(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Tino Müller, NPD: Geistige Kinderschänder sind das. Geistige Kinderschänder sind das.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 der Geschäftsordnung zur Drucksache 5/3795 namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, dazu werden Sie hier vom Präsidium aus namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen aufzurufen.
Sind weitere Mitglieder des Hauses anwesend, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung.
Bevor ich die Sitzung für die Auszählung des Ergebnisses unterbreche, erteile ich dem Abgeordneten Tino Müller für seinen Zwischenruf zum Schluss der Debatte beim Wegschreiten des Abgeordneten Köster hier vom Pult in Bezug auf die Abgeordneten dieses Hauses einen zweiten Ordnungsruf und weise Sie darauf hin, dass, falls Sie einen dritten Ordnungsruf erhalten, Sie das Wort entzogen bekommen.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 55 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete, mit Nein stimmten 50 Abgeordnete, es enthielt sich kein Abgeordneter. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3795 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25 a): Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Hebammenhilfe, auf der Drucksache 5/3803, in Verbindung mit 25 b): Antrag der Fraktion DIE LINKE – Situation der Hebammen und Entbindungspfleger verbessern, auf der Drucksache 5/3806. Zum Tagesordnungspunkt 25 a) liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3840 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Situation der Hebammen und Entbindungspfl eger verbessern – Drucksache 5/3806 –
Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/3803 hat der Abgeordnete Herr Mantei von der Fraktion der CDU. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche jetzt, wieder einmal ein bisschen herunterzukommen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bis 2006 wurde die Vergütung von Hebammen durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt. Seit 2007 wird die Versorgung mit Hebammenhilfe einschließlich der Höhe der Vergütung durch Verträge zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Von 2007 bis 2010 ist die Prämie der Berufshaftpflicht der Hebammen um 203 Prozent gestiegen. Die beträgt zurzeit etwa 3.700 Euro jährlich.
Vielleicht ein kleiner historischer Abriss: Die Haftpflichtprämie betrug 1992 178 DM. Von diesem Preisanstieg können übrigens auch die angestellten Hebammen unmittelbar betroffen sein, wenn die Klinik als Arbeitgeber nur eine Police mit einer vergleichsweise geringen Haftpflichtsumme abgeschlossen hat. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Zum Beispiel die Lebenserwartungen von Kindern, die bei der Geburt geschädigt wurden, sind deutlich gestiegen. Außerdem hat sich die Rechtsprechung in der Schadenersatzklage zugunsten der geschädigten Kinder mit ihren Eltern entwickelt.
Die Hebammenvergütung wurde zuletzt durch Beschluss der Schiedsstelle des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der Berufsverbände der Hebammen vom 5. Juli 2010 neu geregelt. Es erfolgte rückwirkend zum 1. Juli 2010 eine Erhöhung, zum Beispiel bei Geburten, außerklinischen Geburten um 100 Euro.
Aufgrund dieser Vergütungskostenentwicklung in den letzten Jahren liegt der Nettostundenlohn einer freiberuflich tätigen Hebamme inzwischen abzüglich aller Betriebsausgaben bei lediglich durchschnittlich 7,50 Euro. Nach Angaben der Hebammen sind diese Vergütungsanpassungen nicht ausreichend, um die Steigerung der Berufshaftpflichtprämie zu finanzieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses stellt eine akute Gefahr für die flächendeckende Versorgung mit Hebammenleistungen, insbesondere in ländlichen, dünn besiedelten, strukturschwachen Regionen von Mecklenburg-Vorpommern dar.
Die CDU-Fraktion nimmt die Sorgen der Hebammen sehr, sehr ernst. Sie sind daher alle gefordert, die zukünftige flächendeckende Wohnortnahversorgung mit Hebammenhilfen in Mecklenburg-Vorpommern und die weiterhin freie Wahl des Geburtsortes dauerhaft sicherzustellen.
Das Ministerium für Soziales und Gesundheit hat sich bereits in der Gesundheitsministerkonferenz am 1. Juli 2010 dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung Lösungsmöglichkeiten prüfen soll. Daher heute nun unser Antrag, in dem der Landtag die Landesregierung bittet, sich weiterhin bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit freiberuflicher Hebammen kontinuierlich verbessert werden.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist neben unserem Koalitionsantrag ein weiterer Antrag zum selben Thema mit der gleichen Zielrichtung, wobei der Koalitionsantrag der Landesregierung einen umfassenden Gestaltungsspielraum einräumt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Rudolf Borchert, SPD: Das ist ja ein Witz! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Es hat jetzt das Wort für die Begründung des Antrages der Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war eben eine richtige Herzblutrede, die zu diesem wichtigen Thema gehalten worden ist.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das können Sie ja jetzt machen.)
Dieses Herzblut, lieber Kollege, spiegelt sich auch in dem Antrag wider. Ich wollte meine Rede eigentlich so nicht anfangen, weil mir das Thema viel zu wichtig ist,
ich will aber die Entstehungsgeschichte dieser Anträge hier noch einmal darstellen. Der Kollege Kokert hat, glaube ich, vor einem dreiviertel Jahr sich schon zu dieser Problematik einmal in der Öffentlichkeit geäußert, was ich richtig und wichtig fand. Ich habe dann nur gedacht, jetzt irgendwann kommt die Koalition auch einmal mit einem Antrag, um das Thema im Landtag zu bearbeiten. Nichts ist passiert, nichts ist passiert.
Dann hat meine Fraktion einen Antrag geschrieben. Bevor wir den Antrag abgegeben haben, haben wir eine Pressemitteilung veröffentlicht. Im Ergebnis dieser Pressemitteilung wurde noch flugs ein Antrag zu Papier gebracht,
damit die Koalition hier zu diesem Thema nicht schweigen muss oder geschweige denn einem Antrag der LINKEN zustimmen muss.
(Udo Pastörs, NPD: Das kann man vergessen. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das wissen Sie doch gar nicht, Herr Ritter.)