Dazu halten wir nun wiederum fest, meine Damen und Herren: 2004 wurde die Mindestfinanzgarantie um 65 Millionen unterschritten, 2005 60 Millionen verringert, 2006 wurden im Innenausschuss im Übrigen noch vor der abschließenden Beratung des FAG gegen unsere Stimmen im Einzelplan 11 des Haushaltes 173 Millionen weniger, als die Mindestfinanzgarantie bedeutet hätte, beschlossen und 2007 werden es 174 Millionen Euro weniger sein.
Meine Damen und Herren, wir haben versucht, Ihre Versprechen einzuhalten und haben beantragt, die Streichung der Mindestfinanzgarantie aufzuheben. Sie haben diesen Antrag abgelehnt. Das ist schade, schade für die Kommunen in diesem Land. Ob das verfassungsgemäß sein wird, wird an anderer Stelle zu klären sein.
Erstens die Neuverteilung der Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben nach Paragraph 10 e: Ich habe mich schon über Ihren Redebeitrag gestern gewundert, Herr Müller, weil ich weiß, dass es Ihnen eigentlich auch ein ganz wichtiges Anliegen ist. Aber insgesamt, was passiert hier? Es wird versucht, uns vorzugaukeln, dass insgesamt keine Kürzungen für übergemeindliche Aufgaben vorgenommen wurden.
Das stimmt eben nicht, Herr Müller, denn ich sage Ihnen jetzt mal Zahlen. Aus Zuweisungen in Höhe von 107.371.000 wurden jetzt nur 107.300.000. Nun nennt man das heute wohl neumodern Abwuchs. Aber ich sage Ihnen eins: Auch 71.000 Euro sind für die kommunale Ebene richtiges Geld.
Es bleibt trotzdem eine Mogelpackung, denn in der neuen Gesamtsumme sind auch die Übergangszahlungen
von diesen 95.000 Euro für die 43 ehemaligen ländlichen Zentralorte enthalten, die durch Ihren neuen Landesraumentwicklungsplan aus dem zentralörtlichen System herausgefallen sind. Damit sind für die neuen Ober-, Mittelund Grundzentren zusammen nur noch 103.215 Millionen Euro im Topf. Das ist gegenüber 2005 eine Kürzung von 4.085.000 Euro. Das Schlimme ist: Diese Kürzungen werden in allererster Linie die ehemaligen Unterzentren auszubaden haben. Und, meine Damen und Herren, dass alle anderen Anträge von uns innerhalb Rekordzeit einfach weggestimmt wurden, hat meiner Erwartungshaltung entsprochen. Darüber war ich nicht erstaunt. Wirklich erstaunt war ich aber darüber, dass Sie keinen eigenen Antrag zum Paragraphen 10 e bringen, denn was hier passiert, ist doch etwas, was für die Zukunft dieses Landes von großer Bedeutung sein wird.
Ich hatte Ihnen gesagt, da geht es gerade um Städte wie Crivitz, Röbel und so weiter, um diese kleinen Landstädte. Die werden bei der demografischen Entwicklung dieses Landes für die Grundversorgung des ländlichen Raumes ringsherum von großer Bedeutung sein. Und ausgerechnet da kürzen Sie. Das ist mit Sicherheit – sozusagen systematisch – nach meiner Auffassung völlig falsch, weil es den ländlichen Raum, und da leben nun einmal die meisten Menschen in unserem Land, einfach entblößt.
Das ist für mich unmöglich. Ich muss sagen, das passt von vorn bis hinten nicht, und ich verstehe das nicht. Ich muss Ihnen auch sagen: Wer einen Systemwechsel verursacht – und das waren Sie –, der muss auch für Gerechtigkeit bei den Verlierern sorgen! Es kann doch nicht sein, dass die ehemaligen 43 ländlichen Zentralorte diese Übergangszahlung noch bekommen und bei den anderen sind es mal eben 140.000 weniger. Wenn meine Nachbarstadt Mirow – da kenne ich den Haushalt – im nächsten Jahr einfach 140.000 Euro weniger hat auf Schlag, ohne Übergang, ohne Abpufferung, dann, sage ich Ihnen, ist das nicht nur langfristig ein Fehler, die wissen kurzfristig gar nicht mehr, was sie machen sollen. So sieht es da aus. Und das ist in vielen mecklenburgischen Kleinstädten der Fall.
Sie haben an dieser Stelle, meine Damen und Herren, völlig versagt. Wir haben einen Antrag gestellt. Sie haben unseren Antrag einfach abgelehnt. Das ist schade für die Kommunen.
Zu den Konsolidierungshilfen nach Paragraph 9: Man sieht nach vorn und sagt, es wird noch viel schlimmer, jetzt müssen wir Konsolidierungshilfen im FAG neu regeln und einführen. Die Landesregierung behauptet in ihrem Entwurf, sie habe für die Kommunen in einer außergewöhnlich schwierigen Haushaltslage 2,5 Millionen Euro als Konsolidierungsmittel bereitgestellt. Meine Damen und Herren, das ist nicht so. Die Wahrheit ist doch, die Kommunen haben diese Mittel selbst bereitgestellt, denn sie werden aus der Finanzausgleichsmasse entnommen, das heißt zulasten der Schlüsselzuweisung. Jeder, der das kennt, weiß, wenn die Schlüsselzuweisungen belastet werden, geht das zulasten der anderen Kommunen.
Also nicht das Land, sondern linke Tasche, rechte Tasche, ganz genau. Man nimmt es den anderen Kommunen weg. Wenn das schon so sein soll, dann – das haben die kommunalen Spitzenverbände und auch wir gefordert – muss doch das Land, und zwar möglichst außerhalb des FAG, wenigstens die gleiche Summe, also noch einmal 2,5 Millionen, dazutun, eine wirkliche Eigenanstrengung außerhalb des FAG durch das Land, denn diese Notlagen sind doch nicht nur selbstverschuldetes Elend, meine Damen und Herren, sondern das sind oft Entscheidungen, die durch das Land mit verursacht wurden.
(Egbert Liskow, CDU: Ja, genau! – Wolfgang Riemann, CDU: Genau. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Nein.)
Ja, und was haben wir gemacht, meine Damen und Herren? Wir haben einen solchen Antrag gestellt und auch der war in Rekordzeit weg.
Zur Infrastrukturpauschale gemäß Paragraph 10 h in Verbindung mit Paragraph 6 Absatz 1 Nummer 11. Das waren diese 76 Millionen, die es irgendwann einmal gab, von denen es heute nur noch 20 Millionen gibt, nämlich die Infrastrukturpauschale. Ich hatte gestern schon gesagt, dass diese Mittel der Infrastrukturpauschale als Eigenanteil für die Kommunen so wichtig waren, weil sie Kapital ersetzend sind und weil sie Kleinkommunen ermöglichen, überhaupt noch Fördermittel in Anspruch zu nehmen als Kofinanzierung. Ich muss Ihnen sagen, es ist einfach bitter, und zwar nicht nur für die Kommunen, sondern auch für die Wirtschaft. Es besteht nach wie vor, und das ist, glaube ich, doch unstrittig, bei allen, die hier ein kommunales Mandat haben, noch so viel Bedarf
bei Schulen, bei Kindergärten, beim Straßenbau und, und, und. Gerade im ländlichen Raum ist das oft wirklich die einzige Möglichkeit, dass eine Kommune überhaupt noch Auftraggeber sein kann für eine Investition, dass sie als Impulsgeber für die Wirtschaft vor Ort überhaupt noch eine wahrnehmbare Rolle spielt.
Wenn die öffentliche Hand als Auftraggeber dann überhaupt nicht mehr da ist, meine Damen und Herren, bedeutet das wiederum für die Wirtschaft Probleme, und das bedeutet wieder Probleme – wie ein Kreislauf – für die Kommune, um die es geht.
Meine Damen und Herren, wir haben versucht, und ich muss sagen, da hat Wolfgang Riemann damals sehr geholfen, aus vielen, vielen Einzeltiteln diesen Betrag um 10 Millionen von 20 auf 30 Millionen aufzustocken. Wir haben versucht, das gemeinsam hinzubekommen. Sie mögen sagen, was sind 10 Millionen bei der Infrastrukturpauschale. Aber es wäre ein Zeichen gewesen an das
Und deswegen sage ich, Frau Gramkow, man darf nicht nur nach Berlin gucken, man muss gucken, was man selber machen kann. Diese 10 Millionen hätten mehr als eine marginale Bedeutung gehabt. Sie hätten den Kommunen gezeigt, wir denken darüber nach, was wir hier selber machen können.
Schülerbeförderung nach Paragraph 10 a, Personennahverkehr nach Paragraph 10 b FAG: Sie kürzen die Vorwegabzüge für die Schülerbeförderung und den Personennahverkehr. Die Kosten für die Schülerbeförderung in den Landkreisen sind aber durch die neue Schulstruktur nicht zurückgegangen. Die Wahrheit ist doch, sie sind so weit angestiegen, dass die Zuweisung aus dem Vorwegabzug nur ungefähr 25 bis 30 Prozent – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – der tatsächlichen Aufwendung wirklich abdecken. Ebenso verhält es sich mit den Zuweisungen für den ÖPNV allgemein. Die Schülerbeförderung, meine Damen und Herren, das weiß jeder, der Mitglied in einem Kreistag ist, ist doch eigentlich das Rückgrat des Öffentlichen Personennahverkehrs im kreisangehörigen Raum. Das ist einfach so. Wir haben die Kürzungen abgelehnt und einen entsprechenden Antrag gestellt. Sie haben unseren Antrag abgelehnt und ich muss sagen, wieder schade für die Kommunen, schade, für das, was Ihnen doch eigentlich so wichtig sein müsste, Öffentlicher Personennahverkehr, Kinderbeförderung.
Meine Damen und Herren, investive Bindungen der Schlüsselzuweisungen, das ist immer so ein Versuch, vielleicht etwas so zu regeln, dass man den Eindruck hat, es geht eigentlich nur darum, die Verfassungsmäßigkeit des Landeshaushaltes zu sichern. Angesichts der Defizite in den Gemeindehaushalten ist es doch außerordentlich fraglich, ob die Investitionstätigkeit der Kommunen durch diese investive Bindung überhaupt erhöht wird, erhöht werden kann, wenn Mittel aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt umgeschichtet werden, denn die dadurch entstehende Unterdeckung wiederum im Verwaltungshaushalt verhindert die Fähigkeit, Eigenanteile für den Vermögenshaushalt überhaupt bereitzustellen.
Ja, das ist aber sozusagen wieder linke Tasche, rechte Tasche, und das wissen Sie ganz genau. Zum Schluss geht es eigentlich, wie ich gesagt habe, nur um die Verfassungsmäßigkeit unseres eigenen Landeshaushaltes.
Wir wollten die Erhöhung der investiven Bindungen streichen, Sie haben es abgelehnt. Na ja, wie gehabt, schade für die Kommunen.
Meine Damen und Herren, ich könnte die Liste unserer Anträge fortsetzen. Ich hatte Ihnen schon einmal gesagt, es waren 21 Anträge, die wir sorgfältig erarbeitet haben. Sie wurden alle abgelehnt.
Das, was Sie ihnen wegnehmen, sind nicht Aufgaben, sondern Sie nehmen Geld. Und, meine Damen und Herren, Sie sparen – und das muss ich Ihnen zum Vorwurf machen – zugunsten des Landes die Kommunen in diesem Lande kaputt.
Sie werden deshalb verstehen, dass wir dem Finanzausgleichsgesetz in dieser Form des Gesetzentwurfes nicht zustimmen werden. Namens meiner Fraktion beantrage ich darüber hinaus eine namentliche Abstimmung. Wir halten es auch deshalb für wichtig, weil es manchmal ein sehr divergierendes Abstimmungsverhalten hier in diesem Hohen Hause und dann irgendwo auf kommunaler Ebene gibt.
Meine Damen und Herren, die Beschlussempfehlung enthält noch einen Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der PDS.
Nachdem Sie den Kommunen mit dem neuen FAG einiges weggenommen haben, wollen Sie auch etwas bieten. Das ist erst mal grundsätzlich in Ordnung. Man bietet ein Versprechen.