Protokoll der Sitzung vom 15.12.2004

Zweitens. Umfangreiche Debatten gab es zum Thema Werftenhilfe, die wir dann auch beschlossen haben, und zwar letztmalig mit einem Kofinanzierungsverhältnis von 50:50. Ich werde im Einzelnen noch darauf eingehen.

Drittens, den finanziellen Ausgleich von beschlossenen Minderausgaben in Höhe von 8 Millionen Euro spezifisch durch Reduzierungen von Verwaltungsausgaben, Schuldendiensthilfen, Investitionszuschüssen vorzunehmen und eben nicht, wie ursprünglich vorgesehen, durch Eingriffe in Landesgesetze mit entsprechenden Gesetzesänderungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für das Haushaltsgesetz haben wir dann im Rahmen der Beratungen, es waren wohl circa acht im Finanzausschuss, folgende zusätzliche Entscheidungen getroffen. Ich möchte einige kurz ansprechen, als Erstes die Ermächtigungen des Innenministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzministerium zur Teilnahme an der gemeinsamen Ausschreibung von Bund und Ländern für den Aufbau und den Betrieb eines bundesweiten Digitalfunknetzes.

Des Weiteren haben wir beschlossen die unverzügliche Unterrichtung des Landtages bei der Veräußerung der Beteiligung an der Nord/LB beziehungsweise die damit verbundene Auflösung des Staatsvertrages. Wir haben zum möglichen Verkauf der Anteile des Landes bei der Nord/LB entsprechende aktuelle Pressemitteilungen erhalten. Ich gehe einmal davon aus, dass wir demnächst auch im Finanzausschuss umfassend davon in Kenntnis gesetzt werden.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Ein weiterer Punkt ist die Übertragung des Künstlerhauses Lukas in Ahrenshoop an das Land, nicht zu unterschätzen und sehr wichtig für die Kulturarbeit in Ahrenshoop, und des Weiteren die Ermächtigung des Finanzministeriums, mit Zustimmung des Finanzausschusses Ausgabenumschichtungen zugunsten des Fährhafens Saßnitz vornehmen zu dürfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was zunächst in diesem Falle mit einem Ansatz von 70.800 Euro in Form eines Landeszuschusses zum Verlustausgleich an die Fährhafen Saßnitz GmbH ganz harmlos aussah, entpuppte sich dann doch bei der Beratung und bei Vorlage des Wirtschaftsplanes im Finanzausschuss zu einem brisanten Thema. Das Wirtschaftministerium hat uns, wie es zum Zeitpunkt auch möglich war, umfassend informiert. Wir mussten aber feststellen, dass eine sofortige Lösung des finanziellen Problems nicht möglich ist. Wir haben die entsprechende Ermächtigung für Ausgabenumschichtungen im Haushaltsgesetz festgeschrieben, damit die Perspektive dieses wichtigen Fährhafens in Saßnitz nicht in Frage gestellt wird. Wir werden uns auch, das wurde im Finanzausschuss vereinbart, zusammen mit dem Wirtschaftsausschuss in Kürze, also Anfang des Jahres, vermutlich im Februar, mit einer gemeinsamen Finanz- und Wirtschaftsausschusssitzung direkt vor Ort in Kenntnis setzen lassen, um über Lösungsvarianten zu beraten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben mit ihrem Antrag den Kabinettsbeschluss, die Wettbewerbshilfen für die Schiffswerften in unserem Land von 13,75 auf 22 Millionen Euro aufzustocken, umgesetzt. Damit erhalten die Werften einschließlich der Bundesmittel insgesamt 44 Millionen Euro Beihilfen. Dazu gehört unter anderem auch eine weitere Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen für 2006 bis 2008 in Höhe von 8 Millionen Euro.

An dieser Stelle ein klares Wort: Ich habe kein Verständnis für die Kritik von einigen Herren der Geschäftsführung beziehungsweise der Konzernzentralen, denen der Umfang dieser Werftenhilfe nicht ausreicht.

(Wolfgang Riemann, CDU: Die Gewerkschaften haben Sie vergessen und die Betriebsräte.)

Für unser Land ist der gefundene Kompromiss mit einer erheblichen zusätzlichen finanziellen Kraftanstrengung verbunden. Mehr ist einfach nicht möglich. Ich sage es ganz deutlich, wir haben bewiesen, dass wir zu unseren Werften stehen und ihnen helfen. Dieses lassen wir uns auch nicht von einigen Herren schlechtreden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiteres Problem löste der Finanzausschuss in seiner Beratung zum Nachtragshaushalt 2005 in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsausschuss, und zwar die finanzielle Ausstattung der Neuen Verbraucherzentrale für MecklenburgVorpommern.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen, der dann auch einstimmig angenommen wurde, erhält die Verbraucherzentrale in 2005 300.000 Euro als institutionelle Förderung. Allerdings sind diese Mittel erst nach Vorlage des Wirtschaftsplanes, den wir in Kürze erwarten, verfügbar und bis dahin sind die Mittel kurzfristig gesperrt. Ich gehe aber davon aus, dass dies kurzfristig gelöst werden kann. Diese Neue Verbraucherzentrale sichert Informationen und Beratungen in Schwerin, Rostock, Güstrow, Neubrandenburg und Stralsund. Und wie es so ist, scheint diese neue Struktur – das war ja insgesamt eine sehr schwere Geburt – auch die Kreativität aller Beteiligten zu wecken, wie zum Beispiel die Einführung der VerbraucherCard ab Januar 2005, die ich sehr begrüße, mit der zu einem ermäßigten Entgelt alle Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden können.

In dem „Verbraucherpolitischen Bericht 2004“ der Bundesregierung, der seit dem 12. November vorliegt, wird ausgeführt, dass zusätzliche Mittel den Verbraucherzentralen in den Ländern oder anderen Verbraucherorganisationen als Zuwendungen für Projektarbeit zu speziellen Themenschwerpunkten wie Energiesparberatung, Ernährungsberatung, im Bereich der Telekommunikation, der Schuldnerberatung und in Projekten zur Altersvorsorge zur Verfügung gestellt wurden. Ich bin der Meinung, dass diese Möglichkeit, mit Bundesmitteln Projekte des Verbraucherschutzes zu fördern, eine gute Alternative darstellt. Ich sehe uns auch weiterhin in der Verantwortung, einen qualitativ guten Verbraucherschutz im Interesse der Verbraucher in unserem Land zu sichern.

Meine Damen und Herren der CDU, da ich ja nun als Erster reden durfte und deshalb nicht das Vergnügen

habe, auf Ihre Redebeiträge einzugehen, kann ich mich natürlich an dieser Stelle nur beziehen auf einen Antrag unter anderem von Ihnen aus dem Finanzausschuss. Das möchte ich machen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag, 27 Millionen Euro Einnahmen aus DDR-Vermögen der früheren SED-Firma Novum in die Landeskasse unseres Landes zu bekommen und diese zur Entlastung von Kommunalfinanzen bereitzustellen. Schöne Verwendungszwecke, ob nun für Kommunalfinanzen oder andere, haben wir sicherlich immer. Die Frage ist nur, ob dieses Geld wirklich da ist, was hier letztendlich schon von Ihnen eingesetzt worden ist.

Wir mussten an dieser Stelle feststellen, Herr Riemann, dass Sie in dem Fall die Rechnung ohne den Wirt gemacht haben, denn das von Ihnen avisierte Geld war leider nicht mehr da. Wir haben im Finanzausschuss davon erfahren,...

(Wolfgang Riemann, CDU: Ich warte immer noch auf die Unterlagen, Herr Borchert!)

Deswegen erkläre ich Ihnen das gerade, Herr Riemann!

... wo das Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen in den vergangenen Jahren geblieben ist,...

(Wolfgang Riemann, CDU: Da sollte noch etwas Schriftliches geliefert werden, das ist es ja!)

Herr Riemann, Sie bekommen es von mir jetzt schon mal mündlich.

(Wolfgang Riemann, CDU: Mündlich möchte ich das von Ihnen nicht.)

... nämlich in der Kunst- und Kulturförderung, in der Forschungsförderung, im Konsolidierungsfonds und in der so genannten IIC wurden insgesamt rund 37 Millionen Euro nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Treuhandanstalt und der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen und den neuen Ländern vom 11. Februar 1994 praktisch festgelegt und entsprechend umgesetzt. Insofern, Herr Riemann, waren diese 27 Millionen Euro nur sehr fiktiv von Ihnen avisiert.

(Wolfgang Riemann, CDU: Nordvorpommern hat einen gleichen Titel eingestellt.)

Sie hätten als alter Hase eigentlich wissen müssen, dass es in diesem Falle wirklich unseriös ist. Sie haben damit Erwartungen geweckt, die in keiner Weise zu erfüllen sind.

(Wolfgang Riemann, CDU: Von Ihnen erwartet gar keiner mehr was!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem Votum des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung, zugunsten von Existenzgründerinnen und -gründern Mikrodarlehen auszureichen, sind wir gerne gefolgt.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Mit diesen revolvierenden Fonds helfen wir bei der Finanzierung von Existenzgründungen, indem wir zinsgünstige Darlehen in Höhe von durchschnittlich 5.000 Euro bis maximal 10.000 Euro bereitstellen. Das Fondsvolumen beträgt bereits im Jahr 2004 insgesamt 6 Millionen Euro. Damit können in den ersten drei Jahren circa 400 Förderfälle jährlich eine Berücksichtigung finden. Darüber hinaus, meine Damen und Herren, bin ich der Meinung, dass dieser Weg der revolvierenden Fonds für uns auch Anlass sein sollte, insgesamt Zuschüsse und andere Finanzie

rungs- und Förderungshilfen kritisch zu hinterfragen, inwieweit nicht auch andere Bereiche durch revolvierende Fonds Anwendung finden sollten. Ich glaube, die Diskussion ist damit auch an einem konkreten Beispiel kräftig angestoßen worden.

Meine Damen und Herren, mit dem Nachtragshaushalt 2005 werden die Einnahmen und Ausgaben jeweils um 159.000 Euro abgesenkt und die Verpflichtungsermächtigungen um fast 9 Millionen Euro angehoben. Die Nettokreditaufnahme – und das ist ja sehr erfreulich, wie wir wissen – bleibt unverändert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit meinen Ausführungen wollte ich nur einige Schwerpunkte aus der Beratung zum Haushaltsrechtsanpassungsgesetz 2005 noch einmal in Erinnerung bringen, denn es ist praktisch ja schon ein Teil Geschichte. Logischerweise wollte ich Ihnen keinen kompletten Bericht geben, denn wir haben sehr gut die Möglichkeit, das in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1460 nachzulesen.

Aber, meine Damen und Herren, wie heißt es doch? Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt! Nach nur einer kurzen Atempause werden wir dann mit den Beratungen des Haushaltsplanentwurfes 2006/2007 wieder kräftig auf Touren kommen. Voraussichtlich am 7. September 2005 werden die Beratungen zum Doppelhaushalt beginnen. Im nächsten Jahr, etwa um diese gleiche Zeit, werden wir keinen Nachtragshaushalt zu beraten haben, sondern den für unser Land so wichtigen Doppelhaushalt 2006/2007.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Borchert.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. von Storch von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine

Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der CDU-Fraktion den Nachtragshaushalt eingehend beraten. Wir haben im Finanzausschuss eine Reihe von Anträgen gestellt, die bis auf einen abgelehnt wurden. Wir werden einen Teil dieser Anträge hier und heute erneut aufgreifen. Wir erwarten, dass diese Anträge wie üblich abgelehnt werden. Wir werden dem Nachtragshaushalt nicht zustimmen können.

Herr Kollege Borchert hat schon auf Details hingewiesen. Ich meine, dass wir bereits bei der Einbringung dieses Nachtragshaushaltes grundsätzliche Positionen aufgezeigt haben. Wir sollten sie nicht wiederholen, denn die Schwerpunkte sind bekannt. Es geht um den Umgang mit den Kommunalfinanzen im Zusammenhang mit Hartz IV

(Beifall Egbert Liskow, CDU)

und im Wesentlichen um die Werftenhilfe sowie um Details, auf die ich hier heute nicht eingehen möchte. Wir sind der Auffassung, meine Kolleginnen und Kollegen, dass die Landesregierung den Kommunen nicht die notwendigen Zuweisungen infolge gestiegener Steuereinnahmen gewährt.

(Wolfgang Riemann, CDU: So ist es.)

An diesen Mehreinnahmen werden die Kommunen nicht beteiligt. Hintergrund ist, dass ab dem Haushaltsjahr 2005 der Gleichmäßigkeitsgrundsatz eingeführt werden soll. Damit steigen zwar nominell die Finanzzuweisungen an

die Kommunen aufgrund der Steuermehreinnahmen in Höhe von 70 Millionen Euro und insoweit ist die Berechnung der Finanzzuweisungen an den Gleichmäßigkeitsgrundsatz zwar angepasst, aber im gleichen Atemzug kürzt die Landesregierung den Anstiegsbetrag an anderer Stelle. Damit erhalten die Kommunen von den Steuermehreinnahmen effektiv nichts und das Land behält diese insgesamt für sich.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: So ist es.)

Das halten wir nicht für richtig. Diese Handlungsweise steht im Widerspruch dazu, dass der harte Übergang von der Mindestfinanzgarantie zum Gleichmäßigkeitsgrundsatz eigentlich abgefedert werden sollte, was eben nicht passiert.

(Ministerin Sigrid Keler: Zwei Jahre.)