Jörg Vierkant

Sitzungen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auf der Drucksache 4/2184 liegt Ihnen der Tätigkeitsbericht 2005 des Petitionsausschusses vor. Vielleicht zunächst einige Zahlen und Schwerpunkte zu Ihrer Information, die ausführlich in diesem Bericht, dieser Drucksache beschrieben sind. Wer darüber hinausgehende Informationen habe möchte, den bitte ich, in die Drucksache mit der eben genannten Nummer zu sehen.
Im Jahr 2005 führte der Petitionsausschuss 23 Sitzungen durch. Uns erreichten 975 Petitionen, das sind 83 mehr als im Vorjahr. Knapp 13.500 Bürgerinnen und Bürger wandten sich mit ihren Eingaben an den Petitionsausschuss, davon allein 8.200 mit Anliegen zur Neunten Novellierung des Schulgesetzes, 2.700 mit Bitten und Beschwerden im Bereich Gesundheitswesen und mehr als 500 im Zusammenhang mit kommunalen Angelegenheiten. Der deutliche Schwerpunkt lag im Bildungsbereich, hier im Besonderen in der Kritik des längeren gemeinsamen Lernens und der Kritik an der föderalen Ausrichtung des Schulwesens in Deutschland. Auch die Anzahl der Eingaben zur Hochschulpolitik ist merklich angestiegen. Interessenvertreter einzelner Universitäten und Hochschulen wandten sich an uns mit der Bitte, die Schließung von Studiengängen an ihren Einrichtungen zu verhindern.
Diese Beispiele zeigen sehr deutlich, wie sich das politische Tagesgeschehen, vor allem neue gesetzliche Regelungen, auf das Petitionswesen auswirken. Es gibt keine
Gleichverteilung über das Kalenderjahr, sondern immer wieder Phasen enormer Anspannung sowohl für die Ausschussmitglieder als auch in vorderster Front natürlich für das Sekretariat. Deshalb möchte ich heute die Gelegenheit nutzen, um mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen und den Damen und Herren des Ausschusssekretariats für die engagierte und gewissenhafte Arbeit zu bedanken.
Der Petitionsausschuss ist eher bekannt für seine fleißige Stillarbeit als für große Auftritte in der Öffentlichkeit. Das ist naturgemäß so bei einem Ausschuss, der Querschnittsaufgaben bewältigt und dabei häufig mit datenschutzrechtlichen Relevanzen konfrontiert ist. Meine Damen und Herren, das muss andererseits aber auch immer wieder Anlass sein, unsere Arbeit noch transparenter zu machen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Anerkennung zu zollen, ganz besonders denen, die im Zuge der Berichterstattung oder der Telefonate direkten Kontakt mit den Petenten haben. Da passiert es schon einmal, dass man beschimpft wird. Und wenn der Ausschuss nicht im Rundumschlag getroffen werden kann, dann darf wenigstens der Vorsitzende herhalten. Nach negativer Bescheidung ist mir mehrfach vorgeworfen worden, dass ich unsachlich und voreingenommen entschieden habe, dass ich einfach nicht den Horizont besitze, um den eigentlichen Grund der Anliegen zu erkennen. Ich würde mich zu Unrecht vor Behörden stellen, weil ich zu faul wäre, gründlich zu recherchieren und bekäme dafür auch noch eine mehr als fürstliche Entlohnung ausgerechnet von denen, die ich dort schlecht vertreten hätte. Meine Damen und Herren, da lernt man, klaglos zu leiden.
Manchmal erhalten wir im Ausschuss – und hier beziehe ich das Sekretariat ausdrücklich mit ein – aber auch einmal ein Dankeschön, einen Anruf, einen Brief oder ein paar Blumen. Das sind Sternstunden für unseren Ausschuss, das entschädigt unendlich. Freud und Leid prägen unser Tun.
Nun aber weg von den Emotionen und zurück zu den Fakten: Der Petitionsausschuss wandte sich im Berichtszeitraum 551-mal mit Stellungnahmeersuchen an die Landesregierung. In aller Regel halfen uns die Stellungnahmen der kompetenten Sachverständigen aus den Ministerien sehr bei der Entscheidungsfindung. Vielen Dank an unsere Ansprechpartner.
Meine Damen und Herren, ein gravierendes Problem hatten wir eigentlich nur mit den Eingaben zum SGB II. Per 01.01.2005, Sie erinnern sich sicher alle noch, ist das SGB II in Kraft getreten. Es war gesetzliche Grundlage für die Träger, seit Ende 2004 Bescheide über das Arbeitslosengeld II und Sozialhilfegeld an die Bedarfsgemeinschaften zu versenden. Daraufhin ereichten uns zahlreiche Petitionen, die sich über den Inhalt dieser Schreiben beschwerten. Um eine bürgerfreundliche, möglichst unaufwändige und deshalb zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten, hat der Bund parallel zu diesen Benachrichtigungen Einvernehmen über Zuständigkeiten und Verfahren erzielt. Eingaben, die das Aufgabengebiet der Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger betreffen, erledigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen
seiner Aufsicht. Eingaben, die ausschließlich das Aufgabengebiet der kommunalen Träger oder der Arge vor Ort betreffen, bearbeitet das jeweilige Land in eigener Zuständigkeit. Mit der Sortierung, ob die Petition an den Bundestag weiterzuleiten ist oder nicht, hatte der Ausschuss die wenigsten Sorgen. Schwierig wurde es, wenn es um die Klärung der Zuständigkeit in der Landesregierung ging. Fast über den gesamten Berichtszeitraum gab es kontroverse Rechtsauffassungen des Innenministeriums und des Sozialministeriums. Erst mit einem Schreiben vom 26.10.2005 teilte die Staatskanzlei dem Petitionsausschuss mit, dass nunmehr die Zuständigkeit des Sozialministeriums in Sachen SGB II entschieden ist. Meine Damen und Herren, dieser zähe Verwaltungsvorgang wäre vermeidbar gewesen.
Im Jahr 2005 hatte der Petitionsausschuss dem Landtag vier Beschlussempfehlungen und Berichte zu mehr als 1.100 Eingaben inklusive Mehrfachpetitionen vorgelegt. Nach Paragraf 2 Absatz 1 und 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern musste bei 31 Eingaben von der Behandlung oder sachlichen Prüfung abgesehen werden. 28 Petitionen wurden gemäß Paragraf 2 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 3 an die zuständigen Stellen weitergeleitet. In 66 Fällen konnte der Ausschuss positiv bescheiden. Das ist vergleichsweise wenig zu den Vorjahren. Doch bei über 500 Eingaben zur Schulgesetznovelle, die zwar in die Beratung des Bildungsausschusses einbezogen wurden, konnten wir den Anliegen nicht oder nur teilweise entsprechen. Und das drückt natürlich die Erfolgsquote.
Wesentlich mehr Erfolg hatten die Berichterstatter durch ihre Aktivitäten vor Ort. In vielen Fällen gelang es ihnen zu vermitteln, Kompromisslösungen zu finden und Ermessensspielräume der nachgeordneten Behörden auszuloten. Auch wenn manchmal im konkreten Fall keine Lösung möglich war, wurde das Verwaltungshandeln so geändert, dass künftig ähnliche Anliegen bürgerorientierter bearbeitet werden.
Der Landesrechnungshof empfahl dem Landtag in seinem Jahresbericht 2005, ein Konzept zur Verknüpfung beziehungsweise Abgrenzung und Zusammenarbeit der Institutionen Petitionsausschuss, Bürgerbeauftragte, Härtefallkommission und Integrationsförderrat zu erarbeiten. Diese Aufgabe müssen die Genannten unbedingt im Auge behalten. Zu einem intensiven Gedankenaustausch mit dem Datenschutzbeauftragten kam es zur Problematik der Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stellungnahmen, die Leistungen örtlicher Träger von Sozialleistungen betreffen. Auch diese Gespräche müssen fortgeführt werden.
Meine Damen und Herren, im Jahr 2005 wurden den Fraktionen des Landtages elf und der Landesregierung drei Petitionen überwiesen, um parlamentarische Initiativen anzuregen beziehungsweise Gesetzgebungs- oder Verordnungsverfahren vorzubereiten. Wenn der Petitionsausschuss mit seiner Kenntnis, wo die Menschen Wünsche und Forderungen haben, gerade bei der Gesetzgebung hilfreiche Informationen geben kann, so sind das Highlights unserer Arbeit. Einen Quantensprung haben wir meiner Meinung nach aber noch nicht geschafft, dafür jedoch sehr wohl ein klares Ziel für den Petitionsausschuss der 5. Legislaturperiode definiert. Ich bitte Sie, den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2005 für erle
digt zu erklären, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vierkant mit V, der Letzte im Bunde, das wird Sie erfreuen.
Es geht bei uns, zumindest heute, nach dem Alphabet und damit können wir alle gut leben.
Meine Damen und Herren, wie gesagt, ich habe hier eine ganze Menge vorbereitet, ich kann mich aber trotzdem kurz fassen. Nachdem viele meiner Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion ihre Position zum vorliegenden Gesetzentwurf deutlich gemacht haben, wenn, dann natürlich auch als regionale Interessenvertreter, möchte ich für meine Heimatstadt Stralsund hier und heute nichts offen lassen.
Die ablehnende Stellungnahme, die am 22. Februar letzten Jahres dem Innenministerium zugeschickt wurde, stellt eindeutig fest, Stralsund ist nicht gegen eine Verwaltungsreform, wohl aber dagegen, dass diese an eine angeblich notwendige Gebietsstrukturreform angedockt werden muss. Sie wurde von der Bürgerschaft am 15. September 2005 mit 34 Jastimmen und keiner Gegenstimme von allen Fraktionen einmütig mitgetragen.
Im Kontext der Anhörungen und schriftlichen Stellungnahmen landesweit kann ich nur immer wieder auf gravierende Mängel des Gesetzentwurfes hinweisen. Diese wurden von Frau Schmidt detailliert aufgelistet,
so dass ich Ihnen eine Wiederholung ersparen kann. Ich gehe völlig konform mit der Darstellung, die Frau Schmidt hier angeboten hat, das möchte ich nicht unerwähnt lassen. Meine Hochachtung dafür,
es war fachlich fundiert und sehr fleißig vorbereitet.
Aber mit Verlaub, im Anblick des mir vorliegenden Fehlwurfes sowie in Erinnerung der Einwände beider kommunalen Spitzenverbände sowie fast aller Parlamente dieses Landes bin ich mir sicher, dass sich auch die Abgeordneten dieses Hohen Hauses fragen sollten, und eine ganze Reihe der Regierungstragenden werden das für sich bestimmt auch feststellen: Eigentlich müsste ich den Gegenargumenten glauben, allein mir fehlt der Wille.
Ich hoffe, dass vor allem den Mitgliedern der SPD-Fraktion so wie eben noch einmal ein Licht aufgegangen ist,
und ich wünsche ihnen Willensstärke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es war schon erstaunlich, was hier angeboten wurde von Herrn Schulte und von Frau Schwebs.
Es waren volkswirtschaftliche Exkurse, die absolut misslungen waren, und es wurden aus technischer Sicht Stände aufgezeigt,
die wirklich antiquiert sind.
Frau Schwebs, die Magnetschwebebahn ist durchaus in der Lage, auch Güter zu transportieren. Das sollten Sie wissen.
Hier werden ICE-Strecken präferiert,
die an unserem Land vorbeigehen.
Wir reden aber über die Magnetschwebebahn, die durch unser Land durchgehen soll mit Haltepunkt.
Ich will jetzt an dieser Stelle ganz kurz noch einmal auf die Geschichte und die Herkunft der Magnetschwebebahn eingehen,
denn im kommenden Jahr jährt sich das Ableben von Hermann Kemper zum mittlerweile 30. Mal. Der Diplomingenieur aus Nortrup bei Osnabrück hat 1934 unter Nummer 643316 seine im wahrsten Sinne des Wortes bahnbrechende Erfindung beim Reichspatentamt angemeldet.
Der Mann hatte noch Visionen.
Meine Damen und Herren! Es ging um eine so genannte Schwebebahn mit räderlosen Fahrzeugen, die an eisernen Fahrschienen mittels magnetischer Felder schwebend entlanggeführt wurden.
Genau damit war die Grundlage dafür gelegt, worüber wir hier und heute in diesem Hohen Hause wiederholt debattieren. Das, was sich allerdings im Entscheidungsprozess um eine mögliche Umsetzung seiner Erfindung abspielte, hätte sich wohl auch Kemper nicht träumen lassen, im negativen Sinne nicht träumen lassen.
Viele Jahrzehnte später, im Sommer 1992 wurde endlich doch eine erste wichtige Hürde zur Realisierung einer Magnetschwebebahn genommen, nämlich mit der Aufnahme der Strecke Hamburg–Berlin in den Bundesverkehrswegeplan.
Ein entsprechendes Finanzierungskonzept des Transrapidkonsortiums folgte anderthalb Jahre später. Die zenite Entwicklung, die von visionären und tatkräftigen Entscheidungen bestimmt war, endete zunächst im April 1997, als der Bund grünes Licht für den Bau der Strecke gab.
Dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, kam
das Jahr 1998 und damit kamen auch neue Verantwortungsträger in Berlin und Schwerin und so zogen mehrheitlich die Zauderer und Zögerer in die Parlamente ein.
Die war schon in trockenen Tüchern zur damaligen Zeit.
Alles in allem also ein trauriges Ende dessen, was 1934 als Idee begann. Den aktuellen Äußerungen des Ministerpräsidenten nach zu urteilen, mag man so ein bisschen was wie Hoffnung entwickeln, dass es vielleicht nur ein vorläufiges Ende war.
Jedenfalls haben damals, am 5. Februar 2000 die politischen Entscheidungsträger hier beschlossen, das Projekt Transrapid in der Form nicht zu realisieren, und, Frau Finanzministerin, das nun wirklich und nachweisbar auf dem Scherbenhaufen Ihrer Koalitionsverhandlungen mit der PDS.
Meine Damen und Herren! An die Spitze derer, die das Projekt von Anfang an nicht unterstützt haben,
gehört der Ministerpräsident dieses Landes Dr. Harald Ringstorff. Der Ministerpräsident – mein Kollege Dr. Born hat das in seinen Ausführungen bereits zitiert – stellt sich nun an die Speerspitze der norddeutschen Bundesländer,
um für die Realisierung des Projektes auf europäischer Ebene zu kämpfen.
Und da hoffe ich wirklich, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass den Worten Taten seinerseits folgen werden.
Zur Erkenntnis der Vorteile der Magnetschwebetechnik zitiere ich die Pressemitteilung
des Herrn Ministerpräsidenten und seiner Kollegen: „Die Magnetschwebetechnik vereint in sich die Vorteile Innovation, Schnelligkeit, Umweltverträglichkeit und Sparsamkeit.“
Diese Erkenntnis kommt zwar spät, aber sie ist immerhin wichtig.
Endlich, endlich, Herr Ministerpräsident,
haben Sie begriffen, dass der Transrapid eine einmalige Chance für unser Land war und auch noch ist.
Jetzt kommt es darauf an, das, was seitens der CDULandtagsfraktion schon seit Jahren in diesem Hohen Haus immer wieder zum Thema von politischen Debatten erhoben worden ist, in politische Taten umzusetzen. Tun Sie endlich etwas, Herr Dr. Ringstorff, wenigstens eines, dass sich die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den norddeutschen Ländern und in Abstimmung mit der Bundesregierung und den anderen europäischen Ländern für eine zeitnahe Realisierung einsetzt. Das ist die Intention unseres Antrages.
Entscheidend ist für mich die Aufforderung an den Ministerpräsidenten unseres Landes, Wort zu halten. Meine Damen und Herren, wenn er es wirklich ernst meint, wird er im Vorfeld der heutigen Sitzung dafür gesorgt haben, dass sich die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen mit einem einvernehmlichen Votum zum Transrapid bekennen.
Die nachfolgende Abstimmung wird Klarheit bringen, übrigens auch in der Öffentlichkeit. Lassen Sie bitte Ihren Ministerpräsidenten nicht im Regen stehen! – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der eben genannten Drucksache 4/2063 liegt Ihnen die Sammelübersicht des Petitionsausschusses vor. Im Berichtszeitraum hat der Ausschuss 148 Anliegen beraten und abgeschlossen. Dabei konnten etwa 23 Prozent der Eingaben positiv beschieden werden. Das ist ein Erfolg unserer Arbeit, für den ich mich als Vorsitzender bei meinen Kolleginnen und Kollegen für ihr Engagement, bei der Landesverwaltung für die – in Anführungsstrichen – Amtshilfe in nicht unkomplizierten Personalsituationen und natürlich den Damen unseres Sekretariates für die sachkundige wie überaus fleißige Unterstützung bedanken möchte. Vielen Dank!
Die Schwerpunkte der Petitionen waren diesmal weniger deutlich ausgeprägt als sonst, eigentlich nur in zwei Gruppen, und zwar abgestuft von 27 bis 20 Bitten und Beschwerden die Bereiche und Angrenzungen Verwaltungshandeln in unteren Behörden und Zweckverbänden, Strafvollzug, Bildung und Bauwesen –
das wäre die erste Gruppe – sowie mit 15 bis 6 Bitten und Beschwerden die Bereiche GEZ- und andere Gebühren, Arbeitslosengeld II und Rente, Fördermittel und ärztliche Versorgung. Einzelne detaillierte statistische Aussagen entnehmen Sie bitte der Sammelübersicht. Dort ist diese Statistik sehr genau und auch sehr untersetzt dargestellt.
Meine Damen und Herren, es gab keine bedeutsamen Verschiebungen zwischen den Verantwortungsbereichen der Ressorts. Dafür gibt es aber jetzt für mich die Gelegenheit, mich auf die letzte Berichterstattung vom Oktober 2005 zu beziehen. Da sagte ich und ich rufe es mir – Ihnen sicherlich auch – noch einmal in Erinnerung:
1. bei drohender Kontrolleinschränkung des Parlaments genau auf dieses Problem hinzuweisen,
2. die Landesregierung an gesetzliche Verpflichtungen zu erinnern,
3. die Berichterstattung möglichst kurz zu fassen.
Das tue ich hiermit und schließe. – Vielen Dank.
Ich möchte aber abschließend das Hohe Haus bitten, die vorliegende Beschlussempfehlung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. – Danke.
Frau Peters, ich achte Sie sehr als eine kritische Mitstreiterin, deshalb wollte ich Sie eigentlich nur fragen: Könnten Sie mir zustimmen, dass ich in meinen Dank für die Amtshilfe seitens der Landtagsverwaltung ganz explizit die drei Herren, die uns unterstützt haben, eingeschlossen hatte?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn es irgend geht, verzichte ich auf den Bericht zur Sammelübersicht des Petitionsausschusses im Plenum und überlasse meinen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten das Feld für Kommentare und Anregungen.
Zeitmanagement und Effizienz, Herr Koplin, so viel Verantwortung und Kollegialität sollten sein und ich weiß, dass auch die anderen Ausschussvorsitzenden in ähnlicher Weise entscheiden.
Was aber gesagt werden muss, das muss gesagt werden,
und heute muss ich einige Dinge ansprechen, die sicher nicht nur mir als Vorsitzender des Petitionsausschusses am Herzen liegen und unbedingt zum Besseren verändert werden müssen.
Stichwort SGB II: Hier haben wir im Ausschuss Probleme in zweierlei Hinsicht, eigentlich nur in einer, aber auf verschiedenen Ebenen – Zuständigkeiten, Zuständigkeiten, Zuständigkeiten. Zum einen ist zu entscheiden, ob die Eingabe zuständigkeitshalber nach Berlin weiterzuleiten ist oder ob sie bei uns verbleibt. Das mit der Bundesebene ist oftmals noch eher leicht zu klären, aber es stellt sich häufig auch die Frage, welches Ressort unserer Landesregierung eigentlich verantwortlich ist, zum Beispiel in Fragen der Kosten der Unterbringung. Und genau da setzt das Verwirrspiel ein, meine Damen und Herren: Innenministerium, Sozialministerium oder vielleicht doch das Arbeitsministerium? Der eine hier ein bisschen und der andere dort und am Ende keiner so richtig. Aber so geht es nicht. Normalerweise freut sich doch jedes Ministerium über den Zuwachs an Zuständigkeiten. Hier gibt es jedoch genau den entgegengesetzten Effekt. Jeder scheint mit fliegenden Fahnen davonrennen zu wollen, sofern der Begriff „SGB II“ in einer Petition auftaucht.
Frau Sozialministerin Linke hat bereits am 11. Mai dieses Jahres mitgeteilt, dass sich die Staatssekretäre genannter Ministerien mehrfach mit der Zuständigkeitsthematik befasst hätten, ebenso die Abteilungsleiter der Abteilungen I. Im Ergebnis sei eine Übersicht erarbeitet worden, die eine Art Wegweiser darstellt und zeigt, welches Ministerium für welche Bereiche zuständig ist.
Meine Damen und Herren, so weit, so gut, und das bitte schön, nachdem uns im Ausschuss das Innenministerium schon lange vorher zugesichert hatte, in einer Staatssekretärsrunde die Zuständigkeiten endlich zu klären. Auf meine Nachfrage an Frau Linke hin, dass mit den so genannten Wegweisern im Einzelnen noch längst keine Hauptzuständigkeiten geklärt seien, wurde dem Petitionsausschuss versichert, ihrerseits eine Staatssekretärsrunde anzuregen und uns die abgestimmte Liste der Zuständigkeiten zuzuleiten. Wir warten noch heute, insgesamt weit länger als über ein halbes Jahr. Das ist schon etwas langweilig, ich weiß es nicht, das ist Verwaltungspingpong à la M-V. Hier muss von oberster Stelle – und damit meine ich Sie, Herr Ministerpräsident Ringstorff, ich hoffe, dass Sie mich über Lautsprecher hören – bestimmt werden, wer die Aufsicht hat und sich federführend der so oft existenziellen Probleme unserer Bürger annimmt. Die Ministerien untereinander sind hier zu keiner Einigung gelangt und es sieht auch nicht so aus, als ob dies in nächster Zeit geschehen könnte. Das geht eindeutig zulasten der Bürgerinnen und Bürger und das darf nicht sein. Bevor Sie unabgestimmt Kreisgebiete neu schneiden und in autonome Bereiche der Bildung hineinregieren, sortieren Sie bitte erst einmal die angesprochene Fehlorganisation in Ihrer Regierung, Herr Ministerpräsident. Das ist lange überfällig.
Meine Damen und Herren, die vorliegenden Eingaben in der Drucksache 4/1873 sind eingehend geprüft worden und konnten im Ausschuss meist einstimmig abgeschlossen werden. Dafür an dieser Stelle mein Dank an die Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für die fleißige und konstruktive Arbeit,
an die Ministerien für die sachkundigen Stellungnahmen sowie an die Mitarbeiterinnen des Sekretariats für Qualität und unermüdliches Engagement.
Meine Damen und Herren, wertungsfrei, aber eben doch aus gegebenem Anlass möchte ich der Exekutive die gesetzliche Grundlage für ihre Arbeit noch einmal vor Augen führen. Diese ist im Paragraphen 3 Absatz 1 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes M-V geregelt und sie besagt sinngemäß, die Landesregierung und die der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger öffentlicher Verwaltung sind verpflichtet, dem Petitionsausschuss die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Akten vorzulegen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Amtshilfe bei der Durchführung der erforderlichen Erhebungen zu leisten. Dabei kommt es auf das Wort „Pflicht“ an. Die Landesregierung ist verpflichtet, Zuarbeit zu leisten. Leider scheinen dieses die Ministerien mitunter zu vergessen. Worüber sich die Leute bei uns beschweren, droht uns zunehmend selbst zu treffen, nämlich zu bemängelndes Verwaltungshandeln. Nur gut, dass die Demokratie zur Beseitigung dieses Umgangs mit dem Parlament immer noch ein hinreichendes Instrumentarium zur Verfügung stellt. Meine Ausführungen hier und heute mögen ein erster Schritt im Sinne wohlwollender Kritik sein, gut für beide Seiten.
Meine Damen und Herren, nun zu einigen wenigen Beispielen, die den Handlungsbedarf anzeigen. Das Sozialministerium schickte bei einer Petition in Abschnitten gleichlautende Stellungnahmen, obwohl sich der Petent mit neuen Argumenten in der Sache an den Ausschuss gewandt hatte. So verweist das Ministerium auch auf ein
geplantes Gespräch zu einem Termin, der bei Postausgang aus dem Sozialministerium seit über zwei Wochen verstrichen war. Da hätten wir natürlich gleich die Essenz erwartet und kein Formschreiben. Die Anforderung des Gesprächsergebnisses sowie die Bearbeitung der Antwort im Sozialministerium führten zu einer Verzögerung von einem unnötigen Monat. Oder: Warum dauerte es im Sozialministerium bei einer anderen Petition genau zwei Monate, bis die Stellungnahme einer Arge an den Petitionsausschuss weitergeleitet wurde?
Ähnlich gelagert ist ein Fall aus dem Bereich des Wirtschaftsministeriums. Hier wird die Verkehrssituation an einer Straße innerhalb eines Monats bei zweimaliger Beurteilung völlig konträr eingeschätzt, und dies, obwohl sich an der Situation nichts geändert hatte. Zudem wird auch hier wieder auf ein zukünftiges Gespräch verwiesen, das bei Postausgang der Stellungnahme schon Vergangenheit war.
Meine Damen und Herren, vom Innenministerium hat der Ausschuss Stellungnahmen erhalten, in denen sinngemäß darauf hingewiesen wurde, dass es nicht dafür zuständig sei, bestimmte Unterlagen für den Petitionsausschuss zu besorgen. Doch, sehr geehrter Herr Minister Timm, Sie sind sogar verpflichtet dazu. Die Einschätzung, ob und welche Unterlagen für unsere Arbeit wichtig sind, überlassen Sie bitte künftig den Abgeordneten des Ausschusses.
Stellen Sie das bitte auch in Ihrem Hause durch!
Bei der Zuarbeit des Umweltministeriums fehlte jüngst ein aktuelles Gutachten. Der Petitionsausschuss wurde mit einer älteren Untersuchung abgespeist. Auch wenn die Aussagen beider Gutachten ähnliche Ergebnisse zeigten, muss ich die gründliche Befassung mit der Petition hinterfragen. Fehleinschätzungen wurden hier leichtfertig in Kauf genommen.
Aus dem Bildungsministerium erhielten wir zu einer Petition die Aussage, dass eine Anerkennung als Erzieherin ohne zeitaufwändige Zusatzausbildung nicht zu erreichen sei. Ich danke der Kollegin Berichterstatterin, die eine Beratung mit Regierungsvertretern nach A 2 beantragte, denn während der Anhörung wurde ein trivialer Lösungsansatz offeriert. Warum nicht gleich so? Warum nicht umgehend eine ergänzende Stellungnahme an den Ausschuss oder wenigstens ein Anruf im Sekretariat? Es ist ja nicht nur so, dass der Petitionsausschuss Gefahr läuft, falsche Empfehlungen an den Landtag weiterzuleiten, nein, auch das Hohe Haus riskiert, Beschlusslagen zu schaffen, die jenseits von Gut und Böse, auf jeden Fall fern der realen Sachlage sind, also wieder Korrekturen, Doppelarbeit, Verzögerungen.
Ich sage von hier aus sehr gern, dass wir in der überwiegenden Anzahl der Fälle gut mit den Vertretern der Ministerien zusammenarbeiten. Natürlich profitiert der Petitionsausschuss von der Fachlichkeit und den vielfältigen Lösungsvorschlägen, Anregungen und Auslegungsvarianten. Natürlich weiß ich auch, dass gerade das Bildungsministerium durch Petitionen zum KiföG und zur Neunten Novelle besonders stark belastet ist. Zum Letzteren schließen wir heute immerhin 21 Petitionen, zum Teil Massenpetitionen ab. Und Frau Peters und mir stecken
die hunderten Unterschriften der Antwortschreiben immer noch im Unterarm.
Es ging mir teilweise so, dass ich die letzten Unterschriften selbst nicht mehr lesen konnte. Und doch musste, wie eingangs bemerkt, das gesagt werden, was gesagt werden musste.
Herr Ministerpräsident, sorgen Sie dafür, dass die Hauptzuständigkeit in der Sache SGB II geklärt wird, und, meine Damen und Herren Minister, sorgen Sie dafür, dass der Paragraph 3 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes ernster genommen wird! Ich bitte Sie, die Sammelübersicht verfahrensmäßig für erledigt zu erklären und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der eben genannten Drucksache liegt Ihnen der Bericht des Petitionsausschusses für den Berichtszeitraum 2004 vor. Wir haben 2004 rund 53 Prozent Petitionen mehr gehabt als im Zeitraum 2003. Insgesamt waren es 892, so viele wie noch nie seit dem Bestehen des Ausschusses mit Ausnahme des Jahres 1992. Da lag ich mit meiner Prognose, die ich bei der Vorstellung des letzten Jahresberichtes geäußert habe, gar nicht so schlecht, obwohl ich dafür mit Verlaub von meiner Stellvertreterin scharf kritisiert wurde. Ich rechnete für das Jahr 2004 mit etwa 800 Petitionen, aber es sind jetzt mittlerweile fast 100 mehr geworden.
27.073 Bürgerinnen und Bürger wandten sich im letzten Jahr insgesamt an den Petitionsausschuss. Die Anzahl der Bürger, die sich in Massenpetitionen an uns gewandt haben, war dabei mit 26.268 besonders hoch. Anzumerken bei dieser hohen Zahl sind jedoch die 3.600 Unterschriften, die allein zum eigenständigen Erhalt des Landkreises Rügen schon über die Hälfte der Petenten ausgemacht haben,...
13.600, dann korrigiere ich das, wenn ich 3.600 gesagt haben sollte. Das ist falsch. 13.600!
Ja.
... und damit mehr als die Hälfte der eben genannten Zahl. Immerhin haben sich aber, meine Damen und Herren, etwa gleich viele Bürger in 86 weiteren Fällen zusammengeschlossen, um sich für ein gemeinsames Ziel einzusetzen. Da waren 3.124 Bürger, die sich für den Erhalt ihrer Schulstandorte stark gemacht haben. Da waren etwa 4.700 Bürger, die das neue KiföG nicht in der Form haben wollten, wie es die Regierungsmehrheit beschlossen hat.
Da waren 1.453 Bürger, die sich gegen die Erhöhung der Abwasserpreise wandten. Da gab es ganze Lehrerkollegien, die sich gegen die Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Lehrer zur Wehr setzten.
Die Bürger organisieren sich, wenn sie sich gegen Dinge zur Wehr setzen. Das, finde ich, ist eine sich verfestigende Erkenntnis der letzten Jahre. Der Frust über bestimmte Umstände wird nicht allein in sich hineingefressen, sondern er wird immer stärker in Gruppen artikuliert, nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker.“ Auch wenn allein vom Papierumfang diese eben genannten Massenpetitionen im wahrsten Sinne des Wortes viel gewichtiger sind, so möchte ich hier aber doch noch einmal ganz ausdrücklich bekräftigen, dass es nicht auf die Anzahl der Petenten ankommt, sondern dass es darauf ankommt, dass wir jeden Einzelfall ernst nehmen und sehr genau prüfen.
Meine Damen und Herren, inhaltlicher Schwerpunkt war bei den eingegangenen Petitionen im Jahr 2004, wie
schon angedeutet, das Schulwesen in seiner ganzen Bandbreite. Es ging um Zuschüsse zu Klassenfahrten.
Es ging um die Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Lehrer, die Erhöhung der Klassengröße, die Ausstattung der Förderschulen mit PmsA, die Erhaltung von Schulstandorten und gerade in den letzten Monaten um die geplante Novellierung des Schulgesetzes. Zum letztgenannten Petitionsgegenstand erhielten wir 354 Zuschriften.
Gerade in diesem Zusammenhang ist mir Folgendes bewusst geworden: Durch unsere Antworten wurden den Bürgern die Situation in der Entwicklungslandschaft unseres Landes auf der einen Seite und die finanziellen und demographischen Rahmenbedingungen auf der anderen Seite sehr ausführlich und anschaulich erläutert. Durch diese sehr aufwendige Vorgehensweise trägt auch der Petitionsausschuss ganz wesentlich zum Verständnis von politischen Prozessen und zur Einordnung bestimmter Sachverhalte bei.
Zum einen erhellt sich für den Bürger der Prozess des Gesetzgebungsverfahrens...
Bitte, Frau Mahr?
Richtig.
Dadurch erhellt sich für die Bürgerinnen und Bürger der Prozess des Gesetzgebungsverfahrens – obwohl wir laut Verfassung da irgendwo eine Regelung haben, so dass ich auf diese Verkürzung, glaube ich, zurückgreifen durfte,
aber natürlich sind ebenfalls die Bürgerinnen hier angesprochen, selbstverständlich –, zum anderen bringt man den Bürgerinnen und Bürgern aber auch die schwierigen Entscheidungen, die von den Politikern in den verschiedenen Spannungsfeldern zu treffen sind, näher.
Alle etwa 750 Bürger, hier sind auch schon die Petenten aus 2005 eingerechnet, haben diese Zusammenhänge in einem persönlichen Brief erklärt bekommen. Meiner Auffassung nach leistet der Petitionsausschuss damit einen wesentlichen Beitrag zur politischen Bildung
der Bürgerinnen und Bürger und beugt ein Stück weit Politikverdrossenheit vor.
Meine Damen und Herren, Petitionen im Baurecht waren leicht rückgängig mit 25 im Berichtszeitraum an Stelle von 39 im Jahr davor. Vielleicht liegt es auch daran, dass das verstärkte Einwirken des Petitionsausschusses auf das Bauministerium, ganz besonders aber auf die unteren Bauaufsichtsbehörden, Früchte getragen hat.
Ich hoffe dies jedenfalls.
Wir hatten in jeder Ausschusssitzung mindestens einen Tagesordnungspunkt mit Vertretern der Baubehörden und des Bauministeriums zu beraten. Wie wir immer wieder betonen, geht es uns nicht um Rechtsbeugung, wenn wir mit den Sachverständigen diskutieren, nein, wir fordern einfach nur wohlwollende Entscheidungen zugunsten der Bürger, wo immer es der Ermessensspielraum zulässt. Gerade bei den beiden Hauptberichterstattern Herrn Friedrich und Herrn Timm, beziehungsweise in vielen Fällen auch bei Herrn Walther, möchte ich mich an dieser Stelle ganz besonders dafür bedanken, dass wir uns im Baurecht – ein sehr diffiziles Tätigkeitsfeld und sehr kompliziertes Feld – oft durch Ortsbesichtigungen Einblick verschaffen konnten, um den Bürgern zu helfen. Also mittlerweile ist den Baubehörden hinlänglich bekannt, dass wir dort besonders aktiv sind und besonders darauf sehen, was geschehen ist, und schön wäre es, wenn wie gesagt auch dieses Ergebnis auf unsere Fahnen geschrieben werden könnte.
In etwa gleichbleibend hoch mit 48 ist die Anzahl der Petitionen aus den Justizvollzugsanstalten des Landes und auch zu kommunalen Angelegenheiten ebenfalls mit 48. Was verwundert, ist, dass die Petitionen zu offenen Vermögensfragen im Jahr 2004 wieder zugenommen haben. Zwischen 2000 und 2003 lag die Zahl zwischen 1 und 5, im Jahr 2004 ist sie immerhin auf 12 angestiegen, fast so hoch wie im Jahr 1999. Eine direkte Ursache dafür vermag ich derzeit nicht zu erkennen. Vielleicht sind es die häufig sehr verzwickten Fälle gerade in diesem Bereich beziehungsweise Änderungen in Grundbüchern oder fehlende Unterlagen, die nicht zur Verfügung stehen, Zusammenführung von Erbengemeinschaften oder sonstigen Dingen, die dann also behindern. Jedenfalls versuchen wir alles, um die Bearbeitungszeit für die Petenten zu verringern. Oftmals sind uns in diesem Bereich die Hände gebunden. In vielen Fällen konnten wir dort leider nicht helfen.
Meine Damen und Herren, 443 Petitionen wurden im Jahr 2004 abgeschlossen. Bei 23 Prozent, also 102 Petitionen, konnte dem Anliegen der Petenten entsprochen werden. 28 weitere Petitionen wurden an die Fraktionen oder die Landesregierung überwiesen. Das bedeutet, dass in dem konkreten Fall aktuell nicht abgeholfen werden konnte, dass das Parlament aber erkannt hat, das etwas im Argen liegt und der besonderen Berücksichtigung bedarf. Insgesamt 87 Petitionen wurden von uns nicht behandelt, weil sie entweder Bundesgesetze betrafen und deshalb an die Petitionsausschüsse des Bundestages weitergeleitet werden mussten oder weil andere Gründe dagegen sprachen, sei es, dass es um private Streitigkeiten ging, sei es, dass Gerichtsurteile beschwert wurden, sei es, dass schlicht und einfach die eigenhändige Unterschrift fehlte. Unser Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz sieht aber immer noch die Unterschrift des Petenten als Petitionsbestandteil vor.
Ich habe hier ein paar Zahlen vorgestellt, wohl wissend, dass sich hinter jeder Zahl ein ganz spezielles Anliegen verbirgt, das für die Menschen sehr wichtig, teilweise sogar existentiell ist. Einigen Schreiben, das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen, merkt man an, dass sich die Petenten sehr lange mit den Problemen herumtragen, bevor Sie sich dann endlich an uns wenden. Teilweise sind auch psychische Probleme bereits erkennbar, aus den Schreiben heraus, verursacht durch die äußere Belastung der Petenten im Alltag. Hin und wieder ist von Lebensunlust zu lesen, die Schreiben deuten auf Verfolgungswahn
hin, Desillusionierung über den Rechtsstaat und allgemeine Resignation. Das finden wir immer wieder in den Anschreiben an den Ausschuss.
Meine Damen und Herren, auf der anderen Seite gibt es leider auch immer wieder Petenten, die – ich will es mal vorsichtig ausdrücken – eine eigene, ganz besondere Sichtweise auf bestimmte Sachverhalte haben.
So möchte ich einen Fall nennen, in dem es um die nicht erteilte Baugenehmigung eines Taubenschlages in der Nähe eines Hünengrabes ging, das als Bodendenkmal ausgewiesen war. Ich glaube, alle Mitglieder des Ausschusses werden sich noch sehr gut an diesen Fall erinnern. Der Petent machte den Ausschuss nach Aktenlage glauben, dass es keinerlei visuelle Beeinträchtigungen gebe und ihm sozusagen sein Hobby verboten werde.
Daraufhin lud der Ausschuss Sachverständige der Denkmalbehörde, der Baubehörde und der zuständigen Ministerien zur Beratung ein. In dieser Ausschusssitzung wurden uns dann Fotos zu den Örtlichkeiten vorgelegt, die uns Ausschussmitglieder alle staunen ließen, welche Dimensionen so ein Taubenschlag haben kann.
Ich will jetzt wirklich nichts konstruieren und ganz ausdrücklich sagen, der Mann ist passionierter Taubenzüchter, ich will da überhaupt nichts unterstellen,
aber ich denke, ein Gebäude, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, von zehn mal drei Meter könnte zumindest anderweitig auch genutzt werden,
vorausgesetzt, dass eine Umnutzungsgenehmigung erteilt wird. Von der Größe her hätten da durchaus auch zwei Ferienwohnungen Raum gehabt,
aber wie gesagt, wir wollen hier nichts konstruieren und guten Willen voraussetzen. Ich denke aber, ein ganz wichtiger Grund war jetzt nicht nur die Größe, die Dimension diese Schlages, sondern auch das, was uns die Denkmalbehörde bestätigte, dass eben dieses wichtige Bodendenkmal, dieses Hünengrab, zumindest in der Ansicht beeinträchtigt war.
Wir haben – nochmals gesagt – ein arbeitsreiches Jahr im Ausschuss hinter uns. Ich möchte diese Gelegenheit, wie auch vorhergehend, immer wieder nutzen, dem Ausschusssekretariat ganz besonders zu danken, das die vielen Petitionen ganz sorgfältig betreut hat. Ich habe es häufig erlebt, dass der persönliche Kontakt zu Petenten, die sich nicht immer nur schriftlich melden, sondern auch sehr oft anrufen, nicht zu kurz kommt. Dieses Engagement der Mitarbeiterinnen weit über das normale Maß hinaus ist gar nicht hoch genug einzuschätzen.
An dieser Stelle möchte ich natürlich auch meinen Kolleginnen und Kollegen einen herzlichen Dank aussprechen für die sachliche und konstruktive Zusammenarbeit, auch wenn wir naturgemäß nicht immer einer Meinung sind. Ich wünsche mir, dass unsere Zusammenarbeit in diesem Sinne und vor allem auch zum Guten unserer Bürger weitergeführt wird. Ich bedanke mich zum Dritten für Ihre Aufmerksamkeit und möchte damit diesen Bericht abschließen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Als der Petitionsausschuss in der Landtagssitzung vor der Sommerpause seine letzte Beschlussempfehlung vorgelegt hat, sagte Herr Timm sinngemäß, sie enthalte zwar nur 71 Petitionen, aber der Ausschuss wollte endlich den Schreibtisch leer haben. Das ist nicht gelungen. Zur heutigen Sitzung liegt Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der Drucksache 4/1325 wieder eine Beschlussempfehlung vor. Diesmal sollen 119 Petitionen abgeschlossen werden. Sie sehen also, Ausschuss und Sekretariat waren auch über die Sommermonate Juli/August sehr fleißig, und dafür danke ich ihnen ganz herzlich.
Nach der heutigen Beschlussfassung zu dieser Vorlage wird der Landtag im Jahr 2004 über 330 Petitionen abschließend beraten haben. Das sind schon jetzt mehr als im gesamten Jahr 2000 und nur geringfügig weniger als 2001, 2002 und 2003. Wohlgemerkt: Mehr als ein Quartal haben wir noch vor uns.
Meine Damen und Herren, im Ergebnis unserer Arbeit konnte jedem fünften vorgetragenen Anliegen entsprochen werden, und das in durchaus wichtigen, teilweise für den Petenten existentiellen Fragen. So hat nach der Beschwerde einer Petentin und dem Tätigwerden des Ausschusses ein Jugendamt die noch ausstehenden Pflegegeldzahlungen beglichen und versichert, die Petentin werde auch zukünftig für die Vollzeitpflege ihres Pflegekindes Pflegegeld erhalten.
Mit der vorliegenden Sammelübersicht sollen drei Petitionen der Landesregierung überwiesen werden, um sie im Zuge geplanter Gesetzgebungsverfahren auf Probleme im Einzelfall hinzuweisen. Dabei ging es um die Bereederung von Forschungsschiffen, Parkerleichterungen für Behinderte und die Eigenständigkeit des Landkreises Rügen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Analyse der Beschlussempfehlung fällt auf, dass sieben Petitionen zuständigkeitshalber an den Deutschen Bundestag abgegeben werden sollen. Das sind fast 40 bis zum heutigen Stichtag im Jahre 2004 und damit ist eine deutliche Zunahme gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen. Ich meine, dies ist ein Zeichen dafür, wie drastisch die Menschen auch in unserem Lande die Auswirkungen der Bundespolitik spüren und sich darüber beschweren. Ich nenne nur die Stichworte Gesundheitsreform, Rentenreform und die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit.
Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, auf einen Punkt zu verweisen, der mir sehr wichtig ist, und das ist das Ausschussklima. Mit der vorliegenden Empfehlung sollen, wie bereits gesagt, 119 Petitionen abgeschlossen werden. Davon sind 115 von den Berichterstattern beziehungsweise vom Ausschuss einstimmig verabschiedet worden. Das sind knapp 97 Prozent, und doch herrscht im Ausschuss bei weitem keine Kaffeehausatmosphäre. Drei Petitionen wurden mehrheitlich bei Gegenstimmen seitens der Fraktion der CDU und eine mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU und einer Stimmenthaltung seitens der Fraktion der SPD beschlossen. Während der Petitionsausschuss für seine manchmal zwar heftigen, meist aber sachlichen Auseinandersetzungen mit den Behörden bekannt ist, gab es bei drei der vier mehrheitlich verabschiedeten Petitionen scharfe Diskussionen der Ausschussmitglieder untereinander. Dabei ging es um grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen zu den vorgetragenen Sachverhalten, aber auch zu den Kompetenzen des Ausschusses.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher, hierzu wird in der anschließenden Aussprache noch einiges zu sagen sein. Gleichzeitig hoffe ich aber, dass es bei allen Kontroversen gelingen wird, sachlich zu argumentieren und das Recht auf die freie, nur vor dem eigenen Gewissen zu verantwortende Entscheidung des anderen zu respektieren. Gerade wir als Abgeordnete im Petitionsausschuss müssen sehr sorgfältig mit den uns anvertrauten Sorgen und Nöten umgehen und deshalb in bestimmten Situationen auch die Kraft aufbringen, persönliche Verschiedenheiten und Befindlichkeiten im Sinne der Petenten auszublenden. Hier sollte sich jeder nochmals besonders in die Pflicht nehmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Abwandlung eines geflügelten Wortes und frei nach dem Motto „Das Fleisch war willig, der Geist war schwach“ will ich Ihnen einmal die gute Absicht des vorliegenden Antrages nicht in Abrede stellen. Sie fordern, dass der Landtag die Landesregierung bei ihren weiteren Bemühungen gegenüber der Wasser- und Schifffahrtsdirektion unterstützt, die Lotstarife für die Häfen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf einem Kostenniveau festzuschreiben, das mit dem westlicher Häfen vergleichbar ist.
Meine Damen und Herren, dass sich die Landesregierung für wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen einsetzt, gehört für mich zu den originären Aufgaben der Administrative, und dass es sicherlich dort auch einen Abstimmungsprozess mit den anderen Teilbehörden der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord geben muss, das, glaube ich, ist auch unstrittig. Deshalb kann ich Ihnen schon vorneweg unsere grundsätzliche Zustimmung zu diesem Antrag signalisieren. Doch ganz so einfach kann ich es Ihnen von dieser Stelle aus dann doch nicht machen.
Ich begrüße außerordentlich, dass die Fraktionen der SPD und PDS mit vorliegender Landtagsinitiative ein Thema aufgegriffen haben, das selbst für Wirtschaftpolitiker des Landes nicht zum täglichen Brot gehört. Es stellt, finde ich, sogar eine gewisse Herausforderung dar, sich mit der weitgefächerten Thematik der Lotstarife, Lotsgelder und Lotsabgaben vertraut zu machen.
Meine Damen und Herren, dieses Vertrautmachen scheint aber den für diesen Antrag verantwortlichen Abgeordneten ein wenig aus dem Blickfeld geraten zu sein. Da schaue ich insbesondere Abgeordnete aus Hafenstädten an, die zudem noch im Wirtschaftsausschuss sitzen. Lieber Herr Kollege Schulte, ich nehme an, als Einbringer haben Sie wesentliche Aktien auch an der Ausarbeitung dieses Antrages, aber beim besten Willen, sehr intensiv, glaube ich, haben Sie sich mit der Thematik
nicht beschäftigt. Das müssen Sie wohl an dieser Stelle auch zugeben. Ich will einschränkend noch sagen, vielleicht ist Ihnen auch fachlich unsolide zugearbeitet worden. Das ist ja auch möglich. Denn wer sich die Begründung Ihres Antrages einmal genau ansieht, der trifft auf ein Bündel von Ungereimtheiten und Falschdarstellungen. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass Sie hier in Ihrem Begründungstext von unabgestimmt durchgeführten Anhebungen der Lotsentgelte sprechen. Davon kann nun wahrlich nicht die Rede sein, denn vor der letzten Veränderung der Lotstarife im Jahre 2001 hat es sehr wohl Anhörungen sowohl der Wirtschaftsverbände als auch des Wirtschaftsministeriums gegeben, die mit Ort und Datum bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord eingesehen werden können. Wenn Sie es genau wissen wollen, ist es sogar nach Paragraph 42 Absatz 2 des Gesetzes über das Seelotsenwesen zwingend erforderlich. Vielleicht fragen Sie einmal den Herrn Minister Ebnet, welcher Vertreter seines Hauses beispielsweise am 29. August 2001 an entsprechender Sitzung in Bonn teilgenommen hat. Oder hat dort einer unentschuldigt gefehlt?
Meine Damen und Herren, ich betone nochmals, Ihre Forderung, die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen im Land zu erhalten, ist richtig und notwendig. Zu versuchen, diese mit Falschdarstellungen zu untermauern, halte ich allerdings schlichtweg für unseriös. Hätten Sie sich wirklich intensiv mit der Materie beschäftigt, so wäre Ihnen sicherlich auch aufgefallen, dass es im Bereich unserer Häfen nicht unwesentliche Änderungen bei den Lotsentgelten gegeben hat, aber genau gegenläufig, meine Damen und Herren.
Im Lotsbezirk Wismar wurden die Preise im Durchschnitt um 3,24 Prozent, im Lotsbezirk Rostock um 5 , 9 5 Prozent und im Lotsbezirk Stralsund sogar um 6,14 Prozent gesenkt. Ihre Feststellung, dass der Hafen Rostock bei den Lotsentgelten 30 Prozent über den vergleichbaren Tarifen der beispielsweise im Wettbewerb mit dem Hafen Lübeck anstehenden Kosten liegt, das konnte mir keiner bestätigen. Vielleicht hätten Sie dort auch einmal den Eldermann der Lotsenbrüderschaft Wismar-RostockStralsund befragen sollen. Lediglich eine marginale Anhebung von 2,8 Prozent hat es gegeben. Dabei ist aber gleichzeitig eine Verkürzung der Lotsstrecken in Wismar um 0,6 Stunden und in Rostock um 0,5 Stunden geschehen. Ich denke, das findet dann auch seinen Niederschlag in den Tarifen und ist aus meiner Sicht mehr als Kompensation für diese formale Anhebung. Aus meiner Sicht ist das für den Hafen Rostock zumindest ein ganz klarer Wettbewerbsvorteil, dass zum Beispiel dort nur sechs Anläufe für den Kapitän notwendig sind, um bereits eine Freifahrprüfung absolvieren zu können. Dazu braucht er dann keinen Lotsen mehr an Bord zu nehmen. In Lübeck beispielsweise braucht man dazu 48 Anläufe.
Meine Damen und Herren, aufgrund der begrenzten Redezeit will ich Sie an dieser Stelle mit meinen Richtigstellungen nicht länger vorführen. Ich betone noch einmal, dass die CDU-Fraktion Ihrem grundsätzlichen Ansinnen im Beschlussvorschlag zustimmt. Die Häfen unseres Landes sind von höchster Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung. Hier muss alles unternommen werden, um bestehende Wettbewerbsvorteile zu sichern, vielleicht sogar auch neue zu schaffen. Die Konkurrenz, gerade auch in den neuen Beitrittsländern, schläft beileibe nicht. Was die Begründung betrifft, würde ich am liebsten die Absätze 1 und 2 ersatzlos streichen. Leider erlaubt das
die Geschäftsordnung nicht. So bleibt ein gewisser Unfug auf dem Papier, aber zum Glück im Antragstext nicht bleibend nachlesbar. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Kollege Herr Petters sprach es an: Für eine langfristig erfolgreiche Entwicklung als Urlaubsland müssen wir den Kinder- und Jugendtourismus als touristisches Segment stärker ausbauen. Darüber scheint, wie ich hörte, hier im Hohen Hause Einigkeit zu bestehen. Dies belegt auch der von Ihnen, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, vorgelegte Änderungsantrag, dem man mit Verlaub doch sehr anmerkt, dass Sie sich viel Mühe gemacht haben, damit sich Gleiches nicht gleich, sondern dann doch irgendwie anders anhört.
Die CDU möchte nicht mehr, aber auch nicht weniger als eine tatkräftige Unterstützung des Aktionsplans „Kinder- und Jugendreisen Mecklenburg-Vorpommern“ und eine entsprechende Berücksichtigung in der neu zu beschließenden Tourismuskonzeption. Die Koalitionsfraktionen fordern in der neuen Konzeption, dem Aktionsplan einen hohen Stellenwert einzuräumen. Es ist doch schön, immer wieder schön, wenn wir uns hierin alle einig sind.
Meine Damen und Herren, aber entschuldigen Sie, ob wir nun, wie bei Ihnen unter Punkt 3 gefordert, dieses entwicklungsfähige Tourismussegment tatkräftig unterstützen oder das Segment des Kinder- und Jugendtourismus als entwicklungsfähiges Segment tatkräftig unterstützen, das macht für mich nun wirklich keinen Unterschied. Ich erkenne beim besten Willen keine qualitative Aufwertung zu unserer Forderung im Ursprungsantrag. Für mich ist entscheidend, dass etwas geschieht, dass gehandelt wird
und unser Land auf diesem intensiv umworbenen Markt keine Chancen verspielt.
Aber nun zurück zum ursprünglichen Antrag. Meine verehrten Damen und Herren, viele jugendtouristischen Einrichtungen im Land sind durch eine veralterte Bausubstanz, eine höchst schwierige wirtschaftliche Situation sowie hohe Personalrotationen mit Kräften aus dem zweiten Arbeitsmarkt gekennzeichnet. Ich komme aus Stralsund und weiß, worüber ich da rede. Jugendherberge Stralsund, eine Andeutung mag reichen.
Dass die beiden gerade genannten Komponenten eine kontinuierliche und langfristige Arbeit beinahe unmöglich machen, liegt auf der Hand. Nicht nur im Hinblick auf die knapper werdenden öffentlichen Mittel ist es notwendig, alte Verteilungskämpfe und Verantwortlichkeiten den Erfordernissen der heutigen Zeit, vor allem aber der Zukunft anzupassen. Es wurde vorhin schon angesprochen, solche Pro-Kontra-Debatten nahe am eitlen Gezänk, wie wir sie im Tourismusausschuss im maritimen Jugenddorf Wiek erlebt haben, bringen uns überhaupt nicht voran.
Solange gemeinnützige und private Jugendeinrichtungen mehr Energie für das Gegeneinander statt für das Miteinander aufwenden, werden wir dem Ziel, jugendtouristisch an Renommee zu gewinnen, nicht näher kommen.
Das, meine Damen und Herren, ist für mich der zentrale Ansatzpunkt für alle Beteiligten.
Die Arbeitsgemeinschaft „Junges Land für Junge Leute“ hat umfassend gearbeitet und Schwachpunkte wie Aufgaben zur Verbesserung des jugendtouristischen Umfeldes in Mecklenburg-Vorpommern deutlich formuliert. Die Aufgaben, die Anforderungen sind klar vorgegeben. Es geht um die politische und wirtschaftliche Sensibilisierung dieses wichtigen Themas und es geht ferner darum, das Qualitätsmanagement in diesem Bereich mit einer Qualitätsoffensive zu entwickeln.
Dass dazu über eine angemessene finanzielle Unterstützung entschieden werden muss, versteht sich dann allerdings wohl auch. Um nicht in den allgemeinen Tenor „mehr für alle“ zu verfallen, wäre es in einem ersten Schritt erforderlich, den Kinder- und Jugendreisesektor zumindest gleichberechtigt zwischen gewerblichen und ge
meinnützigen Leistungsträgern einzubinden. Ein aus meiner Sicht dominierendes Segment im Jugendtourismus stellt derzeit und vielleicht auch zukünftig das Camping dar. Hier gibt es im Land einen riesigen Nachholbedarf. Die Suche nach einem jugendgerechten Zeltplatz gestaltet sich immer noch wie die berühmte Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Es kommt darauf an, den bedarfsgerechten Ausbau von Jugendzeltplätzen im Sinne der Angebotserweiterung anzustreben.
Meine Damen und Herren, wenn Mecklenburg-Vorpommern auch zukünftig im Konzert der großen Tourismusländer mitspielen möchte, müssen wir dafür im Kinder- und Jugendtourismus einen wichtigen Grundstein legen.
Im Marketing würde man davon sprechen, dass es darauf ankommt, bereits frühzeitig unsere Kinder auf das Land zu konditionieren, um sie an die Marke Mecklenburg-Vorpommern heranzuführen. Wir werden dem Änderungsantrag zustimmen, er ist ja sowieso fast unser.
Letztendlich wird entscheidend sein, dass die Landesregierung und wie sie ihren daraus resultierenden Auftrag in zielgerichtetes Handeln umsetzt. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit nunmehr einem halben Jahr habe ich den Ausschussvorsitz im Petitionsausschuss inne. Das heißt mit anderen Worten, die Hauptarbeit, die in dem nun vorliegenden Tätigkeitsbericht steckt, wurde von meinem Vorgänger Herrn Rainer Prachtl geleistet. Ich danke ihm für die geleistete Arbeit sowie für die reibungslose Übergabe dieses gut funktionierenden Ausschusses.
Maßgeblich aber dazu beigetragen hat auch das hoch motivierte und engagierte Mitarbeiterteam im Sekretariat. Auch hier gilt mein herzlicher Dank den vier Damen.
Ich will mich darüber hinaus für die freundliche Aufnahme im Ausschuss durch meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete – und damit meine ich ausdrücklich die Mit
glieder des Ausschusses aller Fraktionen – bedanken, die mir den Einstieg sehr erleichtert haben.
Wie wahrscheinlich jeder hier im Saal, der bislang nicht im Petitionsausschuss gearbeitet hat, hatte auch ich so etwas wie eine Vorstellung von dem, was mich da erwarten würde. Ich dachte vor allem an Querulanten, an ungewöhnliche, um nicht zu sagen unsinnige Bitten und Anliegen. Aber dieses durch Hören und Sagen vorgeprägte Bild war vollkommen an der Realität vorbei. Man lernt im Petitionsausschuss das gesamte Spektrum des Lebens kennen. In über 90 Prozent aller Fälle werden tatsächlich sehr, sehr ernste Probleme vorgetragen und nicht irgendwelche Boshaftigkeiten unausgelasteter Bürgerinnen und Bürger.
Meine Damen und Herren, das zeigt mir, dass die Bürger dieses Landes vom Grunde her bodenständig sind und ihr Leben im Griff haben. Sie wissen sich zu helfen und wenden sich wirklich nur dann an den Petitionsausschuss, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen und keinen anderen Ausweg mehr sehen. Dies war im Jahr 2003 bei 7.340 Petenten so. Sie reichten insgesamt 582 Petitionen ein. Eine zahlenmäßige Abweichung der Petitionen zu den vergangenen Jahren ist nicht auszumachen. In den letzten fünf Jahren hatten wir immer so etwa 500 bis 600 Petitionen. Die hohe Anzahl der Petenten resultiert daraus, dass sich im letzten Jahr 6.838 Petenten zusammenschlossen und sich in insgesamt 80 Massenpetitionen an uns wandten, immerhin etwa doppelt so viel wie noch vor zwei Jahren.
Nach Auswertung des ersten Quartals 2004 ist eine deutliche Steigerung der Petitionen zu verzeichnen. Wir hatten Ende März bereits den Stand an Petitionen, den wir im vergangenen Jahr im Mai erreicht haben. Hochgerechnet auf das gesamte Jahr 2004, wenn denn die Entwicklung kontinuierlich weiter so verläuft, könnten wir dann mit einer Gesamtzahl von 800 Petitionen rechnen, was einen deutlichen Ausschlag nach oben bedeuten würde. Die Prognose ist jedoch nicht uneingeschränkt belastbar, da der Eingang von Petitionen erfahrungsgemäß sehr stark vom politischen Alltagsgeschehen abhängt, insbesondere von Gesetzesnovellierungen, von neuen Verordnungen und Erlassen.
Inhaltlich ist auszumachen, dass ein sehr deutlicher Anstieg im Bereich des Bildungswesens stattgefunden hat. Hier ging es hauptsächlich um die Stundenzahlerhöhung für Lehrer und die Erhöhung der Kursteilnehmer-Mindestzahl an den Gymnasien. Sehr viele Petitionen erreichten uns auch zu der beabsichtigten Kürzung des Titels für Telefonseelsorge.
Meine Damen und Herren, um zu meinem eingangs Gesagten zurückzukommen, bei diesen Inhalten können die Petenten ihr Schicksal wirklich nicht weiter in die eigene Hand nehmen, sondern müssen sich an ihre Volksvertretung mit der Bitte um Abhilfe wenden. Tröstlich finde ich in diesem Zusammenhang, dass sie von ihrem verfassungsmäßig verankerten Recht auch tatsächlich Gebrauch machen und nicht in Frust und Resignation verfallen.
Die hohe Anzahl an Eingaben beweist, dass die Bürger entgegen anderslautender Umfrageergebnisse doch noch
Vertrauen in die Politiker und in die Demokratie haben. In etwa einem Viertel der Fälle wird dieses Vertrauen auch nicht enttäuscht, denn da konnten wir helfen. Oft reicht es dabei schon aus, dass sich der Petitionsausschuss kümmert und in der Folge eine Behörde die getroffene Entscheidung nochmals überdenkt. So wurden dann einzelne Fehlentscheidungen korrigiert oder bestehende Ermessensspielräume der Verwaltung im Sinne des Bürgers genutzt.
Ich verweise auf einen Fall aus dem Baurecht. Hier wollte die Tochter auf dem Grundstück ihrer Eltern eine vorhandene Scheune in ein Wohnhaus umbauen. Zunächst hieß es, ein Umbau wäre nur zulässig, wenn die gesamte Nutzfläche nicht erhöht würde. Ein Einfamilienhaus allerdings mit 54 Quadratmetern Wohnfläche hätte wohl wenig Nutzen gebracht und nach Erfolg der Petition und Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde sowie dem Bauministerium ging es letztendlich nur um das äußere Erscheinungsbild. Kleine Änderungen und Erweiterungen sollten nun doch möglich sein. Na bitte, sage ich da nur.
Manchmal allerdings bedarf es auch mehrerer Ausschusssitzungen und Hartnäckigkeit unsererseits, bis wir erfolgreich abschließen können. So war es beispielsweise in einem Fall, in dem ein Petent die Änderung der Klausurbedingungen für die Studenten in seinem Fachbereich wünschte, weil er wegen zweifelhafter Aufgabenstellungen eines Professors eine Klausur wiederholen musste. Es ging dem Petenten nicht um seine eigene Klausur, sondern um die Prüfungsordnung für alle zukünftigen Studenten. Nach anfänglichen Widerständen der Prüfungskommission und dem Rat, juristische Schritte einzuleiten, sah es die Hochschule dann doch ein, dass hier eine Änderung vonnöten und sicherlich auch sinnvoll sein könnte. Schließlich wurde die Prüfungsordnung im Sinne der Anregung geändert, auch wenn der Petent selbst nicht mehr davon profitiert. Solche Fälle machen mich – und ich denke auch die anderen Mitglieder des Ausschusses – sehr zufrieden.
In diesem Jahr gab es wiederum einige Erfolgserlebnisse, auch wenn ein etwas bitterer Nachgeschmack bleibt, denn mehr als 100 Menschen wären 2003 nicht zu ihrem Recht gekommen, hätten sie sich nicht an den Petitionsausschuss gewandt.
Meine Damen und Herren, immer wieder müssen wir auch die Behandlung von Petitionen ablehnen oder sie weiterleiten. Weitergeleitet werden sie dann, wenn sie nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, sondern andere Bundesländer betreffen oder die Bundesregierung. Das war im Berichtszeitraum 37-mal der Fall. Von der Behandlung absehen mussten wir 34-mal. Dieses geschieht häufig, wenn Gerichtsverfahren anhängig sind oder wenn Belange der kommunalen Selbstverwaltung angesprochen werden, weniger häufig, wenn das Anliegen nicht eindeutig erkennbar ist oder wenn es sich um Streitigkeiten im Bereich des Privatrechts handelt. Insgesamt haben wir aber doch 405 Petitionen behandelt und abgeschlossen.
Und noch eine Zahl, auf die wir alle sehr stolz sein können: Die allermeisten Petitionen werden innerhalb eines
Jahres abgeschlossen. So haben wir von vor 2003 lediglich vier offene Petitionen.
Ein kleiner Ausblick sei mir in diesem Zusammenhang noch erlaubt. Die im letzten Jahr bereits verstärkt durchgeführten Ortsbesichtigungen halte ich persönlich für sehr wichtig. Der Kontakt zu den Menschen vor Ort trägt auch zu der eingangs erwähnten Vertrauensbildung maßgeblich bei und ermöglicht es, sich ein Bild abseits der Aktenlage zu machen. Diese Ortsbesichtigungen möchte ich weiter fortführen. Häufig reicht es ja schon aus, wenn die Berichterstatter vor Ort waren.
Informationsgespräche unabhängig von konkreten Petitionen sind ein weiterer wichtiger Punkt unserer zukünftigen Arbeit. So sind zum Beispiel die Petitionen aus den Justizvollzugsanstalten des Landes über die letzten Jahre gleichbleibend hoch. Der Petitionsausschuss hat sich hier in den vergangenen Legislaturperioden immer wieder vor Ort informiert. Das werden wir auch in diesem Jahr praktizieren. Ende Mai tagen wir in der JVA Bützow, später im Jahr werden wir zur JVA Waldeck fahren.
Wegen regelmäßiger Beschwerden aus dem Bereich Gerichte und Richter haben wir bereits das Gespräch mit dem Justizminister und dem Richterbund gesucht. Bei diesen Beschwerden geht es gar nicht, wie man vielleicht denken könnte, um die Kritik an den Urteilen. Nein, daran können und daran wollen wir auch nichts verändern. Es geht oftmals um die Kritik an der Verhandlungsführung oder um nicht verständliche Urteile und Schreiben. Hier haben wir angeregt, sich noch einmal vor Augen zu führen, wie sich der Bürger im Gerichtssaal fühlen mag. Er erlebt das ja nicht tagtäglich wie die Damen und Herren der Hohen Häuser dort, sondern für ihn ist es eine Ausnahmesituation, eine extreme Ausnahmesituation. Etwas mehr Einfühlungsvermögen in den Verhandlungen, aber auch eine verständlichere Sprache in den nachgereichten Schriftstücken wären hier und da wünschenswert. Wir werden sehen, was möglich ist, ohne die richterliche Unabhängigkeit zu gefährden.
Eine Petition, die gleichzeitig die Bundesländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern betraf, führte kürzlich zu einem Treffen von Vertretern dieser Küstenländer. Solchen Treffen will ich mich auch künftig nicht verschließen. Ich möchte auch laut darüber nachdenken gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten im Ausschuss, ob es Möglichkeiten gibt oder ob es notwendig ist, das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz zu modernisieren.
Meine Damen und Herren, alle Welt spricht von E-Government, von Effizienzerhöhung und Bürgerfreundlichkeit. Deshalb denke ich hier zum Beispiel an die Möglichkeit, Petitionen per E-Mail einzureichen, und damit auch an die Frage, wie viel Legitimation der Petenten wir künftig haben wollen. Wichtig ist jedoch, nicht überstürzt zu entscheiden, sondern gründlich zu beraten, damit die Verfahren praktikabel und zukunftsfähig sind.
Alles in allem haben wir ein arbeitsreiches und erfolgreiches Jahr hinter uns. Ich wünsche uns, dass wir im laufenden Jahr diese Qualität der Arbeit beibehalten, vielleicht sogar an einigen Stellen noch verbessern können.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie nach der Aussprache, den Tätigkeitsbericht 2003 des Petitionsausschusses für erledigt zu erklären, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich möchte gleich zu Beginn meiner Ausführungen darauf hinweisen, dass meine Fraktion mit dem inhaltlichen Anliegen des vorliegenden Antrages überhaupt keine Probleme hat, wohl aber mit einigen Unkorrektheiten und Unklarheiten, die eine vorschnelle Abstimmung quasi verbieten.
Zunächst zwei redaktionelle Anmerkungen: Herr Minister Ebnet hat ja eben darauf hingewiesen, dass er im Kreise der Verkehrsminister um Zustimmung werben wird, um dann über diesen Weg eine Bundesratsinitiative in Berlin zu starten. Leider ist im Antrag dieser normal vorgesehene Weg über eine Bundesratsinitiative nicht erwähnt worden.
Das halten wir also für einen Mangel.
Auch der Titel „Fahren mit Taglicht“ irritiert.
Die einen hatten schon Bedenken, ob vielleicht Tageslicht gemeint ist.
Es ist ja auch nicht so sehr wesentlich, Herr Ritter, ich hatte das schon gesagt, aber redaktionell muss ich einfach diese Form mal kritisieren. Vielleicht stammt ja der Begriff „Taglicht“ aus dem Jahresbericht 2003 des VDA, des Verbandes der Automobilindustrie, vielleicht auch aus einer Begründung in der genannten Studie des niederländischen Instituts Road Safety Research oder aus Übersetzungen von Staaten, wo das Fahren mit Abblendlicht am Tage bereits jetzt schon Pflicht ist. Hier in diesen Ländern ist allerdings die Begrifflichkeit durchaus berechtigt,
denn dort sind spezielle energiesparende Tagfahrleuchten, so heißt dieser Fachbegriff, installiert. In Deutschland gab es bisher so etwas kaum. Solche Scheinwerfer sind bei uns kaum installiert worden. Darum sollten wir uns, das wäre unser kleiner Vorschlag, an dieser Stelle vielleicht auf die StVO Paragraph 17 beziehen. Dort gibt es eigentlich drei Begriffe und die heißen einfach nun mal Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht. Vielleicht könnten wir uns darauf verständigen, dass wir uns dann vorläufig, so lange, wie diese Tagfahrleuchten nicht installiert sind, über Fahren mit Abblendlicht am Tage unterhalten.
Meine Damen und Herren, unter sicherheitsrelevanten Aspekten allerdings führt das Fahren mit Abblendlicht, so, wie Frau Schwebs das schon hier erwähnte, erwiesenermaßen zur Verringerung der Unfallzahlen, insbesondere
der schweren Unfälle auf unübersichtlichen Kreis- und Landstraßen, aber auch auf normalen Bundesstraßen oder auf größeren Bundesstraßen und Autobahnen. Und das ist uns allen verkehrspolitisch ein ganz wichtiges Ziel, das ist unbestritten.
Aber wie die meisten Dinge hat das Thema „Abblendlicht am Tage“ nicht nur einen Aspekt. Mit Abblendlicht tagsüber müssen derzeit motorisierte Zweiräder in Deutschland schon gegenwärtig fahren, damit sie von anderen Verkehrsteilnehmern, zum Beispiel von Autofahrern, besser wahrgenommen werden können. Genau das ist ja nicht unwesentlich auch für den vorliegenden Antrag.
Wie wirkt es sich aber nun aus, wenn alle Fahrzeuge am Tag mit Licht fahren? Inwieweit der bestehende Sicherheitsvorteil für Kraftradfahrer durch eine Ausweitung des Fahrens mit Abblendlicht wieder aufgehoben wird, ist an dieser Stelle verantwortungsvoll zu hinterfragen.
Meine Damen und Herren, im Weiteren ergeben sich Fragen, die die Zuständigkeiten der Innenpolitiker und der Umweltpolitiker betreffen. Verkehrssicherheit heute und Menschheitsgefährdung morgen – ich weiß, das klingt sehr überzogen und weit hergeholt. Ich muss gestehen, für mich übrigens auch. Aber es gibt Menschen, die sich auch über die Zukunft der Menschheit Gedanken machen und dort gerade in Sachen Umweltschutz sehr stringent denken. Immerhin rechnen Sachverständige, wie zuverlässig diese Zahlen auch immer sein mögen, bei einer bundesweiten Umsetzung des vorliegenden Antrages mit einem Kraftstoffmehrverbrauch von etwa 1,5 Milliarden Litern pro Jahr.
Die CO2-Emission würde sich etwa um zweieinhalb Prozent erhöhen.
Das sind also schon mal nicht ganz unwesentliche Zahlen, die zumindest mal in die Abwägung kommen müssen. Andere halten dagegen: Moderne Elektronisierung der Komfort- und Sicherheitssysteme in den Autos seien mindestens genauso intensiv. Ich habe da mal nachgelesen, zum Beispiel Abblendlicht sind schon mal 150 Watt Leistungsabnahme, wenn die Hifi-Anlage aufgeregelt wird, sind das 200 Watt,
Scheibenwischer 80 Watt, Sitzheizung 60 Watt, Motormanagement 180 Watt und so weiter und so fort. Auch hier Pro und Kontra.
Ein letzter offener Punkt sind die restriktiven Konsequenzen. Ich frage hier am Ende nur noch einmal: Welche Verwarngelder und weiteren Maßnahmen soll der Gesetzgeber bei Verstößen, also bei Fahren ohne Licht, mit Stand- oder Fernlicht beziehungsweise mit defekten Scheinwerfern vorsehen? Dazu ist bislang kein einziges Argument ausgetauscht.
Meine Damen und Herren, wie gesagt, ich und sicher auch meine Fraktionskolleginnen und -kollegen würden dem Antrag sofort folgen, wenn die angesprochenen und ja nicht gerade – ich betone das ausdrücklich noch mal – wesentlichen Ungereimtheiten noch geklärt werden könnten.
Ich bitte Sie trotz der Zwischenrufe um Ihre Zustimmung, dass wir diesen Antrag federführend in den Wirtschaftsausschuss und mitberatend in den Innen- und Umweltausschuss überweisen,
damit auch die Experten dort zu Worte kommen können. Wir brauchen die Umsetzung schnell, aber eben auch gut vorbereitet.
Eine über den Bundesrat initiierte Gesetzesänderung wird ohnehin nicht auf die Schnelle möglich sein. Fahren mit Abblendlicht ist auch heute nicht strafbar. Auch darauf ist verwiesen worden. Lassen Sie uns deshalb Initiativen wie die der Rüganer „Auf der Insel mit Licht“,
die genannte Aktion der OZ „Bei uns an der Küste nur mit Licht“ oder meinetwegen auch über die Station „In M-V mit Licht“ unterstützen, bis dann hoffentlich allen in ganz Deutschland ein Licht aufgeht und nicht nur den Kraftfahrzeugen tagsüber. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich nicht an der Abstim
mung beteiligt und deshalb möchte ich folgende persönliche Erklärung abgeben.
Die Drucksache 4/531 hat aus meiner Sicht lediglich die äußere Form eines Antrages. Inhaltlich ist sie nichtig. Die Landesregierung soll unterstützt werden, sich gegenüber der Bundesregierung und der Deutschen Bahn AG für die Überarbeitung des neuen Preissystems zu verwenden, und das, nachdem die erneute Novellierung des Bahntarifsystems schon vor Wochen durch Presse, Funk und Fernsehen gegangen ist. Da kann man nur froh sein, dass das Thema nicht zur Aktuellen Stunde aufgerufen wurde.
Außerdem werden sich viele Abgeordnete noch erinnern, wie sich die Bundesregierung im Rahmen der Vorbereitung der Scandlines-Anhörung zur Einmischung in Unternehmensinterna geäußert hat. Die Erarbeitung eines neuen Preissystems ist nun aber ein originäres Binnengeschäft des Unternehmens. Die Bahn ist eine Aktiengesellschaft und kein Kombinat Deutsche Verkehrsbetriebe.