Ausgangspunkt für die Entscheidung, einen Deutschen Qualifikationsrahmen zu erarbeiten, war die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens, der im April 2008 in Kraft trat. Dieser soll bis 2010 in allen EU-Ländern mithilfe nationaler Regelungen umgesetzt werden. Somit soll der Spezifik der jeweiligen Bildungssysteme Rechnung getragen werden. Der Europäische Qualifikationsrahmen bildet als Referenzrahmen für lebenslanges Lernen die Leistungen der jeweiligen nationalen Bildungssysteme auf europäischer Ebene ab.
Im Oktober 2006 haben sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, gemeinsam einen Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen zu entwickeln. An der Erarbeitung des Deutschen Qualifikationsrahmens war eine Vielzahl von Akteuren beteiligt, unter anderem Einrichtungen der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung, Sozialpartner und Experten. Die Arbeitsergebnisse wurden laufend mit den jeweiligen Institutionen beziehungsweise Gremien rückgekoppelt. Zusätzlich wurde der Erarbeitungsprozess über Fachtagungen, Expertenforen sowie Internetpräsenz für die breite Fachöffentlichkeit transparent gemacht. Im Ergebnis der Erarbeitung wurde im Februar 2009 ein Vorschlag für einen Deutschen Qualifikationsrahmen vorgelegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorgelegte Deutsche Qualifikationsrahmen soll dazu beitragen, das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu gestalten. Den Akteuren im Bildungs- und Beschäftigungssystem soll ein Übersetzungsinstrument, wenn Sie so wollen, an die Hand gegeben werden, um Qualifikationen besser einordnen zu können. Die sich dabei ergebenden Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen sollen über acht Niveaustufen sichtbar gemacht werden.
Dabei gibt es Unterschiede. Beim Europäischen Qualifikationsrahmen wird zwischen Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen unterschieden. Daher kommt vielleicht die eine oder andere Verwirrung auf. Im Deutschen Qualifikationsrahmen sind Wissen und Fertigkeiten als Fachkompetenz sowie Sozial- und Selbstkompetenz als personale Kompetenz ausgewiesen. Die im deutschen Bildungssystem erworbenen und angebotenen Qualifikationen sollen zudem in Relation zu den Niveaustufen des Europäischen Qualifikationsrahmens gesetzt werden. Der Deutsche Qualifikationsrahmen bildet somit die Voraussetzung zur Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens in Deutschland. Das ist der Zusammenhang.
Und der in der Erarbeitungsphase gemeinsam entwickelte Diskussionsvorschlag eines Deutschen Qualifikationsrahmens sollte in einer zweiten Phase praktisch erprobt werden. Ziel der im Mai 2009 gestarteten Phase ist die nachvollziehbare exemplarische Zuordnung ausgewählter Qualifikationen des deutschen Bildungssystems zum Entwurf des Deutschen Qualifikationsrahmens unter Berücksichtigung aller acht Qualifikationsstufen. Vielleicht darf ich in Erinnerung rufen, als Erprobungsbereiche wurden Metall und Elektro, Handel, Gesundheit und der IT-Bereich benannt, weil hierdurch, und das war die Grundlage der Entscheidung, ein breites repräsentatives Spektrum von Qualifikationen des deutschen Bildungswesens abgebildet wird.
Bei den exemplarischen Zuordnungen wurden die vollzeitschulische berufliche Bildung, die duale Berufsausbildung einschließlich der Ausbildungsvorbereitung, die Hochschulbildung, die Weiterbildung und die geregelte Fortbildung ebenso berücksichtigt. Die Auswahl der zuzuordnenden Qualifikationen wurde so getroffen, dass bei den exemplarischen Zuordnungen für jeden Erprobungsbereich nach Möglichkeit alle Niveaustufen des Deutschen Qualifikationsrahmens mit mindestens einer Qualifikation belegt wurden. Für jedes der genannten vier Berufs- und Tätigkeitsfelder wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, deren Mitglieder aus den unterschiedlichsten Bildungsbereichen sowie Verbänden und Organisationen stammen. Darüber hinaus verfügen sie über besondere Kenntnisse in den betrachteten Berufs- und Tätigkeitsfeldern.
Für die zur exemplarischen Zuordnung vorgesehenen Qualifikationen wurden Lehrpläne, Ausbildungsordnungen und andere relevante Dokumente mit Blick auf Inhalte, aber auch auf Terminologie des Deutschen Qualifikationsrahmens qualitativ analysiert. Und dabei erfolgte die Orientierung nicht an sogenannten InputFaktoren wie Lernzeit oder Lernkontext, die Orientierung erfolgte an Lernergebnissen, über die die Lernenden am Ende ihrer Lernperiode verfügen. Diese Resultatorientierung ist erforderlich, um Bildungsgänge über Lernergebnisse bildungsübergreifend und bildungsbereichsübergreifend sichtbar machen zu können. Und die Ergebnisse der Erprobungsphase werden im Oktober 2010 auf einer Fachtagung präsentiert. Auch das sei an dieser Stelle gesagt.
Parallel zur Einordnung der beruflichen Abschlüsse wurden durch den Schulausschuss der Kultusministerkonferenz in seiner Sitzung im März 2010 die allgemeinbildenden Abschlüsse den einzelnen Niveaustufen zugeordnet. Weitgehende Einigkeit bestand bei der Einordnung des Hauptschulabschlusses sowie bei der mittleren Reife. Weitere Erörterungen und Meinungsbildungen erwarten wir in den nächsten Monaten hinsichtlich der Zuordnung der allgemeinen Hochschulreife.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie gestaltet sich jetzt das weitere Verfahren bei der Umsetzung des Deutschen Qualifikationsrahmens? Da sich die Zuordnungen der beruflichen Abschlüsse durch die Arbeitsgruppen und Einordnung der allgemeinbildenden Abschlüsse durch den Schulausschuss der Kultusministerkonferenz als Expertenvoten verstehen, sind sie noch nicht als verbindlich und bindend zu betrachten. Gleichwohl werden die Hinweise in der weiteren Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens berücksichtigt.
Eine Entscheidung, ob neben Wissen und Fertigkeiten auch Sozial- und Selbstkompetenz separat ausgewie
sen werden, ist noch zu treffen. Zudem soll die Einbeziehung bislang nicht berücksichtigter informeller und nonformaler Qualifikationen erfolgen, um so den Aspekt des lebenslangen Lernens insgesamt zu stärken. Voraussichtlich Ende dieses Jahres soll der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen verbindlich eingeführt werden. Ich gehe davon aus, dass der Deutsche Qualifikationsrahmen innerhalb Deutschlands einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von unterschiedlichen Bildungsabschlüssen leisten wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Deutsche Qualifikationsrahmen hat keine Gesetzeskraft. Dies hat, das sei an dieser Stelle auch gesagt, ein Rechtsgutachten zur Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens in deutsches Recht ergeben. Somit hebt die Zuordnung von Kompetenzen und Qualifikationen zu den acht Niveaus des Deutschen Qualifikationsrahmens nicht das bestehende System der Zugangsberechtigungen auf. Das heißt, dass das Erreichen eines bestimmten Niveaus des Deutschen Qualifikationsrahmens nicht automatisch zum Zugang in Bildungsgänge berechtigt, die Qualifikationen im nächsthöheren Niveau vermitteln. Gleichwohl eröffnet die Anerkennung von Qualifikationen und Lernergebnissen über die Grenzen der eigenen Bildungsbereiche hinweg Chancen für mehr Durchlässigkeit, unter anderem zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Deutsche Qualifikationsrahmen soll die Anerkennung von in Deutschland erworbenen Qualifikationen in Europa erleichtern. Die Mobilität von Lernenden und Beschäftigten innerhalb Europas soll im Sinne bestmöglicher Chancen gefördert werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass dies mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen gelingen wird. Sicherlich haben Sie genauso wie ich, Herr Kreher, gestern verfolgt, dass das Thema im Ausschuss des Deutschen Bundestages, im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technologieabschätzung war.
Ich will vielleicht nur zwei, drei Zitate aus der gestrigen Expertenanhörung hier zitieren. Georg Spöttl hat gestern gesagt: „Die Berufsbildung ist der Gewinner bei der Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens.“ So lautete seine Einschätzung. Man muss dazu sagen, er ist Leiter der Arbeitsgruppe Elektro/Metall im Arbeitskreis DQR. Ich hatte vorhin darüber gesprochen, welche Bereiche ausgewählt worden sind.
Ebenfalls ist darauf hingewiesen worden, dass durch den Deutschen Qualifikationsrahmen etwa das Gewicht des Meisterabschlusses dem Bachelorabschluss angeglichen wird, sagt Herr Spöttl. Und ebenso wurden die Fachhochschulen näher an die Universitäten herangerückt, und das ist eine Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung. Das sagt sozusagen Hubert Esser vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Und so kann man durchgehen bis zum Deutschen Gewerkschaftsbund, der natürlich darauf hinweist, dass hier das Ziel Transparenz, Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit erhalten werden muss, bis hin zu der Frage, auch das habe ich ausgeführt, wie das mit den informellen und nonformalen Bereichen ist. Das wird zu einem späteren Zeitpunkt aufgerufen. Die Tagung ist, wie gesagt, im Oktober. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will zunächst sagen, dass meine Fraktion den Antrag der FDP unterstützt.
Zweitens halte ich es als europapolitische Sprecherin meiner Fraktion auch für erforderlich, dass nicht nur der Landtag über den Stand der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern informiert wird, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger in den Prozess einbezogen werden.
Drittens möchte ich mich beim Bildungsminister bedanken, der versucht hat, hier ausführlich den bisherigen Stand darzustellen. Ich bin aber doch der Auffassung, dass im Bildungsausschuss darüber noch mal diskutiert werden sollte, denn aufgrund der Kompliziertheit der unterschiedlichen Verfahren, denke ich, ist es nicht möglich, hier im Landtag oder an dieser Stelle in diesem Punkt auch schon eine ausführliche Beratung durchzuführen. Aus meiner Sicht hat sich damit auch der Antrag mit der Berichterstattung des Bildungsministers nicht erledigt.
natürlich fragen sich die Bürgerinnen und Bürger, was ihr Abschluss in der Europäischen Union wert ist. Aufgrund der ausführlichen Information möchte ich auf die Entstehungsgeschichte und ihre Ziele an dieser Stelle verzichten. Nur so viel: Die Idee des Europäischen Qualifikationsrahmens und darauf aufbauend des Deutschen Qualifikationsrahmens können wir nur befürworten, denn wer hat schon etwas gegen die Verbesserung der Mobilität und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Vielleicht hat sich der eine oder andere von Ihnen hier im Parlament schon einmal die Frage gestellt, was ist mein akademischer Grad oder mein Berufsabschluss in Spanien, England oder Portugal wert? Wie Sie alle wissen, gibt es in der Europäischen Union 27 Mitgliedsstaaten. Alle Bildungssysteme unterscheiden sich. Ich denke, das ist im Sinne eines friedlich vereinten und gerechten Europas.
Ziel muss es sein, dass sich auch die unterschiedlichen Bildungssysteme einander annähern. Und auch im Petitionsausschuss war bereits die Frage der Anerkennung eines niederländischen Abschlusses hier in Mecklenburg-Vorpommern als Thema anhängig. Insofern hat das Thema auch durchaus Auswirkungen hier im Land. Natürlich wollen wir darauf hinwirken, dass wir die Erhaltung von bestimmten qualitativen Standards einhalten müssen. Und aus dieser Sicht ist es auch interessant, wie dieser Gesichtspunkt dann in die gesamte Frage miteinbezogen wird.
Der Minister hat darauf hingewiesen, wie die Empfehlung zustande gekommen ist. Es ist nun so, dass die Mitgliedsstaaten bis 2010 die nationalen Qualifikationssysteme an den Europäischen Qualifikationsrahmen zu koppeln haben. Eingebunden wird also die Umsetzung – und das, glaube ich, ist das Neue mit der Verabschiedung – in die gesamte Abarbeitung der hier diskutierten Strategie um Europa 2020, denn hier sind abrechenbare Maßstäbe vom Prinzip her aufgeschrieben worden. Und das, glaube ich, kann man nicht unabhängig davon sehen, wenn man sich mal den gesamten Bereich Bildung anguckt in Europa 2020.
Wenn man sich allerdings die Meinungen um die offensichtlich hier hinter verschlossenen Türen durchgeführte Debatte auf Bundesebene ansieht, dann allerdings habe ich so ein bisschen Bedenken. Das macht mich ein wenig unruhig. Ich will nur ein paar Zitate nennen: Dr. Harry Neß vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung warnte, unter dem von der Bundesregierung gesetzten Zeitdruck werde man den Qualifikationsrahmen, das Reformpotenzial, das in ihm stecke, kaum einlösen können.
Hermann Nehls vom Deutschen Gewerkschaftsbund wurde noch deutlicher: Es drohe die Gefahr, dass der Qualifikationsrahmen Bildungsbarrieren nicht abbauen, sondern zementieren wird.
Dr. Stephan Pfisterer vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien warnte davor, die Versäulung des Bildungssystems in den beruflichen und den akademischen Bereich unverändert in den Qualifikationsrahmen zu übertragen. Dieser lohne sich im Gegenteil nur dann, wenn er für weitreichende bildungspolitische Fortschritte genutzt werde.
Steffen Bayer vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag warnte davor, einzelne Stufen faktisch für Akademiker/-innen zu reservieren. Es wäre fatal, immer mit der Hochschulbrille auf bestimmte Qualifikationsniveaus zu schauen. Stattdessen müsse die Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zur Selbstverständlichkeit werden. Insoweit, glaube ich, ist es interessant, die Fragen, die hier aufgeworfen sind, im Bildungsausschuss noch einmal anzusprechen.
Nach Aussagen der Landesregierung auf die Frage unseres bildungspolitischen Experten Andreas Bluhm sollte dieser Prozess der Erarbeitung der DJR bis Ende des Jahres 2009 abgeschlossen sein. Ab dem Jahre 2012 sollen die Kriterien zur Anwendung kommen. Unter diesem Gesichtspunkt kann es der Landesregierung aus unserer Sicht auch nicht schwerfallen, so schnell wie möglich den Landtag beziehungsweise die dafür zuständigen Gremien über den offenen Diskussionsprozess zu informieren und entsprechende Maßnahmen auch einzuleiten.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion würde jedoch den Antrag der Fraktion der FDP gern erweitern wollen. Meine Fraktion interessieren insbesondere die Ergebnisse der Bund-Länder-Kommission und des Arbeitskreises Deutscher Qualifikationsrahmen. Falls diese bis zur nächsten Landtagssitzung nicht vorliegen, beantragen wir, dass die Landesregierung dem Landtag und dem Bildungsausschuss über die Ergebnisse der BundLänder-Kommission und des Arbeitskreises Deutscher Qualifikationsrahmen unverzüglich mit Kenntniserlangung berichtet. Ich werbe dafür, den Antrag an den Bildungsausschuss zu überweisen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Liberalen haben dem Landtag erneut einen Antrag – übrigens den einzigen in dieser Plenarsitzung – vorgelegt, der geradezu von EU-Hörigkeit strotzt.
Hierin wird die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag über den Umsetzungsstand eines weiteren EUDiktats zu berichten. Die FDP drängelt regelrecht, endlich das nationale Qualifikationssystem bis Ende 2010 an den Europäischen Qualifikationsrahmen zu koppeln. Bezeichnenderweise käut die Landtagsfraktion der FDP die entsprechende Passage aus dem Koalitionsvertrag der Berliner EU-Fetischisten, bestehend aus CDU, CSU, FDP, wieder, wo es heißt: „Wir werden die Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens dazu nutzen, um Gleichwertigkeit, Mobilität und Durchlässigkeit im deutschen und europäischen Bildungsraum zu stärken.“ Zitat ende. Also es geht um Gleichwertigkeit, Mobilität und Durchlässigkeit. Damit sind schon einige Stichworte gegeben, wohin die Reise gehen soll.
Stichwort Gleichwertigkeit: Letztendlich geht es Ihnen darum, auch im Bildungsbereich einen bindungslosen, nur auf seine ökonomische Verwertbarkeit abgestellten Fachidioten zu erzeugen,
Stichwort Mobilität: Der Europäische Qualifikationsrahmen kann auch die Mobilität in der EU insofern unterstützen, als er eine größere Transparenz und den Vergleich des Niveaus von Qualifikations- und Bildungsangeboten erzeugt. Das betrifft sowohl die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt als auch im europäischen Bildungsraum. Was im Koalitionsvertrag so nett klingt, wird in der Realität für so manchen bitterernst werden, und zwar dann nämlich, wenn ihm die Arbeitsagentur sagt, ab ins Ausland oder Leistungskürzung.
Wir von der NPD hingegen vertreten das Konzept der raumorientierten Volkswirtschaft. Und dafür krempeln wir nicht natürlich gewachsene Bildungsstrukturen um, um eine Verfügungsmasse für den EU-Arbeitsmarkt zu schaffen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.