Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 103. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die heutige Tagesordnung liegt Ihnen vor.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/3765 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Irene Müller, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
1. Ich frage Sie, ich frage die Landesregierung, wann wir mit den Informationen rechnen können zu der Problematik Unterstützung der Reduzierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Das hatten wir voriges Jahr in der Drucksache. Bis zum 30.06. sollte das geklärt sein.
Das Sozialministerium hat beim Ältestenrat die Verlängerung beantragt über die Präsidentin und der Ältestenrat hat die Verlängerung genehmigt.
Frau Abgeordnete, unsere Geschäftsordnung sieht vor, dass Nachfragen zu stellen sind, aber sie dürfen nicht unterteilt sein. Insofern haben Sie schon drei Nachfragen gestellt. Ich lasse keine weiteren Nachfragen oder Zusatzfragen zu.
2. Kann die Landesregierung bestätigen, dass die Änderung zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein Eingriff in den Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung ist?
Sehr geehrte Abgeordnete Frau Müller, die Fragestellung, die mir vorliegt, ist eine andere, wenn ich das sagen darf: „Kann die Landesregierung bestätigen, dass im Entwurf zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Aufhebung von Befreiungstatbeständen bezüglich der Erhebung einer Rundfunkgebühr enthalten ist?“
Da ich für die Staatskanzlei rede, würde ich gerne auch darauf die Antwort geben, weil ich mich darauf vorbereitet habe: Die Landesregierung kann bestätigen, dass beim geplanten Modellwechsel auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag das Befreiungsrecht geändert wird.
Danke, Frau Ministerin, für die Hilfe. Ich hatte hier nicht gleich die richtige Zeile gefunden, weil das für mich ein bisschen dumm zum Lesen ist.
Hat die Staatskanzlei Ihnen mitgeteilt, wie sie dazu steht, dass das ein Eingriff in den Nachteilsausgleich ist?
Es ist so, dass es bisher ein Entwurf ist, der derzeit noch diskutiert wird. Es ist nur beabsichtigt, dass die Befreiungstatbestände modifiziert werden, also dass da, wo die finanziellen Möglichkeiten sind, teilweise Beiträge gezahlt werden müssen, um dieses Geld zu nutzen, um andere Barrieren abzubauen.
Inwieweit ist darauf Bezug genommen worden, dass dann die Menschen mit Behinderungen die einzigen sind, die einen Beitrag dafür bezahlen müssen, dass sie überhaupt Zugriff zu den Informationen von Rundfunk und Fernsehen haben?
Gelder zu investieren, um Barrieren abzubauen, ist ja letztendlich das Ziel, um den Menschen mit Behinderungen zu helfen.
Ich stelle diese Frage dann noch einmal schriftlich, Frau Ministerin, weil die Antwort mir nicht reicht. – Danke.