Protokoll der Sitzung vom 29.06.2006

(Rudolf Borchert, SPD: Das muss so sein.)

Ich denke, das Thema Abstandsregelungen muss dringend weiter, möglichst zeitnah und trotzdem in Ruhe diskutiert werden, um zu einer Lösung zu gelangen, die die Interessen der Landwirte, des Umweltschutzes und der Verbraucher berücksichtigt und die vor allem unsere Gewässer schützt und eine weitere Eutrophierung verhindert. Deshalb lehnt die Fraktion der Linkspartei.PDS den Antrag der CDU ab und plädiert dafür, dass sich der nächste Landtag so schnell wie möglich mit diesem Thema beschäftigt und eine akzeptable Lösung für dieses nicht einfache Problem findet.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke, Frau Schwebs.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Umweltausschuss, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2173 abzulehnen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, einer Gegenstimme der SPD, mit den Stimmen der Fraktion der Linkspartei.PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Umweltausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf Drucksache 4/2323 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, bei einer Gegenstimme, mit den Stimmen der Fraktion der Linkspartei.PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Kormoranmanagement in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/2246, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses, Drucksache 4/2334.

Antrag der Fraktion der CDU: Kormoranmanagement in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/2246 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses – Drucksache 4/2334 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Umweltausschusses, die Abgeordnete Frau Schwebs.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der CDU-Antrag wurde dem Umweltausschuss federführend am 7. April aus dem Landtag überwiesen. Der Landwirtschaftsausschuss war zuständigerweise mitberatender Ausschuss.

Auftragsgemäß hat sich der Umweltausschuss die Problematik auf die Tagesordnung der nächstfolgenden Ausschusssitzung gesetzt. Die Debatte dazu war kurz und schmerzlos. Es gab eine kurze Diskussion über den formalen Umgang mit dem Antrag der CDU-Fraktion, da wir in dieser Legislaturperiode nur noch einen ordentlichen Sitzungstermin des Umweltausschusses zur Verfügung hatten. Die Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass der Antrag ohne gründliche Diskussion, ohne Hintergrundwissen und ohne akzeptable Lösungsvorschläge nicht inhaltlich behandelt und entschieden werden könne. Weiterhin wurde angeführt, dass die Debatte um die Lösung des Kormoranproblems trotz mehrfachem Drängen des Landes Mecklenburg-Vorpommern weder auf der Bundes- noch auf der europäischen Ebene von Erfolg gekrönt war und dass das Bohren dicker Bretter Zeit brauche und gründlich vorbereitet werden müsse.

Gleichzeitig verwiesen die Koalitionsfraktionen auf eine Tagung des Bundesamtes für Naturschutz und des Meeresmuseums Stralsund im September, die sich zwei Tage intensiv mit der Kormoranproblematik unter den verschiedenen Aspekten beschäftigen wird. Sie schlugen vor, über den Antrag nach der Konferenz zu entscheiden, denn diese Konferenz würde möglicherweise konkrete Informationen und Lösungsansätze bringen. Die Opposition lehnte dieses Herangehen ab und forderte die sofortige Abstimmung ihres Antrages, da wir uns schon jahrelang und immer wieder über dieses Problem streiten würden, ohne konkrete Ergebnisse vorweisen zu können. Diesem Begehren wurde aufgrund der Geschäftsordnung des Landtages nachgegeben und der Antrag der CDUFraktion wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Die Begründung dazu können Sie in der Drucksac h e 4/2334 nachlesen. Ich möchte nur kurz aus der Begründung der Ablehnung zitieren. Die Koalitionsfraktionen haben den Antrag der CDU-Fraktion „abgelehnt“, weil sie davon ausgehen, dass „die bis zum 30. Juni 2006 gültige Kormoranlandesverordnung … vom 15. August 2003 … sich als Instrument zur Regulierung des Kormoranbestandes in Mecklenburg-Vorpommern nicht bewährt (habe) und die bis zur Beendigung der 4. Legislaturperiode zur Verfügung stehende Beratungszeit nicht ausreichend (sei) , um eine den Erfordernissen entsprechende tiefgrün

dige Beratung des Antrages einschließlich einer möglicherweise zu beantragenden Anhörung durchzuführen.“

Auf seiner Sitzung am 20. Juni hat der Umweltausschuss den Antrag nochmals kurz behandelt, um das Votum des Landwirtschaftsausschusses zur Kenntnis zu nehmen. Aber auch die Kenntnisnahme des Votums des Landwirtschaftsausschusses führte in der Abstimmung zu keinem anderen Ergebnis, sodass die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses mit einem ablehnenden Votum des Antrages der CDU-Fraktion heute wieder auf unserer Tagesordnung steht und durch den Landtag zu entscheiden ist.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Egbert Liskow, CDU: Doch voreingenommen.)

Danke schön, Frau Schwebs.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Umweltminister Herr Professor Methling.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion der CDU zum Kormoranmanagement wurde in der 76. Sitzung des Landtages nach intensiver Aussprache über diese schwarzen Vögel am 7. April 2006 dem Umweltausschuss federführend sowie dem Landwirtschaftsausschuss mitberatend überwiesen.

Gestatten Sie mir zuerst eine Bemerkung zum Beratungsergebnis des Landwirtschaftsausschusses. Der Landwirtschaftsausschuss hat in seiner 77. Sitzung am 15. Juni 2006 unter anderem beschlossen, dass die Landesregierung aufgefordert werden soll, die Kormoranverordnung unter Einhaltung des bestehenden Rechts so auszugestalten, dass eine Bestandsreduzierung der derzeitigen Brutpaare auf eine den natürlichen Gegebenheiten angemessene Zahl erfolgen kann.

(Egbert Liskow, CDU: Das ist doch okay.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nirgends in Europa ist bisher durch aktive Managementmaßnahmen, soweit diese überhaupt in anderen europäischen Staaten für erforderlich gehalten werden, ein Stopp des Populationswachstums bei Kormoranen gelungen, auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht, trotz Kormoranverordnung. Wir verschließen uns nicht einem Bestandsmanagement des Kormorans, das haben wir noch nie getan. Bei dem von uns festgestellten Wachstum der Kormoranbestände in Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich offensichtlich um ein Wachstum auf die Bestandsgröße, die dem natürlichen Lebensraumpotenzial der Art in unserem Lande entspricht. Die Bestandsgrößen von Arten werden in der Regel von der Verfügbarkeit der Nahrung und des Lebensraumes bestimmt. 23.000 Kormoranpaare in der gesamten Bundesrepublik Deutschland sind keineswegs im europäischen Vergleich als überhöhter Bestand beziehungsweise Überbestand anzusehen.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Staaten wie Holland oder Dänemark haben mit etwa 25.000 beziehungsweise 40.000 Brutpaaren auf kleinerer Fläche deutlich mehr Kormorane.

Aber zurück zu Mecklenburg-Vorpommern. Unabdingbare rechtliche Voraussetzungen für den Abschuss von Kormoranen sind der Nachweis erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und der Nachweis, dass es kein milderes Mittel zu deren Abwehr gibt. Es wird immer wieder behauptet, dass es zahlreiche und flächendeckende Untersuchungen an Gewässern aller Art gäbe und diese eindeutig ergeben hätten, dass die gegenwärtigen Überbestände an Kormoranen die Fischfauna nachhaltig schädigen würden. Solche Untersuchungen liegen nach Aussagen der Fischereibiologen vom Institut für Fischerei unserer Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei für Mecklenburg-Vorpommern nicht vor, flächendeckend für andere Bundesländer beziehungsweise EUStaaten ebenfalls nicht. Im Wesentlichen liegt das nicht daran, dass man nicht untersuchen will, sondern daran, dass bisher keine einheitlichen und fachlich begründeten Erhebungs- und Schätzmethoden existieren. Eine Ermittlung des durch Kormorane verursachten fischereiwirtschaftlichen Schadens ist deshalb derzeit auch in Mecklenburg-Vorpommern kaum zu erreichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bestand des Kormorans in Deutschland, so wird behauptet, soll dazu führen, dass mehrfache jährliche Erträge der deutschen Berufs- und Angelfischerei durch Kormorane vernichtet werden. Der tatsächlich angelandete fischereiliche Ertrag der deutschen Berufs- und Angelfischereien wird verkauft oder gegessen, und auch das nur in dem Maße, wie die von der EU zugestandenen Fangmengen, die sogenannten Quoten, überhaupt ausgenutzt werden. Für Mecklenburg-Vorpommern ist nach bisherigen fischereibiologischen Erkenntnissen in größerem räumlichem Maßstab ein Einfluss des Kormorans auf die Fischereibestände auszuschließen.

Lokale Effekte und Konflikte können dadurch im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden. Darauf muss angemessen reagiert werden und das sichert das Umweltministerium mit seinen Behörden für die Teichfischerei auch ab. Allerdings ist klarzustellen, dass auf der Grundlage des Kormoranbestandes in Mecklenburg-Vorpommern davon auszugehen ist, dass der Kormoran aus den Binnengewässern Mecklenburg-Vorpommerns jährlich etwa 4 0 0 Tonnen Fisch entnimmt. Die Entnahme durch die Fischereiwirtschaft ist deutlich höher und liegt laut Agrarbericht 2004 bei circa 700 Tonnen durch die Binnenfischerei in unserem Lande. In den Küstengewässern ist von einer Fischentnahme durch Kormorane in der Größenordnung von etwa 2.000 Tonnen pro Jahr auszugehen. Der Vergleich dazu: Die fischereiliche Anlandung durch die Küstenfischerei beträgt jährlich etwa 20.000 Tonnen.

Es besteht unter Fischereibiologen darüber Konsens, dass vor allem eine zu starke Befischung, bei der in der Regel die fischereiliche Entnahme deutlich über dem Höchstwert für nachhaltige Fischerei liegt, die Fischbestände dezimiert und die wirtschaftlichen Erträge der Fischerei drastisch gesenkt hat. Langfristig positive Perspektiven für die Fischwirtschaft können nur gewährleistet werden, wenn sich die Fischbestände erholen und nachhaltige Fischerei praktiziert wird. Eine Stabilisierung und Erhöhung der Bestände kann auch durch zielgerichtete Besatzmaßnahmen wie das vom Landwirtschaftsministerium geplante Dorschbesatzprogramm, oder wir haben auch über das Aalbesatzprogramm gesprochen, erreicht werden.

In letzter Zeit, meine Damen und Herren, wird immer häufiger behauptet, der Kormoran verursache nicht nur

erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden, sondern auch extreme Belastungen für den Fischartenschutz. Dadurch würde angeblich die Umsetzung von Natura 2000 konterkariert werden. Richtig ist für unser Land, dass bei einer Betrachtung der Gefährdung von Fischarten festgestellt werden kann, dass in keinem Fall der Kormoran f ü r das Aussterben oder den Rückgang von nach der FFH-Richtlinie geschützten Fischarten verantwortlich zu machen ist. So gelten nach der „Roten Liste der Rundmäuler, Süßwasser- und Wanderfische Mecklenburg-Vorpommerns“ von 2002 vier Arten als ausgestorben, drei Arten als vom Aussterben bedroht, sieben Arten als stark gefährdet und sieben weitere Arten als gefährdet. Die meisten dieser Fischarten kommen im Nahrungsspektrum des Kormorans nicht oder nur ausnahmsweise vor. In keinem Fall wird der Kormoran von den Fachleuten als Gefährdungsursache benannt. Insgesamt wird in der eben zitierten Roten Liste aus dem Jahr 2002 festgestellt, dass sich die Gefährdungssituation der Fische und Rundmäuler in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber 1991 vermindert hat. Wir haben also dort eher eine positive Entwicklung. Die Tatsache, dass eine Verringerung der Gefährdungssituation der Fische und Rundmäuler im Zeitraum größerer Bestandszunahmen des Kormorans zu verzeichnen ist, widerspricht also der These, dass der Kormoran ein Problem für den Fischartenschutz in Mecklenburg-Vorpommern darstellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Wildtiermanagement, ich will es mal so bezeichnen, entsprechend den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, das gegebenenfalls auch Abschüsse zur Schadensabwehr umfasst, stößt auf unserer Seite, auf der Seite des Umweltministeriums, grundsätzlich auf Verständnis. Das wissen alle Beteiligten, dafür werde ich teilweise von Naturschützern kritisiert. Eine populationsbiologische Faustregel besagt, wenn mindestens 20 Prozent der Vermehrungsträger der Population verloren gehen, dann sind erste Reduktionseffekte auf den Bestand zu bemerken. Also die Entnahme eines Fünftels der Brutpopulation des europäischen – ich betone, des europäischen – Brutbestandes würde eine wahrscheinlich andauernde Einregulierung auf diesen Pegel bedeuten. Die Bundesrepublik hat sich mit ihren Forderungen nach einer Reduktion des europäischen Kormoranbestandes schon wiederholt im Rahmen der Europäischen Union nicht durchsetzen können.

Die Hauptfrage, wie und in welchen Zeiträumen solche Pläne in Deutschland beziehungsweise in Europa mit entsprechenden politischen Mehrheiten um- beziehungsweise durchgesetzt werden können, bleibt. Die westeuropäische Population, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird aktuell auf circa 700.000 Brutvögel geschätzt und die Gesamtzahl auf etwa 2 Millionen Tiere. Das würde demnach die jährliche Entnahme von circa 400.000 geschlechtsreifen Kormoranen im Gegensatz zu der bisher praktizierten Entnahme von Nestlingen bedeuten. Derzeit werden in Mitteleuropa ungefähr 50.000 bis 80.000 Kormorane pro Jahr aus der Gesamtpopulation entnommen. EU-Experten schätzen, dass allein zur Verhinderung eines weiteren Anwachsens der Kormoranpopulation ein Abschuss von 120.000 bis 150.000 Tieren pro Jahr notwendig wäre.

Im Jahr 2005 wurden in Deutschland 22.758 Brutpaare des Kormorans registriert. Bei diesem Brutbestand würde das eine Entnahme von circa 10.000 geschlechtsreifen Kormoranen bedeuten. Für Mecklenburg-Vorpommern heißt das Tötung von circa 5.000 erwachsenen Tieren.

Diese Zahlen, glaube ich, verdeutlichen die technischen, die ökonomischen und gesellschaftlichen Probleme und Grenzen eines nur auf solche Maßnahmen reduzierten Managements der Fischerei und des Kormorans in Mecklenburg-Vorpommern.

In diesem Zusammenhang darf ich noch einmal an die abschreckenden Bilder von den Kormoranabschüssen im Anklamer Stadtbruch sowie den damit verbundenen Imageschaden für den Tourismus im Naturland Mecklenburg-Vorpommern erinnern und daran, dass der Umweltminister und der Landwirtschaftsminister mit Strafanzeigen belegt worden sind.

Vor diesem Hintergrund seitens der CDU-Fraktion die Vergrämung und den Abschuss der schwarzen Vögel zu fordern ist nicht nur blauäugig, sondern geht an der Realität völlig vorbei. Eine Lösung des Problems könnte in der europaweiten Aufnahme des Kormorans, das habe ich schon des Öfteren gesagt, in die Liste des jagdbaren Wildes und der konsequenten Bejagung bestehen. Dafür, meine Damen und Herren, kann ich gegenwärtig nirgendwo eine Mehrheit erkennen, weder in Europa noch in Deutschland noch in Mecklenburg-Vorpommern.

Dass der Umweltausschuss den Antrag der CDU-Fraktion zum Kormoranmanagement mehrheitlich abgelehnt hat, begrüße ich aus den hier vorgetragenen Gründen. Ich betone noch einmal unsere Bereitschaft, Kormoranmanagement zu betreiben, aber unter Einhaltung von Recht und Gesetz, wie der Agrarausschuss dieses auch empfohlen hat, und mit einer gewissen Sicherheit, dass das, was wir tun, auch wirksam ist, um die Population zu begrenzen. Dafür sind im Moment keinerlei Voraussetzungen gegeben. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zu folgen und nicht dem Antrag der CDU-Fraktion. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Brick von der Fraktion der CDU.

(Rainer Prachtl, CDU: Ja, die Stunde der Wahrheit jetzt.)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Kormoran ist eine Erfolgsgeschichte des Naturschutzes, die sich leider ins Gegenteil verkehrt hat.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Nur ein europäisches Management hilft hier weiter. Regionale Dezimierungs- und Vergrämungsversuche gegen die schwarzen Vögel blieben erfolglos. Das ist fast wie im richtigen Leben. Vor Ihnen steht in übertragenem Sinne auch ein schwarzer Vogel, der nun zu Neste zieht. Trotz mancher Versuche, er konnte nicht vergrämt werden und die Kolonie wird durch seinen Weggang auch nicht dezimiert.

(Beifall und Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

Ich sage Adieu aus eigener Einsicht,

(Zuruf von Minister Dr. Wolfgang Methling)