Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, damals ist vereinbart worden – ich gehe nicht auf die vielen zeitlichen Zwischenschritte ein –, auch bedingt durch die Hochwasserkatastrophe, letztendlich den Eingangssteuersatz zum 1. Januar 2005 auf 15 Prozent abzusenken und den Spitzensteuersatz auf 42 Prozent. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Verlässlichkeit in der Politik geboten ist, dann insbesondere beim Steuerrecht.
Als Zweites, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Gramkow, Herr Kollege Schlotmann, was kann Ihr Wortbruch denn bewirken? Der Ministerpräsident – und die Freude habe ich damals verstanden – hat das in der Landtagsdebatte am 21. September 2000 vorgetragen und am Tag zuvor, am 20. September, meine Damen und Herren, haben wir mit der Bundesregierung vereinbart, dass folgende Ortsumgehungen im Zuge von Bundesfernstraßen in Mecklenburg-Vorpommern vorzeitig realisiert werden: Ortsumgehung Altstrelitz, Ortsumgehung Stralsund, Ortsumgehung Crivitz, Ortsumgehung RibnitzDamgarten, Ortsumgehung Greifswald, Ortsumgehung Anklam, meine Damen und Herren, und Ertüchtigung der Eisenbahnstrecke Rostock –Berlin auf ICE-Standard.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gab neben dem warmen Händedruck für Herrn Holter im Kanzleramt diese Zusagen der Bundesregierung. Fragen Sie sich denn nicht wirklich – übrigens SPD und PDS –, ob die SPD hier ein verlässlicher Politikpartner ist, wenn man die Presseverlautbarungen über den Parteirat vom 30. August 2004 liest? Ich zitiere: „Angesichts der Proteste gegen... Hartz IV beschlossen Landesvorstand und Parteirat laut Backhaus, die Bundesregierung aufzufordern, den Spitzensteuersatz nicht wie geplant abzusenken.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen Sie denn wirklich, Sie als Regierungsfraktion, mit diesem Wortbruch, den Sie hier begehen gegenüber Ihrem Votum im Jahr 2000, die Ortsumgehungen aus den Erlösen der UMTS-Lizenzen und die Ertüchtigung der Eisenbahnstrecke Rostock –Berlin in Frage stellen?
dass entgegen Ihrem Votum im Jahr 2000 der Spitzensteuersatz nicht 42, sondern 45 Prozent sein soll. Was ist das denn für eine Verlässlichkeit von Politik, was Sie überhaupt betreiben, meine sehr verehrten Damen und Herren?!
Sie müssen sich doch wirklich fragen – und das war damals ein großes Hin und Her bei der Steuerreform –, wie Sie gegenüber dem Bürger dastehen. Und Sie müssen sich aus meiner Sicht auch weiter fragen – begründet haben Sie den Antrag ja nicht –, warum, weshalb.
Das ist einer der wenigen Anträge in diesem Landtag, der substantielle Auswirkungen hat, wo keine Begründung dabei ist.
und das haben wir debattiert am 30. September und in der Landtagssitzung zuvor – bei Hartz IV keine Verlässlichkeit vorwerfen, dann müssen Sie sich hier fragen: Wie politisch verlässlich sind Sie überhaupt?
Zweitens, was bewirken Sie denn überhaupt mit Ihrem Antrag? Das sind doch rein ideologische Gründe, die Sie hier vortragen. Wenn Sie sich wirklich einmal mit dem geltenden deutschen Steuerrecht befassen,
(Angelika Gramkow, PDS: Die wollen wir nicht vornehmen. – Wolfgang Riemann, CDU: Aber auch für die unteren Einkommensgruppen.)
und von 16 auf 15 Prozent, dann geht die Kurve insgesamt auch für die mittleren und unteren Einkommensgruppen herunter.
Und wenn Sie einmal auf diese Kurven schauen – das sind die Steuerprogressionskurven Tarif 1998, Tarif 2005 –, dann werden Sie ganz klar und deutlich erkennen können, wozu das führt, was Sie hier betreiben. Sie nehmen nämlich und ich werde Ihnen...
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)
Meine Damen und Herren, ich bitte doch auch bei dieser heftigen Diskussion um Sachlichkeit und um die entsprechende Lautstärke.
Ich bin dagegen, Frau Kollegin Gramkow, dass ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von 25.000 Euro eine steuerliche Entlastung im Jahr 2005 gegenüber 2004 von fast 5 Prozent erfährt, wenn man den Spitzensteuersatz von 45 auf 42 Prozent absenkt. Der gleiche verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern, jedoch einem Jahresbruttoeinkommen von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, also deutlich über dem 52.000-Euro-Spitzensteuersatz, wird nur um 3,4 Prozent entlastet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das halte ich für sozial ungerecht und das ist auch der Ansatz Absenkung Eingangssteuersatz und Absenkung Spitzensteuersatz.
Wer den Spitzensteuersatz oben lässt, der nimmt dieser Normalverdienerfamilie mit zwei Kindern und 25.000 Euro zu versteuerndem Jahresbruttoeinkommen die knapp fünf Prozent Steuerentlastung über das ganze Jahr. Wir treten dafür ein und so ist die Progression mit Ehegattensplitting auch aufgebaut, dass insbesondere Familien mit Kindern entlastet werden. Das ist der Ansatz unserer Politik von CDU und CSU!
Ich bin ein Stück weit bei der SPD enttäuscht, dass sie nicht mal ansatzweise darüber nachdenkt, dass man Ja sagen muss und Ja sagen kann, dass der Körperschaftssteuersatz auf 25 Prozent gesenkt wurde. Wenn Sie die Gewerbesteuer mit dazurechnen, etwa von 13 bis 14 Prozent je nach den Hebesätzen, dann komme ich bei einer Kapitalgesellschaft auf einen Steuersatz zwischen 38 und 40 Prozent, dieses seit dem Jahr 2000. Übrigens die Probleme – und auch dazu haben Sie Ja gesagt im September 2000 –, die gewaltigen Steuermindereinnahmen in Deutschland, liegen nicht ursächlich in der Senkung des Körperschaftssteuersatzes, sondern in der Steuerfreistellung, der Veräußerung von Beteiligungsgewinn von Kapitalgesellschaften. Das ist das Problem, was wir seit dem Jahr 2001 haben, Steuermindereinnahmen, Herr Kollege Borchert, per anno 24 Milliarden Euro in 2001 und 2002. Nach meinen Informationen werden sie wahrscheinlich erst in 2003 wieder auf 4 Milliarden Euro steigen. Das heißt, Sie haben in drei Jahren – und dazu haben Sie Ja gesagt – ein Steuereinnahmedefizit von rund 70 Milliarden Euro mit beschlossen.
Das haben Sie mit beschlossen. Gucken Sie sich die Zahlen vom BMF an! Und es ist heute noch nicht so, obwohl korrigiert worden ist, dass wir wieder auf der Summe des Jahres 1999 oder 2000 liegen.
Aber was machen wir denn jetzt mit den Personengesellschaften? 95 Prozent der Gesellschaften in Deutschland sind nicht Kapitalgesellschaften, sondern sind Personengesellschaften, GbRs, OHGs und so weiter und so fort. Und die werden nach dem Einkommenssteuersatz besteuert,
meine sehr verehrten Damen und Herren. Wie sollen die denn Eigenkapital bilden? Wie sollen die denn investieren? Denn Eigenkapital bilden und investieren kann man nur dann, wenn man Gewinn macht. Und der Gewinn ist unterschiedlich, wenn ich den Spitzensteuersatz nicht von 45 auf 42 Prozent absenke. Wenn Sie sich hier die Statistiken angucken, Herr Kollege Borchert, und da appelliere ich wirklich ein Stück weit an Ihre finanzpolitische Vernunft,
die Hälfte dieser Gesellschaften hat einen zu versteuernden Gewinn von unter 128.000 Euro. Und viele liegen deutlich darunter, man hat da noch Abzweigungstatbestände und so weiter und so fort. Das heißt, Ihr Antrag trifft die mittleren Einkommensgruppen, die Leistungsträger dieser Gesellschaft und insbesondere auch den ostdeutschen Klein- und Mittelstand, damit er wieder Luft holen kann, Eigenkapital bilden und reinvestieren kann. Das wird die Ursache Ihres Antrages sein.