Protokoll der Sitzung vom 14.10.2010

(Dr. Margret Seemann, SPD: Aufhören!)

sondern das Landesverfassungsgericht.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Aufhören!)

So werden wir das handhaben.

(Heinz Müller, SPD: Ja.)

Und so wird das dann auch geschehen. –

(Heinz Müller, SPD: Jawoll. Da freuen wir uns drauf.)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da freuen wir uns drauf. Viel Spaß!)

Meine Damen und Herren,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist die Geldwäsche von der Partei.)

es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3797. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3797 bei Zustimmung der Fraktion der NPD, Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der FDP abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stel

lungnahme der Landesregierung zur Umsetzung des Berichts zur Lebenssituation von Haushalten mit Kindern in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/3597.

Unterrichtung durch die Landesregierung: Stellungnahme der Landesregierung zur Umsetzung des Berichts zur Lebenssituation von Haushalten mit Kindern in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/3597 –

Das Wort hat zunächst die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Koalitionsvereinbarung vom 6. November 2006 zwischen SPD und CDU wurde vereinbart, einen Bericht zur sozialen Lage im Land erarbeiten zu lassen. Dazu wurde der Auftrag zur Erarbeitung des Berichtes zur Lebenssituation von Haushalten mit Kindern in MecklenburgVorpommern im Dezember 2008 an die Prognos AG vergeben. Mir war es wichtig, insbesondere vor dem Hintergrund der Situation von Kindern, aber auch ihrer Familien, weil die Kinder ja nicht losgelöst im Land von ihren Familien aufwachsen, hier eine wirklich gute Sozialberichterstattung zu bekommen, die nicht nur allgemeine Aussagen über die Situation im Land macht, so, wie wir sie aus Bundesstatistiken kennen, sondern vor allem die Situation auch regional herunterbricht.

Mecklenburg-Vorpommern weist bekanntermaßen die durchschnittlich geringsten Nettoeinkommen der privaten Haushalte im Bundesvergleich auf. Deshalb war Schwerpunkt des extern zu vergebenden Berichtes die Untersuchung der Lebenssituation von Kindern und ihren Familien sowie die Frage, wie wir den Kindern und ihren Familien helfen können. Ziel dieser Studie war es deswegen, Erkenntnisse für Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen über Ursachen und Erscheinungsformen von Armut in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und ihren Familien. Auf dieser Untersuchung aufbauend sollten entsprechende Handlungsempfehlungen für die Landespolitik abgeleitet werden, um zukünftig die Armut und ihre Auswirkungen zu vermeiden beziehungsweise zu vermindern.

Insgesamt – Sie erinnern sich, wir haben diesen Bericht hier schon diskutiert und wollen heute die Stellungnahme der Landesregierung beraten – lässt sich folgendes Fazit aus dem jetzt vorliegenden Bericht ziehen: MecklenburgVorpommern hat sich als durchaus attraktiver Standort für Familien mit Kindern herausgestellt, wie es sich auch in der gerade aktuellen Umfrage abzeichnet. Wo die Probleme liegen, darauf komme ich noch.

In den vier Untersuchungsfeldern – Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wohnen, Angebote an Kinderkrippen- und Kindertagesplätzen sowie Freizeit – erzielte Mecklenburg-Vorpommern im Bericht gute bis sehr gute Ergebnisse. Es rangiert in Deutschland im oberen Drittel aller 439 Kreise und kreisfreien Städte. Diese positiven Resultate bekräftigen die Ergebnisse aus dem Familienatlas 2007, mit dem erstmals eine bundesweite Bewertung der Familienfreundlichkeit aller 439 Kreise und kreisfreien Städte durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt wurde.

Bei folgenden wirtschaftlichen und bildungspolitischen Indikatoren sind weniger positive Ergebnisse ermittelt worden:

Immer noch ist problematisch für Kinder und ihre Familien, dass es eine hohe Arbeitslosigkeit gibt, wenngleich wir sehen können, dass die Arbeitslosigkeit sinkt im Land.

Immer noch sind sehr problematisch das niedrige Einkommensniveau, die geringe Studierendenquote, die hohe Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss und die vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge.

Der Bericht zur Lebenssituation von Haushalten mit Kindern in Mecklenburg-Vorpommern wurde der Landesregierung am 22. September 2009 zur Kenntnis gegeben sowie der Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern übersandt. Das Ministerium für Soziales und Gesundheit wurde federführend gebeten, eine Stellungnahme der Landesregierung zur Umsetzung des Berichtes und den dort gegebenen Handlungsempfehlungen bis zum 30. Juni 2010 zu erarbeiten. Dieser Bitte sind wir selbstverständlich nachgekommen.

Die Stellungnahme zum Bericht bietet einen breiten Überblick über eine Vielzahl von familienpolitischen Maßnahmen zur Unterstützung von Familien mit Kindern in Mecklenburg-Vorpommern. Sie zeigt auch, welche familienpolitischen Maßnahmen von der Landesregierung unternommen werden und welche Entwicklungsperspektiven bestehen, um die Kinder und Familien im Land zu unterstützen. Sie umfasst auch eine Bewertung der Leistung der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit.

Es kann sicherlich nicht auf alle Bereiche eingegangen werden. Ich möchte Ihnen einen kurzen Überblick über die familienpolitischen Leistungen der Landesregierung zu einigen Handlungsfeldern geben:

1. Grundsicherung des Existenzminimums

Kinder und Jugendliche entwickeln ihre Lebensstrategien sowie ihre Fähigkeiten und Kompetenzen auch in Abhängigkeit – natürlich vor allem in Abhängigkeit – von der ökonomischen Lage ihres Elternhauses. Um soziale Ausgrenzung, Benachteiligung und Auswirkung auf die physische und psychische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden und Eltern ein verlässliches Familieneinkommen zu sichern, müssen existenzsichernde Arbeitsplätze geschaffen werden, die einerseits das selbstständige Erzielen von Erwerbseinkommen und andererseits die Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen ermöglichen. Es muss immer noch das Hauptziel der Politik sein, dass Familien sich selbst und ihre Kinder von ihrer Armut ernähren können,

(Stefan Köster, NPD: Von ihrer Armut!)

dass Eltern sich und ihre Kinder natürlich von ihrer eigenen Arbeit ernähren können. Ich danke Ihnen, Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, dass Sie mich in dieser Selbstverständlichkeit verstanden haben.

2. Weiterer Punkt muss natürlich sein, dass armutsgefährdeten Familien gezielt und bedarfsgerecht strukturelle und fi nanzielle Unterstützungs- und Transferleistungen anzubieten und zu gewährleisten sind. Dies bedeutet, durch einen fairen Familienleistungsausgleich beziehungsweise direkte fi nanzielle Transferleistungen die Leistungen der Familien anzuerkennen.

3. Wir müssen außerdem verschiedene Instrumente nutzen, also direkte Infrastruktur, um Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes und gesundes

Aufwachsen sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

Genau diese Punkte sind Bestandteil des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, was im vorherigen Tagesordnungspunkt auch diskutiert worden ist, dass wir verantwortlich sind, diese materielle Absicherung, aber auch die soziokulturelle und die Bildungsteilhabe von Kindern zu sichern.

Ich denke, es ist richtig, dass es hier eine kontroverse Debatte dazu gibt. Wir sind verpflichtet – nicht nur durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil, auch durch das Grundgesetz –, diese Grundsicherung des Existenzminimums zu sichern. Und wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass zu diesem Existenzminimum nicht einfach nur der Grundbedarf gehört, sondern vor allem für Kinder die soziokulturelle und Bildungsteilhabe.

Ich möchte den Landtag auch noch mal daran erinnern, dass wir mehrfach auch parteiübergreifend genau solche Beschlüsse gefasst haben und dass die Landesregierung sich unabhängig von der parteipolitischen Zusammensetzung der Bundesregierung frühzeitig dafür eingesetzt hat, schon seit weit über zwei Jahren, und dass wir auch Erfolge erzielt haben, dass wir es geschafft haben, der Großen Koalition in der alten Legislatur den zusätzlichen Regelsatz abzuringen, dass wir es geschafft haben, dieses Schulstarterpaket mit zu unterstützen, auch für Abiturienten. Ich denke, das zeigt, dass auch die Landesregierung sich hier in bundespolitischen Debatten

(Harry Glawe, CDU: Ja, es bleibt ja auch weiterhin Bestandteil.)

über den Bundesrat dafür eingesetzt hat und dass es natürlich auch so bleiben wird. Und das wünsche ich mir, dass wir unabhängig von der parteipolitischen Zugehörigkeit uns an der Stelle für die Interessen von M-V, vor allem für ihre Kinder und Familien starkmachen.

(Harry Glawe, CDU: Das wird auch für Klassenfahrten eingesetzt werden können.)

Die Bundesregierung hat allerdings auf dem Gebiet der Grundsicherung des Existenzminimums den entscheidenden Beitrag zu leisten. Das liegt nicht vor allem in den Händen der Landespolitik, sondern in den Händen der Bundespolitik. Und hier ist es ganz entscheidend, dass wir uns dafür einsetzen, dass das auch richtig gemacht wird. Die Bundespolitik, die Bundesregierung hat auch nach dem Urteil den entscheidenden Beitrag zu leisten, um Familien finanzielle Sicherheit und damit auch entsprechende Rahmenbedingungen für ein glückliches Familienleben und damit auch ein gesundes Aufwachsen von Kindern zu ermöglichen. Und wenn wir die Einkommenssituation der Familien im Land nicht verbessern, dann wird sich insgesamt die soziale Situation im Land nicht verbessern.

Das ist die klare Botschaft der Sozialberichterstattung, die wir gemacht haben: Arbeit, gute Arbeit, und da, wo sie nicht vorhanden ist, existenzsichernde staatliche Unterstützung, das ist das A und O. Ich kann es nur immer wieder betonen.

Von daher ist es natürlich entsprechend wichtig, dass wir das Existenzminimum, so, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben hat, wie es der Landtag hier auch mehrfach beschlossen hat, altersgerecht und transparent berechnen, mit nachvollziehbaren Methoden und vor allem mit Methoden, die kindgerecht sind.

Und an dieser Stelle gibt es auch von den Ländern Bedenken. Die Transparenz des Verfahrens beginnt ja, wenn man das Verfahren einleitet, wenn man dem Statistischen Bundesamt sagt, welche Daten brauchen wir überhaupt, um so ein Existenzminimum zu ermitteln. Alle 16 Bundesländer haben mehrfach kritisiert, also parteiübergreifend, dass uns diese Anforderungen, die an das Statistische Bundesamt gegangen sind, nie vorgelegt worden sind. Erst in den letzten Tagen sind uns die Zahlen …

(Harry Glawe, CDU: Das ist doch veröffentlicht. Das kann man doch nachlesen.)

Herr Glawe, Sie können die mehrfachen Beschlüsse …

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das ist nicht mehr als ein Stück Papier.)

Herr Glawe, Sie können die mehrfachen Beschlüsse der 16 Arbeits- und Sozialminister nachlesen.

(Harry Glawe, CDU: Sie kennen das ganz genau.)

Und die 16 Beschlüsse zeigen, dass die Sozialminister sehr unzufrieden sind mit der Einbindung in dieses Verfahren.