Protokoll der Sitzung vom 13.10.2004

Meine Damen und Herren, die Auflösung der Mindera usgabe von 8 Millionen Euro erfolgt nicht, wie mit dem Doppelhaushalt verabschiedet, über die Kürzung von Leistungsgesetzen,

(Angelika Gramkow, PDS: Nicht ausschließlich.)

denn diese Eingriffe werden gänzlich aufgegeben.

(Angelika Gramkow, PDS: Das ist nicht wahr.)

Stattdessen werden die Bodensätze von einzelnen Titeln zusammengesammelt und nach klassischer Rasenmäherart kommen sie hier zum Ausdruck. Hieraus folgt, dass eine Nachhaltigkeit der Einsparung für die Folgejahre in Höhe von jeweils 8 Millionen Euro nicht gegeben ist, weil die gewählte Kürzungsmethode nur einen Einmaleffekt darstellt. Von Bedeutung ist ferner, das wurde auch schon gesagt, der Betrag von 15 Millionen Euro Mehrausgaben für die Inanspruchnahme von Landesbürgschaften, denn auch dies ist ein Kennzeichen für die aktuelle wirtschaftliche Situation unseres Landes mit der erschreckend hohen Zahl von Insolvenzen.

Meine Kolleginnen und Kollegen, ein besonderes Kapitel stellt die Entwicklung der Werftenbeihilfen dar. Der gestrige Parlamentarische Abend vermittelte für diese Problematik einen besonderen Anschauungsunterricht. Hatte noch in der letzten Landtagssitzung die Regierungskoalition die Landesregierung aufgefordert, alle vertretbaren Möglichkeiten für die Finanzierung der Werftenbeihilfen zu nutzen, so erhalten wir als Antwort exakt die Einsetzung eines Betrages von 3 Millionen Euro.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, PDS: Das ist falsch! – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Das kann man nicht als eine vertretbare Möglichkeit der Unterstützung bezeichnen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr wahr. – Zuruf von Dr. Martina Bunge, PDS)

Meine Kolleginnen und Kollegen, unsere Werften brauchen verlässliche politische Rahmenbedingungen, wenn sie nicht gefährdet sein sollen.

(Peter Ritter, PDS: Das ist sehr unwahr! Das ist sehr unwahr! Da stehen doch wohl andere Zahlen drin. Das wissen Sie ganz genau, Herr Dr. Born!)

Diese Forderung der Werftindustrie gestern besteht zu Recht.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Wir alle wissen, dass unsere Werften in Deutschland eine besonders hohe Priorität haben. Deshalb kann das, was wir im Nachtragshaushalt vorfinden, das letzte Wort nicht sein.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, PDS: Was heißt das? – Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Es mag richtig sein, dass die Landesregierung eine Garantie von exakt sechs Prozent nicht gegeben hat, dennoch hat die bisherige Förderpraxis der Landesregierung das Vertrauen der Werftindustrie auf die Förderung in genau dieser Höhe sehr wohl begründet. Und wenn das Land nicht im Stande ist, die Mittel bereitzustellen, muss eine Umkehrung der Anteile zwischen Bund und Land energisch ausgehandelt werden.

(Angelika Gramkow, PDS: Ach nee?!)

Meine Kolleginnen und Kollegen, das Auftreten des Staatssekretärs Adamowitsch von der Bundesregierung gestern Abend war auch für die Werften, aber nicht nur für die Werften, sondern auch für uns, enttäuschend, denn mit keinem Wort ist ein Abgehen von der bisherigen Finanzierung gesagt worden. Es ist vielmehr etwas schwammig in Aussicht gestellt worden, dass ein gemeinsamer Weg gesucht werden soll. Es ist die Frage nach der Kostenstruktur der Werften aufgeworfen worden und Herr Adamowitsch hat zu einem vernünftigen Dialogprozess aufgerufen.

(Ministerin Sigrid Keler: Genau.)

Meine Damen und Herren, das waren für unsere Werften Steine statt Brot.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Ministerin Sigrid Keler: Genau. – Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Es muss eine Lösung gefunden werden, die von der Werftindustrie erwartete und benötigte Hilfe bereitzustellen. Ich bin sicher, dass harte Verhandlungen mit dem Bund auch zum Erfolg führen. Es muss dem Bund auch deutlich gemacht werden, das kam gestern Abend heraus, dass die Fertigungstiefe in den Werften in Mecklenburg-Vorpommern etwa in Höhe von 30 Prozent besteht. Das bedeutet, 70 Prozent der Leistungen für den Schiffbau werden über Zulieferbetriebe aus allen Teilen des Bundesgebietes geleistet, so dass die Förderung der Werftindustrie bei uns auch zugleich allen anderen zugute kommt.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

Das müsste ein Argument sein, das den Bund zu überzeugen vermag.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr wahr.)

Wir wünschen der Landesregierung für ihre Verhandlungen mit dem Bund den Erfolg, der für unsere Werften notwendig ist.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beantragen die Überweisung des Entwurfs zur Beratung in die Ausschüsse.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr von Storch.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Borchert von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir beraten heute in Erster Lesung den Entwurf zum Nachtragshaushalt 2005. Beim Haushalt 2004, der wie beschlossen umgesetzt wird, ist bekanntlicherweise ein Nachsteuern nicht weiter erforderlich. Die Anpassungsnotwendigkeit des Haushalts 2005 war lange bekannt, denn auch in Mecklenburg-Vorpommern müssen natürlich die Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetze auf den Landeshaushalt für 2005 berücksichtigt werden. Außerdem werden üblicherweise weitere unabweisbare notwendige Anpassungen im Haushalt 2005 vorgenommen, wobei diese nur ein relativ geringes Finanzvolumen umfassen, so dass insgesamt die Gesamtausgaben des Haushalts auch nur um 227,2 Millionen Euro in 2005 steigen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, worin bestehen nun die wichtigsten Eckpunkte des Nachtraghaushaltsentwurfs?

Als Erstes natürlich die finanziellen Auswirkungen von Hartz IV auf den Landeshaushalt, wobei dieses wirklich nur kurz von mir benannt wird. Wir haben auch lange im Zusammenhang mit dem Landesausführungsgesetz zu Hartz IV dazu beraten und debattiert. Insofern nur noch einmal ganz kurz: Wie angekündigt wird das Land an die Kommunen im vollen Umfang die vom Bund bereitgestellten Mittel weiterreichen. Das Ziel ist eine finanzielle Entlastung der Kommunen insgesamt von 40 Millionen Euro. Und das Land wird bei den finanziellen Auswirkungen von Hartz IV insofern nicht betroffen sein, weil es sich im Saldo haushaltsneutral darstellt, wobei die dem Land zufließenden Einnahmen des Bundes sowie die Einsparungen beim Wohngeld unter Anrechnung der mit Hartz IV im Zusammenhang stehenden Aufgabenträger an die jeweiligen Aufgabenträger weitergereicht werden. Lediglich beim Flüchtlingsaufnahmegesetz wird im Saldo das Land mit 4,3 Millionen Euro entlastet.

Zweiter Eckpunkt, die Bürgschaften des Landes. Herr Kollege von Storch hat es angesprochen. Bedauerlicherweise mussten wir feststellen, dass die Bürgschaften des Landes, die mit 21 Millionen Euro pro Jahr geplant sind, nicht ausreichen aufgrund der finanziellen Situation vieler Unternehmen und der steigenden Anzahl von Insolvenzen, so dass für 2005 vorsorglich weitere 15 Millionen Euro eingeplant werden müssen, um die sich abzeichnenden Bürgschaftsausfälle auch finanzieren zu können. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Des Weiteren werden wir beim Wohngeld zusätzlich 5 Millionen Euro benötigen und – Herr von Storch ist schon darauf eingegangen, ich mache es auch noch einmal ganz kurz – wir werden zusätzlich 3 Millionen Euro für die Wettbewerbshilfen für die Werften einsetzen müssen.

Zum Haushaltsansatz, Herr Dr. Born, wir haben uns den Haushalt schon zusammen angeguckt, es sind 25 Millionen Euro in 2005, das heißt, zu den bereits im Haushaltsansatz befindlichen 22 Millionen Euro kommen weitere 3 Millionen Euro dazu, so dass sich das Land allein im Jahr 2005 mit 25 Millionen Euro an der Wettbewerbshilfe beteiligen wird.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Das ist aber nicht ausreichend!)

Es ist bekannt, dass sich die fünf Küstenländer darauf verständigt haben, dass aufgrund der extremen und schwierigen Finanzlage in allen Ländern erstens die Werftenhilfe auf ein vermindertes Kofinanzierungsverhältnis, zwei Drittel der Bund, ein Drittel die Länder, umgestellt werden soll. Das wird zurzeit verhandelt.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Zweitens halte ich auch die Verständigung der fünf Küstenländer für wichtig, und zwar darauf, dass dieses letztmalig erfolgt und bis 2008 auch auslaufen soll. Zur Forderung, weitere 49 Millionen Euro bereitzustellen, um die vom Bund geforderten Landesanteile bereitzustellen, von insgesamt 55 Millionen Euro, muss ich als Finanzpolitiker deutlich sagen: Ich halte diese Forderung finanzpolitisch aufgrund unserer Finanzlage für absolut utopisch!

(Wolfgang Riemann, CDU: Dazu sage ich nachher noch was, Rudi!)

Dann kommen wir zu einem erfreulichen Fakt, der im Nachtragshaushalt deutlich wird. Ich habe ja einige Punkte angesprochen. Es ist klar, dass wir Mehrbedarfe haben. Es stellt sich natürlich die Frage: Wie lösen wir diese Mehrbedarfe auf? Ich sage, Gott sei Dank, erfreulicherweise haben wir ja Steuermehreinnahmen in Höhe von 70 Millionen Euro. Hierbei hat sich gezeigt, dass der Sicherheitsabschlag gegenüber der offiziellen Steuerschätzung aufgrund der realen aktuellen Steuerentwicklung hier in Mecklenburg-Vorpommern fast vollständig reduziert werden kann. Von der Novembersteuerschätzung erwarten wir keine wesentlichen Änderungen. Ich hoffe, dass wir uns da nicht täuschen, so dass unterm Strich die Haushaltsplanung für 2005 aus heutiger Sicht auf eine sehr stabile Grundlage gestellt werden kann.

In Artikel 3 und 4 werden die Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich geregelt. Die Grundlagen zur Berechnung der Finanzausgleichsmasse erhöhen sich ja aufgrund der von mir eben genannten 70 Millionen Euro Steuermehreinnahmen. Demzufolge muss auch die Verbundquote neu festgelegt werden und die Zuweisungen an die Kommunen werden sich also im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gemäß dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz um 23,7 Millionen Euro erhöhen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Und gleichzeitig werden sie wieder weggenommen.)

Die Einnahmen des Landes im Rahmen des Hartz-IVGesetzes werden bei der Anwendung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes allerdings für 2005 bis 2009 unberücksichtigt bleiben müssen, so dass dies auch keine Auswirkungen auf die Verbundquote hat. Das hängt praktisch mit dem Ausgleichssystem der gesamten Hartz-IV-Umsetzung finanzpolitisch zusammen.

Als Letztes auch aus meiner Sicht noch mal die Feststellung: Die Tatsache, dass es uns gelungen ist, die Nettokreditaufnahme im Haushalt 2005 fast unverändert zu lassen,

ist sehr erfreulich. Sie wird von 583,5 um 100.000 Euro auf 583,4 Millionen Euro abgesenkt. Wir bleiben damit auf dem Kurs rückläufiger Nettokreditaufnahmen von 892 in 2004, also auf 583,4 Millionen Euro in 2005. Dieser Kurs rückläufiger Nettokreditaufnahme – wir haben das ja im Haushalt 2005 vereinbart –, der ja auch zu einem Absinken der Kreditfinanzierungsquote von 12,1 auf 8,1 Prozent führt, ist verabredet und dieser Fahrplan wird von uns auch eingehalten. Nichtsdestotrotz ist natürlich allen Beteiligten klar, dass die Finanzsituation nach wie vor außerordentlich angespannt ist, allein wenn man sich noch einmal die Entwicklung der Zinsbelastung aufgrund der notwendigen Nettokreditaufnahme im Haushalt 2005 vor Augen führt. Diese wird von 511 Millionen Euro auf 538,4 Millionen Euro steigen. Und das wird leider ja auch in den nächsten Jahren weiterhin so der Fall sein, außer es gelingt uns dann, und das hoffen wir natürlich sehr, ab dem Jahre 2010 ohne Neuverschuldung den Haushalt finanzieren zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Nachtragshaushaltsentwurf unterbreitet die Landesregierung auch einen Vorschlag zur Auflösung der veranschlagten globalen Minderausgaben in Höhe von 8 Millionen Euro im Einzelplan 11, Kapitel 1111, Titel 972.05. Hierzu ist festzustellen, dass dieses natürlich vorgesehen war durch Minderausgaben, durch Eingriffe in Landesgesetze. Festzustellen ist jetzt, dass dieses vordergründig natürlich schon gelungen ist durch Absenkung der Haushaltsansätze bei den Landesgesetzen. Aber auch diesen Weg halte ich für legitim,

(Wolfgang Riemann, CDU: Welches Gesetz ist denn geändert worden?)

um die Vorgabe des Haushaltsgesetzgebers hinsichtlich der Auflösung von 8 Millionen Euro Minderausgabe zu realisieren. Ich möchte hier auch noch mal klarstellen, dass allein 5 Millionen Euro erbracht wurden durch die Korrektur und Anpassung der Haushaltsansätze bei Landesgesetzen

(Wolfgang Riemann, CDU: 4,9!)