Wir nehmen uns in dieser Frage wirklich ernst. Insbesondere, wenn man sich dann die schwarzen Vögel anschaut, ist es tatsächlich so, dass diese fischfressenden Vögel eine Ressource angreifen und mit uns Menschen teilen müssen.
(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Oder der Fisch in der Pfanne! – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Der Fisch.)
Manchmal ist es auch so, dass von den fliegenden Kreuzen gesprochen wird oder von den Unterwasserterroristen. Am Kormoran scheiden sich tatsächlich in diesem Land seit Jahren die Geister.
Wenn Sie von Anfang an hier gewesen wären, hätten Sie das, was Sie eben gesagt haben, hundertprozentig nicht gesagt,
denn ich habe vor diesem Hohen Hause einmal, glaube ich, einen Ordnungsruf bekommen, als ich gesagt habe: „Nur ein toter Kormoran ist ein guter Kormoran.“
Aber ich will hier eins deutlich sagen – ich vertrete heute auch den Umweltminister, der sich zurzeit in der Föderalismusdiskussion in Berlin befindet –: Wir sind die Regierungskoalition gewesen, die überhaupt erst ein Kormoranmanagementsystem in diesem Land aufgebaut hat. Bis 1998 gab es das nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Egbert Liskow, CDU: Und warum klappt das denn nicht? Warum klappt das denn nicht?)
Nicht nur bei den Fischern und Anglern ist der schwarze Vogel längst – und das ist freundlich ausgedrückt – äußerst unbeliebt, sondern auch in der Politik ist es so, dass wir versuchen, Maßnahmen umzusetzen. Nach wie vor ist er einerseits der Feind Nummer eins, nämlich der Fischer und der Angler, andererseits, auch das dürfen wir nicht vergessen, ist er Aushängeschild von Einfluss und Erfolg, nämlich der Naturschützer und Artenschützer. Dieser Vogel war vom Aussterben bedroht und er ist es in anderen Regionen Europas und der Welt auch nach wie vor. Entsprechend schlagen selbstverständlich die Wellen hoch. Wegen des Kormorans fehlen angeblich den einen tatsächlich die Fische, also den Fischern und den Anglern, und den anderen eine schlüssige und damit auch einer gerichtlichen Überprüfung standhaltende Konzeption.
Im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass gegen den Umweltminister und gegen mich Klagen vorliegen, Frau Schlupp, im Zusammenhang mit diesem Management. So wird aus der vergleichsweise sachlichen Frage, wie man tatsächlich die fischereiverträgliche Entwicklung und das Management in Mecklenburg-Vorpommern aufbauen kann, jetzt ein politischer Schlagabtausch, der uns in keinster Weise weiterhilft. Geholfen ist damit im Übrigen niemandem. Der Streit zwischen Fischerei und Naturschutz zieht sich leider mittlerweile – ich betone, leider, da gebe ich Ihnen recht – über Jahre hin. Dabei ist es ganz klar das Ziel der Landesregierung, zu gesicherten Rahmenbedingungen für die Existenz der Teich-, der Binnen- und der Küstenfischerei und auch der Angelei in unserem Bundesland zu kommen.
Aber die Landesregierung hat natürlich auch andere Verpflichtungen zu erfüllen. Wir haben nämlich dafür Sorge zu tragen, dass die europäischen und die deutschen Artenschutzbestimmungen eingehalten werden. Dies gilt im Übrigen auch für den Kormoran. Dieses ist ein schwerer Balanceakt. Wie auch andere Bundesländer gucken wir nach Bayern oder Schleswig-Holstein, die es erfahren mussten oder unserem Beispiel folgen. Leider wird auf dem politischen Parkett bislang meist entweder der einen oder der anderen Seite das Wort geredet und damit kommen wir auch wiederum nicht weiter.
Ich hätte mir wirklich gewünscht – deswegen wird es zu einer Überweisung dieses Antrages kommen, was ich sehr begrüße –, dass sich auch die Fraktion der CDU, vor allen Dingen von diesem Podium aus, nicht nur durch Reduzierungsabschuss oder Vergrämungsabsichten in Sachen Kormoran zu Wort gemeldet hätte, sondern schauen wir uns einmal die gesetzlichen Rahmenbedingungen an, welche uns das Kormoranmanagement erschweren. Wer sich ernsthaft damit beschäftigt, stellt sehr schnell fest, dass insbesondere beim europäischen Vogelschutz Schnellschüsse ganz klar zu Rohrkrepierern werden. Und das haben Sie hier auch deutlich gemacht, Frau Schlupp, damit müssen Sie sich noch ein bisschen mehr beschäftigen.
Es gilt nämlich nicht nur für den Kormoran, den wir im Visier haben, sondern auch für andere wildlebende Arten, die im Übrigen nicht vom Aussterben bedroht sind. Ob Vogelschutzrichtlinie oder Bundesnaturschutzgesetz, alle wildlebenden europäischen Vogelarten sind besonders geschützt und das ist grundsätzlich richtig so. Darauf kann man auch nur antworten: Wir müssen hier ein solides Management entwickeln. Der Schutz einer europäischen Vogelart setzt nicht voraus, dass diese ausdrücklich bedroht ist und in ihrem Bestand zurückgeht. Vogelschutz ist übergreifender zu betrachten. Auch Arten mit stabilen oder sogar zunehmenden Beständen unterliegen dem gleichen gesetzlichen Status. Mit diesem Problem haben wir es einfach in diesem Zusammenhang zu tun. Nur wenige dieser Vogelarten können überhaupt bejagt werden. Nur wenige dürfen und können bejagt werden. Im Anhang 2 steht, dass der Kormoran ausdrücklich nicht zur bejagenden Wildart gehört. Bitte berücksichtigen Sie das bei aller Kritik, die Sie hier gegenüber der Landesregierung äußern.
Wir haben wirklich alles versucht und ich bin gespannt, was Herr Seehofer in den nächsten Wochen und Monaten auf den Weg bringen kann oder wird. Es geht im Übrigen darum, das Verfahren zur jagdbaren Wildart überhaupt erst einmal wieder zu eröffnen. Dort gibt es zurzeit keine Chancen. Das müssen Sie dabei berücksichtigen. Aber selbst wenn, ist es auch kein Geheimnis, dass die Jägerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern wenig Ambitionen entwickelt,
(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Das haben Sie uns erklärt. – Zuruf von Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS)
Die einschlägigen Gesetzgebungen, auf die dieses Hohe Haus bekanntlich ein Höchstmaß an Einfluss versucht auszuüben, sehen eben nur eine einzige Ausnahme: Es muss nachweislich durch den Kormoran entstandener – da r a n arbeiten wir seit Jahren, Frau Schlupp, das wissen Sie
auch, ich habe das auf dem Fischereitag noch einmal deutlich gemacht – fischereiwirtschaftlicher Schaden nachgewiesen werden. Und sich hinzustellen und zu sagen, dieser Vogel frisst so und so viel Fisch, das kennen wir alles,
Ich bitte Sie wirklich nochmals, in dieser Gretchenfrage nicht so einfach diese Worte hier zu finden, sondern die Antwort kann im Übrigen durchaus unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob wir Teichwirtschaften betrachten,
natürliche Binnengewässer oder auch die Küstenfischerei. Und da sind wir auf Daten und Fakten angewiesen, die wir mittlerweile erhoben haben, um dann gerichtsfest – ich sage das noch einmal – zu sein. Sie wollen sicherlich mir oder uns als beiden Häusern eine parlamentarische Handreichung für die Fischer und die Angler und letzten Endes auch für den Naturschutz mit herangeben. Das akzeptiere ich auch. Insofern finde ich das Thema nicht schlecht. Es hätte diesem Antrag wirklich gut zu Gesicht gestanden, wenn Sie deutlich gemacht hätten – und zwar aus fachlicher Sicht und dann auch nachvollziehbar –, welche fischereiliche Begründung für diese Maßnahmen, die europäisch untersagt sind, hier umgesetzt werden soll.
Insbesondere wäre es hilfreich gewesen zu erfahren, ob sich nach Ansicht der CDU-Fraktion erhebliche wirtschaftliche und fischereiwirtschaftliche Schäden bei uns im Land durch nachvollziehbare und fachlich begründete Methoden tatsächlich belegen lassen. Wir können das, das haben wir für die Binnenfischerei getan, und das insbesondere für die Teichwirtschaften. Ich habe die Zusage des Umweltministers, dass keine – ich betone, keine – neuen Kolonien zugelassen werden und wir auch in der Population in Form von Eingriffsmaßnahmen weiterhin Einfluss nehmen werden. Dies halte ich für richtig.
Grundsätzlich kann ich in diesem Zusammenhang feststellen, dass es im Land Mecklenburg-Vorpommern immer eine Koalition der aktiven Maßnahmen bei den Kormoranen gegeben hat. Vielleicht gibt es auch eine Geschlossenheit, wenn wir den Antrag in dieses Hohe Haus wieder zurückführen. Die Federführung bei dem Management liegt, das wissen Sie, beim Umweltministerium und es ist auch nicht zu ändern.
Gleichzeitig gab es aber eine intensive Zusammenarbeit mit den Fachleuten der Fischerei und der Jagd in unserem Hause, was ich zu vertreten habe.
Frau Schlupp, Sie wissen es auch, wir haben erhebliche Mittel für die Bejagungs- und Vergrämungsmaßnahmen bereitgestellt, um damit die Population zurückzudrängen. Schließlich haben wir die Kormoranverordnung, die in Deutschland einmalig war, die andere nachahmen. Auch das Töten von Kormoranen zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden war auf dieser Grundlage 1998 ein
Thema. Per Verordnung ist dieses dann pauschal zugelassen worden und wir haben Einzelfallgenehmigungen immer wieder ermöglicht. Die Ereignisse – und das wissen Sie sehr genau – im Anklamer Stadtbruch jedoch waren leider, ich betone, leider, ein Schlag in das Gesicht derjenigen, die seit Jahren einen gangbaren Weg versucht haben zu entwickeln.
Spätestens jetzt mussten und müssen wir tatsächlich gerichtsfeste Entscheidungen auf der Annahme der erheblichen – ich betone noch einmal, der erheblichen – fischereiwirtschaftlichen Schäden nachweisen. Ansonsten kommen wir hier keinen Millimeter weiter. Wenn Strafanzeigen auf dem Tisch liegen, müssen sich Handeln und Entscheidungen erst recht auf harte Fakten stützen können. Bei aller Wertschöpfung und Wertschätzung natürlich für unsere Küstenfischer – wir müssen feststellen, dass wir hier noch keine Datengrundlage in der beabsichtigten Form vorliegen haben, das heißt, im wahrsten Sinne des Wortes muss hier mehr „Butter bei die Fische“.
Aus der Unterrichtung der Landesregierung aus dem Jahr 1999 sind die fischereilichen Schäden auch dokumentiert worden. Dies ist längst unbestritten. Ich darf hier noch einmal herausarbeiten: Wir haben klare Nachweise im Bereich der Fischproduktion in traditionell geschützten und ungeschützten Teichen. Wir haben die ganz klare Beeinflussung, den Nachweis beim Fischfang in den Reusen. Das wissen wir. Das können wir auch nachweisen. Wir haben auch Probleme bei der Stellnetzfischerei. Auch das können wir ganz klar nachweisen. Und wir haben die Probleme – deswegen haben die Maßnahmen auch gegriffen – bei der fischereilichen Bewirtschaftung größerer Seen mittels Fischbesatzmaßnahmen. Ich sage hier noch einmal: Wir sind doch auf einem vernünftigen Weg. Wenn wir auf der einen Seite Besatzmaßnahmen fördern und auf der anderen Seite einen Überbestand dieser Tiere haben, dann muss einfach eingegriffen werden. Und das tun wir bereits.
Die Geister scheiden sich aber nach wie vor über den Umfang der Schäden und damit auch der Erheblichkeit. Ich glaube, ich habe das deutlich gemacht, genau da liegt der Hase oder der Fisch in der Pfanne. Vom Einfluss des Kormorans auf den sonstigen Artenschutz und auf die Gewässerökologie zu fabulisieren, hilft den Fischern und den Anglern überhaupt keinen Millimeter weiter.