Protokoll der Sitzung vom 18.11.2004

sung, in der Landesverfassung vorgesehene Reglement wie auch die Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden eingehalten werden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Ich glaube, das dürfte für Sie nicht schwierig sein, und ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Jäger.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten je Fraktion sowie von drei Minuten für den fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bartels vereinbart. Ich sehe und höre zu diesem Verfahren keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Dr. Timm.

(Wolfgang Riemann, CDU: Der steht auf Seite 2 der Hochglanz- broschüre. – Angelika Gramkow, PDS: Dein Oberbürgermeister ist auch drin! – Minister Dr. Wolfgang Methling: Es dauert noch, bis Sie drauf sind, Herr Riemann. – Eckhardt Rehberg, CDU: Setzen Sie sich hier unten hin, Herr Methling, setzen Sie sich hier unten hin, dann dürfen Sie!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Konnexitätsprinzip ist das Rückgrat der Verwaltungsreform. Es wird nicht nur eingehalten, sondern es bildet die Leitplanke auf beiden Seiten, zwischen denen sich das gesamte Reformvorhaben bewegen wird, und dabei bleibt es.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Ich komme zu drei einzelnen Grundsätzen in diesem Zusammenhang:

Erstens, zum Verfassungsgrundsatz. Die Landesverfassung schreibt in Artikel 72 Absatz 3 vor, dass das Land bei Aufgabenübertragungen auf Kreise und Gemeinden etwaige Mehrbelastungen auszugleichen hat. Dieser Grundsatz der strikten Konnexität ist damals, soweit ich weiß, einstimmig, jedenfalls mit großer Mehrheit, im Jahr 2000 in diesem Landtag angenommen worden.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig. So ist das! Richtig.)

Und ich sage: Hierauf kann das Land MecklenburgVorpommern stolz sein.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Heinz Müller, SPD)

Als Kommunalminister setze ich mich natürlich in besonderer Weise dafür ein, dass dieser Grundsatz beachtet wird.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Zweitens. Ich komme zur Kostenregelung. Herr Dr. Jäger, Sie haben es auch angesprochen. Mit dem Entwurf zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz werden im Rahmen der Funktionalreform I Aufgaben und Personal vom Land auf die Kreise, auch auf Ämter und Gemeinden übertragen. Folglich

ist es selbstverständlich, dass eine entsprechende Kostenregelung getroffen wird. Paragraph 101 des Gesetzentwurfes beantwortet alle diesbezüglichen Fragen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das glauben nur Sie! Das glauben nur Sie!)

Ich gehe im Detail darauf gleich noch ein.

Drittens, zur Verfahrensweise. Für das Verwaltungsmodernisierungsgesetz wird die Einhaltung des strikten Konnexitätsprinzips aufgrund der Besonderheiten des Gesetzes, des Umfangs und auch des Zeitpunktes der Aufgabenübertragung, also des In-Kraft-Tretens, und auch dem Umstand, dass das Personal der Aufgabe folgen wird, das heißt, dass auch umfangreiche Personalübertragungen stattfinden werden, durch diesen Gesetzentwurf erfüllt. Und darum geht es im entscheidenden Punkt, Herr Dr. Jäger. Sie haben das ja selbst auch angesprochen.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Zur Kostenregelung.

Wie gesagt, im Paragraphen 101 Absatz 1 des Gesetzentwurfes wird der Grundsatz des strikten Konnexitätsprinzips aufgegriffen und auf die konkreten Übertragungen im Rahmen der Funktionalreform I bezogen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe werden der Ausgleichsbetrag in Höhe von mehr als 71 Millionen Euro in Absatz 2 beziffert und die Ermittlungsgrundlagen werden benannt. Konkret heißt es: Der finanzielle Ausgleich „beinhaltet den finanziellen Aufwand für das zur Aufgabenerledigung notwendige Personal, zuzüglich eines pauschalen Sachkostenaufschlages von 10 Prozent und abzüglich der erzielbaren Gebühren, Entgelte, Bußgelder und sonstigen Einnahmen.“

Um die konkreten Mehrkosten zu ermitteln, wurde zunächst für alle Aufgaben, die zur Übertragung anstehen, der aktuell von der Landesverwaltung geleistete Aufwand mit Stand Juli 2004 abgefragt. Grundlagen für diese Abfrage waren die Angaben aus den Datenerfassungen zu den einzelnen Aufgabenbereichen nach dem Ergebnis der interministeriellen Arbeitsgruppe Funktionalreform, die von den Ressorts zur Verfügung gestellten Geschäftsverteilungspläne, die Haushalts- und Stellenpläne der betroffenen Behörden sowie ergänzende Hinweise und Erläuterungen aus den einzelnen Ministerien.

Der ermittelte Gesamtpersonalaufwand wird zunächst um 21 Prozent vermindert. Dieser pauschale Abzug ergibt sich aus der Notwendigkeit, das Landespersonal zu reduzieren. Dazu, glaube ich, gibt es auch keinen Widerspruch in diesem Hause.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Tun Sie es doch mal!)

Ein Vergleich der Kosten der Aufgabenerfüllung mit den finanzschwachen Flächenbundesländern Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz zeigt sofort, dass die Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern personell überbesetzt ist. Da jedoch nur das zur Aufgabenerfüllung notwendige Personal auf die kommunale Ebene übertragen wird, wird bis zum Vorliegen des abschließenden Vergleichsergebnisses ein pauschaler Abschlag vorgenommen.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Die Höhe orientiert sich an dem Ergebnis des einwohnerbezogenen Vergleichs und dem danach für die Aufgabenerledigung beim Land erforderlichen Personal. Erkenntnisse, die einen differenzierten Abzug für die zur

Übertragung auf die kommunale Ebene vorgesehen Bereiche zulassen, liegen heute noch nicht vor. Der Abzug berücksichtigt deshalb, dass die Finanzverteilung zwischen den Ländern primär einwohnerbezogen erfolgt.

(Wolfgang Riemann, CDU: Aber die Hochglanzbroschüren liegen schon vor.)

Es ist vorgesehen, Herr Riemann,

(Wolfgang Riemann, CDU: Ja.)

den Ländervergleich bis Anfang 2005 abzuschließen.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Dementsprechend wird der pauschale Abzug dann durch einen konkreten Abzug ersetzt und näher begründet. Diese Vorgehensweise folgt dem Grundsatz, dass bestehende Personalüberhänge jeweils von der verantwortlichen Verwaltungsebene selbst – und das heißt in diesem Fall vom Land – abgebaut werden müssen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Aha! Wann denn?)

Auf die so ermittelten Personalkosten für das zur Erledigung der Aufgaben notwendige – ich komme gleich noch einmal auf dieses „notwendige“ – Personal werden pauschal zehn Prozent für Sachkosten aufgeschlagen.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Mögliche Einnahmen, wie gesagt, werden gegengerechnet, da sie nach der Aufgabenübertragung den kommunalen Trägern dann selber zufließen.

Schließlich wird durch eine Revisionsklausel zum Betrag kurz vor der Aufgaben- und Personalübertragung, selbstverständlich unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände, sichergestellt, dass alle bis dahin eintretenden Veränderungen berücksichtigt werden können und die kommunale Ebene einen adäquaten finanziellen Ausgleich erhält. Selbst die zukünftige Anpassung des Ausgleiches an die weitere Entwicklung ist in der Regelung, nämlich in Absatz 7, enthalten. Der Zeitpunkt für die Revisionsklausel wird das Jahr 2009 sein.

Und nun frage ich Sie: Wie wollen Sie im Jahre 2004 ausrechnen, was im Jahre 2009 an Aufgabenübertragung erfolgen wird?

(Dr. Armin Jäger, CDU: Sie behaupten doch, dass Sie 180 Millionen sparen. Wie unseriös sind Sie eigentlich?!)

Herr Dr. Jäger, wir wissen heute auch noch gar nicht, welche Standards zukünftig der Gesetzgeber des Landes oder des Bundes erlässt oder aber auch lockern wird.

(Wolfgang Riemann, CDU: Wie können Sie denn behaupten, dass wir 180 Millionen sparen?! – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Alle diese Dinge sind berücksichtigt und werden rechtzeitig vor der Aufgabenübertragung auch erledigt.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

So sieht es der Gesetzentwurf vor.

Und nun zu der Kritik, Herr Dr. Jäger, die Sie am Verfahren äußern. Sie fordern die Anwendung der gemeinsamen Erklärung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden zur Einhaltung des Konnexitätsprinzips.