Das ist die Entstehungsgeschichte dieses Antrages. Das spiegelt auch Ihre Rede wider zur Einbringung dieses Antrages,
(Harry Glawe, CDU: Reine Spekulation, Herr Ritter. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Woher wollen Sie das denn wissen?)
Ach, interne Abläufe! Ich werde zu den internen Abläufen auch noch etwas erzählen, wenn Sie das wollen, Herr Dr. Nieszery.
Am 30. September hat mein Fraktionsvorsitzender, als beide Anträge bekannt waren, einen Brief an alle Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Fraktionen geschrieben
Wir haben einen Änderungsvorschlag erarbeitet. Die Reaktion: null, vor allem von der SPD. Von der CDU war zu hören über den Kollegen Kokert, ja, wir werden das mittragen. Die FDP hätte sofort mitgemacht.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das stimmt nicht. Wir waren uns einig, dass wir das nicht mittragen. Erzählen Sie doch nicht!)
Seitens der SPD: null Reaktion. So viel zu den internen Angelegenheiten oder Arbeitsabläufen, Herr Dr. Nieszery. Hören Sie auf, solche Spielchen zu treiben!
Herr Dr. Nieszery, als ich gestern die Kollegen in Ihrer Fraktion befragt habe nach den Hintergründen der Ablehnung – die Kollegin, die Fachsprecherin in Ihrer Fraktion wusste nicht einmal Bescheid über diese internen Vorgänge. So sind Arbeitsabläufe in der Koalition.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist überhaupt nicht wahr, Herr Ritter! Das ist überhaupt nicht wahr, was Sie da erzählen!)
Ich habe sogar Gespräche mit der Ministerin geführt gestern noch. Auch sie war sehr erstaunt, aber das ist jetzt Latte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Antrag, den wir hier vorgelegt haben, ist in Zusammenarbeit mit dem Landeshebammenverband entstanden. Er ist also fachlich untersetzt und auch diese fachlich wenig untersetzten Zwischenrufe des SPD-Fraktionsvorsitzenden werden mich hier nicht abhalten, mich beim Landeshebammenverband für die Unterstützung bei der Arbeit um diesen Antrag recht herzlich zu bedanken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kein Berufsstand ist so nah am Menschen und so nah am Leben wie der Beruf der Hebammen und Entbindungspfleger. Sie begleiten die werdende Mutter durch eine Zeit voller Veränderungen, Freude und auch Bangen und sind schließlich unverzichtbar an der Seite der Gebärenden, wenn der so viel zitierte bedeutendste Moment im Leben eines Menschen geschieht.
Hebammen haben wohl den schönsten und ältesten Beruf der Welt. Bereits in den ältesten schriftlich bezeugten Formen der hochdeutschen Sprache, der althochdeutschen, ist das Wort „Hebamme“ in seinem Wortursprung „Hevianna“ verankert. Die Bedeutung und Verantwortung dieses Berufes und die Notwendigkeit einer entsprechenden Qualifikation sind seit Jahrhunderten bekannt. Mit dem Erlass der Ulmer Hebammenverordnung im Jahre 1491 wurde die Zulassung zur Hebamme zum Beispiel erst nach einer Prüfung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten durch Ärzte erteilt.
Wer heute als Hebamme oder Entbindungspfleger angestellt oder freiberuflich tätig ist, hat eine dreijährige Ausbildung an einer Hebammenschule absolviert und diese mit staatlichem Examen abgeschlossen. Bereits zum Ausbildungsantritt werden als Eignung die körperliche und geistige Einsatzfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Taktgefühl, manuelle Geschicklichkeit, absolute Zuverlässigkeit, gute Beobachtungsgabe und Verantwortungsbewusstsein vorausgesetzt.
Diese außerordentliche Verantwortung muss entsprechende Anerkennung durch die Gesellschaft erfahren. Das ist aber nicht mit bloßen Statements oder mit unkonkreten Anträgen hier im Landtag getan. Unsere Verantwortung als Politikerinnen und Politiker ist es, praktisch dafür zu sorgen, dass die Frauen und Männer, die Geburtshilfe leisten, gute Arbeitsbedingungen vorfinden und eine angemessene Vergütung erhalten, um existieren und wirtschaftlich arbeiten zu können.
Es ist unsere Aufgabe, als Politikerin und Politiker für Rahmenbedingungen zu sorgen, die eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenleistungen sicherstellen.
Herr Dr. Nieszery, ich sage noch einmal, dieser Antrag, den ich hier einbringe und den Sie mit Ihren Zwischenrufen permanent stören,
Nein, das tun Sie nicht, weil Sie hier permanent dazwischenreden und hier irgendwelche Dinge unterstellen,
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unsere Aufgabe, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenleistungen sicherstellen, damit jede Frau ihr gesetzlich verankertes Recht auf Hebammenhilfe tatsächlich in Anspruch nehmen kann – festgelegtes Mutterschutzgesetz Paragraf 15, sonstige Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
Die Ergebnisse der letzten Monate sind allerdings alles andere als eine Anerkennung für diesen Berufsstand. Die mangelnde Handlungsbereitschaft der Bundesregierung hat dazu beigetragen, dass den Hebammen und Entbindungspflegern sprichwörtlich der Boden unter den Füßen weggezogen wurde. Durch die drastische Erhöhung der Berufshaftpflichtprämie für freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger auf nunmehr fast 3.700 Euro jährlich zum 1. Juli 2010 sind die Hebammen und Entbindungspfleger in eine prekäre Situation geraten. Viele können die gestiegenen Kosten nicht mehr tragen. Einige haben die aktive Geburtshilfe bereits aufgegeben.
Nach Aussagen des Landeshebammenverbandes Mecklenburg-Vorpommern haben sich in Mecklenburg-Vorpommern bereits acht Hebammen in der Vor- und Nachsorge zurückgezogen. Hier fällt die Versicherungsprämie geringer aus. Zwei Hebammen in Mecklenburg-Vorpommern haben ganz aufgegeben. Deutschlandweit sind es mehr als 400 Hebammen. Einige Berichte gehen sogar von 600 aus.
Zwar dürfen seit 1987 auch Männer den Beruf einer Hebamme in Deutschland ausführen, dennoch ist ihre Zahl mit zwei Entbindungspflegern deutschlandweit ver
schwindend gering. Das hat sicherlich seine Gründe. Der Beruf der Hebamme ist also nach wie vor ein typischer Frauenberuf. Auffällig ist, dass auch hier wieder die Frauen von schlechten Arbeitsbedingungen und niedriger Entlohnung betroffen sind.
Eine deutliche Erhöhung der Arzthonorare konnte kürzlich zwischen den Krankenkassen und den Ärzten ausgehandelt werden. Für Hebammen sind derartig große Sprünge nicht einmal im Ansatz zu erwarten. Nach Angaben des Deutschen Hebammenverbandes liegt das durchschnittliche Jahreseinkommen einer vollzeittätigen Hebamme bei 14.150 Euro. Mehr als ein Viertel dieses Einkommens ist demnach an die Berufshaftpflichtversicherung zu zahlen. Bei einem durchschnittlichen Monatsgehalt von 1.180 Euro bleiben nach Abzug der Versicherungsprämie anteilig noch rund 870 Euro Einkommen übrig,