Protokoll der Sitzung vom 06.10.2005

Ein zweites Beispiel aus meiner Heimatstadt: Schülerinnen und Schüler müssen natürlich den Öffentlichen Personennahverkehr nutzen, umso mehr, als es viele Veränderungen in der Schullandschaft gibt. Nun ist es so, dass für die Mobilität von Arbeitslosengeld-II-Empfänger/-innen 11 Euro und 6 Cent im Monat zur Verfügung stehen. Eine Monatsfahrkarte für einen Schüler in meiner Heimatstadt kostet aber 21 Euro.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: In meiner 22 Euro.)

Wo nehmen die denn die 10 Euro noch her? Also ist es auch an dieser Stelle ein Zeichen, dass die realen Kosten, die Menschen haben, nicht abgebildet sind. Deswegen prangern wir das an.

Nun möchte ich gern noch etwas sagen, Frau Lück ist darauf eingegangen, und zwar, welche praktische Bedeutung die Entscheidung der Bundesregierung von gestern mit dem Entwurf eines zweiten Änderungsgesetzes zum SGB II für die Kommunen hat. Ich habe mich heute Früh ans Telefon geschwungen und herumgefragt, welche Auswirkungen das für die Kommunen hat. Dieses Geld, das sie in den Haushalt eingestellt haben, mit dem sie rechnen konnten – Kosten der Unterkunft ist das Stichwort und die Bundeszahlung für unser Land sollte 115.021.000 Euro betragen –, ist mit dem Entwurf auf null gesetzt worden. Das hätte fatale Auswirkungen. Ich habe jetzt nur einige herausgegriffen, für den Uecker-RandowKreis zum Beispiel 6,952 Millionen Euro Nasse, die eingestellt sind in den Haushalt, mit denen sie gerechnet haben, die nicht kommen würden,

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Die sollen sie auch noch zurückzahlen.)

Nordvorpommern 8,481 Millionen Euro, Schwerin, Frau Gramkow, 7,3 Millionen Euro, Rostock, Frau Lück, 13,48 Millionen Euro, meine Heimatstadt mit 5,64 Millionen Euro.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Die Frage ist nunmehr – das Land hat bisher im Ausführungsgesetz des SGB II einen Betrag von 40 Millionen Euro als Wohngeldeinsparung angenommen, der an die Kommunen weitergeleitet werden sollte –,

(Zuruf von Ministerin Sigrid Keler)

ob es nicht geboten wäre, Frau Keler, sehr kurzfristig und nicht erst im Zuge einer Landesrevision im kommenden Jahr die Richtigkeit dieser Annahme unter den neuen sich anbahnenden Voraussetzungen noch einmal zu überprüfen. Allerdings wird auch das Land nicht den

Gesamtbetrag von 115 Millionen Euro kompensieren können.

(Ministerin Sigrid Keler: Sie haben gar nichts verstanden.)

Die Schätzungen gehen von einer Wohngeldeinsparung von 65 bis 70 Millionen Euro aus. Das Problem ist nun die Tatsache, dass trotz der so genannten Sonderbedarfsergänzungszuweisungen, mit denen die Besonderheiten der ostdeutschen Bundesländer ausgeglichen werden sollen, aufgrund eines anderen Verhältnisses von Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfängern als in den alten Bundesländern – Sie erinnern sich sicherlich – aus heutiger Sicht keine Entlastung eintritt. Das Entlastungsversprechen der Bundesregierung bezieht sich auf die gesamte Bundesrepublik. Hier trifft dann der Spruch zu: „Im Durchschnitt ist der See einen Meter tief, die Kuh ist aber trotzdem ertrunken.“

Aus den vorhin genannten Zahlen auszugsweise einzelner Kommunen ist zu entnehmen, dass im Land Mecklenburg-Vorpommern 151 SGB-II-Empfänger auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner kommen. Im Land Bayern sind es 40:1.000, in Ostdeutschland insgesamt 133:1.000, in den alten Bundesländern 66:1.000. Also es gibt schon Unterschiede, die man ganz einfach berücksichtigen muss, die man nicht alle über einen Leisten ziehen kann. Insofern ist diese bundesweite Entlastung vielleicht insgesamt nicht anzuzweifeln,

(Heiterkeit bei Dr. Armin Jäger, CDU)

aber sie trifft auf das Land Mecklenburg-Vorpommern in anderer Weise zu als in anderen Bundesländern und insofern sind wir gefordert, ist die Landesregierung gefordert, sich dafür einzusetzen, dass es beim Erhalt der Bundesbeteiligung bleibt. Dafür möchte ich werben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Koplin.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD auf Drucksache 4/1868.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1895, der mündlich geändert wurde, vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? –

(Vincent Kokert, CDU: Nachzählen!)

Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1895 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS und zwei Stimmenthaltungen, bei Zustimmung der CDU-Fraktion, der fraktionslose Abgeordnete hat den Änderungsantrag abgelehnt, abgelehnt.

(Heiterkeit bei Michael Ankermann, CDU, und Karin Strenz, CDU)

Wer dem Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD auf Drucksache 4/1868 zuzustimmen wünscht,

den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD auf Drucksache 4/1868 mit den Stimmen der Fraktion der SPD bei einer Stimmenthaltung, mit den Stimmen der Fraktion der Linkspartei.PDS und einer Stimmenthaltung, gegen vier Stimmen und sieben Stimmenthaltungen der CDU-Fraktion angenommen. Der fraktionslose Abgeordnete hat dem Antrag zugestimmt. – Danke schön.

Ich rufe auf den Z u s a t z t a g e s o r d n u n g s p u n k t: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts, Drucksache 4/1854, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Europaausschusses, Drucksache 4/1896.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land MecklenburgVorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1854 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Europaausschusses – Drucksache 4/1896 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Ausschussvorsitzende Herr Krumbholz von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass diese Abstimmung einfacher wird.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Na dann mal los!)

Am 12.03.2003 hat der Landtag die Landesregierung per Beschluss aufgefordert, das automatisierte Mahnverfahren in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern. Der Justizminister und sein Haus haben gehandelt und mit dem Land Brandenburg einen entsprechenden Staatsvertrag abgeschlossen, der vorteilhaft für unser Land ist, vorteilhaft für den Landeshaushalt und vorteilhaft für diejenigen, die einen Mahnbescheid erlassen wollen.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das war aber Hamburg. – Zuruf von Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS)

Sorry, sorry! Das meinte ich natürlich. Das kommt, weil ich ziemlich dicht bei Brandenburg wohne. Aber Hamburg ist schon okay.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU)

Wir haben gestern in Erster Lesung den Gesetzentwurf behandelt. Gestern Abend erfolgte die Beratung des mitberatenden Ausschusses, des Finanzausschusses. Der Finanzausschuss hat einstimmig beschlossen, diesen Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Anschließend erfolgte die Beratung des Rechts- und Europaausschusses als federführender Ausschuss und auch der federführende Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzes in unveränderter Fassung. Ich bitte Sie einfach, diesen beiden Voten der sehr weisen Ausschüsse zu folgen. – Ich bedanke mich.

(Beifall und Heiterkeit bei einzelnen Abgeord- neten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Krumbholz.

Es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts auf Drucksache 4/1854. Der Rechts- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1854 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1854. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1854 einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1854 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1854 einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages auf Mittwoch, den 9. November 2005, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche allen eine gute und erholsame sitzungsfreie Zeit.