Es spricht also rein fachlich, wie wir festgestellt haben, nichts dagegen, unserem Entwurf zuzustimmen, wenn Sie davon absehen, dass Sie selbstverständlich nicht zustimmen können, auch wenn etwas Richtiges von der NPD kommt.
Es gibt vielleicht jedoch den einen oder anderen, der sich noch nicht so ganz gleichschalten lässt, bei den Kolleginnen und Kollegen in diesem sogenannten Hohen Haus und der die fachliche Bewertung eines Antrages über die ideologische oder parteipolitische Bewertung stellt. Und diese Herrschaften müssten dann natürlich ein bisschen Rückgrat haben oder einen Arsch in der Hose, wie man hier in Mecklenburg-Vorpommern auch zu sagen pflegt, und für eine vernünftige Sache dann auch unserem Antrag zustimmen.
Dass Sie diesen Arsch nicht in der Hose haben, Herr Dankert, das sieht man, wenn man Sie hier zum Rednerpult schreiten sieht. Aber es könnte doch der eine oder andere Kollege oder Kollegin doch noch so viel Mumm in den Knochen haben
denn in den Kommunalparlamenten ist das ja schon fast zur Tagesordnung übergegangen, dass man bei vernünftigen Vorschlägen der NPD ruhig auch mal diesen Vorschlägen folgen könnte.
Also ich ermuntere Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, mehr Demokratie wagen! Stimmen Sie unserem Entwurf doch einmal zu! Das hat doch der Herr Frahm schon vor vielen Jahren, Willy Brandt hat das doch schon vor vielen Jahren angemahnt.
Und das, was er gesagt hat, impliziert ja dann auch, dass wir zu wenig Demokratie hatten zu dieser Zeit. Ich habe das Gefühl, dass – seitdem dieser Herr verstorben ist – wir ein Riesendefizit an Demokratie in unserem Lande geschaffen haben, und in diesem Sinne: Haben Sie den Mut, stimmen Sie unserem Entwurf zu! Wir von der NPD werden es zu schätzen wissen und die Leute draußen auch
und im Übrigen auch die Landeskasse, denn wenn das so bleibt, wie es jetzt ist, dann kostet das Geld, meine Damen und Herren.
Sie müssen es eh machen. Aber vielleicht gehen Sie ja auch den Weg über Bande, dass Sie das, was wir heute fordern, in drei, vier Monaten oder vielleicht in der nächsten Legislaturperiode, ich weiß nicht, wie die Befristung ist, dann selbst einbringen und mit Hurra gleichgeschaltet einstimmig gegen oder sogar mit den Stimmen der NPD Ihren Antrag dann durchbringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sie haben eben zweimal unparlamentarische Ausdrücke gebraucht. Sie sind schon darauf hingewiesen worden, dass Sie zwei Ordnungsrufe haben. Ich erteile Ihnen den dritten Ordnungsruf und entziehe Ihnen damit das Wort.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende dieses Tagesordnungspunktes. Ich schließe zunächst die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3665 in den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? –
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, entsprechend dem Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz, Drucksache 5/3757.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 5/3757 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses Frau Borchardt. Frau Borchardt, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Jahr begehen wir den 60. Jahrestag des Petitionswesens in der Bundesrepublik Deutschland. Ja, wir in Mecklenburg-Vorpommern können noch nicht auf eine 60-jährige Erfahrung mit diesem demokratischen Grundrecht der Einwohnerinnen und Einwohner zurückblicken.
Aber ich denke, auch die letzten 20 Jahre haben uns gezeigt, dass dieses demokratische Gut zu bewahren und auszubauen ist.
Die Arbeit der Mitglieder im Petitionsausschuss ist mit einem hohen Engagement verbunden, im Interesse der Petenten eine Lösung zu finden und somit das Vertrauen
Für dieses Engagement möchte ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken. Dass wir fleißig arbeiten, wissen Sie. Ausdruck dafür ist, dass wir Ihnen auf der Drucksache 5/3757 die nunmehr vierte Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in Form einer Sammelübersicht in diesem Jahr vorlegen. Mit dieser Beschlussempfehlung wird der Landtag um seine Zustimmung zum Abschluss von insgesamt 147 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern gebeten. Damit haben wir Ihnen in diesem Jahr bereits 434 Petitionen zur abschließenden Entscheidung zugeleitet.
Auf der vorliegenden Drucksache empfiehlt der Ausschuss zu 126 Petitionen einen Sachbeschluss, 8 Eingaben sollen an den insoweit zuständigen Deutschen Bundestag weitergeleitet werden. Zudem wird dem Landtag in 13 Fällen empfohlen, von der Behandlung der Eingabe abzusehen. In einer dieser Zuschriften forderte der Petent, die Abgeordneten des Landtages zu verpflichten, sich regelmäßig auf zwei benannten Internetseiten über den entsprechenden Inhalt zu informieren, um diesen zur Grundlage ihrer politischen Entscheidungen zu machen. Eine derartige Verpflichtung würde jedoch dem Grundsatz des freien Mandats widersprechen.
Die Ihnen vorliegende Sammelübersicht enthält 45 Einzelpetitionen, in denen die Petenten kritisierten, dass die Rentenstelle der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern bei der Feststellung der Arbeitsentgelte für die Rentenanwartschaften bei Angehörigen der ehemaligen Deutschen Volkspolizei nicht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes umsetze. Das um eine Stellungnahme gebetene Innenministerium führte aus, das
Bundessozialgericht habe in der zitierten Entscheidung lediglich über die Anerkennung der Jahresendprämie entschieden. Die Petenten würden hingegen die Berücksichtigung des Verpflegungs- sowie des Bekleidungsgeldes geltend machen wollen. Zudem werde die Auffassung des Ministeriums durch eine Entscheidung des Landessozialgerichtes Thüringen bestätigt.
Angesichts der Tatsache, dass sowohl das Bundesland Brandenburg entsprechend dem Anliegen der Petenten verfahren wird und zudem das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt die Auffassung der Petenten stützte, entschied sich der Petitionsausschuss zur Durchführung einer Ausschussberatung mit Regierungsvertretern. Im Rahmen der Beratung sollte insbesondere geklärt werden, ob hier gegebenenfalls eine Ungleichbehandlung der Betroffenen vorliegt. Wie sich im Ergebnis jedoch herausstellte, sind die beiden gegensätzlichen Urteile der Landessozialgerichte noch nicht rechtskräftig, sondern liegen dem Bundessozialgericht zur Entscheidung vor. Das Innenministerium hatte den Petenten vor diesem Hintergrund angeboten, die jeweiligen Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen, bis die endgültige Entscheidung vorliegt.