Protokoll der Sitzung vom 27.01.2005

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 52. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich unserer Kollegin Frau Ute Schildt ganz herzlich zu ihrem heutigen Geburtstag gratulieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, PDS und auf der Zuschauertribüne)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Fragestunde. Die Frage an die Landesregierung liegt Ihnen auf Drucksache 4/1519 vor.

Fragestunde – Drucksache 4/1519 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin und hierzu die Frage des Abgeordneten Wolfgang Riemann.

Sehr geehrte Frau Ministerin, nach der Gedenkstunde fällt es mir doch schwer, zum politischen Alltag zurückzukehren. Lassen Sie es uns trotzdem gemeinsam versuchen!

Frau Finanzministerin!

Vor dem Hintergrund, dass die Finanzministerkonferenz am 11. November 2004 beschlossen hat, die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer ab dem Veranlagungszeitraum 2004 flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet zuzulassen und dass u. a. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Saarland davon bereits ab dem 1. Januar 2005 Gebrauch machen, frage ich die Landesregierung: Warum hat die Landesregierung das o. g. Verfahren nicht ebenfalls ab dem 1. Januar 2005 eingeführt?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Lieber Herr Riemann, auch mir fällt es schwer, zu dem normalen Alltag zurückzukommen, zumal das ja ein relativ spezieller Fall ist. Ich möchte aber darauf jetzt antworten.

Die Finanzministerkonferenz hat sich am 11. Novem

ber 2004 dafür ausgesprochen, dass die Länder erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2004 flächendeckend die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer einführen können. Über das Ergebnis der Umsetzung soll fortlaufend berichtet werden. Unter dem Gebot, dass nur bundeseinheitliche Steuererklärungsvordrucke zum Einsatz kommen sollen, ist damit der Weg für eine Erprobung neuer Vordrucke eingeschlagen worden. Eine derartige Probephase ist in den steuerlichen Massenverfahren unverzichtbar, zumal die partiellen Versuche mit einer vereinfachten Steuererklärung bei fünf Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen durchaus auch Probleme aufgezeigt haben. Unter diesem Gesichtspunkt wäre es aus Kostengründen unvertretbar, wenn gleich alle Länder an der Erprobungsphase teilnehmen würden.

Herr Riemann, Sie haben die Länder aufgezählt, die teilnehmen. Die anderen nehmen alle nicht teil und dazu gehören auch Sachsen und Bayern.

Bayern gehört nicht dazu.

Die Erfahrungen einzelner Erprobungsländer reichen aus, um im Falle einer erfolgreichen Umsetzung eine gemeinsame Vorgehensweise abzusichern. Beispielsweise hat Schleswig-Holstein einen Erfahrungsbericht zum September 2005 angekündigt, dessen Ergebnisse könnten dann rechtzeitig vor Drucklegung bundeseinheitlicher Vordrucke ausgewertet werden.

Ein weiterer praktischer Grund für die Nichtteilnahme des Landes an dem Pilotprojekt war der zeitliche Druckvorlauf, denn bereits am 25. Oktober 2004 sind die Druckaufträge für die bekannten Steuererklärungsvordrucke bei uns im Lande ausgelöst worden. Hätte unser Bundesland den späteren Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 11. November umgesetzt und zusätzlich die vereinfachte Steuererklärung aufgelegt, wären ohne gesicherte Erkenntnisse aus der Erprobungsphase eine hohe Zahl von Vordrucken sinnlos hergestellt worden. Wir haben uns deshalb entschlossen, eine derart unwirtschaftliche Vorgehensweise zu vermeiden.

Abschließend möchte ich sagen, der Bismarck’sche Satz „In Mecklenburg-Vorpommern geht die Welt 50 Jahre später unter.“ trifft hier nicht zu.

Danke. Gestatten Sie eine Zusatzfrage?

Ja.

Frau Finanzministerin, wollte die Landesregierung dieses Verfahren nicht 2006 einführen und bedurfte es dazu eines Antrages der Koalitionsfraktionen hier heute im Landtag?

Herr Riemann, wir haben gesagt, dass wir es für den Veranlagungszeitraum 2005, wenn die Erprobungsphase bekannt ist und die bekannten Kinderkrankheiten abgestellt sind, einführen. Ich kann Anträge, die von den Fraktionen kommen, nicht dementsprechend verhindern.

(Siegfried Friese, SPD: Richtig.)

Das wissen Sie.

(Heiterkeit bei Andreas Bluhm, PDS: Weil sie selber keine Anträge gemacht haben. – Angelika Gramkow, PDS: Wir machen uns wenigstens die Mühe und machen einen Antrag und nicht eine Kleine Anfrage.)

Vielen Dank.

Es liegen keine weiteren Fragen vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Eidesleistung der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts gemäß § 9 Landesverfassungsgerichtsgesetz.

Eidesleistung der am 26.01.2005 gewählten stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts gemäß § 9 Landesverfassungsgerichtsgesetz

Meine Damen und Herren, wir hatten gestern unter Tagesordnungspunkt 11 und 12 die stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts in geheimer Wahl gewählt. Der Ministerpräsident des Landes hat den Gewählten die nach Paragraph 4 Absatz 3 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vorgesehene Urkunde aus

gehändigt. Ich darf Sie, Herr Dr. Hobbeling und Herr Bellut, herzlich willkommen heißen.

Die Gewählten haben mir gegenüber schriftlich erklärt, dass sie die Wahl annehmen. Nach Paragraph 9 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes haben die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und die Stellvertreter vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtages den für Richter des Landes vorgesehenen Eid zu leisten. Dieser Eid ist in Paragraph 4 Landesrichtergesetz festgelegt.

Zur Vereidigung bitte ich die neu gewählten stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts zu mir zu kommen. Ich möchte die Mitglieder des Landtages bitten, sich von den Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Ich werde den Eid vorsprechen und bitte zunächst Sie, Herr Dr. Hobbeling, mir die Worte nachzusprechen. Ich spreche Ihnen nun den Eid vor: Ich schwöre,

Dr. Erich Hobbeling: Ich schwöre,

das Richteramt getreu dem Grundgesetz

Dr. Erich Hobbeling: das Richteramt getreu dem Grundgesetz

für die Bundesrepublik Deutschland,

Dr. Erich Hobbeling: für die Bundesrepublik Deutschland,

getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Erich Hobbeling: getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

und getreu dem Gesetz auszuüben,

Dr. Erich Hobbeling: und getreu dem Gesetz auszuüben,

nach bestem Wissen und Gewissen

Dr. Erich Hobbeling: nach bestem Wissen und Gewissen

ohne Ansehen der Person zu urteilen

Dr. Erich Hobbeling: ohne Ansehen der Person zu urteilen

und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Dr. Erich Hobbeling: und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.