Der finanzielle Ausgleich in Höhe von 8 Millionen Euro ist auf Einzelpositionen aufgeschlüsselt. Ich möchte hier in diesem Falle wirklich nur die fünf wichtigsten nennen. Von der Größenordnung her beginnt es im Bereich Krankenhausförderung mit 2 Millionen Euro, wobei klargestellt sein muss, dass die Krankenhausplanung die damit verbundene Investitionsplanung entsprechend der Planung zur Modernisierung und zum Ausbau von Krankenhäusern damit in keiner Weise verzögert oder in Frage gestellt ist.
Dieser Betrag ergibt sich durch Reduzierung der Fallzahl beziehungsweise vor allen Dingen durch die Verhandlung eines besseren und günstigeren Pflegesatzes. Beim Landesblindengeld ergibt sich eine Absenkung von 1 Million Euro ebenfalls aufgrund des Rückgangs von Fallzahl e n. Die Zuschüsse für Pflege- und Behinderteneinrichtungen sind beziffert mit minus 0,7 Millionen Euro, wobei klarzustellen ist, dass diese Summe nicht zu Lasten not
wendiger Investitionen in diesem Bereich geht. Diese Summe wird kompensiert durch die Bereitstellung von Mitteln aus der Ausgleichsabgabe.
Ich möchte auch noch mal das Zuwanderungsgesetz nennen, dazu ebenfalls den Einzelplan 10. Die Kollegen aus dem Finanzausschuss können sich erinnern an den Titel, der immer wieder diskutiert wurde, er ist ja angesetzt mit 1,23 Millionen Euro. Er wird jetzt um 0,5 Millionen Euro abgesenkt. Ich halte dieses auch für sachgerecht, weil die praktische Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern sich a) zeitlich verzögert und b) auch Fallzahlen natürlich entsprechend kritisch hinterfragt werden müssen.
Leider ist es nun nicht gelungen, die Olympiabewerbung für Deutschland erfolgreich zu gestalten beziehungsweise für Leipzig und Rostock. Insofern halte ich es auch für sachgerecht, dass diese 750.000 Euro hier praktisch eingesetzt werden, um die globale Minderausgabe aufzulösen.
Ich möchte dann abschließend zusammenfassend den Nachtragshaushaltsentwurf für 2005 in jedem Falle als einen Haushalt bezeichnen, der auf sicheren Füßen stehen wird, und möchte in aller Deutlichkeit sagen, dies ist der vorausschauenden, klugen und umsichtigen Finanzpolitik der Regierung, aber natürlich auch der Koalitionsfraktionen zu verdanken.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Gabriele Schulz, PDS)
Jetzt komme ich an einen Punkt, bei dem ich ehrlicherweise sagen muss, als das erstmals diskutiert wurde, war ich gar nicht so begeistert. Ich muss es aber heute konstatieren und noch mal ausdrücklich positiv hervorheben, das hat sich wirklich hier sehr bewährt. Daran sollte man festhalten. Ich meine den erstmals im Doppelhaushalt 2004/2005 eingeführten Sicherheitsabschlag bei den Steuereinnahmen, praktisch abweichend von der offiziellen Steuerschätzung eine eigene für das Land vorzunehmen gegenüber der Steuerschätzung des Bundes, weil dieses einfach realistischer ist und uns auch vor zusätzlichen Risiken bewahrt, wie man ja beim Nachtragshaushalt 2005 sehen kann. Es wird ja immer wieder auch mal diskutiert in allen Fraktionen, das ist völlig legitim. Ich muss aber als Finanzpolitiker deutlich sagen, im Interesse von Kontinuität und Planungssicherheit für alle Beteiligten hat sich aus meiner Sicht ausdrücklich die Aufstellung eines Doppelhaushaltes bewährt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser gemeinsames Ziel ist die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes in Zweiter Lesung am 15. Dezember 2004. Der Kollege Riemann und die Kollegen Obleute, Frau Gramkow und ich, Entschuldigung, die finanzpolitischen Sprecher, dazu gehört Herr von Storch, werden zusammen mit dem
Vorsitzenden Herrn Riemann heute noch einen Zeitplan zu den Beratungen zum Nachtragshaushalt im Finanzausschuss absprechen. Dieser wird umgehend natürlich allen anderen Kollegen zugehen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, alle Fachpolitiker, insbesondere auch die Ausschussvorsitzenden, zu bitten, im Interesse einer zügigen Beratung ihre jeweiligen Einzelpläne schnellstmöglich zu beraten, damit wir dieses Ziel, 15. Dezember, sachgerecht und zeitnah erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zur Überweisung des Entwurfs des Haushaltsrechtsanpassungsgesetzes an die Fachausschüsse. Dies gilt auch ausdrücklich – das beantrage ich hiermit – für den Bildungsausschuss, der insbesondere durch den Artikel 1 berührt ist. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Nachtragshaushalt für das Jahr 2005, der uns heute vorliegt, setzt wichtige politische Entscheidungen:
Erstens. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern ist ein Nachsteuern zu den grundlegenden Haushaltsdaten 2005 in Mecklenburg-Vorpommern wegen einer soliden Planung nicht erforderlich.
Zweitens können wir für das Jahr 2005 Steuermehreinnahmen in Höhe von 50 Millionen Euro, die sicherlich vorsichtig veranschlagt sind, wie es für unsere Finanzministerin typisch ist, verzeichnen.
Drittens. Mit diesen Eckdaten kommen wir mit einem blauen Auge davon, weil wir anfallende Haushaltsverschlechterungen, die Sie im Nachtragshaushalt finden, wie zum Beispiel die 15 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben für die Bürgschaftsausfälle, ausgleichen können.
Viertens. Wir halten damit die geplante Nettokreditaufnahme im Jahre 2005 und sichern im Gegensatz zum Haushaltsansatz 2004 die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltes.
(Wolfgang Riemann, CDU: Oh, war der Haushalt 2004 nicht verfassungsgemäß? Das haben Sie eben gesagt.)
(Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU: Hat sie eben gerade gesagt. – Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU: Die Aussage hilft uns.)
Herr Rehberg, ja, ich will darauf gleich eingehen. Ich habe ja gehört, dass Sie den Kollegen der Werften gestern erzählt haben, Ihre Verfassungsklage, die Sie gegenüber dem Haushalt eingereicht haben, ist überhaupt kein Problem.
Ich denke, die Folgewirkung der Betrachtung Ihrer Klage, wenn ich mal an das Verfassungsgerichtsurteil von
gehalten werden kann und sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Größenordnung für das Jahr 2005 befindet. Auch das unterscheidet uns von vielen anderen Haushaltsansätzen vergleichbarer Bundesländer im Westen wie im Osten dieses Landes.
Fünftens. Der Nachtragshaushalt wird das Landesausführungsgesetz zu Hartz IV, das ja die kommunale Finanzausstattung zur Umsetzung und die 41,5 Millionen Euro regelt, damit die Kommunen in der Lage sind, die Unterhaltskosten für die Betroffenen zu zahlen. Dies wird durch den Nachtrag letztendlich sanktioniert. Ich finde es schade, dass hier Haushalt-Klein-Klein betrieben wird.
Sechstens gibt der Nachtragshaushalt ein klares Signal, dass er das Landesblindengeld in Mecklenburg-Vorpommern nicht kürzt, sondern dass es in der gesetzlich fixierten Höhe Bestand haben wird,
Ich sage es noch mal, der Nachtragshaushalt sichert, dass der Nachteilsausgleich – das ist nämlich keine Subvention, sondern ein Nachteilsausgleich für blinde Kinder und Erwachsene – in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Legislaturperiode erhalten bleibt. Und deshalb haben wir 8 Millionen Euro aus den Haushalten des Arbeitsministeriums, des Sozialministeriums und des Umweltministeriums durch die Solidarität der PDS-geführten Häuser zur Verfügung gestellt.
Und wenn Sie meinen, das ist zu wenig, dann sage ich, angesichts der Debatte um Hartz IV und der Diskussionen um Sozialabbau ist das das richtige Signal aus Mecklenburg-Vorpommern und kein falsches.
Siebtens. Der Nachtragshaushalt sagt klar, dass wir als Koalitionsfraktionen und auch die PDS in der Verantwortung stehen, dass die industriellen Kerne in MecklenburgVorpommern, unsere Werften, erhalten bleiben. Und deshalb werden wiederum wie in jedem anderen Haushalt – seit 14 Jahren erlebe ich das im Übrigen – zusätzliche Mittel im Rahmen der Wettbewerbshilfe zur Verfügung gestellt.