Hasenwinkel IV wird dann sicherlich beinhalten: Was wollen und was können die Hochschulen über diese Landesschwerpunkte hinaus leisten, vor allen Dingen, wie können sie sich das leisten?
Und Hasenwinkel V – jetzt komme ich zum Teil a) des Antrages – wird sich damit beschäftigen: Wie kann man für diese weiteren strukturellen Entwicklungen ein Höchstmaß an Planungssicherheit erreichen? Da ist von Seiten der Hochschulrektoren ins Gespräch gebracht worden eine Anlage zum Landeshochschulgesetz, in der dann drinsteht, die zukünftigen Strukturen sehen so und so aus, wissenschaftliche Schwerpunkte haben wir an diesem Ort, mit diesen Partnern und mit dieser Ausstattung. Das ist etwas, was vor uns liegt, was zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert werden muss, Hasenwinkel V. Ich darf darauf hinweisen, die Bayern hatten sieben Sitzungen, bis sie am Ende die Kommissionsempfehlung hatten.
(Heiterkeit bei Volker Schlotmann, SPD: Die haben auch kein Hasenwinkel. – Ministerin Sigrid Keler: Aber Reit im Winkel haben die. – Volker Schlotmann, SPD: Richtig.)
Sie haben auch kein Hasenwinkel. Die haben gedacht, dass andere schlauer sind und dass man das vielleicht von außen betrachten muss. Ich bin selbstbewusst genug, um zu sagen, ich glaube, unsere Hochschulen können das weitgehend selbst machen mit eigenem Verstand und eigenen Leuten. Wir sollten ihnen das zutrauen!
Lassen Sie mich im Vorgriff auf Hasenwinkel III sagen, was wollen wir an wissenschaftlichen Schwerpunkten jetzt im Landesinteresse dort sehen. Es wird drei Felder geben. Ein Bereich wird sein, dort, wo die Hochschulen in Lehre und Forschung heute exzellent sind, wo sie international anerkannt sind, wo sie wissenschaftlich Alleinstellungsfähigkeit haben, wo sie starke Partner haben in den außerhochschulischen Zentren, wo sie DFG-Schwerpunkte haben, Sonderforschungsbereiche, wo sie Zu
kunftsperspektiven haben, da steckt das Landesinteresse dahinter, diese Bereiche auch zu erhalten und vor allen Dingen auszubauen – Beispiel Physik.
Ein zweites Feld: Dort, wo wir wichtige Berufsfelder in den Universitäten vorfinden, die wir zum Beispiel für die besondere wirtschaftliche Situation unseres Landes brauchen, wo Forschung besonders notwendig ist, wo es wichtig ist, dass wir Wissenschafts- und Wirtschaftstransfer in größtem Umfang haben, wo es um Weiterbildung geht, wo wir Clusterbildung haben, auch dort hat die Landesregierung ein Interesse, dass das in den Hochschulen abgebildet wird – Stichwort Landwirtschaft.
Und dann gibt es eine dritte Gruppe von Fächern, die sind für das Land und für seine Kultur, für seine geistige Dimension bedeutsam. Das sind Fächer, für die wir vielleicht in Mecklenburg-Vorpommern besonders Verantwortung zeigen müssen, auch Fächer, die nicht aus dem Fächerkanon verschwinden sollen. Wenn wir nicht aufpassen, verschwinden sie möglicherweise. Lassen Sie mich ein Beispiel dafür nennen: Niederdeutsch.
Zum Punkt d) in Ihrem Antrag: Sie haben nach der Alternativlosigkeit gefragt. Alternativlosigkeit haben wir nicht behauptet, sondern ganz im Gegenteil. Wir haben darauf abgehoben, dass der Stellenabbau nicht auf dem Niveau der Vergleichsländer stattfindet. Das ist eine ganz starke Besserstellung der Hochschulen gegenüber den Hochschulen dieser finanzschwächeren Länder und das entspricht, glaube ich, auch ihrer Bedeutung für die Landesentwicklung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Zwischenbericht. Der Prozess ist im Gange. Die Hochschulen demonstrieren gerade ihre Bereitschaft, daran mitzuwirken. Hoffen wir auf strukturelle Entwicklungen,
Bevor ich das Wort an den Abgeordneten Herrn Brodkorb von der SPD-Fraktion übergebe, mache ich darauf aufmerksam, dass aufgrund der Überschreitung der angemeldeten Redezeit durch die Landesregierung sich die Redezeit für die Fraktion der CDU um zwei Minuten erhöht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind wieder einmal mit einem Antrag der CDU-Fraktion zum Thema Hochschulen konfrontiert, der sich eher in einem formalen Bereich bewegt und nicht auf einer inhaltlichen Ebene. Das war gestern der Fall, das war in der letzten Landtagssitzung der Fall. Dieses Mal wird dieser eher formale Antrag mit Bezugnahme auf Artikel 39 der Landesverfassung sogar begründet mit der Informationspflicht der Landesregierung ge
genüber dem Parlament. Entscheidend ist allerdings, dass in diesem Artikel 39 das kleine Wörtchen „frühzeitig“ enthalten ist, das heißt, es geht nicht um ein Informationsrecht des Parlamentes zu jeder Zeit und in allen Belangen – die Einschränkung erfolgt in Absatz 2, wie Sie wissen –, sondern es handelt sich um ein Informationsrecht des Parlamentes genau dann, wenn verlässliche Aussagen getroffen werden können, wenn Arbeitsprozesse einen bestimmten Zwischenstand erreicht haben, über den sich öffentlich vernünftig diskutieren lässt. Der Minister hat, denke ich, ebenso mit einer Vorlage im Bildungsausschuss und auch mit seinen Äußerungen hier diesem Ansinnen Genüge getan, soweit das derzeit möglich ist, und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Aber man muss sich, denke ich, schon mal fragen, warum Sie eigentlich zum Thema Hochschule lediglich formale Anträge stellen. Was ist der Grund dafür, …
Was ist der Grund dafür, dass Sie lediglich formale Anträge zum Hochschulbereich stellen und keinen einzigen inhaltlichen?
Es gibt, denke ich, zwei Gründe. Der erste Grund ist, Sie suchen eine Möglichkeit, in jeder Landtagssitzung, solange dieser Hochschulreformprozess andauern wird, dieses Thema wieder zu diskutieren und öffentlich Ihre Position darzustellen. Das ist Ihr gutes Recht.
(Ilka Lochner-Borst, CDU: Danke! – Wolfgang Riemann, CDU: Danke, dass Sie uns das gestatten! – Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Der zweite Grund ist, es ist einfach inhaltlich keine hochschulpolitische Position in der CDU-Fraktion zu erkennen.
Etwas versteckt wird es angedeutet im Punkt d). Der Minister hat schon darauf hingewiesen. Sie wollen begründet haben, dass die derzeitigen Stellenkürzungen an den Hochschulen alternativlos seien. Das hat niemand behauptet. Das wäre auch falsch. Wir befinden uns in der Politik. Es gibt immer verschiedene Möglichkeiten. Immer! Wir haben in diesem Hochschulbereich insgesamt drei Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit ist, dass wir einfach die in Rede stehenden 40 Millionen Euro über Staatsverschuldung finanzieren. Das ist eine Möglichkeit, die wir haben. Wir ruinieren damit zwar langfristig das Land, aber die Möglichkeit steht uns offen. Wir haben die zweite Möglichkeit, dass wir diese zusätzlichen 40 Millionen Euro einnehmen über Studiengebühren.
Dann wären langfristig etwa 2.000 Euro pro Studierenden nötig im Jahr. Da man davon ausgehen kann, dass dies eher Studenten aus dem Land treiben wird, als dass das zusätzliche Studierende bringt, würden vermutlich also nicht einmal 2.000 Euro ausreichen, sondern man
müsste dann, um denselben Einnahmepegel zu erreichen, die Gebühren noch höher machen, was wiederum die Abwanderung von Studierenden zur Folge hat und so weiter, nahezu bis ins Unendliche fortgesetzt.
Das heißt, wir haben an diesem Punkt, was echte allgemeine Studiengebühren angeht, im Moment ein Problem. Eine sinnvolle Möglichkeit scheint das nicht zu sein.
Wir haben noch eine dritte Möglichkeit, über die man diskutieren kann und zu der Sie sich dann auch bekennen müssten. Und die dritte Möglichkeit ist, dass man den Hochschulen die 40 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellt. Das geht, das ist möglich. Nur dann müssen Sie auch den Mut aufbringen, sich an dieses Pult zu stellen und zu sagen, wem Sie diese 40 Millionen Euro wegnehmen wollen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Minister Dr. Till Backhaus: Dazu sind sie ja zu feige. – Wolfgang Riemann, CDU: Wir haben ja Vorschläge gemacht, Herr Brodkorb. Die haben Sie immer abgelehnt. – Heiterkeit bei Gabriele Schulz, PDS)
Wollen Sie 40 Millionen Euro bei den Schulen sparen? Wollen Sie 40 Millionen Euro bei der Kita-Förderung sparen und die Landesförderung halbieren?
Wollen Sie 40 Millionen Euro bei der Polizei, bei der Wirtschaftsförderung oder wo wollen Sie die sparen, wenn Sie 40 Millionen Euro zusätzlich für die Hochschulen zur Verfügung stellen wollen?
(Wolfgang Riemann, CDU: Gutachter zum Beispiel. – Volker Schlotmann, SPD: Ooh! – Wolfgang Riemann, CDU: Bei den Ministerien!)
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, wo wir im Bereich der Hochschulfinanzierung stehen.
(Harry Glawe, CDU: Beim Landesleistungsgesetz, Herr Brodkorb. – Wolfgang Riemann, CDU: Die Vorschläge liegen auf dem Tisch.)
Wir haben im Jahr 2002 je Absolvent 95.990 Euro Grundmittel aufgebracht – je Absolvent fast 100.000 Euro. Bayern kam auf 73.550 Euro, das heißt auf 30 Prozent weniger, Sachsen kam auf 82.610 Euro, also auch deutlich weniger als in Mecklenburg-Vorpommern. Das zu den Zahlen.
Wir haben in der letzten Landtagssitzung ja sehr, sehr spät die Gelegenheit gehabt, über die Hochschulen zu diskutieren. Es waren kein Publikum und keine Journalisten mehr da. Deswegen möchte ich die Gelegenheit nutzen und noch einmal daran erinnern, was damals diskutiert wurde. Ich habe zitiert und das möchte ich wieder tun, genau dieselben Passagen aus einem Festvortrag vom Ministerpräsidenten Professor Dr. Georg Milbradt (CDU) vom 15. November 2002 zur Hochschulpolitik in Sachsen:
„Der dramatische Rückgang unserer Bevölkerung hat jetzt schon erhebliche Auswirkungen auf die Schulen – er wird auch die Hochschulen erreichen und zu sinkenden Studentenzahlen führen. Darauf müssen wir uns einstellen und damit verschärft sich der Wettbewerb um die klügs
ten Köpfe. … Wir haben nicht nur kurzfristig mit erheblich geringeren Steuereinnahmen zu rechnen, wie sie die jüngste Steuerschätzung erschreckend deutlich gemacht hat. Allein in diesem Jahr haben wir Steuermindereinnahmen von rund 1 Mrd. Euro – das entspricht dem gesamten Hochschuletat Sachsens. Auch langfristig werden dem Freistaat durch die im Solidarpakt angelegte Degression kontinuierlich weniger Mittel zur Verfügung stehen. Und durch eigene Einnahmen werden wir diesen Rückgang nicht ausgleichen können. … Auf diese Veränderungen müssen wir in Sachsen rechtzeitig reagieren, wenn wir die Zukunft bewältigen wollen.“
Auf der Basis dieser Rede gab es in Sachsen eine Hochschulreform, wie wir sie jetzt auch vor uns haben. Herr Milbradt führte weiter aus, Zitat: „Brauchen wir zwei juristische Fakultäten?“