Das Maximale, was geschieht, wenn der Landesrechnungshof etwas aufdeckt, oder was geschehen könnte, im Konjunktiv, ist, dass die Schuldigen, ganz gleich, was sie getan haben, das Risiko nur eingehen, mit Anspruch auf Pension zurückzutreten. Das Beispiel Snow FunPark ist dieses Jahr vielleicht auch hitverdächtig, denn da sind über 17 Millionen Euro hineingeflossen. Man hat den Leuten, die das gebaut haben, sogar noch das Geld hinterhergetragen, so nach dem Motto: „Darf es nicht noch ein bisschen mehr sein?“ Denn man hat diese Anlage, dieses Monster, dieses entartete Gebäude direkt an die Autobahn platziert.
Als man dann merkte, dass die Millionen Fördergelder nicht ausreichten, ist dann Folgendes geschehen: Man hat das Ganze zu einem touristischen Sondergebiet deklariert, denn dann durfte es noch ein Stückchen mehr sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.
In Bispingen liegt der Fall anders. Wir kannten Bispingen, Herr Professor Methling, und da war es ja rein idiotisch, hier von der Landesregierung noch einmal hinzugehen und hier so etwas an die Autobahn zu pflastern, was auch über kurz und lang zur Ruine wird.
Kurzum, das Ritual: jedes Jahr das Gleiche. Und dann kommen die Empfehlungen vom Landesrechnungshof. Dann warnt der Landesrechnungshof: Vorsicht, Konsolidierung des Haushalts in den nächsten Jahren, hohe Arbeitslosigkeit zu befürchten, Bankenkrise. Damit meint man dann natürlich den Betrug und nicht die Krise, son
dern man nennt es dann Krise, was ganz objektiv Betrug war, und die Landesregierung verspricht dann Besserung. Wir werden das berücksichtigen. Die Zusammenarbeit ist vorzüglich und die kurzen Wege funktionieren. Diese Lobhudelei
und im Kern untauglich, hier wirklich zu kritisieren, was in der Landesregierung im Jahr 2007 falsch gelaufen ist, das ist das eigentliche Manko bei der Auseinandersetzung zu diesem Tagesordnungspunkt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sie haben kein Interesse daran, sich selbst zu hinterfragen. Sie sind mit dem Spruch angetreten: „Die jetzige Koalition, nicht weiter so.“ Wir von der Nationaldemokratischen Partei merken,
dass es nicht nur weiter so ging in den letzten dreieinhalb bis vier Jahren, sondern dass Sie noch etwas draufsetzen in Ihrer Unfähigkeit und im „Weiter so“ der letzten Jahre.
Der Landesrechnungshof hat natürlich die Aufgabe zu prüfen. Das tut er, das ist wichtig und das gehört auch mit sehr viel Sorgfalt getan. Das Manko ist, dass die Politbonzokratie
Deswegen lehnt man sich zum Teil, wie man hier sieht, gähnend oder schlafend zurück und lässt die Karawane weiterziehen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Armin Jäger, CDU: Ach, das wundert mich. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das überrascht uns jetzt, Herr Pastörs. – Heinz Müller, SPD: Ich weiß gar nicht, ob das gut wäre für die Regierung, wenn Sie dem zustimmen.)
(Udo Pastörs, NPD: Ich hätte auch Augiasstall sagen können. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch hier nur noch einmal zur Information für alle: Im Ausschuss wird nicht mitgemacht, im Ausschuss wird abgewartet, maximal mit abgestimmt, aber in der Öffentlichkeit werden große Worte geschwungen, Herr Pastörs, wie immer bei der NPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Diskussion um den Bericht des Landesrechnungshofes und die Entlastung der Landesregierung möchte ich aus Sicht meiner Fraktion auf nur einen der untersuchten Schwerpunkte eingehen, nämlich die Zuwendung für die Jugendsozialarbeit. Dieser Punkt ist uns allerdings sehr wichtig und wir teilen hier keinesfalls die Auffassung des Landesrechnungshofes, haben deshalb seinen Empfehlungen auch nicht zugestimmt. Ich will Ihnen das auch begründen: Der Landesrechnungshof hat unter anderem festgestellt, dass – und jetzt zitiere ich – „der tatsächliche Inhalt der geprüften Projekte im Bereich der Jugendsozialarbeit nur bei einigen in vollem Umfang den inhaltlichen Schwerpunkten der Jugendsozialarbeit entsprach. Das zeigte sich darin, dass die anderen Projekte vor allem eine sinnvolle und gelenkte Freizeitbeschäftigung von Jugendlichen zum Inhalt hatten.“ Zitatende. Das ist wohl im ländlichen Raum auch zutreffend und ich denke, das ist auch richtig so.
Der Landesrechnungshof hingegen geht davon aus, dass Jugendsozialarbeit Folgendes beinhaltet, nämlich die Förderung für junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigung in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Im Rahmen der Jugendhilfe sollen sozialpädagogische Hilfen angeboten, die schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration gefördert werden.
Das ist zwar richtig und das wird auch in den Förderbedingungen so vorgeschrieben. Das wissen wir natürlich. Aber Jugendsozialarbeit lässt sich nicht nur ausschließlich darauf beschränken und schon gar nicht darauf, ob alle Teilnehmer eine derartige Hilfe benötigen. In der Praxis können die Sozialarbeiter
nicht ständig darauf achten, ob sie nur Jugendliche betreuen, die in das Hilferaster fallen. Das ist völlig praxisfremd. Oder sollten an den Türen der Jugendeinrichtungen Kontrolleure postiert werden, die vor dem Eintritt der Jugendlichen prüfen, ob diese sozialpädagogischen Hilfebedarf in der schulischen oder beruflichen Ausbildung benötigen
(Udo Pastörs, NPD: Da kontrolliert man schon, ob die die richtigen Kleider anhaben oder die richtigen Oberhemden.)
oder ob vielleicht ihre soziale Integration bisher mangelhaft ist. Eine strikte Trennung von Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit ist im Alltag weder machbar noch sinnvoll und entspricht schon gar nicht dem integrativen Ansatz in der Jugendhilfe. Die Praxis ist hier viel bunter als jede Fördermitteltheorie. Um in jedem Projekt und jeder Maßnahme diese Trennung zu beachten, wäre ein riesiger Aufwand nötig und würde zulasten der eigentlichen Arbeit der Fachkräfte gehen.
Auch inhaltlich ist diese Interpretation fragwürdig, denn selbstverständlich gehört nach unserem Verständnis gerade auch präventive Arbeit mit nicht bedürftigen Kindern und Jugendlichen zu den Aufgaben der Jugendsozialarbeit.
Genauso verhält es sich mit dem integrativen Ansatz in der Jugendsozialarbeit. Hier ist es oft sinnvoll, wenn sozusagen die nichtbedürftigen Kinder und Jugendlichen in der Mehrzahl sind, um die Bedürftigen integrieren zu können.
Meine Damen und Herren, eine weitere generelle Verkomplizierung und Reglementierung der Zuwendung für die Jugend- und Sozialarbeit darf es nicht geben. Dieses wäre mit einem noch höheren bürokratischen Aufwand, gerade auch für Jugendämter, verbunden, die ohnehin schon am Limit arbeiten. Schon jetzt ist der mit dieser Förderung verbundene bürokratische Aufwand viel zu hoch.