Protokoll der Sitzung vom 13.10.2004

Entsprechend des Bundesgesetzes sind die Länder verpflichtet, Einzugsbereiche zu bestimmen, innerhalb derer die Beseitigungspflichtigen tierische Nebenprodukte abholen und sammeln, befördern, lagern, behandeln, verarbeiten oder beseitigen. Dies ist alles eindeutig geregelt, denn bei der Festlegung der Einzugsbereiche werden die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte natürlich angehört. Damit wird die Kompetenz des Landwirtschaftsministeriums, nämlich Einzugsbereiche nach überörtlichen Gesichtspunkten bestimmen zu können, auch gesichert. Das ist im Übrigen auch im Interesse der kommunalen Gebietskörperschaften.

Die wichtigsten Inhalte der Neuerung werden im Paragraphen 4 Absatz 3 festgelegt. Hier soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach die Entgelte für die Tierkörperbeseitigung durch einen unabhängigen – das betone ich auch ausdrücklich –, unabhängigen Wirtschaftsprüfer kontrolliert werden. Das haben wir in der Vergangenheit nicht gehabt und das hat ja auch immer wieder zu Diskussionen in den Landkreisen oder auch hier im Hohen Hause geführt. Letzten Endes geht es hier um Gebühren und Beiträge und das ist in der Regel das Geld der Landwirte oder der entsorgungspflichtigen Einrichtungen.

Die derzeit noch gültige Rechtslage hat es dem Land relativ schwer gemacht, tatsächlich Prüfungen in diesen Unternehmen durchzusetzen. Das wollen wir mit diesem Gesetz nun unter anderem besser und klarer regeln. An der tatsächlichen Durchführung der Tierkörperbeseitigung in unserem Land durch den bewährten Entsorger in Malchin wird sich nach unserer Auffassung nichts ändern, aber wir werden in der Zukunft natürlich auch auf Augenhöhe mit diesem Unternehmen verhandeln können, um möglichst günstige Preise für die Entsorgungspflichtigen beziehungsweise auch für die Einrichtungen durchsetzen zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie um Überweisung des Gesetzentwurfes in die vorgesehenen Ausschüsse bitten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass dieses Gesetz sehr schnell umgesetzt wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1354 zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Rechts- und Europaausschuss, an den Finanzausschuss sowie an den Umweltausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt

um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

(Minister Dr. Till Backhaus: Sehr gut!)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Neunter Bericht der Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitionsund Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1142, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 4/1371.

Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Neunter Bericht der Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftrag- tengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2003 – Drucksache 4/1142 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 4/1371 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1371, die Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte auf Drucksache 4/1142 zur Kenntnis zu nehmen. Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/1371 angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Härtefallkommission – Humanitäre Instanz in MecklenburgVorpommern, Drucksache 4/1056, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 4/1353.

Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Härtefallkommission – Humanitäre Instanz in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/1056 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 4/1353 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Dr. Körner von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! 1999 hat das

Land Mecklenburg-Vorpommern eine Härtefallkommission eingerichtet. Dies war Anfang des Jahres ein hinreichender Grund für den Innenausschuss, die Aufgaben der Härtefallkommission einer besonderen Aufmerksamkeit zu unterziehen, sich mit der Arbeit der Härtefallkommission in besonderer Form zu befassen, die Erfahrungen, die Organisation und die Aufgaben der Härtefallkommission noch einmal zu beleuchten. In diesem Zusammenhang ist deutlich geworden, dass wir einen großen Anlass haben, den Mitgliedern dieser Härtefallkommission unseren Dank auszusprechen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Das haben wir im Innenausschuss gebührend getan und Sie, meine Damen und Herren, haben das noch einmal unterstrichen, denn diese Arbeit findet ehrenamtlich statt. Es sind dort Vertreter verschiedener Einrichtungen, die ihre Zeit und ihre Kraft einsetzen, um Menschen, die aus anderen Ländern aufgrund unterschiedlichster Schicksale zu uns kommen, zu helfen, sofern sie in eine Situation geraten, die hier in unserem Land neu entstanden ist und besondere Härten mit sich bringt.

Insgesamt haben wir die Arbeit der Härtefallkommission als sehr positiv erlebt. Um hier noch einmal den Kontakt zu den kommunalen Gebietskörperschaften herzustellen, wurden die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte angeschrieben. Und diese Ausländerbehörden haben geantwortet, dass sie die Notwendigkeit der Härtefallkommission in keiner Weise anzweifeln. Vielmehr haben sie gesagt, dass durch die Arbeit der Härtefallkommission eine höhere Sensibilität gegenüber den Ausländern auch bei ihnen selbst eingetreten ist, obwohl die Härtefallkommission ja keine Kontrollfunktion hat. Sie kann Empfehlungen aussprechen, sie hat keine Gesetzeskraft, aber sie hat bestimmte Dinge aus neuen Perspektiven betrachtet, und das kann für eine Behörde hilfreich sein.

In unseren Augen hat damit die Härtefallkommission ihren Zweck sehr gut erfüllt. Wir können ihr eine hohe Qualität der Arbeit bestätigen. Und darüber hinaus, meine Damen und Herren, kommen wir nun in eine Situation, wo das, was wir vor fünf Jahren mehr oder weniger freiwillig, mehr oder weniger aus eigener Überzeugung mehrheitlich auf den Weg gebracht haben, nun in gewisser Weise auch Vorbild für einen breiten Kreis von Bundesländern, A-Länder und B-Länder, geworden ist. Das ist bemerkenswert.

Das neue Zuwanderungsgesetz, das ja ab 01.01. in Kraft treten wird, empfiehlt den Ländern, eine Härtefallkommission einzurichten. Und daran, denke ich, haben wir auch unseren Anteil. Bisher waren es nur vier Bundesländer, die eine solche Härtefallkommission hatten, und zwar Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Nun wurden deren Erfahrungen abgefragt und aufgegriffen, das ist in meinen Augen das Bemerkenswerte, und nach dem Willen des Bundesgesetzgebers soll die Kompetenz der Härtefallkommission nun deutlich aufgewertet werden. Es wird also ein zweistufiges Verfahren für die Härtefallkommission geben, allerdings nur in den Ländern, die eine Härtefallkommission haben. Dieses zweistufige Verfahren wird folgendermaßen aussehen:

Die Härtefallkommission entscheidet ausschließlich im Wege der Selbstbefassung über einen Vorgang, wenn sie meint, hier ist ein gewisser Härtefall eingetreten. Hat die

Härtefallkommission festgestellt, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit eines Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, dann ersucht sie nicht die Ausländerbehörden, sondern die oberste Landesbehörde um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Das ist gewissermaßen die erste Stufe. Aufgrund dieses Ersuchens darf die oberste Landesbehörde abweichend von den gesetzlichen Voraussetzungen die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nun anordnen. Das ist die zweite Stufe. Die Härtefallkommission wird damit ein Instrument, welches nun auch konkrete Entscheidungen der obersten Landesbehörde vorbereiten kann.

Insofern, meine Damen und Herren, kann ich hier sagen, dass wir auf einem guten Weg waren, als wir vor fünf Jahren eine Härtefallkommission eingerichtet haben. Wir sind auf einem guten Weg, wenn wir nun entsprechend den Vorstellungen des Bundesgesetzgebers die Arbeit, die Wirkungsweise und die Tätigkeit dieser Härtefallkommission entsprechend auswerten. Wir sind in guter Nachbarschaft, denn mittlerweile haben etliche B-Länder signalisiert, dass sie eine Härtefallkommission einrichten werden. Herr Schönbohm aus Brandenburg hat ein Signal gegeben, dass er beabsichtigt, eine Kommission einzurichten. Auch in Bayern gibt es entsprechende Überlegungen, das ist auch naheliegend.

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Land, in dem es keine Härtefallkommission gibt, hat also auch nicht die Möglichkeit, dass dort Härtefälle entsprechend gewürdigt und bearbeitet werden beziehungsweise an die oberste Landesbehörde zur Überdenkung der Beschlussfassung weitergegeben werden. Die Länder, die keine Härtefallkommission einrichten, werden enorm unter Druck geraten, weil es hier Ungleichheiten geben wird.

Aus diesem Grunde ein letzter Satz und eine Bitte an die Opposition – denn Sie haben ja bisher diese Härtefallkommission nicht mitgetragen und in unseren Augen auch nicht dieses ehrenamtliche Engagement, was dort eingebracht wurde, so gewürdigt, wie wir das von unserer Seite aus gemacht haben, nun aber ist die Situation so, dass auch die B-Länder sich bewegen –, Ihre Ablehnung aus dem Innenausschuss noch einmal zu überdenken.

(Peter Ritter, PDS: War das Herr Schönbohm, der die letzte Härtefallkommission ein- gerichtet hat? – Torsten Koplin, PDS: Genau, das war in Brandenburg.)

Ich bitte Sie noch einmal zu prüfen, ob die neue Situation, die zumindest durch das Zuwanderungsgesetz entsteht, nicht auch für Sie neue Gesichtspunkte mit sich bringt, die Ihre ablehnende Haltung verändert oder zumindest in eine Tolerierung mündet, vielleicht sogar auch dahin, dass Sie (endlich) die Arbeit der Härtefallkommission aus einem ideologischen Blickwinkel in einen menschlichen und humanitären Blickwinkel überführen. Das ist die Aufgabe dieser Kommission und da kann sie wirken. Härtefälle des Lebens sind auch Ihnen bekannt und Sie wissen, dass Gesetze und Regelungen das Zentrum des Lebens in mancher Hinsicht verfehlen.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Nutzen Sie diese Möglichkeit, die Ihnen geboten ist, um sich neu mit dem Thema zu befassen! Möglicherweise gibt es da bei Ihnen auch Lernprozesse. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Körner.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Jäger von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Kollege Körner, herzlichen Dank für die Einladung, dass wir erneut nachdenken. Nachdenkenswert wäre gewesen, wenn Sie einen Antrag vorgelegt hätten, der etwas Neues bringt. Sie aber wollen, und so steht es ja hier in dem Antrag, das, was bisher war, fortsetzen.

(Peter Ritter, PDS: Weil es sich bewährt hat. Es hat sich bewährt.)

Wir sollen uns also dafür einsetzen, dass die erfolgreiche Arbeit der Härtefallkommission fortgeführt wird und sie auch weiterhin die erforderliche Unterstützung erfährt.

(Peter Ritter, PDS: So ist es.)

Nun muss ich sagen, ich habe sehr viel Respekt vor den Mitgliedern der Härtefallkommission, die ich alle sehr gut aus unterschiedlichen Gründen persönlich kenne. Ich unterstütze auch deren humanitäre Anliegen. Was ich aber nicht unterstütze, ist die Aufforderung zum Rechtsbruch,

(Heiterkeit bei Peter Ritter, PDS)

der in der Vergangenheit auch von dieser Kommission öffentlich gegenüber Ausländerbehörden erhoben worden ist.

(Unruhe bei Peter Ritter, PDS)