Protokoll der Sitzung vom 05.04.2006

In diesen Zusammenhang gehört auch die Frage einer Umstufung von Straßen, die mit einer Kreisgebietsreform eine andere Bedeutung gewinnen könnten, was einen Wechsel des Trägers der Straßenbaulast nötig macht. Sie können sich vorstellen, dass dies für Kommunalpolitiker außerordentlich sensible Themen sind. Das gilt natürlich auch für alle Fragen, die mit Personal im Zusammenhang stehen. Fragen des Kündigungsschutzes, der Besitzstandswahrung für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, des Personalübergangs von einem Arbeitgeber zum anderen, das sind Themen, die für die Betroffenen von existenzieller Bedeutung sind. Der Sonderausschuss hat sich diesen Fragen ausführlich gewidmet. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal den Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Beamtenbundes, den Personalräten auf kommunaler und auf Landesebene, aber auch dem kommunalen Arbeitgeberverband und dem kommunalen Versorgungsverband für ihre wertvollen Hinweise danken.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Dr. Armin Jäger, CDU)

Ein letzter Streitpunkt, ich habe es bereits angesprochen, war die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des

gesamten Vorhabens, die, das haben einige Beteiligte bereits sehr frühzeitig deutlich gemacht, vor dem Verfassungsgericht überprüft werden wird.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nachvollziehbar, dass solch umfangreiche Beratungen auch zu einer großen Zahl von Änderungsanträgen führen. Nun weiß ich nicht, wie man einen Änderungsantrag einer Fraktion, der eine ganze Reihe von Paragrafen streichen möchte, zählen soll. Ist das nun ein Antrag oder sind es viele Anträge, bezogen auf viele Paragrafen? Sei es, wie es sei, meine Damen und Herren, auch wenn wir es als einen Antrag zählen, kommen wir dahin, dass wir eine dreistellige Zahl von Änderungsanträgen zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz vorliegen hatten.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Es hat uns nur nichts genützt.)

Von den 101 Paragrafen des Artikels 1 wurden drei gestrichen, dafür aber drei andere komplett neu eingefügt, 61 wurden teilweise mehrfach geändert, nur 37 blieben gänzlich unverändert. Bei den weiteren Artikeln des Gesetzes wurden 17 geändert und einer komplett neu eingefügt. Es wurde also nicht durchgepeitscht und durchgewunken, sondern es wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen, wobei die Voten der mitberatenden Ausschüsse teilweise sehr wichtige Hinweise gegeben haben. Im Übrigen waren die mitberatenden Voten alle zustimmend.

Ich möchte Ihnen hier nicht alle Änderungen, die wir am Gesetz vorgenommen haben, im Einzelnen vorstellen. Das können Sie alles meinem schriftlichen Bericht entnehmen. Ich möchte allerdings auf einige wenige Änderungen hinweisen, die meines Erachtens von nicht unerheblicher Bedeutung sind:

Die Mehrheit des Ausschusses möchte einen großen Teil der Aufgaben, die heute in den Straßenbauämtern erledigt werden, im Jahre 2009 auf die Kreise übertragen. In einem zweiten Zug sollen dann 2015 die noch verbleibenden Aufgaben der Straßenbauämter ebenfalls an die Kreise übergeben werden. Das hat zur Konsequenz, dass das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Koordinierungsbehörde erhalten bleibt. Dieses, meine Damen und Herren, finden Sie in Änderungen des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes. Diese Mehrheitsbildung hat aber auch Auswirkungen auf die beiden übrigen Gesetzentwürfe, die sich mit dem Thema Straßenbau befassen. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen mehrheitlich, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1734 für erledigt zu erklären und den Gesetzentwurf der CDU auf Drucksache 4/1942 abzulehnen.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Baurecht. Entgegen dem Regierungsentwurf will die Mehrheit des Ausschusses die Kompetenzen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Kreisen nicht nehmen und sie auf den kreisangehörigen Raum übertragen, sondern sie bei den Kreisen belassen. Eine Ausnahmeregelung gilt hier für die großen kreisangehörigen Städte, die nach dieser Vorstellung ebenfalls Bauaufsichtsbehörden sein sollen.

Sicherlich auch etwas mit Funktionalreform zu tun hat eine von der Landesregierung vorgesehene Änderung des Landeswassergesetzes, die der Ausschuss so jedoch nicht umsetzen möchte. Es geht, meine Damen und Herren, um die in der Öffentlichkeit heiß diskutierte Frage der Zuständigkeit für die Unterhaltung von Deichen, was ins

besondere auf Rügen zu erheblichen Befürchtungen geführt hat.

(Zurufe von Wolfgang Riemann, CDU, und Konrad Döring, Die Linkspartei.PDS)

Die Ausschussmehrheit hat das Gesetz jetzt so geändert, dass es bei der bisherigen Regelung bleibt.

In Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband wird das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz MecklenburgVorpommern geändert und ein hauptamtlicher Kreiswehrführer in die Systematik dieses Gesetzes eingefügt. Dieses war eine kontrovers diskutierte Thematik, aber ich glaube, wir haben hier gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband eine tragfähige Lösung erarbeitet.

Zur Stärkung der ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den zukünftigen Kreisen haben wir die Formulierung für die Unterstützung durch hauptamtliche Fraktionsmitarbeiter präzisiert. Außerdem regen wir an, dass in den Kreistagen und Stadtvertretungen der kreisfreien Städte zur Begleitung des Übergangsprozesses zeitweilige Ausschüsse gebildet werden.

Wie unterschiedlich die Interessen der an dem Verwaltungsreformprozess Beteiligten an manchen Punkten sind, zeigt die Frage der Dauer des Kündigungsschutzes. Wir haben hier, meine Damen und Herren, den Belangen der Beschäftigten ein größeres Gewicht gegeben und den Kündigungsschutz im Gesetz auf drei Jahre verlängert. Außerdem haben wir die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Personalräte in den Aufbaustäben erweitert. Das ist eine ziemlich komplizierte Angelegenheit, weil hier Entscheidungen für neue Gebietskörperschaften vorbereitet werden, die natürlich noch keine eigenen Personalräte haben, sondern bei denen Menschen beschäftigt sein werden, die heute teils bei den Kreisen, teils bei einer kreisfreien Stadt, teils beim Land beschäftigt sind. Aber ich denke, auch hier haben wir Wege gefunden, die den berechtigten Interessen des betroffenen Personals gerecht werden.

Ähnliches gilt auch für die Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten. Hier haben wir klare und eindeutige Regelungen sowohl für ihre Arbeit im Aufbaustab als auch für die Stellung und Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten in den neuen Kreisen getroffen. Eine schleichende Aushöhlung dieser Funktion darf es zukünftig nicht mehr geben.

Wir haben im Gesetz jetzt die Möglichkeit für einzelne Gemeinden verankert, im Zusammenhang mit der Bildung der großen Kreise den Kreis zu wechseln. Ich erwarte hier keine Massenbewegung, aber für einzelne Gemeinden ist dies offenbar ein erhebliches Bedürfnis. Dem sollte man Rechnung tragen, wenn entsprechende Beschlüsse durch die Gemeindevertretung oder durch Bürgerentscheid gefasst werden. Auch in der Frage der Kreissitze vertrauen wir, mehr noch als es der Regierungsentwurf tat, auf die kommunale Selbstverwaltung. Als Kreissitze werden im Gesetz die Oberzentren festgelegt, aber der Kreistag des neuen Kreises kann schon mit der Mehrheit seiner Mitglieder innerhalb einer angemessenen Frist, nämlich bis zum 30.06.2010, einen anderen Kreissitz bestimmen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Koserow!)

Als letzte wesentliche Änderung, zumindest aus meiner Sicht, die Sie im Gesetz selbst finden, meine Damen und

Herren, darf ich Sie auf den neuen Paragrafen 101 aufmerksam machen, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, uns einen Bericht über die Entwicklung der Gemeindestrukturen vorzulegen.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Eine Reihe von Regelungsinhalten wollte die Ausschussmehrheit zwar durchaus zum Ausdruck bringen, aber nicht im Gesetz fixieren.

Sie finden deshalb, meine Damen und Herren, in den Beratungsunterlagen auch eine Entschließung, die beispielsweise auf so wichtige Themen wie die zukünftige Förderung von Volkshochschulen oder Musikschulen, den dauerhaften Schutz der Kreise vor Anlastungsrisiken oder ein erneutes Bekenntnis zur Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes eingeht.

(Wolfgang Riemann, CDU: Worte!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf die Gesetzentwürfe von Landesregierung und CDU zum Thema Straßenbauverwaltung bin ich bereits im entsprechenden Teil meiner Ausführung zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz eingegangen. Änderungen des Personalübergangsgesetzes entnehmen Sie bitte meinem schriftlichen Bericht. Wir hatten, auch diese Erklärung bin ich Ihnen schuldig, dieses Personalübergangsgesetz bereits für die letzte Plenarsitzung angemeldet, mussten aber feststellen, dass wir uns auf Paragrafen des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes beziehen, deren Nummerierung wir noch verändern wollten, daher war die Rücküberweisung notwendig. Es handelt sich also rein um das Vermeiden redaktioneller Fehler.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das wäre nur ein Fehler mehr gewesen.)

Eine Aussage zu den Stimmverhältnissen erwarten Sie sicherlich von mir. Ich kann Ihnen berichten,...

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Vielleicht interessiert Sie das Thema nicht so sehr, Herr Renz, dann können Sie ja gerne rausgehen, das würde die Sitzung vielleicht erleichtern. Wenn Sie sich nicht dafür interessieren, nehmen wir das gerne zur Kenntnis. Außerdem dachte ich, bei einer Einbringungsrede würde ein bisschen mehr Anstand in Ihrer Fraktion herrschen, aber das scheint nicht der Fall zu sein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Nun bleiben wir doch mal ganz friedlich!)

Und auch, wenn es den Herrn Renz nicht interessiert, möchte ich Ihnen gerne etwas über das Abstimmungsverhalten berichten. Ich kann Ihnen berichteten, wir haben in diesem Sonderausschuss durchweg Mehrheitsentscheidungen gehabt.

(Torsten Renz, CDU: Unter Druck! – Volker Schlotmann, SPD: Das ist ein Flegel, der Kerl!)

Bei den zahlreichen Einzelabstimmungen, gab es teilweise ein Stimmverhältnis von 6:3, häufig auch ein Verhältnis von 5:3 bei einer Stimmenthaltung, teilweise auch von 5:4.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Bei der Schlussabstimmung.)

Dieses spiegelt sich auch bei den Schlussabstimmungen wider. Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz empfiehlt Ihnen der Sonderausschuss mit fünf Fürstimmen und vier Gegenstimmen zur Annahme.

(Dr. Armin Jäger, CDU: So viel zum Jahrhundertwerk!)

Die Entschließung, die hierzu vorgelegt worden ist, wurde bei fünf Fürstimmen, drei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung angenommen. Die Annahme des Personalübergangsgesetzes empfehlen wir Ihnen bei sechs Fürstimmen und drei Gegenstimmen. Gleiches Stimmverhältnis gilt für den Vorschlag, den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Straßen- und Wegegesetz für erledigt zu erklären. Der Gesetzentwurf der CDU zum gleichen Gegenstand wurde bei drei Fürstimmen und sechs Gegenstimmen abgelehnt. Und der guten Ordnung halber darf ich hier noch erwähnen, dass wir auf der Drucksache 4/2186 noch einige kleine Berichtigungen vornehmen mussten, aber sie sind ausschließlich redaktioneller Natur.

Meine Damen und Herren, am Ende meines Berichtes bleibt mir, allen Beteiligten an diesem gewaltigen Diskussions- und Entscheidungsprozess nochmals nachdrücklich zu danken. Und auch wenn ich mich bei einigen schon bedankt habe, möchte ich hier allen Sachverständigen, allen Vertretern beteiligter kommunaler Körperschaften, Personalräten, Gewerkschaften und allen anderen, die uns mit ihrem Sach- und Fachverstand, aber auch mit ihrer persönlichen Interessensituation oder der Interessensituation derer, die sie vertreten, zur Verfügung gestanden haben, ganz herzlich für Ihre Unterstützung danken.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Dr. Armin Jäger, CDU)

Herausragend sind dabei die Vertreter des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages, die uns ja institutionalisiert zur Seite gestanden haben, die aber in diesem Prozess sehr, sehr hilfreich und befruchtend gewesen sind. Mein Dank gilt schließlich dem Sekretariat des Sonderausschusses und seinem Leiter Knud Winkelmann.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, Dr. Armin Jäger, CDU, Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

Herr Winkelmann hat uns mit seinen Mitarbeitern durch einen sehr umfangreichen Prozess begleitet. Er hat, erlauben Sie mir diese wertende Bemerkung, diese schwierige Aufgabe ganz außerordentlich gut erledigt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, Dr. Armin Jäger, CDU, Wolf-Dieter Ringguth, CDU, Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

So weit, meine Damen und Herren, mein Bericht als Vorsitzender des Sonderausschusses zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz und zu den Gesetzentwürfen, die unmittelbar mit ihm im Zusammenhang stehen. Ich bin überzeugt, dass wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes einen riesigen Schritt zu einer Modernisierung der Verwaltung im Land Mecklenburg-Vorpommern einleiten, einer Modernisierung, die dieses Land und die Menschen in diesem Land dringend brauchen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Müller.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 630 Minuten – das sind 10 Stunden und 30 Minuten – sowie 10 Minuten für den fraktionslosen Abgeordneten Professor Dr. Bartels vereinbart.

(Zurufe aus dem Plenum: Oh!)

Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.