Protokoll der Sitzung vom 09.04.2003

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 12. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet.

Bevor wir uns zur heutigen Tagesordnung verständigen, ist ein Rückblick auf die 11. Sitzung des Landtages am 13. März 2003 erforderlich. In dieser Sitzung habe ich der Abgeordneten Karin Strenz einen Ordnungsruf erteilt. Der Grund für den Ordnungsruf war, dass ich eine bestimmte Geste der Abgeordneten wahrgenommen habe, für die grundsätzlich ein Ordnungsruf gerechtfertigt wäre. Allerdings hat die Abgeordnete Karin Strenz in ihrem Widerspruch bestritten, dass ihre Geste die von mir wahrgenommene Bedeutung gehabt habe. Da in diesem Fall, anders als bei Erteilung von Ordnungsrufen aufgrund von bestimmten Äußerungen, eine Nachprüfung praktisch nicht möglich ist, habe ich zugunsten der Abgeordneten Karin Strenz entschieden und den Ordnungsruf zurückgenommen.

(Beifall und Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorläufige Tagesordnung der 12. und 13. Sitzung liegt Ihnen vor. Gibt es Änderungen oder Ergänzungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung der 1 2. und 13. Sitzung des Landtages gemäß Paragraph 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.

Bevor wir in die Sitzung eintreten, gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Die Fraktionen haben vereinbart, den Tagesordnungspunkt 8 auf die morgige Sitzung nach Tagesordnungspunkt 16 zu verschieben, sofern absehbar ist, dass ansonsten ein Ende der Landtagssitzung um 15.00 Uhr nicht erreicht wird.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: A k t u e l l e Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Neuer Bundesverkehrswegeplan – Richtung Zukunft“ beantragt.

Aktuelle Stunde Neuer Bundesverkehrswegeplan – Richtung Zukunft

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Schulte von der SPD-Fraktion.

Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Das Thema der heutigen Aktuellen Stunde „Neuer Bundesverkehrswegeplan – Richtung Zukunft“ ist natürlich schon, was die Übertitelung angeht, aussagekräftig genug. Nachdem der letzte Bundesverkehrswegeplan 1992 in die Wege geleitet worden ist, ist jetzt 2003 tatsächlich der Zeitpunkt gekommen, dass ein neuer Bundesverkehrswegeplan in Kraft tritt und neue Zielsetzungen verfolgt werden.

Wir leben heutzutage in einer Welt, in der Mobilität noch viel stärker und viel wichtiger ist, als das schon in früheren Generationen der Fall war. Mobilität und Verkehr sind Grundlage für Wachstum und Beschäftigung. Mobilität ist für die meisten Menschen heutzutage der Ausdruck von Freiheit und Lebensqualität. Die Inanspruchnahme moderner Verkehrsmittel und die Zurverfügungstellung die

ser Verkehrsmittel durch die Gesellschaft ist Grundvoraussetzung für ein Leben in dieser Gesellschaft. Das sind Selbstverständlichkeiten und Ausdruck der persönlichen und beruflichen Flexibilität. Die dauerhafte Sicherung eben dieser Mobilität unserer Bürgerinnen und Bürger muss deshalb das oberste verkehrspolitische Ziel einer Gesellschaft sein. Gleichzeitig gilt, dass Kernaussage einer Verkehrspolitik, die auf die Zukunft gerichtet ist, die Vorhaltung einer leistungsfähigen Infrastruktur ist, damit aktive Wirtschaftspolitik betrieben werden kann.

Eine leistungsfähige Infrastruktur ist gleichzeitig auch immer aktive Arbeitsmarktpolitik und bedeutet eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern und dessen Zukunftssicherung. Die Aufgabe einer solchen zukünftigen Verkehrspolitik muss es sein, bestehende Ressourcen weiterzuentwickeln, sie muss aber vor allem auch die Voraussetzung dafür schaffen, dass neue Chancen überhaupt erst entstehen können. Für unser Land bedeutet dies vor allem, Verkehrspolitik inklusive der dafür notwendigen Planungen muss folgende Punkte berücksichtigen:

die Herausforderung des EU-Binnenmarktes und die Osterweiterung,

die Globalisierung der Wirtschaft

und die auch in unserer Gesellschaft weiter voranschreitende Entwicklung zu einer Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft.

Ohne eine solche Verkehrs- und damit Standortpolitik wird auch der weitere wirtschaftliche Ausbau unseres Landes in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Leitlinie für unser gemeinsames Handeln sollte daher sein, dass eine moderne und verantwortungsbewusste Verkehrspolitik immer auch eine ökonomisch und ökologisch verantwortungsvolle Verkehrspolitik sein muss.

Ein wichtiges Beispiel, das sich gerade in unserem Land zeigt, ist die Tourismuswirtschaft. Wir müssen einerseits unseren Gästen die Möglichkeit eröffnen, bestmöglich unser Land zu erreichen und auch mit den hier vorhandenen Verkehrsmitteln und -wegen unser Land zu erleben. Gleichzeitig stehen wir vor der Verantwortung, gerade mit der zu schaffenden Verkehrsinfrastruktur nicht das zu zerstören, was das Besondere unseres Landes ausmacht. Das bedeutet daher für unser Land insbesondere, dass Verkehrspolitik nur auf Dauer erfolgreich ist, wenn ein ausgewogenes Verhältnis von sozialen, ökonomischen und ökologischen Erfordernissen Berücksichtigung findet.

Der Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplanes dient letztlich dann den Zielen unseres Landes, wenn sich diese zentralen verkehrspolitischen und gesellschaftlichen Ziele, die für unser Land von solch immanenter Bedeutung sind, auch in diesem neuen Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes wiederfinden. Punkte, die für uns in unserem Land von Bedeutung sein müssen, sind daher vor allem die Gewährleistung dauerhafter, umweltgerechter Mobilität, die Stärkung des Wirtschaftsstandortes zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, die Förderung nachhaltiger Raum- und Siedlungsstrukturen, die Stärkung strukturschwacher Regionen und die Förderung der Europäischen Integration sowie die Stärkung der Verkehrsinfrastruktur in einem größer werdenden Europa. Gerade der letzte Punkt ist für unser Land von wirklich herausragender Bedeutung.

Die Erweiterung der Europäischen Union nach Osten und in den baltischen Raum stellt eine Chance für Mecklenburg-Vorpommern dar, sich von seiner Randlage zu einer der wichtigsten europäischen Verkehrs- und Verbindungsregionen zu entwickeln. Wenn es uns gelingt, die Schaffung beziehungsweise die vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen so auszubauen, dass wir diese Chance tatsächlich wahrnehmen können, dann werden wir gleichzeitig den Menschen und den Unternehmen in diesem Land die Chance eröffnen, von der geographisch dann exponierten Lage in der Mitte Europas zu profitieren.

In diesem Zusammenhang kommt natürlich insbesondere dem Bundesfernstraßenbau eine besondere Bedeutung zu. Das bedeutet für unser Land auf der einen Seite, dass die Gesamtfertigstellung der A 20 einschließlich des Lückenschlusses zur A 1, die Fertigstellung der A 241 sowie der Bau der A 14 zwischen Magdeburg und Schwerin, der verkehrsgerechte Ausbau der B 96 im Raum Neubrandenburg/Neustrelitz einschließlich des Neubaus der B 96N – besser bekannt als Rügenzubringer – und der Ausbau der B 104 sowie B 197 zum Autobahnzubringer für die Region Neubrandenburg erforderlich sind. Das sind alles Maßnahmen, die sich tatsächlich auch auf Drängen der Landesregierung in dem neuen Bundesverkehrswegeplan wiederfinden. Und wenn wir das sehen, dass insgesamt 370 Kilometer Neubau Bundesautobahn beziehungsweise Bundesfernstraßen laut Entwurf des Bundesverkehrswegeplans bis 2005 erfolgen sollen, dann können wir mit diesem Ergebnis durchaus zufrieden sein.

Auf der anderen Seite muss man auch erkennen, dass diese Maßnahmen im Gegensatz zu vielen Maßnahmen des vorhergehenden Bundesverkehrswegeplanes nunmehr voll durchfinanziert sein werden, wenn er dann so beschlossen wird, dass diese Maßnahmen, die alle im vordringlichen Bedarf stehen, einschließlich der dazu erforderlichen Ortsumgehungen im Bereich der Bundesfernstraßen, ein Investitionsvolumen von 1,5 Milliarden Euro in Mecklenburg-Vorpommern für die Dauer des neuen Bundesverkehrswegeplanes darstellen.

Das bedeutet für unser Land auch, selbst wenn man berücksichtigt, dass ein Großteil dieser Investitionsmaßnahmen, so, wie das in der Vergangenheit ja auch bedauerlicherweise der Fall war, nicht unbedingt in unserem Land bleiben wird, dass tatsächlich hier Investitionen stattfinden, Investitionen, die Arbeitsplätze gerade in der Bauwirtschaft sichern beziehungsweise neue Arbeitsplätze im Bereich der Bauwirtschaft und der Nebenwirtschaft dazu schaffen werden.

Gleichzeitig wird in dem neuen Bundesverkehrswegeplan deutlich, dass nunmehr mit der Erschließung des ländlichen oder strukturschwachen Raumes durch die im Wege des Bundesfernstraßenbaus zusätzlich erforderlichen und angedachten Ortsumgehungen ein weiterer Schritt gemacht wird, weg alleine von der Überlegung der schnellen Erschließung der Zentren des Landes hin zur Erschließung der Fläche.

Es ist im Rahmen der Verkehrspolitik heutzutage allgemein Konsens, dass große Verkehrsnetze erst dann eine Wirksamkeit entfalten, wenn zusammen mit der Schaffung dieser zentralen Verkehrsnetze auch die Erschließung der Fläche erfolgt. Hierfür ist gerade der Bau der neuen Ortsumgehung, wie sie der Bundesverkehrswegeplan für den Bereich Mecklenburg-Vorpommern sieht, von eminenter Bedeutung. Das bedeutet letztend

lich, dass der Bundesverkehrswegeplan ein Mittel darstellt, den Raum und die Siedlungsstrukturen in unserem Land nachhaltig zu fördern.

Die Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen werden damit zu einem Hebel für die weitere wirtschaftliche Entwicklung gerade dort, wo Strukturpolitik wichtig ist. Gleichzeitig – und das ist vor allem für die Menschen, die dort leben, auch von erheblicher Bedeutung – werden die Ortschaften, durch die bisher der Fernverkehr führte, von Lärm, Abgasen und Unfällen entlastet. Alles zusammen stellt dies Punkte dar, die den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern weiter stärken und sichern können.

Ein weiteres Beispiel, gerade was die Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes angeht, ist auch der Bereich der maritimen Wirtschaft. Hier ist es für unser Land und die in diesem Land vorhandenen Seehäfen von großer Bedeutung, dass die hinteren Landanbindungen der Seehäfen in Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessert werden.

Wer das Ergebnis erlebt hat, auch für die Häfen in diesem Land, das alleine dadurch eingetreten ist, dass der Autobahnbau zwischen Rostock und Lübeck zustande gekommen ist, der kann sich vorstellen, welche Wirkung der weitere Ausbau der Bundesfernstraßen, insbesondere der Bundesautobahn mit sich bringt. Insbesondere ist dabei zu nennen der Bau der A 14 beziehungsweise der A 241, die eine Verbindung darstellen sollen zwischen Wismar, Schwerin und Magdeburg, wobei man ganz deutlich sagen muss, dass dieses nicht nur für den Wismaraner Raum wichtig ist, sondern für das ganze Land Bedeutung gewinnen wird. Im Zusammenhang mit der A 20 wird dort die gesamte Küstenregion für den Raum im Süden erschlossen.

Aber auch der Ausbau der Bundesschienenwege ist f ü r unser Land wichtig. Dabei sind im Rahmen dieses Bundesverkehrswegeplanes insbesondere die Ausbaustrecken Berlin–Rostock, Berlin–Pasewalk–Stralsund sowie der weitere Ausbau der Strecke Hamburg–Ludwigslust–Berlin und die Fertigstellung der Strecke Lübeck– Hagenow/Land–Rostock–Stralsund auch bekannt als Verkehrsprojekt „Deutsche Einheit Nummer 1“.

Mit dem Ausbau dieser Strecken wird es weiter unserem Land gelingen, eine leistungsfähige Anbindung an das Schienenfernverkehrsnetz zu erreichen. Damit dient gerade dieser Punkt auch der Verbesserung der umweltgerechten Mobilität der Bürger in diesem Land. Auf der anderen Seite wird auch hier wiederum die Wirtschaft in unserem Lande gestärkt. Insgesamt kommen mit diesem Investitionsvorhaben Kosten von über 1 Milliarde Euro bei den Schienenprojekten des Bundesverkehrswegeplanes allein in Mecklenburg-Vorpommern zustande.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass mit den Projekten des Bundesverkehrswegeplanes der eingeschlagene Weg zur Schaffung einer leistungsfähigen und sicheren Verkehrsinfrastruktur in unserem Land konsequent fortgesetzt wird. Die Umsetzung dieser Maßnahmen schafft günstige Voraussetzungen für eine positive Wirtschaftsentwicklung, so dass als Ergebnis festgestellt wird, dass der neue Bundesverkehrswegeplan tatsächlich für unser Land einen Weg in Richtung Zukunft öffnen kann. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete der CDU-Fraktion Herr Vierkant.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der neue Bundesverkehrswegeplan liegt uns vor. Er enthält die geplanten Verkehrsprojekte von 2003 bis 2015 und ist bei aller Flexibilität doch auch eine Finanzierungszusage des Bundes für den Bau von Straßen, Fernstraßen, Schienenwegen und Wasserstraßen.

Für Mecklenburg-Vorpommern sind Straßenbauprojekte – das hatte Herr Schulte eben schon gesagt – von etwa 1,5 Milliarden Euro geplant. Für die Schiene sind etwa 1 Milliarde Euro geplant, das entspricht insgesamt einem Anteil am Gesamtvolumen von 4,5 Prozent der Bundesmittel bei einem Bevölkerungsanteil von etwa 2 Prozent, aber immerhin eben auch einem Flächenanteil von 6,5 Prozent, so dass ich durchaus angemessene Relationen an dieser Beteiligung erkennen kann.

Schwerpunkte sind, wie eben auch schon gesagt worden ist, die A 14, die A 241, die A 20 inklusive Rügenzubringer und die Ortsumgehungen, die allesamt im vordringlichen Bedarf stehen. Wirklich neu im Bundesverkehrswegeplan ist die A 14 als Hosenträgervariante und Verbindung von Magdeburg nach Schwerin, die für Westmecklenburg über die Weiterführung der A 241 bis nach Wismar eine ganz entscheidende Trasse für die NordSüd-Verbindung darstellen wird.

Es ist ein großes Verdienst, dass dieses Projekt im vordinglichen Bedarf erscheint. Dafür, wollte ich nur nochmals sagen, finde ich „Otto“ nicht nur gut, sondern damit „ebnet“ der zuständige Minister auch den Weg in südliche Wirtschaftsräume. Zielführend, hartnäckig und engagiert, da kann man nur sagen: Weiter so!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU)

Trotzdem muss es gestattet bleiben, Fragen zu stellen, nicht nur für die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, sondern insbesondere auch der Opposition, Fragen zu stellen, Diskussionen anzuregen und an der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes mitzuwirken.

Ich habe einige Unwägbarkeiten und Fragestellungen hier zusammengestellt. Sie wissen alle, im Rahmen der Aktuellen Stunde stehen wir alle unter akuter Zeitnot, deshalb nur wenige Bemerkungen dazu:

Erstens. Für die zweite Strelasundquerung ist der Bund alleiniger Finanzier. Es sind insgesamt 102,5 Milliard e n Euro eingestellt. Die Frage steht: Ist damit die 100-prozentige Mautfreiheit vom Tisch? Dazu wird der Wirtschaftsminister nachher sicherlich noch etwas sagen. Was geschieht bei eventuellen außerplanmäßigen oder überplanmäßigen Ausgaben? Gibt es dort Sicherheiten über Mittelbereitstellungen des Bundes? Ich kann mich in dem Zusammenhang auch noch an das Versprechen des Ministerpräsidenten am Wahlabend von 1998 erinnern: Der Rügenzubringer und die Querung sind 2005 fertig. So war das Versprechen an die Region Rügen-Nordvorpommern-Stralsund. Es geht auch um die Mautfreiheit, also um einen ganz anderen Ansatz, das muss man dazusagen. Aber mittlerweile wird dieses Versprechen des Ministerpräsidenten durch die Aussage des Wirtschaftsminis

ters doch schon etwas aufgeweicht, wenn er sagt, er hofft, dass die Freischaltung von Rügenzubringer und Strelasundquerung bis zum Sommer 2006 geschehen wird.

(Angelika Peters, SPD: Herr Vierkant, Sie wissen doch, woran es liegt. – Zuruf von Martin Brick, CDU)

Die A 20 scheint in trockenen Tüchern zu sein. Damit wird sich eine erhebliche Entlastung für den Straßengüterverkehr, aber auch für den Personenverkehr auf den Landesstraßen ergeben. So, wie mir zu Ohren gekommen ist, gibt es einige Ortsumgehungen, die schon im vordringlichen Bedarf verankert sind, die aber sogar regional nicht mehr gefordert werden, demgegenüber gibt es auf der anderen Seite Ortsumgehungen, die leider nur im weiteren Bedarf geschrieben stehen, die allerdings in Ostmecklenburg und Vorpommern ganz dringend benötigt werden. Auch dazu meine Frage an die Landesregierung, ob dort Gespräche mit regionalen Interessenvertretern geplant sind. Wenn das nicht der Fall ist, sollte sich vielleicht auch der Wirtschaftsausschuss unter Anhörung der regionalen Sachverständigen dieses Thema noch einmal auf den Tisch holen.

Was ist mit dem vierspurigen Ausbau der B 96, nicht nur in unserem Land, sondern auch in der Weiterführung im Land Brandenburg? Wenn der vierspurige Ausbau so in dieser Form nicht kommt, dann können wir nur konstatieren, dass sich auch in den nächsten 15 Jahren und folgende die Räder in Vorpommern langsamer drehen werden und die Reisen auf den Landesstraßen zwar sehr beschaulich, aber leider auch sehr beschwerlich bleiben werden.

Ein letzter Punkt vielleicht noch: Die bisher disponierten Vorhaben finden sich im so genannten Bedarf mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag. Da tut sich die Frage auf, ob es vor dem Hintergrund der ergänzenden Vorschlagsliste der FFH-Richtlinie vom 7. März zu eventuellen Verschärfungen, Beeinträchtigungen oder zeitlichen Verzögerungen kommen könnte. Wenn ja, in welchem Umfang? Auch diese Fragestellung in Richtung Wirtschaftsministerium und Umweltministerium.

(Wolfgang Riemann, CDU: Die haben wir doch schon.)

Gesichert ist der weitere Ausbau des VDE 1, die Bahnstrecke von Lübeck nach Stralsund auf 160 Kilometer pro Stunde, desgleichen auch die Verbindung von Rostock in Richtung Berlin. Leider stellt die DB Netz AG für die Verbindung Stralsund–Neustrelitz nur einen Ausbau bis 1 2 0 Kilometer pro Stunde in Aussicht. Das war kürzlich auch noch einmal in der Drucksache 4/370 nachzulesen, in der Beantwortung der Kleinen Anfrage meines Kollegen Harry Glawe. Hier gibt es auch in der Diskussion zwischen den Koalitionspartnern, sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene, einige Konfliktpotentiale, was die Verteilung der Mittel zwischen Straße und Schiene anbelangt. Die Grünen und auch die PDS meinen, dass der Verkehrsträger Straße bei der Mittelverteilung überproportional oder überrepräsentiert ist.

Allerdings läuft der Bundesverkehrswegeplan ja bis 2015. Ursprünglich hatten wir einmal angenommen, er würde etwa zehn Jahre laufen. Deshalb ist es ja keinem Abgeordneten, keiner Fraktion – weder im Bund noch im Land – unbenommen, sich bei Festschreibung der Mittel

für den Straßenbau zumindest für die Zeitspanne dieser zwei, drei Jahre für zusätzliche Mittel für die Schiene einzusetzen. Der Bundesverkehrswegeplan enthält auf vielen Seiten viele, viele Projekte.