Protokoll der Sitzung vom 13.10.2010

Überraschend war, dass auch im Bereich „Soziale Sicherung“ im Berichtszeitraum 2009 die Anzahl der eingegangenen Petitionen rückläufig ist. Unabhängig hiervon sind die 470 diesbezüglich im Jahr 2009 dem Bürgerbeauftragten vorgetragenen Anliegen noch beachtlich.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang erwähnen, dass wir auch im Petitionsausschuss eine Vielzahl an Eingaben erhalten, in denen sich die Petentinnen und Petenten in sozialrechtlichen Angelegenheiten Hilfe suchend an uns wenden. Gerade in diesen Petitionsverfahren hat sich der Zeitfaktor als ein deutlicher Vorteil für die Petenten im Verhältnis zum förmlichen Rechtsbehelf der Klage vor dem Sozialgericht herauskristallisiert. Die dadurch erzielten Erfolge machen den Wert des Petitionswesens aus, und zwar unabhängig davon, ob die Eingabe durch den Bürgerbeauftragten oder den Petitionsausschuss bearbeitet wurde.

Als besonders positiv hob der Bürgerbeauftragte die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei der Pomerania hervor. Dieses Angebot für polnische Bürgerinnen und Bürger in der Region Uecker-Randow wird schon sehr gut angenommen, was sich auch in den vielen dort eingegangenen Anliegen widerspiegelt.

Ich möchte nunmehr kurz auf zwei mitberatende Stellungnahmen eingehen. Der Europa- und Rechtsausschuss hat einen Punkt aus dem Bericht aufgegriffen und eine Anhörung zum Thema „Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“ durchgeführt. Der Sozialausschuss beriet insbesondere die Problematik der Übernahme der privaten Krankenversicherung im Falle der Arbeitslosigkeit bei Selbstständigkeit und entschied, diese Angelegenheit angesichts der hierzu entstandenen Beratungen der Bundesregierung weiter zu begleiten. Insofern bleibt festzustellen, dass diese Sachverhalte nicht zuletzt auch aufgrund des Engagements der Petenten in den Gremien des Landtages intensiv politisch diskutiert und beraten wurden. Ich denke, anhand dieses Beispiels zeigt sich sehr deutlich, wie weitreichend die Möglichkeiten sind, die das Petitionsgrundrecht den Bürgerinnen und Bürgern bietet.

Vor dem Hintergrund der mitberatenden Stellungnahmen und der Beratungen im Petitionsausschuss wurde seitens der Fraktion DIE LINKE beantragt, den Bericht des Bürgerbeauftragten verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Dieser Antrag wurde vom Petitionsausschuss einstimmig angenommen. Insofern bitte ich Sie um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Borchardt.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Von der Fraktion der CDU ist beantragt worden, gemäß Paragraf 86 unserer Geschäftsordnung dem Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Wort zu erteilen. Hierfür ist eine Redezeit von zehn Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Bürgerbeauftragte unseres Landes Herr Schubert. Herr Schubert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie die Ausschussvorsitzende bereits gesagt hat, am 22. März hatte ich meinen 15. Jahresbericht dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern zugeleitet. Bereits einen Monat später, am 28. April 2010, hatte ich die Möglichkeit, den 15. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß Paragraf 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2009, Ihnen vorliegend als Drucksache 5/3354, im Landtag vorzustellen.

Warum betone ich das? Es ist das erste Mal in 15 Jahren, dass der Bericht durch den Bürgerbeauftragten im Landtag vorgestellt wurde, bevor er in den Fachausschüssen beraten wurde. Durch die Erfahrungen in meiner bisherigen dreijährigen Tätigkeit als Bürgerbeauftragter ergab sich die Tatsache, dass viele Hinweise und Anregungen, die in meinem Jahresbericht gegeben wurden, bereits bei der Vorstellung des Berichtes – meist im Oktober – im Landtag erledigt waren. Die Bürgerinnen und Bürger waren verunsichert und hatten den Eindruck, ihre Anliegen, Anregungen und Hinweise werden nicht zeitnah an die Landtagsabgeordneten weitergegeben. Diesen Eindruck hatten die Petenten besonders bei den Legislativpetitionen, in denen es um Hinweise und Anregungen zu Gesetzesänderungen ging.

Werte Abgeordnete, nochmals vielen Dank, dass Sie meine Anregung zum Verfahren aufgenommen und auch sehr zügig umgesetzt haben. Hierdurch ist es mir heute möglich, Ihnen einen Sachstand über die erledigten und noch offenen Probleme der Bürgerinnen und Bürger, welche in meinem 15. Jahresbericht vorgestellt wurden, zu geben.

Ich möchte zuerst auf die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, Drucksache 5/3819, eingehen, um eine Passage in dem Bericht richtigzustellen. Auf Seite 6 nach dem Satz: „Beispielhaft verweise er auf den Abschnitt ,Lange Leitung‘“, steht im Bericht: „Zu bemerken sei allerdings, dass dem eigentlichen Anliegen der Petentin, einen Zaun errichten zu können, bis heute nicht habe entsprochen werden können. Davon habe er sich persönlich vor Ort überzeugen müssen.“ Mit „habe er“ bin ich gemeint.

Dies entspricht nicht der Tatsache zum Wohle der Bürgerin, muss ich sagen. Die Bürgerin hatte sich an den Bürgerbeauftragten gewandt, um den genauen Verlauf der Grundstücksgrenzen und ein erneutes Setzen der entfernten Grenzsteine zu erreichen, damit sie den alten baufälligen Zaun rechtssicher durch einen neuen ersetzen kann. Alle Voraussetzungen, den Zaun zu setzen, waren durch Vor-Ort-Gespräche gegeben. Ausdrücklich wurde der Petentin bei dem letzten Vor-OrtTermin gesagt und auch schriftlich mitgeteilt, dass sie ihren Zaun an der markierten Stelle entlang setzen kann. Was ich gesagt habe im Ausschuss, ist, das Anliegen der Petentin konnte geklärt werden. Jedoch hatte die Bürgerin bisher ihren alten Zaun durch einen neuen Zaun nicht ersetzt. Davon konnte ich mich persönlich überzeugen, da mein Weg zum Heimatort an dem Grundstück vorbeiführt.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich kann jetzt nicht den Stand von heute sagen, aber ich sage nur: Drei Jahre ging dieses Problem. Jetzt ist es gelöst und ein Dreivierteljahr später ist der Zaun durch die Bürgerin noch nicht ersetzt worden. Das war meine Aussage und insofern stimmt es nicht.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ich gucke noch mal ins Protokoll, Herr Schubert.)

Okay. Aber das ist eine Formsache.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte noch auf einige Punkte aus dem Jahresbericht eingehen, und zwar die Punkte, die noch offen waren aus meiner Sicht: Lärm als Ordnungswidrigkeit, Rehabilitierungsanträge DDR-Kinderheime und Jugendwerkhöfe, grenzüberschreitende Probleme, Krankenversicherungsschutz bei ALG-II-Empfängern, ganz kurz.

Erster Punkt: Lärm als Ordnungswidrigkeit

Mehrfach erreichten mich in der Vergangenheit Petitionen wegen ruhestörendem Lärm. Die Lärmquellen sind jeweils auf Privatpersonen zurückzuführen. Dabei geht es um Hundegebell, laute Musik, Motorengeräusche oder auch um lautstarke nicht öffentliche Veranstaltungen, die sowohl am Tage als auch zu Nachtzeiten auftreten. In der überwiegenden Anzahl dieser Fälle erhielten die Petenten von den Ordnungsämtern auf Beschwerden hin die Erwiderung, dass solche Angelegenheiten auf dem Zivilrechtsweg zu verfolgen seien. Richtig ist jedoch, dass der Zivilrechtsweg hierfür offensteht, dennoch kann sich die öffentliche Verwaltung nicht vollständig der Verantwortung entziehen, denn in Paragraf 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ist hier eine klare Regelung getroffen, die auch durch die Ordnungsämter angewandt werden muss. Da steht nämlich, dass man bis zu einer Geldbuße von 5.000 Euro diese Ordnungswidrigkeit durch eine Geldbuße beanstanden kann.

Ich hatte die Möglichkeit, und das hatte ich auch im Bericht angekündigt, dass ich mich an den Innenminister wenden werde und dieses noch mal bei der Landrätekonferenz und Oberbürgermeisterkonferenz vorstellen kann. Wie im Bericht angekündigt, war dies am 6. Oktober 2010. Über die einheitliche Handhabung habe ich dort noch mal meine Vorstellungen dargelegt und mir wurde versichert, dass die Ordnungsämter jetzt dementsprechend reagieren werden.

Einen Hinweis hatte ich da noch gegeben, und zwar, dass in dem ersten Fall, den wir dort geschildert haben, das Ordnungsamt richtig gehandelt hat, aber der Bürger hatte den Eindruck, man nimmt sein Anliegen nicht ernst, denn er hatte sich nicht weiterhin an das Ordnungsamt gewandt und die Lärmbelästigungen traten durch die Nachbarin trotzdem auf. Er hatte sich dann an den Bürgerbeauftragten gewandt. Wir haben dann beim Ordnungsamt nachgefragt und dort erfragt und es wurde eindeutig festgestellt, dass eine Geldbuße schon veranlasst worden war. Aber da es keine weiteren Meldungen gegeben hat, hat man gedacht, jetzt ist es zu keinen Lärmbeeinträchtigungen mehr gekommen. Wir haben die Empfehlung gegeben, das Ordnungsamt sollte unter Einhaltung des Datenschutzes doch den Beschwerdeführer darüber unterrichten, dass man geeignete Maßnahmen eingeleitet hat, und sollte es weitere Lärmbelästigungen geben, dann sollte er sich weiterhin an das Ordnungsamt wenden. So gab es Missverständnisse zwischen dem Petenten und dem Ordnungsamt.

Der zweite Punkt, den ich noch mal anführen wollte, weil es zu dem Zeitpunkt der Einbringung des Jahresberichtes noch nicht stattgefunden hat, das hatte die Vorsitzende auch schon angeführt, zu den Rehabilitierungsanträgen nach rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehung zu DDR-Kinderheimen und Jugendwerkhöfen war die Anre

gung. Und eine Anhörung zu dem Thema „Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“ wurde im Europa- und Rechtsausschuss durchgeführt. Hier ist bekannt, dass es weitere Gespräche zu dieser Problematik geben wird und dann auch die entsprechenden Festlegungen und Entscheidungen. Insofern kann ich sagen, zum heutigen Stand ist es auch schon wieder teilweise abgearbeitet.

Der dritte Punkt: Grenzüberschreitende Probleme

Auch das hat die Vorsitzende Frau Borchardt angesprochen. Wir haben bei meinem letzten Sprechtag in Löcknitz festgestellt, dass die Beratungsstelle, die Koordinierungsstelle eingerichtet worden ist, dass es viele Beratungsgespräche gerade für polnische Bürger dort gegeben hat. Das ist für mich auch erfreulich gewesen. An dem Tag kam nur ein polnischer Bürger zur Beratung, was eigentlich zeigt, mein Hinweis, den ich damals gegeben habe, so eine Stelle einzurichten, war fruchtbar. Man hat die Möglichkeit genutzt, gleich diese Gespräche vor Ort zu führen, und somit konnte man die Bürger, die in der Stadt beziehungsweise in dem Landkreis wohnen, gleich ordnungsgemäß beraten und es ist nicht mehr über den Bürgerbeauftragten gegangen. Das ist für mich auch erfreulich, obwohl man sagen könnte, dadurch haben wir weniger Petitionen in diesem Jahr. Aber das ist auch nicht das Anliegen. Das Anliegen ist, dass den Bürgern geholfen werden kann.

Viertens: Krankenversicherungsschutz bei ALG-II-Empfängern

In meinem Bericht habe ich darauf hingewiesen, dass private Versicherungsunternehmen bei Hilfsbedürftigkeit weitere Leistungen nach dem Basistarif erbringen müssen. Nicht gelöst ist, wie ALG-II-Bezieher die vollen Beiträge finanzieren sollen. Einen Rechtsanspruch auf Zahlung von mehr als 130 Euro gibt es nicht. Somit bleibt ein Fehlbetrag von 180 Euro, der ungeklärt ist.

Ich hatte mich bereits im Januar 2009 an den Bundesminister für Arbeit und Soziales damals gewandt. Darüber hatte ich den Landtag und die zuständigen Fachausschüsse des Landtages bei der Vorstellung meines 15. Berichtes auch unterrichtet. Jetzt hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Anliegen befasst.

Herr Präsident, gestatten Sie mir, dass ich aus der Pressemitteilung des Deutschen Bundestages Nummer 304 zitiere:

„Verschuldung von privat krankenversicherten ALG IIEmpfängern verhindern

Petitionsausschuss

… Der Petitionsausschuss setzt sich ein für die Lösung des Problems anwachsender Verschuldung von privat krankenversicherten Personen, die Arbeitslosengeld II erhalten. Die Abgeordneten beschlossen am Mittwochmorgen einstimmig, eine entsprechende Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, verbunden mit der Aufforderung, dafür Sorge zu tragen, dass ,unverzüglich‘ Abhilfe geschaffen wird. Gleichzeitig wurde festgelegt, den Fraktionen die Vorlage zur Kenntnis zu geben, da der Ausschuss eine parlamentarische Initiative in dieser Frage für erforderlich hält.

In der Petition wird darauf verwiesen, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II nach SGB II zwar einen Zuschussbetrag zu den Kosten der Krankenversicherung erhielten, dieser jedoch den Tarif der privaten Kran

kenversicherung nicht abdecke. Folge davon, so geht es aus der Petition hervor, seien Schulden in zunehmender Höhe, die sich für die Dauer der Hilfsbedürftigkeit ansammeln würden.

Auch wenn dieser Personenkreis keine Leistungseinschränkung zu befürchten hätte, entstehe eine Beitragsdifferenz, die letztlich vom betroffenen Leistungsempfänger getragen werden müsse, obwohl dieser dazu wirtschaftlich nicht in der Lage sei, urteilt der Petitionsausschuss. Die Parlamentarier verweisen zudem darauf, dass nach Ende der Hilfebedürftigkeit die Schulden beglichen werden müssten. Erfolge dies nicht, könne die Krankenversicherung die Leistungen bis auf eine Notversorgung einstellen. Diese Rechtslage, so die einstimmige Auffassung des Petitionsausschusses sei ,unhaltbar‘.“

Ich erinnere daran, dass ich dieses weitergeleitet habe an den Deutschen Bundestag. Insofern kann ich heute sagen, dass man sich mit der Problematik befasst, und es wird auch eine Lösung geben. Insofern, glaube ich, war es ganz wichtig, dass man das heute noch mal anspricht. Also die Dinge, die wir auch zum Bundestag weitergeben, werden auch dort ernst genommen und bearbeitet zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.

Herr Bürgerbeauftragter, entschuldigen Sie, aber wir hatten zehn Minuten vereinbart.

Ich komme auch zum Schluss.

An diesen Beispielen können die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erkennen, dass ihre Anregungen, Hinweise und Petitionen ernst genommen werden und durch die Änderung des Verfahrensablaufes eine zeitnahe Erledigung möglich ist. – Ich bedanke mich bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses und bei den Abgeordneten für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Danke, Herr Schubert.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Peters von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nach den Beiträgen der Vorsitzenden und des Bürgerbeauftragten auf wenige Punkte der Unterrichtung eingehen. Ich muss eingestehen, dass ich zunächst zu Beginn des Beitrages der Kollegin Borchardt etwas irritiert war, denn die Diskussionsgrundlage ist die Unterrichtung des Bürgerbeauftragten und nicht die Sprecherkonferenz beziehungsweise die Auswertung der Sprecherkonferenz.

(Heinz Müller, SPD: Na ja, muss man nicht so eng sehen. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Aber ich gestehe ein, wenn wir aus den Erkenntnissen was machen wollen, dann kann durchaus der Petitionsausschuss einen Antrag formulieren und ihn hier dann einbringen.

Ansonsten finden wir in dieser Drucksache des Bürgerbeauftragten anhand von dargestellten Einzelbeispielen die Vielschichtigkeit der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch – und wer diese Drucksache aufmerksam gelesen hat – in aller Breite, sprich ausführlich, dargestellt, wie der Dank der Betroffenen

ausfiel bei entsprechender Lösung der Probleme durch den Bürgerbeauftragten. Jeder freut sich über Lob, das ist in Ordnung. Aber auch hier war ich schon erstaunt. Bei keiner Unterrichtung durch die Landesregierung finde ich ein derartiges Vorgehen, ein derartiges Verfahren. Ich denke, Unterrichtungen sollten sachlich dargestellt und entsprechend gewertet werden, und es muss am Ende nicht stehen, wie schön es war, dass jemand sich bedankt hat, mit Kinderwagen in die Sprechstunde kam, weil man hier was gemacht hat. Das ist eine Selbstverständlichkeit, das gehört nicht in eine Unterrichtung. Aber, wie gesagt, so wird das unterschiedlich aufgebaut.

Auch fehlt mir in dieser Unterrichtung die Aussage darüber, in wie vielen beziehungsweise in welchen Fällen von den insgesamt 1.437 Anliegen – die Zahl finden Sie dort in der Unterrichtung – keine Hilfe beziehungsweise auch nur teilweise Hilfe erreicht werden konnte und welche Ursachen es dafür gab und gibt.