Meine Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier in den letzten Tagen in der Presse gehört, dass bei der Problematik der Defizitkriterien möglicherweise der Bund auch die Länder beteiligt.
Wenn das passiert, wo bleiben wir eigentlich dann mit unserem Haushalt? Haben wir jetzt nicht erst recht die Aufgabe, diese Maßnahmen aufgrund der Berichte, die wir angefordert haben, konkret anzugehen? Haben wir nicht erst recht die Aufgabe, uns darauf einzustimmen, dass wir mit den zukünftigen Haushalten zurechtkommen, wenn es tatsächlich dazu kommt, dass wir in Bezug auf die Defizitkriterien zur Kasse gebeten werden sollten, was hoffentlich noch verhindert wird?
Ein Letztes. Wir erinnern an ein weiteres Versäumnis der Landesregierung zu Paragraph 5 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz. Danach sollte erstmalig im Jahr 2004 mit Wirkung für das Jahr 2005 und in Abständen von vier Jahren überprüft werden, ob die Finanzverteilung aufgrund von Veränderungen im Aufgabenbestand oder aufgrund der Entwicklung der notwendigen Ausgaben im Verhältnis zwischen dem Land und den Gemeinden noch anzupassen ist. Das ist nicht geschehen. Der Städte- und Gemeindetag hat diese Überprüfung auch angemahnt, um notwendige Korrekturen einzuleiten. Auch hier fragen wir die Landesregierung, wann sie ihrer Verpflichtung nachzukommen gedenkt.
Unser Fazit, meine Kolleginnen und Kollegen, am Ende der Beratungen dieses Nachtragshaushaltes ist: Wir glauben, dass die Landesregierung ihren Informationsverpflichtungen unzulänglich nachkommt. Das Parlament hat ein Recht darauf, die angemahnten Informationen so rechtzeitig zu erhalten, dass sie bei den Haushaltsentscheidungen mit zugrunde gelegt werden können. Die Regierung ist nicht berechtigt, uns diese Informationen vorzuenthalten oder so verzögert zu liefern, dass wir sie nicht verwerten können. Wir erkennen in diesen Versäumnissen eine steigende Tendenz und werden auch in Zukunft energisch darauf achten, dass die Landesregierung ihren Verpflichtungen nachkommt. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr von Storch, ich denke, dass Sie zeitnah die erforderlichen Vorlagen und Berichte erhalten werden. Ich hoffe sehr, dass insbesondere der Bericht über die kostensenkenden Strukturmaßnahmen zu Ihrer Zufriedenheit ausgeht.
Bekannterweise stammen die Entscheidungen über kostensenkende Strukturmaßnahmen, letztendlich in der Landesregierung effizienter zu sein, von der großen Koalition in Mecklenburg-Vorpommern unter CDU und SPD. Und wir hatten damals schon erhebliche Bedenken, dass bestimmte Maßnahmen vielleicht nicht kostensenkend sein könnten.
Insofern teile ich Ihre Auffassung, dass wir sehr gespannt sind, welche Ergebnisse aufgrund dieser Strukturmaßnahmen tatsächlich erreicht werden könnten.
Aber lassen Sie mich, meine Damen und Herren, zum vorliegenden Nachtragshaushalt nur fünf Bemerkungen machen:
Erstens. Ich finde, es wäre von uns gemeinsam zu bemerken, dass dieser Nachtragshaushalt nicht notwendig geworden ist, weil finanzpolitische Eckdaten sich im Land Mecklenburg-Vorpommern verschoben haben. Nein, denn wir haben mit dem Doppelhaushalt 2004/2005 einen soliden, vorsichtig veranschlagten und damit bestandsfähigen Doppelhaushalt, der Planungssicherheit, Kontinuität im Umgang der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen und gleichzeitig die Ausgabenpolitik des Landes garantiert. Ich finde, das ist hier wirklich einen Beifall wert.
Ich will aber nicht verhehlen, dass es so scheint, als wenn sich die Einnahmesituation des Landes auf der Basis der Steuereinnahmen stabilisiert, allerdings, das wissen wir alle, auf einem noch sehr niedrigen eigenen Einnahmeniveau, weil ja die wirtschaftliche Situation des Landes tatsächlich nicht rosig ist. Dieses Einnahmeniveau liegt allerdings inzwischen über den geplanten Durchschnitten, das als Bemessungsgrundlage für den Länderfinanzausgleich gilt. Dieser Länderfinanzausgleich kehrt sich zurzeit um. Wir werden in diesen Tagen nochmals 94 Millionen Euro in den Länderfinanzausgleich zurückzahlen. Meine Damen und Herren, auch das gehört unter Berücksichtigung der Haushaltspolitik zu diesen Aussagen.
Zweitens. Der Nachtrag wurde notwendig, um die finanziellen Rahmenbedingungen für Hartz IV zu sichern, damit die Betroffenen am 01.05. das Wenige, was ihnen zusteht, auch bekommen. Gleichzeitig beteiligt sich das Land an den Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 41,5 Millionen Euro. Ich denke, es bleibt die Revision zum 31.03. abzuwarten, denn schon jetzt zeigt sich, dass bezüglich der Anerkennung der Kosten für Heizung und Unterkunft die finanziellen Mittel nicht auszureichen scheinen. Wenn das so ist, dann müssen wir auch korrigieren!
Drittens. Der Haushalt gibt ein klares Bekenntnis zur Werftenbeihilfe, trotz der angespannten Situation innerhalb des Landes, trotz der Situation, dass nach wie vor, obwohl wir eigentlich realistische und planbare Daten haben, die CDU nichts Besseres vorhatte, als wegen dem Verfahren zum Doppelhaushalt zum Landesverfassungsgericht zu rennen. Trotz dieser Situation sagt das Land wiederum, wir stellen 22 Millionen Euro zusätzlich zur Werftenbeihilfe zur Verfügung. Das ist ein klares Ja zu den industriellen Kernen dieses Landes! Ich finde, auch andere Länder haben es inzwischen mit Anerkenntnis gesehen, dass wir gemeinsam darum gerungen haben, dass bei der Werftenbeihilfe die Bundesbeteiligung von einem Drittel auf 50 Prozent erhöht wird. Ich denke, das ist gemeinsam mit den anderen Ländern auch ein Erfolg für unser Land. Wir realisieren, dass die 50 Prozent aufgebracht werden.
Und es ist scheinheilig, Herr von Storch, es ist scheinheilig, jetzt so zu tun, als wenn die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen, bei aller Kritik der Förderung im Rahmen der Werftenbeihilfe und der Subventionen in diesem Bereich, als wenn sie es zu Lasten der Werften in diesem Land machen. Sie fordern mit Ihrem Änderungsantrag über diese mögliche 50-prozentige Kofinanzierung
hinaus 3 Millionen Euro mehr für 2005 und mit 14 Millionen Euro wollen Sie Umschichtungen machen aus den Verpflichtungsermächtigungen, die wir in den Landesbaumaßnahmen haben. 14 Millionen Euro zusätzlich für die Werftenbeihilfe, die auf der Grundlage der Absicherung der Werftenaufträge nicht notwendig sind. Und wissen Sie, woher Sie sie nehmen? Sie nehmen sie aus dem Hochschulbau. Das ist unverantwortlich in diesem Land!
... gibt es nämlich zurzeit nicht aus den Jahren, wo Sie es vorziehen. Und das unter dem Aspekt, dass die Bundesregierung dabei ist, die Gemeinschaftsaufgabe für Hochschulen aufzulösen! Ich sage noch einmal, das ist unverantwortlich! Das wollen die Werften und die Werftarbeiterinnen und Werftarbeiter in diesem Land auch nicht haben.
Das ist Grundlage Ihres Antrages. Und ich frage mich ernsthaft, was die CDU in diesem Land denn tatsächlich mit ihren politischen Ansätzen macht.
Drittens. Dieser Landeshaushalt garantiert, dass das Landesblindengeld für die betroffenen Menschen in diesem Land erhalten bleibt, wider bundespolitischer Richtung, und mit einem klaren Ja soziale Standards in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin erhalten bleiben sollen, trotz einer schwierigen finanziellen Situation in diesem Land.
Viertens. Herr Borchert ist darauf eingegangen, es ist uns gelungen, das Mikrodarlehensprogramm – schönes Wort – im Haushalt auf Vorschlag des Ministers für Arbeit und Bau in diesem Hause zu verankern. Es sichert, dass Existenzgründer Kleinstdarlehen bekommen können. Aber mir ist ein anderer Punkt sehr wichtig. Bisher haben wir die Situation, dass besonders bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen und bei den Familienbetrieben oftmals die Eigenkapitalmenge so dünn ist, dass der Betriebsübergang nicht gesichert ist. Hier haben wir eine Möglichkeit geschaffen, dass das Mikrodarlehen, und damit Eigenkapital ersetzend, auch für Betriebsnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung steht. Ich finde, das ist auch Anerkenntnis für Politik in Mecklenburg-Vorpommern wert.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung zur Frage der kommunalen Finanzausstattung machen. Unbenommen, Herr von Storch, haben wir eine sehr schwierige Situation im Bereich der kommunalen Finanzausstattung. Aber ich sage auch, wenn es dem Land nicht gut geht, geht es auch den Kommunen des Landes nicht gut.
(Wolfgang Riemann, CDU: Mehr als 2 Millionen bekommt Ostvorpommern weniger. – Zuruf von Andreas Bluhm, PDS)
Und an der jetzigen Situation, dass wir aufgrund der gesamtfinanziellen Lage sagen, diese Mindestgarantie ist nicht mehr haltbar,
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Also die Mindestfinanzgarantie anzusprechen, ist schlichtweg nicht in Ordnung.)
Sie müssen nicht so aufgeregt sein, ich bin Mitglied einer Stadtvertretung, und zwar in einer Stadt,
die erstmals unausgeglichene Haushalte trotz Mindestgarantie des Landes gegenüber den Kommunen gefahren hat.
Die Frage ist also: Woher kommt denn das Ungleichgewicht? Ist es vielleicht auch damit zu begründen, dass Sie es als CDU zusammen mit der CSU verhindert haben, dass es eine ernsthafte Gemeindefinanzreform im Bundesrat gibt und damit eine Besserstellung für unsere Kommunen?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Offensichtlich verschlägt es Ihnen in dieser Hinsicht glattweg auch noch die Sprache. Aber Sie schlagen hier vor, aus dem SED-Vermögen oder aus dem Vermögen der Massenorganisationen,