Protokoll der Sitzung vom 20.04.2005

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Friese hat vor wenigen Minuten an diesem Pult am Beispiel des Antrages „Zukunftssicherung des Norddeutschen Rundfunks“ die Einigkeit und die gemeinsamen Bemühungen in einem Einzelfall dargestellt. Ich denke, er hat es auch zu Recht positiv dargestellt. Ich finde, dass dieser Gesetzentwurf ein weiteres Beispiel erfolgreicher Zusammenarbeit im Bildungsausschuss werden könnte. Das ist auf jeden Fall meine Hoffnung. Diese Bemerkung erst einmal vorweg.

Meine Damen und Herren, ich bin deshalb auch ganz offen, denn es gibt keinen Grund, an dieser Stelle und bei diesem Gesetz die Urheberschaft zu verschweigen. Sie alle wissen sicherlich, dass dieser Gesetzentwurf mit dem Namen „Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Stiftung ‚Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten in Mecklenburg-Vorpommern‘“ auf einer Vorlage der Landesregierung beruht, die heißt: „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Stiftung ,Kunstsammlungen in Mecklenburg-Vorpommern‘“. An diesen unterschiedlichen Namen sehen Sie auch schon die unterschiedliche Ausrichtung dieser beiden Gesetzesentwürfe. Aber dazu kommen wir in der Aussprache noch einmal.

Mit Schreiben vom 9. Februar 2005 wurde die CDUFraktion durch den Chef der Staatskanzlei über das Gesetzesvorhaben der Landesregierung informiert. Der CDU-Fraktion wurde damit die Möglichkeit gegeben, ihre Meinungsbildung zum Gesetz rechtzeitig vorzunehmen. Bis hierher begrüßen wir selbstverständlich das gewählte Verfahren, das ja auch durch Artikel 39 der Landesverfassung vorgesehen ist. In dem entsprechenden Arbeitskreis unserer Fraktion haben wir uns damit beschäftigt und uns eine Meinung gebildet. Das wird von einer Opposition ja auch erwartet. Das grundsätzliche Anliegen der Landesregierung wird von uns unterstützt.

Uns geht es darum, dass das Staatliche Museum und auch das Land Mecklenburg-Vorpommern von einer solchen Stiftung profitieren, damit ihre Attraktivität gesteigert und ihre Wirkungsmöglichkeiten auf dem Kunstmarkt erweitert werden. Das war unsere Maßgabe, unter der wir die Errichtung einer Stiftung nicht nur in Erwägung gezogen, sondern auch die Vorlage des Gesetzentwurfes der Landesregierung einer genauen Prüfung unterzogen haben. Wir fanden in dem Gesetz an der einen und anderen Stelle Regelungen, auf die ich in der Aussprache noch näher eingehen werde, die diesem Anspruch unserer Meinung nach aber nicht ganz gerecht werden. Mit Schreiben vom 15. März dieses Jahres haben wir den Ministerpräsidenten unseres Landes von unseren Bedenken unterrichtet und ihn auch um die Berücksichtigung im weiteren Gesetzgebungsverfahren gebeten. Sie wissen alle, der Antragsschluss für diesen Landtag war der 6. April 2005. Bis zu diesem Datum erhielten wir leider keine Antwort aus der Staatskanzlei. Bis heute liegt uns noch keine Antwort auf unser Schreiben vor. Es ist uns aber sehr wichtig, dass unsere Bedenken und Anregungen in dieses Gesetzesvorhaben und in den Gesetzesprozess einfließen können. Da das Gesetz seitens der Landesregierung aber weder im März noch jetzt auf der Tagesordnung steht, haben wir die Initiative ergriffen und legen Ihnen heute diesen Gesetzentwurf zur Beratung vor.

Meine Damen und Herren, ich denke, wir liegen im Ziel sehr dicht beieinander. Wir unterscheiden uns lediglich in dem einen oder in dem anderen Punkt auf dem Weg zu diesem Ziel. Ich bin mir aber sicher, dass wir in den Ausschussberatungen eine optimale Lösung für das Staatliche Museum und das Land Mecklenburg-Vorpommern finden werden. Es gilt für uns alle, denke ich, eine der attraktivsten Holländersammlungen international zu ergänzen, zu bewahren und als touristischen Standortfaktor weiterentwickeln zu können.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Gleiches gilt für die Schlösser und Gärten, die für uns zwangsläufig in diese Stiftung integriert werden müssen. All dies soll ein gewachsenes historisches Ensemble bilden, das nicht durch nicht ganz bedachte gesetzliche Regularien gefährdet werden darf. Aus diesem Grunde hoffen wir und auch ich ganz speziell auf eine sehr konstruktive und an der Sache orientierte Diskussion.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Frank Ronald Lohse, SPD)

Danke schön, Frau Fiedler-Wilhelm.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten sowie drei Minuten für den fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bartels vereinbart. Ich sehe und höre

keinen Widerspruch, dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Lohse von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Frau Fiedler, genau die Dinge, dass man sicherlich im Verfahren und pro Stiftung zu einem Weg findet, der gangbar ist und auch diese Stiftung errichten lässt, teile ich mit Ihnen. Nach einer Koalitionsvereinbarung von SPD und PDS strebt die Landeregierung an, das Staatliche Museum in eine Stiftung des öffentlichen Rechts umzuwandeln. Die Landesregierung hat am 1. Februar 2005 mit Kabinettsbeschluss den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Kunstsammlungen in Mecklenburg-Vorpommern“ zur Anhörung freigegeben. Sie sehen, der Titel ist schon abweichend von dem Ihrigen im Gesetzentwurf. Diese Anhörung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Warum Sie auf Ihr Schreiben vom Ministerpräsidenten beziehungsweise von der Staatskanzlei noch keine Antwort erhalten haben, das müssen Sie noch einmal hinterfragen. Es wäre schön, wenn sie da gewesen wäre.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Ziel der Stiftungserrichtung ist eine Verselbständigung der Einrichtung mit der Überleitung des Staatlichen Museums Schwerin „Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten“ in eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Damit ist ein Sitz des Bundes im Stiftungsrat mit der Aussicht verbunden, dass Stiftungen Dritter getätigt werden. Die Verselbständigung dieser Einrichtung in Form einer Stiftung des öffentlichen Rechts stärkt den Rahmen für eigenverantwortliches Handeln, für die Steigerung der selbsterwirtschafteten Einnahmen und kostenbewusstes Wirtschaften. Die Geschäfte können eigenverantwortlicher geführt werden und so geht grundsätzlich auch die Personalverwaltung auf die Stiftung über.

Die Überleitung des Staatlichen Museums Schwerin „Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten“ ordnet sich in die Zielsetzung der Verwaltungsreform des Landes ein, die vor allem das Ziel einer Straffung und Regulierung der Verwaltung durch Dekonzentration von Fach- und Finanzverantwortung verfolgt. Darauf geht die Überleitung ein. Ein wichtiges Ziel der zu errichtenden Stiftung ist die Akquise privater und öffentlicher Gelder. Bei der Stiftungserrichtung sind verschiedene sehr wichtige Partner zu berücksichtigen. An erster Stelle nenne ich hier die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung. Nur wenn es gelingt, alle für das gemeinsame Ziel zu motivieren, hat die Stiftungserrichtung einen Sinn. Im Übrigen müssen wir das Museum mit seinen herausragenden Sammlungen zur Geltung bringen, ohne in den bestehenden Verwaltungsstrukturen und die Museumslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern einzugreifen.

Ich freue mich, dass die CDU ebenfalls die Errichtung einer Stiftung wünscht. Hier kann ich allerdings doch ein kleines bisschen Wasser in den Wein träufeln, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil Sie am Verfahren sehen, wie weit wir sind. Sie hatten gesagt, dass Sie sehr nahe an unserem Gesetzesentwurf sind. Nun möchte ich darauf eingehen, welche Dinge Ihres Gesetzesentwurfes mit den entsprechenden Paragraphen bei uns nicht so gesehen werden. Das sei mir jetzt gestattet:

Zu Ihrem Paragraphen 1, zum Namen der Stiftung. In langen Verhandlungen hatte sich die Landesregierung auf den Namen „Kunstsammlungen in Mecklenburg-Vorpommern“ verständigt. Der Name der Stiftung soll ihre Bedeutung hervorheben, den Eigentümer der Stiftung wiedergeben und potentielle Stifter ermuntern, die Einrichtung zu fördern. Die Anhörungen und die anschließenden Beratungen in der Landesregierung und im Landtag werden zeigen – sie sind noch nicht zu Ende –, wie die möglichen Potentiale am besten erschlossen werden.

Zu Paragraph 2 „Stiftungszweck“. Der Stiftungszweck wird nach unserer Meinung im Gesetzesentwurf der CDU eher allgemein gehalten. Vorzugswürdig erscheinen die Formulierungen im Gesetzentwurf der Landesregierung – den Sie ja alle haben –, die viel präziser sind. Mir ist zum Beispiel sehr wichtig, die Bedeutung von Ausstellungen und Veranstaltungen hervorzuheben und die Wissenschaft und Forschung mit einzubeziehen.

Zu Paragraph 3 „Stiftungsvermögen“. Das ist der fast umstrittenste Paragraph, wie Sie sicher noch sehen werden, um den es uns bei unserem Ziel, eine Stiftung zu errichten, geht. Nach Ihren Vorstellungen sollen nicht nur die Betriebs- und Geschäftsausstattungen auf die Stiftung übergehen, sondern auch die Sammlungsgegenstände und die Liegenschaften. Grundsätzlich ist hier Folgendes anzumerken: Nach dem BBL-Gesetz sind die Schlösser in Güstrow und Ludwigslust sowie das Galeriegebäude in Schwerin Sondervermögen des BBL.

(Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)

Das Schlossmuseum zählt zum Landtag.

Der Gesetzesentwurf der CDU ist vor allem im Hinblick auf die Übertragung von Liegenschaften problematisch, denke ich, da es in der zukünftigen Stiftung kein Personal für Liegenschaftsverwaltungen gibt. Dieses Personal ist aber beim BBL vorhanden. Es ist nicht zu verantworten, zusätzliche Mittel für entsprechendes Personal bereitzustellen, wenn das notwendig wird, obwohl dies an anderer Stelle bereits zur Verfügung steht. Im Hinblick auf die Sammlungsgegenstände ist anzumerken, dass eine Nutzungsvereinbarung …

(Wolfgang Riemann, CDU: Personal folgt der Aufgabe!)

Wie bitte, Herr Riemann?! Reden Sie etwas lauter, dann verstehe ich Sie ordentlich!

(Wolfgang Riemann, CDU: Personal folgt der Aufgabe!)

Was?!

(Wolfgang Riemann, CDU: Personal folgt der Aufgabe!)

Na selbstverständlich! Wenn das klappen würde nach der Gesetzlichkeit, würde ich Ihnen sofort Recht geben. Ich gebe Ihnen öfter noch einmal Recht, passen Sie auf!

Im Hinblick auf die Sammlungsgegenstände ist anzumerken, dass eine Nutzungsvereinbarung geschlossen werden soll – das ist ein Vorschlag –, die die Rechte der zukünftigen Stiftung sichern soll. Die erforderliche Miete wird der Stiftung über die entsprechende Erhöhung des Zuschusses zur Verfügung gestellt. Nach den Prinzipien der tatsächlichen Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit ist dieses eine korrekte Vorgehensweise, Herr Riemann.

Zu Paragraph 9 „Aufgaben des Stiftungsrates“. Dazu haben wir auch eine andere Meinung. Zunächst ein allgemeines Wort zum Stiftungsrat. Ich verbinde die größten Hoffnungen im Zusammenhang mit der Stiftungserrichtung mit dem Stiftungsrat. Zusätzliche Impulse für das Museum sind vor allem auch durch den Stiftungsrat zu erwarten. Der Bund ist mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat vertreten. Er hat zwar bisher schon das Staatliche Museum Schwerin „Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten“ als Blaubucheinrichtung gefördert, die Einbindung in die Stiftung lässt eine weitere Förderung jedoch wahrscheinlicher erscheinen. Auch die anderen Stiftungsratsmitglieder werden sich bemühen, Finanzkapital zu akquirieren, dieses gilt auch für den Geschäftsführer. Auch die Beschäftigten, die im Stiftungsrat mit beratender Stimme vertreten sind, können hier besser als bisher ihre Ideen einbringen. Ihre Ideen können dann nicht nur gegenüber dem Vorstand vorgetragen werden, sondern auch gegenüber den Mitgliedern des Stiftungsrates. Diese Vertretung der Beschäftigten wird sich nachhaltig positiv auf die Motivation der Mitarbeiter auswirken. Die Aufgaben des Stiftungsrates sind in Ihrem Gesetzentwurf nicht so klar dargestellt worden. Wir sind aber der Auffassung, dass der Gesetzgeber hier klar vorgeben muss, welche Zuständigkeiten beim Stiftungsrat liegen. Auch die Formulierung, dass eine Entscheidung nicht gegen das Land möglich ist, fehlt in Ihrem Gesetzentwurf. Diese ist aber erforderlich, damit finanzielle Risiken für das Land überschaubar und kontrollierbar bleiben.

Zu Ihrem Paragraphen 10 „Der Vorstand“. Der Vorstand besteht in Ihrem Gesetzentwurf aus einem Präsidenten und einem Verwaltungsdirektor. Der Präsident sei für eine bestimmte Amtsdauer in ein Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen oder auch als Angestellter mit einem befristeten Dienstvertrag zu beschäftigen. Die Stellung des Präsidenten ist im vorgelegten Entwurf weitaus wichtiger als in unserem Gesetzentwurf, weil er die Stiftung leitet. Insoweit wird im Entwurf nicht eine Doppelspitze vorgesehen, die der Landesregierung erforderlich erscheint, um ein verantwortungsvolles Handeln des Vorstandes insgesamt sicherzustellen. Damit orientieren wir uns an wichtigen Stiftungsgründen in der Vergangenheit. Im Übrigen wollen wir wie bei anderen Stiftungserrichtungen eine Dienstherrenschaft nicht vorsehen. Nach all dem ist Ihr Antrag und die Überweisung in den Bildungsausschuss zum jetzigen Zeitpunkt, denke ich, durch unsere Fraktion nur abzulehnen. – Ich danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Lohse.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schmidt von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorab drei Bemerkungen:

Erstens. Ich werde mich definitiv nur auf die vorliegende Drucksache 4/1620 beziehen, die Gegenstand der heutigen Auseinandersetzung ist.

Zweitens. Ich denke auch, dass wir hier zur Sache diskutieren sollten.

Drittens. Ich denke, ich werde Sie auch enttäuschen müssen – vorweggenommen die Position der PDS dazu –, weil wir diese vorliegende Drucksache so nicht mittragen können.

Meine Begründung lautet folgendermaßen, aber vorweg vielleicht auch noch einmal einige grundsätzliche Bemerkungen zum Thema Stiftung, denn dieses beschäftigt nicht nur, aber doch zunehmend die Politik, und das insbesondere angesichts immer mehr verknappter öffentlicher Haushalte einerseits und zunehmend privaten Reichtums bei doch einer relativ kleinen Gruppe von Menschen andererseits. Manche sprechen in der Gegenwart von einem regelrechten Stiftungsboom. 852 Stiftungen bürgerlichen Rechts wurden im vergangenen Jahr bundesweit neu gegründet, davon in Mecklenburg-Vorpommern neun. Im Nordosten Deutschlands kommen sechs Stiftungen auf 100.000 Einwohner/-innen, zum Beispiel in Hamburg sind es 53, in Bremen 37 und in Schleswig-Holstein 18.

Solche und andere Zahlen und Fakten erreichten verstärkt in der zweiten Februarhälfte 2005 im Zusammenhang mit dem ersten Stiftungstag in Mecklenburg-Vorpommern, ausgetragen in der Hansestadt Rostock, die Öffentlichkeit. Dabei wurde deutlich, dass das Betätigungsfeld für Stiftungen sehr umfangreich ist. Bürgerstiftungen machen von sich reden, in Wismar zum Beispiel, in Schwerin oder Rostock. Es gibt auch Bemühungen, alte Stiftungen wieder neu zu beleben. Was die Kulturpolitik betrifft, so werden Stiftungen besonders in Zeiten leerer Kassen oft als Allheilmittel und als Retterinnen in der Not angesehen. Während die öffentliche Hand immer mehr sparpolitisch tätig wird, preist sie im gleichen Atemzug Stiftungen als hervorragend geeignetes Finanzierungsmodell. Denn diese könnten ihr Geld kontinuierlich und unabhängig bei flexiblen Strukturen und Bürgernähe einsetzen.

Das abzustreiten wäre falsch. Aber es ist auch meiner Meinung nach richtig, Warnschilder aufzustellen, die auf Strukturfehler, mögliche Strukturfehler und Kinderkrankheiten aufmerksam machen sollen, 65 über die zum Teil aber kaum gesprochen wird. Zu diesen Mängeln könnten zum Beispiel ein Mangel an Transparenz in Entscheidungsprozessen, eine mögliche in Frage zu stellende Legitimation der Entscheidungsträger/-innen, versteckte politische Abhängigkeiten oder marode finanzielle Grundlagen gehören. Und gerade Letzteres ist oft der Fall. Beispiele finden sich in Thüringen, Schleswig-Holstein, Bayern und Sachsen. Verwiesen sei auf die Probleme der Bundeskulturstiftung, den Berliner Hauptstadtkulturfonds oder den Todesstoß, der durch einzelne CDU-geführte Länder, Sachsen-Anhalt zum Beispiel, der Stiftung Kulturfonds neuer Länder versetzt wurde durch Zurücknahme des Stiftungskapitals.

Gefahren treten gewöhnlich dann auf, wenn zuallererst der Landeshaushalt entlastet werden soll, der eine Stiftungskonstruktion zwar jährlich bezuschusst, allerdings mit immer weniger Mitteln. Eine solche Konstruktion, die keine klassische Stiftung mit einem eigenen unabhängigen Vermögensstock darstellt, ist in so genannten Zuwendungsstiftungen zu finden, im Übrigen ein Modell, das der Hamburger Senat 1999 für seine Museen beschloss.

Was vorbildlich sein sollte, beschrieb der Geschäftsführer des Hamburger Museums für Kunst und Gewerbe, Helmut Santer, nach gemachten Erfahrungen in „Die Zeit“ Nummer 27/2004 so: „,Wir sind die verselbstständigten Sparschweine des Staates, aber man hat die finanziellen Grundlagen falsch eingeschätzt‘. Sein Kollege …, Tim Kistenmacher, sieht es ähnlich: ,Der handwerkliche Fehler ist, dass man uns kein Stiftungskapital gegeben hat. Man

kann das Modell nicht generell schlecht machen, aber in der jetzigen Form gibt es einen doppelten Negativ-Effekt.‘ Der besteht darin, dass man den unmittelbaren Spareffekt der Stiftung überschätzt, die neuen Selbstkosten für die Betriebe – steigende Personaltarife, Kosten für Gebäudeunterhalt, Transport und Versicherungen – aber unterschätzt.“ Ähnliches ist mit Blick auf die Stiftung Weimarer Klassik oder das Goethe-Schiller-Archiv zu konstatieren. Deshalb die eindeutige Feststellung, dass Stiftungen die hohen Erwartungen nicht erfüllen können, wenn sie unsolide ausgestattet oder unselbständig konstruiert werden.

Wie sieht es nun mit dem von der CDU-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf für die Stiftung „Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten in Mecklenburg-Vorpommern“ aus? Diesbezüglich ein solider Eindruck, abgesehen von der fehlenden dazugehörigen Satzung, die, siehe Landesstiftungsgesetz, gefordert wird. Zu begrüßen ist definitiv der Paragraph 3, denn der Umfang des hier gewollten Stiftungsvermögens kann vor Gefahren und Fehlern, wie ich sie soeben ausführlich beschrieben habe, bewahren. Damit im Zusammenhang stehen der Stiftungszweck in Paragraph 2 und die Frage einer möglichen Aufhebung in Paragraph 16. Zu begrüßen ist auch die Absicht, dass, wenn der Bund Sitz und Stimme im Stiftungsrat haben soll, er auch finanziell beteiligt wird.

Aber dennoch vertreten wir die Auffassung, dass es einige andere Webfehler und Kritikpunkte gibt, die zu benennen wären. Das sind unter anderem die Gegenstände in Paragraph 3 Absatz 2 unter Restitutionsansprüchen stehenden des Museums, die nicht dem Stiftungskapital zugeordnet werden. Das ist juristisch korrekt. Aber warum Sie sich in der Einbringung nicht dazu äußerten, dass diese gesetzlichen Grundlagen geändert werden sollten, um die Kunstgegenstände für das Museum zu bewahren, ist nicht nachzuvollziehen. Gehen Sie in Paragraph 4 Absatz 1 davon aus, dass das Land jährlich Fehlbedarfe der Stiftung zu decken haben wird? Wird die vorgeschlagene Stiftung also doch nicht ausreichend auf solidem Sockel stehen? Oder heißt das, dass die Stiftung erst dann die Einnahmen für sich nutzen können soll – von denen Sie sprechen –, wenn sie keinen Fehlbetrag hat, die Einnahmen also lediglich dazu dienen, den Fehlbetrag zu mindern?

In Paragraph 7 „Organe der Stiftung“ ist keinerlei Quotierung vorgesehen. Das ist nach unserer Meinung ein Mangel. Warum soll ein Vertreter oder eine Vertreterin der Beschäftigten der Stiftung nicht mit beschließender, sondern nur mit beratender Stimme dem Stiftungsrat angehören? Wie definieren Sie in Paragraph 12 begründete Ausnahmefälle?

Sicher könnte man sich zu diesen Punkten verständigen und hier und dort auch zur Einigung kommen. Aber ich sehe neben diesen schon genannten Mängeln weitere gravierende Mängel, die sicher nicht so ohne weiteres zu heilen sind. Da ist zum einen die Beschränkung der Stiftung auf staatliche Museen, obwohl der Name, den Sie für die Stiftung vorschlagen, weitreichender ist, was wir auch begrüßen. Soll sie aber nicht Mecklenburg und Vorpommern als Ganzes umfassen? So verspricht es zumindest der vorgeschlagene Stiftungsname. Es ist meines Erachtens unabdingbar, Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten, genau wie Sie vorschlagen, aus beiden Landesteilen in eine Stiftung aufzunehmen, wie es auch in Brandenburg und Thüringen passiert ist. Leider folgt es in der Konsequenz nicht in dem Gesetzesentwurf.

(Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)