Protokoll der Sitzung vom 15.09.2010

(Reinhard Dankert, SPD: Seit wann interessieren Sie die Menschen im Lande, Herr Pastörs?)

Alleine das war die Motivation für uns, hier diesen Gesetzentwurf einzubringen.

Es spricht also rein fachlich, wie wir festgestellt haben, nichts dagegen, unserem Entwurf zuzustimmen, wenn Sie davon absehen, dass Sie selbstverständlich nicht zustimmen können, auch wenn etwas Richtiges von der NPD kommt.

(Reinhard Dankert, SPD: Wir wollen nicht.)

Und das wird uns wiederum in die Lage versetzen, mein lieber Herr Dankert,

(Reinhard Dankert, SPD: Ich bin nicht Ihr Lieber. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

das propagandistisch hervorragend unterfüttert im Wahlkampf

(Reinhard Dankert, SPD: Machen Sie!)

den Menschen auch in Ihrem Wahlkreis frei Haus zu liefern.

(Reinhard Dankert, SPD: Genau.)

Es gibt vielleicht jedoch den einen oder anderen, der sich noch nicht so ganz gleichschalten lässt, bei den Kolleginnen und Kollegen in diesem sogenannten Hohen Haus und der die fachliche Bewertung eines Antrages über die ideologische oder parteipolitische Bewertung stellt. Und diese Herrschaften müssten dann natürlich ein bisschen Rückgrat haben oder einen Arsch in der Hose, wie man hier in Mecklenburg-Vorpommern auch zu sagen pflegt, und für eine vernünftige Sache dann auch unserem Antrag zustimmen.

Dass Sie diesen Arsch nicht in der Hose haben, Herr Dankert, das sieht man, wenn man Sie hier zum Rednerpult schreiten sieht. Aber es könnte doch der eine oder andere Kollege oder Kollegin doch noch so viel Mumm in den Knochen haben

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

und sich Gedanken machen, Mensch, warum soll ich das nicht auch mal tun,

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

denn in den Kommunalparlamenten ist das ja schon fast zur Tagesordnung übergegangen, dass man bei vernünftigen Vorschlägen der NPD ruhig auch mal diesen Vorschlägen folgen könnte.

Also ich ermuntere Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, mehr Demokratie wagen! Stimmen Sie unserem Entwurf doch einmal zu! Das hat doch der Herr Frahm schon vor vielen Jahren, Willy Brandt hat das doch schon vor vielen Jahren angemahnt.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Und das, was er gesagt hat, impliziert ja dann auch, dass wir zu wenig Demokratie hatten zu dieser Zeit. Ich habe das Gefühl, dass – seitdem dieser Herr verstorben ist – wir ein Riesendefizit an Demokratie in unserem Lande geschaffen haben, und in diesem Sinne: Haben Sie den Mut, stimmen Sie unserem Entwurf zu! Wir von der NPD werden es zu schätzen wissen und die Leute draußen auch

(Angelika Peters, SPD: Sie wollen tolerant sein, ausgerechnet Sie!)

und im Übrigen auch die Landeskasse, denn wenn das so bleibt, wie es jetzt ist, dann kostet das Geld, meine Damen und Herren.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Sie müssen es eh machen. Aber vielleicht gehen Sie ja auch den Weg über Bande, dass Sie das, was wir heute fordern, in drei, vier Monaten oder vielleicht in der nächsten Legislaturperiode, ich weiß nicht, wie die Befristung ist, dann selbst einbringen und mit Hurra gleichgeschaltet einstimmig gegen oder sogar mit den Stimmen der NPD Ihren Antrag dann durchbringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Herr Pastörs, Sie haben eben während Ihrer Rede zweimal unparlamentarische Ausdrücke gebraucht.

(Udo Pastörs, NPD: Welche waren das denn? – Raimund Frank Borrmann, NPD: Haben Sie Beispiele?)

Sie haben eben zweimal unparlamentarische Ausdrücke gebraucht. Sie sind schon darauf hingewiesen worden, dass Sie zwei Ordnungsrufe haben. Ich erteile Ihnen den dritten Ordnungsruf und entziehe Ihnen damit das Wort.

(Stefan Köster, NPD: Wegen „Arsch in der Hose“?)

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende dieses Tagesordnungspunktes. Ich schließe zunächst die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3665 in den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? –

(Udo Pastörs, NPD: Das ist wie in der Volkskammer.)

Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der NPD,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

aber Ablehnung der Fraktion der SPD, der Fraktion DIE LINKE, der CDU und der FDP abgelehnt.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, entsprechend dem Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz, Drucksache 5/3757.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 5/3757 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses Frau Borchardt. Frau Borchardt, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Jahr begehen wir den 60. Jahrestag des Petitionswesens in der Bundesrepublik Deutschland. Ja, wir in Mecklenburg-Vorpommern können noch nicht auf eine 60-jährige Erfahrung mit diesem demokratischen Grundrecht der Einwohnerinnen und Einwohner zurückblicken.

(Udo Pastörs, NPD: Das wird auch nie funktionieren. Das ist vorher in die Brüche gegangen.)

Aber ich denke, auch die letzten 20 Jahre haben uns gezeigt, dass dieses demokratische Gut zu bewahren und auszubauen ist.

Die Arbeit der Mitglieder im Petitionsausschuss ist mit einem hohen Engagement verbunden, im Interesse der Petenten eine Lösung zu finden und somit das Vertrauen

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

der Betroffenen zur Politik wiederherzustellen beziehungsweise wieder ein Stück näherzukommen.

(Udo Pastörs, NPD: Ach so! Ist das abhanden gekommen?!)

Für dieses Engagement möchte ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken. Dass wir fleißig arbeiten, wissen Sie. Ausdruck dafür ist, dass wir Ihnen auf der Drucksache 5/3757 die nunmehr vierte Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in Form einer Sammelübersicht in diesem Jahr vorlegen. Mit dieser Beschlussempfehlung wird der Landtag um seine Zustimmung zum Abschluss von insgesamt 147 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern gebeten. Damit haben wir Ihnen in diesem Jahr bereits 434 Petitionen zur abschließenden Entscheidung zugeleitet.

Auf der vorliegenden Drucksache empfiehlt der Ausschuss zu 126 Petitionen einen Sachbeschluss, 8 Eingaben sollen an den insoweit zuständigen Deutschen Bundestag weitergeleitet werden. Zudem wird dem Landtag in 13 Fällen empfohlen, von der Behandlung der Eingabe abzusehen. In einer dieser Zuschriften forderte der Petent, die Abgeordneten des Landtages zu verpflichten, sich regelmäßig auf zwei benannten Internetseiten über den entsprechenden Inhalt zu informieren, um diesen zur Grundlage ihrer politischen Entscheidungen zu machen. Eine derartige Verpflichtung würde jedoch dem Grundsatz des freien Mandats widersprechen.

Die Ihnen vorliegende Sammelübersicht enthält 45 Einzelpetitionen, in denen die Petenten kritisierten, dass die Rentenstelle der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern bei der Feststellung der Arbeitsentgelte für die Rentenanwartschaften bei Angehörigen der ehemaligen Deutschen Volkspolizei nicht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes umsetze. Das um eine Stellungnahme gebetene Innenministerium führte aus, das

Bundessozialgericht habe in der zitierten Entscheidung lediglich über die Anerkennung der Jahresendprämie entschieden. Die Petenten würden hingegen die Berücksichtigung des Verpflegungs- sowie des Bekleidungsgeldes geltend machen wollen. Zudem werde die Auffassung des Ministeriums durch eine Entscheidung des Landessozialgerichtes Thüringen bestätigt.

Angesichts der Tatsache, dass sowohl das Bundesland Brandenburg entsprechend dem Anliegen der Petenten verfahren wird und zudem das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt die Auffassung der Petenten stützte, entschied sich der Petitionsausschuss zur Durchführung einer Ausschussberatung mit Regierungsvertretern. Im Rahmen der Beratung sollte insbesondere geklärt werden, ob hier gegebenenfalls eine Ungleichbehandlung der Betroffenen vorliegt. Wie sich im Ergebnis jedoch herausstellte, sind die beiden gegensätzlichen Urteile der Landessozialgerichte noch nicht rechtskräftig, sondern liegen dem Bundessozialgericht zur Entscheidung vor. Das Innenministerium hatte den Petenten vor diesem Hintergrund angeboten, die jeweiligen Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen, bis die endgültige Entscheidung vorliegt.