Heinz Müller

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte hier nicht im Detail den Inhalt des Gesetzentwurfes für ein drittes Deregulierungsgesetz wiedergeben, das haben wir in der Ersten
Lesung bereits erörtert, sondern Ihnen zunächst einmal einen kurzen Bericht über unseren Beratungsgang geben.
Wir haben zu diesem Gesetzentwurf, wie es sich für ein solches Gesetz gehört, eine Anhörung durchgeführt. Wir haben mitberatende Ausschüsse um ihre Voten gebeten und auch bekommen, wofür wir uns selbstverständlich bedanken. Wir haben dann im Sonderausschuss einige Veränderungen des Gesetzentwurfes der Landesregierung vorgenommen. Zwei davon scheinen mir der Erwähnung wert zu sein. Zum einen haben wir die Qualifikationsanforderungen für die Anerkennung als Vermessungsingenieur dahin gehend verändert, dass auch langjährige Berufserfahrung berücksichtigt werden kann, und wir haben zum anderen einer Empfehlung der Industrie- und Handelskammern, insbesondere der IHK zu Rostock, folgend, die Regelungen über Sperrzeiten in Gaststätten vollständig aufgehoben.
Diese Änderungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir einvernehmlich vorgenommen, aber ich glaube, bei diesem Gesetzentwurf und bei den Diskussionen, die wir dazu geführt haben, waren vielleicht gar nicht die Änderungsanträge das, was uns am meisten bewegt hat, sondern ein anderer Punkt, nämlich der Vorschlag der Landesregierung, die Einmessungspflicht für neu errichtete Gebäude zu reduzieren. Dieses hat uns sehr bewegt. Wir haben uns in der Anhörung damit befasst, wir haben Briefe bekommen von Betroffenen und von Verbänden. Wir haben sehr viele Diskussionen geführt und ich weiß aus allen drei Fraktionen, dass dieses auch intern in den Fraktionen sehr sorgfältig diskutiert und unter Abwägung von Pro und Contra erörtert worden ist.
Das Ergebnis, meine Damen und Herren, ist, dass alle drei Fraktionen sich darüber einig waren, dass wir keinen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf stellen. Was lehrt uns das? Wenn wir einen Gesetzentwurf unverändert lassen, bedeutet das nicht, dass wir nicht sehr intensiv auch intern darüber diskutiert hätten,
sondern ganz im Gegenteil, hier haben wir dies ganz massiv getan. Aber wir sind alle drei zu dem Ergebnis gekommen, hier keine Veränderung vorzunehmen, und wir empfehlen Ihnen, das ist die logische Konsequenz, einstimmig diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, der Sonderausschuss setzt damit seine bisherige Linie fort, dass wir uns in Fragen der Deregulierung einigen, manchmal im Wege des Kompromisses, manchmal im Wege der inhaltlichen Übereinstimmung, aber in jedem Fall muss das Thema Deregulierung, so glauben wir, aus dem parteipolitischen Disput, soweit dies geht, herausgehalten werden.
Dass wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, mehrheitlich mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der einbringenden CDU-Fraktion empfehlen, dem CDU-Antrag nicht zuzustimmen, widerspricht diesem Grundgedanken nicht. Dieser CDU-Antrag – der Titel lässt es nicht gleich erkennen, aber wenn Sie hineinsehen, werden Sie es sehen –, der inhaltlich ein Deregulierungsantrag ist, ist schon vor geraumer Zeit eingereicht worden. Wir haben uns damals – nicht zuletzt, weil der Rechtsausschuss uns gesagt hat, dieser Entwurf erfüllt formal nicht die Ansprüche an ein Gesetz – darauf verständigt, dass wir ihn zunächst einmal nicht positiv oder negativ entscheiden, sondern ihn bei unseren Beratungen sozusagen danebenlegen, dass wir ihn durchtragen und uns dann am
Ende verständigen. Genauso sind wir verfahren und wir haben ihn am Ende zwar abgelehnt, aber ich glaube, die Antragsteller haben auch gar nicht erwartet, dass wir ihn in dieser Form annehmen, sondern wollten hier zum Ausdruck bringen, wie sie das Thema Deregulierung sehen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich, da wir am Ende der Legislaturperiode sind und heute das dritte Deregulierungsgesetz, so hoffe ich, verabschieden werden, einige wenige Worte zum Thema Deregulierung insgesamt sagen. Ich bin überzeugt, dass wir auf diesem Feld einiges erreicht haben. Wir haben überhaupt keine Veranlassung, unser Licht unter den Scheffel zu stellen, aber – und darüber waren wir uns im Ausschuss absolut einig – wir sind natürlich mit der Arbeit, die wir auf diesem politischen Feld haben, keineswegs fertig, sondern wir haben bestenfalls einen guten Anfang geschafft. Anlässlich des Berichts der Normprüfstelle, den wir in der letzten Ausschusssitzung entgegengenommen haben, haben wir deshalb einvernehmlich im Ausschuss eine Entschließung verabschiedet, die ich Ihnen hier zur Kenntnis geben möchte. Sie lautet:
„Der Ausschuss stellt fest, dass sich die beim Justizministerium eingerichteten Stellen für Normprüfung und Deregulierung außerordentlich bewährt haben. Um die Querschnittsaufgaben der Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung weiterhin erfolgreich wahrzunehmen, sind eine Fortführung und ein Ausbau dieser Arbeit notwendig.
Der Ausschuss spricht sich deshalb dafür aus, in der fünften Legislaturperiode grundsätzlich die Standardkostenermittlung vorzusehen. Darüber hinaus sind Verfahren zur Ermittlung der Vollzugskosten im öffentlichen Bereich zu prüfen.“
Dies, meine Damen und Herren, ist die Entschließung, die wir im Sonderausschuss einstimmig beschlossen haben. Wir können und wir wollten de jure die Arbeit des nächsten Landtags hier nicht binden, aber wir wollten – und ich glaube, das haben wir sehr deutlich getan – zum Ausdruck bringen, dass diese Arbeit fortgesetzt werden muss. Und ich bin sicher, die Mitglieder des Sonderausschusses in persona werden sich auch in der nächsten Wahlperiode in ihren Fraktionen und in diesem Hause hierfür einsetzen.
Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, dass wir am Ende dieser Arbeit zur Deregulierung, am Ende dieser Legislaturperiode, nicht am Ende von der Sache her, denjenigen danken, die hier ganz besonders gearbeitet haben. Und ich denke, dieser Dank, Herr Justizminister, gilt in allererster Linie Ihnen. Herr Sellering, Sie haben nicht nur von der Sache her, sondern auch vom Stil und von der Vorgehensweise her Maßstäbe gesetzt und sehr viel, was wir im Bereich Deregulierung erreicht haben, verdanken wir Ihnen, Ihnen ganz persönlich. Deswegen mein herzlicher Dank!
Ich möchte in diesen Dank aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses einschließen. Und wir wollen auch nicht diejenigen vergessen, die von außen an diesem Thema gearbeitet haben, insbesondere die Mitglieder der Deregulierungskommission. Auch hier gestatten Sie mir, dass ich über diese Kommission hinaus den
Dank gezielt an die Industrie- und Handelskammern richte, insbesondere die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, die bei all dem, was mit dem Stichwort Testregion verbunden ist, hier sehr viel Arbeit investiert hat, die sich gelohnt hat und die wir in der Zukunft fortsetzen müssen. Von hier aus auch an die IHK zu Schwerin und alle anderen, die sich im Bereich Testregion bemüht haben, einen herzlichen Dank.
Am Ende, meine Damen und Herren, bleibt mir also, Ihnen zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Sonderausschuss erarbeiteten Fassung anzunehmen, den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion abzulehnen und daran zu denken: An diesem großen, großen Thema werden wir weiterarbeiten müssen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine beiden Vorredner, Frau Meˇsˇt’an und Herr Ringguth, haben sich in ihren Beiträgen sehr stark auf allgemeine Aspekte des Deregulierungsthemas fokussiert. Ich glaube, dass dies angesichts der Situation – Ende der Legislaturperiode – auch sehr berechtigt ist. Ich habe in meiner Einbringungsrede dieses ja auch getan. Aber da ich dieses schon getan habe, gestatten Sie mir, dass ich mich hier ausgesprochen kurzfasse
und dass ich vielleicht versuche,
dieses an einem konkreten Beispiel zu erläutern, das auch in den Ausführungen des Kollegen Ringguth eine erhebliche Rolle gespielt hat. Herr Ringguth hat gesagt, da hätte möglicherweise dieser Konsens des gemeinsamen Beschließens zerbrechen können. Ja, Herr Kollege Ringguth, diese Möglichkeit hätte es gegeben, aber wir müssen, glaube ich, einmal freimütig einräumen, die Diskussionslinien, die wir da gehabt haben, waren nicht etwa die Diskussionslinien zwischen Koalition und Opposition,
sondern es waren vielmehr die Diskussionslinien innerhalb der Fraktionen.
Ich gebe freimütig zu, auch in unserer Diskussion haben wir natürlich zunächst einmal durchaus kontrovers diskutiert.
Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich sagen – und das ist dann fast schon wieder verallgemeinerbar –, solange wir Rechtsbereinigung betreiben, solange wir Deregulierung so verstehen, wie das auch in anderen Bundesländern passiert ist, dass man sagt, wir schmeißen einmal das weg, was ohnehin keiner mehr kennt und keiner mehr anwendet, können uns dann aber in der Presse groß darstellen, solange das passiert, ist das Ganze sehr problemlos. Sobald wir aber beginnen, an Vorschriften heranzugehen, die noch einen Hauch von materieller Bedeutung haben, dann haben wir nahezu immer die Situation, dass Betroffene sich in ihren Interessen berührt sehen und dass Betroffene versuchen, gegen Deregulierung politisch anzugehen. Das ist natürlich ein legitimes Verhalten in einem demokratischen Staat, das Interessenvertretungen durch organisierte Verbände geradezu herausfordert und geradezu will. Aber jeder, der Deregulierung betreibt, der muss dies wissen.
Worum ging es nun hier konkret, meine Damen und Herren? Für alle, die sich mit dem Thema nicht so genau befasst haben: Wenn Sie ein Haus bauen, dann müssen Sie nicht nur eine Genehmigung einholen. Da müssten Sie einen Lageplan vorlegen, wo denn das Haus auf dem Grundstück genau entstehen soll. Wenn das Haus fertig ist, dann müssen Sie es noch einmal einmessen lassen und Sie müssen dieses noch einmal vorlegen, damit das Kataster auch stimmt. Für ein normales Einfamilienhaus, wir haben uns da schlaugemacht, kostet das den Bauherrn so etwa 650 Euro. Das ist einerseits im Vergleich zu den Gesamtkosten des Hauses natürlich nicht die Welt,
andererseits fragt sich natürlich mancher Bauherr: 650 Euro und am Ende kommt heraus, das Haus steht genau da, wo es stehen soll – wozu gebe ich dann 650 Euro aus?
Nun, die Diskussion um diese Einmessungspflicht, meine Damen und Herren, ich kann es Ihnen sagen, ist mit Verbissenheit und Härte geführt worden und sie ist mit allen zulässigen Mitteln der Lobbyarbeit geführt worden. Es ist uns dargelegt worden, dass wir nur so zu einem genauen Kataster kommen, nur so bei Folgeaufzeichnungen, etwa wo liegen Leitungen et cetera pp., zu vernünftigen Plänen kommen und dass wir nur so Nachbarschaftsstreit vermeiden, ob das Haus nun vielleicht doch einen halben Meter näher an der Grenze steht.
Meine Damen und Herren, auf der anderen Seite ist natürlich ausgeführt worden, dieses ist doch vollkommen überflüssig. Streitfälle können dann in Streitfällen vermessen werden und wir müssen nicht mehr jedes Haus vermessen. Ich frage mich auch: Moderne Technik – kann sie uns nicht das Thema verringern, entschärfen?
Und ich frage mich noch etwas: Nach meiner Kenntnis gibt es ungefähr 180 Staaten, die Mitglieder der Vereinten Nation sind. Ein solches Kataster, wie wir es hier vorsehen, kennen von diesen 180 Staaten zweieinhalb – Deutschland, Österreich und einige Kantone der Schweiz. Auch in anderen Staaten, ob sie nun in Mitteleuropa oder sonst wo auf dieser Welt liegen, bricht nicht der Bürgerkrieg aus, weil es kein exaktes Kataster gibt. Was also tun?
Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich hier hervorheben, Deregulierung, das führt jeder gern im Wort und Deregulierung zu fordern ist etwas sehr Einfaches.
Wenn man in einem ganz konkreten Fall – und wenn es eine solche vielleicht aus dem Blickwinkel mancher vernachlässigbaren Regelung wie diese Einmessungspflicht ist – an die konkrete Problemstellung kommt, wird es extrem schwierig. Deswegen sage ich noch einmal, wir müssen uns mit dem, was wir erreicht haben, keineswegs schämen. Es ist ganz, ganz harte Detailarbeit, die wir hier geleistet haben und auch zukünftig zu leisten haben.
Ich bin sehr froh, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur die Möglichkeit des Ja oder des Nein haben, sondern dass wir mit der Testregion die Möglichkeit haben, bestimmte Dinge einfach einmal auszuprobieren, und dass wir uns um eine endgültige, um eine definitive Entscheidung zunächst einmal herumbringen und sagen können, wir probieren das einfach einmal aus in einem abgegrenzten Bereich für einen abgegrenzten Zeitraum und entscheiden nach Auswertung dieser Ergebnisse, ob wir dieses Experiment auf das ganze Land ausweiten oder ob wir sagen, nein, das Experiment war doch nicht so gut, wir packen das Ganze wieder in die Kiste. Das, meine Damen und Herren, ist der Wert der Testregion. Deswegen möchte ich auf diese Testregion keinesfalls verzichten, nicht weil wir Angst haben, sondern weil man bestimmte Dinge in ihren endgültigen Folgen nicht absehen kann. Solche Dinge müssen wir in der Testregion erproben, dafür ist sie da.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich nochmals um die Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben. Was die Einmessungspflicht angeht, sie wird uns noch einmal beschäftigen, wenn wir Ergebnisse aus der Testregion vorliegen haben. Das ist gut so. Wir dürfen, und da knüpfe ich an meine Vorredner an, Deregulierung nicht mit Regellosigkeit vergleichen. Wir müssen als Politik auch weiterhin Gestaltungsmöglichkeiten haben.
Ich glaube, wir alle haben Gestaltungswillen, und dieses geht nicht ohne Regel.
Aber wir müssen auch das Bewusstsein haben, und ich glaube, dieses Bewusstsein breitet sich immer weiter aus, dass wir uns sehr wohl überlegen müssen, ob es tatsächlich sinnvoll und notwendig ist, Regelungen zu treffen, oder ob wir nicht manches auch anderen Regelungsmechanismen überlassen können. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung, wie der Ausschuss sie erarbeitet hat. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anpassung von Landesrecht an vorgegebenes Bundesrecht ist ja häufig eine relativ unspektakuläre Sache, die hier ohne große Diskussionen vollzogen wird. Das scheint bei der Anpassung des Landesrechtes an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes und weiterer gesetzlicher Vorschriften, die in diesem Zusammenhang stehen, offenbar nicht so zu sein. Wir haben es gemerkt an den sehr umfangreichen Ausschussberatungen und auch an der jetzigen Diskussion.
Und zur Diskussion jetzt, Frau Friemann-Jennert, wäre ich Ihnen sehr dankbar gewesen, wenn Sie uns nicht nur über das Verfahren die Position der CDU dargestellt hätten, sondern wenn Sie etwas zum Inhalt beziehungsweise zur Sache selbst gesagt hätten.
Die Frage der Redezeit, die kann man ja bekanntlich vorher regeln. Ich habe die Position der CDU zu den inhaltlichen Fragen sowohl hier als auch weitgehend im Ausschuss vermisst. Das ist schade. Ich bin der Auffassung, wir sollten zu dieser Frage sehr wohl, sehr klar und sehr deutlich Stellung nehmen. Der Bund, meine Damen und Herren, hat dies bereits vor einer Reihe von Jahren getan, denn unter rot-grüner Führung wurde 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz als verfassungskonform bestätigt. Wir wissen, hier wird die Partnerschaft sozusagen verbrieft und besiegelt, die Partnerschaft zwischen Menschen gleichen Geschlechts der Ehe in vielen Fragen gleichgestellt. Das Landesrecht ist dem anzupassen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah in der Tat 14 Bereiche vor. Wir haben uns nach der ersten Anhörung entschieden, dieses Gesetz wirklich aufzubessern und weitere Punkte hinzuzufügen. Ich glaube, es war beispielhaft, wie diese Anhörung gelaufen ist, denn sie hat uns sehr viele neue Aspekte gebracht, hat uns aufmerksam gemacht auf Lücken, die der Gesetzentwurf enthielt. Ich möchte allen, die an dieser Anhörung teilgenommen haben, insbesondere dem Landesverband der Lesben und Schwulen in Mecklenburg-Vorpommern, für ihre Positionierungen hier danken. Da hat das parlamentarische Verfahren sehr gefruchtet.
Wir haben nun eine Vorlage vor uns, meine Damen und Herren, in der 27 Gesetze und Verordnungen geändert werden. Ich glaube, der inhaltliche Zusammenhang – das Schreiben des Rechtsausschusses, Frau Friemann-Jennert, sagt dies auch sehr deutlich – zum Gegenstand, über den wir reden, ist gegeben. Dieses ist unzweifelhaft so. Deswegen glaube ich auch nicht, dass wir hier vom Verfahren her gegen die Verfassung verstoßen. Ich glaube vielmehr, wir hätten noch mehr machen müssen, denn der Vorsitzende hat es in seiner Ausführung bereits deutlich gemacht, wir haben noch nicht alle Punkte erfasst. Wir werden uns noch einmal in der nächsten Wahlperiode mit diesem Thema auseinander setzen müssen.
Heute können wir feststellen, wir sind das vierte Land in der Bundesrepublik Deutschland, das eine so weitgehende – noch nicht perfekte – Anpassung unserer gesetzlichen Vorschriften an das Lebenspartnerschaftsrecht vor
nimmt. Ich glaube, dieses steht einem modernen, einem toleranten, einem liberalen Rechtsstaat sehr gut zu Gesicht. Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 4/1710 am 8. Juni 2005 dem Sonderausschuss „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“ zur federführenden Beratung überwiesen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass nahezu alle anderen Ausschüsse dieses Hauses als mitberatende Ausschüsse tätig werden.
Wir stehen damit am Ende eines sehr ausführlichen, sehr umfassenden und auch sehr kontroversen Diskussionsprozesses zu einem sehr umfangreichen und sehr ambitionierten Gesetzesvorhaben. Diese Diskussion, meine Damen und Herren, wurde in diesem Haus und in seinen Gremien, vor allem natürlich im Sonderausschuss, aber insbesondere auch in den Parteien, in Verbänden und in der interessierten Öffentlichkeit unseres Landes geführt, was auch das Publikumsinteresse heute erklärt. Ich bin sicher, die Diskussion um eine optimale Struktur der Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern erreicht mit der heutigen Debatte ein wichtiges Etappenziel, ist aber mit diesem Etappenziel keineswegs zu E n d e.
Lassen Sie mich, bevor ich auf die Arbeit am Verwaltungsmodernisierungsgesetz und den anderen Gesetzentwürfen konkret eingehe, zunächst etwas über die allgemeine Arbeit des Sonderausschusses sagen. Wir unterscheiden uns nämlich in zwei wesentlichen Punkten von der Arbeit anderer Ausschüsse dieses Hauses:
Zum einen gehören im Sonderausschuss die Vertreter der kommunalen Verbände institutionalisiert mit dazu. Sie haben zwar kein Stimmrecht und kein Antragsrecht, aber sie werden in allen übrigen Punkten wie Mitglieder des Ausschusses behandelt. Dies, meine Damen und Herren, hat sich angesichts der Gegenstände, die wir im Sonderausschuss zu behandeln haben, ganz außerordentlich bewährt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Vertretern der kommunalen Verbände ganz nachdrücklich für ihre konstruktive Arbeit im Sonderausschuss bedanken.
Dieser Dank gilt zunächst dem Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetags, Herrn Michael Thomalla.
Beim Landkreistag muss ich diesen Dank auf zwei Personen verteilen, weil Herr Dr. Hubert Meyer, der bis zum Ende des Jahres 2005 Geschäftsführer des Landkreistages in unserem Land war, diese Aufgabe nur bis zu seinem Ausscheiden wahrnehmen konnte. Jetzt ist an seine Stelle in der Geschäftsführung und im Sonderausschuss Herr Jan Peter Schröder getreten. Beiden Herren gilt an dieser Stelle mein Dank.
Der Sonderausschuss hat noch eine zweite Besonderheit. Gemäß einer Absprache zwischen den Fraktionen beschließen wir zu Beginn einer jeden Sitzung, dass wir unsere Tagesordnung mit Ausnahme der allgemeinen Ausschussangelegenheiten in öffentlicher Sitzung behandeln. Wir wollten von Anfang an diese Diskussion um eine Modernisierung der Verwaltung in unserem Land nicht hinter verschlossenen Türen führen. Wir haben dafür einen Weg in der Geschäftsordnung gesucht und gefunden und wir haben diesen Weg konsequent genutzt. Eine Diskussion um die Zukunft unserer Verwaltungen kann nur mit den kommunalen Verbänden und mit der interessierten Öffentlichkeit geführt werden.
Diese Grundsätze unserer Arbeit haben wir selbstverständlich auch schon vor der Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung angewandt. In diesem Abschnitt unserer Arbeit haben wir uns unter anderem mit der Aufgabenwahrnehmung durch die Landkreise und kreisfreien Städte, mit verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, mit den Landesfinanzen, mit dem Fortschrittsbericht Aufbau Ost, den Grundlagen für eine Kreisstrukturreform, der Ämterstruktur und zahlreichen anderen Fragen auseinander gesetzt.
Unmittelbar nach Überweisung des Entwurfs für das Verwaltungsmodernisierungsgesetz hat der Ausschuss beschlossen, eine umfangreiche schriftliche Anhörung durchzuführen. Hierzu wurden alle Kreise, Städte, Gemeinden und Ämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern von uns angeschrieben und um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Außerdem wurden 128 Verbände, Organisationen, Institutionen und Hochschullehrer angeschrieben und um ihre Meinung gebeten. Von den Angeschriebenen haben uns 273 ihre Stellungnahme zugeleitet. Darüber hinaus erreichten uns 17 unaufgeforderte Stellungnahmen, beispielsweise von kommunalen Fraktionen.
Wir haben also, meine Damen und Herren, sowohl der kommunalen Ebene als auch einer breiten Öffentlichkeit mit dieser schriftlichen Anhörung die Möglichkeit gegeben, auf unseren Meinungsbildungsprozess Einfluss zu nehmen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Die 290 eingegangenen Stellungnahmen füllen acht dicke Aktenordner. Wir haben diese Stellungnahmen allen Abgeordneten des Landtags und natürlich auch den kommunalen Verbänden auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bekamen jede Fraktion und auch die kommunalen Verbände jeweils ein vollständiges Exemplar der Stellungnahmen in Papierform. Darüber hinaus wurden die Stellungnahmen systematisch zu Themenblättern verarbeitet, die wir dem Landtag gesammelt als Zwischenbericht auf der Drucksache 4/2080 vorgelegt haben. Mit Hilfe dieser Themenblätter kann man sich sehr schnell und sachorientiert in der Fülle des vorliegenden Materials zurechtfinden.
Wenn Sie sich zum Beispiel, meine Damen und Herren, mit der Frage der Aufgabenübertragung im Bereich der Qualitäts- und Handelsklassenkontrollen auseinander setzen wollen, dann müssen Sie nur anhand des Inhaltsverzeichnisses feststellen, dass dieses Paragraf 15 war, dann in den Themenblättern unter Paragraf 15 nachschauen und werden dort finden, wer wie Stellung genommen hat. Wenn Sie die Stellungnahmen im kompletten Wortlaut lesen möchten, können Sie dies entweder elektronisch oder über die Ordner in Ihrer Fraktion tun. Mit dieser Form der Aufbereitung des Materials haben wir, so hoffe ich, den Abgeordneten ihre Arbeit deutlich erleichtert.
Sehr geehrte Frau Präsidenten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl uns mit den schriftlich eingegangenen Stellungnahmen eine Fülle von Material für unsere Meinungsbildung zur Verfügung stand, haben wir als Ausschuss eine sehr umfangreiche mündliche Anhörung zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz durchgeführt. Hierzu haben wir sowohl Vertreter von betroffenen kommunalen Körperschaften, insbesondere aller Landkreise und kreisfreien Städte, Vertreter der Beschäftigten, aber auch zahlreiche Sachverständige der unterschiedlichsten Art eingeladen. Diese Anhörung zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz haben wir thematisch gegliedert. Den Teil der Anhörung, der sich mit Fragen des Personalübergangs befasst, haben wir verbunden mit der Anhörung zum Personalübergangsgesetz, weil sich die Probleme teilweise ähneln und die Gesetze sich aufeinander beziehen.
Eine besondere Rolle hat bei den Anhörungen die Frage der zukünftigen Organisation der Straßenbauverwaltung eingenommen. Hierzu haben wir drei Anhörungen durchgeführt, was auch deshalb rechtlich möglich war, weil wir ja formal drei Gesetzentwürfe zu diesem Komplex vorliegen hatten.
Insgesamt haben wir für die Anhörungen sechs Sitzungen des Sonderausschusses gebraucht. Wir haben, die Pausen habe ich dabei schon abgerechnet, 46 Stunden lang Vertreter der betroffenen Körperschaften und Experten gehört und ihnen Fragen gestellt.
Das Protokoll dieser Anhörung umfasst 930 Seiten. Zu den Experten gehörten eine Reihe von Hochschullehrern, die wir insbesondere zu verfassungsrechtlichen Fragen angehört haben.
Wir haben auch versucht, uns die Erfahrungen, die in anderen Bundesländern gemacht worden sind, zu Nutze zu machen, etwa indem wir Vertreter aus Baden-Württemberg zu ihrer Funktionalreform gehört haben oder indem die Organisation der Straßenbauverwaltung in anderen Bundesländern Gegenstand der Darstellungen von Experten waren. Insgesamt haben uns rund 150 Sachverständige und Vertreter betroffener Körperschaften ihre Position dargelegt und uns Rede und Antwort gestanden. Einige von ihnen waren durchaus zu mehreren Themen eingeladen, sodass man die Zahl, wenn man diese Mehrfacheinladungen berücksichtigt, auch auf 180 hochrechnen kann. Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, das ist nicht so entscheidend, ob es 150 oder 180 Experten waren, sondern es ist wichtig, dass wir uns als Ausschuss mit diesen Experten und Vertretern betroffener Körperschaften ein sehr umfassendes Bild der Problemlage machen konnten. Deshalb möchte ich an dieser Stelle allen, die uns in diesen Anhörungen zur Verfügung gestanden haben, ganz herzlich danken.
Neben den schriftlichen Stellungnahmen und den mündlichen Vorträgen hat uns auch eine Reihe von Gutachten zur Verfügung gestanden. Diese Gutachten haben unterschiedliche Problembereiche analysiert und bewertet. Auch die Auftraggeber für diese Gutachten waren durchaus unterschiedlich, etwa die Landesregierung oder die SPD-Fraktion. Von besonderer Bedeutung waren hier drei Themenkomplexe:
Zunächst einmal ist dies der Problembereich der wirtschaftlichen und fiskalischen Effekte einer solchen Verwaltungsreform. Hierzu hatte die Landesregierung ein Gutachten bei Professor Seitz in Auftrag gegeben,
das von dem Autor auch in zwei Sitzungen erläutert wurde, wobei zumindest die erste dieser beiden Sitzungen vielen im Ausschuss in unauslöschlicher Erinnerung bleibt.
Da an dieses Gutachten nicht zuletzt durch den Landesrechnungshof Ergänzungswünsche gerichtet wurden, stellte die SPD-Fraktion ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle zum Thema „Konsolidierungspotenziale der Verwaltungsreform Mecklenburg-Vorpommern“ dem Ausschuss zur Verfügung.
Ein zweiter Gutachtenschwerpunkt lag bei verfassungsrechtlichen Fragen, wozu uns mehrere Untersuchungen vorlagen, die teilweise schon im Vorfeld erarbeitet worden sind. Erinnern möchte ich hier beispielhaft an die vom Landkreistag mitinitiierten Arbeiten der Sechsten Greifswalder Verwaltungsfachtage aus dem Jahre 2003
oder an das Gutachten von Professor Bull, das er im Auftrag der SPD-Fraktion erstellt hat.
Ein dritter Schwerpunkt lag bei der zukünftigen Organisation der Straßenbauverwaltung, wo uns mit den Ausführungen von Staatssekretär a. D. Riotte und dem früheren Abteilungsleiter im Bundesverkehrsministerium Dr. Huber sehr kontroverse Positionen vorlagen.
Meine Damen und Herren, wenn wir das alles zusammenfügen, dann muss ich sagen, es war schon eine außerordentliche Fülle an Material, an Daten, an Fakten, an Aussagen, an Meinungen, die uns im Sonderausschuss für unsere eigene Meinungsbildung zur Verfügung gestanden haben.
Wenn wir das Bild dann noch abrunden durch die Ausführungen des Landesrechnungshofes, der mitberatenden Ausschüsse, denen ich hier ebenfalls noch einmal ganz ausdrücklich danken möchte, und natürlich durch die Ausführungen der Landesregierung selbst – ich möchte hier beispielhaft an die Ausführungen von Minister Holter als Raumordnungsminister zum Thema möglicher Kreisschneidungen und Kreisstrukturen erinnern –,
dann wird klar, dass wir unsere Entscheidungen auf einer sehr, sehr breiten Informationsbasis treffen konnten und getroffen haben.
Lassen Sie mich jetzt in der gebotenen Kürze auf einige bedeutsame Diskussionspunkte und auf einige wichtige Kontroversen eingehen. Diese Kontroversen, meine Damen und Herren, wurden unabhängig von den Medien, mit denen sie vorgetragen wurden, deutlich. Sie finden sich in den Stellungnahmen, die schriftlich eingereicht wurden, in Gutachten, in den mündlichen Ausführungen und natürlich auch in den Positionierungen der Ausschussmitglieder wieder.
Sich zu einer tief greifenden Funktionalreform zu bekennen, das, meine Damen und Herren, ist sicherlich das eine. Wenn es aber um konkrete Regelungen geht, dann zeigt sich, dass dies sehr kompliziert und sehr konfliktreich sein kann. Besonders intensiv war die Diskussion im Ausschuss zur zukünftigen Organisation der Straßenbauverwaltungen und zu einer praktikablen und vernünftigen Regelung für das Baurecht. In beiden Bereichen wurden erhebliche Änderungen an den Gesetzentwürfen der Landesregierung vorgenommen.
Interessant im gesamten Bereich der Funktionalreform war aber insbesondere, dass häufig von den Betroffenen, seien es nun Behörden oder seien es Vertreter des Personals, erhebliche Bedenken gegen eine Veränderung im eigenen Bereich ins Feld geführt wurden. Vor allem wurde hier die Befürchtung laut, dass zukünftig Fachlichkeit und Einheitlichkeit nicht mehr gewährleistet sein könnten.
Die Ängste von Betroffenen einer Reform gingen so weit, dass in einem Fall sogar das Völkerrecht bemüht wurde, gegen das wir angeblich verstoßen, wenn wir nur eine andere Aufgabenzuordnung in unseren Verwaltungen vornehmen. Auch im Bereich der Gebietsstrukturen gab
es von den Vertretungen der betroffenen Gebietskörperschaften überwiegend Ablehnung. Alle Kreistage der betroffenen Kreise haben zumindest mehrheitlich die Kreisgebietsreform abgelehnt.
Vier der sechs kreisfreien Städte sprechen sich gegen eine Einkreisung aus, wobei interessanterweise die beiden größten Städte, Rostock und Schwerin, dieses so nicht tun.
Die Rechtsfigur der großen kreisangehörigen Stadt wurde sehr kontrovers diskutiert. Während die betroffenen Städte noch mehr Kompetenzen erhalten wollen, stehen die Kreise dieser Rechtskonstruktion skeptisch bis ablehnend gegenüber. Auch die Größe der zukünftigen Kreise und die Frage, ob dies handhabbare Körperschaften seien, wurde sehr kontrovers diskutiert und natürlich auch die in diesem Zusammenhang stehende Frage der Zahl der Kreise und insbesondere die Frage, wie es denn in einem solchen großen Gebilde mit ehrenamtlicher Tätigkeit aussehe. Dabei wurden sowohl die ehrenamtliche Kommunalpolitik, also insbesondere die Mitglieder der Kreistage, betrachtet als auch andere Bereiche, etwa die zukünftige Organisation der Feuerwehr. Natürlich gehört in diesen Zusammenhang auch die Frage der Folgen für die Bürger, die eine sehr große Rolle spielte.
Ein weiterer Diskussionsschwerpunkt, meine Damen und Herren, das ist bei solchen Reformvorhaben natürlich klar, ist die Frage der finanziellen Auswirkungen, die zu erwartenden Einspareffekte, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kostenregelungen, die Anwendung des Konnexitätsprinzips. All das hat uns im Ausschuss nachhaltig beschäftigt.
In diesen Zusammenhang gehört auch die Frage einer Umstufung von Straßen, die mit einer Kreisgebietsreform eine andere Bedeutung gewinnen könnten, was einen Wechsel des Trägers der Straßenbaulast nötig macht. Sie können sich vorstellen, dass dies für Kommunalpolitiker außerordentlich sensible Themen sind. Das gilt natürlich auch für alle Fragen, die mit Personal im Zusammenhang stehen. Fragen des Kündigungsschutzes, der Besitzstandswahrung für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, des Personalübergangs von einem Arbeitgeber zum anderen, das sind Themen, die für die Betroffenen von existenzieller Bedeutung sind. Der Sonderausschuss hat sich diesen Fragen ausführlich gewidmet. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal den Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Beamtenbundes, den Personalräten auf kommunaler und auf Landesebene, aber auch dem kommunalen Arbeitgeberverband und dem kommunalen Versorgungsverband für ihre wertvollen Hinweise danken.
Ein letzter Streitpunkt, ich habe es bereits angesprochen, war die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des
gesamten Vorhabens, die, das haben einige Beteiligte bereits sehr frühzeitig deutlich gemacht, vor dem Verfassungsgericht überprüft werden wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nachvollziehbar, dass solch umfangreiche Beratungen auch zu einer großen Zahl von Änderungsanträgen führen. Nun weiß ich nicht, wie man einen Änderungsantrag einer Fraktion, der eine ganze Reihe von Paragrafen streichen möchte, zählen soll. Ist das nun ein Antrag oder sind es viele Anträge, bezogen auf viele Paragrafen? Sei es, wie es sei, meine Damen und Herren, auch wenn wir es als einen Antrag zählen, kommen wir dahin, dass wir eine dreistellige Zahl von Änderungsanträgen zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz vorliegen hatten.
Von den 101 Paragrafen des Artikels 1 wurden drei gestrichen, dafür aber drei andere komplett neu eingefügt, 61 wurden teilweise mehrfach geändert, nur 37 blieben gänzlich unverändert. Bei den weiteren Artikeln des Gesetzes wurden 17 geändert und einer komplett neu eingefügt. Es wurde also nicht durchgepeitscht und durchgewunken, sondern es wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen, wobei die Voten der mitberatenden Ausschüsse teilweise sehr wichtige Hinweise gegeben haben. Im Übrigen waren die mitberatenden Voten alle zustimmend.
Ich möchte Ihnen hier nicht alle Änderungen, die wir am Gesetz vorgenommen haben, im Einzelnen vorstellen. Das können Sie alles meinem schriftlichen Bericht entnehmen. Ich möchte allerdings auf einige wenige Änderungen hinweisen, die meines Erachtens von nicht unerheblicher Bedeutung sind:
Die Mehrheit des Ausschusses möchte einen großen Teil der Aufgaben, die heute in den Straßenbauämtern erledigt werden, im Jahre 2009 auf die Kreise übertragen. In einem zweiten Zug sollen dann 2015 die noch verbleibenden Aufgaben der Straßenbauämter ebenfalls an die Kreise übergeben werden. Das hat zur Konsequenz, dass das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Koordinierungsbehörde erhalten bleibt. Dieses, meine Damen und Herren, finden Sie in Änderungen des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes. Diese Mehrheitsbildung hat aber auch Auswirkungen auf die beiden übrigen Gesetzentwürfe, die sich mit dem Thema Straßenbau befassen. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen mehrheitlich, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1734 für erledigt zu erklären und den Gesetzentwurf der CDU auf Drucksache 4/1942 abzulehnen.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Baurecht. Entgegen dem Regierungsentwurf will die Mehrheit des Ausschusses die Kompetenzen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Kreisen nicht nehmen und sie auf den kreisangehörigen Raum übertragen, sondern sie bei den Kreisen belassen. Eine Ausnahmeregelung gilt hier für die großen kreisangehörigen Städte, die nach dieser Vorstellung ebenfalls Bauaufsichtsbehörden sein sollen.
Sicherlich auch etwas mit Funktionalreform zu tun hat eine von der Landesregierung vorgesehene Änderung des Landeswassergesetzes, die der Ausschuss so jedoch nicht umsetzen möchte. Es geht, meine Damen und Herren, um die in der Öffentlichkeit heiß diskutierte Frage der Zuständigkeit für die Unterhaltung von Deichen, was ins
besondere auf Rügen zu erheblichen Befürchtungen geführt hat.
Die Ausschussmehrheit hat das Gesetz jetzt so geändert, dass es bei der bisherigen Regelung bleibt.
In Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband wird das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz MecklenburgVorpommern geändert und ein hauptamtlicher Kreiswehrführer in die Systematik dieses Gesetzes eingefügt. Dieses war eine kontrovers diskutierte Thematik, aber ich glaube, wir haben hier gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband eine tragfähige Lösung erarbeitet.
Zur Stärkung der ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den zukünftigen Kreisen haben wir die Formulierung für die Unterstützung durch hauptamtliche Fraktionsmitarbeiter präzisiert. Außerdem regen wir an, dass in den Kreistagen und Stadtvertretungen der kreisfreien Städte zur Begleitung des Übergangsprozesses zeitweilige Ausschüsse gebildet werden.
Wie unterschiedlich die Interessen der an dem Verwaltungsreformprozess Beteiligten an manchen Punkten sind, zeigt die Frage der Dauer des Kündigungsschutzes. Wir haben hier, meine Damen und Herren, den Belangen der Beschäftigten ein größeres Gewicht gegeben und den Kündigungsschutz im Gesetz auf drei Jahre verlängert. Außerdem haben wir die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Personalräte in den Aufbaustäben erweitert. Das ist eine ziemlich komplizierte Angelegenheit, weil hier Entscheidungen für neue Gebietskörperschaften vorbereitet werden, die natürlich noch keine eigenen Personalräte haben, sondern bei denen Menschen beschäftigt sein werden, die heute teils bei den Kreisen, teils bei einer kreisfreien Stadt, teils beim Land beschäftigt sind. Aber ich denke, auch hier haben wir Wege gefunden, die den berechtigten Interessen des betroffenen Personals gerecht werden.
Ähnliches gilt auch für die Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten. Hier haben wir klare und eindeutige Regelungen sowohl für ihre Arbeit im Aufbaustab als auch für die Stellung und Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten in den neuen Kreisen getroffen. Eine schleichende Aushöhlung dieser Funktion darf es zukünftig nicht mehr geben.
Wir haben im Gesetz jetzt die Möglichkeit für einzelne Gemeinden verankert, im Zusammenhang mit der Bildung der großen Kreise den Kreis zu wechseln. Ich erwarte hier keine Massenbewegung, aber für einzelne Gemeinden ist dies offenbar ein erhebliches Bedürfnis. Dem sollte man Rechnung tragen, wenn entsprechende Beschlüsse durch die Gemeindevertretung oder durch Bürgerentscheid gefasst werden. Auch in der Frage der Kreissitze vertrauen wir, mehr noch als es der Regierungsentwurf tat, auf die kommunale Selbstverwaltung. Als Kreissitze werden im Gesetz die Oberzentren festgelegt, aber der Kreistag des neuen Kreises kann schon mit der Mehrheit seiner Mitglieder innerhalb einer angemessenen Frist, nämlich bis zum 30.06.2010, einen anderen Kreissitz bestimmen.
Als letzte wesentliche Änderung, zumindest aus meiner Sicht, die Sie im Gesetz selbst finden, meine Damen und
Herren, darf ich Sie auf den neuen Paragrafen 101 aufmerksam machen, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, uns einen Bericht über die Entwicklung der Gemeindestrukturen vorzulegen.
Eine Reihe von Regelungsinhalten wollte die Ausschussmehrheit zwar durchaus zum Ausdruck bringen, aber nicht im Gesetz fixieren.
Sie finden deshalb, meine Damen und Herren, in den Beratungsunterlagen auch eine Entschließung, die beispielsweise auf so wichtige Themen wie die zukünftige Förderung von Volkshochschulen oder Musikschulen, den dauerhaften Schutz der Kreise vor Anlastungsrisiken oder ein erneutes Bekenntnis zur Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes eingeht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf die Gesetzentwürfe von Landesregierung und CDU zum Thema Straßenbauverwaltung bin ich bereits im entsprechenden Teil meiner Ausführung zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz eingegangen. Änderungen des Personalübergangsgesetzes entnehmen Sie bitte meinem schriftlichen Bericht. Wir hatten, auch diese Erklärung bin ich Ihnen schuldig, dieses Personalübergangsgesetz bereits für die letzte Plenarsitzung angemeldet, mussten aber feststellen, dass wir uns auf Paragrafen des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes beziehen, deren Nummerierung wir noch verändern wollten, daher war die Rücküberweisung notwendig. Es handelt sich also rein um das Vermeiden redaktioneller Fehler.
Eine Aussage zu den Stimmverhältnissen erwarten Sie sicherlich von mir. Ich kann Ihnen berichten,...
Vielleicht interessiert Sie das Thema nicht so sehr, Herr Renz, dann können Sie ja gerne rausgehen, das würde die Sitzung vielleicht erleichtern. Wenn Sie sich nicht dafür interessieren, nehmen wir das gerne zur Kenntnis. Außerdem dachte ich, bei einer Einbringungsrede würde ein bisschen mehr Anstand in Ihrer Fraktion herrschen, aber das scheint nicht der Fall zu sein.
Und auch, wenn es den Herrn Renz nicht interessiert, möchte ich Ihnen gerne etwas über das Abstimmungsverhalten berichten. Ich kann Ihnen berichteten, wir haben in diesem Sonderausschuss durchweg Mehrheitsentscheidungen gehabt.
Bei den zahlreichen Einzelabstimmungen, gab es teilweise ein Stimmverhältnis von 6:3, häufig auch ein Verhältnis von 5:3 bei einer Stimmenthaltung, teilweise auch von 5:4.
Dieses spiegelt sich auch bei den Schlussabstimmungen wider. Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz empfiehlt Ihnen der Sonderausschuss mit fünf Fürstimmen und vier Gegenstimmen zur Annahme.
Die Entschließung, die hierzu vorgelegt worden ist, wurde bei fünf Fürstimmen, drei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung angenommen. Die Annahme des Personalübergangsgesetzes empfehlen wir Ihnen bei sechs Fürstimmen und drei Gegenstimmen. Gleiches Stimmverhältnis gilt für den Vorschlag, den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Straßen- und Wegegesetz für erledigt zu erklären. Der Gesetzentwurf der CDU zum gleichen Gegenstand wurde bei drei Fürstimmen und sechs Gegenstimmen abgelehnt. Und der guten Ordnung halber darf ich hier noch erwähnen, dass wir auf der Drucksache 4/2186 noch einige kleine Berichtigungen vornehmen mussten, aber sie sind ausschließlich redaktioneller Natur.
Meine Damen und Herren, am Ende meines Berichtes bleibt mir, allen Beteiligten an diesem gewaltigen Diskussions- und Entscheidungsprozess nochmals nachdrücklich zu danken. Und auch wenn ich mich bei einigen schon bedankt habe, möchte ich hier allen Sachverständigen, allen Vertretern beteiligter kommunaler Körperschaften, Personalräten, Gewerkschaften und allen anderen, die uns mit ihrem Sach- und Fachverstand, aber auch mit ihrer persönlichen Interessensituation oder der Interessensituation derer, die sie vertreten, zur Verfügung gestanden haben, ganz herzlich für Ihre Unterstützung danken.
Herausragend sind dabei die Vertreter des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages, die uns ja institutionalisiert zur Seite gestanden haben, die aber in diesem Prozess sehr, sehr hilfreich und befruchtend gewesen sind. Mein Dank gilt schließlich dem Sekretariat des Sonderausschusses und seinem Leiter Knud Winkelmann.
Herr Winkelmann hat uns mit seinen Mitarbeitern durch einen sehr umfangreichen Prozess begleitet. Er hat, erlauben Sie mir diese wertende Bemerkung, diese schwierige Aufgabe ganz außerordentlich gut erledigt.
So weit, meine Damen und Herren, mein Bericht als Vorsitzender des Sonderausschusses zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz und zu den Gesetzentwürfen, die unmittelbar mit ihm im Zusammenhang stehen. Ich bin überzeugt, dass wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes einen riesigen Schritt zu einer Modernisierung der Verwaltung im Land Mecklenburg-Vorpommern einleiten, einer Modernisierung, die dieses Land und die Menschen in diesem Land dringend brauchen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Tagen hat eine Veröffentlichung für erhebliche Furore gesorgt, nämlich eine gemeinsame Erklärung zur Verwaltungsreform im Lande Mecklenburg-Vorpommern, die die Industrie- und Handelskammern zu Neubrandenburg, zu Rostock und zu Schwerin, die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern, der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Nord sowie der DBB Beamtenbund und Tarifunion, Landesbund Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam der Öffentlichkeit übergeben haben.
Der Ministerpräsident hat in seiner Rede schon darauf hingewiesen, dass es keine alltägliche Konstellation ist, dass hier gesellschaftliche Gruppen, die sich im Tarifstreit als Kontrahenten einander gegenüberstehen, gemeinsam eine solche Erklärung verabschieden. Umso mehr ist es meines Erachtens interessant zu schauen, was diese Gruppen in ihrer Erklärung formulieren. Ich möchte deshalb am Anfang meiner Rede Auszüge dieser Erklärung zitieren. Da heißt es: „Im Interesse der Sicherung der Zukunftsfähigkeit und Eigenständigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern erachten wir es als unabdingbar, eine umfassende, grundlegende und weit reichende Reform der Verwaltung durchzuführen.“
Ich lasse etwas aus und dann geht es weiter im Zitat: „Wir begrüßen ausdrücklich das von der Landesregierung mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz verfolgte Ziel, die öffentliche Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern auf allen Ebenen umfassend zu reformieren und eine bürgerfreundliche, moderne und leistungsstarke Verwaltung zu gewährleisten.“
„Wir unterstützen daher die im Rahmen der Verwaltungsreform geplanten Maßnahmen wie den Abbau von Vorschriften, die Verringerung der Anzahl von Landesbehörden,“
„die Straffung der Landesorganisation, den Einsatz von eGovernment sowie insbesondere die Funktionalreform und die damit untrennbar verbundene Kreisgebietsreform. Diese Maßnahmen bilden einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, zur Steigerung der Leistungskraft der Verwaltung, zur Beseitigung von Parallelstrukturen und Doppelzuständigkeiten und zum Abbau vermeidbarer Bürokratie. Die Maßnahmen sollen die Selbstverwaltung stärken, zu mehr Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit, zu vorteilhaften Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Aktivitäten und damit zu einem besseren Umfeld für die Unternehmen im Land führen.“ Dieses, meine Damen und Herren, sind Teile der gemeinsamen Erklärung, die hier vom Unternehmerlager wie vom Gewerkschaftslager in unserem Land veröffentlicht worden sind.
Ich glaube, diesen Worten kann man eigentlich nur vollkommen und uneingeschränkt beipflichten.
Und wenn wir uns einmal anschauen, welches Echo diese Erklärung in der, man sagt ja gern, veröffentlichten Meinung, ich sage, vielleicht im öffentlichen Denken spielt, dann darf ich einen Kommentar aus der „Schweriner Volkszeitung“ vom 31.03., also wenige Tage alt, auszugsweise zitieren. In dem Beitrag von Stefan Koslik heißt es: „Niemand wird mehr behaupten können, Rot-Rot hätte gegen den Willen großer Kräfte im Land diese Reform einsam durchgedrückt. Das ist das Wesentliche an der gestrigen Veranstaltung.“
„Harald Ringstorff hat es geschafft, das Land hinter sich und seine Reform zu vereinen.“
„Ein riesiges Plus im Wahlkampf. Nun droht der CDUOpposition, als ewig Gestrige dazustehen.“
„Reformunfähig und vielleicht sogar noch als schlechter Verlierer in der Demokratie.“
„Nicht nur wegen des gestrigen Appells wäre sie gut beraten, ihre Ablehnung der Reform noch einmal zu überdenken.“
So weit Stefan Koslik. Er hat vollkommen Recht.
Sie sollten die Ablehnung dieser Reform noch einmal überdenken, denn dem Appell kann ich mich nur anschließen. Aber wenn ich mir anschaue, was wir gerade in den letzten Sitzungen des Sonderausschusses von Ihnen gehört haben, dann darf ich jetzt – und das wird ein sehr kurzes Zitat, das verspreche ich Ihnen – Armin Jäger zitieren, der diesen Gesetzentwurf, bei dem die Unternehmer und die Gewerkschaften sagen, er muss beschlossen werden, der diesen Gesetzentwurf mit einem einzigen Wort klassifiziert, das heißt „Schrott“.
Das ist die Position der CDU zu dem,
was nach Meinung der Tarifpartner für dieses Land dringend notwendig ist, das ist nach Meinung der CDU und ihres Vorsitzenden „Schrott“.
Das, meine Damen und Herren, ist in der Tat ziemlich undifferenziert. Ich glaube, es ist ziemlich an der Sache vorbei,
wenn man dieses Reformvorhaben einfach als „Schrott“
bezeichnet, Herr Dr. Jäger.
Herr Riemann, im Moment...
Herr Riemann, Sie können laut dazwischenrufen, nur beim Zuhören haben Sie vielleicht Schwierigkeiten. Nun hören Sie mir auch mal zu!
Im Augenblick haben die Unternehmer zunächst einmal geurteilt.
Sie haben nicht allein geurteilt, sondern in der Vereinigung mit anderen, nämlich den Gewerkschaften. Ich glaube, Sie sollten sich die Mühe machen, dieses wenigstens einmal zur Kenntnis zu nehmen
und nicht Ihre eigene Überzeugung mit der Realität zu verwechseln!
So, meine Damen und Herren, wenn wir feststellen, Herr Dr. Jäger ist hier nicht...
Herr Riemann! Herr Riemann! Herr Riemann, hören Sie mir bitte zu!
Herr Riemann, hören Sie mir bitte zu, weil Herr Dr. Jäger dieses Argument ja so gerne bringt,
dass ich nicht in den Kreistag gewählt worden bin. Meine Damen und Herren, ich muss etwas vom Thema abweichen und Ihnen einfach einmal erzählen, warum ich nicht gewählt worden bin.
Weil es dort einen Bürgermeister gibt, der heißt Lothar Meistring und gehört der Linkspartei.PDS an.
Er war...
Lassen Sie mich doch mal reden, Herr Dr. Jäger!
Er war Topkandidat für das Bürgermeisteramt in diesem Wahlbereich und er hat auch für den Kreistag kandidiert. Es war die CDU, die mit demokratischen Wahlentscheidungen nicht leben kann,
die versucht hat, mit dem Beamtenrecht auszuhebeln, dass dieser mit über 80 Prozent der Stimmen gewählte Bürgermeister sein Amt antreten kann.
Meine Damen und Herren, das kann ein großer Teil der Öffentlichkeit ganz schlecht vertragen.
Das kann ein großer Teil der Öffentlichkeit ganz schlecht vertragen.
Und ich sage, ich habe es auch in der eigenen Familie erfahren.
Mein Sohn, er war bei der Landtagswahl noch nicht ganz 16 Jahre, sagte mir, und es haben mir viele andere mit einer anderen Anrede auch gesagt: „Papa, wenn ich hätte wählen dürfen, ich hätte dich nicht gewählt.“
„Ich finde, dass solche Leute eine Quittung bekommen müssen. Ich hätte Lothar Meistring gewählt.“ Ich sage Ihnen, ich bin ungeheuer stolz auf meinen Sohn.
Und nun muss ich leider konstatieren, dass mir dieser Wahlbewerber der PDS, den ich persönlich sehr schätze,
so viel Stimmen weggenommen und ein traumhaftes Ergebnis bei seiner Wahl in den Kreistag bekommen hat. Dass ich nicht gewählt worden bin, damit kann ich leben.
Ich kann nämlich demokratische Entscheidungen akzeptieren.
Aber wenn Sie die Geschichte gerne wieder aufwärmen wollen, Herr Riemann, Sie können das heute noch dreimal mit einem Zwischenruf machen, ich werde Sie Ihnen noch dreimal erzählen.
Ich werde noch dreimal die Geschichte erzählen von der Partei, die meint, demokratische Wahl mit dem Beamtenrecht aushebeln zu müssen.
So, nun kommen wir wieder zurück zum Thema Verwaltungsreform. Wir wissen ja, dass Sie gerne von der Sache ablenken.
Wenn Sie Argumente nicht entkräften können, dann greifen Sie einfach denjenigen an, der die Argumente vorbringt. Jetzt möchte ich mir lieber keinen Ordnungsruf einhandeln, sonst würde ich dieses Verhalten klassifizieren.
Wir haben festgestellt, die Bezeichnung „Schrott“ ist sicherlich eine sehr undifferenzierte Betrachtung.
Herr Jan Peter Schröder, der Geschäftsführer des Landkreistages, scheint hier zu einer sehr viel differenzierteren Betrachtung fähig zu sein. Herr Schröder hat mir angesichts der Erklärungen der Unternehmensverbände, der Kammern und der Gewerkschaften gesagt, er könne diese Erklärungen mittragen, allerdings einen Satz nicht,
und das sei der Satz von der untrennbaren Verbindung von Funktionalreform und Kreisgebietsreform.
Und weil dies, meine Damen und Herren, ein Argument ist, das in der Diskussion häufiger auftaucht, möchte ich mich diesem Argument widmen. Zunächst einmal halten wir fest, eine tief greifende Funktionalreform wollen zumindest verbal alle.
Ich kenne eigentlich keine relevante gesellschaftliche Kraft,
einschließlich der Fraktionen in diesem Hause, die sagen, wir brauchen keine Funktionalreform. Nein, alle sagen, wir brauchen eine.
Wir haben schon einmal einen Ansatz gehabt, als die Landesregierung ihren Entwurf vorgelegt hat. Der war öffentlich und den hat jeder gekannt. Da gab es auch einen Antrag der CDU-Fraktion in diesem Hohen Hause,
das war die Drucksache 4/1558.
Da heißt es zur Funktionalreform: „Der Landtag möge beschließen:... Die Vorschläge der Landesregierung zur Funktionalreform bieten eine arbeitsfähige Grundlage zur Durchsetzung einer Verwaltungsreform in MecklenburgVorpommern.“
Das steht in einem Antrag, der überschrieben ist: „Miteinander für Mecklenburg-Vorpommern – Gemeinsamkeit bei Verwaltungsreform erzielen“.
Und wenn Sie auf dieser Schiene, Herr Dr. Jäger, weitergefahren wären,
und tatsächlich gesagt hätten, das ist eine arbeitsfähige Grundlage – es erwartet ja niemand von Ihnen, dass Sie im Detail zustimmen, über Details müssen wir ja reden –,
dann hätten wir sicherlich eine gute und interessante Diskussion bekommen.
Schauen Sie bitte in das Protokoll des Sonderausschusses. Das, was Sie eben anderen empfohlen haben, empfehle ich Ihnen.
Sagen Sie mir einmal, welchem Punkt der Funktionalreform die CDU zugestimmt hat. Nicht einem einzigen!
Bei jedem einzelnen Punkt der Funktionalreform habe ich die drei Gegenstimmen der CDU gehabt.
Sie haben jeden Punkt der Funktionalreform abgelehnt.
Das ist die Wahrheit!
Sie können sich hier nicht hinstellen und sagen, wir haben viele Dinge im Konsens gemacht. Wir haben eine einzige juristische Verweisung einstimmig im Sonderausschuss beschlossen. Selbst als die Koalition Teile des Gesetzentwurfes der Landesregierung gestrichen hat, hatten Sie nicht die Kraft, einer solchen Streichung zuzustimmen,
sondern Sie haben sich der Stimme enthalten. Das, meine Damen und Herren, halte ich nicht für eine konstruktive Arbeit in einem Ausschuss. Es wäre viel besser gewesen, Sie hätten den Teilen, von denen Sie sagen, denen können wir zustimmen, die sind vernünftig, auch Ihre Stimme gegeben. Das wäre ehrlich und vernünftig gewesen. Aber Sie haben es nicht getan.
Ach, da Herr Dr. Jäger das erst am Ende machen wollte, mache ich das auch am Ende.
Meine Damen und Herren, die Diskussion mit der CDU zum Thema Funktionalreform war hier eine sehr einseitige. Die CDU hat jeden einzelnen Punkt der Funktionalreform abgelehnt.
Lassen Sie mich auf ein paar Dinge zu sprechen kommen – ich habe ja Herrn Schröder mit seiner mündlichen Aussage zitiert –, die für mich von Bedeutung sind. Ich glaube, wenn wir eine Funktionalreform machen, dann müssen wir sehr genau schauen, auf wen übertragen wir denn die Aufgaben. Wir dürfen nicht einfach sagen, wir geben das weg, dann sind wir es los. Wir wollen doch eine Verwaltung, die besser ist, eine Verwaltung, die leistungsstärker ist, eine Verwaltung, die bürgernäher ist,
eine Verwaltung, die Fachlichkeit auch weiterhin sichert. All diese Ansprüche haben wir bei der Funktionalreform und sie müssen gewährleistet bleiben.
Wir haben uns, meine Damen und Herren, im Sonderausschuss sehr ausführlich mit dem Thema der Bauverwaltung auseinander gesetzt. Wir haben erfahren von einer Arbeitsgruppe, in der kommunale Praktiker zusammen mit dem Bauministerium sitzen, in der über die Zukunft der Bauverwaltung diskutiert wird. Ich glaube, das, was uns dort vorgetragen worden ist – übrigens von Herrn van de Laar, ein Referent des Landkreistages, der das sehr kompetent gemacht hat –, ist beispielhaft. Herr van de Laar hat uns als Ergebnis dieser Arbeitsgruppe vorgetragen, dass man, wenn man Aufgaben in der Verwaltung irgendwo ansiedelt, vernünftigerweise von einer Mindestgröße der Bevölkerung ausgeht,
damit eine solche Verwaltung auch vernünftig ausgelastet ist.
Man kann nicht ohne zu gucken Aufgaben, die eine bestimmte Fachlichkeit benötigen, auf relativ kleine Verwaltungen übertragen, weil die Fallzahlen gar nicht gegeben wären, weil das Ziel der Wirtschaftlichkeit nicht erreicht würde. Deswegen hat uns Herr van de Laar vorgerechnet – und das war ja nicht seine persönliche Meinung, sondern die Meinung dieser Arbeitsgruppe –, für eine anständige Bauverwaltung braucht man eigentlich ein Einzugsgebiet von 100.000 Einwohnern.
Es kam der Vorschlag – Schwerin mit Augenzwinkern auf 100.000 hoch zu schätzen, Rostock hat 100.000 Einwohner, die Landkreise haben 100.000 Einwohner –,
auf keinen Fall eine solche Bauverwaltung auf den kreisangehörigen Raum herunterzugeben.
Meine Damen und Herren, wir haben uns mit diesen Argumenten sehr sorgfältig auseinander gesetzt und einen politischen Kompromiss gemacht.
Ich sage das hier ganz offen.
Wir haben den politischen Kompromiss gemacht und gesagt, die Bauverwaltung bleibt bei den Kreisen, aber sie geht an die großen kreisangehörigen Städte. Wir wissen alle, dass die vier kleineren großen kreisangehörigen Städte deutlich unter 100.000 Einwohner liegen. Wir wollten aber bei diesen Städten wie Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald, Wismar sehr viele Funktionen, die alle mit Bauen zu tun haben, zusammenführen.
Meine Damen und Herren, dieses Beispiel zeigt uns, wir können nicht Aufgaben übertragen, ohne auf die Ebene zu gucken, auf die wir die Aufgaben geben. Und wenn wir eine Landesbehörde haben, die derzeit in einer Viererstruktur, in einer Fünferstruktur, in einer Sechserstruktur organisiert ist, und wir geben ihre Aufgaben herunter auf 18 Behörden, nämlich zwölf Landkreise und sechs kreisfreie Städte, dann darf niemand erwarten, dass dies mit einem Effizienzgewinn verbunden ist, sondern dann müssen wir zumindest im Regelfall davon ausgehen, dass dieses mit einem Effizienzverlust, man kann auch sagen, mit Kostensteigerung verbunden ist. Und genau das wollen wir nicht.
Deswegen, meine Damen und Herren, gibt es einen untrennbaren Zusammenhang zwischen einer Funktionalreform, die diesen Zielen, die ich vorhin genannt habe, tatsächlich dient, und einer Kreisgebietsreform. Wir wol
len Kreise, die große und starke Bündelungsbehörden sind. Wir wollen Kreise, in denen in einer Hand geplant, entschieden, durchgeführt und kontrolliert wird. Wir wollen, dass sich am Ende auch die Behörden, die wir nicht auf die Kreise übertragen, an die Gebietsstruktur unserer Kreise anlehnen. So wird ein Schuh draus! Und das, was hier immer wieder in der Diskussion auftaucht, man könne Funktionalreform losgelöst von einer Betrachtung der Kreise und überhaupt der zukünftigen Aufgabenträger machen, das, meine Damen und Herren, ist eine Legende. Da wir bei Legenden sind, muss ich Ihnen sagen, es gibt noch mehr Legenden in dieser Diskussion. Die zweite Legende ist die Legende der Monsterkreise.
Da entstehen ja furchtbar ungeheure Dinger,
entsetzlich für den Bürger, Tagesreisen und so weiter.
Ich bin vor wenigen Tagen in Greifswald gewesen. Ich habe dort mit dem Oberbürgermeister Dr. König – in diesem Hause kein Unbekannter, er war ja einmal Mitglied dieses Hauses – und mit einer Reihe von anderen Kommunalpolitikern aus Greifswald und Umgebung diskutiert. Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen das sehr, das sollten Sie auch einmal tun, Herr Dr. Jäger. Da bekommen Sie plötzlich die Argumentation: Was, nur Uecker-Randow, Ostvorpommern und Greifswald, das ist doch viel zu klein, das ist doch im Konkurrenzkampf überhaupt nicht handlungsfähig. Ihr schadet uns, das ist für uns der Untergang.
Da wollen die Kommunalpolitiker plötzlich Monsterkreise, die noch viel monströser sind
als das, was in dem Entwurf der Landesregierung steht.
Das sollten Sie sich zu Gemüte führen.
Also, meine Damen und Herren, so ganz ernst kann das Argument der Monsterkreise wohl nicht gemeint sein.
Und da wir schon bei Vorpommern sind, möchte ich hier ganz klar und deutlich und sicherlich nicht nur für meine Person Folgendes sagen:
Ich hätte ein Modell, in dem wir aus den Planungsregionen Kreise machen, mit notwendigen Korrekturen in dem einen oder anderen Grenzbereich, für konsequenter und im Ergebnis für besser gehalten, als das, was dieser Regierungsentwurf enthält. Dieses ist meine persönliche Überzeugung. Ich habe sie auch öffentlich geäußert und ich bleibe bei dieser Überzeugung. Ich bin aber ebenso der Meinung, dass das, was in diesem Regierungsentwurf steht, nämlich ein Modell mit fünf Kreisen, gegenüber
dem, was wir heute haben, nämlich 18 Gebietskörperschaften, ein riesiger Fortschritt ist,
ein riesiger Fortschritt auch für Vorpommern. Und ich weiß, Politik lebt vom Kompromiss. Jeder weiß, wenn man in einer Koalition ist, macht man noch mehr Kompromisse, als wenn man nur die eigene Partei hinter sich bringen muss.
Und deswegen...
Ja, in der eigenen Partei ist das auch gelegentlich etwas schwierig, Frau Gramkow. Aber das muss ich Ihnen nicht erzählen.
Ich stehe dazu, dass man in einer Koalition auch Kompromisse macht, und deswegen stehe ich selbstverständlich für diesen Kompromiss „fünf“.
Aber lassen Sie mich noch einmal auf das Argument „Monsterkreise“ zurückkommen. Das Argument ist offenbar gezielt immer wieder vorgebracht worden. Der Bürger hat unendlich lange Wege zu seiner Kreisverwaltung.