Kerstin Fiedler-Wilhelm

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wurde gerade gebeten, nicht zu schimpfen, das verspreche ich Ihnen. Es ist voraussichtlich meine letzte Rede hier in dieser Legislaturperiode und da sollten wir vielleicht versuchen, vernünftig miteinander umzugehen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, Sie haben Ihren Minister nach den Ausführungen, die ich eben hören durfte, eigentlich keinen Gefallen getan mit diesem Antrag. Ich habe schon den Eindruck gehabt, dass er die Probleme im Land sehr wohl kennt, richtig beurteilt, sie gut defi niert und auch Lösungsvorschläge und -ansätze hier ausgebreitet hat.
Ich habe nicht das Gefühl, dass er mit diesem Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, zum Jagen getragen werden muss. Das sage ich aus zwei Gründen, den einen habe ich eben genannt, und den zweiten Grund, da darf ich einmal zitieren: „1998 wurde eine fundamentale Untersuchung von der Forschungsgruppe ,Schulbezogene Jugendhilfe‘ der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald eingeleitet, die vom damaligen Kultusministerium und dem heutigen Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Forschungsprojekt für zwei Jahre gefördert wurde. Die Studie ging vom Forschungsansatz prinzipiell auf die neue Situation der SchülerInnen und die im schulischen Kontext sichtbaren und geäußerten Probleme ein sowie auf die subjektiven Bewältigungsformen, d. h. auf die bei den SchülerInnen vorhandenen“, Schülerinnen noch mit dem großen I geschrieben, „Problemlösungsressourcen und die in ihrem Umfeld vorhandenen Ressourcen für die mögliche Problemlösung. Die Untersuchung … sollte notwendige Fakten zu einer Problemstrukturanalyse bereitstellen und dann darauf aufbauend eine Prognosefähigkeit ermöglichen. Die erarbeiteten Untersuchungs
ergebnisse sollen eine offensive und wissenschaftlich begründete Vorgehensweise zur systematischen Entwicklung der Schulbezogenen Jugendhilfe liefern. Somit können auf der Grundlage der durchgeführten exakten Bedarfsermittlung Konsequenzen für mögliche Kooperationen zwischen den Sozialisationsinstanzen“, das sind Schule, Familie und auch neuerdings Jugendhilfe, „und die Art und Weise ihrer Gestaltung abgeleitet werden.“
Meine Damen und Herren, diese grundlegenden Erkenntnisse, von denen ich gerade gesprochen habe, fi nden sich wieder in einer Broschüre mit dem Titel „Kooperation von Jugendhilfe und Schule in Mecklenburg-Vorpommern, Untertitel: „Empirische Analysen zur Entwicklung eines innovativen Handlungsfeldes“ unter der Leitung von dem Ihnen allen bekannten Herrn Professor Prüß erstellt. In dieser Broschüre geht es nicht nur um Untersuchungsergebnisse, sondern auch um konkrete Handlungsempfehlungen, die für eine strukturell und qualitativ verbesserte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule sorgen soll. Das ist auch der Sinn Ihres Antrages, eine verbesserte Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Wie wir alle gerade gehört haben, ist bereits der Vorgänger unseres geschätzten Ministers auf diese Problematik eingegangen. Es wurde zwei Jahre an dieser Studie gearbeitet und ein halbes Jahr später wurden die Ergebnisse auf den Tisch gepackt. Seit 2001 existiert diese Broschüre.
Nun kommt mein zweiter Grund, weshalb ich diesen Antrag eigentlich nicht verstehe. Seit 2001 liegen die Ergebnisse der Untersuchungen mit entsprechenden Handlungsempfehlungen vor. Sie müssen irgendwie der Meinung sein, dass fünf Jahre lang nicht so wahnsinnig viel passiert ist und es keine nennenswerten Fortschritte bei der besseren Koordinierung von Jugendhilfe und Schule gegeben hat,
denn sonst wäre dieser Antrag nicht notwendig gewesen. Ich denke, der Minister hat deutlich die Handlungsfelder aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten angeboten. Gleichwohl möchte ich diesen Antrag nicht mies machen. Im Gegenteil, die Intention dieses Antrages zielt in die richtige Richtung. Warum Jugendhilfe und Schule miteinander kooperieren müssen und vernünftig verzahnt werden müssen, ist, denke ich, auch kein Geheimnis. Sowohl Frau Voland als auch der Minister sind in hervorragender Weise darauf eingegangen. Wir wissen alle, dass wir es mit veränderten Lebenskontexten und damit auch mit veränderten Problemen bei Schülern, Lehrern und Eltern zu tun haben, auf die in irgendeiner Weise reagiert werden muss, wo Abhilfe geschafft werden muss. Wir wissen auch, dass es aufgrund dieser Probleme eine breite Streuung von Belastungen für die Schülerinnen und Schüler in diesem Land gibt, aber auch für Lehrer und Eltern. Da spricht man von psychosomatischen Beschwerden und von Unruhe und Anspannungszuständen. Meistens haben wir Disziplin- beziehungsweise Verhaltensprobleme, die durchaus auch ihre Ursachen haben können, es gibt Leistungs- und Zukunftsängste, die nicht nur auf die Schule bezogen sind, es gibt negative Erfahrungen im sozialen Bereich, viele soziale Konfl ikte, die nicht nur ihre Ursache in der Schule haben. Oft bestehen bei diesen Problemen, die die Schüler in irgendeiner Weise belasten, diffuse Zusammenhänge. Jedes Problem kann auch nicht bei jedem Schüler einzeln isoliert betrachtet werden.
Es wird aber auch von der Wissenschaft gesagt, dass es keine Schulform gibt, die eine problemfreie Zone darstellt. Das Herunterschrauben von Leistungsanforderungen wäre keine Fluchtmöglichkeit vor diesen Problemen, deshalb möchte ich an dieser Stelle auch schon einmal davor warnen. Trotzdem müssen die Schulen mit diesen veränderten Belastungen umgehen können. Frau Voland hat das vorhin völlig richtig gesagt, sozialpädagogische Methoden und Arbeitsweisen werden zunehmend eine Bedeutung bekommen, und zwar auch in der Schule. Pädagogen und Sozialpädagogen werden nicht nur zusammenarbeiten, sie werden sich dabei auch gegenseitig in ihrer Arbeit unterstützen, sich gegenseitig ergänzen und befruchten.
Die schulbezogene Jugendhilfe, von der wir hier sprechen, hat verschiedene Adressaten. Es sind nicht nur die Schüler, sondern auch die Eltern und die Lehrer. Der Minister hat es gesagt, allen drei Adressatengruppen müssen hier Angebote gemacht und Hilfe angeboten werden.
Wie Sie gerade gehört haben, fi nden wir diesen Antrag von der Intention her nicht schlecht, er geht in die richtige Richtung. Vieles ist schon gemacht worden, ich spreche allerdings nicht ausschließlich nur von der Schulsozialarbeit und den 700 Stellen, das spare ich hier einmal ganz bewusst aus. Meine Damen und Herren, wenn Sie wirklich unsere …
Es wird ja immer von 700 gesprochen, aber das ist auch sehr diffus, es gibt immer neue Angaben.
Meine Damen und Herren, wenn Sie wirklich zu diesem Antrag unsere Zustimmung wollen, dann muss ich Ihnen sagen, Sie machen es uns als Oppositionspartei sehr schwer. Sie machen es uns sehr schwer, Ihrem Antrag vorbehaltlos zu folgen. Deshalb haben wir auch unseren Änderungsantrag formuliert, denn erstens, Sie schreiben das gleich in Ihren ersten Satz, Sie nehmen das nicht etwa in die Begründung rein, nein, Sie formulieren es als Antrag und brüskieren uns damit, wahrscheinlich wissentlich, ich weiß es nicht.
Sie schreiben, das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit der Einführung des längeren gemeinsamen Lernens einen großen Schritt getan, um seine Schulen modern und sozial gerecht zum Wohle seiner Kinder und Jugendlichen auszugestalten.
Das ist eine schiere Behauptung, die des Beweises noch bedarf.
Das längere gemeinsame Lernen, meine Damen und
Herren, wird erst in diesem Jahr, also dem kommenden Schuljahr, in Klasse 5 eingeführt. Ob es wirklich ein moderner und richtiger Schritt war, das wird sich noch nicht einmal mehr in diesem Jahr, sondern allenfalls vielleicht in den nächsten Jahren erweisen können.
Das schreiben Sie hier in einen Antragstext rein. Sie werden doch wohl nicht ernsthaft von uns erwarten, dass wir so einem Text zustimmen.
Zweitens, auf dieses Problem haben uns unsere Innenpolitiker aufmerksam gemacht, das möchte ich hier ganz deutlich sagen, haben wir es bei der Jugendhilfe und bei der Schule mit zwei verschiedenen Rechtsmaterien zu tun. Jugendhilfe gehört zum Bundessozialgesetzbuch, zuständig sind die Landkreise, und Schule, dafür ist das Schulgesetz gemacht, zuständig ist das Land. Hier ist ersichtlich, die daraus resultierende Finanzierungsfrage bestimmter Dinge ist gar nicht geklärt. Und auch die Frage der Fort- und Weiterbildung gehört in diese Kategorie der ungeklärten Fragen. Es wurde vorhin schon einmal angekündigt, Herr Minister, Sie würden sich über mehr Schulsozialarbeiter in den Schulen freuen. Das würden wir auch, denn sie werden gerne angenommen, weil sie notwendig sind und die Schulen nicht auf sie verzichten wollen. Das sehen wir auch. Aber warum gibt es denn nicht genügend an jeder Schule? Weil sich die Kommunen schlichtweg nicht mehr leisten können. Wenn die Kreishaushalte beschlossen werden müssen, dann müssen sie die Kreisumlagen erhöhen, um überhaupt noch eine Genehmigung zu bekommen, und sie müssen sich von freiwilligen Aufgaben trennen. Wir haben eine ziemlich marode Haushaltssituation im ganzen Land, in manchen Kreisen ziemlich extrem, in meinem eigenen Heimatkreis auch. Hier müssen wir uns schon einmal fragen, auf wen kommen eigentlich Belastungen zu? Kann man nicht versuchen, diese Belastungen ein Stück weit auch in Grenzen zu halten, damit solche Dinge nachher auch notwendig und möglich werden? Deshalb ist unser zweiter Satz des Änderungsantrages wirklich mit Bedacht gewählt.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir, so, wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben, die gezielte Zusammenarbeit vor Ort als regionales Bildungsmanagement etablieren wollen, dann darf dieser Name nicht darüber hinwegtäuschen, dass es doch eine Geschichte ist, die vom Land gewollt ist, die dann vom Land auch gebührend unterstützt werden muss. Darauf machen wir aufmerksam. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, lassen Sie uns mit diesem Änderungsantrag das Finanzrisiko für die klammen Kommunen und die klammen Landkreise so gering wie möglich halten! Nehmen Sie diesen Satz mit auf und versuchen Sie, diesen ersten Satz herauszunehmen, damit wir Ihrem Antrag wirklich in dieser Form zustimmen können! Es wäre schade, wenn Sie uns …
Ja, Frau Gramkow, wir haben die Konnexität.
Sie steht sogar in unserer Landesverfassung,
da steht sie gut und warm und trocken.
Aber wie es mit der Konnexität in diesem Land bestellt ist, ist nicht immer das Beste.
Also stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu,
dann können wir Ihrem Antrag auch zustimmen,
ansonsten haben wir damit unsere Probleme. – Vielen Dank.
Frau Voland, wenn Sie sich unseren Änderungsantrag einmal ansehen, stimmen Sie mir zu, dass in unserem Antragstext von Rahmenbedingungen gesprochen wird und nur in der Begründung, die ja nicht unbedingt der Antragstext ist, von einem Rahmenplan? Und brauchen Sie unbedingt eine Begründung, diesen Antrag ablehnen zu müssen, weil Sie sich zwischen Rahmenbedingungen und Rahmenplan hier ein bisschen aufreiben?
Woher wissen Sie eigentlich immer, was wir machen?
Herr Walther hat vorhin auch schon einmal völlig falsch...
Bitte sehr. Frau Gramkow unterbricht Sie doch dauernd.
Darf ich eine Zusatzfrage stellen? (Zustimmung)
Sehr verehrte Frau Kollegin Voland, stimmen Sie mir zu, dass das Wort „Rahmenbedingungen“ Bestandteil des Antragstextes ist und das Wort „Rahmenplan“ nur in der Begründung steht und dass wir hier über einen Antrag entscheiden, nicht über eine Begründung?
Darf ich eine weitere Frage stellen, Frau Voland? (Zustimmung)
Frau Voland, wenn ich jetzt für unsere CDU mündlich diesen Antrag stellen würde, hier aus dem Wort „Rahmenplan“ in der Begründung das Wort „Rahmenbedingungen“ zu machen, würden Sie dann unserem Änderungsantrag zustimmen?
Keine weiteren Fragen.
Guten Morgen, Herr Minister!
3. Am 21. Juni 2006 fand in Berlin die erste Verhandlungsrunde zwischen Vertretern des Bundes und des Landes statt, um erste Modalitäten für die Übertragung bundeseigener Flächen an die Länder bzw. die Bundesumweltstiftung festzulegen mit dem Ziel, geeignete Flächen als Nationales Naturerbe zu sichern. Mindestens 20.000 ha aus dem Flächenvermögen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurden dem Land Mecklenburg-Vorpommern aus der gesamten Flächenkulisse für den o. g. Zweck angeboten.
Wer soll nach den Vorstellungen der Landesregierung neuer Eigentümer dieser Flächen werden und welches Leitbild bzw. Nutzungskonzept liegt diesen Vorstellungen zu Grunde?
Darf ich dazu eine Nachfrage stellen? (Zustimmung)
Vor dem Hintergrund der von Ihnen gerade beschriebenen …
Nein, nein, das können Sie so, Herr Minister.
Vor dem Hintergrund der von Ihnen gerade beschriebenen strengen Vorgaben des Haushaltsvermerkes des
Haushaltsausschusses des Bundestages möchte ich Sie fragen, wie nach Ihrer Auffassung die Finanzierung des flächengebundenen Personals sowie der Folge- und Risikokosten, beispielsweise aus wie auch schon von Ihnen genannt etwaigen Altlasten aus vormaliger militärischer Nutzung, gesichert werden könnte?
Darf ich dazu eine zweite Nachfrage stellen? (Zustimmung)
Zu Ihrer letzten Äußerung: Werden denn auch zu erwirtschaftende Deckungsbeiträge aus naturnaher und daher der Naturerbefunktion gar nicht entgegenstehender Nutzung hierbei Berücksichtigung finden?
Ich möchte meine zweite Frage stellen:
4. Wie sollen die Flächen als Nationales Naturerbe in das landesweite Naturschutzgebietssystem eingebunden werden, und wie sichert sich das Land als oberste Naturschutzbehörde den ihr zustehenden naturschutzfachlichen Einfluss auf die künftigen Eigentümer?
Darf ich eine Nachfrage stellen? (Zustimmung)
Herr Minister, bei diesen naturschutzfachlichen Auflagen, die dann zu erfüllen sind, wo Sie als Land auch ein bestimmtes Mitspracherecht haben, sichern Sie denn ein gewisses Mitspracherecht aus den Regionen heraus, was die Nutzung, aber auch den Naturschutz auf der anderen Seite betrifft, zu? Können Regionen mit eingebunden werden?
Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Exakt ein Jahr und sechs Tage nach Verabschiedung der neunten Schulgesetznovelle in diesem Parlament liegt Ihnen eine Beschlussempfehlung des Fachausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur vor, auf deren Inhalt wir uns, das muss ich an der Stelle wirklich einmal sagen, auch locker hätten schon vor einem Jahr verständigen können, also zum damaligen Zeitpunkt. Angesichts der schon angesprochenen heftigen Auseinandersetzungen zu diesem Gesetz zwischen den Koalitionsfraktionen und meiner Fraktion, vor allem aber angesichts der deutlichen Kritik in der Öffentlichkeit und der ablehnenden Haltung der Experten in den Anhörungen, wäre dieser Schritt unserer Ansicht nach schon vor einem Jahr richtig und sinnvoll gewesen. Stattdessen wurden in der Zwischenzeit wirklich Pflöcke eingeschlagen und erst jetzt wird über den richtigen Weg hin zu einem qualitativ hochwertigen, leistungsorientierten, langfristig bestandsfähigen und ganzheitlichen Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern nachgedacht. Dass dieses Ziel, was ich zuletzt nannte, Konsens ist, zeigt der vorliegende Kompromiss aller drei Fraktionen dieses Landtages.
Dass so viel wertvolle Zeit bis hierhin vergangen ist, ist aus unserer Sicht in höchstem Maße bedauerlich und war auch ein Stück weit unnötig. Schon im Frühjahr 2005 lautete die Empfehlung des Landeselternrates, des Städteund Gemeindetages und vieler Anzuhörenden, in einer Enquetekommission intensiver über eine wahre Bildungsreform zu diskutieren und Schnellschüsse zu vermeiden. Diese Anregung hatten wir als CDU-Fraktion aufgenommen und in einem entsprechenden Antrag die Einsetzung einer solchen Kommission nach den Regularien des Enquetekommissionsgesetzes gefordert, leider ohne Erfolg. Der größte Teil der neunten Schulgesetznovelle wird also im kommenden Schuljahr 2006/2007 greifen. Es wird abermals einen harten Eingriff in Strukturen geben und das inmitten der Schullaufbahn Tausender Schülerinnen und Schüler in diesem Land. Dies hat den Landeselternrat erneut auf den Plan gerufen und seine Mitglieder gingen im Januar 2006 mit einem Volksbegehren in die Offensive. Das war nach dem Gelb, um einmal beim Fußball zu bleiben, in der Anhörung nun Gelb-Rot für eine Landespolitik, mit der sich viele nicht einverstanden erklärt haben, insbesondere aber mit der Art und Weise der Umsetzung. Ich glaube, das ist das, was die Leute auch ein Stück weit böse g e m acht hat. Dafür bekam der Landeselternrat von den
Spielern der Koalitionsfraktionen tüchtig ausgeschimpft. Der Landesvorsitzende der CDU erneuerte daraufhin noch einmal diesen Ruf nach einer Enquetekommission, um den Forderungen des Landeselternrates irgendwie entgegenkommen zu können für den Fall, dass das Volksbegehren Erfolg hat, denn damit musste man irgendwo im parlamentarischen Geschehen umgehen können.
Natürlich haben wir im März, also vor wenigen Monaten, unseren Antrag erneut zur Abstimmung gestellt und er befand sich nun in bester Gesellschaft. Also jetzt gab es auch einen Antrag der Koalitionsfraktionen, zwar nicht eine Enquetekommission, aber eine Expertenkommission einzurichten, die von der Landesregierung einberufen werden sollte. Ich frage mich, ob es ohne die Chronologie der Ereignisse zu dieser Einsicht gekommen wäre, und meine persönliche Einschätzung ist, dass durchaus Zweifel angebracht sind. Aber sei es drum, wir hatten also zwei Anträge mit ähnlichem Inhalt, die Vorsitzende hat das bereits angesprochen, allerdings mit unterschiedlicher Herangehensweise. Dies stellte sich insbesondere heraus, als die drei Bildungsarbeitsgruppen der Fraktionen ihre Kommissionsvorstellungen dann auch konkretisierten.
Aber um nicht falsch verstanden zu werden, auch ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich meinen Dank an die Mitglieder der Arbeitskreise in den Koalitionsfraktionen aussprechen. Mit ihrer Art und Weise und dem Entgegenkommen haben wir es geschafft, uns auf einen Kompromiss zu einigen. Wir haben in der Tat – und da gebe ich Frau Kollegin Polzin völlig recht – absolut sachlich und am Ziel orientiert diskutiert und auch einen Weg gesucht, beide Kommissionsvorschläge und Anträge unter einen Hut zu bekommen.
Auch das wurde schon gesagt, ich darf das hier noch einmal erwähnen, am wichtigsten war uns dabei, dass die Experten wirklich ergebnisoffen und frei von parteipolitischen Vorgaben arbeiten können. Deshalb war beispielsweise ein Fragenkatalog, der die vorangegangene Bildungspolitik nachträglich legitimiert hätte und sehr eng gefasst war, für uns auch nicht akzeptabel. Es ist ein Beispiel dafür, wie Punkte auch innerhalb der Diskussion zurückgefahren wurden. Ich denke, wir finden uns mittlerweile alle in diesem Kompromiss wieder. Wir können und wir sollten auch dazu stehen. Gute Bildung, meine Damen und Herren, ist ein hohes Gut, an deren Realisierung viele Institutionen ihren Anteil haben. Deren Mitarbeit und Motivation einzufordern, macht die breite Akzeptanz eines Systems notwendig, in dem sie ihre Aufgaben auch erfüllen können.
Der in der heute vorgelegten Beschlussempfehlung gefundene Kompromiss ist geeignet, diesen Anspruch zu erfüllen. Das ist meine feste Überzeugung, wenn ehrlich, ideologiefrei und ergebnisoffen nach dem besten Weg und den bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine gute Bildung in Mecklenburg-Vorpommern vom Kindergarten bis zur Erwachsenenbildung gesucht wird. Einen Dämpfer hat diese Hoffnung allerdings schon bekommen. Der Bildungsminister, so zu lesen in der „Ostsee-Zeitung“ vom 16.06., war der Meinung, die Parteien hätten der Kommission den Auftrag erteilt, das längere gemeinsame Lernen bis Klasse 8 vorzubereiten. Dass das ausdrücklich nicht so ist, haben wir in einer Pressemitteilung umgehend versucht klarzustellen. Mittlerweile hat der Minister auch gesagt, es war eine persönliche Interpretation dieses Kommissionsvorschlages, an dem er selbst nicht mitgearbeitet hat.
Und ich lasse das hier so stehen. Allerdings lässt es Befürchtungen aufkommen. Deshalb fordere ich noch einmal alle am Kompromiss Beteiligten auf, die vereinbarten Grundsätze auch wirklich einzuhalten und die Arbeit der Kommission so zu gestalten, dass sie wirklich ergebnisoffen ihren Auftrag abarbeiten kann. Ideologische Spielchen sind nicht angebracht, von keiner Seite, und wir nehmen uns da auch überhaupt nicht aus. Ein solcher Missbrauch der Kommission gefährdet nämlich ihren Zweck und damit die Akzeptanz ihrer späteren Empfehlungen für politische Entscheidungsträger. Natürlich können wir unsere bildungspolitischen Vorstellungen einbringen. Wir werden auch mit dabei sein, aber diese Vorstellungen sollten ehrlich und ergebnisoffen diskutiert werden dürfen.
Meine Damen und Herren, im Ziel sind wir uns einig. Das macht dieser Kompromissvorschlag deutlich. Wer den Auftrag und den Kriterienkatalog für die Konzeption der Kommission aufmerksam gelesen hat, wird erkannt haben, dass hier exakt die Baustellen aufgezeigt sind, die nach Ansicht der Mitglieder des Fachausschusses und der Fachleute im Land einer dringenden Lösung bedürfen, um unsere Kinder, Jugendlichen, aber auch die Erwachsenen fit zu machen fürs Leben, welches hohe Ansprüche an jeden Einzelnen stellt. Angesichts der alarmierenden Bevölkerungsentwicklung, die hier immer wieder beklagt wird, können wir es uns einfach nicht leisten, einen Teil unserer Heranwachsenden verloren zu geben, weil sie an der einen oder an der anderen Stelle im System in vielerlei Hinsicht unter- oder überfordert sind. Vor uns liegt eine Diskussion, die sich hoffentlich an Inhalten, nicht an Ideologien orientiert, und deren Ergebnis für breite gesellschaftliche Akzeptanz und Bestandsfähigkeit unseres Bildungssystems sorgen kann. Ich habe diese Hoffnung, werbe um Zustimmung zu dieser Beschlussfassung und warne noch einmal vor Instrumentalisierung.
In diesem Sinne auch von mir als Schlusswort noch einmal herzlichen Dank an die Mitglieder des Bildungsausschusses, an die Mitglieder der Arbeitskreise, die diesen Kompromiss mit erarbeitet haben, und auch Dank an die Ausschussvorsitzende für die konstruktive Arbeit in den vergangenen vier Jahren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Seemann, bitte glauben Sie uns, dass wir nichts gegen Frauen haben.
Wir haben ja einige davon in unserer Fraktion.
Wir haben ja auch junge Mütter in der Fraktion. Also glauben Sie uns, wir kennen das Problem „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ sehr wohl.
Wir schätzen es auch nicht gering.
Dass Sie im Zuge der Änderung der schulaufsichtlichen Zuständigkeiten für die beruflichen Schulen vom Bildungsministerium auf die Staatlichen Schulämter hier ganz konsequenterweise eine Anpassung des Gleichstellungsgesetzes vorgenommen haben, ist uns bewusst und das muss man auch anerkennen.
Für die Einrichtung einer Gleichstellungsbeauftragten für das Landesperonalkonzept wurde ja auch die dann überflüssig gewordene Stelle vom Bildungsministerium auf das Personalmanagement überführt. Aber ich muss Ihnen Folgendes sagen zu dieser Problematik, auch wenn Sie jetzt wieder ganz schlimm auf uns herumhacken, vielleicht ein bisschen unberechtigterweise: Wir müssen – und jetzt würde Herr Brodkorb sicher sagen – uns kohärent verhalten, denn schon 2002 hat die damalige bildungspolitische Sprecherin Frau Schnoor die Sinnhaftigkeit von damals zwei einzurichtenden Gesamtgleichstellungsbeauftragtenstellen stark in Zweifel gezogen.
Wir haben nämlich nicht nur mit der Landesverwaltung zu tun, liebe Frau Gramkow,
wir haben hier mit dem Schulbereich zu tun. Und gerade im Schulbereich und Berufsschulbereich zusammengenommen haben wir einen Frauenanteil von über 80 Prozent. Also wer hat denn hier nun wirklich das Untergewicht?
Also Entschuldigung, ich glaube nicht, dass es ein Problem ist, dass die Männer die Frauen in diesen Positionen herauskicken, sondern dass viele Frauen einfach gar nicht den Mut haben, sich auf solche Stellen zu bewerben. Ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren,
wo ich auch gerne und lieber Frauen in Führungspositionen sehen würde. Aber ich will da erst mal nicht so den Unterschied machen und sagen, sie sind einfach nicht gleichberechtigt in der Anerkennung von Bewerbungen.
Ich denke – und das ist für mich eigentlich ein viel größeres Problem, liebe Frau Seemann –, Sie haben sicherlich in Ihrer Funktion als Gleichstellungsbeauftragte hier viel Verantwortung und müssen auch Ihre Position
hier ständig vertreten. Aber wissen Sie, wenn man sich mit Schule und Schulpolitik befasst, dann hat man ganz andere Probleme zu bewältigen. Wenn ich zum Beispiel jetzt sehe, dass wir Beschwerdebriefe haben von der Landesschule für Körperbehinderte in Neubrandenburg, dass wir Beschwerdebriefe haben von den Zooschulen, dass wir Beschwerdebriefe haben von den Berufsschulen,
überall ist die Unterrichtsversorgung nicht gesichert, überall gehen die Stunden rapide herunter, manche wissen noch gar nicht, was für Unterricht sie im nächsten Jahr machen können, wissen Sie, dann tun mir zwei Stellen mit 54 Stunden schon richtig weh. Da weiß ich genau, man kann in zehn Schulen auf einmal sagen, wo diese Stellen für die Kinder und für die Erziehung eingesetzt werden können.
Mit dieser Argumentation hat damals schon Frau Schnoor gearbeitet. Und ich muss sagen, ich muss mich hier konsequent verhalten.
Doch, ich habe zugehört.
Das, denke ich, wäre konsequent und hier am Schüler, am Kind besser aufgewendetes Geld, das wir an anderer Stelle nicht haben und sehr schmerzhaft einsparen. Deshalb bleiben wir bei unserer Ablehnung. – Danke.
Guten Morgen, Herr Minister! Ich frage Sie:
3. Aus welchen Gründen erstattet das Land Mecklenburg-Vorpommern keine Schulkostenbeiträge an die jeweiligen Schulträger für Schüler aus anderen Bundesländern, die beispielsweise aufgrund der Attraktivität und des Profils der Sportgymnasien in Mecklenburg-Vorpommern ihre Ausbildung in unserem Bundesland aufnehmen oder fortsetzen wollen?
Darf ich die zweite Frage anfügen?
Ja, ich weiß. Frage 4 möchte ich jetzt stellen.
Auch wenn die Antwort jetzt ähnlich sein wird, ich muss die Frage stellen:
4. Aus welchen Gründen gibt es keine staatsvertraglichen Regelungen zwischen den Bundesländern bzw. erstattet das Land Mecklenburg-Vorpommern keine Schulkostenbeiträge an die jeweiligen Schulträger für Schüler aus anderen Bundesländern, die aufgrund der Grenznähe bzw. der unmittelbaren Nachbarschaft ihres Wohnortes in einem anderen Bundesland eine Schule in MecklenburgVorpommern besuchen möchten?
Darf ich eine Zusatzfrage stellen?
Anknüpfend an Ihre letzten Ausführungen, Herr Minister frage ich Sie: Gibt es in irgendeiner Weise Ausnahmen oder Härtefallregelungen oder gibt es andere Wege, die Kindern, die zum Beispiel in Grenznähe zu unserem Bundesland wohnen, die Aufnahme des Schulbesuches in unserem Bundesland ermöglichen?
Darf ich eine zweite Frage stellen?
Da Sie gerade den Staatsvertrag mit Brandenburg erwähnen, frage ich Sie: Herr Minister, sind Ihnen die Situationen gerade in Penkun und für die Heimkinder in Wilsickow, angrenzend an den südlichen Teil des Kreises Uecker-Randow, bekannt oder warum gibt es für diese Kinder keine Regelungen?
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Politische Bildung verfolgt das Ziel, Demokratie zu vermitteln. Die Bürgerinnen und Bürger sollen befähigt werden, sich zu politischen Themen fundierte Kenntnisse zu verschaffen, um politische Positionen beziehen und vertreten zu können. Zugleich soll politische Bildung auch über die Möglichkeiten aktiver Beteiligung an demokratischen Prozessen informieren und dazu motivieren. Die Verwirklichung dieser Ziele bedeutet zugleich Stärkung des demokratischen Gemeinwesens durch aktive Bürgerbeteiligung. … Politische Bildung ist darüber hinaus ein wesentlicher Bestandteil lebenslangen Lernens und soll ein Klima der Toleranz und Weltoffenheit schaffen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Ziel wird in der vorliegenden Unterrichtung, die heute zur Debatte steht, zur Neuordnung der politischen Bildung durch die Landesregierung in den Zielvorgaben beschrieben. Dem wird in diesem Hause sicherlich niemand wirklich widersprechen, wohl aber wird dem einen oder anderen ein Beispiel aus seinem Wahlkreis, vielleicht aus seinem persönlichen Umfeld, vielleicht aus seinem Freundeskreis, aus etlichen Veranstaltungen, von Messen, von Quizveranstaltungen, Schulbesuchen, Diskussionsrunden und so weiter einfallen, welches belegt, dass auf diesem Gebiet noch eine ganze Menge Arbeit zu leisten ist. Insofern, Herr Bordkorb, kann ich Ihren letzten Ausführungen auch nur aus vollstem Herzen zustimmen.
Richtig deutlich ablesbar wird dies natürlich – und dann wachen die meisten ja auch wirklich auf, das muss man mal der Ehrlichkeit halber dazusagen –, wenn es um die Beteiligung an Wahlen geht, wenn es um Wahlergebnisse insbesondere für extremistische Parteien geht oder aber auch, wenn es um Besucherzahlen geht, woran Interesse an politischen Veranstaltungen zum Teil ablesbar ist. Die Gründe hierfür, meine Damen und Herren, sind vielfältig. Wir wissen das alle und wenn wir uns auf unsere Verantwortung zur politischen Bildung besinnen und sie hier im Landtag thematisieren, dann ist das richtig.
Die Diskussion um die Neuordnung der politischen Bildung ist allerdings keine neue. Die Ausschussvorsitzende hatte vorhin in ihrer Einführung darauf hingewiesen. Sie währt bereits seit einigen Jahren und brodelte von der Öffentlichkeit doch weitgehend unbemerkt vor sich hin, leider, muss man dazu sagen, denn – das darf ich an dieser Stelle einmal einfügen – es gab schon am 15.01. einen Antrag der CDU-Fraktion zur Stärkung der politischen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern mit zwei Zielen, deren Inhalte ich hier mal sagen möchte: zum Beispiel Fördermittel für die politische Bildungsarbeit in MecklenburgVorpommern zusammenzuführen und die Projektarbeit zu stärken oder aber die politische Weiterbildung von Lehrkräften an allgemein bildenden und beruflichen Schulen durch Träger der politischen Bildung, durch die Landeszentrale und durch das L.I.S.A. zu intensivieren. Also da hätte der Prozess eigentlich schon in Gang gesetzt werden können. Dass wir uns so spät geeinigt haben, ist eigentlich schade. Es ist sehr viel ungenutzte Zeit ins Land gegangen. Hier hätte man sich eine schnelle Abarbeitung doch wünschen können.
Jetzt liegt uns hier eine Unterrichtung vor, aus der hervorgeht, wie die Landesregierung sich eine Neuordnung der politischen Bildung hierzulande vorstellt. Die zwei wesentlichen Punkte sind dabei – darauf hatte Herr Brodkorb bereits verwiesen – die Ziele der Vereinfachung der Förderstrukturen mit einer Änderung der Finanzströme und die Bündelung von Zuständigkeiten durch eine neue Organisation. Hiermit im Zusammenhang steht natürlich die auch schon kurz vorgestellte Überarbeitung der Förderrichtlinie. Beides – Neuordnung und Förderrichtlinie – haben seit Beginn des Jahres Gültigkeit.
Auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion wurde im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 23.03. eine öffentliche Anhörung hierzu durchgeführt. Für die eine Seite der anzuhörenden Experten kam diese Anhörung zu spät, weil die Neuordnung und die Förderrichtlinie ja bereits in Kraft waren, und für die anderen kam sie wiederum zu früh, weil die Auswirkungen noch nicht wirklich absehbar sein konnten. Man sprach von heftigen Geburtswehen, von Startschwierigkeiten, gerade hinsichtlich der neuen Zuständigkeiten für die Bewilligung von Projekten der politischen Bildung. Es war davon die Rede, dass man sich das vielleicht noch eine Weile hätte angucken müssen, bis sich alles irgendwie ein bisschen zurechtgeschüttelt hat.
Zu bemerken ist allerdings, dass sich alle Anzuhörenden sehr dezidiert – und ich meine damit wirklich sehr dezidiert – sowohl in den schriftlichen als auch in den mündlichen Stellungnahmen in der Anhörung mit den Neuheiten auseinander gesetzt haben und es bei den Kritikpunkten eine sehr, sehr große Schnittmenge gab. Einer von diesen Kritikpunkten ist die unbedingte Begriffsbestimmung der politischen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern für Mecklenburg-Vorpommern. Der Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen drückte den Kern des Problems ziemlich treffend so aus, ich zitiere: „Die Neuordnung muss neben der organisatorischen Erneuerung und der Änderung der Finanzströme vor allem eine inhaltliche Zielbestimmung bekommen. Deshalb erscheint in erster Linie die inhaltliche Bestimmung des Begriffes der politischen Bildung im Land notwendig. … Politische Bildung darf nicht den Eindruck erwecken, alles oder nichts zu bedeuten und insofern beliebig zu sein.“
Wenn wir einmal gemeinsam einen Blick in die Förderrichtlinie, die am 22. November 2005 aufgestellt wurde und ebenfalls seit 01.06. dieses Jahres Gültigkeit besitzt, werfen, finden wir unter „Zuwendungszweck“ den Zweck der politischen Bildung, wie er hier definiert wurde. Ich darf einige Anstriche hier mal vorlesen: „Verbreitung und Festigung des Gedankengutes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Bewahrung der den Menschen überantworteten Umwelt, der Festigung der Einheit Deutschlands und der Weiterentwicklung der europäischen Zusammenarbeit“, darüber hinaus „durch Angebote der … politischen Jugendbildung und der politischen Erwachsenenbildung das Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken“.
Und wenn ich jetzt noch mal auf das Zitat, das ich eingangs erwähnte, zurückkommen darf, dann wird deutlich, was hiermit gemeint ist. Wenn man sich nämlich die Gegenstände der Förderung anschaut, dann wird im Land Folgendes gefördert:
„– Wecken von Verständnis für die politische Ordnung des Grundgesetzes und Förderung der Bereitschaft zur Mitgestaltung, Verdeutlichung und Verteidigung der Wertegrundlage unserer Demokratie …,
landeskundliche Kenntnisse,
Ökologie und Politik,
Gleichstellungspolitik,
Kenntnis und Verstehen unserer Wirtschafts- und Sozialordnung,
Geschichte des 20. Jahrhunderts,
Verständnis für internationale Probleme und den europäischen Einigungsprozess,
Versöhnungs- und Verständigungsarbeit mit Israel,
die neue Bedeutung Deutschlands in Europa und in der Welt,
die Bedeutung Mecklenburg-Vorpommerns als Ostsee-Anrainer und Nachbar Polens,
politische Jugendbildung.“
Meine Damen und Herren, ich denke, Sie sehen daran, dass es wirklich an der Zeit ist, hier eine Begriffsstimmung vorzunehmen, die dann praktisch wie ein Dach über der politischen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern steht und an der wir uns auch inhaltlich ausrichten können.
Einigkeit bei der Anhörung bestand des Weiteren in folgenden Punkten: bei der schon eingangs erwähnten inhaltlich ausgerichteten und organisatorisch abgesicherten staatlichen politischen Bildungsarbeit – da gibt es absoluten Konsens zwischen den Fraktionen in diesem Landtag –, bei der Sicherung der pluralen Trägerschaft. Ich denke, das ist auch völlig unstrittig. Angemahnt wurden von den Experten Qualitätskriterien, Evaluationsinstrumente, Transparenz im Fördergeschehen und auch Kontrollinstrumente, die Frage nach einer klärenden Instanz bei einer eventuellen Intervention durch die Landeszentrale. Weiterhin wurde die Funktion der Landeszentrale, die als Träger unter Trägern Schwerpunkte setzen soll, aber gleichzeitig auch maßgeblich an der Vergabe von Fördermitteln beteiligt ist, noch mal auf den Plan gerufen. Politische Bildung und die Vermittlung von didaktischen Kompetenzen für Multiplikatoren wie zum Beispiel die Lehrerschaft – auch hier wurde angemahnt, mehr zu tun. Wissenschaftliche Begleitung wurde angemahnt und Stärkung der didaktischen Ausbildung an der Universität Rostock. Hier wurde sogar sehr deutlich ein eigener Lehrstuhl für die Didaktik der politischen Bildung an der Universität Rostock gefordert.
Wir als CDU-Landtagsfraktion sind folgendermaßen mit dieser Anhörung umgegangen. Wir haben einen Antrag erarbeitet, der, wie Herr Brodkorb schon kurz erwähnte, eine Grundlage für die Diskussionen zwischen den Fraktionen war und als Gesprächsangebot von den anderen Fraktionen auch begriffen und aufgenommen wurde. Wie gesagt, ein bisschen schade ist, dass man diese Einigkeit nicht schon früher erfahren hat, so ist doch wertvolle Zeit ins Land gegangen. Wir haben uns aber zusammengesetzt und uns auf den vorliegenden gemeinsamen Antrag geeinigt. Die Ausschussvorsitzende hat um Zustimmung zu diesem Antrag gebeten. Dieser Bitte schließe ich mich hier an.
Die Schwerpunkte des Antrages wurden mit sechs Punkten von der Vorsitzenden bereits benannt. Ich möch
te deshalb noch mal kurz dezidiert darauf eingehen. Die Anpassungen der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen an die Neuordnung der politischen Bildung wurden bereits veröffentlicht – die Stärkung der politischen Bildung an den Schulen, unter anderem durch eine Neugestaltung der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung, die konsequente Entwicklung der Landeszentrale für politische Bildung zu einer Dienstleisterin, das ist also wirklich eine neue Qualität, und die Einführung von Qualitätskriterien bei der Förderung von Bildungsträgern.
Mir scheint weiterhin wichtig zu sein, dass wir uns in diesem Entschließungsantrag zwar nicht auf einen Lehrstuhl einigen konnten – zu Recht hat Herr Brodkorb auch auf die Einmischung in die Autonomie von Hochschulen hingewiesen –, ich finde es nur ein bisschen schade, dass wir bei unserem heute zur Verabschiedung stehenden Antrag zur Zielvorgabe bei der Universität Rostock nicht ganz so zimperlich mit der Autonomie umgehen. Hier haben wir es getan. Aber wir sind dem gefolgt, weil wir Autonomie von Hochschulen natürlich hochhalten. Trotzdem hat man sich dafür ausgesprochen, eine personelle Verstärkung vorzunehmen – das finde ich deshalb auch gut und richtig –, und natürlich auch für die Stärkung der Kompetenzen des Kuratoriums.
Unschwer zu erkennen, wer sich den Entschließungsantrag einmal vornimmt, ist, dass nicht alle Vorstellungen von beiden Seiten eins zu eins umgesetzt werden konnten und manches daher auch als Prüfauftrag formuliert wurde. Da ist zum Beispiel die verpflichtende Weiterbildung für Lehrer – natürlich, verpflichtende Weiterbildung hat auch etwas mit Finanzen zu tun, und da ist man eben ein bisschen vorsichtiger, wenn man nicht weiß, wie viel Geld man am Ende wirklich dafür zur Verfügung hat – und das Weiterbildungsgesetz. Wir haben es hier mit einer Herabsetzung der Altersgrenze auf 14 Jahre zu tun. Wir wissen, nach dem Weiterbildungsgesetz in der Erwachsenenbildung müssen sich die Zuwendungsempfänger an eine Zielgruppe wenden, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung aufweisen kann, also im Höchstfalle 16 Jahre alte junge Menschen sein können, die diese politische Bildung im Rahmen der Erwachsenenbildung genießen dürfen. Indem man hier die Altersgrenze heruntersetzt und vielleicht auch auf das Weiterbildungsgesetz ausweitet, zumindest erst einmal prüft, inwieweit das rechtlich möglich ist, soll die Möglichkeit gegeben werden, dass Weiterbildungsträger in einem bestimmten Maße auch die Schulen bei ihrem politischen Bildungsauftrag unterstützen können.
Meine Damen und Herren, es bleibt zusammenfassend zu sagen, dass der Prozess der Neuordnung vielleicht in stärkerem Maße als bisher vom Landtag kritisch, und zwar konstruktiv kritisch begleitet werden muss. Insofern hat Herr Brodkorb auch hier Recht, wir haben uns eine Menge Hausaufgaben aufgegeben, die sehr wahrscheinlich in der 5. Legislaturperiode ein Schwerpunkt im Ausschuss sein werden. Die angemahnten jährlichen Unterrichtungen durch die Landesregierung sollen uns dabei helfen und die Transparenz dessen, was auf diesem wichtigen Sektor, nämlich dem Sektor der politischen Bildung geschieht, erhöhen.
Unser Auftrag als Abgeordnete ist es, überdies mit Bedacht diejenigen auszuwählen, die das mit stärkerer Kompetenz ausgestattete Kuratorium in der Landeszen
trale am Ende bilden sollen, um die Bemühungen um die politische Bildung im Land von den demokratischen Parteien, von den Hochschulen, von der Landeszentrale, vom Kuratorium, den Schulen, den Trägern und Verantwortlichen der politischen Fort- und Weiterbildung, den Volkshochschulen, den freien Trägern der Erwachsenenbildung mit Engagement und nach Leibeskräften zu unterstützen, und zwar im Interesse unserer Demokratie und schließlich auch im Interesse unseres eigenen Ansehens. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen einer Großen Anfrage hatte die CDU-Landtagsfraktion 148 Fragen formuliert, deren Beantwortung durch die Landesregierung eine Ist-Analyse der Kulturförderung in unserem Land zum Ziel hatte.
Wir wissen, dass am kleiner werdenden Kuchen immer mehr hungrige Mäuler knabbern, wenn ich das mal so ungeschützt sagen darf, und eine Neuausrichtung der Kulturförderung dringend eingeleitet werden muss. An dieser Stelle muss ich allerdings den wichtigen Einschub vornehmen, dass Kulturpolitik sich eben nicht nur für den subventionierten Teil verantwortlich fühlen darf, sondern die zwei anderen tragenden Säulen der Kulturarbeit der Markt und Private sind. Angesichts klammer öffentlicher Kassen rücken diese zwei Säulen zwar zunehmend ins Blickfeld der Kulturpolitiker, geht es aber ans Eingemach
te, wird leider zumindest hierzulande gekniffen. Ich komme zu diesem Punkt noch einmal am Beispiel Kulturstiftung.
Unsere Fragen zielten auf die Förderung im Bereich Soziokultur, der Theater und Orchester, der Kulturförderung im ländlichen Raum, der Bibliotheken, der Kinderund Jugendkunstschulen, der Musikschulen, der Literatur sowie des Bereichs Film und Medien. Wir wollten wissen, welche Strukturen der Kulturarbeit und ihrer Förderung wir nach 16 Jahren seit Bestehen unseres Bundeslandes vorfinden, was sich in den vergangenen Jahren bewährt hat, wo die Förderung von Projekten auf den Prüfstand gehört oder wo Lücken in der Förderpolitik entstanden sind.
Die Beantwortung der Anfrage soll eine solide Basis der Neuausrichtung der Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern sein. Zu dieser Basis haben sich mittlerweile auch eine ressortübergreifende Analyse der Kulturförderung und eine Kulturanalyse gesellt. Letztere soll dabei als eine Bestandsaufnahme verstanden und in den kommenden Jahren um noch nicht genügend erfasste Bereiche erweitert und aktualisiert werden. Der Minister sprach das vorhin an, hier geht es auch um die Kulturwirtschaft im Speziellen und im Besonderen.
Sehr geehrter Herr Minister, nach den Ausführungen Ihres Abteilungsleiters Kultur in der vergangenen Woche im Bildungs- und Kulturausschuss freue ich mich, dass wir als CDU-Fraktion mit unserer Großen Anfrage einen Beitrag zur weiteren Kulturentwicklung in MecklenburgVorpommern leisten konnten. Ein solch positives Urteil bekommt eine Oppositionsfraktion nicht alle Tage von der Landesregierung ausgestellt, insofern halte ich es hier für erwähnenswert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Überzeugung, dass wir kulturpolitisch in dieser Legislaturperiode fraktionsübergreifend eine gute Grundlage geschaffen haben, mit der wir beziehungsweise die künftigen neuen oder eben auch alten Kollegen in der 5. Legislaturperiode zur Tat schreiten können. Das ist eigentlich die Quintessenz, die ich aus den nunmehr umfangreich vorliegenden Materialien zur Kulturpolitik in MecklenburgVorpommern ziehe. Wir haben uns alle bemüht, uns ein Bild zu verschaffen, was hier kulturell gewachsen ist und welche Strukturen wir vorfinden. Zu den Highlights hat der Minister, denke ich, sehr gute und auch beachtliche Ausführungen gemacht. Wir sollten auf diese Dinge stolz sein, man darf sie zu Recht erwähnen.
Als Politiker haben wir nunmehr die Aufgabe, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und, wie die Landesregierung es formuliert, an die Realitäten des Landes anzupassen. Das heißt bisher, auch im Kulturbereich wird gekürzt und gespart. Das haben die Koalitionsfraktionen, auch das zeigt die Große Anfrage, in den letzten Jahren entgegen aller Festlegungen in der Verfassung und im Koalitionsvertrag auch zur Genüge getan. Dabei ergibt sich für uns als CDU – und wir haben es mit einem Antrag zum Doppelhaushalt 2004/2005, wenn Sie sich erinnern, deutlich gemacht – nach wie vor die Frage, ob eine grundsätzliche, aber behutsame Neustrukturierung der Kulturförderung nicht die unausweichliche Konsequenz aus den Antworten auf die Große Anfrage der CDU ist. Natürlich wird sich keine der hier im Landtag vertretenen
Parteien einige Wochen vor der Landtagswahl trauen, auf diese Frage eine dezidierte Antwort zu geben, denn jeder noch so kleine Zuwendungsempfänger beobachtet unser Tun hier mit Argusaugen. Aber dennoch, als Koalitionsfraktionen fordern Sie ein im Grundgesetz, das Staatsziel „Kultur“ aufzunehmen. In der Landesverfassung ist es bereits verankert. Das hat SPD und PDS aber nicht davon abgehalten, die globale Minderausgabe auch auf die Kulturförderung anzuwenden. Die Beträge für die kulturelle Projektförderung werden immer geringer. Wir wissen, mit der Förderung der Musikschulen und der Kinder- und Jugendkunstschulen werden bereits 50 Prozent aller Mittel der projektbezogenen Kulturförderung quasi in eine institutionelle Förderung umgewandelt, wenn auch nicht formal, so doch quasi. Den leidlichen Rest, bezogen auf die Anzahl der zahllosen Zuwendungsempfänger, teilen sich dagegen viele, viele kulturelle Initiativen. Wäre hier nicht die Mehrfachförderung gang und gäbe, wie das eine oder andere Beispiel auch zeigt, dann würden wir ohnehin die Kulturlandschaft erheblich konzentrieren.
Meine Damen und Herren, wer Kulturpolitik als einen eigenständigen und wichtigen Politikbereich deklariert, der kommt um eine grundlegende Definition des Begriffes „Kultur“ natürlich nicht herum. Folgerichtig beschreiben Sie in der Vorbemerkung zur Anfrage die „Kultur als eine wesentliche Grundlage menschlicher Existenz“, als entscheidenden Faktor gesellschaftlicher Entwicklung, der alle Lebensbereiche durchdringt, alle angeht, Lebensqualität erhöht, Identität schafft und darum „eine Gemeinschafts- und Querschnittsaufgabe“ ist. Sie erheben darüber hinaus den Anspruch, „den Grundbestand der Kultureinrichtungen zu sichern sowie die kulturelle Infrastruktur einschließlich sich aktuell entwickelnder kultureller Ansätze zu unterstützen“, nachzulesen auf der Seite 5 der Großen Anfrage.
Wer eben gut zugehört hat, der wird vielleicht Beispiele im Wahlkreis im Geiste durchgehen, die die Frage zulassen: Warum mussten eigentlich die einen aufgeben und warum sind neue entstanden? Die Antwort auf diese Frage sollte die neue Kulturförderrichtlinie vom letzten Jahr, vom 23.08.2005, geben, die die Zuwendungsvoraussetzungen für die Kulturförderprojekte benennt. Hier heißt es, ich zitiere: „Zuwendungen werden nur für Vorhaben bewilligt, die von landesweiter und besonderer kulturpolitischer Bedeutung und in besonderem Landesinteresse sind. Die Projekte müssen einen räumlichen … Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern aufweisen. Priorität haben Projekte von höchster Qualität, von hoher Innovation und von größter Ausstrahlungskraft auf die Öffentlichkeit.“
Man ahnt, wie viel enger oder auch weiter Ermessensspielraum hier in die Hände der Verwaltung gelegt wird und vieles von der Cleverness des Antragstellers abhängt. Aber so viel Cleverness wiederum ist vielleicht gar nicht nötig, wenn man folgenden Widerspruch aufdeckt, womit ich auch wieder zum Kern des Geschäftes zurückkomme. Wir haben Sie gefragt, wie wir die Kulturförderung des Landes von der der Kreise und Gemeinden abgrenzen können. Die Antwort, die die Landesregierung gegeben hat, ist richtig und trifft die grundlegende Intention und Definition von Kulturpolitik, die auch wir als CDU vertreten. So heißt es: „Zuwendungen des Landes erfolgen … nur für Vorhaben, die von landesweiter, überregionaler oder besonderer kulturpolitischer Bedeutung … sind.“ Das ist doch der Kern einer Landesförderung. Auf Seite 40 heißt es aber zur Soziokultur, ich zitiere: „Soziokulturelle Einrichtungen und Projekte sind besonders eng mit den
regionalen und kommunalen Gegebenheiten verbunden.“ Also was denn nun?
Die Definition der Soziokultur auf Seite 40 der Beantwortung in der Großen Anfrage würde der Definition der Landeskulturförderung entsprechend nicht dazu führen, dass soziokulturelle Projekte mit Landesmitteln unterstützt werden. Das zeigen auch nahezu alle Projekte in der Soziokultur, die mit Landesmitteln unterstützt werden.
Um es gleich vorwegzunehmen, wir haben nichts gegen die Soziokultur – die gleichen Kriterien sind beispielsweise auf die Bibliotheken anwendbar –, im Gegenteil. Als Kommunalpolitikerin, und das dürfen Sie mir abnehmen, weiß ich sehr wohl die engagierte Arbeit der Zentren und der Projekte zu würdigen und zu schätzen. Mir ist klar, dass diese vielen Menschen in zum Teil ausweglosen persönlichen Situationen oftmals Halt und Lebenssinn geben. Das wollen wir nicht infrage stellen. In diesem Zusammenhang will ich mich ausdrücklich bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur bedanken, die für diese Große Anfrage der Initiator war, deren Anregungen wir gerne aufgenommen haben und die uns auch bei der Endredaktion behilflich war. Insofern liegt es mir fern, diesen Kulturbereich infrage zu stellen. Infrage stellen aber muss man eine Landespolitik, die für sich in Anspruch nimmt, von Schwerin aus alles regeln und bescheiden zu wollen. Ja, Soziokultur, meine Damen und Herren, wirkt vor Ort, entwickelt sich vor Ort. Nehmen wir dann Subsidiarität doch aber ernst!
Und hier schließen sich Kreise. Wenn wir dieses Prinzip der Delegierung von Verantwortung ernst nehmen, dann müssen wir die Kommunen auch mit den entsprechenden finanziellen Mitteln ausstatten, um diese Verantwortung ernst nehmen zu können. Es ist keine Lösung, den Kommunen diese Verantwortung abzunehmen und sich hinterher zu beklagen, dass wir nicht in der Lage sind, mit ebenso dürftigen Landesmitteln uns dieses oder jenes Festival oder diese und jene Ausstellung nicht mehr leisten zu können.
Stichwort „Mittelausstattung“. Wie wird es mit den Musikschulen im Land nach Verwaltungs- und Kreisgebietsreform weitergehen? Werden wir die bewährte Struktur erhalten können? Wir wollen die Struktur erhalten, so steht es auch in der Zielbestimmung. Ich glaube nicht. An dieser Stelle geht der Kulturabbau in meinen Augen weiter. Hier wird unter dem Deckmantel der Deregulierung zukünftig eine unbestimmte Summe über das FAG per Einwohnerschlüssel an die neuen Landkreise übertragen und künftig als freiwillige Aufgabe von zentralen Standorten aus gehandhabt werden. Ich brauche Ihnen, glaube ich, nicht zu erzählen, welche Ausgaben der Innenminister zur Streichung empfiehlt, wenn er die Haushalte der Landkreise zur Genehmigung vorgelegt bekommt.
Gleich in der Beantwortung zur darauf folgenden Frage 20
bleibt die Landesregierung leider die Antwort auf die Frage nach qualitätsorientierter Evaluation von Förderprojekten schuldig. Haben die Musikschulen dagegen eine Förderrichtlinie mit Qualitätskriterien und eigenem hohen Anspruch an Qualitätsstandards und auch entsprechenden Output, so wird in der Antwort zur Frage 20, also zur qualitätsorientierten Evaluation, auf Verwendungsnachweisprüfungen und Sichtung von Presseartikeln oder verbale Einschätzungen des Zuwendungsempfängers verwiesen. Auch hier wird offensichtlich, dass sich die
Zuwendungsvoraussetzungen in der vorn genannten Kulturförderrichtlinie nicht wirklich greifen lassen, wenn eine an klaren Kriterien orientierte Evaluation gar nicht stattfinden kann. Auch darüber sollten wir in der kommenden Legislaturperiode erneut nachdenken. Das Ganze ist übrigens nicht neu, denn schon am Ende der vergangenen Legislaturperiode regte die heutige Landtagspräsidentin im Bildungsausschuss genau dieses Nachdenken an.
Meine Damen und Herren! Es geht darüber hinaus um die Förderung des Films in Mecklenburg-Vorpommern, die überregionale Bedeutung hat. Es geht um die Förderung der Literatur, die überregionale Wirkung entfalten kann. Es geht um das Staatliche Museum, das wir in eine institutionelle Freiheit mit einem Stiftungsgesetz haben führen wollen, mit der eine nachhaltige Attraktivitätssteigerung möglich gewesen wäre, so, wie es andere Bundesländer schon vorgemacht haben. Sie haben nicht mehr fertig gebracht, als unseren Gesetzentwurf ohne Not abzulehnen, nicht einmal zu diskutieren oder zu qualifizieren. Wir haben einen ideologiefreien Diskussionsprozess angeboten, zu dem Sie sich aber leider nicht in der Lage sahen.
Im Gegenteil, Sie haben lieber auf einen eigenen Gesetzentwurf verwiesen, auf dessen Einbringung wir bis heute warten, übrigens mehr als ein Jahr nach seiner ursprünglichen Ankündigung. Das ist traurig für die Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Ein weites Feld wäre die Diskussion um die Ständige Theater- und Orchesterintendantenkonferenz. Herr Lohse, mal ehrlich, die hätten wir uns sparen können.
Sehen Sie sich die Theaterverträge an, die den Theatern und Trägern jetzt vorliegen. Das sind nicht die Verträge, die nach den Konferenzen den Beteiligten in Aussicht gestellt wurden. Manche Runden waren wirklich ein Trauerspiel für unsere Diskussionskultur, da dem Vernehmen nach, der Eindruck gewonnen wurde, dass die Landesregierung dazu ausschließlich mit vorgefassten und unverrückbaren Positionen in die Gespräche ging, die zunehmend auch als Provokation gegenüber den Theatern gesehen wurden.
Sehr geehrte Frau Schmidt, Sie waren oft dabei und ich bitte Sie inständig im Vorgriff auf unsere Gespräche zur Einrichtung einer Bildungskommission, diese Erfahrung einmal zu reflektieren und eine solche Kommission nicht bei der Regierung anzusiedeln. Wir brauchen keine Empfehlungen, die schon jetzt irgendwo in den Schubladen auf ihre große Stunde warten. Die Hochschulgespräche sind dafür ein weiteres beredtes Beispiel. Wir sollten als Landtag künftig auf unsere eigenen Kräfte und Gestaltungsmöglichkeiten vertrauen und da ist die Enquetekommission unser Mittel, um mit außerparlamentarischem Engagement gemeinsam die Zukunft unseres Landes zu gestalten.
Aber zurück zur Kultur. Wir sind bei den Theatern, denke ich, nicht wirklich weitergekommen. Die Not Rostocks und Schwerins wird eine Fusion beider Theater diktieren, nicht aber der künstlerische Charme der Theater.
Meine Damen und Herren, die Baustellen sind klar. Aber ich bitte Sie, lassen Sie uns gemeinsam diese Ana
lyse wirklich ernst nehmen und zu einem Neuanfang in der Kulturpolitik finden, damit wir unsere Identität als Mecklenburger und Vorpommern in der gesamtdeutschen Kulturlandschaft weiterentwickeln können. Und dazu, meine Damen und Herren, gehört weit, weit mehr, als an der einen oder anderen Stelle plattdeutsch zu schnacken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu meinen Ausführungen komme, die ich ganz dezidiert auf zwei wesentliche Punkte beschränken will, um das nicht zu sehr auszudehnen, kann ich nicht davon ablassen, hier doch noch eine Bemerkung zu machen. Als der Kollege Müller hier vorn stand und es Zwischenrufe gab, sicherlich von diesem Flügel rechts von mir,
da sagte er, es ist die Gepflogenheit dieses Hauses, dass nur von hier gesprochen und von dort zugehört wird. Ich hätte mir gewünscht, dass Frau Finanzministerin und Abgeordnete Keler das mitgehört und vielleicht auch ein Stück weit berücksichtigt hätte, denn die Art und Weise, Frau Keler, so geht’s nicht. Wir machen hier keine Monologe von unten.
Die Vorredner haben es bereits aufgezeigt, das heute zur Abstimmung stehende Gesetzeswerk betrifft beinahe alle Politikbereiche und es wird schließlich bis in den letzten Winkel der Organisation unseres gesellschaftlichen Lebens hineinwirken. Dies gilt daher natürlich auch für den Bildungs- und Kulturbereich. Die Änderungen für diesen Bereich sind weitgehend im Teil I Kapitel 4 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zusammengefasst. Auf den ersten Blick wirkt diese Zusammenfassung eher überschaubar, aber in der Öffentlichkeit haben genau diese Punkte für viel Verunsicherung und Unmut gesorgt.
Wenn dort gelacht wird, muss ich Ihnen sagen, es tut mir Leid, dass wir hier über eine differenzierte Wahrnehmung verfügen, aber es ist nun mal wahrscheinlich die Natur der Sache.
Es werden weit reichende negative Konsequenzen befürchtet, die auch bei den Ausschusssitzungen – und hier beziehe ich natürlich die Sonderausschusssitzungen mit ein – nicht wirklich ausgeräumt werden konnten. Mit Entschließungsanträgen, also Willensbekundungen, werden behelfsmäßig Interpretationswünsche formuliert, die un
fertige, aber gesetzlich festgeschriebene Intentionen nach außen ein wenig glatt bügeln sollen, so geschehen im Kapitel 4 der Funktionalreform I, Paragraf 18, laut Beschlussempfehlung Paragraf 17, der die Schulangelegenheiten, und Paragraf 20 nach dem Entwurf, nach der Beschlussempfehlung Paragraf 19, der die Fördertatbestände regelt.
Zum Paragrafen 18: Hier wird geregelt, dass die Aufgaben der Schulämter den Landräten übertragen werden. Nach Paragraf 89 Absatz 2 sollen die Schulräte beim Land verbleiben.
Ohne genaue Festlegung von künftigen Aufgaben der Schulräte im Rahmen einer neu zu definierenden Schulaufsicht wird dies zunächst viele Fragen aufwerfen. Den Einzelnen wird sicher überdies interessieren, von wo aus er oder sie letztlich die ihn oder ihr zugedachte Rolle erfüllen soll. In der Entschließung benennen Sie dieses Problem auch, sprechen es an und sagen, dass Sie den entsprechenden Paragrafen genau so verstanden wissen wollen. Das steht aber nicht im Gesetz, sondern nur in der Entschließung.
Zu klären bleibt überdies die Frage – und wir haben eben viel über Personal und Überleitung von Personal vom Land auf die Kommunen gehört –, ob nicht auch die Landkreise für die Übernahme des schulpsychologischen Dienstes vom Land eine Erstattung erhalten sollten, so wie vom Städte- und Gemeindetag völlig zu Recht gefordert und von uns in die Beantragung mit aufgenommen.
Absatz 2 des Paragrafen 18 im Entwurf regelt indes die Übertragung der inneren Schulangelegenheiten auf die Kreise mit dem Auslaufen des Lehrerpersonalkonzeptes. In verschiedenen Ausschusssitzungen, meine Damen und Herren, haben beispielsweise der Innenminister höchstselbst, Vertreter des Städte- und Gemeindetages und Vertreter der GEW deutlich angesprochen, dass über ein Auslaufen des Lehrerpersonalkonzeptes niemand Genaues sagen könne, es kein Datum gebe beziehungsweise von einem Auslaufen gar nicht gesprochen werden könne.
Das habe ich mir nicht ausgedacht. Das ist aus dem Protokoll zu erlesen.
Unser Vorschlag, bitte die beiden Absätze zu streichen, bis dieser Fakt endlich geklärt ist und man weiß, wohin die Reise einmal gehen soll, um Verunsicherungen in den Landkreisen, Städten, Gemeinden und Schulen zu vermeiden, erfuhr leider keine Berücksichtigung. Stattdessen soll der Absatz 2 nun als Prüfauftrag bis 2008 verstanden werden. So steht es auch wieder nur in der Entschließung.
Ich möchte an dieser Stelle ein Sonderausschussmitglied aus einer öffentlichen Sitzung zitieren, das treffend hierzu feststellt: „Dieser Antrag bedeute, dass man eigentlich nicht wisse, was man wolle. Man wisse nur, dass man etwas wolle, und das solle schnell beschlossen werden.“ Dem ist eigentlich kaum etwas hinzufügen.
Meine Damen und Herren! Für Aufregung bei den Musikschulen und Elternvertretungen der Musikschulen hat die bereits erwähnte Veränderung der Förderung durch das Land gesorgt. Die Musikschulen saßen nicht
bei den Anhörungen dabei. Trotzdem haben sie Stellungnahmen abgeliefert, immer das Gespräch gesucht, aber leider wurden sie nicht gehört. Künftig sollen die Musikschulen über das Finanzausgleichsgesetz in pauschalierter Form nach Einwohnerschlüssel der Kreise und großen kreisangehörigen Städte gefördert werden.
Die Verteilung der Mittel soll zweckgebunden erfolgen. Das hat der Minister in verschiedenen Ausschusssitzungen auch immer wieder bestätigt.
Was auf den ersten Blick allerdings den Anschein von Bürgernähe und auch Fairness hat, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als großes Risiko für die bestehenden Musikschulen und ihre Außenstellen, meine Damen und Herren. Im Ausschuss sagt der Minister zu, dass keine Musikschule im Land weniger Fördermittel bekommt, da die Mittel nicht gekürzt, sondern auf die Finanzausgleichszahlungen aufgesattelt werden. Herr Müller als Ausschussvorsitzender hat das auch noch einmal klargestellt im Ausschuss. Von welcher Größe, meine Damen und Herren, gehen Sie denn aber bei dieser Aufsattelung aus? Wir reden über das Jahr 2009. Momentan erhalten die Musikschulen jährlich 3,4 Millionen Euro aus dem Kulturfördertopf des Einzelplans 07. Jede Haushaltsberatung, fast jede Haushaltsberatung war bisher dadurch geprägt, dass wir um eine Verstetigung dieser Fördermittel im Fachausschuss ständig kämpfen mussten.
Ich finde im ganzen Verwaltungsmodernisierungsgesetz keinen Hinweis darauf, dass diese 3,4 Millionen Euro in das FAG einfließen. Unsere Sorge ist – und nicht nur unsere Sorge –, dass die Aufgaben, die die Kommunen aus dem FAG bestreiten müssen, mehr werden, der Finanztopf gleich klein bleibt und der Kuchen damit für alle kleiner wird. Das bedeutet dann natürlich konsequenterweise das Ende vieler Musikschulen im Land. Bei nur einer Musikstunde in der Schule pro Woche, also ein Einstundenfach, ist dies sicherlich keine Sternstunde für die musische Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen in diesem Land. Zudem wird aus der Begründung zum Gesetzentwurf ersichtlich, dass ohne einen festen Verbundsatz auch die Zuwendungen im FAG bei der Beschlussfassung zu den Haushalten immer neu beschlossen werden müssen. Es ist immer wieder ein Verhandlungs- und Diskussionspunkt, der neu ausgehandelt werden muss.
Für Nervosität, meine Damen und Herren, sorgt auch der Wegfall des pflichtigen Anteils der Kreise, die natürlich bei sinkenden Einnahmen, was immer wieder beklagt wird, sicher über die Streichung dieser freiwilligen Aufgabe, denn die ist es dann nur noch, nachdenken müssen, erst recht, wenn die oberste Kommunalaufsicht, also das Innenministerium, bei der Genehmigung der Kreishaushalte genau hier harte Einschnitte fordert.
Ausgeblendet wird auch die Tatsache, dass die Schülerzahl an den Musikschulen nicht proportional zu den Einwohnerzahlen in den Regionen sinkt, die in einem Großkreis zusammengefasst werden. Im Gegenteil, es gibt lange Wartelisten. Ich denke, Sie alle können an Ihrer Kreismusikschule, wenn Sie sie mal besuchen, Ähnliches erfahren. Angebot und Nachfrage klaffen hier ein Stückchen auseinander. Durch den Neuzuschnitt der Kreise und die Neufassung der Finanzierung befürchten wir, dass diese Schere noch weiter auseinander gehen wird.
Meine Damen und Herren! Schon jetzt gibt die Fördersumme nicht mehr die anteilige Finanzierung von 30 Prozent des Musikpädagogenpersonals her, wie es einst gewollt war. Die Musikschulen kommen von 40 Prozent und sind sukzessive heruntergefahren worden auf 30, aber selbst das wird gar nicht mehr erreicht, wenn man die ganzen Kostensteigerungen bedenkt. Jetzt liegen sie gerade einmal knapp über 20 Prozent. Und dennoch leisten die Musikschulen mit größter Anstrengung eine hervorragende Arbeit, auf die wir alle mit Recht stolz sein können.
So konnten zum Beispiel gerade in diesem Jahr so viel Teilnehmer zum Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ geschickt werden wie noch nie.
Eine faire Verteilung der natürlich nie als ausreichend empfundenen Mittel wurde bisher durch die geltende Förderrichtlinie höchstmöglich sichergestellt. Ich sage mit Absicht höchstmöglich. Da ist man sich draußen auch ziemlich einig. Die neue Verteilpraxis aber kann eine deutliche Schlechterstellung einzelner Musikschulen bedeuten, zumindest wenn wir den Vergleich der Finanzierung zwischen heute und morgen vornehmen werden.
Die holen wir uns ja jetzt schon.
Die Befürchtung, dass es eine Konzentration der Musikschularbeit in den großen Zentren geben könnte und das Angebot in der Fläche deutlich reduziert wird, ist ebenfalls nicht von der Hand zu weisen.
Was Ihr Gesetz nicht an Bedenken ausräumen kann, wird in der genannten Entschließung allerdings von Ihnen wieder aufgegriffen. Die Intention und die Interpretation dieses Paragrafen, der die Fördertatbestände regelt, sollen sicherstellen, dass es zu keiner Schlechterstellung der Musikschulen kommen darf.
Eine ausschließliche Bemessungsgröße nach Einwohnerzahlen wird sogar abgelehnt.
So konkret ist es in einem Bildungsausschuss-Ent
schließungsantrag von Ihnen gestellt worden. Leider kommt der so konkret in der jetzigen Beschlussfassung nicht mehr vor.
Ihre Intention in allen Ehren, das muss ich sagen, aber die Intention alleine ändert nicht die Buchstaben des Finanzausgleichsgesetzes.
Und wir sehen bei der Theaterfinanzierung, dass die Gerechtigkeit für jeden Einzelnen relativ ist. Es wird sicherlich schwer werden, die Kriterien zu finden, um Qua
lität, Bedarf und Angebot so unter einen Hut zu bekommen,
dass wir die Musikschulen so erhalten, dass sie auch künftig in bundesweiten Wettbewerben beachtenswerte, tolle Erfolge erzielen können.
Der Vorschlag, der nun von Ihnen folgt, und zwar per Entschließungsantrag, meine Damen und Herren, ist aber der Status quo der jetzigen Verteilpraxis, und das ist eigentlich das Paradoxe daran, das kann ich Ihnen hier nicht ersparen. Sie fordern eine anteilige, fachbezogene und an Qualitätskriterien orientierte Zuwendung, die sich an der gültigen Förderrichtlinie orientiert. Warum nehmen Sie eigentlich eine Änderung der gegenwärtigen Praxis im Gesetz vor, wenn Sie quasi im Rückzugsgefecht über einen Entschließungsantrag genau diesen Status wieder herstellen wollen, und folgen unseren Anträgen dann nicht? Das kann keiner mehr nachvollziehen.
Meine Damen und Herren! Willensbekundungen, Interpretationen, Absichtserklärungen bringen Sie, aber keine konsequente adäquate Änderung im Gesetz, jedenfalls nicht zu diesen Themen. Diesen Schritt haben Sie unverständlicherweise gescheut. Da frage ich mich natürlich: Warum eigentlich? Sie sind doch der Gesetzgeber, nicht der Innenminister. Und Entschließungen – da muss ich auch mal sagen, was Frau Meˇsˇt’an hier vorhin sagte – sind Merkposten für die Zukunft. Ja, aber diese Merkposten für die Zukunft sind nicht verbindlich. Sie fallen auch der Diskontinuität anheim, meine Damen und Herren. Sie müssen nicht zwingend umgesetzt werden. Was hat nun die Verbindlichkeit eines Entschließungsantrages gegenüber der Verbindlichkeit im Gesetzentwurf?
Dort hätten Sie die Änderungen, wenn Sie es wirklich ernst gemeint hätten, vornehmen müssen und nicht in Entschließungsanträgen.
Meine Damen und Herren! Ich habe mit Absicht nur wenige Punkte herausgegriffen, die nicht nur mich besonders bewegen. In einem ganz anderen Zusammenhang ist das Wort „Gschmäckle“ aus dem Schwabenländle in der Zwischenzeit deutschlandweit bekannt geworden. Es ist deshalb auch das Wort, welches Ihren Gesetzentwurf vielleicht ganz gut trifft. Ich finde, dieser Gesetzentwurf hat das Gschmäckle von Unüberlegtheit, Unreife, wie Sie selber mit Ihrem Entschließungsantrag darstellen, vielleicht ein bisschen Übereifer und auch ein Stück Abgehobenheit vom Bürger. Ich habe das versucht, mit diesen zwei Beispielen deutlich zu machen. Deshalb, meine Damen und Herren, überlegen Sie sich genau, was Sie heute tun. Das Ausschlagen vieler Gegenargumente – auch wenn man das vielleicht anders sieht in der Gesamtauffassung – und das brachiale Durchsetzen eines Gesetzesvorhabens ist Ihnen schon einmal auf die Füße gefallen. Darum werden Sie heute mit einem Volksbegehren zu Ihrem Schulgesetz konfrontiert und schon jetzt lehnen 80.000 Unterzeichner mit diesem Begehren Ihre so genannte Schulreform ab.
Auch die haben Sie durchgesetzt gegen alle Expertenmeinungen.
Begehen Sie also diese Fehler nicht innerhalb eines Jahres gleich zweimal! Wir wollen alle, dass demokrati
sche Mitwirkung – das ist auch von einem Kollegen aus der SPD-Fraktion heute Morgen noch einmal deutlich gesagt worden – und eine hohe Wahlbeteiligung der Menschen im Land ein festes Fundament unserer Arbeit im Landtag sind. Diesem Ziel ist mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes wahrlich nicht gedient.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Verehrte Frau Kollegin Polzin, hier geht es um das Schulgesetz, um Schulen, um Schüler und nicht um Handarbeit und nicht um Nähte. Wir haben schon im Juni, als dieses Schulgesetz – also die neunte Gesetzesnovelle – vera bschiedet wurde, dieses Gesetz abgelehnt. Das werden wir natürlich auch heute tun, also auch heute die doppelte Naht, wenn Sie so wollen, ablehnen.
Das Gute einmal vorweg: Wir reden in unseren Schuldebatten jetzt nicht mehr von der neunten Änderung des Schulgesetzes aus dem Jahre 1996, denn wir haben jetzt ein neues Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt beginnen wir künftig bei der ersten Änderung des Schulgesetzes, die zehnte Änderung bleibt uns Gott sei Dank erspart.
Die erneute Einbringung des Schulgesetzes – Sie haben es bereits betont – schießt aber für unsere Begriffe weit über das Ziel einer dringend notwendigen Neuverkündung zur besseren praktischen Handhabbarkeit angesichts der vielen Änderungen in den vergangenen Jahren
hinaus. Die Ausschussvorsitzende hatte diese Neuverkündung in der Junisitzung gefordert. Plötzlich wollen Sie, meine Damen und Herren von Landesregierung und Koalitionsfraktionen, dieses Gesetz gerichtsfest machen und bezeichnen die erneute Einbringung als formellen Akt, den es schnell hinter sich zu bringen gilt. Und so ist ja auch damit umgegangen worden.
Zu dieser Art von Rückversicherungsmentalität aus Angst vor erneuten Fehlern im Gesetzgebungsverfahren und damit einhergehenden Einschränkungen von Rechten der Parlamentarier dieses Hauses, wie sie Ihnen vom Landesverfassungsgericht im Sommer ja ins Stammbuch geschrieben wurden, hat unser Fraktionsvorsitzender im November letzten Jahres bereits deutliche Worte gefunden. Wie wir es drehen und wenden, das Verfahren ist nach wie vor lückenhaft. Ein Journalist beschrieb dieses Verfahren zutreffend als so genanntes doppeltes Pflaster mit einem Loch darin.
Einer solchen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den Landtag, den Bildungsausschuss und drei weitere mitberatende Ausschüsse hätte es nach unserer Ansicht nicht bedurft. Vor Klagen sind Sie, meine Damen und Herren, trotzdem nicht sicher. Gerade die Schulen in freier Trägerschaft stehen im Zwang, die Schulstrukturen staatlicher Schulen übernehmen zu müssen. Das ist ein grundgesetzlich bedenklicher Eingriff in die strukturelle und pädagogische Autonomie und eine Einschränkung des pädagogischen Wahlrechts der Eltern für die schulische Ausbildung ihrer Kinder.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben es sich zur Gewohnheit gemacht, allen an Schule Beteiligten, den Lehrern, den Eltern, den Schülern, den Verbänden und Institutionen, im Rahmen von Schuldebatten teilweise salbungsvoll für ihre hervorragende Arbeit zu danken. Der Dank ist auch angebracht, denn ohne die vielen engagierten Lehrer und Eltern sowie außerschulischen Vereine und Verbände hätten viele Ihrer ständig neuen strukturellen Experimente nicht einmal die Chance zur Erprobung. Sie formulieren immer neue Ansprüche und Anforderungen an die Schule und vernachlässigen dabei in unverantwortlicher Art und Weise, den Schulen dafür die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Am Ende sind es die Schulen, die vor dem Ministerium und den Eltern den Ansprüchen gerecht werden müssen, zu denen sie gesetzlich verdonnert werden. Bei allem Dank, den Herr Bluhm gebetsmühlenartig jeder Schuldebatte voranstellt, das wird er sicherlich auch heute wieder tun,
bleibt das schale Gefühl bei den Lehrern im Land, dass sie bei der Umsetzung der vielen gut gemeinten Projekte weitgehend allein gelassen werden. Im Alltag hilft auch der Dank nicht weiter,
er wird dann nämlich zum Zynismus, Herr Bluhm, wenn dieser Landtag das Engagement der Lehrkräfte mit einer Erhöhung der Pflichtstundenzahl dankt. Dafür haben Sie, Herr Bluhm, auch 2003 im Landtag gestimmt.
Das ist im Übrigen keine isolierte Sicht der CDU. In der letzten Zeitschrift des Verbandes Bildung und Erziehung Mecklenburg-Vorpommern 2005 heißt es, ich zitiere: „Lei
der ist es wieder einmal so, dass erst Änderungen beschlossen werden und erst dann nach und nach darüber nachgedacht wird, wie man die damit verbundenen Probleme lösen kann.“ Dies war auch der Tenor der Anhörung zur neunten Schulgesetznovelle, wo fast einhellig vor diesen Schnellschüssen gewarnt wurde. Leider blieben diese Warnungen ungehört! Auf Schülerzahlentwicklungen und Leistungsvergleichsstudien muss schließlich reagiert werden. An der Richtigkeit Ihrer bildungspolitischen Schlussfolgerungen zweifeln Sie nicht im Geringsten.
Sie brauchen keine vorangehende Analyse der Stärken und Schwächen unseres Schulsystems, der Gestaltung des Unterrichtes, der räumlichen Voraussetzungen, der Lehrpläne, der Fort- und Weiterbildung der Lehrer, der Lehrerausbildung sowie Profession der Schulleiter, der kaum vorhandenen Unterstützungssysteme, der Unterrichtsversorgung oder der Förder- und Integrationsmöglichkeiten. Dabei bringt es die Kultusministerkonferenz in ihrer Stellungnahme zur PISA-Ergänzungsstudie aus dem Jahr 2003 mit dem Vergleich der Bundesländer auf den Punkt. Sie schreibt, ich zitiere: „Die größeren Anteile für die Kompetenzentwicklung“, damit sind gemeint, Probleme lösen, Mathematik, Naturwissenschaften, Lesen, Textverständnis, Sie kennen das, „lassen sich auf den Einfluss von Unterricht, Schule und schulische Rahmenbedingungen zurückführen“. Sie zweifeln auch nicht, wenn die Vertreter des Landeselternrates ein Volksbegehren gegen Ihren Aktionismus ernsthaft in Erwägung ziehen. Im Gegenteil, Sie leiten aus den Anstrengungen der Schulen noch großflächige Unterstützung Ihrer bildungspolitischen Achterbahnfahrten ab. Irgendwie schüttelt sich das am Ende ja immer wieder zurecht. Sie blenden völlig aus, dass im Land ein unbeschreiblicher Überlebenskampf der Schulstandorte stattfindet. Viele Schulen versuchen mit besonderer Profilbildung, Schulprogrammarbeit und Modellprojekten die Gunst des Ministeriums als obersten Dienstherren zu erringen, um ihren Schulstandort zu erhalten. Der O-Ton eines Schulleiters, ich zitiere: „Ich habe ja noch ein paar Jahre, irgendwas müssen wir ja tun.“
Die Schulen hoffen darüber hinaus, und das muss man gerechterweise auch sagen, vielen auch guten bildungspolitischen Ansätzen ein Gesicht zu geben und deutlich zu machen, wie sie in der Praxis unter welchen Bedingungen funktionieren könnten. Das ist insbesondere bei dem Modellprojekt „Selbstständige Schule“ der Fall. Wenn es all zu arg kommt, wird auch schon einmal vom Schulleiter einer Vorzeigeschule für unrealistische Vertretungsvorgaben für seine Lehrer an anderen Schulen ein Hubschrauber beim Schulamt bestellt. Aber Spaß beiseite!
Der Ministerpräsident hat sich gerade über den Anstieg der Ganztagsschulen auf 200 im Land gefreut und der Bildungsminister hat erklärt, dass weitere 74 Anträge im Ministerium bearbeitet würden. Aber auch hier muss ich Ihnen Wasser in den Wein schütten, meine Damen und Herren. Es sind nach meiner Beobachtung zunächst dringend notwendige Sanierungs- und Neubaumaßnahmen von Schulen oder Turnhallen ein wichtiger Beweggrund, sich mit einem entsprechend gestrickten Konzept die Förderung aus dem Ganztagsschulfonds der Bundesregierung hierfür zu sichern. Der Betreuungsfaktor reicht natürlich längst nicht aus, um ein vollständiges nachmittägliches Angebot zu machen. Musikschulen und Sportvereine helfen hier aus. Besonders in ländlichen Regionen wird mittlerweile