Protokoll der Sitzung vom 09.07.2010

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Dies scheint politisch auch so gewollt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, ja.)

Die vielfältigen Nötigungen durch die GEZ,

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

welche viele, viele Deutsche täglich erdulden müssen, müssen ebenfalls sofort beendet werden.

Wie heißt es im Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes? Zitat: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,“

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

„haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Zitatende. – Widerstand gegen die GEZ-Abzocke, Widerstand gegen Ihre Politik und nicht zuletzt Widerstand gegen Ihre Parteien, und sie ist die Pflicht jeden Deutschen.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Jedes Deutschen. Danke schön, Herr Ringguth.

Widerstand ist aber auch dringend gegen jene Präsidenten erforderlich, die mit ihrer Amtsausführung total überfordert sind.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Udo Pastörs, NPD: Das ist wohl wahr, ja. – Minister Dr. Till Backhaus: Braune Soße. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Oh, sie überlegt: Kann man da zensieren oder ahnden oder nicht? Was machen wir denn jetzt mit diesem Terminus?)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3582. Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag auf Drucksache 5/3582 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, nun die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Der Abgeordnete Tino Müller wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ich frage noch einmal: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung.

Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen die Sitzung für eine Minute.

Unterbrechung: 13.38 Uhr

Wiederbeginn: 13.39 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich darf Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt geben. An der Abstimmung teilgenommen haben 56 Abgeordnete. Davon haben 50 Abgeordnete mit Nein gestimmt, 6 Abgeordnete mit Ja. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3582 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Neuorganisation der Job-Center darf nicht zulasten der Betroffenen und des Landes gehen, auf Drucksache 5/3571.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Neuorganisation der Job-Center darf nicht zulasten der Betroffenen und des Landes gehen – Drucksache 5/3571 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Lück für die Fraktion DIE LINKE.

(Jochen Schulte, SPD: Das ist aber eine kurze Begründung, die du hast, wenn ich das richtig sehe.)

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Heute hat der Bundesrat die Neuorganisation der Job-Center beschlossen. Aus unserer Sicht ist das ein Freibrief für den Bund, sich nach und nach auch aus der Betreuung der Langzeitarbeitslosen zurückzuziehen. Betrachten wir die ganze Geschichte um Hartz IV und die Job-Center, so ist es eine Geschichte des kompletten Versagens der vergangenen Bundesregierungen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Und damit meinen wir die rot-grüne Regierung, die rotschwarze und jetzt auch die schwarz-gelbe Regierung. Zum Schluss passt ja sogar der Begriff Chaos.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Wir sagten Nein zur Grundgesetzänderung. Sie haben das Grundgesetz der Realität angepasst. Die Strukturfehler aber des Systems Hartz IV haben Sie nicht beseitigt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Wir lehnen die Aufteilung von Erwerbslosen in zwei Klassen – in Arbeitslose und in Langzeitarbeitslose – ab. Der Bund will die Kosten sparen und will sie sparen auf Kosten der Betroffenen. Er will sie sparen auf Kosten der Beschäftigten der Job-Center und auch auf Kosten der Kommunen. Das werden Sie selber noch, wenn Sie in den Parlamenten sind, erleben. Sie können im September von uns einen neuen Antrag erwarten. Wir ziehen unseren Antrag zurück.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Beifall bei allen Fraktionen. – Jochen Schulte, SPD: Fürs Zurückziehen.)

Vielen Dank, Frau Lück.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Allgemeinverfügung für die Einrichtung von Pflegestützpunkten erlassen, auf Drucksache 5/3574.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Allgemeinverfügung für die Einrichtung von Pfl egestützpunkten erlassen – Drucksache 5/3574 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Müller für die Fraktion DIE LINKE.

Werte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, zur Allgemeinverfügung sprechen wir hier nun schon zum x-ten Mal. Darauf wird Herr Koplin noch eingehen.

In der Einbringung möchte ich, dass hier wirklich verstanden wird, um was es geht. Manchmal benutzen wir die gleichen Begriffe, packen aber andere Inhalte hinein. Das führt zu Missverständnissen. Daraus erwächst böses Blut. Das wollen wir nicht.

(Zurufe von Hans Kreher, FDP, und Udo Pastörs, NPD)

Wir wollen, dass mit den Pflegestützpunkten eine Möglichkeit geschaffen wird für Menschen, die pflegebedürftig sind, und ihre Angehörigen, sich beraten zu lassen. Deshalb skizziere ich noch mal, wie es jetzt aussieht.

Wo können Betroffene – also einmal pflegebedürftige Menschen und einmal ihre Angehörigen – Hilfe und Rat und Tat bekommen? Sie können es auf zwei verschiedene Arten und Weisen nach dem SGB XI, Paragraf 7. Sie können es einmal bei den Pflegekassen. Die Pflegekassen geben Hinweise, Ratschläge, Informationen zu den Kassen an sich, zu ihren Angeboten und dazu, wo sich entsprechende Träger befinden. Das ist richtig, aber es ist nur die Information von der Kasse, zu der man hingeht. Will man mehr Informationen, muss man die anderen Kassen auch noch ablaufen.

Man kann außerdem Informationen von den Trägern bekommen. Auch die Träger von Einrichtungen sind verpflichtet, Informationen über ihre Einrichtung abzugeben – ich betone und wiederhole: über ihre Einrichtung. Dazu sind sie natürlich perfekt in der Lage, denn erstens wissen sie, was ihre Einrichtung alles zu bieten hat, welche Dienstleistungen angeboten werden können, welche besonderen Zuwendungen es vielleicht noch gibt. Es geht ihnen natürlich darum, dass sie ihre Einrichtung positiv darstellen und ihre Angebote an den Mann beziehungsweise an die Frau bringen. Eine Beratung insgesamt, wohnortnah zu den Angeboten, die es überhaupt gibt, ist das nicht.

Das hat auch die Bundesregierung so eingeschätzt, dass eine vollständige Beratung nicht gegeben werden kann. Und deshalb hat die Bundesrepublik Deutschland mit dem Pflegeerweiterungsgesetz im August des Jahres 2008 einige Dinge im Gesetz geändert, um sie besser zu formulieren, besser zu definieren und vor allen Dingen für die Betroffenen Verbesserung in der Information und der Beratung zu geben. Das ist sehr gut angekommen und wir haben zu verzeichnen gehabt, dass Herr Sellering, damals Sozialminister, auch sehr schnell reagiert hat und so, wie es im Pflegeerweiterungsgesetz steht, auch als obere Landesbehörde darauf hingewiesen hat, dass man sich hier verständigt hat, flächendeckend – und ich betone: flächendeckend – ein wohnortnahes, individuelles Netz von Pflegestützpunkten zu schaffen.

So weit, so schlecht: Wir stellen fest, dass wir bis zum heutigen Tag keinen Pflegestützpunkt haben. Das Modellprojekt ist ausgelaufen, wobei wir in der Zwischenzeit wissen, jedenfalls die, die hier zugehört haben, wenn ich gesprochen habe, dass auch das Modellprojekt schon mit Problemen behaftet war.

Da das Modellprojekt von der AOK-Pflegekasse finanziert wurde, hatte die AOK-Pflegekasse von vornherein darauf abgestellt, dass Beratungen in dem Pflegestützpunkt zu Dingen, die die AOK betreffen, nicht gemacht werden durften. Kam jemand da an, musste die Kollegin, die feststellte, derjenige ist bei der AOK versichert, selbige Person auch zum AOK-Beratungsdienst schicken.

Wir haben dieses Modellprojekt allerdings trotzdem ausgewertet, evaluiert und festgestellt, der Bedarf ist da. Der Bedarf ist sehr groß und der Pflegestützpunkt wird angenommen. Wie gesagt, in etlichen verschiedenen Anfragen, Debatten im Sozialausschuss, im Parlament habe ich nach diesen Allgemeinverfügungen, die nämlich die Grundlage sind für die anderen untergesetzlichen Regelungen, gefragt. Wir haben es nun schon schriftlich.