Protokoll der Sitzung vom 08.07.2010

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf eine Petition aus dem Jahre 2007 zu verweisen, welche in der Sammelübersicht unter der laufenden Nummer 1 aufgeführt wird. Die Petentin wendete sich mit der Bitte um Unterstützung an den Petitionsausschuss und kritisierte insbesondere den geplanten und teilweise vollzogenen Abriss einiger Villen der Perlenkette in Heiligendamm.

Soweit aus der Tatsache, dass diese Petition den Ausschuss bereits 2007 erreichte, bei Ihnen der Eindruck einer unverhältnismäßig langen Bearbeitungszeit entstehen sollte, kann dem nur vehement widersprochen werden. Der Petitionsausschuss hatte zunächst die verschiedenen Ministerien zu beteiligen. Sodann wurde im Rahmen einer ersten Ausschussberatung im Jahre 2008 einstimmig beschlossen, zunächst eine Ortsbesichtigung und anschließend eine Beratung mit Regierungsvertretern durchzuführen. Es wurden zu dieser Petition insgesamt fünf Ausschussberatungen teils mit und teils ohne Regierungsvertreter sowie die schon erwähnte Ortsbesichtigung durchgeführt.

Da trotz dieses Aufwandes nicht alle Fragen beantwortet werden konnten, nutzte der Petitionsausschuss sein Recht auf Akteneinsicht. In zwei Terminen wurden mehrere Ordner der zuständigen Ministerien im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege gesichtet. Auf diese Weise verschafften sich Mitglieder des Ausschusses einen ungefilterten Eindruck vom Handeln der Landesregierung sowie der nachgeordneten Behörden im Zusammenhang mit der sogenannten Perlenkette.

Im Ergebnis der Auswertung der in den verschiedenen Sitzungen sowie durch die Akteneinsicht gewonnenen Erkenntnisse musste der Ausschuss jedoch feststellen, dass der Wiederaufbau der bereits abgerissenen Villa insbesondere mangels Aufnahme eines Baugebots mit Fristsetzung in die entsprechenden Genehmigungen oder die Verträge nicht zwangsweise durchgesetzt werden konnte.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Tja.)

Insofern musste letztendlich abgewartet werden,

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

ob der Investor seiner Zusage, die Villa wieder aufzubauen, nachkommen würde. Nun konnten wir erfreulicherweise der Presse entnehmen, dass am Wochenende der erste Spatenstich zum Wiederaufbau der Villa Perle gemacht worden ist.

Dennoch hat unser einstimmiger Beschluss, diese Eingabe der Landesregierung zu überweisen, damit diese nach Möglichkeiten sucht, um eine vergleichbare Situation künftig zu vermeiden, vor dem Hintergrund der Bedeutung nicht nur der Perlenkette in Heiligendamm, sondern auch der übrigen Denkmäler in unserem Land trotz der positiven Entwicklung seine Berechtigung. Zusätzlich wurde mehrheitlich im Ausschuss eine Überweisung an die Fraktionen des Landtages beschlossen.

Meine Damen und Herren, nicht unerwähnt möchte ich die Tatsache lassen, dass dem Anliegen der Petenten in immerhin 15 der 97 Petitionen, zu denen der Petitionsausschuss einen Sachbeschluss empfiehlt, in Gänze entsprochen werden konnte beziehungsweise seitens der Landesregierung sogar schon zuvor entsprochen wurde. Bei diesen Petitionen zeigt sich wiederum, dass die Arbeit des Petitionsausschusses da anfängt, wo Gerichte oder Verwaltungen an die Rechtslage gebunden sind und den Betroffenen scheinbar deshalb nicht geholfen werden kann. Nein, der Petitionsausschuss setzt sich nicht übers geltende Recht hinweg. Vielmehr zeigt dies, dass wir gemeinsam Sachverhalte in einen größeren Zusammenhang setzen und teilweise mit viel Fantasie und Nutzung von Ermessensspielräumen andere Lösungen finden, um den Petenten zu helfen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle auf einige Eingaben der Bürgerinnen und Bürger verweisen, welche die Bereiche der Schule, Ausbildung oder des Bildungswesens allgemein betrafen. Hier konnte der Petitionsausschuss zu fünf Petitionen den Abschluss des Petitionsverfahrens empfehlen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. So machten zum Beispiel verschiedene Petenten konstruktive Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung des Unterrichts an den Schulen unseres Landes. Den Schülerinnen und Schülern sollte neben ausreichendem Englischunterricht auch das Schwimmenlernen ermöglicht werden. Zudem wurde eine Aufklärung der Schüler über die UN-Kinderrechtskonvention sowie das Petitionsrecht gefordert. Es wurde durch den Petitionsausschuss mit Freude zur Kenntnis genommen, dass vielen der gestellten Forderungen nach Aussagen der Regierung seitens der Schule im Sinne unserer Kinder bereits nachgekommen wird.

Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung enthält ferner drei Petitionen, die dem Petitionsausschuss per Beschluss des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zugeleitet worden waren. In zwei Fällen waren Anliegen des Tierschutzes betroffen. So wurde neben einer ordnungsbehördlichen Maßnahme im Sinne einer generellen Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für frei laufende Katzen auch eine finanzielle Unterstützung für Tierheime gefordert.

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Während die erste Forderung als unverhältnismäßig abzulehnen war, konnte die Petition im Übrigen abgeschlossen werden, da in unserem Land bereits eine flächendeckende Struktur an Tierheimen, Tierauffangstationen und ehrenamtlichen Tierschützern besteht.

In der zweiten seitens des Bundestages zugeleiteten Petition forderte der Petent ein generelles Verbot der Kastration von Ferkeln ohne Betäubung und mahnte zudem in diesem Zusammenhang eine ständige Kontrolle des Vollzugs des Tierschutzgesetzes an. Da die derzeitige 7-Tage-Regelung hinsichtlich der Kastration von Ferkeln auf EU-Recht beruht, kam ein generelles Verbot, welches ohnehin auf Bundesebene verabschiedet werden müsste, nicht in Betracht.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Unabhängig hiervon wurde durch das Landwirtschaftsministerium die verstärkte Beachtung dieses Themenkomplexes bei den Kontrollen bereits im Jahre 2008 per Erlass angeordnet. Vor diesem Hintergrund hat der Petitionsausschuss einstimmig den Abschluss dieses Petitionsverfahrens beschlossen.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass der Petitionsausschuss der vorliegenden Beschlussempfehlung in seiner 98. Sitzung einstimmig zugestimmt hat. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ebenfalls zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Danke schön, Frau Borchardt.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Frau Schwebs von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stehe zu diesem Tagesordnungspunkt am Rednerpult, weil mir das Anliegen einer Petition am Herzen liegt und ich die Petenten auch bisher in ihrem Anliegen unterstützt habe.

Bevor ich aber auf das Thema eingehe, möchte ich mich beim Petitionsausschuss bedanken für die intensive und gründliche Bearbeitung des Themas, und insbesondere bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats, denn immerhin hat der Ausschuss zum ersten Mal seit dem Bestehen des Landtages von seinem Recht auf Akteneinsicht bei der Landesregierung Gebrauch gemacht.

Sie ahnen vielleicht, meine Damen und Herren, worum es geht: Es geht um Heiligendamm. Das Problem war ja schon des Öfteren Thema in regionalen und überregionalen Medien. Und im Mittelpunkt der Petition stand die Frage: Was ist prioritär – Denkmalschutz oder Investorenwille? Aber sie hinterfragte auch kurzsichtige politische Entscheidungen auf allen Ebenen, thematisierte nicht ausgesprochene Sanierungsgebote auf der einen Seite und nicht eingehaltene Auflagen auf der anderen Seite.

Meine Damen und Herren, bereits im Jahr 1996 wurde das historische Ensemble des ersten deutschen Seebades Heiligendamm an einen Investor mit hochfliegenden Träumen verkauft, und zwar erheblich unter dem geschätzten Wert. Dabei wurde ausdrücklich anerkannt, dass im historischen Ensemble ein erheblicher Sanierungsbedarf bestand.

Lange bevor dieser Verkauf in trockenen Tüchern war, ahnten die Einwohner Heiligendamms, eines Ortsteils von Bad Doberan, dass ihr Heimatort zu einem Ressorthotel für die Schönen und Reichen dieser Welt werden sollte. Und deshalb bestand bereits 1992 bei den erst bekannt gewordenen Verkaufsabsichten des Bundes eine Bürgerinitiative, die sich für den Erhalt des Denkmals Heiligendamm und gleichzeitig für seinen allgemeinen öffentlichen Zugang einsetzte.

Bereits 1998, also zwei Jahre nach dem Kauf, bekam der Investor von den Behörden das Baurecht für und innerhalb des geschützten Ensembles, das er bis 2004 für die Perlenkette und das Alexandrinen-Cottage nicht nutzte. Denn noch schien es so, als seien der Erhalt der einzelnen Häuser und die behutsame Sanierung des Ensembles in seiner ganzen Schönheit allgemeiner Konsens.

Der Investor hingegen nutzte alle Möglichkeiten, um sich im Laufe der Zeit scheibchenweise immer mehr Zugeständnisse für seine Interessen von den Stadtvertretern einzuholen. Die untere Denkmalbehörde und auch das Landesamt freuten sich, denn es lag im öffentlichen Interesse, das Ensemble zu erhalten. Aber es geschah nichts. Erst als Ende 2004 Mecklenburg-Vorpommern den Zuschlag für die Durchführung des G8-Gipfels in Heiligendamm erhielt, kam Bewegung in die Sache.

Und wer nun meinte, dass nach wie vor die Sanierung und Erhaltung des denkmalwürdigen Ensembles im Mittelpunkt stand, wurde schnell eines Besseren belehrt, denn klar erkennbar ist aus dem Unterlagenstudium, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt der Investorenwille über den Denkmalschutz gestellt wurde und das kurzfristige öffentliche Interesse der Landesregierung an der bestmöglichen Durchführung des G8 das bleibende öffentliche Interesse am Erhalt des Originalensembles des ersten deutschen Seebades verdrängte.

So war die untere Denkmalbehörde bis weit in das Jahr 2006 dagegen, dass drei Villen abgerissen werden dürften, obwohl das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege bereits am 10. November 2004 die Streichung der drei Häuser bei der unteren Denkmalschutzbehörde beantragt hatte. Der damalige Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege Dr. Lüth teilte im Januar 2005 dem damaligen Staatssekretär im Bildungsministerium Dr. Hiltner mit, er habe Befürchtungen, dass der Denkmalpflege der, Zitat, „Schwarze Peter“ zugeschoben werden solle, und nannte die Begründungen fadenscheinig und rein zweckmäßig.

Die untere Denkmalbehörde ihrerseits hielt die Aussagen der neuen Denkmalwertüberprüfung der oberen Landesbehörde für bestreitbar und verwies auf den damit geschaffenen Präzedenzfall für den Umgang mit anderen Baudenkmalen. Und das trifft im Großen und Ganzen auch für den Umgang mit dem Alexandrinen-Cottage zu. Hier gestattete die untere Behörde lediglich Veränderungen an den Holzdecken innerhalb des Gebäudes, lehnte aber den Abbruch originaler Bausubstanz ebenso ab wie die Erhöhung von Traufen und Firsten.

Mit Schreiben vom 26.10.2006 wies das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege dann die untere Denkmalbehörde an, aus denkmalrechtlicher Sicht die Baugenehmigung zu erteilen. Diese Baugenehmigungen, so fanden die Petenten, seien nicht akzeptabel, und forderten den denkmalwürdigen Erhalt aller Villen. Auch vor Ort wurde mehrheitlich diese Auffassung vertreten.

Derartige Entscheidungen, meine Damen und Herren, zumal wenn sie auf oberster Ebene gegen örtliche Voten, gegen fachlich orientierte örtliche Voten der Behörden getroffen werden, ohne dass sie nachvollziehbar sind, sind Gift für bürgerschaftliches und demokratisches Engagement.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Auch nach der Akteneinsicht ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar, aus welchen Gründen diese kurzsichtige Entscheidung hier in Schwerin getroffen wurde, denn immerhin will Mecklenburg-Vorpommern Tourismus- und Gesundheitsland Nummer 1 sein. Und das historische Ensemble in Heiligendamm, das erste deutsche Seebad überhaupt, könnte, wenn es denn saniert und öffentlich erlebbar wäre, das unverwechselbare Aushängeschild des Landes auf diesem Gebiet sein.

Mich ärgert, meine Damen und Herren, und ich finde es nicht hinnehmbar, wenn aufgrund des Wunsches eines – und wie sage ich es am besten vorsichtig? – nicht gerade für seine Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit bekannten Investors, der seit Jahren ein Projekt aus Fondsmitteln realisieren will, wenn auf Wunsch dieses einen Menschen Besitzer denkmalgeschützter Immobilien ungleich behandelt werden. Dass es so ist, wurde im Verlauf des Aktenstudiums immer deutlicher.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Jeder Immobilienbesitzer, meine Damen und Herren, der in einem denkmalgeschützten Haus wohnt, wird behördlich dazu verdonnert, sein Haus in einem erhaltenswerten Zustand zu erhalten, und müsste darum kämpfen, wenn er eine Dachgaube zugunsten einer Fotovoltaikanlage entfernen wollte. Das wissen alle Petitionsausschussmitglieder und viele andere von uns aus der Arbeit im Wahlkreis. Aber bei dem historischen Ensemble in Heiligendamm wurden auf oberster Ebene des Landes großzügige Bau- und Abrissgenehmigungen erteilt. Und dabei ergibt sich doch die Denkmalwürdigkeit aus dem Zeugniswert, den ein Denkmal für historische Entwicklungen hat, meinte Dr. Bednorz, der Leiter des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, in einem ähnlich gelagerten Fall. Und das trifft, meine ich, auf Heiligendamm absolut zu.

Diese Petition, meine Damen und Herren, so will es der Ausschuss, soll den Fraktionen und der Landesregierung zur Kenntnis gegeben werden, obwohl der Wiederaufbau der Villa Perle mit einer Fristsetzung nicht zwangsweise durchgesetzt werden kann und obwohl die erteilte Bau- und Abrissgenehmigung nicht zurückgenommen werden kann. Ich unterstütze die Erwartung des Petitionsausschusses, dass eine ähnliche Situation bei künftigen Vorhaben vermieden werden kann. Voraussetzung dafür ist vielleicht ein landesweites Denkmalkonzept oder ein Baugebot in vergleichbaren Fällen, auf alle Fälle aber eine sachliche fachliche Entscheidung oberster Landesbehörden unabhängig von kurzfristigen politisch motivierten Entscheidungen der Landesregierung. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Schwebs.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Borrmann. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Abgeordnete des Landtags! Ich habe mich im konkreten Fall spontan zu Wort melden lassen durch meinen Fraktionsvorsitzenden, weil auch ich, der ja lange Zeit in Bad Doberan gewohnt hat, mit den Vorgängen betraut gewesen bin und hier auch Einsicht genommen habe und auch bestimmte kommunalpolitische Zusammenhänge zur Kenntnis nehmen musste.

Ich kann den vielen sachlichen Ausführungen, die Frau Schwebs getätigt hat, durchaus zustimmen. Ich verweise auf meine früheren Ausführungen hier im Parlament und erinnere auch daran, dass zu einer Petitionsexkursionssitzung, wenn ich es mal so definieren darf, wenn ich mich recht erinnere, Herr abgeordneter Bürger Udo Timm auch geäußert hat, dass das veränderte Baurecht hier entscheidend Türen geöffnet hat und somit ein erleichterter Umgang für solche Vorgänge, wie sie in Hei

ligendamm abgelaufen sind, durchaus in der Folge dann zutage getreten ist.

Es muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass sich parteipolitisch übergreifend hier Versäumnisse beziehungsweise auch Verfehlungen ereignet haben. Ich erinnere unter anderem daran, dass die Stadtratspräsidentin Anke Bitter, Mitglied der LINKEN, diesen ganzen Prozess der Verbandelung zwischen Jagdfeld, dem sogenannten Investor, und der Stadt durchaus vorangetrieben hat und dass auch Bürgermeister Polzin, SPD, hier eine sehr, sehr unkritische Rolle, das ist noch gelinge gesagt, gespielt hat.

Und es zeigt sich, dass ein Geldmann wie Anno August Jagdfeld, der mithilfe eines Fonds, der ihm ja noch nicht mal selbst gehört, sondern den er quasi nur verwaltet und wo er teilweise auch in die eigenen Taschen wirtschaftet, von Eigenfirmen, die seiner Familie gehören, dass er über entsprechende Finanzmittel verfügt und dann Kommunalpolitik beeinflussen kann bis dahin gehend, dass er eben die wohlgesonnenen Kommunalpolitiker zu einem Essen in sein Hotel einlädt und mit ihnen gesonderte Beratungen führt, um sie umzustimmen.

Das zeigt also, wie gefährlich es ist, wenn sich eine Kommune mit so einem Geldmann auseinandersetzen muss. Und es ist offenbar so, dass dieser Einfluss bis in die Landesregierung, bis in die Behörden der Landesregierung eine Rolle spielt.

(Udo Pastörs, NPD: Richtig.)