nach einem gewissen Zeitabstand doch sehr gesucht haben, wo diese Entlastung nun tatsächlich stattgefunden haben könnte. Es war nicht so recht nachvollziehbar.
Wir sind in der Situation also, dass wir jetzt davon ausgehen können, dass im Bundesdurchschnitt 25,1 Prozent der Kosten der Unterkunft vom Bund übernommen werden. Gleichwohl wissen wir von den Pressemitteilungen vom Städte- und Gemeindetag und Landkreistag auf Bundesebene, dass in diesem Land eigentlich 37 Prozent erforderlich wären, um tatsächlich die Kosten abzudecken.
Gestern – nein, es war schon vorgestern – haben wir in meiner Fraktion eine Information erhalten, dass in Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 die Gesamtkosten für die Kosten der Unterkunft um 47,4 Millionen Euro gesunken sind. Das ändert aber nichts daran, dass die Sätze trotz alledem in keinem Fall auskömmlich sind.
Und wenn wir nun darüber reden, die anfallenden Kosten der Unterkunft per Satzungsregelung zu pauschalieren, denke ich mal, sind wir bei den Ausführungen von Frau Lück und Herrn Schnur in der Situation, dass wir in der Mitte ungefähr bei der Realität liegen.
Leider ist es nicht so, dass bei pauschalierten Kostensätzen die individuelle Prüfung in jedem Fall vollzogen wird. Das wird dann an der Stelle vollkommen anders gehandhabt. Das ist genau so, wie Frau Lück hier ausgeführt hat, das werden dann eher Ausnahmen sein. Die Pauschalen werden viel mehr greifen als die Sätze, die man jetzt festlegt, oder nach der jetzigen Gesetzeslage.
Und richtig teuer wird es für unsere kommunale Schiene bei der Abschaffung des Kinderwohngeldes. Dazu hat Frau Lück auch schon ausgeführt. Insgesamt wird das die Kommunen 120 Millionen Euro kosten. Auch das ist etwas, was wir absolut nicht unterstützen können.
Und Frau Ministerin sagte es, die Arbeits- und Sozialministerkonferenz des Bundes hat sich einmütig am 17.09. an Frau von der Leyen gewandt und dringend darum gebeten, dass dieses Vorhaben zumindest erst einmal verschoben wird, damit man das noch vernünftig abar
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bund darf seine Verpflichtungen nicht leichtfertig auf die Kommunen abwälzen.
Die Versorgung der Bevölkerung mit vernünftigem Wohnraum ist und bleibt eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Und das gilt insbesondere auch für die Bedürfnisse der Schwächsten in unserer Gesellschaft. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schade, dass Eduard Zimmermann nicht mehr lebt. Das neueste Täuschungsmanöver der Bundesregierung wäre ein Fall für seine Sendung „Vorsicht, Falle!“ gewesen, die den schönen Untertitel „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ hatte. Um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit abzulenken, wird mit einem 5-Euro-Schein gewedelt. Diese gigantische Summe wird ja großzügigerweise auf den Regelsatz draufgesattelt, von dem Verein, der immer noch die Stirn hat, sich christlich zu nennen, und der Partei der Besserverdienenden. Gleichzeitig dürfen die wenigen Hartz-IV-Empfänger, die zwischen 800 und 1.000 Euro im Monat verdienen und dennoch eine Aufstockung benötigen, 20 Euro mehr von ihrem Einkommen behalten.
Für diese lächerlichen Pseudomildtätigkeiten lässt sich Frau Merkel als neue Mutter Teresa feiern. Die Betroffenen hingegen empfinden diesen faulen Zauber als nackten Hohn. Und während alle noch darüber diskutieren, merkt kein Mensch, wie die Leistungsempfänger heimlich, still und leise abgezockt werden sollen. Bisher wurden nämlich allen Richtlinien der Sozialbehörden zum Trotz die Leistungen für Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen waren. So steht es noch im Gesetz, und zwar in Paragraf 22 Absatz 1 SGB II.
Die Angemessenheit wurde dabei nicht einfach verneint, nur weil der Verbrauch von Heizmaterial überdurchschnittlich war. Maßgeblich war der Einzelfall. Zu berücksichtigen waren die Wärmeisolierung des Gebäudes und seine Lage, der Wirkungsgrad der Heizung, die Art der verwendeten Heizenergie, natürlich auch die jeweiligen Energiepreise und die Witterung.
Auch die besonderen Bedürfnisse der Menschen, die in einer Wohnung lebten, spielten eine Rolle. Kinder, Kranke und ältere Menschen haben einen erhöhten Wärmebedarf. Und es gibt sogar Urteile, in denen festgeschrieben ist, dass schulpflichtigen Kindern ein ausreichend geheizter Raum zusteht, in welchem sie Hausaufgaben machen können, in normaler Kleidung wohlgemerkt und nicht in Wintermantel und Fäustlingen.
Mit all dem will die christlich-liberale Bundesregierung Schluss machen. Da das Geld für Bankenrettung und Griechenlandhilfe ja irgendwo herkommen muss, will man jetzt im großen Stil bei den Heizkosten für Hartz-IV
Empfänger sparen. Der individuelle Bedarf findet keine Beachtung mehr. Stattdessen sollen die Leistungen für Heizung pauschaliert werden. Dabei kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass man die Pauschalbeträge so niedrig wie möglich ansetzen wird. Nachforderungen der Vermieter wird der Empfänger von Arbeitslosengeld II in keinem Fall mehr ersetzt bekommen, so hart der Winter auch war.
Das wird viele Menschen so einschüchtern, dass sie sich gar nicht mehr trauen werden, ausreichend zu heizen. Sie werden frierend in dicken Pullovern in ihren Wohnungen sitzen, so, wie der Herr Sarrazin das einst angekündigt hatte und wie es jetzt von Schwarz-Gelb vollzogen wird.
Sollten sie dann vom Vermieter Rückzahlungen erhalten, werden sich die Asozialbürokraten das Geld grinsend unter den Nagel reißen und anschließend die Heizkosten pauschal kürzen, mit der Begründung, der niedrige Verbrauch beweise, dass ja gar nicht so viel Heizöl benötigt werde. Andere Hartz-IV-Empfänger, die in ihren Wohnungen nicht auf ausreichende und angemessene Wärme verzichten wollen, riskieren hingegen den Absturz in eine uferlose Verschuldung. Heizkostennachforderungen der Vermieter werden sie nicht begleichen können. Das kann auch zu Wohnungskündigungen und steigender Obdachlosigkeit führen.
Was sich als menschenfreundliche Tat darstellt, ist in Wirklichkeit eine Verschärfung von Hartz IV, ein weiterer Schritt zu mehr Massenverelendung, Klassengesellschaft und Ungerechtigkeit und eine neue Höchstleistung auf dem Gebiet des Volksbetruges. Die NPD-Fraktion stimmt dem Antrag der LINKEN zu.
Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe die bisherige Debatte mit großem Interesse verfolgt und fand sie sehr erhellend. Ich habe mich gefreut über die Positionierung von Frau Tegtmeier hier am Pult, aber auch in der Presseerklärung, die vor ein paar Stunden wohl schon rausgegangen ist, dass wir da viel Übereinstimmung haben. Und wenn Sie abschließend in der Presseerklärung schreiben und hier auch sagen, die Bundesebene darf nicht leichtfertig die Lasten auf die Kommunen abwälzen, dann möchte ich hinzufügen, aber auch nicht schweren Herzens, sie soll sie gar nicht abwälzen.
Herrn Mantei möchte ich gerne sagen – ich weiß, dass er zuhört –, Herr Mantei, ich möchte gern mit dieser Mär aufräumen, dass sozial und finanziell Benachteiligte nicht Leistungsträger dieser Gesellschaft wären.
Sie sind genauso Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in dieser Gesellschaft wie alle anderen auch.
Sie engagieren sich in Sachen Kultur, Bildung, Erziehung, tun was im Gemeinwesen und viele, viele – das
habe ich Herrn Roolf vorhin, weil er applaudiert hatte bei der Szene, auch im Vorbeigehen schon gesagt –, viele sind Aufstocker. Die gehen tagtäglich arbeiten, können aber von dem, was sie nach Hause tragen, nicht leben und brauchen deshalb hier Unterstützung.
Frau Ministerin Schwesig hatte sich ja zu diesem Thema auch umfänglich geäußert. Ich habe sie ja schon zu vielen Positionierungen hier erlebt, arrogant aber noch nicht. Ich halte es für vermessen zu sagen, wir würden uns mit diesem Thema ein nicht substanzielles Thema herausgesucht haben. Hier geht es um die Existenz von Tausenden Menschen in diesem Land.
Und zu erklären oder zu behaupten, unser Antrag wäre unnötig, verkennt die Situation. Zu Recht haben Sie gesagt, es handelt sich gegenwärtig um eine Angelegenheit, die im Vermittlungsausschuss ist und wo dort um die Bundesbeteiligung gestritten wird. Das ist wohl wahr. Im Vermittlungsausschuss wird jedoch nicht darüber gestritten, wie die geplante Neuregelung zu den kommunalen Satzungen denn nun gefasst werden soll, und um die geht es uns in hohem Maße auch, wie Sie unserem Antrag entnehmen können.
Und ich finde, das ist heute auch mehrfach geschehen, Sie überhöhen die Rolle der Sozialministerkonferenz. Es ist ein Gremium, in dem – ob 16:0 oder in anderen Abstimmungsquoren –, eine solche Konferenz hat Empfehlungscharakter und ist ein Gremium, in dem sich verständigt wird.
Es hat keinerlei Auswirkungen letztendlich auf das Handeln der Bundesregierung, wenn das nicht in einen Antrag mündet, der durch ein Land oder eben im Bundestag gestellt wird. Und darum geht es uns.
Es gibt, denke ich, zwei gewichtige Gründe aus unserer Sicht, sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung zu stemmen, bislang bezahlbaren Wohnraum finanziell Benachteiligter mit der Sozialgesetzgebung aushebeln zu wollen. Diese beiden Gründe möchte ich gerne nennen.
Ein erster Grund ergibt sich aus der Verantwortung gegenüber den Kommunen. Die Bundesregierung will in den kommenden Jahren 30,3 Milliarden Euro aus dem Sozialetat herauspressen, unter anderem in diesem Zusammenhang 120 Millionen Euro für den Heizkostenzuschlag beim Wohngeld und weitere 120 Millionen Euro beim sogenannten Kinderwohngeld.
Im Gegenzug, das hat hier eine Rolle gespielt, möchte sie eben in dieser Höhe die Kommunen über das in Rede stehende Regelsatzentwicklungsgesetz belasten. Das Geld braucht sie dringend, schließlich hat sie finanziellen Schwindelgesellschaften wie beispielsweise der Hypo Real Estate Milliardenbeträge zur Wiederbelebung in den Rachen geschoben.
Damit sie an das Geld kommt, will sie die Länder zu Erfüllungsgehilfen machen und unterbreitet den Kommunen ein trügerisches Angebot. Sie sagt, zukünftig könnt ihr Satzungen aufstellen, die festlegen, welche Aufwen
dungen für Unterkunft und Heizung ihr für angemessen betrachtet. Das Angemessene ersetzt ihr den finanziell Benachteiligten, das, was darüber liegt, geht euch nichts mehr an, denn damit sollen die Bedürftigen selbst klarkommen.
Das klingt nach Freiheiten für die Kommunen, denn die Satzungsgewalt liegt ja bei ihnen. Mit der vermeintlichen Gestaltungsfreiheit ist es aber nicht weit her, denn damit die Kommunen nicht gar zu großzügig hantieren, werden sie angewiesen, als angemessene Aufwendung, so steht es auch im Gesetzentwurf, nur – wörtlich – den einfachen Standard im unteren Marktsegment gelten zu lassen. Großzügig, Herr Schnur, können die Kommunen ohnehin nicht sein, denn in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise drückt sie eine Schuldenlast – ich habe noch mal nachgelesen im aktuellen Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofs – von 2.139.000.000 Euro.
Um im Jahr 2008 – nur mal, um ein Beispiel zu nennen – von 94 Millionen Euro dieser gigantischen Last loszukommen, zahlten die Kommunen 271 Millionen Euro Zinsen und Tilgung. Und das muss, finde ich, man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Um sich netto um 1 Euro zu entschulden, mussten die Kommunen 3 Euro hinblättern. Die Banken, das sei an dieser Stelle festgestellt, verdienen sich hierzulande an den Kommunen dumm und dämlich.
Den Kommunen bleibt in solcher Situation lediglich, die Sozialausgaben zu senken. Und das tun sie auch. Und darauf werden sie durch das Landesinnenministerium auch getrimmt. So sind die Kommunen in einer unentrinnbaren Zwickmühle. Einerseits müssen sie die Mietpreise zur Kenntnis nehmen, denn ob sie diese für angemessen erklären oder nicht, ist völlig egal, denn sie können nicht an diesen Mietpreisen drehen. Andererseits müssen sie die Zahl der finanziell Benachteiligten zur Kenntnis nehmen, denn ob sie wollen oder nicht, sie haben auf unverschämte Niedriglöhne keinen Einfluss. Und obendrauf drückt wie gesagt die Schuldenlast.