Zunächst einmal ist festzustellen, dass sich der Antrag ausschließlich mit Verfahrensfragen beschäftigt, nicht mit Inhalten. Nun gut, reden wir also über Verfahrensfragen. Wie die CDU mit dem Antrag suggerieren will, ist einerseits das Verfahren als solches anzuzweifeln und andererseits soll in diesem so zweifelhaften Verfahren in aller Heimlichkeit ohne die Anhörung der Betroffenen und Information der Öffentlichkeit entschieden werden. Und das, meine Damen und Herren, ist grob gesagt Unfug und das wissen Sie auch. Aber ich will diese Selbstverständlichkeit für die Damen und Herren auf den Bänken der Opposition gern noch einmal deutlich sagen.
Zweitens. Die Betroffenen, die Öffentlichkeit und, man höre und staune, auch der Landtag werden über das Verfahren informiert und sogar mit einbezogen. Und das sollten Sie auch wissen, das hat der Minister ja eben auch getan.
Die Nachmeldungen wurden von der Europäischen Union eingefordert. Für Mecklenburg-Vorpommern wurden ganz konkrete Sachverhalte bemängelt. Diese zu beheben ist das Ziel der Landesregierung. Dabei wird das Verfahren verbunden mit der Nachmeldung der maritimen Gebiete, die von gemeinschaftlicher Bedeutung sind. Mit der Nachmeldung wird Planungs- und Rechtssicherheit für diese Gebiete endgültig hergestellt. Das Ganze fi ndet natürlich unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Da wir hier über das Verfahren reden, bin ich überzeugt, dass nach der Abstimmung innerhalb der Regierung dieser Entwurf zur öffentlichen Diskussion gestellt wird, verfahrensmäßig korrekt, zum richtigen Zeitpunkt und in angemessener Form und Ausführlichkeit.
Zu guter Letzt sei noch Folgendes erwähnt: Die Ausweisung der Vogelschutzgebiete ist eindeutig Regierungshandeln. Deshalb sollte zunächst auch den Ressorts die Möglichkeit gegeben werden, sich auf eine Position zu verständigen, die dann als Regierungsvorschlag in die öffentliche Debatte Eingang fi nden kann. Und, meine Damen und Herren, ich erinnere noch mal an das Horrorszenario, was Sie bei den FFH-Gebieten hier an die Wand gemalt haben vor zwei, drei, vier Jahren. Mir ist bis heute nicht bekannt, dass auch nur irgendein Unternehmen wegen eines FFH-Gebietes hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht investieren konnte.
den der Minister soeben gegeben hat, können wir diesen Antrag dann für erledigt erklären. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der Links partei.PDS die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen, auch ich bin der Auffassung, die CDU könnte ihren Antrag für erledigt erklären oder ihn zurückziehen, denn der Umweltminister hat alle eingeforderten Informationen dargestellt.
Er hat auch dargestellt, dass er Verwaltungshandeln, so, wie es sich gehört, umsetzt, dass er die Öffentlichkeitsbeteiligung angeschoben hat und auch an der Ressortanhörung arbeitet. Gleichwohl, meine Damen und Herren von der CDU, kann ich natürlich Ihr Anliegen verstehen. Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu
(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Wir warten noch darauf!)
denn auf diese Art und Weise können Sie höchstens die Lufthoheit über die Stammtische im Land gewinnen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Heiterkeit bei Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS)
Oder, meine Damen und Herren von der CDU, wie soll ich das sonst verstehen, dass Sie behaupten, erst aus der Presse zu erfahren, Mecklenburg-Vorpommern meldet Vogelschutzgebiete an die Europäische Kommission nach? Wie Minister Methling schon ausführte, wurde der Landtag bereits im September 2004 ausführlich über die geplanten und notwendigen Nachmeldungen informiert.
Oder haben Sie vielleicht jetzt etwa erst registriert, dass das europäische Vertragsverletzungsverfahren seit dem Jahr 2001 läuft, oder lesen Sie gar die Antworten auf Ihre Kleinen Anfragen nicht?
Die 2005 erfolgte Meldung des Vogelschutzgebietes Schweriner Seen wurde von der CDU ebenso medial mit Schreckensbildern begleitet wie vorher die Meldungen zur Gebietskulisse der FFH-Gebiete. Und Sie sahen ja schon im Vorfeld den Bau der A 241 am Vogelschutz scheitern.
Gerade an diesem Beispiel zeigt sich aber, welch umsichtige, auf Interessensausgleich bedachte Umweltpolitik in diesem Lande gemacht wird. Die Vorgehensweise der Landesregierung ist aus Sicht der Fraktion der Linkspartei.PDS berechenbar, klar und öffentlich bekannt. Und wenn die Opposition eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung bei diesem Verfahren fordert, so fi nde ich dieses äußerst bemerkenswert, zeigt es doch wenigstens theoretisch die Lernfähigkeit der CDU in der Opposition.
Im Gegensatz zu früheren Umweltministerinnen und Umweltministern dieses Landes, die Verwaltungsakte nur öffentlich machten, wenn sie durch europäisches und Landesrecht gezwungen wurden, zeichnet sich die Politik von Minister Methling durch einen völlig anderen Stil aus. Trotz oder gerade, aber eigentlich auch unabhängig von der Kampagne der CDU gegen die Meldung von FFHGebieten wurde die bundesweit breiteste Öffentlichkeitsbeteiligung organisiert und durchgeführt.
Der Minister selbst führte vor Ort viele Veranstaltungen zur Information der Bürgerinnen und Bürger durch.
Viele Anregungen aus der Bevölkerung und von Betroffenen wurden auch aufgenommen. Auch bei der jetzigen Nachmeldung von Vogelschutzgebieten an die EU wird es eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit geben,
(Wolfgang Riemann, CDU: Die Ortsumgehung in Anklam ist auch nicht weiter. Das hat allerlei Auswirkungen.)
nicht weil es rechtlich unabdingbar wäre, sondern weil es das Grundprinzip mecklenburgisch-vorpommerscher Umweltpolitik ist, dass Umweltschutz nur mit den Menschen und nicht gegen sie zu gestalten ist.