Meine Damen und Herren, kein Sparpaket wurde und wird je von allen als gerecht empfunden werden. Das von der Bundesregierung jetzt vorgestellte kann daher diesem Anspruch ebenfalls nicht genügen, dass alle darüber glücklich sind.
Es ist aber als Gesamtpaket ausgewogen und für die Zukunft der Bundesrepublik von größter Sicherheit und Wichtigkeit. Dies bedeutet aber nicht, dass man natürlich nicht einzelne Punkte des Sparpaketes auch zukünftig weiter kritisch betrachten sollte und betrachten wird. Auch Sparpakete können fortgeschrieben werden.
Was die Aufforderung an die Landesregierung betrifft, hier tätig zu werden – ich glaube mal, eins ist deutlich geworden in der Diskussion der letzten Wochen, die Landesregierung tut das sehr intensiv. Die brauchen wir also dazu nicht mehr aufzufordern.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Nein, die sind all dor. Die CDU ist dafür, dass das durchgeführt wird, die SPD ist dagegen. Und deswegen brauchen sie nicht aufgefordert werden. Schön!)
Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten in manchen Punkten, aber alles in allem, meine Damen und Herren der Linksfraktion, bleibt eins: Der im Antrag formulierten Kritik können wir so nicht zustimmen. Die Aufforderung an die Landesregierung erachten wir als nicht notwendig. Insofern werden wir sowohl Ihren Änderungsantrag als auch den Antrag in Gänze ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war schon interessant, wie die Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen die Gerechtigkeit des Sparpaketes verteidigte, indem sie erklärte, ihr Ressort mache zwar die Hälfte des Bundeshaushaltes aus, sie müsse allerdings nur ein Drittel zum Sparpaket beitragen.
Aber, meine Damen und Herren, wie weit muss man denn von der Realität entfernt sein, wenn man so argumentiert, denn die Frage der Gerechtigkeit stellt sich doch nicht bei den betroffenen Ressorts, sondern sie stellt sich bei den betroffenen Menschen. Wer auf der Sparliste nach dem Beitrag von Vermögenden, reichen Erben oder Menschen mit sehr hohem Einkommen sucht, der sucht vergebens: keine Wiedereinführung der Vermögenssteuer, keine Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer,
keine Reform der Erbschaftsteuer, keine Erhöhung des Steuersatzes für Unternehmen und GmbHs und vor allem keine Finanztransaktionssteuer. Und das soll keine Spaltung der Gesellschaft sein, Herr Schnur, Herr Liskow?
Was die Regierung Merkel ein ausgewogenes Konzept zur Konsolidierung der Staatsfinanzen nennt, ist nichts anderes als gelebte soziale Schieflage. Die Reichen werden geschont, während die Ärmsten der Armen zur Kasse gebeten werden. Die Bundesregierung macht mit dem Sparpaket allein die Einhaltung des staatlichen Kreditfinanzierungsverbots zum Maßstab ihres Handelns. Die Schuldenbremse wird damit faktisch zur primären Staatsraison, und dahinter sollen alle anderen Ansprüche an eine soziale, wirtschaftlich und ökologisch zukunftsfähige Politik zurücktreten.
Vollkommen verdrängt wird dabei die Tatsache, dass sich der regelmäßige Verzicht auf Einnahmen aus einkommens- und vermögensbezogenen Steuern von Privaten und Unternehmen seit fast 20 Jahren wie ein roter Faden durch die finanz- und steuerpolitischen Entscheidungen auf der Bundesebene zieht. Der Einnahmeverzicht, so hoffen alle Bundesregierungen seit den 80erJahren, müsste sich über Steuersenkungen quasi selbst finanzieren, was aber seither faktisch nicht funktioniert. Im Gegenteil, die Steuereinnahmen des Staates sinken,
der Staat hat weniger Einnahmen und kürzt die Ausgaben beziehungsweise verlagert die Aufgaben auf die unteren Ebenen.
Statt diese Politik der öffentlichen Verarmung fortzusetzen, ist es höchste Zeit, diese Entwicklung wieder umzukehren.
Meine Damen und Herren, das Sparpaket trifft diejenigen, die bereits ganz unten angekommen sind, und hier zum Beispiel die Frauen. Zum Beispiel mit der Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen werden Frauen noch weniger von den Förderprogrammen der Arbeitsverwaltung profitieren als bisher. Die Streichung des
Mindestelterngeldes von 300 Euro bei ALG-II-Empfängern und -Empfängerinnen bringt die Klientelpolitik der schwarz-gelben Regierung noch deutlicher zum Vorschein. Und es riecht ganz übel nach Geburten kontrolle gegenüber Bezieherinnen von Hartz IV. Kinder aus besser gestellten Familien hingegen sind erwünscht, hier wird weiter gefördert.
Der Eindruck einer bewussten Steuerung nach dem sozialen Status wird noch dadurch verstärkt, dass die Elterngeldhöchstgrenze bei den sogenannten Sparmaßnahmen überhaupt nicht angetastet wird. Eltern mit einem Netto einkommen von 2.770 Euro und mehr erhalten weiterhin 1.800 Euro Elterngeld im Monat. Auch interessant ist, dass Hausfrauen im Gegensatz zu Hartz-IV-Bezieherinnen das Mindest elterngeld behalten dürfen.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Sehr richtig. – Toralf Schnur, FDP: Nee, das ist mit Sicherheit keine, Frau Schwebs. Das ist mit Sicherheit keine. Das ist ja nun wirklich Quatsch.)
in Teilzeitarbeit oder Minijobs sowie durch eine vergleichsweise geringere Entlohnung gegenüber ihren männlichen Kollegen
Auch hier trifft die indirekte Rentenkürzung vor allem Frauen. Und das alles soll keine Spaltung der Gesellschaft sein?