Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

Und wir haben in der gestrigen Debatte hier wiederholt gehört, dass ja gerade, da es als freiwillige Leistung nach wie vor eingestuft ist, diese freiwillige Leistung auch auf kommunaler Ebene sofort Kritikpunkt von Haushalten wird, so sie nicht ausgeglichen sind und als Sparmaßnahme nach wie vor beanstandet werden.

In Sachsen ist es mittlerweile gelungen, dass die Erhebung der Kulturpflege zu einer gesetzlichen Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise in Paragraf 2 des Sächsischen Kulturraumgesetzes registriert wurde und bis heute in der Bundesrepublik Deutschland als einmalig und vorbildlich angesehen wird. Vielleicht kann die Aufnahme von Kultur als Staatsziel in die Verfassung dahin führen, dass – und da bin ich anderer Auffassung als Herr Caffier – es nicht den Föderalismus behindert, sondern bestärkt in allen Bundesländern dieses dann auch so übernommen werden kann. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrages.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Frank Ronald Lohse, SPD)

Danke schön, Frau Schmidt.

Es hat jetzt ums Wort gebeten der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Professor Dr. Dr. Metelmann. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung begrüßt die Initiative der Regierungsfraktionen zur Aufnahme der Kultur in das Grundgesetz. Und da die Kultur weitgehend in die Zuständigkeit der Länder fällt, ist es natürlich auch folgerichtig, dass eine entsprechende Aufnahme in unsere Verfassung von den Ländern vorgeschlagen und vertreten wird.

Ich glaube, wir haben in dieser Debatte, die wir gerade gehört haben, viele wertvolle Anregungen und Gedankengänge aufnehmen können:

Mir hat Ihr Gedanke, Herr Abgeordneter Lohse, gut gefallen, Sie haben das mit sehr schönen Beispielen belegt, Kultur als die Spur des Menschen auf der Erde zu begreifen. Dann ist sie natürlich aufzunehmen, wenn wir den Gegenbegriff der Natur als das, was vom Menschen nicht beeinflusst werden sollte, schon zu den Staatszielen rechnen.

Und, Frau Abgeordnete Schmidt, ich danke Ihnen dafür, dass Sie gerade im dritten Gedankengang deutlich gemacht haben, welche Bedeutung Kultur für jede Form von Werteorientierung unseres Lebens hat. Wenn wir Werteorientierung überhaupt als eine Grundlage sehen wollen für eine funktionierende Gemeinschaft, dann steht gerade die Kultur einer Gesellschaft mündiger Bürger durchaus gut zu Gesicht.

Auch die Kulturfragen sind in vielen internationalen Verträgen immer wieder festgeschrieben worden, eingebaut worden. Ich denke an die allgemeine Erklärung der Men

schenrechte, den Pakt zu den ökonomischen, sozialen, kulturellen Rechten oder die Kinderrechtskonversion, wo das Recht auf Kunst und Kultur garantiert ist. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Verträge, diese internationalen Vereinbarungen ratifiziert. Sie ist damit schon eine Verpflichtung zur Sicherung des kulturellen Lebens eingegangen. Ein anderer Aspekt – auch die Europäische Union hat sich einen Kulturartikel gegeben. Ich zitiere: „Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedsstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.“

In ihren Verfassungen bekennen sich die Länder zu ihrer Verantwortung in der Pflege und Förderung von Kunst und Kultur. Ich darf aus unserer Verfassung zitieren: „Land, Gemeinden und Kreise schützen und fördern Kultur, Sport, Kunst und Wissenschaft.“

Es besteht sicherlich gar kein Zweifel daran, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Kulturstaat ist. Dies sollte s ich nun auch im Grundgesetz rechtlich verankert sehen. Unsere Staatszielbestimmung formuliert im Grundgesetz bis jetzt den Sozialstaat, den Umweltschutz, den Tierschutz und ich bin ganz davon überzeugt, dass auch die Kultur in das Grundgesetz hineingeschrieben werden muss.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Mit der Staatszielbestimmung ist keine Verstärkung der kulturell bezogenen Bundeskompetenz verbunden. Es ist auch kein Eingriff in die kulturelle Selbstgestaltungskompetenz der Kommunen. Aber es ist eine wesentliche Rückenstärkung – das will ich noch einmal herausgreifen und das habe ich aus allen Beiträgen gehört, Sie haben es noch mal in Ihrem vierten Aspekt, im vierten Gedankengang genannt – für alle Menschen, die in irgendeiner Form Kultur selbst schaffen, die Kultur fördern. Es ist eine Rückendeckung für alle, die sich in Stiftungen und anderen Organisationen, in Vereinen, in Chören, in Museen in jeder Form für Kultur einsetzen. Es ist wohl auf diese Weise ein gutes Stück für das Selbstbewusstsein einer bürgerlichen und individuell im Sinne des Gemeinwesens verantwortlichen Gesellschaft, ein gutes Stück der Eigenidentität.

In diesem Sinne und zurückgreifend auf die vielen guten Argumente, die Sie alle gebracht haben, die ich jetzt gar nicht noch mal alle hervorholen muss, weil schon die heutige Debatte an sich ein Wert war, wird sich die Landesregierung für die Aufnahme einer Staatszielbestimmung im Grundgesetz verwenden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe

damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD auf Drucksache 4/2249. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD auf Drucksache 4/2249 bei Zustimmung durch die

Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS, Gegenstimmen der Fraktion der CDU und zwei Stimmenthaltungen der Fraktion der CDU sowie einer Enthaltung der Fraktion der SPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Kormoranmanagement in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/2246.

Antrag der Fraktion der CDU: Kormoranmanagement in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/2246 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Schlupp. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hat heute ein aktuelles Problem auf die Tagesordnung gebracht, welches nicht nur die Existenz der Fischer unseres Landes, sondern auch vieler Fisch- und Vogelarten in unserem Land gefährdet.

Vorangestellt sei, dass nicht die Kormorane an sich das Problem sind, sondern ihre große Anzahl. Seit 1990 hat sich der Kormoranbestand in Mecklenburg-Vorpommern von circa 3.000 Brutpaaren auf über 13.000 Brutpaare erhöht. In der Brutzeit kommen die Nistlinge und danach die Jungvögel dazu. Die enorme Vermehrung der Kormorane und die mit ihr verbundenen ökonomischen und sozialen Auswirkungen für die Fischerei und den Artenschutz zwingen uns endlich zu einer Versachlichung der Diskussion. Im Interesse der Fisch- und Avifauna ist ein gezieltes Handeln mehr denn je erforderlich. Hier fehlt der Landesregierung offensichtlich ein klares Konzept, denn nur so ist zu verstehen, dass einerseits die Fangquoten für die Fischer ständig abgesenkt werden und bedrohte Fischarten wie der Aal auf die Rote Liste sollen und andererseits die explosionsartige Ausbreitung des Kormorans zugelassen wird. Geld für Förderprogramme in Millionenhöhe zur Züchtung und Wiederansiedlung von Fischen ist zum Fenster hinausgeworfen, wenn auf der anderen Seite keine effiziente Dezimierung des Kormoranbestandes erfolgt.

Die durch Kormorane an den Fischbeständen verursachten Schäden lassen sich leicht berechnen. Durchschnittlich nimmt ein Kormoran 0,5 Kilogramm Fisch zu sich. Das sind 182,5 Kilogramm Fisch pro Jahr. Insgesamt fressen also allein die 13.000 Brutpaare im Jahr mehr als 4.745 Tonnen Fisch. Noch größer ist der Schaden dadurch, dass der Kormoran vorwiegend Jungfische und Laichfische frisst. Vor diesem Hintergrund sind die Forderungen der Berufsfischerei und der Anglerverbände nach einer drastischen Bestandsregulierung mehr als nachvollziehbar. Eine Bestandsreduzierung ist aber auch im Interesse des Arten- und Gewässerschutzes zwingend erforderlich. Aus diesem Grunde fordern wir in Punkt 1 unseres Antrages die Landesregierung auf, endlich geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Kormoranbestandes zu unternehmen, denn eins muss uns allen klar sein: Ein weiteres Aussitzen des Problems gefährdet die Existenz unserer Fischer.

(Beifall Egbert Liskow, CDU, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Landesverordnung zur Abwehr erheblicher Schäden an Nutzfischen durch Kormorane, durch die Zulassung von Ausnahmen

von besonderen Schutzvorschriften für besonders geschützte Tierarten, Kormoranverordnung, sind wir einen Schritt auf dem richtigen Weg vorangekommen. Diese Verordnung allerdings muss konsequenter als bisher umgesetzt werden. Die Möglichkeiten der Reduzierung des Kormoranbestandes durch Zerstörung der Gelege, durch Vergrämung, Abschuss oder andere geeignete Maßnahmen sind zwingendes Gebot im Interesse der Fischer und des Artenschutzes. Wer aus rein dogmatischen Gründen von seiner eigenen Verordnung abweicht und diese auf wenige Gebiete beschränkt, der wird weder dem Anliegen der Fischer noch dem des Artenschutzes gerecht. Anstatt für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Kormoranverordnung zu sorgen, verwässert diese Landesregierung diese durch die Allgemeinverfügung über die Ausnahme von einzelnen Gebieten aus dem Geltungsbereich der Kormoranverordnung vom 22. Februar 2006. Damit wird die Kormoranverordnung faktisch außer Kraft gesetzt. Dieser Weg, meine Damen und Herren der Koalition, den Sie dort gerade beschreiten, führt nicht nur in eine Sackgasse, nein, er diskreditiert den ehrenamtlichen Naturschutz der Anglerverbände, er gefährdet die Existenz der Fischer, er gefährdet Arten und schadet dem Land.

(Beifall Egbert Liskow, CDU: Ja.)

Um wirkliche Effekte erreichen zu können, müssen auch Gebiete in die Bejagung einbezogen werden, die bisher durch die Kormoranverordnung ausgeschlossen sind. Im Klartext heißt das, dass die laut Verordnung zulässigen Maßnahmen auch auf Schutzgebiete erweitert werden müssen. Hierzu braucht man allerdings Mut und muss auch einmal den Gegenwind der selbsternannten Tier- und Umweltschützer ertragen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine wirksame Reduzierung des Kormoranbestandes und der Erhalt eines verträglichen Bestandsniveaus ist nur durch Umsetzung eines europäischen Managementplanes möglich. Alleingänge sind wie in fast allen Bereichen des Umweltschutzes zum Scheitern verurteilt. Regionale Vergrämungsmaßnahmen und Abschüsse bringen zwar Entspannung, können das grundsätzliche Problem jedoch nicht lösen. Aus diesem Grund fordert meine Fraktion unter Punkt 3 unseres Antrages die Landesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für ein abgestimmtes Kormoranmanagement einzusetzen. Hierzu zählt für uns, dass der Kormoran in den Anhang 2 der Vogelschutzrichtlinie und als jagdbares Wild in das Jagdgesetz aufgenommen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, bereits im August 2004 wurde seitens des Umweltministeriums eine Überprüfung der Kormoranverordnung angekündigt. Leider hat sich bis heute nichts getan. Um die hohe Populationsdichte an Kormoranen nachhaltig reduzieren zu können, muss die Kormoranverordnung aus dem Jahr 2000 angepasst werden

(Beifall Wolfgang Riemann, CDU)

und auf nationaler und europäischer Ebene ein Konzept zur Bestandsregulierung beim Kormoran erarbeitet werden. Da mit einer kurzfristigen Reduzierung der Kormoranbestände nicht zu rechnen ist, müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um die Ertragsausfälle der Fischer auszugleichen.

Sehr geehrte Damen und Herren, in den zurückliegenden Jahren hat die Landesregierung gerade im Bereich des Kormoranmanagements die Zeit verschlafen. Es ist

allerhöchste Zeit zu handeln. Deshalb fordere ich Sie im Interesse der Fischer und des Artenschutzes auf, unserem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Frau Schlupp.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister.

(Egbert Liskow, CDU: Der Kormoranminister!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die schwarzen Vögel haben es in Mecklenburg-Vorpommern wirklich nicht leicht.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

Und wenn ich mir den Antrag anschaue, der sicher ernsthaft gemeint ist, ist mir Folgendes noch einmal aufgefallen, und zwar heißt es im Punkt 3: Die Landesregierung soll „sich für ein regionales, nationales und europaweites Kormoranmanagement einsetzen.“

(Hans-Heinrich Jarchow, SPD: Weltweit!)

Eigentlich fehlt tatsächlich nur noch „weltweit“. Dann wäre es wirklich komplett gewesen. Ich glaube, wir nehmen uns hier in dieser Frage...

(Wolfgang Riemann, CDU: Sie können ja einen Ergänzungsantrag machen, Herr Minister. – Egbert Liskow, CDU: Das hoffen wir. – Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Aber in doppelter Ausführung.)

Wir nehmen uns in dieser Frage wirklich ernst. Insbesondere, wenn man sich dann die schwarzen Vögel anschaut, ist es tatsächlich so, dass diese fischfressenden Vögel eine Ressource angreifen und mit uns Menschen teilen müssen.