Beate Schlupp
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich hier nicht reden, aber ich finde ehrlich gesagt die ganze Debatte, die wir hier betreiben, ziemlich lebensfremd. Ich habe jetzt die Erziehung zweier Kinder hinter mir, die diese fragliche Altersgruppe gerade hinter sich gelassen haben. Wenn wir hier über freiwillige Selbstverpflichtung reden, dann muss ich ganz ehrlich sagen, wenn ich mich mit meinen Kindern hingesetzt hätte und, was das Rauchen angeht, über freiwillige Selbstverpflichtung gesprochen hätte, hätten die mich ausgelacht, zumindest in der Phase zwischen 14 und 16.
Das ist nicht nur meine Erfahrung. Ich unterhalte mich mit vielen Müttern und die sagen, gerade in ihrer Pubertätsphase, in der sie sich versuchen auszuprobieren, ist da wohl nichts zu erreichen.
Ich will Ihnen auch ein praktisches Beispiel sagen. Meine Kinder haben beide geraucht. Meine Tochter hat dann die Schule gewechselt, weil sie ihre Leistungskurse
in der alten Schule nicht belegen konnte, und ist in einer Privatschule, wo Rauchen verboten ist.
Zwischenzeitlich habe ich zwei Kinder, von denen eines raucht und eines nicht. Und jetzt können Sie einmal raten, welches Kind das wohl ist. Ich habe meine Tochter gefragt: Wie bist du denn zu diesem tollen Ergebnis gekommen?
Die Begründung war, sie hat in der Schule nicht mehr rauchen können und da hat sie sich es halt abgewöhnt, weil es keinen Zweck mehr hatte.
Ich meine, darüber reden wir doch eigentlich. Das sind Dinge, die lassen sich hier irgendwo nicht wegdiskutieren. Das sind die Fakten. Wir reden hier, wir müssen lange prüfen.
Ich habe vergessen zu sagen, dass die Schule in Sachsen ist, Herr Walther.
Wie gesagt, es ist eine Privatschule gewesen, in der haben die sich darauf geeinigt, das so zu verbieten. Die hatten auch andere Möglichkeiten.
Ja, und wer einigt sich? Wenn die Lehrer nicht bereit sind, sich zu einigen,
dann passiert auch nichts, denn die andere Schule steht hier in Pasewalk, nicht ganz weit weg vom deutschpolnischen Gymnasium. Die Debatte, die wir hier führen, ist nun wirklich …
Erklären Sie das einmal den Eltern!
Erklären Sie das einmal den Eltern! Ich erwarte ganz einfach, dass Sie hier einmal Verantwortung übernehmen.
Ich bin der Meinung, man sollte schon mal auf die Eltern hören, auf die Leute, die damit auch Erfahrungen gesammelt haben. Wir müssen nicht immer im luftleeren Raum debattieren. Viele hier haben Kinder oder Erfahrungen aus der Schule, woher auch immer.
Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe eine andere Erfahrung gemacht. Und wenn man das unterstützen kann – mit Unterstützung hat es meine Tochter schließlich geschafft –,
dann sollte man darüber nachdenken, ob man es auch wirklich unterstützen kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mit meiner eigentlichen Rede anfange, möchte ich doch einmal kurz auf die Aussagen unseres Umweltministers reagieren. Was diese strittigen Flächenangaben angeht, so beziehen wir uns auf die Angaben des Bauernverbandes, von denen ich ausgehe, da sie strengen Meldepflichten unterliegen, dass sie auch eine Kontrolle haben, wie viel Fläche betroffen ist und wie viel nicht. Also man könnte das sicherlich abklären.
Und was die Eutrophierung der Ostsee angeht, das hört sich für mich fast so an, als würden Sie unterstellen, dass das hauptsächlich oder fast alleine die deutschen Landwirte sind, die zur Eutrophierung in der Ostsee beitragen.
Die Ostsee ist ein Gewässer, an das auch andere Länder grenzen, und von daher halte ich diese Argumentation hier nicht unbedingt für zielführend.
Was einen Wahlkampfantrag angeht, so möchte ich daran erinnern, dass wir bereits vor zwei Jahren einen solchen Antrag gestellt haben, der bekanntermaßen wieder einmal abgelehnt wurde.
Deshalb haben wir im Mai dieses Jahres erneut die Anträge meiner Fraktion in diesem Hohen Hause beraten, die die Schaffung von wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen im Bereich der Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln für Mecklenburg-Vorpommern sicherstellen sollten. Seitdem wurde das Landeswassergesetz mindestens fünfmal novelliert. Trotzdem ziehen sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auf den Standpunkt zurück, dass es für eine Anpassung des Landeswassergesetzes zu spät sei und dies der kommenden Landesregierung überlassen werden solle.
Sie hoffen offensichtlich, dass der Antrag meiner Fraktion der Diskontinuität zum Opfer fallen wird.
Schon im Mai bestand fraktionsübergreifend Einigkeit darin, dass der Antrag im Landwirtschaftsausschuss und im Umweltausschuss beraten werden sollte. Schon damals hat meine Fraktion auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Aus diesem Grunde heißt es unter anderem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: „Im Interesse der deutschen Landwirte und zum Schutz der Verbraucher treten wir für faire Wettbewerbsbedingungen in allen Regionen der Europäischen Union
ein. Dazu gehören die EU-weite Harmonisierung von Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzstandards auf möglichst hohem Niveau.“
Hierzu zählt insbesondere die 1:1-Umsetzung von europa- und bundesrechtlichen Vorgaben. Für diese 1:1Umsetzung von europäischen Vorgaben setzte sich meine Fraktion in den zurückliegenden Jahren vehement ein. Leider mangelte es an Unterstützung durch Regierung und Koalitionäre.
Sehr geehrten Damen und Herren! Am 14. Januar 2006 trat die neue, schon erwähnte Düngeverordnung in Kraft. Die Düngeverordnung regelt unter anderem, dass bei der Ausbringung von Düngemitteln grundsätzlich ein Abstand von 3 Metern zu Gewässern einzuhalten ist. Dieser Abstand wird vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundesumweltministeriums als ausreichend erachtet. Gesonderte Regelungen wurden lediglich für stark geneigte Flächen festgelegt. Die Europäische Union legt bei der Nitratrichtlinie keinerlei Abstandsregelungen für Gewässer fest. Somit ist der Bundesgesetzgeber mit der 3-MeterAbstandsregelung bereits über das EU-Recht hinausgegangen.
Zusätzliche Wettbewerbsverzerrungen ergeben sich aus dem Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, welches in Paragraf 81 ein Ausbringungsverbot im Uferbereich von 7 Metern normiert. Dieses Ausbringungsverbot ist weder fachlich noch rechtlich zu begründen. Es stellt lediglich unverhältnismäßige Anwendungsbeschränkungen für mineralische und organische Düngemittel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Mecklenburg-Vorpommern dar. Zu Recht beklagen sich Landwirte und ihre berufsständische Interessenvertretung darüber, dass die derzeitige Regelung des Paragrafen 81 Absatz 3 des Landeswassergesetzes schwerwiegende Wettbewerbsnachteile mit sich bringt.
Und ich wiederhole jetzt bewusst meine Aussagen bei der Einbringung unseres Antrages, weil ich denke, dass Wiederholungen vielleicht auch zur Nachhaltigkeit beitragen. Das Landeswassergesetz berücksichtigt weder die Auswahl eines geeigneten Ausbringungszeitraums noch die Verhältnisse vor Ort oder die Applikationstechnik. Ob Pflanzenschutzgesetz oder Düngemittelverordnung, es gibt schon heute ausreichende Regelungen im landwirtschaftlichen Fachrecht, die die gute fachliche Praxis und damit den Schutz der Umwelt normieren. Pflanzenschutzmittel dürfen nur dann verwendet und vermarktet werden, wenn sie amtlich zugelassen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mittel hinreichend wirksam und schädliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und Grundwasser ausgeschlossen sind. Gleichzeitig muss jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, die erforderlichen Sachkenntnisse nachweisen. Aus diesen Gründen verzichten andere Bundesländer wie Bayern schon heute auf landesgesetzliche Regelungen.
Die Benachteiligung der Landwirte in MecklenburgVorpommern durch die im Paragrafen 81 Absatz 3 normierte Gewässerabstandsregelung konnte zwischenzeitlich weder durch das Umweltministerium noch durch den Umweltausschuss begründet werden. Vielmehr verwies der Umweltminister in der Debatte darauf, dass es auch in
anderen Bundesländern Abstandsregelungen gibt. Die Beratungen unseres Antrages machten allerdings deutlich, dass lediglich die Länder Saarland, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern eine derartige Regelung für die Ausbringung von Düngemitteln normiert haben. In allen anderen Bundesländern gilt das landwirtschaftliche Fachrecht, unter anderem die Düngeverordnung, das Pflanzenschutzgesetz und so weiter.
In den Beratungen des Landwirtschaftsausschusses kamen die Ausschussmitglieder zu dem Ergebnis, dass dem Antrag meiner Fraktion zu folgen sei. Insbesondere die Ausführungen der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums machten deutlich, dass es im Interesse der Landwirte unseres Landes und im Interesse der Deregulierung keiner Abstandsregelung im Landeswassergesetz bedarf.
Aus diesem Grund hat der Landwirtschaftsausschuss eine eindeutige Stellungnahme an den federführenden Umweltausschuss abgegeben.
Dennoch versuchten die Vertreter von PDS
und SPD die Anpassung des Landeswassergesetzes im Umweltausschuss hinauszuzögern. Gerade vor diesem Hintergrund, dass das Landeswassergesetz im Rahmen verschiedener Artikelgesetze, wie der Landesbauordnung, des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes und des Gesetzes zur Deregulierung, mehrfach verändert wurde, bleibt es unverständlich, weshalb gerade in diesem Artikel des Umweltinformationsgesetzes die Koalition die Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Antrages meiner Fraktion in Zweifel zog. Zu der seitens der Landtagsverwaltung erarbeiteten Stellungnahme wurden hier bereits im Rahmen der Beratungen des UIG ausreichende Ausführungen getätigt.
Sehr geehrte Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, wieder einmal haben Sie es verabsäumt, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Wieder einmal haben Sie Ihre dogmatischen Ansichten vor die Interessen unserer Landwirtschaftsbetriebe gestellt.
Aus diesem Grund lehnt meine Fraktion die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn in den ersten Beratungen unseres Antrages Einigkeit darüber bestand, dass der Antrag meiner Fraktion in den Landwirtschafts- und Umweltausschuss überwiesen werden soll, war dieses bereits der kleinste gemeinsame Nenner, auf den wir uns in diesem Hohen Hause einigen konnten. Denn nur so ist es zu verstehen, dass ursprünglich im Umweltausschuss ein Votum herbeigeführt wurde, den Antrag meiner Fraktion nicht zu beraten und somit dem Landtag keine Beschlussempfehlung und keinen Bericht zum Antrag vorzulegen. Die beabsichtigte Vorgehensweise verdeutlicht leider das mangelnde Demokratieverständnis einzelner Abgeordneter.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ja wohl festgestellt worden, dass der Antrag zu beraten ist, sonst wäre die Beschlussempfehlung nicht doch noch vorgelegt worden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Deutsche Fischereiverband hat sich auf seiner Jahrestagung noch einmal deutlich für eine drastische Reduzierung des Kormoran
bestandes ausgesprochen. Allen ist dabei klar, dass nicht der Kormoran an sich das Problem ist, sondern lediglich seine große Anzahl. Sowohl Binnenkutter als auch Küstenfischer sind durch die hohe Bestandsdichte des Kormorans in ihrer Existenz gefährdet. Seit 1990 hat sich der Bestand allein in Mecklenburg-Vorpommern, man kann es gar nicht oft genug erwähnen, von circa 3.000 auf über 13.000 Brutpaare erhöht. Stelle ich das der Zahl gegenüber, die der Umweltminister genannt hat, 23.000 Brutpaare bundesweit, dann kann man den hohen Bestand für Mecklenburg-Vorpommern feststellen.
In der Brutzeit kommen die Nestlinge und danach die Jungvögel hinzu. Die enorme Vermehrung der Kormorane und die damit verbundenen ökonomischen wie auch sozialen Auswirkungen auf Fischerei und Artenschutz zwingen uns zum Handeln. Artenschutz, der zur Gefährdung und Verdrängung geschützter Arten führt, und ich denke dabei nicht nur an Fische, sondern auch an bestimmte Vogelarten, kann nicht Ziel unseres Handelns sein.
Der Landwirtschaftsausschuss, der sich mit dieser Thematik befasst hat, hat aus diesem Grund die Landesregierung aufgefordert, die Kormoranverordnung unter Einhaltung des bestehenden Rechts so auszugestalten, dass eine Bestandsreduzierung der derzeitigen Brutpaare auf eine den natürlichen Gegebenheiten angemessene Zahl erfolgen kann. Die Ziffer 3 des Antrages meiner Fraktion, dass sich die Landesregierung auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene für ein Kormoranmanagement einsetzen soll, wurde mitgetragen. Leider konnte dieses Votum des Landwirtschaftsausschusses nicht mehr in die Beratungen des Umweltausschusses einfließen, da diese bereits am Vortag abgeschlossen waren.
Verantwortungsvolle Politik, meine Damen und Herren der Koalition, sieht meines Erachtens anders aus.
Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der derzeitigen Entwicklung des Kormoranbestandes sind die Forderungen der Berufsfischerei und der Anglerverbände nach einer drastischen Bestandsreduzierung nachzuvollziehen. Eine Bestandsreduzierung ist auch im Interesse des Arten- und Gewässerschutzes zwingend erforderlich.
Aus diesem Grunde hat meine Fraktion die Landesregierung zum Handeln aufgefordert. Leider wurde im Rahmen der Beratungen deutlich, dass die Landesregierung kaum Möglichkeiten sieht, im Interesse der Fischer und des Artenschutzes tätig zu werden. Ein erster richtiger Schritt wäre, die Kormoranverordnung unseres Landes wieder in vollem Umfang in Kraft zu setzen. Gleichzeitig muss dafür Sorge getragen werden, dass durch die Zerstörung der Gelege, durch Vergrämung, Abschuss oder andere geeignete Maßnahmen eine Bestandsreduzierung möglich ist. Ein zweiter Schritt sind Aktivitäten auf Bundes- und Europaebene. Es reicht nicht aus, sich hinter Verordnungen zu verstecken und so die Fischer in unserem Land im Stich zu lassen. Der dann schließlich doch vorgelegten Beschlussempfehlung und dem Bericht des Umweltausschusses kann meine Fraktion nicht folgen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal sind die Koalitionsfraktionen der Auffassung, dass die von Ihnen getragene Landesregierung zum Jagen getragen werden muss. Anders kann und darf man den vorliegenden Antrag meines Erachtens nicht verstehen.
Nun aber zum Thema. Die vielen Skandale in den letzten Jahren zeigen, dass es um den Verbraucherschutz in Deutschland immer noch nicht gut bestellt ist. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation und zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in die Diskussion eingebracht. Heute ist das VIG verabschiedet worden.
Die CDU sieht in diesem Gesetz und in den Gesetzen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches einen zentralen Baustein zur Vorbeugung und zur raschen Eindämmung von Lebensmittelskandalen. Mit dem Gesetzentwurf und mit dem Gesetz wird das Leitbild des mündigen Verbrauchers gestärkt. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten zum ersten Mal einen bundesweit einheitlichen Anspruch auf Zugang zu bei Behörden vorliegenden Informationen über Erzeugnisse. Daneben enthält das Gesetz die Verpflichtung der Behörden, bei Rechtsverstößen, Gesundheitsgefahren oder Ekelfällen, wie zum Beispiel beim Handeln mit verdorbenem Fleisch, die Öffentlichkeit von sich aus zu informieren. Dies gilt auch für Waren, die bereits verzehrt wurden. All diese Maßnahmen sind entscheidende Schritte, um kriminelles und betrügerisches Handeln zum Nachteil der Verbraucher zu bekämpfen. Gleichzeitig stärken sie das Vertrauen der Verbraucher in die deutschen Lebensmittel. Klar aber dürfte sein, dass kriminelles Handeln nie hundertprozentig ausgeschlossen werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der von Ihnen vorgelegte Antrag fordert die Landesregierung auf, Nachbesserungen im Verbraucherinformationsgesetz durchzusetzen. So sind Sie der Auffassung, dass die Höhe der Gebühren im Sinne des Antragstellers zu bestimmen sei und die Ablehnung eines Informationsersuchens nicht mit Kosten für den Antragsteller verbunden sein darf. Praktisch heißt das, dass die Gebühren je nach Einkommen oder Finanzlage des Antragstellers zu berechnen seien. Bei Nichtherausgabe von Informationen aus Gründen des Datenschutzes sind keine Gebühren zu erheben. Die bei der Recherche der Verwaltung entstehenden Aufwendungen sollen nach Ihren Vorstellungen durch die Verwaltung getragen werden. Diese Forderungen stehen im Widerspruch zu den Zielen der Entbürokratisierung und der Verwaltungsmodernisierung in unserem Land.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unter Punkt 2 des Antrages fordern die Regierungsfraktionen eine Reduzierung der Ausschluss- beziehungsweise Beschränkungsmittel. Wie bereits beim Umweltinformationsgesetz des Landes debattiert, gibt es eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Erwägungen, die bei der Herausgabe von Informationen berücksichtigt werden müssen. Die Herausgabe von Informationen darf nicht zum Nachteil von unbescholtenen Bürgern oder Unternehmen führen. Hier muss meines Erachtens seitens der Behörden eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und den Interessen der Bürger beziehungsweise Unternehmen vorgenommen werden.
Unter Punkt 5 fordern Sie Bearbeitungsfristen, die in der Regel einen Monat betragen sollen. Gerade hier gilt es, bei der Gewährung von Akteneinsicht die rechtsstaatlichen Grundsätze zu beachten. Die im Verbraucherinformationsgesetz enthaltene Frist von zwei beziehungsweise drei Monaten bei Drittbeteiligung ist notwendig, um eine gründliche Prüfung der Belange Dritter zu ermöglichen.
Gerade Ihre Landesregierung, meine Damen und Herren der Koalition, hat sich in letzter Zeit bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen immer wieder dadurch ausgezeichnet, dass Sie auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder auf die Anforderungen des Datenschutzes verwies.
Im Gegensatz zu Ihrer Auffassung geht die CDU-Landtagsfraktion davon aus, dass das vorliegende Verbraucherinformationsgesetz Verbraucherinnen und Verbrauchern einen echten Schutz gegenüber verdorbenen oder unsachgemäß behandelten Lebensmitteln bietet.
Sehr geehrte Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, anstatt hier einen Antrag zu stellen, der sich mit bundespolitischen Themen befasst, sollten Sie lieber mal vor der eigenen Tür kehren. So haben Sie in den letzten Jahren die Förderung der Verbraucherschutzzentrale so stark gekürzt, dass diese Insolvenz anmelden musste.
Dem Verbraucherschutz in unserem Land haben Sie damit einen Bärendienst erwiesen. So war in der SVZ vom 14.06. dieses Jahres zu lesen, ich zitiere: „Schlechte Noten für Verbraucherschutz im Land“. Im bundesweiten Ranking ist Mecklenburg-Vorpommern unter der von Ihnen getragenen Regierung auf Platz 16 gerutscht. Das sind die Ergebnisse Ihrer Politik! Die „Berliner Zeitung“ kommt zu der Auffassung: „Besonders mangelhaft ist … der Schutz der Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern …“ und so weiter.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag greift bei Weitem zu kurz. Sie versuchen, die Probleme der Landesregierung in puncto Verbraucherschutz auf die Bundesebene zu schieben. Meine Fraktion ist der Überzeugung, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetz auf dem richtigen Weg ist. Es steht jeder Landesregierung frei, sich über den Bundesrat in die Beratung von Gesetzen einzubringen.
Diese Möglichkeit sollte die Landesregierung auch wahrnehmen, aber – und das ist der wichtigste Punkt – erst einmal sind die eigenen Hausaufgaben zu machen. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Schaufensterantrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Ihnen vorliegenden Sammelübersicht finden Sie – Frau Peters hat es schon erwähnt – 118 Petitionen, mit denen sich der Petitionsausschuss im Berichtszeitraum abschließend beschäftigt hat. Erneut fächern sich die Eingaben der Bür
gerinnen und Bürger in zahlreiche Themengebiete auf, dennoch werde ich an dieser Stelle nur auf einige der vorliegenden Petitionen näher eingehen.
Wir befinden uns in einem Wahljahr. Daher möchte ich zunächst Ihre Aufmerksamkeit auf die Petition mit der laufenden Nummer 38 in der Sammelübersicht lenken. In der Eingabe beschwerten sich mehrere Inhaftierte einer Justizvollzugsanstalt unseres Landes über die mangelnden Informationen vonseiten der JVA im Vorfeld der Bundestagswahl 2005. Die Petenten bemängelten, dass sie aufgrund der späten Information nicht mehr in der Lage waren ihre Briefwahlunterlagen anzufordern, und somit gehindert waren, ihr Wahlrecht auszuüben. Der Petitionsausschuss erörterte den Sachverhalt in einer Sitzung zusammen mit einem Vertreter des Justizministeriums. Das Ministerium räumte ein, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Information der Gefangenen der Justizvollzugsanstalt gekommen sei. Dank dieser Petition war es dem Ausschuss möglich, das Justizministerium für diese Problematik neu zu sensibilisieren. In Vorbereitung auf die anstehende Landtagswahl im September werden nun Vorkehrungen getroffen, die den reibungslosen Ablauf der Wahl in den Justizvollzugsanstalten unseres Landes sichern sollen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags am 1. April 2005 führte vermehrt zu Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Petition mit der laufenden Nummer 20 der Sammelübersicht verweisen. Die Petentin, eine Rentnerin, bemängelte, dass sie trotz ihres geringen Einkommens aufgrund der neuen Befreiungskriterien innerhalb des Staatsvertrages nicht mehr von einer Zahlung der GEZ-Gebühren ausgenommen wird. Auf die Lage der Petentin trifft keines der zehn Befreiungskriterien im neuen Staatsvertrag zu. Ein Befreiungsantrag aufgrund einer besonderen Härte wurde abgelehnt. Der Petitionsausschuss befasste sich mit der Eingabe und holte beim zuständigen Ministerium weitere Informationen ein. Nach Beratung der Petition musste festgestellt werden, dass der Petentin im Rahmen der gültigen Rechtslage nicht geholfen werden kann. Dennoch machte das Ansinnen auf die besondere Situation der Rentner mit geringem Einkommen in unserem Land aufmerksam.
Die Petition wurde daher abschließend an die Landesregierung sowie an die Fraktionen des Landtages zur Kenntnis gegeben, um nachdrücklich auf diese Problematik hinzuweisen. Es wäre wünschenswert, dass bei einer erneuten Änderung des Staatsvertrages das Anliegen der Rentner mit geringem Einkommen eine entsprechende Berücksichtigung findet.
Des Weiteren möchte ich auf eine Petition hinweisen, bei der ein bürgerfreundlicheres – und das ist schon eine sehr freundliche Umschreibung – Verhalten der Behörden im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes wünschenswert gewesen wäre. Gemeint ist die Petition mit der laufen Nummer 76 der Sammelübersicht. Im spezifischen Sachverhalt der Petition konnte aufgrund eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens nicht geholfen werden. Dennoch machte der Petent, anerkannter Beschädigter nach Opferentschädigungsgesetz, auf einen uner
träglichen Zustand in unserem Land aufmerksam, und zwar auf die lange Bearbeitungszeit von Anträgen in den Sozialämtern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein anerkannter Beschädigter nach Opferentschädigungsgesetz ist in erster Linie ein Opfer. Einer Person, die Opfer eines Überfalls oder eines Verbrechens geworden ist, muss rasch, zeitnah und vor allem unbürokratisch geholfen werden. Eine Bearbeitungszeit von mehreren Jahren ist unakzeptabel. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes muss sich dieser Zustand zügig ändern. In der Beratung der Petition im Ausschuss wurde beim Sozialministerium eine Änderung nachdrücklich angemahnt.
Als letzten Punkt möchte ich noch in besonderem Maße auf die Petition mit der laufenden Nummer 15 der Sammelübersicht hinweisen. Die Petition beschäftigte den Ausschuss über einen langen Zeitraum. Es fanden mehrfach Ausschusssitzungen mit Regierungsvertretern statt. In der Petition wendet sich ein Verein gegen die rückwirkende Forderung der Zahlung von Unterhaltskosten und einer Nutzungsentschädigung für ein Grundstück vonseiten des Betriebes für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern. Die Arbeitsweise des Finanzministeriums ist in diesem Zusammenhang durchaus zu kritisieren. Für den Zeitraum der rückwirkenden Forderung gab es keinen Pachtvertrag zwischen Verein und BBL für das Grundstück. Aufgrund der mangelnden vertraglichen Grundlage weigerte sich der Petent, die rückwirkende Forderung zu begleichen. Es wurde nie ein Nutzungsentgelt für das Grundstück festgelegt. Auf Nachfrage des Ausschusses konnte das Finanzministerium nicht nachweisen, dass sich in der Vergangenheit darum bemüht wurde, zu einem vertraglichen Abschluss mit dem Verein für die Nutzung des Grundstücks zu kommen. Zumindest gab es aber über Jahre keinen Schriftverkehr in dieser Angelegenheit. Eine rückwirkende Forderung ohne jeglichen Nachweis von Gesprächsbemühungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, das spricht wohl nicht für eine sachgerechte, um nicht zu sagen korrekte Arbeitsweise des Finanzministeriums. Wie kann man auf der einen Seite Bürger zu fristgerechten und umfassenden Angaben gerade im Hinblick auf steuerlich relevante Tatbestände verpflichten und bei Nichtleistung auch bestrafen, wenn auf der anderen Seite das zuständige Ministerium durch jahrlange Nichtleistung glänzt, ohne dass dies juristische oder andere Konsequenzen hat? Ich kann nur hoffen, dass das Ministerium aus der Petition gelernt hat und uns in Zukunft derartige Vorgehensweisen erspart bleiben. In der Gesamtheit bitte ich Sie hiermit, der vorliegenden Sammelübersicht zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung ist die einzige Einrichtung im sozialen Sicherungssystem, die Unternehmer per Ge
setzpflicht versichert. Die Unternehmerpflichtversicherung wurde bereits 1939 in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung, 1947 in der Landwirtschaftlichen Alterssicherung und 1972 in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung eingeführt. Das landwirtschaftliche Sozialversicherungssystem ist ja nicht zufällig oder willkürlich ein eigenständiges System, sondern aus sehr guten Gründen. Hier sind Selbstständige pflichtversichert, die teilweise sehr spezifischen Risiken ausgesetzt sind, die berufsbedingt einen sehr spezifischen Bedarf an sozialer Absicherung für sich und ihre Familien haben. Für den Landwirt, anders als für den landwirtschaftlichen Arbeitnehmer, der Mitglied in der allgemeinen Sozialversicherung ist, teilen sich nicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für ein Versicherungsrisiko, sondern der Landwirt trägt sie alleine. An der grundsätzlichen Eigenständigkeit des landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems ist also nichts zu rütteln und ebenso wenig am Regionalprinzip.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Sondersystem Landwirtschaftliche Sozialversicherung berücksichtigt unternehmensspezifische Sicherungsinteressen, deckt die Bedürfnisse der Unternehmen und sichert die berufsständische Einflussnahme. Dennoch steht sie gerade vor dem Hintergrund der dramatischen Strukturentwicklung in der Landwirtschaft vor enormen Herausforderungen. Schon heute werden über 70 Prozent der Haushaltsmittel, die seitens des Bundes für die Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden, für die Unterstützung der landwirtschaftlichen Sozialversicherungssysteme verwandt. Die rot-grüne Bundesregierung hat in diesem Bereich erhebliche Kürzungen mit den Haushaltsbegleitgesetzen zum Nachteil der Landwirtschaftsunternehmen und ihrer Familien durchgesetzt. Gerade deshalb ist das heute durch den Strukturwandel bedingte finanzielle Defizit in den landwirtschaftlichen Sozialversicherungsanstalten unvermeidbar gewesen.
Zum Hintergrund nur ein Beispiel: Das Verhältnis zwischen Beitragszahler und Rentner in der deutschen Rentenversicherung beträgt 10 Beitragszahler zu 4 Rentnern, in der Altersversicherung der Landwirtschaft beträgt das Verhältnis 10 Beitragszahler zu 15 Rentnern.
Das deutsche Rentenversicherungssystem wäre ohne massive staatliche Stützung längst zusammengebrochen. Dort wird die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sprich die Mitfinanzierung aus Steuermitteln, nicht infrage gestellt. Dies, meine Damen und Herren, muss erst recht für die landwirtschaftlichen Sozialversicherungssysteme gelten. Deshalb bin ich der Auffassung, dass die Landwirtschaftliche Sozialversicherung auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und nicht nur die einer Berufsgruppe. Vor dem Hintergrund, dass in die deutsche Rentenversicherung im laufenden Jahr über 80 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt eingezahlt werden, ist der Anteil der landwirtschaftlichen Altersversicherung mit 3,7 Milliarden Euro durchaus vertretbar.
Sehr geehrte Damen und Herren, es soll nicht der Eindruck entstehen, dass wir uns einer Reform entgegenstellen wollen. Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung ist weiterzuentwickeln. Die Bestrebungen des Bundes, durch eine Umstrukturierung eine dauerhafte finanzielle Entlastung zu erreichen, bedürfen durchaus der Unterstützung. Die Senkung der Verwaltungskosten ist unumgänglich,
um die Beitragssätze auf ein erträgliches Maß zu begrenzen. Gerade die Mittelostdeutsche Versicherungsanstalt, die für die gesamten neuen Bundesländer zuständig ist, hat hier einen Vorteil. Aus diesem Grunde ist meine Fraktion der Auffassung, dass die Landesregierung sich frühzeitig in die Diskussion um die Reform der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung einbringen muss. Ziel der Reform muss die finanzielle Entlastung der Beitragszahler, die Entlastung des Bundeshaushaltes und die Senkung von Verwaltungskosten sein. Auf keinen Fall darf es aber bei der beabsichtigten Reform zu einer strukturell bedingten Schlechterstellung der Landwirtschaftsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern kommen.
Gerade die höchst unterschiedlichen Agrarstrukturen in den Bundesländern sind historisch gewachsen. Damit verbunden sind die erheblichen Differenzen bei den Belastungen für die Landwirtschaftliche Unfall- und Krankenversicherung. Daher spricht vieles für die Weiterführung der bisherigen regionalen Gliederung der Versicherungssysteme. Eine bundesweit einheitliche Beitragsverteilung würde zu einem Finanztransfer von Ost nach West und Nord nach Süd führen. Es wäre nicht zu vermitteln, warum bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung die Beiträge nivelliert werden sollen. Dies würde unweigerlich zu einer stärkeren Beitragsbelastung im Bereich der Landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung für unsere Betriebe führen.
Keinen Sinn macht es unseres Erachtens, die Verwaltungskosten bei der Betrachtung in den Vordergrund zu stellen. Kosten der Verwaltung, die mit einem Anteil von rund fünf Prozent zu Buche schlagen, stehen Leistungskosten von rund 95 Prozent gegenüber. Das kann und darf nicht dazu führen, die bisherigen regionalen Systemträger in einem einheitlichen Bundesträger zusammenzufassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass darüber nachgedacht werden muss, inwieweit andere Maßnahmen zur Konsolidierung des Systems beitragen können. Hierzu können die Begrenzung der Unfallrente auf aktive Landwirte, die Einführung unterschiedlicher Hebesätze, die Beitragserhebung nach Arbeitskräftebedarf oder eine Leistungsveränderung bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft infrage kommen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir fordern mit unserem Antrag die Landesregierung auf, im Interesse unserer Landwirte frühzeitig aktiv zu werden, um Wettbewerbsnachteile zu verhindern. Dieses Anliegen haben wir doch alle und deshalb sollten Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Regierungskoalition, unserem Antrag zustimmen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hat heute ein aktuelles Problem auf die Tagesordnung gebracht, welches nicht nur die Existenz der Fischer unseres Landes, sondern auch vieler Fisch- und Vogelarten in unserem Land gefährdet.
Vorangestellt sei, dass nicht die Kormorane an sich das Problem sind, sondern ihre große Anzahl. Seit 1990 hat sich der Kormoranbestand in Mecklenburg-Vorpommern von circa 3.000 Brutpaaren auf über 13.000 Brutpaare erhöht. In der Brutzeit kommen die Nistlinge und danach die Jungvögel dazu. Die enorme Vermehrung der Kormorane und die mit ihr verbundenen ökonomischen und sozialen Auswirkungen für die Fischerei und den Artenschutz zwingen uns endlich zu einer Versachlichung der Diskussion. Im Interesse der Fisch- und Avifauna ist ein gezieltes Handeln mehr denn je erforderlich. Hier fehlt der Landesregierung offensichtlich ein klares Konzept, denn nur so ist zu verstehen, dass einerseits die Fangquoten für die Fischer ständig abgesenkt werden und bedrohte Fischarten wie der Aal auf die Rote Liste sollen und andererseits die explosionsartige Ausbreitung des Kormorans zugelassen wird. Geld für Förderprogramme in Millionenhöhe zur Züchtung und Wiederansiedlung von Fischen ist zum Fenster hinausgeworfen, wenn auf der anderen Seite keine effiziente Dezimierung des Kormoranbestandes erfolgt.
Die durch Kormorane an den Fischbeständen verursachten Schäden lassen sich leicht berechnen. Durchschnittlich nimmt ein Kormoran 0,5 Kilogramm Fisch zu sich. Das sind 182,5 Kilogramm Fisch pro Jahr. Insgesamt fressen also allein die 13.000 Brutpaare im Jahr mehr als 4.745 Tonnen Fisch. Noch größer ist der Schaden dadurch, dass der Kormoran vorwiegend Jungfische und Laichfische frisst. Vor diesem Hintergrund sind die Forderungen der Berufsfischerei und der Anglerverbände nach einer drastischen Bestandsregulierung mehr als nachvollziehbar. Eine Bestandsreduzierung ist aber auch im Interesse des Arten- und Gewässerschutzes zwingend erforderlich. Aus diesem Grunde fordern wir in Punkt 1 unseres Antrages die Landesregierung auf, endlich geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Kormoranbestandes zu unternehmen, denn eins muss uns allen klar sein: Ein weiteres Aussitzen des Problems gefährdet die Existenz unserer Fischer.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Landesverordnung zur Abwehr erheblicher Schäden an Nutzfischen durch Kormorane, durch die Zulassung von Ausnahmen
von besonderen Schutzvorschriften für besonders geschützte Tierarten, Kormoranverordnung, sind wir einen Schritt auf dem richtigen Weg vorangekommen. Diese Verordnung allerdings muss konsequenter als bisher umgesetzt werden. Die Möglichkeiten der Reduzierung des Kormoranbestandes durch Zerstörung der Gelege, durch Vergrämung, Abschuss oder andere geeignete Maßnahmen sind zwingendes Gebot im Interesse der Fischer und des Artenschutzes. Wer aus rein dogmatischen Gründen von seiner eigenen Verordnung abweicht und diese auf wenige Gebiete beschränkt, der wird weder dem Anliegen der Fischer noch dem des Artenschutzes gerecht. Anstatt für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Kormoranverordnung zu sorgen, verwässert diese Landesregierung diese durch die Allgemeinverfügung über die Ausnahme von einzelnen Gebieten aus dem Geltungsbereich der Kormoranverordnung vom 22. Februar 2006. Damit wird die Kormoranverordnung faktisch außer Kraft gesetzt. Dieser Weg, meine Damen und Herren der Koalition, den Sie dort gerade beschreiten, führt nicht nur in eine Sackgasse, nein, er diskreditiert den ehrenamtlichen Naturschutz der Anglerverbände, er gefährdet die Existenz der Fischer, er gefährdet Arten und schadet dem Land.
Um wirkliche Effekte erreichen zu können, müssen auch Gebiete in die Bejagung einbezogen werden, die bisher durch die Kormoranverordnung ausgeschlossen sind. Im Klartext heißt das, dass die laut Verordnung zulässigen Maßnahmen auch auf Schutzgebiete erweitert werden müssen. Hierzu braucht man allerdings Mut und muss auch einmal den Gegenwind der selbsternannten Tier- und Umweltschützer ertragen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine wirksame Reduzierung des Kormoranbestandes und der Erhalt eines verträglichen Bestandsniveaus ist nur durch Umsetzung eines europäischen Managementplanes möglich. Alleingänge sind wie in fast allen Bereichen des Umweltschutzes zum Scheitern verurteilt. Regionale Vergrämungsmaßnahmen und Abschüsse bringen zwar Entspannung, können das grundsätzliche Problem jedoch nicht lösen. Aus diesem Grund fordert meine Fraktion unter Punkt 3 unseres Antrages die Landesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für ein abgestimmtes Kormoranmanagement einzusetzen. Hierzu zählt für uns, dass der Kormoran in den Anhang 2 der Vogelschutzrichtlinie und als jagdbares Wild in das Jagdgesetz aufgenommen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, bereits im August 2004 wurde seitens des Umweltministeriums eine Überprüfung der Kormoranverordnung angekündigt. Leider hat sich bis heute nichts getan. Um die hohe Populationsdichte an Kormoranen nachhaltig reduzieren zu können, muss die Kormoranverordnung aus dem Jahr 2000 angepasst werden
und auf nationaler und europäischer Ebene ein Konzept zur Bestandsregulierung beim Kormoran erarbeitet werden. Da mit einer kurzfristigen Reduzierung der Kormoranbestände nicht zu rechnen ist, müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um die Ertragsausfälle der Fischer auszugleichen.
Sehr geehrte Damen und Herren, in den zurückliegenden Jahren hat die Landesregierung gerade im Bereich des Kormoranmanagements die Zeit verschlafen. Es ist
allerhöchste Zeit zu handeln. Deshalb fordere ich Sie im Interesse der Fischer und des Artenschutzes auf, unserem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor nicht ganz zwei Jahren haben wir hier über einen ähnlichen Antrag meiner Fraktion debattiert.
Damals ging es um die Sicherstellung der wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen im Bereich des Pflanzenschutzes. Leider wurde dieser Antrag seinerzeit von Ihnen, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, abgelehnt. Der nun vorliegende Antrag soll wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen im Bereich der Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln für die Landwirte unseres Landes sichern. Er soll Chancengleichheit gegenüber Berufskollegen auf Bundes- und Europaebene gewährleisten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik und die Preisentwicklung auf den Agrarmärkten stellen die Landwirte vor besondere Herausforderungen. Diese Herausforderungen können sie nur bewältigen, wenn sie unter wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen wirtschaften können. Aus diesem Grunde heißt es unter anderem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, ich zitiere: „Im Interesse der deutschen Landwirte und zum Schutz der Verbraucher treten wir für faire Wettbewerbsbedingungen in allen Regionen der Europäischen Union ein.“
„Dazu gehören die EU-weite Harmonisierung von Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzstandards auf möglichst hohem Niveau.“
Hierzu zählt insbesondere die 1:1-Umsetzung von europa- und bundesrechtlichen Vorgaben. Für diese 1:1Umsetzung setzte sich meine Fraktion in der zurückliegenden Zeit vehement ein. Leider konnten wir unsere zahlreichen Anträge zur Schaffung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen nicht durchsetzen. Ob Haushaltsbegleitgesetz, Schweinehaltungsverordnung, Legehennenverordnung oder die Regelungen des Baugesetzbuches, keine der seitens meiner Fraktion eingebrachten Anträge fand in diesem Hause Gehör. Aus rein dogmatischen Gründen haben Sie die Vorschläge abgelehnt, sich verweigert und den Landwirten damit einen Bärendienst erwiesen. Heute geben wir Ihnen ein weiteres Mal die Gelegenheit zu zeigen, dass Sie die Landwirte unseres Landes ernst nehmen, dass Sie ihre Interessen vertreten und dass Sie Ihren Worten Taten folgen lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Am 14. Januar trat die neue Düngeverordnung in Kraft. Diese Düngeverordnung regelt unter anderem, dass bei der Ausbringung von Düngemitteln grundsätzlich ein Abstand von drei Metern zu Gewässern einzuhalten ist. Dieser Abstand wird vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesumweltministeriums als ausreichend erachtet. Gesonderte Regelungen wurden lediglich für stark geneigte Flächen festgelegt. Die Europäische Union legt in der Nitratrichtlinie keinerlei Abstandsregelungen für Gewässer fest. Somit ist der Bundesgesetzgeber mit der 3-Meter-Abstandsregelung bereits über das EU-Recht hinausgegangen.
Weitere Wettbewerbsverzerrungen ergeben sich aus dem Landeswassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, welches in Paragraf 81 ein Ausbringungsverbot im Uferbereich von sieben Metern normiert. Dieses Ausbringungsverbot ist weder fachlich noch rechtlich zu begründen. Es stellt lediglich unverhältnismäßige Anwendungsbeschränkungen für mineralische und organische Düngemittel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Mecklenburg-Vorpommern dar. Zu Recht beklagen sich Landwirte und ihre berufsständische Interessenvertretung darüber, dass die derzeitige Regelung des Paragrafen 81 Absatz 3 des Landeswassergesetzes schwerwiegende Wettbewerbsnachteile nach sich zieht. So berücksichtigt das Landeswassergesetz weder die Auswahl eines geeigneten Ausbringungszeitraumes noch die Verhältnisse vor Ort oder die Applikationstechnik.
Ob Pflanzenschutzgesetz oder Düngemittelverordnung, es gibt schon heute ausreichende Regelungen im landwirtschaftlichen Fachrecht, die die gute fachliche Praxis und damit den Schutz der Umwelt normieren. Pflanzenschutzmittel dürfen nur dann verwendet und vermarktet werden, wenn sie amtlich zugelassen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mittel hinreichend wirksam sind und schädliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und Grundwasser ausgeschlossen werden können. Gleichzeitig muss jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, die erforderlichen Sachkenntnisse nachweisen. Aus diesen Gründen verzichten andere Bundesländer wie Bayern schon heute auf landesgesetzliche Regelungen. Leider hat die ehemalige Bundesregierung die Vorgaben aus Brüssel oft überboten. Wenn wir als Bundesland dann noch draufsatteln, führt dies dazu, dass zum einen lan
deseigene Umweltprogramme nicht mehr aufgelegt werden können und zum anderen ein erhöhtes Anlastungsrisiko für unser Bundesland besteht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag meiner Fraktion besteht die Chance, die Wettbewerbsbedingungen für unsere Landwirte zu verbessern. Heute können Sie zeigen, wie Sie zur Landwirtschaft in unserem Land stehen. Dafür wünsche ich Ihnen den nötigen Mut.
Herr Minister, ich frage die Landesregierung:
9. Auf der Sitzung des Agrarrates der Europäischen Union am 25. und 26. Juni 2003 wurde beschlossen, dass Mitgliedsstaaten, in denen der Anbau von Roggen eine besondere Rolle spielt, als Ausgleich für den Wegfall der Intervention bis 2013 mindestens 90 % ihrer Modulationsmittel zurückerhalten. 10 % dieser Mittel müssen für spezifische Fördermaßnahmen in Roggen produzierenden Regionen verwendet werden. Erstmals stehen diese Mittel in diesem Jahr zur Verfügung. Da die Landesregierung bisher nicht darstellen konnte, wie sie die Mittel, die speziell für Maßnahmen in den vom Wegfall der Roggenintervention am meisten betroffenen Regionen eingesetzt werden sollen, verwenden will, frage ich die Landesregierung, welche speziellen Maßnahmen werden in den betroffenen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns gefördert werden?
Inwieweit plant die Landesregierung eine Anpassung der Förderrichtlinienausgleichszulage in benachteiligten Gebieten dahingehend, dass der Kreis der Zuwendungsempfänger auf alle vom Wegfall der Roggenintervention betroffenen Landwirte erweitert wird?
Wie bewertet die Landesregierung den großräumigen Wegfall des Roggenanbaus hinsichtlich der Fruchtfolge auf ertragsschwachen Standorten?
Herr Minister, ich frage die Landesregierung:
10. Welche zusätzlichen Maßnahmen hält die Landesregierung für geeignet, um die durch den Wegfall der Roggenintervention entstandenen Nachteile zu kompensieren?
Welche finanziellen Mittel stehen künftig für geeignete Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Kreistag Uecker-Randow wurde folgender Beschluss gefasst: „Der Kreistag möge beschließen, den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern abzulehnen, weil er verfassungs- und
rechtswidrig ist, dem öffentlichen Wohl entgegensteht, die Bürgernähe und der Ortsbezug nicht vorhanden sind und in Ermangelung der Abwägungen Alternativen fehlen. Auf die Stellungnahme zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz, verfasst von Herrn Professor Dr. Dombert, wird Bezug genommen. Der Landrat wird beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht beim Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.“ Das Abstimmungsverhalten: 32 dafür, 6 dagegen, 1 Enthaltung. 7 Abgeordnete haben nicht teilgenommen, von 5 weiß ich, dass sie dieser Beschlussvorlage zugestimmt hätten, über die weiteren 2 möchte ich nicht spekulieren.
Ich möchte noch einmal auf die Aussage des Innenministers zurückkommen, die Mehrheit der Bürger sei für eine Kreisgebietsreform. Ich frage mich, wie Sie zu dieser Aussage kommen, da ich von einer entsprechenden Umfrage nichts gehört habe.
Wovon ich allerdings berichten kann, ist eine Unterschriftensammlung, die im Sommer 2004 in Pasewalk durchgeführt wurde, bei der innerhalb von vier Wochen 7.759 Unterschriften für den Erhalt des Kreisstadtstatus zusammengekommen sind.
An dieser Stimmung hat sich bis heute nichts geändert.
Wenn man nun bedenkt, dass Pasewalk circa 10.000 Einwohner hat, dann frage ich mich: Was ist denn nun eine Mehrheit der Bevölkerung? Eine Mehrheit, so habe ich das zumindest in der Schule gelernt, ist immer noch mehr als die Hälfte und nicht weniger als ein Viertel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Ausbruch der Vogelgrippe stehen den Geflügelhaltern in unserem Land schwere Zeiten bevor. Der Landwirtschaftsminister des Landes Brandenburg geht davon aus, dass eine Freilandhaltung von Geflügel in den kommenden Jahren nicht möglich sein wird. Leider hat er mit dieser Auffassung Recht.
Aus diesem Grund und um den Geflügelhaltern in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch bundesweit eine wettbewerbsfähige Einkommensmöglichkeit innerhalb der Europäischen Union zu ermöglichen, hat meine Fraktion den vorliegenden Antrag eingebracht. Nationale Alleingänge, wie sie von der rot-grünen Bundesregierung unter dem Deckmantel des Tierschutzes durchgesetzt wurden, helfen weder den Tieren noch den Verbrauchern. Vielmehr führen sie dazu, dass die Produktion und somit Arbeitsplätze in Drittländer verlagert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Juli 1999 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen verabschiedet. Die Richtlinie schreibt vor, dass herkömmliche Käfigbatteriehaltung ab dem 1. Januar 2012 in der Europäischen Union verboten ist. Für neu zu errichtende Käfiganlagen schreibt die Richtlinie ab dem 1. Januar 2003 ausgestaltete Käfige vor. Diese ausgestalteten Käfige sollen den Hennen ein artgerechtes Verhalten, Staubbaden sowie Flattern oder Scharren ermöglichen.
Wenige Wochen nach Verabschiedung der EU-Richtlinie hat das Bundesverfassungsgericht das so genannte Hühnerschutzurteil gesprochen. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass das in der EU-Richtlinie verankerte Mindestplatzangebot von 550 Quadratzentimetern je Legehenne nicht ausreichend ist. Die Richter erachteten ein Platzangebot von 690 Quadratzentimetern für tierschutzgerecht. Infolge des Urteils wurde die Produktion von Eiern in Drittländer wie USA, Litauen, Polen oder Estland verlagert. Im Klartext heißt das: Hühner, die unter wesentlich schlechteren Bedingungen gehalten werden, legen die Eier für den tierliebenden deutschen Verbraucher. Dieses Ergebnis kann nicht zielführend sein und auch die Tierschützer nicht befriedigen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Verabschiedung der Ersten Verordnungsänderung der Tierhaltungsverordnung im Bundesrat am 19. Oktober 2001 hat die damalige Bundesregierung die europarechtlichen Vorgaben im Alleingang verschärft. Diese Verschärfung führte zu der bereits angeführten Entwicklung. Der durch die rot
g r üne Bundesregierung durchgesetzte Alleingang kam einem bundesweiten Verbot der Käfighaltung gleich. Schon damals kündigte der Landwirtschaftsminister unseres Landes an, dass er der vorgelegten Verordnung lediglich zustimmen würde, wenn die so genannten ausgestalteten Käfige Eingang in die Verordnung finden würden. Diese ausgestalteten Käfige sollen den Hennen Sitzstangen, Legenester, Scharrflächen und ein ausreichendes Platzangebot bieten. Leider haben sich die Geflüge l h a l t e r und auch meine Fraktion zu sehr auf diese Aussagen verlassen. Am Vortag der Abstimmung im Bundesrat hieß es noch, ein Mann ein Wort. Am entscheidenden Tag war nur noch der Mann da.
Oder anderes gesagt: Minister Backhaus stimmte dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zu, ohne dass entsprechende Regelungen für einen ausgestalteten Käfig integriert wurden.
Damals war die Enttäuschung sowohl bei den Geflügelhaltern unseres Landes, bei meiner Fraktion und Amtskollegen aus anderen Bundesländern groß.
Einen weiteren Anlauf zur Einführung des ausgestalteten Käfigs unternahmen die CDU-geführten Bundesländer im Dezember 2004 im Bundesrat. Sie legten eine Novelle zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bereich der Legehennen vor. Diese Novelle fand die Zustimmung des Bundesrates und wurde von der damaligen Bundeslandwirtschaftsministerin aus rein dogmatischen Gründen nicht in Kraft gesetzt. Wieder einmal konnte der Landwirtschaftsminister unseres Landes seinen Einfluss bei der Bundesregierung nicht geltend machen. Auch wenn er von sich behauptet: „Ich spitz nicht nur den Mund, sondern pfeife auch“, fehlen beim Pfeifen doch die Töne.
Meine Fraktion will mit dem vorliegenden Antrag dem Landwirtschaftsminister in den entsprechenden Gremien den Rücken stärken und ihm somit das geräuschvolle Pfeifen ermöglichen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Auftreten der Vogelgrippe ergibt sich eine neue Situation und somit zwingender Handlungsbedarf für die Rechtsanpassung. Eine Freilandhaltung von Legehennen steht für Jahre in Frage. Um die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Geflügelwirtschaft zu sichern, ist eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bereich der Legehennen zwingend notwendig. Wenn wir in absehbarer Zeit noch Eier aus heimischer Produktion essen wollen, dann müssen wir jetzt handeln.
Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition! Wenn Sie auch gleich wieder verkünden werden, der Landwirtschaftsminister handelt schon und die Opposition ist zu spät dran, die Landwirte unseres Landes und auch wir haben unsere Erfahrungen mit solchen Aussagen gemacht. Diese Erfahrungen bestärken uns in der Ansicht, dass dieser Antrag mehr denn je notwendig ist. Er ist
umso notwendiger, da die Geflügelhalter in unserem Land gerade jetzt durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden müssen.
Der Absatz und die Preise für Geflügel sind mit dem Auftreten der Vogelgrippe dramatisch eingebrochen. Viele Geflügelhalter stehen am Rande ihrer Existenz. Da heißt es, kräftig zu pfeifen und zum Wort zu stehen. Aus diesem Grunde fordere ich Sie auf, dem vorliegenden Antrag Ihre Zustimmung zu geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ihnen vorliegende Sammelübersicht beinhaltet 148 Petitionen, über die wir heute abzustimmen haben. Wieder konnten wir uns durch Ortstermine realistische Einblicke in die teils sehr vielfältigen Fassetten von Petitionen verschaffen, die sich durch das bloße Betrachten der Aktenlage ganz anders dargestellt hätten. So besuchten Vertreter des Ausschusses die Forensische Klinik in Ueckermünde und ließen sich unter anderem über das therapeutische Konzept dieser Einrichtung unterrichten. Allein dadurch konnten drei Petitionen von Insassen dieser Einrichtung sachgerecht bearbeitet werden, da sich einige der Beanstandungen d e r Petenten als Bestandteile der dort praktizierten Therapieform einer Beurteilung durch den Petitionsausschuss entzogen. Zusätzlich erfolgte eine grundsätzliche Information über den Zusammenhang zwischen der verhängten Haftstrafe und der Dauer des Aufenthalts im Maßregelvollzug im Rahmen einer Ausschusssitzung. Die gesammelten Informationen werden in die Bearbeitung zukünftiger Petitionen aus diesem Bereich einfließen und dazu beitragen, dass sich auch durch bloße Einsichtnahme in die Akten ein realistisches Bild der Situation in diesem Bereich verschaffen lässt.
Ein Petent, Frau Peters erwähnte es schon, beklagte Mängel beim Zahnärztlichen Notdienst. Und obwohl unstrittig ist, dass er jedem Bürger zu jeder Zeit zugänglich sein muss, so ist es auch bei der Aufarbeitung durch die Zahnärztekammer zu Verzögerungen gekommen. Eine Ausschussberatung mit der Kammer und die dort getroffenen Aussagen geben Anlass zur Hoffnung, dass sich ein solcher Vorfall in dieser Form nicht wiederholen wird.
Andere Petitionen lassen Handlungsbedarf auf Bundesebene erkennen. Ich verweise in diesem Zusammen
hang auf die Petition Nummer 35. In ihr wird die Diskrepanz zwischen der Höhe des erhobenen Beitrages der Krankenkassen für freiwillig selbstständig Versicherte und Zahlung von Krankengeld in Abhängigkeit ihres erzielten Arbeitseinkommens beschwert. Diese Bemessung kann dazu führen, dass der abgeführte Mindestbeitrag ein höheres Krankengeld abdeckt, als dann durch Ansatz des letzten erzielten Einkommens tatsächlich gezahlt wird, ein Umstand, der gerade in unserem Land viele kleine Handwerksbetriebe mit unregelmäßigem Einkommen trifft.
In einer anderen Petition beklagte ein Bürger die Sondernutzungsgebühr für eine Gemeindestraße, die er als Teil seines Arbeitsweges befahren muss. Für den Petenten, dessen Einkommen ohnehin nicht sehr hoch ist, stellen diese Zusatzkosten einen erheblichen Einschnitt dar. Der Petitionsausschuss befasste sich mit diesem Fall – wohl wissend, dass die vorgetragene Regelung unter die kommunale Selbstverwaltung fällt – in der Hoffnung auf ein Einsehen der Gemeinde. Leider fanden nicht einmal vorgeschlagene Kompromisslösungen Gehör, sodass ich an dieser Stelle nur mein Unverständnis über diese wenig bürgerfreundliche und wenig arbeitnehmerfreundliche Entscheidung zum Ausdruck bringen kann.
Eine Tendenz, die einem aufmerksamen Leser der vorliegenden Beschlussempfehlung nicht entgangen sein dürfte, möchte ich nicht unerwähnt lassen. So erreichen uns in letzter Zeit vermehrt Petitionen aus den Justizvollzugsanstalten unseres Landes, die während des laufenden Verfahrens zurückgezogen werden. Allein in dieser Stellungnahme sind es zehn an der Zahl, wobei insbesondere eine JVA hervorsticht. An einen lediglich statistischen Effekt mag ich nicht so recht glauben. Zwar ist der Beweis schwer zu führen, doch es drängt sich hier der Verdacht auf, dass von Seiten der jeweiligen Anstaltsleitung gegebenenfalls auch durch Vergünstigungen auf die Petenten eingewirkt und ein Zurückziehen der Petition nahe gelegt wird. Sollte sich diese Tendenz fortsetzen, werden wir uns nicht mit Spekulationen über mögliche Ursachen zufrieden geben, sondern jeden Einzelfall detailliert hinterfragen.
Auf eine Petition aus dem Bereich der Justizvollzugsanstalten – sie wurde im Übrigen nicht zurückgezogen – möchte ich hier abschließend näher eingehen. Hier beklagt eine Gruppe von Insassen die mangelnde psychologische Betreuung während des Strafvollzuges, ein Thema, das uns in den nächsten Wochen und Monaten ganz sicher beschäftigen wird. Ich erwähne diese Petition deshalb so explizit, damit die Debatte nicht allein auf ein Einzelereignis beschränkt wird, sondern der Problemkreis Resozialisierung und Therapie eine grundsätzliche Aufarbeitung erfährt. Eine Vielzahl von Petitionen aus den letzten Jahren thematisiert Probleme in diesem Bereich und könnte deshalb bei einer grundsätzlichen Situationsanalyse durchaus herangezogen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetzes heißt es kurz und knapp: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dies wird im Satz 2 – ich zitiere: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ – ergänzt und konkretisiert. Doch wie sieht
es in der Praxis aus? Sind Männer und Frauen tatsächlich schon in allen Bereichen gleichberechtigt oder ist nicht vielmehr doch in der alltäglichen Praxis im Kleinen wie im Großen in ganz unterschiedlichen Bereichen unseres täglichen Lebens eine Ungleichbehandlung beider Geschlechter festzustellen?
Die uns heute vorliegende 2. Gleichstellungskonzeption der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, mit der die 1. Gleichstellungskonzeption basierend auf dem Beschluss des Landtages vom 3. März 1999 fortgeschrieben wird, gibt hierüber Auskunft. So wurden auch in den letzten Jahren wie überall in Deutschland zahlreiche Fortschritte im Kampf für eine bessere Gleichberechtigung von Männern und Frauen erzielt. Ein gutes Stück des Weges ist inzwischen zurückgelegt worden, doch das Ziel ist immer noch in sehr weiter Ferne.
Insbesondere die schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt in unserem Land führt immer noch zu einer Schlechterstellung von Frauen in der Gesellschaft.
Ihre Chancen, wieder an Arbeit zu kommen, gestalten sich auch weitaus schwieriger als bei männlichen Arbeitssuchenden. Fast aussichtslos ist es insbesondere für allein erziehende Mütter in strukturschwachen Gebieten unseres Bundeslandes, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden, mit der sie ohne staatliche Transfers den Lebensunterhalt ihrer Familie selbst bestreiten können.
Dies sind die harten Fakten des Alltags in unserem Bundesland. Jede theorielastige Diskussion über GenderMainstreaming und dessen Implementierung im Rahmen des Regierungs- und Verwaltungshandelns in Mecklenburg-Vorpommern erscheinen da in einem ganz anderen Licht.
Sehr geehrte Damen und Herren, das christliche Verständnis vom Menschen und die Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit fordern die Gleichberechtigung von Frau und Mann. Die immer noch bestehende Benachteiligung vieler Frauen im Lebensalltag widerspricht dem Auftrag des Grundgesetzes und ist mit den Prinzipien unserer Politik nicht vereinbar.
Ohne den Sachverstand und die Kreativität der Frauen kann unsere Gesellschaft die Herausforderungen nicht bestehen, die an eine moderne und humane Industrienation gestellt werden. Wir als CDU sind davon überzeugt, dass das Ziel einer Gesellschaft mit menschlichem Gesicht nur erreicht werden kann, wenn Frauen auf allen Ebenen und in allen Bereichen an verantwortlicher Stelle mitwirken. Daher ist es für mich eine große Freude, dass die Bundesvorsitzende der CDU im November dieses Jahres zur ersten Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland gewählt wurde.
Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik liegt nun die Regierungsverantwortung in den Händen einer Bundeskanzlerin, die ihre politische Heimat bis heute in unserem Land hat.
Ich bin mir sicher, dass unter der Bundeskanzlerin Angela Merkel auch für die Frauen und Männer in MecklenburgVorpommern eine frauen- und familiengerechtere Politik spürbare Vorteile bringt. Tatsächliche Gleichberechtigung kann jedoch nur dann stärker als bisher durchgesetzt werden, wenn sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene die Gleichstellungspolitik nicht als Nischenpolitik, sondern als zentrales Element sowohl von Gesellschafts- als auch von Wirtschaftspolitik begriffen wird. Zudem muss stärker als bislang auf einen Geschlechterkonsens hingewirkt werden, wobei aber darauf zu achten ist, dass G l e i c h s t e llungspolitik Frauen und Männer gleichermaßen im Blick haben muss.
Hierbei ist das Konzept des Gender-Mainstreaming, wie es so schön auf Neudeutsch heißt, angemessen und vor allem ohne ein Übermaß an Bürokratie umzusetzen.
Ein Haupthindernis für Chancengerechtigkeit zwischen Männern und Frauen ist jedoch in unserem Land weiterhin, wie bereits erwähnt, die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Erst durch eine Abkehr von der verfehlten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre hin zur nachhaltigen Schaffung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze in unserem Land wird sich auch die Lebenssituation der Frauen und werden sich ihre Chancen auf ein selbstbestimmtes freies Leben, vor allem aber ihre Chancen auf ein Leben frei von Ängsten vor der Zukunft entscheidend verbessern.
Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass die neue CDU/ CSU-SPD-Bundesregierung hier wichtige Weichenstellungen vornimmt, die sich auch positiv und vor allem nachhaltig auf unser Land auswirken werden. Es geht somit heute nicht in erster Linie darum, in großen Jubel über das bereits Erreichte auszubrechen, denn die Erfolge sind leider noch zu wenig zahlreich und vor allem in erster Linie verwaltungstechnisch gedacht. In der Praxis ist leider bisher wenig Spürbares vor Ort angekommen. Die Alltagswirklichkeit der Frauen und Männer in unserem Land hat sich nicht entscheidend positiv weiterentwickelt. Selbst die vereinzelten Erfolge bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen können nicht überdecken, dass gleichzeitig durch die Schließung von Frauenhäusern und Männerberatungsstellen in unser e m Land die Verunsicherung vor Ort steigt.
So haben sich zwar einerseits die neu geschaffenen Instrumente zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen als durchaus tauglich erwiesen, doch das bedeutet nicht, dass bewährte Strukturen damit teilweise oder vollständig in Frage gestellt werden können,
denn sie können die Frauenhäuser und die Beratungsstellen für gewaltbereite Männer nicht ersetzen, wohl aber ergänzen.
Im Rahmen der Haushaltsberatung zum neuen Doppelhaushalt 2006/2007 haben wir daher auf das Schärfste die unzureichende Mittelausstattung in diesen Bereichen kritisiert. Von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Landesregierung haben wir vielmehr erwartet, dass sie nicht die Gelder für diese eigentliche Sacharbeit vor Ort, für die Arbeit mit den hilfebedürftigen Menschen in den Kommunen weiter kürzt,
sondern dass sie bei ihren eigenen Ausgaben für Personal, Verwaltung und im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einspart.
Neue Fachkonferenzen und politische Kongresse sind zwar für die Arbeit einer Parlamentarischen Staatssekretärin wichtig, doch bei den Bürgern vor Ort kommt unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit wenig an.
Am Ende.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für mich abschließend die Frage: Was bedeutet diese 2. Gleichstellungskonzept ion der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für die Menschen vor Ort? Welche unmittelbare Bedeutung haben für sie die 32 Seiten dieser Landtagsdrucksache? Was passiert, wenn am Ende der heutigen Debatte auch diese Drucksache wie ihre Vorgängerunterrichtung durch den Landtag für erledigt erklärt wird? Hat sich dann alles erledigt oder ist alles erledigt worden?
Auf jeden Fall hat sich der Beschluss des Landtages vom 3. März 1999, Drucksache 3/182, aufgrund der Diskontinuität des Landtages schon vor geraumer Zeit erledigt, nämlich mit Beginn der jetzigen 4. Legislaturperiode.
Ich bitte daher, dass die Landtagsverwaltung den Verweis auf diesen Beschluss als Begründung für die neuerliche Unterrichtung durch die Landesregierung streicht und damit rechtlich korrekt ausgestaltet. – Vielen Dank.
Ich kann bestätigen, dass die Arbeit vor Ort nicht mehr so funktioniert, wie es von den Beratungsstellen gewünscht wird.
Ja.
Ja.
Den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin während der Debatte mehrfach angesprochen worden. Allerdings hat mich nicht dies veranlasst, mein Abstimmungsverhalten beziehungsweise meine Nichtteilnahme an der Abstimmung anzuzeigen, sondern das habe ich im Vorfeld geplant. Das, was ich jetzt sage, sage ich unabhängig davon, was hier in der Debatte gesprochen wurde.
Der Änderungsantrag meiner Fraktion hat mich vielleicht etwas früher überrascht, aber doch überrascht wie Sie alle. Ich habe mich lange dafür eingesetzt, dass mit der Novellierung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes ein Schlüssel gefunden wird, der allen Landkreisen besser gerecht wird, als es bisher der Fall ist. Ich habe mich im Sozialausschuss sehr euphorisch geäußert und ich bin jetzt gerade dabei, mich durchzuringen, meinen Glauben an Gestaltung von Politik zurückzugewinnen. Ich hoffe es, wenn wir – diesmal muss ich leider Gottes nicht auf meine Fraktion gucken, sondern auf die Regierungsfraktionen – das Gesetz so beschließen, wie es den Sozialausschuss verlassen hat. Ich werde diesem Gesetzentwurf in der Fassung dann auch zustimmen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde hält für mich doch einige Überraschungen bereit.
Die größte Überraschung ist sicherlich, dass ich mich, was nicht so oft vorkommt, in seltener Übereinstimmung mit Frau Peters befinde.
Und zwar ging es mir wie ihr: Ich habe mir dieses Thema genau angekuckt und auch mich hat die Themenwahl überrascht.
Ich will hier nicht die Aktualität in Frage stellen. Was ich in Frage stellen möchte, ist, warum wir es als Aktuelle Stunde behandeln,
denn der Bundeslandwirtschaftsminister hat adäquat auf den Fleischskandal, auf den Sie ja abstellen, reagiert.
Das Thema begann aus der Öffentlichkeit zu verschwinden.
Begann, habe ich gesagt. Wir haben ja jetzt auch wieder angefangen, es noch mal zu thematisieren.
Wir hatten eine Unterrichtung im Landwirtschaftsausschuss.
In dieser Unterrichtung konnten wir uns überzeugen, dass sich Mecklenburg-Vorpommern, was seine Kontrolltätigkeit angeht, durchaus bundesweit sehen lassen kann.
Und an dieser Stelle muss ich, was heute auch schon öfter vorgekommen ist und was gerade bei mir eigentlich sehr selten vorkommt, den Landwirtschaftsminister loben.
Das hat nichts mit Weihnachten zu tun, das möchte ich mal klarstellen, sondern das hat was damit zu tun, dass er gerade mit dem Thema Lebensmittelsicherheit immer sensibel umgegangen ist, wenn bestimmte Skandale drohten an die Öffentlichkeit zu geraten.
Mein Eindruck im Landwirtschaftsausschuss war auch, dass wir uns einig waren, dass insbesondere Lebensmittelskandale immer sehr sensibel in der Öffentlichkeit betrachtet werden. Das heißt, wenn ein Skandal droht an die Öffentlichkeit zu gelangen, dann reagiert der Konsument sofort mit Verbraucherzurückhaltung, die in diesem Falle und in Mecklenburg-Vorpommern nicht gerechtfertigt war. Und ich hatte eigentlich auch den Eindruck, dass wir uns im Landwirtschaftsausschuss darauf verständigt hatten, dass das ein sehr sensibles Thema ist, wo man sich genau überlegen muss, wie und zu welchem Anlass man damit in die Öffentlichkeit geht. Ich muss ganz ehrlich sagen, als Thema einer Aktuellen Stunde halte ich das auch für kontraproduktiv. Und genau wie Frau Peters hat mich die Formulierung „weiter stärken“ skeptisch gemacht, denn der Verbraucher impliziert automatisch, es besteht irgendwo ein akutes Verbesserungserfordernis. Das führt zu einer Verunsicherung, die wir so nicht gebrauchen können.
Es ist mein Eindruck, dass die Pressemitteilungen des Landwirtschaftsministeriums aufgeklärt und Verunsicherungen entgegengewirkt haben. Deshalb ist meine Meinung, diese Pressemitteilungen hätte man so stehen lassen können, nein, man hätte sie so stehen lassen müssen. Eins ist auch sicher: Mecklenburg-Vorpommern allein kann Lebensmittelsicherheit nicht gewährleisten.
Ich würde mir die Thematisierung wünschen.
Ja, ich hätte mir auch gewünscht, wenn die PDS derartige Bedenken hat oder noch Vorschläge hat, hätte sie die im Landwirtschaftsausschuss anbringen können, als wir vor 14 Tagen dieses Thema behandelt haben. Da habe ich nichts davon gehört.
Nein, diesen Eindruck hatte ich schon, denn es sind ja Pressemitteilungen gekommen. Waren die in Ihren Augen nicht ausreichend? Also ich kann das so nicht verstehen.
Nein, ich habe von den Pressemitteilungen des Landwirtschaftsministeriums geredet. Wenn Sie zugehört hätten, anstatt dazwischenzurufen, dann wäre Ihnen das vielleicht auch nicht entgangen.
Wir sind uns einig, dass es ein wichtiges Thema ist. Aber ich hätte mir gewünscht und ich erwarte es auch, dass wir uns dazu im Fachausschuss verständigen und dass das Thema dann so behandelt wird, dass in der Öffentlichkeit das Bild vermittelt wird,
dass die Lebensmittel, die in Mecklenburg-Vorpommern angeboten wurden und werden, sicher sind.
Herr Müller, ich habe eine Anfrage zu Schaufensteranträgen. Es hat am Montag eine Debatte im Kreistag des Landkreises Uecker-Randow stattgefunden. Es wurde ein PDS-Antrag gestellt, unterstützt von der SPD, der lautete, wir senken die Kreisumlage ab, mit der Begründung, wir protestieren damit gegen die unzureichende Finanzausstattung des Landes.
Ist das ein Schaufensterantrag oder ist das ein seriöser Antrag?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, bei den zurückliegenden Haushaltsberatungen haben sie gefehlt, und zwar insbesondere im Bereich Landwirtschaft. So können bis heute keine Aussagen zu der künftigen Ausgestaltung der Finanzmittel der Europäischen Strukturfonds für die Förderperiode von 2007 bis 2013 gemacht werden. Gleichzeitig will das Landwirtschaftsministerium noch während
der Beratungen zum Gesetzentwurf am Parlament vorbei wesentliche Änderungen zum Haushalt vornehmen.
Ich spreche hier insbesondere über die beabsichtigten Kürzungen im Bereich der Flurneuordnung zugunsten der Zuschüsse für strukturverbessernde Maßnahmen.
Angeblich reichen die Haushaltsmittel im Einzelplan 08 nicht für die Flurneuordnung und die strukturverbessernden Maßnahmen aus. Vor diesem Hintergrund stellt sich für mich die Frage, weshalb bei der Planung des Haushaltes 30 Millionen Euro aus dem EAGFL, Abteilung Ausrichtung, aus dem Bereich des Landwirtschaftsministers in den EFRE, also den Etat des Wirtschaftsministers, umgeschichtet wurden. Hier wurden offensichtlich falsche Prioritäten gesetzt, die nun am Parlament vorbei zulasten des ländlichen Raums korrigiert werden sollen.
Ja, meine Damen und Herren von SPD und PDS, das ist die Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit Ihrer Landesregierung.
Da die strukturverbessernden Maßnahmen zum überwiegenden Teil im Bereich des Ernährungsgewerbes, sprich Molkerei- und Schlachthofstruktur, verwandt werden sollen, steht hier auch der Wirtschaftsminister des Landes in der Pflicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn auch der Landwirtschaftsminister immer wieder betont, dass er für die Stärkung des ländlichen Raumes eintritt, so lässt er seinen Worten leider keine Taten folgen.
Nur so ist es zu verstehen, dass im Bereich der benachteiligten Gebiete und der Flurneuordnung wieder einmal Kürzungen der Finanzmittel vorgenommen werden sollen. Diese Politik, die den ländlichen Raum benachteiligt, zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Regierungszeit.
Ob Landesraumentwicklungsprogramm oder die Umsetzung europäischen Rechtes, immer wieder satteln Sie drauf. Von Kompensation oder nur dem Anschein einer Finanzierung ist gar nicht zu reden. Allein die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird nach vorsichtigen Schätzungen bis zum Jahre 2015 800 Millionen Euro kosten, von der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ganz zu schweigen. Ihnen fehlt der Mut, Ihnen fehlt das Konzept und Ihnen fehlt jetzt auch das Geld, um die anstehenden Aufgaben zu lösen.
Das freut mich sehr.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen sowohl im Landwirtschaftsausschuss als auch im Umweltausschuss Anträge gestellt, die zum Ziel hatten, die Wettbewerbsfähigkeit der
Land- und Forstwirtschaft zu steigern, den Schutz der Landschaft und Umwelt zu verbessern und die Steigerung der Lebensqualität in den ländlichen Gebieten zu ermöglichen. Leider wurden diese Anträge von Ihnen, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, abgelehnt. Inwieweit wir vor diesem Hintergrund über die Grundsätze künftiger Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raumes debattieren können, ist zumindest für mich fraglich. Im Interesse der Menschen in den ländlichen Räumen und kommender Generationen können wir den Haushalt 2006/2007 nur ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem Redebeitrag auf eines der Hauptprobleme des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, den Verteilerschlüssel, beschränken. In der Vergangenheit hat der im bisherigen Gesetz definierte Verteilerschlüssel bei insgesamt auskömmlicher Zuweisung zu erheblichen Unterschieden in der Inanspruchnahme durch die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte geführt. Während in einigen Fällen durchweg mehr Geld, als am Ende benötigt zugewiesen wurde, haben andere Landkreise und kreisfreien Städte mal mehr und mal weniger Geld als geplant verbraucht, aber insgesamt einigermaßen ausreichende Zahlungen erhalten. Problematisch wurde es nur für die Landkreise und kreisfreien Städte, die jedes Jahr seit Verabschiedung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes in nicht unerheblicher Höhe auf Kosten aus Leistungen nach diesem Gesetz sitzen geblieben sind. Obwohl Prüfungen bisher keinen Anlass zu Vermutungen gegeben haben, dass Mittel von diesen Gebietskörperschaften nicht ordnungsgemäß oder nicht wirtschaftlich eingesetzt wurden, gibt es bis dato noch keine belastbaren Aussagen, wie das Land mit diesen nicht durch die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte zu verantwortenden Fehlbeträgen umgehen will.
Nun ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass mit der Novellierung des Zweiten Sozialhilfefinanzierungsgesetzes ein Vorwegabzug von zwei Prozent eingeführt werden soll, aus dem dann Gebietskörperschaften, bei denen trotz ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der Mittel ein Fehlbedarf entstanden ist, bedient werden. Allerdings wissen wir aus der Vergangenheit, dass eine solche Feststellung von Fehlbeträgen bis zu zwei Jahre dauert, Zeit, in der die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte in Vorleistung gehen und für die erforderlichen Kassenkredite zusätzliche Zinskosten aufbringen müssen. Dadurch werden die ohnehin engen Spielräume für freiwillige Leistungen, zum Beispiel zur Förderung von Jugend- und Vereinsarbeit, weiter drastisch eingeschränkt. Außerdem ist bereits jetzt davon auszugehen, dass selbst diese Ausgleichszahlungen nicht ausreichen werden, um die entstehenden Defizite in voller Höhe auszugleichen. Alle Sachverständigen haben zudem darauf hingewiesen, dass auch der in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Verteilerschlüssel nicht geeignet ist, allen Gebietskörperschaften die ihnen zur Aufgabenerfüllung benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen.
Beispielhaft möchte ich hier nur meinen Landkreis Uecker-Randow nennen, bei dem Modellrechnungen aufzeigen, dass auch der neue Verteilerschlüssel unter den jetzigen Bedingungen zu neuen Defiziten führen wird. Und wenn auch nur ein Landkreis – wobei nicht davon auszugehen ist, dass es bei dieser einen Gebietskörperschaft bleibt – von vornherein durch die Maschen des geplanten Gesetzentwurfes fällt, dann muss dieser so verändert werden, dass er allen gleichermaßen gerecht wird.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das von allen gewollte und geforderte Konnexitätsprinzip. Es kann doch nicht sein, dass billigend in Kauf genommen wird, dass betroffene Landkreise oder kreisfreie Städte den Klageweg einschlagen müssen, um die ihnen zustehenden Mittel einzufordern. Deshalb kann unsere Forderung in diesem Gesetzgebungsverfahren nur lauten, dass mit der Novellierung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes dafür gesorgt werden muss, dass allen Gebietskörperschaften die Mittel zur Verfügung stehen, die sie benötigen, um für die Schwächsten der Gesellschaft zu sorgen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute empfehlen wir dem Plenum, 84 Petitionen abzuschließen. 21 dieser Petitionen hatten die anstehende Änderung des Schulgesetzes zum Gegenstand. Die neunte Novelle ist zwischenzeitlich verabschiedet. Damit konnte in keiner der 21 Petitionen dem Wunsch der Petenten entsprochen werden, leider, auch wenn in der Begründung immer zu lesen ist, dass die Anregungen der Petenten in das Gesetzgebungsverfahren eingeflossen sind. Ich kann für die CDU-Fraktion nur festhalten, dass die Petitionen an die Berichterstatter und den Bildungsausschuss weitergeleitet wurden. Ja, sie wurden von den Abgeordneten gelesen. Die vorgefertigte Meinung der Regierungsmehrheit haben sie aber in keiner Weise beeinflusst.
Mehr Erfolg hatten wir dagegen bei den Petitionen, die Anbauten an ein vorhandenes Haus oder den Neubau einer Garage innerhalb der Waldabstandsgrenze bewirken wollten. Wir haben uns in jedem Fall die Situation vor Ort angesehen. Eine der betroffenen Familien hätte aus Platzgründen ihr Haus gar verlassen müssen, wenn keine Regelung gefunden worden wäre. Da sich die Petitionen zur Genehmigungspraxis in diesem Bereich häuften, hat der Petitionsausschuss das Gespräch mit Vertretern des Landwirtschaftsministeriums gesucht, und in unseren Augen sind sehr zufrieden stellende Lösungen gefunden worden. Ihren Niederschlag haben die Petitionen auch in der neuen Waldabstandsverordnung gefunden. Einen großen Dank dafür an das Landwirtschaftsministerium. Ich wünsche mir noch mehr solche Erfolge für unsere Bürger.
Erstaunt hat mich in der jüngsten Vergangenheit die Vielzahl der eingegangenen Petitionen aus dem Maßregelvollzug. Der Ausschuss führte deshalb einen Ortstermin in der entsprechenden Einrichtung durch und sprach