Zudem ging uns der Anbieterbegriff viel zu weit. Auch die zunächst von den Staatskanzleien konzipierte Idee, wonach der Anbieter auch für fremde Inhalte verantwortlich sein sollte, hielten wir für wenig akzeptabel.
Die meisten unserer Änderungsvorschläge wurden bei den Verhandlungen der Länder berücksichtigt. Auf Anregung der FDP hat unter anderem Schleswig-Holstein zu Paragraf 5 zu Protokoll gegeben, dass die technische Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen nicht dazu führen darf, dass anderweitige Schutzvorkehrungen verpflichtend werden, und dass die Kontrollpflichten für fremde Inhalte auch in Foren und Blogs durch den Staatsvertrag nicht erweitert werden. Auch hier sind die Probleme durch Herrn Bluhm dargestellt worden. Wir wollten keine erweiterte Haftung nach dem Telekommunikationsgesetz oder allgemeinen Gesetzen begründet wissen. Für ein Netzwerk wie Facebook, Wikipedia hätte dies doch nach unserer Ansicht das sofortige Ende bedeuten können.
Dieser Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist nicht der große Wurf, auch das hatte ja Frau Schildt angedeutet, aber wir alle wissen, eine lückenlose Aufsicht über das Medium Internet ist schwer möglich.
Ein Internet ganz ohne Aufsicht einfach so zu akzeptieren, wäre indes auch nicht die Lösung. Aktuelle Studien zeigen, dass Eltern von Kindern unter 10 Jahren eher vorsichtiger ihre Kinder erziehen im Umgang mit Fernsehen und PCs. Das ändert sich aber ab dem 10. Lebensjahr.
Bevor das Internet unser aller Leben neu beeinflusste, war der Jugendmedienschutz einfach. Herr Bluhm hat ja darauf hingewiesen. Wenn ein neuer Film ins Kino kam, wurde von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eine Altersfreigabe festgelegt. Die war auch gültig für spätere Fernsehübertragungen. Filme ab 12 wurden nicht vor 20.00 Uhr, Filme ab 16 nicht vor 22.00 Uhr und Filme für das Alter ab 18 erst ab 23.00 Uhr ausgestrahlt. Manche werden sich vielleicht auch in diesem Zusammenhang noch erinnern, wie man versuchte, dieses System als Kind zu umgehen. Das Internet ist jedoch stets online und irgendwo auf der Welt ist es immer nach 23.00 Uhr. Damit wird Jugendschutz ungleich schwieriger als früher.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag versucht auch das, was fast unmöglich ist: Nazipropaganda oder Kinderpornografie im Internet, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen könnten,
Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist das technisch einfach. Jeder Anbieter kann, muss aber nicht, seiner Internetseite eine Altersfreigabe geben. Und die Eltern können, sollten aber eine Software installieren, mit der ihre Kinder am PC nur noch auf die Seiten kommen, die ihnen aufgrund der Altersfreigabe erlaubt sind. Gezwungen wird also niemand zu nichts.
Es ist also wie früher, als es die Eltern waren, die uns gegen 23.00 Uhr vom Fernseher wegholten, wenn wir erwischt wurden.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Es gibt das Programm nur noch nicht. – Udo Pastörs, NPD: Das macht nichts.)
darauf zu achten, was ihre Kinder vor dem PC eigentlich machen. Sie können das durch die entsprechende Softwareinstallation – wenn man denn eine Software hat.
Nun sagen die Kritiker des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, dass es für Internetanbieter schwierig oder gar unzumutbar sei, jede Internetseite zu prüfen, um eine Altersfreigabe zu markieren. Ich behaupte, seriöse Betreiber – und die sind in der Mehrheit – haben durchaus ein Interesse an einem funktionierenden Jugendschutz,
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dem verzweifelten Bemühen, die Jugend unter ihrer politischen Kontrolle zu halten, haben die etablierten Parteien in Gestalt der Bundesländer einen sogenannten Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ausgebrütet, den sie jetzt noch ein wenig nachjustieren und verschärfen wollen, damit auch ja kein Jugendlicher jemals einen eigenen, nicht systemkonformen Gedanken entwickeln sollte. Schon bei Dreijährigen sollen die Kindergärtnerinnen auf fremdenfeindliche und intolerante Tendenzen achten
und sofort mit der ganzen Wucht der staatlichen Gewalt einschreiten. Wer in Kindertagesstätten arbeitet oder als Tagesmutti, muss natürlich – ganz anders als in der DDR – auch absolut linientreu sein. Und selbstverständlich darf es in den Medien auch keinerlei Freiräume geben – was als Versuch mitleiderregend ist, weil sich Jugendliche und auch schon ältere Kinder im Internet alles suchen und ansehen, was sie interessiert. Das können Sie gar nicht verhindern. Sie sind schneller als dieser schwerfällige Staat.
Uns kann beispielsweise völlig schnuppe sein, ob Sie unsere Schulhof-CD indizieren oder nicht, die Musik ist im Netz. Die Verteilaktionen vor den Schulen dienen nur dem Zweck, Neugier zu wecken, damit sich die Jugendlichen im Internet auch wirklich auf die Suche machen,
wobei Sie uns dankenswerterweise unterstützen. Ihre hysterischen Warn- und Einsammelkampagnen sind die beste Hilfe, die man sich dabei wünschen kann. Und da Sie immer gleich reagieren wie pawlowsche Dackel, lässt sich das auch gut und zuverlässig einkalkulieren. Noch interessanter kann die CD… – nicht die CDU, um Gottes willen –, die CD für Jugendliche gar nicht werden. Und die finden alles, was sie im Netz finden wollen. Die Technik ist viel schneller als Sie.
Was an dem Vertrag nebenbei noch besonders auffällt, ist neben der vorsintflutlichen Kontrollmentalität à la China die Heuchelei.
In Paragraf 4 Nummer 7 des Vertrages heißt es, „unzulässig“ seien Angebote, die „den Krieg verherrlichen“. Den Krieg zu verherrlichen, ist aber immer noch besser als das, was dieses Regime hier macht, nämlich Krieg führen,
Herr Abgeordneter, ich muss Sie mal unterbrechen. Ich weise Ihre Äußerungen hier zurück und erteile Ihnen einen Ordnungsruf.
Bis vor Kurzem nannte sich der Krieg in Afghanistan „Stabilisierungseinsatz“ und fand offiziell als solcher also gar nicht statt.
Jetzt wird Freiherr von und zu Guttenberg als Held der Wahrheit gefeiert, weil er einräumt, dass dort immerhin kriegsähnliche Verhältnisse herrschen. Also er lügt ein bisschen weniger und dafür ist er der King.
In Jugoslawien haben die Herren Fischer und Schröder einen verfassungswidrigen Angriffskrieg geführt und landeten nur deswegen nicht mindestens für zehn Jahre für diese Tat im Gefängnis – das ist die Mindeststrafe –, weil es in diesem Land komischerweise immer Aussetzer im Rechtsstaat gibt, wenn es den herrschenden Cliquen in den Kram passt. Und wer die richtigen Beziehungen hat, der landet nie vor Gericht.