Der Sonderausschuss, meine Damen und Herren, hat weitere Gesetzentwürfe, die im engen Zusammenhang mit dem Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes stehen, zusammen mit dem genannten Entwurf beraten. Dieses sind der Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes über den Übergang von Landespersonal auf die Kreise aus Anlass der Funktionalreform I (Personalübergangsgesetz) “ auf Drucksache 4/1739, weiter der Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 4/1734 – beide wurden uns im Juni 2005 überwiesen – und der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 4/1942, der uns in der Landtagssitzung vom 15. Dezember 2005 überwiesen wurde. Außerdem ist während der Beratungen aus der Mitte des Sonderausschusses heraus ein Entwurf für eine Entschließung vorgelegt worden, die das Verwaltungsmodernisierungsgesetz begleiten soll. Auch dieser Entwurf ist im Sonderausschuss beraten und letztlich beschlossen worden, sodass ich Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute die Empfehlungen des Sonderausschusses zu drei inhaltlich miteinander verknüpften Gesetzentwürfen und zu einem Entschließungsantrag vorlege.
Wir stehen damit am Ende eines sehr ausführlichen, sehr umfassenden und auch sehr kontroversen Diskussionsprozesses zu einem sehr umfangreichen und sehr ambitionierten Gesetzesvorhaben. Diese Diskussion, meine Damen und Herren, wurde in diesem Haus und in seinen Gremien, vor allem natürlich im Sonderausschuss, aber insbesondere auch in den Parteien, in Verbänden und in der interessierten Öffentlichkeit unseres Landes geführt, was auch das Publikumsinteresse heute erklärt. Ich bin sicher, die Diskussion um eine optimale Struktur der Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern erreicht mit der heutigen Debatte ein wichtiges Etappenziel, ist aber mit diesem Etappenziel keineswegs zu E n d e.
Lassen Sie mich, bevor ich auf die Arbeit am Verwaltungsmodernisierungsgesetz und den anderen Gesetzentwürfen konkret eingehe, zunächst etwas über die allgemeine Arbeit des Sonderausschusses sagen. Wir unterscheiden uns nämlich in zwei wesentlichen Punkten von der Arbeit anderer Ausschüsse dieses Hauses:
Zum einen gehören im Sonderausschuss die Vertreter der kommunalen Verbände institutionalisiert mit dazu. Sie haben zwar kein Stimmrecht und kein Antragsrecht, aber sie werden in allen übrigen Punkten wie Mitglieder des Ausschusses behandelt. Dies, meine Damen und Herren, hat sich angesichts der Gegenstände, die wir im Sonderausschuss zu behandeln haben, ganz außerordentlich bewährt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Vertretern der kommunalen Verbände ganz nachdrücklich für ihre konstruktive Arbeit im Sonderausschuss bedanken.
Beim Landkreistag muss ich diesen Dank auf zwei Personen verteilen, weil Herr Dr. Hubert Meyer, der bis zum Ende des Jahres 2005 Geschäftsführer des Landkreistages in unserem Land war, diese Aufgabe nur bis zu seinem Ausscheiden wahrnehmen konnte. Jetzt ist an seine Stelle in der Geschäftsführung und im Sonderausschuss Herr Jan Peter Schröder getreten. Beiden Herren gilt an dieser Stelle mein Dank.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, Dr. Armin Jäger, CDU, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)
Der Sonderausschuss hat noch eine zweite Besonderheit. Gemäß einer Absprache zwischen den Fraktionen beschließen wir zu Beginn einer jeden Sitzung, dass wir unsere Tagesordnung mit Ausnahme der allgemeinen Ausschussangelegenheiten in öffentlicher Sitzung behandeln. Wir wollten von Anfang an diese Diskussion um eine Modernisierung der Verwaltung in unserem Land nicht hinter verschlossenen Türen führen. Wir haben dafür einen Weg in der Geschäftsordnung gesucht und gefunden und wir haben diesen Weg konsequent genutzt. Eine Diskussion um die Zukunft unserer Verwaltungen kann nur mit den kommunalen Verbänden und mit der interessierten Öffentlichkeit geführt werden.
Diese Grundsätze unserer Arbeit haben wir selbstverständlich auch schon vor der Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung angewandt. In diesem Abschnitt unserer Arbeit haben wir uns unter anderem mit der Aufgabenwahrnehmung durch die Landkreise und kreisfreien Städte, mit verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, mit den Landesfinanzen, mit dem Fortschrittsbericht Aufbau Ost, den Grundlagen für eine Kreisstrukturreform, der Ämterstruktur und zahlreichen anderen Fragen auseinander gesetzt.
Unmittelbar nach Überweisung des Entwurfs für das Verwaltungsmodernisierungsgesetz hat der Ausschuss beschlossen, eine umfangreiche schriftliche Anhörung durchzuführen. Hierzu wurden alle Kreise, Städte, Gemeinden und Ämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern von uns angeschrieben und um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Außerdem wurden 128 Verbände, Organisationen, Institutionen und Hochschullehrer angeschrieben und um ihre Meinung gebeten. Von den Angeschriebenen haben uns 273 ihre Stellungnahme zugeleitet. Darüber hinaus erreichten uns 17 unaufgeforderte Stellungnahmen, beispielsweise von kommunalen Fraktionen.
Wir haben also, meine Damen und Herren, sowohl der kommunalen Ebene als auch einer breiten Öffentlichkeit mit dieser schriftlichen Anhörung die Möglichkeit gegeben, auf unseren Meinungsbildungsprozess Einfluss zu nehmen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Die 290 eingegangenen Stellungnahmen füllen acht dicke Aktenordner. Wir haben diese Stellungnahmen allen Abgeordneten des Landtags und natürlich auch den kommunalen Verbänden auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bekamen jede Fraktion und auch die kommunalen Verbände jeweils ein vollständiges Exemplar der Stellungnahmen in Papierform. Darüber hinaus wurden die Stellungnahmen systematisch zu Themenblättern verarbeitet, die wir dem Landtag gesammelt als Zwischenbericht auf der Drucksache 4/2080 vorgelegt haben. Mit Hilfe dieser Themenblätter kann man sich sehr schnell und sachorientiert in der Fülle des vorliegenden Materials zurechtfinden.
Wenn Sie sich zum Beispiel, meine Damen und Herren, mit der Frage der Aufgabenübertragung im Bereich der Qualitäts- und Handelsklassenkontrollen auseinander setzen wollen, dann müssen Sie nur anhand des Inhaltsverzeichnisses feststellen, dass dieses Paragraf 15 war, dann in den Themenblättern unter Paragraf 15 nachschauen und werden dort finden, wer wie Stellung genommen hat. Wenn Sie die Stellungnahmen im kompletten Wortlaut lesen möchten, können Sie dies entweder elektronisch oder über die Ordner in Ihrer Fraktion tun. Mit dieser Form der Aufbereitung des Materials haben wir, so hoffe ich, den Abgeordneten ihre Arbeit deutlich erleichtert.
Sehr geehrte Frau Präsidenten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl uns mit den schriftlich eingegangenen Stellungnahmen eine Fülle von Material für unsere Meinungsbildung zur Verfügung stand, haben wir als Ausschuss eine sehr umfangreiche mündliche Anhörung zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz durchgeführt. Hierzu haben wir sowohl Vertreter von betroffenen kommunalen Körperschaften, insbesondere aller Landkreise und kreisfreien Städte, Vertreter der Beschäftigten, aber auch zahlreiche Sachverständige der unterschiedlichsten Art eingeladen. Diese Anhörung zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz haben wir thematisch gegliedert. Den Teil der Anhörung, der sich mit Fragen des Personalübergangs befasst, haben wir verbunden mit der Anhörung zum Personalübergangsgesetz, weil sich die Probleme teilweise ähneln und die Gesetze sich aufeinander beziehen.
Eine besondere Rolle hat bei den Anhörungen die Frage der zukünftigen Organisation der Straßenbauverwaltung eingenommen. Hierzu haben wir drei Anhörungen durchgeführt, was auch deshalb rechtlich möglich war, weil wir ja formal drei Gesetzentwürfe zu diesem Komplex vorliegen hatten.
Insgesamt haben wir für die Anhörungen sechs Sitzungen des Sonderausschusses gebraucht. Wir haben, die Pausen habe ich dabei schon abgerechnet, 46 Stunden lang Vertreter der betroffenen Körperschaften und Experten gehört und ihnen Fragen gestellt.
Das Protokoll dieser Anhörung umfasst 930 Seiten. Zu den Experten gehörten eine Reihe von Hochschullehrern, die wir insbesondere zu verfassungsrechtlichen Fragen angehört haben.
Wir haben auch versucht, uns die Erfahrungen, die in anderen Bundesländern gemacht worden sind, zu Nutze zu machen, etwa indem wir Vertreter aus Baden-Württemberg zu ihrer Funktionalreform gehört haben oder indem die Organisation der Straßenbauverwaltung in anderen Bundesländern Gegenstand der Darstellungen von Experten waren. Insgesamt haben uns rund 150 Sachverständige und Vertreter betroffener Körperschaften ihre Position dargelegt und uns Rede und Antwort gestanden. Einige von ihnen waren durchaus zu mehreren Themen eingeladen, sodass man die Zahl, wenn man diese Mehrfacheinladungen berücksichtigt, auch auf 180 hochrechnen kann. Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, das ist nicht so entscheidend, ob es 150 oder 180 Experten waren, sondern es ist wichtig, dass wir uns als Ausschuss mit diesen Experten und Vertretern betroffener Körperschaften ein sehr umfassendes Bild der Problemlage machen konnten. Deshalb möchte ich an dieser Stelle allen, die uns in diesen Anhörungen zur Verfügung gestanden haben, ganz herzlich danken.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Dr. Armin Jäger, CDU)
Neben den schriftlichen Stellungnahmen und den mündlichen Vorträgen hat uns auch eine Reihe von Gutachten zur Verfügung gestanden. Diese Gutachten haben unterschiedliche Problembereiche analysiert und bewertet. Auch die Auftraggeber für diese Gutachten waren durchaus unterschiedlich, etwa die Landesregierung oder die SPD-Fraktion. Von besonderer Bedeutung waren hier drei Themenkomplexe:
Zunächst einmal ist dies der Problembereich der wirtschaftlichen und fiskalischen Effekte einer solchen Verwaltungsreform. Hierzu hatte die Landesregierung ein Gutachten bei Professor Seitz in Auftrag gegeben,
das von dem Autor auch in zwei Sitzungen erläutert wurde, wobei zumindest die erste dieser beiden Sitzungen vielen im Ausschuss in unauslöschlicher Erinnerung bleibt.
Da an dieses Gutachten nicht zuletzt durch den Landesrechnungshof Ergänzungswünsche gerichtet wurden, stellte die SPD-Fraktion ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle zum Thema „Konsolidierungspotenziale der Verwaltungsreform Mecklenburg-Vorpommern“ dem Ausschuss zur Verfügung.
Ein zweiter Gutachtenschwerpunkt lag bei verfassungsrechtlichen Fragen, wozu uns mehrere Untersuchungen vorlagen, die teilweise schon im Vorfeld erarbeitet worden sind. Erinnern möchte ich hier beispielhaft an die vom Landkreistag mitinitiierten Arbeiten der Sechsten Greifswalder Verwaltungsfachtage aus dem Jahre 2003
Ein dritter Schwerpunkt lag bei der zukünftigen Organisation der Straßenbauverwaltung, wo uns mit den Ausführungen von Staatssekretär a. D. Riotte und dem früheren Abteilungsleiter im Bundesverkehrsministerium Dr. Huber sehr kontroverse Positionen vorlagen.
Meine Damen und Herren, wenn wir das alles zusammenfügen, dann muss ich sagen, es war schon eine außerordentliche Fülle an Material, an Daten, an Fakten, an Aussagen, an Meinungen, die uns im Sonderausschuss für unsere eigene Meinungsbildung zur Verfügung gestanden haben.
Wenn wir das Bild dann noch abrunden durch die Ausführungen des Landesrechnungshofes, der mitberatenden Ausschüsse, denen ich hier ebenfalls noch einmal ganz ausdrücklich danken möchte, und natürlich durch die Ausführungen der Landesregierung selbst – ich möchte hier beispielhaft an die Ausführungen von Minister Holter als Raumordnungsminister zum Thema möglicher Kreisschneidungen und Kreisstrukturen erinnern –,
dann wird klar, dass wir unsere Entscheidungen auf einer sehr, sehr breiten Informationsbasis treffen konnten und getroffen haben.
Lassen Sie mich jetzt in der gebotenen Kürze auf einige bedeutsame Diskussionspunkte und auf einige wichtige Kontroversen eingehen. Diese Kontroversen, meine Damen und Herren, wurden unabhängig von den Medien, mit denen sie vorgetragen wurden, deutlich. Sie finden sich in den Stellungnahmen, die schriftlich eingereicht wurden, in Gutachten, in den mündlichen Ausführungen und natürlich auch in den Positionierungen der Ausschussmitglieder wieder.
Sich zu einer tief greifenden Funktionalreform zu bekennen, das, meine Damen und Herren, ist sicherlich das eine. Wenn es aber um konkrete Regelungen geht, dann zeigt sich, dass dies sehr kompliziert und sehr konfliktreich sein kann. Besonders intensiv war die Diskussion im Ausschuss zur zukünftigen Organisation der Straßenbauverwaltungen und zu einer praktikablen und vernünftigen Regelung für das Baurecht. In beiden Bereichen wurden erhebliche Änderungen an den Gesetzentwürfen der Landesregierung vorgenommen.
Interessant im gesamten Bereich der Funktionalreform war aber insbesondere, dass häufig von den Betroffenen, seien es nun Behörden oder seien es Vertreter des Personals, erhebliche Bedenken gegen eine Veränderung im eigenen Bereich ins Feld geführt wurden. Vor allem wurde hier die Befürchtung laut, dass zukünftig Fachlichkeit und Einheitlichkeit nicht mehr gewährleistet sein könnten.
Die Ängste von Betroffenen einer Reform gingen so weit, dass in einem Fall sogar das Völkerrecht bemüht wurde, gegen das wir angeblich verstoßen, wenn wir nur eine andere Aufgabenzuordnung in unseren Verwaltungen vornehmen. Auch im Bereich der Gebietsstrukturen gab
es von den Vertretungen der betroffenen Gebietskörperschaften überwiegend Ablehnung. Alle Kreistage der betroffenen Kreise haben zumindest mehrheitlich die Kreisgebietsreform abgelehnt.
Vier der sechs kreisfreien Städte sprechen sich gegen eine Einkreisung aus, wobei interessanterweise die beiden größten Städte, Rostock und Schwerin, dieses so nicht tun.
Die Rechtsfigur der großen kreisangehörigen Stadt wurde sehr kontrovers diskutiert. Während die betroffenen Städte noch mehr Kompetenzen erhalten wollen, stehen die Kreise dieser Rechtskonstruktion skeptisch bis ablehnend gegenüber. Auch die Größe der zukünftigen Kreise und die Frage, ob dies handhabbare Körperschaften seien, wurde sehr kontrovers diskutiert und natürlich auch die in diesem Zusammenhang stehende Frage der Zahl der Kreise und insbesondere die Frage, wie es denn in einem solchen großen Gebilde mit ehrenamtlicher Tätigkeit aussehe. Dabei wurden sowohl die ehrenamtliche Kommunalpolitik, also insbesondere die Mitglieder der Kreistage, betrachtet als auch andere Bereiche, etwa die zukünftige Organisation der Feuerwehr. Natürlich gehört in diesen Zusammenhang auch die Frage der Folgen für die Bürger, die eine sehr große Rolle spielte.
Ein weiterer Diskussionsschwerpunkt, meine Damen und Herren, das ist bei solchen Reformvorhaben natürlich klar, ist die Frage der finanziellen Auswirkungen, die zu erwartenden Einspareffekte, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kostenregelungen, die Anwendung des Konnexitätsprinzips. All das hat uns im Ausschuss nachhaltig beschäftigt.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, beschäftigt. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, aber keine Lösungen gebracht.)
In diesen Zusammenhang gehört auch die Frage einer Umstufung von Straßen, die mit einer Kreisgebietsreform eine andere Bedeutung gewinnen könnten, was einen Wechsel des Trägers der Straßenbaulast nötig macht. Sie können sich vorstellen, dass dies für Kommunalpolitiker außerordentlich sensible Themen sind. Das gilt natürlich auch für alle Fragen, die mit Personal im Zusammenhang stehen. Fragen des Kündigungsschutzes, der Besitzstandswahrung für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, des Personalübergangs von einem Arbeitgeber zum anderen, das sind Themen, die für die Betroffenen von existenzieller Bedeutung sind. Der Sonderausschuss hat sich diesen Fragen ausführlich gewidmet. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal den Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Beamtenbundes, den Personalräten auf kommunaler und auf Landesebene, aber auch dem kommunalen Arbeitgeberverband und dem kommunalen Versorgungsverband für ihre wertvollen Hinweise danken.