagt, es soll jetzt über ein Sicherheitskonzept nachgedacht werden, sondern wir haben gesagt, wir wollen es vorgelegt bekommen.
Das ist ein großer Unterschied.
Mein Kollege Schubert hat schon gesagt, dass wir im Gegensatz zu Ihnen nicht wissen wollen, wo Polizeikräfte zusammengezogen werden, wo sie im Rückraum sind, wo sie vielleicht übernachten
oder sonst etwas. Das ist immer Ihr Interesse.
Aber jetzt, meine Damen und Herren, wenn denn alles so gut vorbereitet ist, muss es einen schon erstaunen, wenn sowohl die unteren Katastrophenschutzbehörden bei den Landkreisen erheblich verunsichert sind trotz der freundlichen Gespräche, die der Innenminister schon sehr rechtzeitig mit den Landräten geführt hat, wenn heute noch überhaupt nicht klar ist bei den unteren Katastrophenschutzbehörden, wie das Zusammenspiel im Falle einer Großlage überhaupt funktionieren soll, und wenn selbst bei den Polizeibehörden nichts, noch gar nichts klar ist.
Meine Damen und Herren, wenn heute Nachmittag die Gewerkschaft der Polizei zum Beispiel um 15.00 Uhr draußen steht auf der Brücke und eine Null-Bock-Demo macht, dann auch deshalb, weil sie sich nicht genügend informiert fühlt vor einer so wichtigen Sache
wie dem Beginn einer Weltmeisterschaft. Wir haben genügend Anlass.
Meine Damen und Herren,
jetzt will ich Ihnen einmal ein Schreiben zitieren.
Herr Innenminister, Sie werden das Schreiben kennen, es stammt aus Ihrem...
Dieses Schreiben ist sehr aktuell, es ist nämlich vom 3. Mai 2006, von Herrn von der Heide verfasst und an die unteren Katastrophenschutzbehörden gerichtet. Da geht es um die Vorbereitungen der Sicherheitsbehörden auf die Fußballweltmeisterschaft und es geht um das, was wir sagen, um Großbildleinwände und Public Viewing.
Dieser Herr arbeitet im Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern, Herr Vorsitzender des Innenausschusses.
So, meine Damen und Herren, und in diesem Schreiben, das ist schon einmal erstaunlich, kommt nicht etwas vom Innenminister selbst, sondern es werden als Anlage 1 im Auftrag des Innenministerium Empfehlungen des Innenministers von Nordrhein-Westfalen an die Behörden gegeben, sozusagen abgekupfert, kopiert und als Anlage beigefügt.
Meine Damen und Herren, jetzt will ich Ihnen einen Satz zitieren, der sollte Sie nachdenklich machen, von wegen „Guten Morgen“!
Da steht, Herr Dr. Körner: „In Abhängigkeit vom Ergebnis der übermittelten Informationen“ – man will also Informationen haben von diesen Behörden zum Vorbereitungsstand, ob es da irgendetwas gibt, wie viel es denn gibt und so weiter im Zusammenhang mit Public Viewing, welche Besucherzahlen denn erwartet werden und dies und das – „wird darüber entschieden, ob und in welchem Umfang der Arbeitsstab des Innenministeriums tätig wird.“ Und dieses Schreiben, da geht es also darum, dass die Damen und Herren gebeten werden, bis zum 06., nein, ich glaube, heute in drei Tagen, bis zum 22. Mai 2006, möchten die Behörden, mit denen man gemeinsam zum Beispiel auch Polizeieinsätze bei Großlagen vorbereiten muss, bis zum 22. Mai 2006 sollen die dann bitte doch einmal schreiben,
und danach – wohlgemerkt, danach – wird entschieden, ob der Arbeitsstab des Innenministers tätig wird. Also, meine Damen und Herren, „Guten Morgen“ ist eher peinlich.
Meine Damen und Herren, die Welt schaut auf Deutschl a n d und die Welt wird auch auf Mecklenburg-Vorpommern schauen, und zwar genau dann, wenn wir, was Gott verhindern möge, das sage ich ganz deutlich –
und meinetwegen auch Gottfried –, eine Großlage haben sollten, die wir nicht beherrschen. Wir haben allen Grund, eine so großartige Sache wie eine Fußballweltmeisterschaft in unserem Land vorzubereiten. Herr Schubert hat gesagt, unser Bundesland ist zwar kein Austragungsort, aber wir sind durchaus ein Übernachtungsort und ein Durchfahrtsort. Und zum Problem Public-Viewing-Zonen ist noch einiges zu sagen. Meine Damen und Herren, wenn allein in den Bereich der PI Anklam, zum Beispiel Flugplatz Peenemünde, wirklich 10.000 Leute kommen, auf den Sportplatz Heringsdorf 5.000, Koserow Autokino 2.000,
Ückeritz Strand 2.500 und in Löcknitz und in Anklam sind auch solche Großbildveranstaltungen, solche WMPartys vorgesehen, dann liegt ringsherum ein Bereich von vielleicht 50 Kilometern von der Grenze zu Polen. Und ich sage es ganz deutlich: Die polnischen Hooligans gelten als die härtesten Hools europaweit. Das muss einem klar sein.
Die sind absolut gewaltbereit. Und wer in der Presse nachgelesen hat, was sich abgespielt hat im Winter, als schon einmal geübt wurde vier Autobahnabfahrten hinter der Grenze von Polen,
als sich in Hundertschaftsstärke polnische und deutsche Hooligans gegenüberstanden, Herr Ritter, ja, den muss das besorgt machen.
Nun können wir alle froh sein – das sage ich wirklich, froh sein –, dass die EU Polen gezwungen hat, die Übertragungsrechte für die Fußballweltmeisterschaft auch zu erwerben, denn das wird für ein Stück Entlastung sorgen. Aber machen wir uns nichts vor: Da gibt es noch unbeglichene Rechnungen, da sind deutsche Hooligans der Auffassung, die Polen hätten sich an einen Ehrenkodex nicht gehalten, wären zum Beispiel mit Waffen angetreten und dergleichen mehr. Und wenn ich Ihnen eben gesagt habe, wie viele Veranstaltungsorte in einem 50-Kilometer-Bereich hinter der polnischen Grenze stattfinden, dann wird wenigstens an dem Tag, wo in der Vorrunde Deutschland gegen Polen spielen wird, einiges zu erwarten sein. Davor darf man die Augen nicht verschließen.
Und, meine Damen und Herren, ich will gar nicht nur in Richtung Polen gucken. Die Holländer und die Briten gelten ebenfalls als sehr schlimm, nur da gibt es ganz klare, ganz strikte Ausreiseregelungen, eine restriktive Ausreisepolitik. Diese Hooligans sind ermittelt. Das ist eine andere Situation. Bei den polnischen Hooligans ist das nicht der Fall.
Ich will aber nicht nur über polnische Hooligans reden. Es ist erst ein paar Tage her, da hat Dynamo Dresden gegen Hansa gespielt.
Wer mitbekommen hat, was sich da abgespielt hat, dass zweimal die Lage zu eskalieren drohte, dass man dort die Fangnetze abgeschnitten hat und dass das eigentlich nur deshalb verhindert werden konnte, meine
Damen und Herren, weil die BFE – das ist die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bereitschaftspolizei und die sind wirklich beeindruckend, wenn sie in Zugstärke auftreten, das wirkt dann schon deeskalierend – dafür Sorge getragen hat, und das bei einem Spiel in einem Stadion, wo ganz klar ist, das Flaschenverbot herrscht, dass Security vor Ort ist und so weiter und so weiter, wo Notausgänge, wo Wege da sind, wo alles vorher geregelt ist.
Meine Damen und Herren, in Schönberg zum Beispiel, um nicht nur den östlichen Landesteil zu sehen, hat man Gott sei Dank die Übertragungsmeldung zurückgezogen.
Meine Damen und Herren, es gibt eine Menge andere Leute, die sehr unglücklich sind. Es gibt Unmut in der Bevölkerung. Die WM-Tickets sind oft genug nicht dahin gegangen, wo wirklich die Fans waren. Große Konzerne, OBI zum Beispiel, machen Verlosungen, die Leute bekommen das aber nicht. Daraus resultiert ein Unmutspotenzial, das wir nicht unterschätzen dürfen. Jede Menge Leute haben, weil sie irgendwo einmal auffällig geworden sind mit einem FIFA-Vermerk zum Beispiel, kein WMTicket bekommen. Aber die gehen wohin? Die gehen genau zu diesen Veranstaltungen und das dürfen wir nicht unterschätzen, meine Damen und Herren. Was wir wollen, ist nicht, dass der Innenminister jetzt anfängt, sondern wir wollen gerne so ein Sicherheitskonzept vorgelegt bekommen, in dem wenigstens steht,
dass es Sicherheitsstandards gibt, die vorgegeben sind, die klar aufeinander abgestimmt sind in der Vorgehensweise zwischen den unteren Ordnungsbehörden, zwischen den unteren Behörden, die von Landkreisen oder kreisfreien Städten im Bereich Katastrophenschutz zuständig sind, und der Vorgehensweise der Polizei.
Und, meine Damen und Herren, das zu verlangen...
... ist etwas ganz Normales. Ich bitte Sie, unseren Antrag zu unterstützen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat Ihnen einen Antrag mit einem ausländerpolitischen Thema vorgelegt.
Herr Ritter, wissen Sie was,
ich habe irgendwann einmal einem Antrag zugestimmt für Demokratie und Toleranz.
Und wissen Sie was: Toleranz bedeutet, um Ihnen einmal mit Rosa Luxemburg zu kommen, immer die Toleranz gegenüber dem Andersdenkenden.
Das setze ich bei Ihnen jetzt einmal voraus und erwarte, dass Sie mir einfach nur zuhören. Danke schön, Herr Ritter.
In diesem Antrag geht es uns um eine bundeseinheitliche Vorgehensweise in einem wirklich hoch sensiblen Bereich und es geht um das Wort „Abschiebung“. „Abschiebung“ ist in der deutschen Sprache ein hässliches Wort.
Man assoziiert sofort Begriffe wie „unerwünscht“ oder „lästig“, „inhuman“.
Von diesem Wortverständnis und den damit verbundenen unangenehmen Gefühlen, meine Damen und Herren, müssen wir uns für die folgende Debatte allerdings frei machen. Denn wir reden über Abschiebung im rechtlichen Sinn. Für Juristen ist Abschiebung ein rechtstechnischer Begriff, der emotional unbelastet ist. Abschiebung bezeichnet die Durchsetzung der Ausreisepflicht eines Ausländers. Der Begriff ist weder positiv noch negativ besetzt.
Der Staat setzt zwangsweise eine Verpflichtung durch, die freiwillig eben nicht erfüllt wird.
Das ist nicht nur im Ausländerrecht so, das finden wir auch in vielen anderen Rechtsbereichen. Der Grundsatz, dass der Staat für die Durchsetzung des Gesetzes notfalls auch mit Mitteln des Zwangs verantwortlich ist, ist bis heute, glaube ich, unbestritten.
Meine Damen und Herren, wann ein Ausländer ausreisepflichtig ist, regelt das Aufenthaltsgesetz, welches im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 in Kraft trat. Kurz gesagt besteht eine Ausreisepflicht immer dann, wenn ein Ausländer keine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis hat. Eine immer befristete Aufenthaltserlaubnis bekommt ein Ausländer, wenn er sich zum Zweck der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit, aus humanitären Gründen oder im Wege des Familiennachzugs in Deutschland aufhält.
Meine Damen und Herren, ich will hier gar keine ausländerrechtliche Vorlesung halten, sondern nur darauf hin
weisen, dass es ein geregeltes Verfahren für den Aufenthalt von Ausländern gibt, nach dem jeder Einzelfall beurteilt wird. Togolesische Staatsangehörige, meine Damen und Herren, werden nicht automatisch abgeschoben, sondern jeder Einzelne hat die Möglichkeit, seine individuellen Aufenthaltsrechte auch im Wege des Asylverfahrens geltend zu machen und gegen ablehnende Entscheidungen Rechtsmittel einzulegen. Und erst wenn alle Rechtsmittel erfolglos ausgeschöpft sind und die Ausreise nicht freiwillig erfolgt, kommt es zur Abschiebung.
Meine Damen und Herren, ich will hier Entscheidungen von Behörden, die togolesischen Staatsangehörigen das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik versagt haben, nicht kritisieren. Ich kenne die Gründe und die Verfahren im Einzelnen nicht. Aber ich vertraue darauf, dass all diejenigen, die mit derartigen Entscheidungen betraut sind, diese nach Recht und Gesetz treffen. Denn dazu sind sie kraft des Grundgesetzes verpflichtet. Wenn ich darauf nicht vertrauen würde, dann würde ich ganz grundsätzlich den demokratischen Rechtsstaat anzweifeln. Und das kommt weder für mich noch für meine Fraktion infrage.
Dass nicht automatisch jeder togolesische Staatsangehörige ausgewiesen wird, zeigen im Übrigen die Zahlen. Von bundesweit 11.917 Aufhältigen sind nur 1.917 Personen ausreisepflichtig.
Meine Damen und Herren, der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat am 11.04.2006 die Abschiebung von togolesischen Staatsangehörigen für die Zeit vom 11.04.2006 bis zum 10.10.2006 aus humanitären Gründen gestoppt. Wir haben im Innenausschuss eine Anhörung zur Lage der togolesischen Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern und der Situation in ihrem Heimatland gehabt. Mein Eindruck als Landtagsabgeordneter des Landes Mecklenburg-Vorpommern hierzu war, dass es aufgrund dieser Anhörung ungemein schwierig ist, sich ein differenziertes Urteil zu bilden. Ich persönlich möchte mich nicht dazu aufschwingen, über das Urteil befähigter, qualifizierter und in der täglichen Arbeit wirklich erfahrener Fachleute im Auswärtigen Amt hinweg Entscheidungen über die Sicherheitslage von Flüchtlingen bei Abschiebungen in andere Staaten dieser Welt zu treffen. Das Auswärtige Amt schätzt die Lage nach Lagebericht, in diesem Fall von Ende Februar 2006, nach unserer Kenntnis als schwierig, aber nicht gefährlich für Rückkehrer ein. Ich will aber die Entscheidung für diesen Abschiebestopp weder kritisieren noch gutheißen. Das kann ich ebenfalls nicht beurteilen.
Unser Antrag gründet sich allein darauf, dass Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren, im Alleingang diese Entscheidung getroffen hat. Das ist unseres Erachtens aus der Sicht der Gesamtheit aller ausreisepflichtigen Togolesen in der Bundesrepublik Deutschland inhuman, denn jetzt werden die ausreisepflichtigen Togolesen, die nach dem Königsteiner Schlüssel zufällig nach Mecklenburg-Vorpommern verteilt wurden, für sechs Monate nicht abgeschoben. Alle anderen Bundesländer aber schieben nach wie vor ab.
Eine derartige Ungleichbehandlung ist aus der Sicht der Betroffenen überhaupt nicht nachvollziehbar.
Es gibt nämlich keinen Grund für einen Abschiebestopp, der allein auf die landestypischen Besonderheiten zum Beispiel unseres Landes Mecklenburg-Vorpommern zurückgeführt werden könnte. Die Gründe für den Abschiebestopp liegen, soweit ich es verstanden habe, in der Situation im Heimatland der Togolesen. Und diese Situation ist völlig identisch, und zwar für alle togolesischen Staatsangehörigen, ob sie sich nun in Niedersachsen, in Mecklenburg-Vorpommern oder in Bayern aufhalten.
In Berlin haben die ganz andere Probleme. Da geht es mehr um Kongolesen. Das hat aber auch einen ganz bestimmten Grund,
auf den ich hier aus Zeitgründen nicht eingehen möchte.
Eine Begründung für einen Alleingang MecklenburgVorpommerns, der diese im föderalen System hinnehmbare Ungleichbehandlung rechtfertigen würde, ist mir überhaupt nicht ersichtlich. Daher – bei allem Respekt vor der Souveränität der Landesregierung, die von den rechtlichen Möglichkeiten des Paragrafen 60a Aufenthaltsgesetz (Duldung) Gebrauch gemacht hat – sieht es die CDUFraktion für zwingend erforderlich an, eine bundeseinheitliche Abschiebepraxis wieder herzustellen. Das heißt, dass sich entweder der überwiegende Teil der Länderinnenminister darauf einigt, einen vorübergehenden Abschiebestopp für Togolesen auszusprechen, oder dass Mecklenburg-Vorpommern diesen aufhebt, um sich der derzeitigen Praxis der anderen Bundesländer wieder anzuschließen. Es kann doch nicht zweierlei Klassen von togolesischen Ausreisepflichtigen in der Bundesrepublik geben. Das nenne ich ungerecht.
Meine Damen und Herren, ein Abschiebestopp ist doch nur eine vorübergehende Regelung. Letztlich ist die Maßnahme an sich dadurch nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Man gaukelt den Betroffenen hier eine Sicherheit vor, die letztendlich nicht gewährleistet ist. Was passiert denn eigentlich mit den Togolesen, wenn die sechs Monate vorüber sind? Wollen Sie die Duldung dann in eine Aufenthaltserlaubnis übergehen lassen gemäß Paragraf 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz?
Ja, warum nicht? Aber in diesem Fall müsste dann zwingend, das war ja eben der Verweis auf Paragraf 23 Absatz 1, die Bundeseinheitlichkeit hergestellt werden. Wenn dies aber schon beim Abschiebestopp nicht möglich war, wie wollen Sie die Zustimmung der anderen Bundesländer dann für eine Aufenthaltsgewährung herbeiführen? Ich bezweifle, dass dies möglich sein wird. Letztlich muss dann irgendwo doch abgeschoben werden. Die CDU-Fraktion hält es auch aus diesem Grund für zwingend erforderlich, bereits jetzt eine Bundeseinheitlichkeit beim Abschiebestopp zu erreichen, um dann hinterher eine Aufenthaltsgewährung zu erreichen. Alles andere ist ein Spiel mit der Hoffnung unschuldiger Menschen und das wollen wir nicht.
Der Bundesinnenminister, ich hatte es vorhin schon einmal gesagt, war bei der Bundesinnenministerkonferenz in Garmisch-Partenkirchen. Wir haben im Ausschuss gehört, er würde dort entsprechend einen Antrag einreichen.
Nach dem, was uns bekannt ist, wir verfügen ja nicht über interne Protokolle, hat es solche Anträge nicht gegeben oder sie sind zurückgezogen worden.
Es ist, wie man hören konnte, darüber gesprochen worden, aber einen solchen Antrag hat es nicht gegeben oder er ist zumindest nicht aufrechterhalten worden. Das hätte dann aber, meine Damen und Herren, unbedingt der Fall sein müssen. Das wäre logisch, das wäre für mich konsequent. Ich bitte Sie daher, dem Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir Leid, dass ich nun statt der Mittagspause hier herhalten muss.
Ich hoffe ganz einfach für Sie, dass Sie die Zeit – es war ja reichlich davon da – zwischenzeitlich schon genutzt haben, um schnell essen zu gehen. Ich würde es außerordentlich bedauern, wenn dieses Thema, das uns bisher nicht entzweit hat, nun dazu führen würde, dass Sie hungers sterben müssten.
Meine Damen und Herren, der „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau“ liegt auf dem Tisch. Um einmal mit Herrn Müller zu reden, der gestern den regierenden Bürgermeister, ich weiß nicht warum, mindestens dreimal zitiert hat: Das ist auch gut so.
Ja, ja.
Mit Blick auf diesen Gesetzentwurf mag man auch sagen, aller guten Dinge sind drei. Das ist vielleicht auch so. Dazu fallen mir mindestens drei gute Dinge ein:
Erstens. Es ist wirklich gut, Herr Minister, dass der Gesetzentwurf den Landtag, wie versprochen, so schnell erreicht hat.
Zweitens. Es ist gut, dass wir den Entwurf ohne jedes Problem noch in dieser Legislaturperiode schlussabstimmen können. Ich sehe jedenfalls kein Problem.
Ich sage es auch noch einmal als Drittes: Es war nicht nur in der Vergangenheit so, Herr Minister, ich bin mir ganz sicher, ohne hellseherische Fähigkeiten zu besitzen, aber dieser Gesetzentwurf wird es nun mit Sicherheit nicht sein, mit dem wir – bei diesem Thema „Deregulierung und Entbürokratisierung“, das uns eigentlich bisher ausgezeichnet hatte – diesen Weg des Konsenses verlassen. Das glaube ich nicht, das wird auch bei diesem Gesetzentwurf nicht so sein.
Allerdings hat der Minister gesagt, wir müssen es mit Stolz sagen, wenn wir etwas Gutes hinbekommen haben. Bei diesem Entwurf haben wir es ja noch nicht hinbekommen. Der Entwurf selbst, na ja, ist nicht der ganz große Schlussspurt in Sachen Entbürokratisierung. Wer den erwartet hat, sozusagen als ob der Kreis sich jetzt schließen würde, auch wenn man den großartigen Beginn gesehen hat – ich erinnere an die Kommission der Sachverständigenpersönlichkeiten damals und auch an die Vorschläge aus der Projektgruppe Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg –, na ja, so ganz doll schließt sich der Kreis da irgendwie nicht. Wenn man sich diesen Entwurf anguckt, ist man doch ein klein wenig enttäuscht, denn die grundlegenden Entscheidungen für den sehr umfangreichen Aufgabenabbau finden wir in diesem Entwurf natürlich nicht. Ich muss schon sagen, nach dem ersten Deregulierungsgesetz, das wirklich sehr umfänglich war, war schon das zweite eher ein bisschen biederhandwerklich, es fehlte die ganz große Spur einer Vision, und der dritte schließt sich nahtlos an. Das muss man schon einmal so sagen. Vielleicht sind es ja auch nur die Mühen der Ebene, das mag ja sein, vielleicht ist aber auch alles viel schlimmer, meine Damen und Herren.
Ich erinnere mich an die letzte Landtagssitzung, da haben wir das zweite Deregulierungsgesetz schlussabgestimmt. In derselben Sitzung lag dann tatsächlich ein Antrag vor, bei dem es um die Einrichtung eines zweistufigen Hitzewarnsystems ging. In diesem Antrag, ich kann mich daran erinnern, ging es um die Verpflichtung von Heimen im Lande und Kataloge von Schutzmaßnahmen, die dafür vorgesehen sein sollten, immer dann, wenn der meteorologische Wetterdienst sagt, dass es warm wird. Und natürlich wenn man denn schon so etwas macht, dann muss das auch umgesetzt werden. Zur Umsetzung sollte die Heimaufsicht diese Vorschriften entsprechend überwachen.
Meine Damen und Herren, ich hatte damals wenige Minuten vorher von diesem notwendigen Umdenkungsprozess geredet, der gesamtgesellschaftlich erforderlich wäre, wenn man es wirklich mit der Deregulierung und Entbürokratisierung ernst meint. Ich muss schon sagen, wenn das die ganze Gesellschaft erfassen soll, dann muss es zuerst hier bei uns beginnen. Ich war mir nicht ganz sicher, dass uns das in der Sitzung des Landtages auch
nur irgendwie gelungen ist. Otto von Bismarck hat einmal gesagt: „Die Bürokratie ist es“, Herr Heydorn, „an der wir überall kranken“. Er konnte ja nicht ansatzweise wissen, wie sehr wir das noch zur Perfektionierung bringen würden.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf, ich sagte es schon, steht in gewisser Kontinuität zum zweiten Gesetz. Das ist schon daran zu erkennen – der Minister hat es eben gesagt –, dass er folgerichtig das regelt, was wir durch Beschluss aller Fraktionen im zweiten Deregulierungsgesetz, per Rechtsverordnung sollte das damals durch den Justizminister geregelt werden, so nicht regeln wollten, nämlich die Abschaffung von Widerspruchsverfahren in ausgewählten Bereichen. Das machen wir jetzt.
Ich glaube, Herr Minister, der Katalog, der in Artikel 2 für den Wegfall des Vorverfahrens nach Paragraf 68 Verwaltungsgerichtsordnung vorliegt, der ist zumindest erst einmal sehr unproblematisch. Sie haben gesagt, da muss man vorsichtig sein. Dazu teile ich Ihre Ansicht. Das, was aber bisher in dem Katalog steht, scheint mir unproblematisch zu sein. Ich hoffe ein bisschen, dass wir das, was die kommunalen Spitzenverbände im Ziegelseekreis zugesagt haben, dass sie uns eine Zuarbeit für die Dinge an die Hand geben wollen, die nach ihrer Auffassung für eine Entbehrlichkeit des Vorverfahrens sprechen könnten, auch rechtzeitig bekommen, damit wir es noch in den Gesetzentwurf mit reinnehmen können und wir diesen Katalog in Artikel 2 Absatz 2 nicht unbedingt bei arabisch 6 schon aufhören lassen müssen, sondern vielleicht noch sinnvoll erweitern können. Das wäre für das Gesetz in jedem Falle gut.
Der Artikel 3, bei dem es um Regelungen zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren geht, ist schon, wenn man in den Gesetzentwurf reinguckt, relativ knapp und nicht unbedingt spektakulär. Das Einzige, was ich dazu sagen möchte, ist, dass ich bei der vorgesehenen Novellierung des Landeswassergesetzes schon eine kleine kritische Bemerkung habe. Gestern haben wir es einmal zugemacht, aber es ist noch zweimal im Gesetzgebungsverfahren. Da wird jeweils etwas zu Teilen im Landeswassergesetz geändert. Sie wissen, genauso war es gestern beim Verwaltungsmodernisierungsgesetz in einem Artikel der Fall.
Insgesamt bin ich der Auffassung, dass darunter nicht nur die Übersichtlichkeit im parlamentarischen Verfahren leidet, sondern auch die Gesetzesanwender draußen leiden, denn die haben schon ihre rechte Mühe damit. Insofern wäre es nach meiner Auffassung vernünftiger, das mehr zusammenzufassen, weil es für die Gesetzesanwendung sonst ein bisschen schwierig wird.
Beim Artikel 1 des Entwurfes kommt bei mir natürlich wieder unweigerlich die Frage, die ich immer habe: Warum nur in der Testregion? Ich bleibe bei meiner Auffassung, wenn die bezweckten Gesetzesänderungen tatsächlich so einschneidend sind, dass wir sie erst in der Testregion ausprobieren müssen, um zu sehen, was das in der Gesetzesanwendung wirklich bringt, dann ist das mit der Testregion für mich völlig in Ordnung, dann gibt es auch überhaupt keinen Widerspruch. Aber wenn wir wollen, dass die Erleichterung unternehmerischen Handelns und die Förderung von Existenzgründungen so wichtig ist,
dann muss das doch für das ganze Land gelten. Es erschließt sich mir beispielsweise überhaupt nicht, warum dann die Pflicht zur Gebäudeeinmessung, das ist einer der beiden Punkte, die geregelt werden sollen, nach dem Vermessungs- und Katastergesetz im Verwaltungsverfahren nicht auch landesweit durch eine Erklärungspflicht ersetzt werden kann.
Ich halte diesen Vorschlag zum Bürokratiebau und zur Deregulierung für gut und auch vernünftig, bin aber der Meinung, dass es auch gut und vernünftig im ganzen Land wäre. Wir sollten wirklich darüber nachdenken, ob wir den Teil durch einen Änderungsantrag nicht noch einmal rausnehmen und ihn von Anfang an im gesamten Land gelten lassen sollten. Risiken und Nebenwirkungen kann es ja immer geben, aber ich kann sie kaum erkennen, es sei denn, wir werden in der Anhörung wirklich eines Schlechteren belehrt. Aber dann merken wir schon, wohin das geht, wenn so ein Änderungsantrag erfolgreich wäre, wenn wir nur noch eine Erklärungspflicht statt einer Einlassungspflicht hätten, und zwar für das ganze Land. Dann würde der Artikel 1 plötzlich nur noch aus einer einzigen Zuständigkeitsregelung und aus einer Außerkraftsetzungsregelung bestehen. Allein das macht schon deutlich, dass dieser Gesetzentwurf doch ein bisschen schwachbrüstig ist.
Meine Damen und Herren, am Ende dieser Legislaturperiode werden wir feststellen können, dass die Zahl der internen Erlasse wirklich ganz erheblich abgenommen hat. Das ist wirklich etwas Positives – der Minister hat es gesagt –, darüber müssen wir auch deutlich reden. Was positiv ist, das ist positiv, das muss auch gesagt werden, im Übrigen auch von uns. Aber wir werden auch feststellen müssen, meine Damen und Herren, dass die Gesetze und Verordnungen im Laufe der von uns zu verantwortenden Legislaturperiode schon wieder deutlich mehr geworden sind, und zwar ungefähr zehn Prozent mehr. Wir werden, wenn es um die Überprüfung und Durchführung der Förderprogramme geht – ich hatte das bereits beim letzten Mal gesagt –, auch feststellen müssen, dass Fehlanzeigen zu vermelden sind. Das haben wir einfach nicht hinbekommen. Wir haben nicht einmal in dieser Legislaturperiode begonnen, es anzugehen. Eine wirklich konsequente Ausgliederung von Landesaufgaben oder deren Übertragung auf Dritte ist uns nur sehr mäßig gelungen. Auch die flächendeckende Überprüfung aller bestehenden und neu geplanten Standardvorgaben ist eigentlich nicht erfolgt und auch bei der konsequenten Aufhebung von diesen entbehrlichen Sach- und Personalstandards sind wir bestenfalls bei den Anfängen.
Selbst die durchweg positiv zu bewertende Arbeit des außerparlamentarischen Ziegelseekreises, das sage ich immer wieder, zeigt eigentlich nur eine begrenzte Wirkung. In keinem Gesetzgebungsverfahren spielten zum Beispiel die Neugestaltung der Schülerbeförderung, das hatten wir uns einmal vorgenommen, oder auch die Neubestimmung der Aufgaben des behördlichen Datenschutzes, eben à la Ziegelseekreis, so, wie wir es dort besprochen hatten, oder die Rücknahme der personellen Voraussetzungen zum Beispiel für einen Rettungsdienst, auch darüber haben wir gesprochen, bisher eine Rolle. Das sind nur Beispiele, meine Damen und Herren. Deswegen muss ich jetzt fast am Ende dieser Legislaturperiode selbstkritisch sagen, wir waren bestenfalls halbgut, so richtig gut waren wir nicht. Daran ändert auch der vorliegende Gesetzentwurf nichts, meine Damen und Herren.
Ich kann Ihnen kurz und gut für meine Fraktion sagen, dass wir der Überweisung des Gesetzentwurfes zustimmen werden. Wir freuen uns wirklich auf die Arbeit in den Ausschüssen. Ich glaube, dass das auch unproblematisch laufen wird. Ich möchte für meine Fraktion und für mich selbst noch einmal sagen, dass wir keine Gelegenheit auslassen möchten, um Sie noch einmal zu bitten, wenn wir es so sehen, dass es sich um ein großes Werk handelt, Deregulierung und Entbürokratisierung muss uns wirklich allen angelegen sein, dann, glaube ich, können wir das in der nächsten Legislatur nur unter zwei Voraussetzungen schaffen:
Erstens. Wir brauchen diesen fraktionsübergreifenden Konsens auch weiterhin, der darf uns nicht verloren gehen. Das ist nicht nur ein Wunsch des Ministers, sondern es ist auch ausdrücklich mein Wunsch und, ich bin mir sicher, auch der Wunsch meiner Fraktion.
Zweitens. Wir sollten diese Erfahrungen des Ziegelseekreises, die ja so positiv waren, auch wenn es nur ein außerparlamentarisches Gremium war, nutzen und uns wirklich überlegen, ob wir das nicht in ein parlamentarisches überführen. Die Initiative, denke ich, sollte vom Landtag ausgehen. Das ist nicht nur wegen unseres eigenen Selbstverständnisses wichtig, das alleine wäre schon Grund genug, sondern auch wegen der bei jeder Landesregierung latent, aber eben auch offensichtlich vorhandenen Ressortegoismen notwendig. Ich glaube, die Wirtschaft und die Menschen in unserem Land brauchen Deregulierung und Entbürokratisierung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Zeiten, als das Wünschen noch geholfen hat, war da ein Kaiser,
der ließ sich neue Kleider machen. Diese neuen Kleider besaßen die wunderbare Eigenschaft, so hat man es dem staunenden Volk verkündet, dass die Menschen, die entweder zu ihrem Amte nicht taugen oder aber die unverzeihlich dumm sind, diese Kleider einfach nicht sehen könnten. „Oh, wie sind des Kaisers neue Kleider unvergleichlich!“, „Wie gut sie sitzen!“, „Wie herrlich sie ihm stehen!“, das sagten sie alle und keiner wollte zugeben, dass er nichts sah, denn dann hätte er ja, wie Herr Nieszery, zu seinem Amte nicht getaugt oder wäre sehr dumm gewesen.
Diese Zeilen aus dem Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ fallen mir wirklich jedes Mal ein, wenn ich unseren Innenminister über diese großartigen Einsparpotenziale, diese unglaublichen Einsparungen reden höre, die durch diese Verwaltungsmodernisierung irgendwo entstehen sollen.
Da hört man heute nicht nur von ihm, sondern von jedem zweiten Redner der Pro-Fraktion: Wir sparen mehr als 10.000 Personalstellen ein.
Wir bauen sie im Übrigen ab, ohne zu kündigen. Großartig! Wir sparen auch Geld durch die Aufgabenübergabe
auf die Landkreise und zahlen den Kreisen die dafür erforderlichen Kosten natürlich in voller Höhe – Konnexität – und dann sagen wir zum Schluss: Oh, wie herrlich, was haben wir da gespart!
Im Übrigen haben wir heute auch gehört, wir schaffen mit diesem Gesetzentwurf auch viel mehr an kommunaler Selbstverwaltung.
Auch da kann man nur staunen. Im Übrigen haben wir heute auch gehört, egal, ob wir aus Schwerin oder Hamburg regiert werden, alles wird gut.
Und wissen Sie, meine Damen und Herren, kaum ein Abgeordneter von der SPD und nur wenige Abgeordnete aus der PDS wagen wirklich zuzugeben, dass sie gar keinen Personalabbau und gar keine tatsächliche Einsparung sehen könnten, denn sonst würde man ja sagen, hm.
Meine Damen und Herren, auch wenn der Kommunalminister, der Innenminister Herr Dr. Timm, jetzt nicht hier ist, möchte ich an dieser Stelle – vielleicht auch deshalb, weil der Präsident einen Minister nicht rügen kann – wirklich ganz deutlich für mich und auch noch mal für meine Fraktion sagen, dass seine Entgleisung im Zusammenhang mit der Geschichte unserer Partei, meiner Partei und der DDR-Diktatur so was von schlimm war, das hatte mit Märchen nichts zu tun. Das, meine Damen und Herren, war für einen Landesminister dieser Landesregierung einfach unerträglich!
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, ich frage Sie wirklich: Wann sehen Sie endlich, dass Ihnen der Minister Märchen erzählt, die im Zweifel noch nicht einmal seine eigenen sind, sondern die ihm vielleicht die Finanzministerin des Landes diktiert hat?
Die Wahrheit ist doch, man kann nur einsparen, wenn man Personal abbaut. Das ist eine bittere Wahrheit, aber es ist die Wahrheit.
Der Börsenguru Kostolany hat einmal all denen gesagt, die irgendwo an der Börse viel Geld verloren hatten, ihr Geld ist gar nicht weg, ihr Geld hat nur ein anderer.
Und ich sage Ihnen, bei Ihrer Verwaltungsreform ist das genau das Gleiche. Das Personal ist gar nicht weg. Es hat nur ein anderer, die Landkreise haben es jetzt.
Aber weil Sie dem anderen dafür Geld bezahlen müssen, damit er Ihnen das Personal abnimmt – Konnexität lässt grüßen –, sparen Sie durch diese Lösung zunächst einmal überhaupt gar nichts.
Im Personalkonzept 2004 – darauf gehe ich jetzt einmal ein, das war die Drucksache 4/1550 – der Landesregie
rung wurde uns allen vorgerechnet, dass Vorpommern rund 10.500 Stellen, also nicht nur 10.000, 10.500 sind noch viel schlimmer, zu viel hat. Dies würde ein Vergleich ergeben zwischen den Flächenbundesländern, den finanzschwachen Flächenländern, und es waren die Basisländer Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz im Vergleich zu Rate gezogen worden. Und dann heißt es in diesem wunderschönen Papier „Personalkonzept 2004“: „Diese vergleichsweise hohe Personalausstattung kann sich das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Dauer nicht leisten.... Deshalb müssen... die Personalausgaben weiter gesenkt werden.“ Da sagen wir von der CDU-Fraktion: Richtig so, da sind wir wirklich sofort ganz nahe an der Seite der Landesregierung, überhaupt kein Problem. Wer aber nun gespannt weiterblättert und dann guckt, welche Schritte die Landesregierung zur Reduzierung des Personalbestandes und vor allem zur Reduzierung der Personalkosten vorschlägt, stößt auf den Satz: „In jedem Fall hat sich die Landesregierung aber zur Aufgabe gemacht, die jetzt beschlossene Stellenreduzierung sozialverträglich zu verwirklichen.“
Wir haben das heute schön gehört – sehr wichtig –, betriebsbedingte Kündigungen sollen vermieden werden. Aber was heißt denn das nun wirklich im Klartext? Das heißt...
Wissen Sie, Frau Ministerin, dann muss ich Ihnen mal sagen, es ist ja hoch edel...
Ich komme gleich auf die Stellen, Frau Ministerin.
Aber es ist ja hoch edel. Ich sage Ihnen jetzt mal als Bürgermeister:
Für uns auf der kommunalen Ebene ist die Sache seit Langem eine ganz andere. Ich musste als Bürgermeister einer Gemeinde,
weil ich meinen Bauhof erhalten musste, von fünf Stellen zwei betriebsbedingt kündigen. Das war nötig, damit dieser Betriebshof überhaupt zu erhalten war. Und das ist die kommunale Ebene. Sie haben es da um einiges besser.
Aber, Frau Ministerin, weil Sie weiter vom Thema...
Ich komme jetzt mal genau auf die Zahlen, Frau Ministerin.
Das sind eben diese 10.500 Stellen. Davon sollen bis Ende 2009 erst einmal 8.835 Stellen gestrichen werden. Das ist völlig exakt.
Abgebaut werden.
Davon aber, meine Damen und Herren – und das wird immer schlicht vergessen –, sind allein 4.844 Lehrerstellen.
Und das Lehrerpersonalkonzept, Frau Ministerin – das ist aber nun schon eine ganz alte Kiste –, hat mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz überhaupt gar nichts zu tun. Deswegen bleiben dann 3.991 Stellen
und davon rund 1.702 Stellen sollen nun im Wege der Personalüberleitung der Funktionalreform I mit den Straßenbauverwaltungen auf die Landkreise übergehen.
Ich habe eben, Frau Ministerin, Ihre Anlage 60 zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz zitiert und der werden Sie kaum widersprechen.
Ich rechne Ihnen das mal ganz ordentlich vor: Die 1.032 Stellen gehen also Anfang 2006...
1.032 Stellen sollen auf die neue Forstverwaltung übergehen.
Meine Damen und Herren, dass diese Stellen, die dann auf die Forstverwaltung übergehen, im Landeshaushalt nicht mehr aufgeführt werden, das ist das eine, aber dass diese Personalkosten der Forstverwaltung natürlich die öffentlichen Kassen weiterhin belasten, das ist das andere.
Es verbleiben 1.257 Stellen, die dann wirklich abgebaut werden.
Ich lasse mir das gern noch einmal von Ihnen vorrechnen, aber alles, was ich hier zitiere, steht in Ihren eigenen Papieren.
Kommen wir mal auf den Punkt. Da betriebsbedingte Kündigungen – egal, wie viele, das haben Sie selbst gemacht – bis 2010 tarifvertraglich ausgeschlossen sind,
dazu stehen Sie, kann dieses Ziel also nur auf zwei Wegen erreicht werden:
erstens durch Altersabgänge, zweitens durch freiwilliges Ausscheiden.
Eher unwahrscheinlich.