Protokoll der Sitzung vom 15.12.2004

(Ministerin Sigrid Keler: Zwei Jahre.)

Und lapidar heißt es dann ja auch in der Begründung zum Nachtrag, ich darf zitieren: „Die Sonderleistungen des Landes an die Kommunen werden in gleichem Maße gesenkt.“

Meine Kolleginnen und Kollegen, das sind 23,7 Millionen Euro. Das, was uns hier als Begründung angeboten wird, ist keine ordentliche Begründung, das ist allenfalls eine Schutzbehauptung.

(Beifall Egbert Liskow, CDU, und Rainer Prachtl, CDU)

Unser Fazit ist: Mit dieser Maßnahme umgeht die Landesregierung den Gleichmäßigkeitsgrundsatz bereits, bevor er überhaupt im Haushaltsjahr 2005 in Kraft tritt, weil die Kommunen unter dem Strich keinen Cent Finanzzuweisungen mehr erhalten als im Ursprungshaushalt 2005 verankert.

Frau Ministerin Keler hat wiederholt öffentlich erklärt, die Verschuldung des Landes liege deutlich höher als die der Kommunen. Wir sind indes der Meinung, dass man die Verschuldung der Kommunen einerseits und die des Landes andererseits so nicht von der Höhe her vergleichen kann, sondern von der Bedeutung her würdigen muss und dabei zu völlig anderen Ergebnissen kommt.

(Beifall Egbert Liskow, CDU, und Gesine Skrzepski, CDU)

Es ist sehr viel schlimmer, wenn die Kommunen sich so hoch verschulden, als wenn es das Land tun muss. Und wie schwierig die Finanzsituation in den Kommunen ist, sieht man an dem heftigen Tauziehen überall in den Haushalten zwischen Kreisen und Gemeinden um die Kreisumlage. Die Gemeinden können, das wissen wir alle, ihrerseits ihre Einnahmen nicht mehr nennenswert steigern, weil in der Regel die Hebesätze das zumutbare Maß erreicht, wenn nicht längst überschritten haben. Den Kommunen werden ebenfalls 5 Millionen Euro aus Zuweisungen für die örtliche Sozialhilfe und den Unterhaltszuschuss gekürzt.

(Beifall Egbert Liskow, CDU)

Lapidar heißt es dazu in den Begründungen, ich darf wieder zitieren: „so ist jedoch bereits heute abschätzbar, dass ein erstes Abschmelzen des Ansatzes für § 10g Finanzausgleichsgesetz von 50,6 auf 45,6 Mio. € k e i n e Probleme bereiten wird.“ Das ist abermals keine überzeugende Begründung.

Wir weisen darauf hin und erinnern daran, dass dieser Titel Verhandlungsmasse zwischen der Landesregierung

und den kommunalen Spitzenverbänden bei der finanziellen Umsetzung des Landesausführungsgesetzes SGB II, also Hartz IV, war. Der Städte- und Gemeindetag hatte dem Kompromiss nur zugestimmt, weil die Mittel in Paragraph 10g FAG nicht gekürzt werden sollten. Das im Landtag debattierte Ergebnis zum SGB II war somit, wie bereits in der gemeinsamen Sitzung von Finanz- und Innenausschuss am 17. September 2004 abgesprochen, dass Paragraph 10g FAG zunächst unberührt bleibt und frühestens Ende 2005 diskutiert werden könnte. Das ergibt sich aus den Sitzungsprotokollen. Hieran hat sich die Landesregierung entgegen ihrer Zusagen nicht gehalten. Sie hat damit die Finanzsituation der Kommunen weiter verschlechtert. Diese 5 Millionen Euro werden in einen Investitionstitel umgeschichtet und stehen nunmehr offensichtlich vordergründig für E-Government der Landesregierung zur Verfügung. Wir sind der Meinung, dass dieses nicht in Ordnung ist.

Wir haben übrigens auch, meine Kolleginnen und Kollegen, mit Überraschung festgestellt, dass es in Bezug auf die Verbesserung der Haushaltslage in den Kommunen keinerlei Überlegungen und Anträge aus den Koalitionsfraktionen gegeben hat. Dies verwundert natürlich umso mehr, gibt es doch zahlreiche Kollegen in den kommunalen Gremien vor Ort, die die teilweise katastrophalen Verhältnisse aus eigenem Erleben kennen.

(Beifall Gesine Skrzepski, CDU: Siehe Rostock!)

Die CDU-Fraktion hatte entsprechende Anträge im Finanzausschuss eingebracht, um die im Nachtragshaushalt beabsichtigten Minderungen abzufedern. Unser Vorhaben war wie so oft vergeblich.

(Angelika Gramkow, PDS: Weil es unrealistisch war. – Peter Ritter, PDS: Es wird wohl an dem Inhalt des Vorhabens liegen.)

Meine Kolleginnen und Kollegen, angesichts der Bedeutung der Festlegung im Nachtragshaushalt für die Kommunen haben wir deshalb die Änderungsanträge in den Drucksachen 4/1470 und 4/1471 mit den jeweiligen Begründungen in die Schlussberatung eingebracht.

Nun noch einmal zu den Darlegungen des Kollegen Borchert zu dem ehemaligen Parteivermögen, dass der Anteil unseres Landes bereits vor langer Zeit verbraucht war. Wenn das so ist – und wir haben darüber bisher keinen Nachweis, sondern wir haben das nur so gehört –, dann frage ich mich: Warum hat denn das Land Brandenburg einen entsprechenden Titel eingestellt? Das könnten wir doch genauso. Ich verstehe eigentlich nicht, dass es hier eine unterschiedliche Handhabung bei der Verteilung des ehemaligen Parteivermögens gibt.

(Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU – Angelika Gramkow, PDS: Weil Sie leider im Ausschuss nicht dabei gewesen sind, Herr Dr. Henning von Storch. Ich hätte Ihnen das gerne erklärt. Die Drucksache nenne ich Ihnen gleich. – Wolfgang Riemann, CDU: Ja?!)

Danke schön. Gut, das können wir dann noch einmal nachholen, wenn wir den Nachweis haben, soweit der uns beigebracht werden kann.

Zu den Werftenbeihilfen. Auch darüber, meine Kolleginnen und Kollegen, haben wir vielfach diskutiert. Der jetzige Kompromiss zwischen Bund und Küstenländern mit der 50-50-Finanzierung ist ein Fortschritt gegenüber der

bisherigen Finanzierung. Wir haben festgestellt, dass in keinem Küstenland die Werftenindustrie eine so gewichtige wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung hat wie bei uns. Selbst wenn Schleswig-Holstein seinen Anteil steigert, so meinen wir, dass auch wir angesichts der Bedeutung gezwungen sind, zu einem erhöhten Ansatz im Haushalt zu kommen. Wir wissen, dass wir den Werften auf Dauer Unterstützung nicht zukommen lassen können. Es ist ja auch das letzte Mal, dass wir imstande sind, unsere Werften gegenüber der harten Konkurrenz aus Fernost zu unterstützen und hier Industriestandorte und vor allem Beschäftigung zu sichern. Mit den Beihilfen soll den Werften zugleich die Möglichkeit zur weiteren Innovation als Beitrag gegen die Wettbewerbsnachteile infolge unserer hohen Kosten gegeben werden. Deshalb brauchen wir eine Verbesserung der Werftenbeihilfe und damit eine eindeutige Entscheidung zugunsten des Überlebens unserer maritimen Wirtschaft. Wir sind der Meinung, dass dies für uns unverzichtbar ist.

Und wenn gesagt worden ist, mehr sei nicht drin, dann meine ich, dass das in dieser Absolutheit nicht gelten kann. Ich bin auch der Meinung, dass man nicht immer davon reden soll, es werde alles schlechtgeredet. Das ist ein Totschlagargument, das wir uns eigentlich mal in unserem politischen Sprachgebrauch abgewöhnen sollten.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Siegfried Friese, SPD: Sagen Sie das mal Frau Merkel in Berlin! Sagen Sie das Frau Merkel in Berlin!)

Sie machen es sich einfach zu einfach, Herr Kollege. Wenn es berechtigte Kritik gibt, dann muss sie auch geäußert werden dürfen und dann muss sie in der Sache widerlegt werden. Und nicht mit dem Spruch, es werde alles schlechtgeredet, ich finde, damit leisten wir der politischen Kultur in unserem Land keinen Beitrag.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Siegfried Friese, SPD: Das macht aber auch niemand. – Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

Wir haben deshalb, meine Kolleginnen und Kollegen, in der Drucksache 4/1469 beantragt, die Werftenbeihilfe um insgesamt 16 Millionen Euro zu erhöhen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen besonderen Punkt möchte ich an dieser Stelle noch ansprechen. Wir beklagen die unzulängliche Informationspolitik der Landesregierung auf dem Gebiet des Haushalts. Wir fragen, wo ist der Bericht zur Umsetzung des Gesetzes über kostensenkende Strukturmaßnahmen in den Ministerien entsprechend dem Landtagsbeschluss 4/1020. Wenn wir gegenüber den Kommunen immer wieder zum Ausdruck bringen, dort werde zu viel ausgegeben und zu wenig gespart, dann müssten wir als Land eigentlich mit gutem Beispiel vorangehen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Und wenn wir zur Kenntnis nehmen, dass die vorgesehene Verwaltungsreform der Landesregierung darauf baut, dass die Kreise zu kleinteilig und die derzeitigen Landkreise und kreisfreien Städte im Land zu teuer seien, dann, finde ich, haben wir erst recht allen Grund, auf Landesebene der Vorreiter für entsprechende Maßnahmen zu sein. Und wir fragen weiter: Wo bleibt denn der Beitrag auf Landesebene? Wo sind die Strukturmaßnahmen zur Senkung der Verwaltungsausgaben in den obersten Landesbehörden?

(Rudolf Borchert, SPD: In Arbeit, alles in Arbeit.)

In Arbeit, das hört sich gut an,

(Wolfgang Riemann, CDU: Seit Jahren, seit Jahren!)

allein mir fehlt der Glaube.

(Rudolf Borchert, SPD: Sie können darauf vertrauen. – Angelika Gramkow, PDS: Nicht nur vielleicht, Sie bekommen sie.)

Ein solcher Bericht, verehrte Frau Kollegin Gramkow, sollte dem Landtag Ende September vorgelegt werden.

(Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)

Wir wissen, da passierte zunächst einmal nichts. Deshalb konnten wir auch das Thema zunächst nicht im Haushalt erörtern.

(Angelika Gramkow, PDS: Es ist Fristverlängerung beantragt worden.)

Es sollte dann die Frist verlängert werden bis Ende November. Bekanntlich haben wir heute den 15. Dezember, Frau Kollegin. Und was sagen Sie heute?

(Angelika Gramkow, PDS: Gucken Sie doch mal in Ihr Postfach!)

Es wird noch mal verlängert. Wunderschön! Sicher erhalten wir dann die Information in der Weihnachtspause.

(Wolfgang Riemann, CDU: Vielleicht im nächsten Jahr in der Weihnachtspause. – Zurufe von Rudolf Borchert, SPD, und Reinhard Dankert, SPD)

Meine Kolleginnen und Kollegen, Spaß beiseite! Es ist schon notwendig, dass wir die angeforderten Berichte bekommen, um uns in den Fachausschüssen darüber zu unterhalten,

(Rudolf Borchert, SPD: Ja, das ist berechtigt.)

ob solche Sparbemühungen, wenn es sie denn gibt, Erfolge oder Misserfolge sind. Ich finde, dass dieses erneut angemahnt werden muss.

Schließlich fehlt der Bericht über das Engagement der Landesregierung bei der notwendigen Zusammenarbeit auf den verschiedenen Ebenen zwischen der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und den übrigen norddeutschen Ländern. Auf die Landtagsdrucksache 4/524 weise ich ausdrücklich hin. Auch dieser Bericht hätte ebenfalls in die Haushaltsberatungen gehört, weil er finanzrelevant ist. Er hätte zugleich zeigen können, dass die Landesregierung ernsthafte Anstrengungen unternimmt, effektivere Strukturen durch länderübergreifende Zusammenarbeit zu schaffen. Dass das geschehen muss, wissen wir.

Und wenn Sie, Herr Kollege Borchert, schon den Blick nach vorne auf die Haushaltsberatungen 2006/2007 richten,

(Rudolf Borchert, SPD: So sind wir.)

ist es umso notwendiger, dass wir doch konkrete Schritte machen.

Meine Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier in den letzten Tagen in der Presse gehört, dass bei der Problematik der Defizitkriterien möglicherweise der Bund auch die Länder beteiligt.